252539 · Mitteilungsvorlage
Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252539
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Brüser Berg Hauptort
- Auf den Steinen
- Röttgen
- Ückesdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- BBB-Anfrage: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn
- BBB-Antrag: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn
- BBB-Anfrage: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn
- BBB-Dringlichkeitsantrag: Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252539 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen zur Einrichtung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Nachfolgend informiert die Verwaltung über den Sachstand der Fahrradstraße „Auf den Steinen“, das weitere Vorgehen bei der Einrichtung beschlossener, aber noch ausstehender Fahrradstraßen sowie zum zukünftigen Gestaltungsstandard der Bonner Fahrradstraßen. 1. Fahrradstraße „Auf den Steinen“ Die Straße „Auf den Steinen“ ist eine Hauptroute im Bonner Radverkehrsnetz und verknüpft als sogenannte Ückesdorfer Schulroute Röttgen, Ückesdorf und den Brüser Berg auf direktem Weg miteinander. Neben der Verbindung der Ortsteile bindet die Route Schulen und einen Sportplatz an das Radverkehrsnetz an und schafft eine Verbindung zu den Einkaufs- und Freizeitangeboten im Ortsteil Brüser Berg. Gerade für die selbstständige und aktive Mobilität von Kindern und Jugendlichen ist die Route wichtig. Aufgrund der hohen Bedeutung der Straße „Auf den Steinen“ für das Radverkehrsnetz hält die Verwaltung dort an der Einrichtung einer Fahrradstraße fest. Im Zuge der neu erstellten Anordnung wurde die bisherige Planung überarbeitet. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung wurde die Zahl der öffentlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge deutlich erhöht. Damit werden die bisher angewandten Maße für Fahrradstraßen an einzelnen Stellen geringfügig unterschritten. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nach erneuter Abwägung aller Belange in diesem Fall vertretbar, da die Straße „Auf den Steinen“ nur von wenigen Kraftfahrzeugen genutzt wird und beinahe kein Kfz- Durchgangsverkehr stattfindet. Die verbleibende Breite der Fahrgasse ist weiterhin ausreichend für den vergleichsweise seltenen Begegnungsfall Kfz / Fahrrad, bei dem ein Passieren unter gegenseitiger Rücksichtnahme sicher möglich ist. Mit der überarbeiteten Planung werden die Bedürfnisse der Anwohnenden mit Kfz stärker berücksichtigt, während die Route für den Radverkehr aus Sicht der Verwaltung weiterhin sehr attraktiv bleibt. Unter Beratung einer Anwaltskanzlei hat die Verwaltung eine neue und umfangreiche straßenverkehrsrechtliche Anordnung erarbeitet, die sich auf die drei Anordnungsgründe Sicherheit und Ordnung, städtebauliches KonzeptSeite 1 von 4 Seite 2 sowie Klimaschutz stützt. Im Anschluss erfolgt auch eine erneute Beteiligung der Polizei. Vor Erlass und Umsetzung der Anordnung samt überarbeiteter Markierung werden der Rechtsanwalt des Klägers sowie die Anwohner*innen der Straße „Auf den Steinen“ und die Öffentlichkeit informiert. Danach, voraussichtlich ab April 2025, wird die Fahrradstraße „Auf den Steinen“ gemäß neuer Markierungs- und Beschilderungspläne und entsprechend der neuen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung wiedereingerichtet. Auf den gewonnenen Erfahrungen wird die Verwaltung für die Planung und Anordnung zukünftiger Fahrradstraßen aufbauen. 2. Einrichtung weiterer Fahrradstraßen 2024 hat die Verwaltung 8,5 Kilometer neue Fahrradstraßen in modernem Standard eingerichtet. Damit konnten an vielen Orten der Stadt Netzlücken geschlossen oder neue Routen angeboten werden. Die neuen Fahrradstraßen bieten eine sichere und komfortable Infrastruktur für alle Generationen auf Routen außerhalb von zentralen Routen des Kfz-Verkehrs. Für die Planung und Anordnung weiterer Fahrradstraßen hat die Verwaltung Hinweise aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Straße „Auf den Steinen“ aufgenommen. So ist es bspw. erforderlich, die politisch beschlossenen Standards aus dem Radentscheid nicht als starre Vorgabe umzusetzen, sondern in jedem Einzelfall einer Abwägung zu unterziehen. Dies führt im Ergebnis zu mehr einzugehenden Kompromissen, u.a. mit dem Ergebnis, dass in abzuwägenden Einzelfällen in den Straßen mehr PKW- Stellplätze erhalten werden