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252537 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr in planbaren Fahrten für das Schuljahr 2025/2026 mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis zum Schuljahresende 2026/2027.

Nummer
252537
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
11.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252537
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung
von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr in
planbaren Fahrten für das Schuljahr 2025/2026 mit
der Option der einmaligen Verlängerung um ein
Jahr bis zum Schuljahresende 2026/2027.
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im
Schülerspezialverkehr in planbaren Fahrten für das Schuljahr 2025/2026 mit
der Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr bis zum Schuljahresende
2026/2027 wird zugestimmt.
Begründung
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen
befördert, die nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung
(SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht
benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht
zumutbar ist.
Das Vergabeverfahren zur Beförderung in planbaren Fahrten im
Schülerspezialverkehr wird für das Schuljahr 2025/26 als offenes Verfahren
(EU-Weit) durchgeführt. Aktuell setzen sich die Schätzkosten aus 7 Fahrten für
93 Schüler*innen an 195 Schultagen im Schuljahr 2025/26 und an 193
Schultagen im Schuljahr 2026/2027 zu unterschiedlichen Schulstandorten
zusammen.
Das Verfahren muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass unter
Berücksichtigung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und der Beteiligung
der politischen Gremien eine Beförderung der Schüler*innen pünktlich zum
Schuljahresbeginn am 27. August 2025 gewährleistet wird.
Die Maßnahme entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d.
vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und
Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher VerpflichtungSeite 1 von 2
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oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Vergabeart
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-507 VOB UVgO x VgV 27.08.2025 – 17.07.2026 750.000 Euro erstes Schuljahr
1.500.000,00 Euro für zwei
Schuljahre
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 4020010
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de