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252539 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn

Nummer
252539
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg Hauptort
  • Auf den Steinen Straße· Röttgen, Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252539-04 ST BBB-Anfrage: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn
  2. 252539-02 BBB-Antrag: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn
  3. 252539-03 BBB-Anfrage: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn
  4. 252539-001 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252539
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur
Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nachfolgend informiert die Verwaltung über den Sachstand der Fahrradstraße
„Auf den Steinen“, das weitere Vorgehen bei der Einrichtung beschlossener,
aber noch ausstehender Fahrradstraßen sowie zum zukünftigen
Gestaltungsstandard der Bonner Fahrradstraßen.
1. Fahrradstraße „Auf den Steinen“
Die Straße „Auf den Steinen“ ist eine Hauptroute im Bonner Radverkehrsnetz
und verknüpft als sogenannte Ückesdorfer Schulroute Röttgen, Ückesdorf und
den Brüser Berg auf direktem Weg miteinander. Neben der Verbindung der
Ortsteile bindet die Route Schulen und einen Sportplatz an das
Radverkehrsnetz an und schafft eine Verbindung zu den Einkaufs- und
Freizeitangeboten im Ortsteil Brüser Berg. Gerade für die selbstständige und
aktive Mobilität von Kindern und Jugendlichen ist die Route wichtig. Aufgrund
der hohen Bedeutung der Straße „Auf den Steinen“ für das Radverkehrsnetz
hält die Verwaltung dort an der Einrichtung einer Fahrradstraße fest.
Im Zuge der neu erstellten Anordnung wurde die bisherige Planung
überarbeitet. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung wurde die Zahl der
öffentlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge deutlich erhöht. Damit werden die
bisher angewandten Maße für Fahrradstraßen an einzelnen Stellen geringfügig
unterschritten. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nach erneuter Abwägung aller
Belange in diesem Fall vertretbar, da die Straße „Auf den Steinen“ nur von
wenigen Kraftfahrzeugen genutzt wird und beinahe kein Kfz-
Durchgangsverkehr stattfindet. Die verbleibende Breite der Fahrgasse ist
weiterhin ausreichend für den vergleichsweise seltenen Begegnungsfall Kfz /
Fahrrad, bei dem ein Passieren unter gegenseitiger Rücksichtnahme sicher
möglich ist. Mit der überarbeiteten Planung werden die Bedürfnisse der
Anwohnenden mit Kfz stärker berücksichtigt, während die Route für den
Radverkehr aus Sicht der Verwaltung weiterhin sehr attraktiv bleibt.
Unter Beratung einer Anwaltskanzlei hat die Verwaltung eine neue und
umfangreiche straßenverkehrsrechtliche Anordnung erarbeitet, die sich auf die
drei Anordnungsgründe Sicherheit und Ordnung, städtebauliches KonzeptSeite 1 von 4
Seite 2
sowie Klimaschutz stützt. Im Anschluss erfolgt auch eine erneute Beteiligung
der Polizei.
Vor Erlass und Umsetzung der Anordnung samt überarbeiteter Markierung
werden der Rechtsanwalt des Klägers sowie die Anwohner*innen der Straße
„Auf den Steinen“ und die Öffentlichkeit informiert. Danach, voraussichtlich ab
April 2025, wird die Fahrradstraße „Auf den Steinen“ gemäß neuer
Markierungs- und Beschilderungspläne und entsprechend der neuen
straßenverkehrsrechtlichen Anordnung wiedereingerichtet.
Auf den gewonnenen Erfahrungen wird die Verwaltung für die Planung und
Anordnung zukünftiger Fahrradstraßen aufbauen.
2. Einrichtung weiterer Fahrradstraßen
2024 hat die Verwaltung 8,5 Kilometer neue Fahrradstraßen in modernem
Standard eingerichtet. Damit konnten an vielen Orten der Stadt Netzlücken
geschlossen oder neue Routen angeboten werden. Die neuen Fahrradstraßen
bieten eine sichere und komfortable Infrastruktur für alle Generationen auf
Routen außerhalb von zentralen Routen des Kfz-Verkehrs.
Für die Planung und Anordnung weiterer Fahrradstraßen hat die Verwaltung
Hinweise aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Straße „Auf den
Steinen“ aufgenommen. So ist es bspw. erforderlich, die politisch
beschlossenen Standards aus dem Radentscheid nicht als starre Vorgabe
umzusetzen, sondern in jedem Einzelfall einer Abwägung zu unterziehen. Dies
führt im Ergebnis zu mehr einzugehenden Kompromissen, u.a. mit dem
Ergebnis, dass in abzuwägenden Einzelfällen in den Straßen mehr PKW-
Stellplätze erhalten werden können.