können. Daher werden für die noch ausstehenden Fahrradstraßen neue Anordnungen erstellt sowie die Planungen in Teilen angepasst. Darüber hinaus plant die Verwaltung, Fahrradstraßen zukünftig verstärkt im Kontext korrelierender Maßnahmen umzusetzen, um Synergieeffekte nutzen zu können. Das können beispielsweise Parkraumkonzepte sein, um Veränderungen für Anwohnende mit Kfz abzufedern und die Akzeptanz für die Umsetzung der jeweiligen Fahrradstraße zu erhöhen. Synergieeffekte können auch durch andere Radverkehrsmaßnahmen entstehen, welche die Netzwirkung der jeweiligen Fahrradstraße stärken. Das weiterentwickelte Vorgehen wird Einfluss auf die Umsetzung weiterer Fahrradstraßen nehmen. Die Notwendigkeit einer neuerlichen Prüfung der Planung und Fertigung einer neuen Anordnung wird dazu führen, dass vorraussichtlich nicht alle noch ausstehenden Fahrradstraßen in 2025 umgesetzt werden können. Die Verwaltung wird ihre Arbeit deshalb auf ausgewählte Straßen fokussieren. Hierzu befindet sich die Verwaltung aktuell noch in finalen Abstimmungen und wird die Gremien zeitnah über die nächsten Schritte im Projekt informieren. 3. Gestaltungsstandard Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren einen Hinweis zum verwendeten Gestaltungsstandard erteilt und angemerkt, dass die durchgezogene rote Randlinie mit einer durchgezogenen weißen Linie, alsoSeite 2 von 4 Seite 3 dem VZ 295 verwechselt werden könnte. Das Verkehrsministerium des Landes NRW hat als Oberste Straßenverkehrsbehörde wiederum bestätigt, dass die von der Stadt Bonn gewählte Markierung rechtlich zulässig ist. Auch in anderen Städten und Kommunen sind Fahrradstraßen mit einem ähnlichen Markierungsstandard mit durchgezogener Randlinie zu finden, in NRW beispielsweise Neuss oder Mönchengladbach und darüber hinaus zum Beispiel in Stuttgart oder Berlin. Die Verwaltung hat den Bonner Gestaltungsstandard überarbeitet und wird die rote Begleitlinie künftig als Breitstrich im Strich-Lücke-Verhältnis von 1:2 gestrichelt markieren. Eine Verwechselungsgefahr mit einer weißen, durchgezogenen Linie ist so ausgeschlossen. Damit nähert sich die Verwaltung dem Markierungsstandard des Leitfadens für Fahrradstraßen der AGFS NRW an. Der Leitfaden sieht zwei mögliche Varianten für die Markierung der Fahrgasse vor: · Eine vollflächige Roteinfärbung der Fahrgasse · Ein rot gestrichelter Schmalstrich als Begleitlinie entlang der Fahrgasse Laut Leitfaden sollen sowohl die Roteinfärbung als auch der rote Schmalstrich mit einem weißen, gestrichelten Schmalstrich begleitet werden. Dieser begrenzt die Fahrgasse. Laut Leitfaden ist die Verwendung des weißen Schmalstriches in dieser Form jedoch noch nicht StVO-konform, sodass der im Leitfaden vorgeschlagene Standard noch nicht in Gänze angewandt werden kann. Daher soll laut Leitfaden auf den Schmalstrich verzichtet werden. Wird eine rote Begleitlinie zur Markierung gewählt, sollen stattdessen zwei rote Schmalstriche (=ein Breitstrich) markiert werden, wobei empfohlen wird, einen der Schmalstriche lediglich aufzumalen. So könne dieser später wieder entfernt werden und ein weißer Strich ergänzt werden. Die Verwaltung folgt damit diesem Markierungsstandard, wird jedoch statt zweier Schmalstriche direkt einen Breitstrich markieren. Denn aktuell ist eine Änderung der StVO, welche den weißen Schmalstrich erlauben würde, nicht absehbar und die getrennte Markierung zweier Schmalstriche sowie spätere Entfernung eines Striches ist mit erhöhten Kosten verbunden. Das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bei gleichzeitiger Einhaltung der StVO bietet damit die Markierung des gestrichelten, roten Breitstriches. Polizei und Bezirksregierung wurden um ihre Einschätzung bezüglich des neuen Gestaltungsstandards gebeten. Von beiden Behörden wurde mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen. Die rote Linie kann in den zukünftigen, noch ausstehenden Fahrradstraßen unmittelbar als gestrichelte Linie aufgetragen werden. In den bereits ausgeführten Straßen kann sie entweder durch Fräsen oder Übermarkieren hergestellt werden. Die Verwaltung sieht aus Gründen der Kosteneffizienz vor, die nachträgliche Umsetzung – unter vorübergehendem Fortbestand der durchgezogenen Linie – im Rahmen späterer, ohnehin anstehender Maßnahmen in den Straßen vorzunehmen, bspw. im Rahmen von Parkraumkonzepten.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de