252537 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr in planbaren Fahrten für das Schuljahr 2025/2026 mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis zum Schuljahresende 2026/2027.
Kerndaten
- Nummer
- 252537
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252537 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr in planbaren Fahrten für das Schuljahr 2025/2026 mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis zum Schuljahresende 2026/2027. Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr in planbaren Fahrten für das Schuljahr 2025/2026 mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis zum Schuljahresende 2026/2027 wird zugestimmt. Begründung Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen befördert, die nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Das Vergabeverfahren zur Beförderung in planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr wird für das Schuljahr 2025/26 als offenes Verfahren (EU-Weit) durchgeführt. Aktuell setzen sich die Schätzkosten aus 7 Fahrten für 93 Schüler*innen an 195 Schultagen im Schuljahr 2025/26 und an 193 Schultagen im Schuljahr 2026/2027 zu unterschiedlichen Schulstandorten zusammen. Das Verfahren muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und der Beteiligung der politischen Gremien eine Beförderung der Schüler*innen pünktlich zum Schuljahresbeginn am 27. August 2025 gewährleistet wird. Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher VerpflichtungSeite 1 von 2 Seite 2 oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-507 VOB UVgO x VgV 27.08.2025 – 17.07.2026 750.000 Euro erstes Schuljahr 1.500.000,00 Euro für zwei Schuljahre Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 4020010 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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