Daher werden für die noch ausstehenden Fahrradstraßen neue Anordnungen
erstellt sowie die Planungen in Teilen angepasst. Darüber hinaus plant die
Verwaltung, Fahrradstraßen zukünftig verstärkt im Kontext korrelierender
Maßnahmen umzusetzen, um Synergieeffekte nutzen zu können. Das können
beispielsweise Parkraumkonzepte sein, um Veränderungen für Anwohnende
mit Kfz abzufedern und die Akzeptanz für die Umsetzung der jeweiligen
Fahrradstraße zu erhöhen. Synergieeffekte können auch durch andere
Radverkehrsmaßnahmen entstehen, welche die Netzwirkung der jeweiligen
Fahrradstraße stärken.
Das weiterentwickelte Vorgehen wird Einfluss auf die Umsetzung weiterer
Fahrradstraßen nehmen. Die Notwendigkeit einer neuerlichen Prüfung der
Planung und Fertigung einer neuen Anordnung wird dazu führen, dass
vorraussichtlich nicht alle noch ausstehenden Fahrradstraßen in 2025
umgesetzt werden können. Die Verwaltung wird ihre Arbeit deshalb auf
ausgewählte Straßen fokussieren. Hierzu befindet sich die Verwaltung aktuell
noch in finalen Abstimmungen und wird die Gremien zeitnah über die nächsten
Schritte im Projekt informieren.
3. Gestaltungsstandard
Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren einen Hinweis zum
verwendeten Gestaltungsstandard erteilt und angemerkt, dass die
durchgezogene rote Randlinie mit einer durchgezogenen weißen Linie, alsoSeite 2 von 4
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dem VZ 295 verwechselt werden könnte. Das Verkehrsministerium des Landes
NRW hat als Oberste Straßenverkehrsbehörde wiederum bestätigt, dass die
von der Stadt Bonn gewählte Markierung rechtlich zulässig ist. Auch in anderen
Städten und Kommunen sind Fahrradstraßen mit einem ähnlichen
Markierungsstandard mit durchgezogener Randlinie zu finden, in NRW
beispielsweise Neuss oder Mönchengladbach und darüber hinaus zum Beispiel
in Stuttgart oder Berlin.
Die Verwaltung hat den Bonner Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die
rote Begleitlinie künftig als Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1:2
gestrichelt markieren. Eine Verwechselungsgefahr mit einer weißen,
durchgezogenen Linie ist so ausgeschlossen. Damit nähert sich die Verwaltung
dem Markierungsstandard des Leitfadens für Fahrradstraßen der AGFS NRW
an. Der Leitfaden sieht zwei mögliche Varianten für die Markierung der
Fahrgasse vor:
· Eine vollflächige Roteinfärbung der Fahrgasse
· Ein rot gestrichelter Schmalstrich als Begleitlinie entlang der Fahrgasse
Laut Leitfaden sollen sowohl die Roteinfärbung als auch der rote Schmalstrich
mit einem weißen, gestrichelten Schmalstrich begleitet werden. Dieser begrenzt
die Fahrgasse. Laut Leitfaden ist die Verwendung des weißen Schmalstriches
in dieser Form jedoch noch nicht StVO-konform, sodass der im Leitfaden
vorgeschlagene Standard noch nicht in Gänze angewandt werden kann. Daher
soll laut Leitfaden auf den Schmalstrich verzichtet werden. Wird eine rote
Begleitlinie zur Markierung gewählt, sollen stattdessen zwei rote Schmalstriche
(=ein Breitstrich) markiert werden, wobei empfohlen wird, einen der
Schmalstriche lediglich aufzumalen. So könne dieser später wieder entfernt
werden und ein weißer Strich ergänzt werden. Die Verwaltung folgt damit
diesem Markierungsstandard, wird jedoch statt zweier Schmalstriche direkt
einen Breitstrich markieren. Denn aktuell ist eine Änderung der StVO, welche
den weißen Schmalstrich erlauben würde, nicht absehbar und die getrennte
Markierung zweier Schmalstriche sowie spätere Entfernung eines Striches ist
mit erhöhten Kosten verbunden. Das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bei
gleichzeitiger Einhaltung der StVO bietet damit die Markierung des
gestrichelten, roten Breitstriches.
Polizei und Bezirksregierung wurden um ihre Einschätzung bezüglich des
neuen Gestaltungsstandards gebeten. Von beiden Behörden wurde mitgeteilt,
dass keine Bedenken bestehen.
Die rote Linie kann in den zukünftigen, noch ausstehenden Fahrradstraßen
unmittelbar als gestrichelte Linie aufgetragen werden. In den bereits
ausgeführten Straßen kann sie entweder durch Fräsen oder Übermarkieren
hergestellt werden. Die Verwaltung sieht aus Gründen der Kosteneffizienz vor,
die nachträgliche Umsetzung – unter vorübergehendem Fortbestand der
durchgezogenen Linie – im Rahmen späterer, ohnehin anstehender
Maßnahmen in den Straßen vorzunehmen, bspw. im Rahmen von
Parkraumkonzepten.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de