252536 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Östlich Aurelianastraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 252536
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Aurelianastraße Hauptort
- Fabristraße
- Hammstraße
- Florusstraße
- Geislar
- Vilich-Müldorf
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252536 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Östlich Aurelianastraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Ziel, die Fläche „Östlich Aurelianastraße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt. 2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6824-1 „Östlich Aurelianastraße“ erfolgt als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren mit Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt. 3. Für die wohnbauliche Entwicklung des Plangebiets ist ein städtebaulich- landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet. 4. Das Verfahren wird mit hoher Priorität eingestuft. Begründung Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen entscheidet über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, weil durch das Vorhaben 125 bis 175 Wohneinheiten geschaffen werden können und damit das Vorhaben eine stadtweite Bedeutung hat. Damit ist der in § 7 (3) der Hauptsatzung festgelegte Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung überschritten. Anlass Das Plangebiet „Östlich Aurelianastraße“ (s. Anlage 1 - Übersichtsplan) wird im regionalen Siedlungsentwicklungskonzept (SiKo) unter derSeite 1 von 14 Seite 2 Flächenbezeichnung „BN 46“ als Potenzialfläche für eine wohnbauliche Siedlungsentwicklung identifiziert (vgl. DS-Nr. 231202). Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2024 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwiefern eine Bebauung unter der Berücksichtigung der vorhandenen Gefährdungslage durch extreme Hochwasserereignisse möglich ist. (vgl. DS-Nr. 241964) Diese Überprüfung hat ergeben, dass für die Fläche „Östlich Aurelianastraße“ eine Gefährdung durch Überflutungen in Folge eines Hochwassers mit sehr seltener Wahrscheinlichkeit (HQextrem) besteht, also einem Hochwasser, das aus statistischer Sicht seltener als 100jährig auftritt. Hierbei muss angenommen werden, dass die vorhandenen Hochwasserschutzdeiche in Beuel-Nord, dessen Schutzniveau bei 11,20 Meter Bonner Pegel liegen, einem derartigen extremen Hochwasser gegebenenfalls nicht standhalten könnten, woraufhin es in weiten Teilen des Beueler Nordens sowie insbesondere im Ortsteil Geislar zu schweren Überflutungen kommen würde. Das Eintreten eines solchen schwerwiegenden Hochwasserkatastrophenfalls, also ein Hochwasser mit mehr als 11,20 Meter Bonner Pegel oder wenn die Hochwasserschutzanlagen aus sonstigen Gründen versagen würden, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst unwahrscheinlich zu bewerten. Der höchste seit 1900 gemessene Wasserstand ereignete sich beim Hochwasser von 1993, als 10,13 Meter Bonner Pegel gemessen wurden. Eine mögliche Bebauung der Fläche „Östlich Aurelianastraße“ in hochwasserangepasster Bauweise wird seitens der Verwaltung daher als vertretbar angesehen. Angesichts des angespannten Bonner Wohnungsmarktes und des nach wie vor dringenden Bedarfs an zusätzlichen Wohnbauflächen, ist die Verwaltung der Auffassung, dass die derzeitig landwirtschaftlich genutzte Potenzialfläche „Östlich Aurelianastraße“ für eine wohnbauliche Entwicklung herangezogen werden soll. Die im Folgenden aufgeführten Klima- und Umweltbelange sind in der weiteren Planung im besonderen Maß zu prüfen und zu berücksichtigen. Um eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen, soll Planungsrecht in Form eines Angebotsbebauungsplans geschaffen werden. Beschreibung des Plangebiets „Östlich Aurelianastraße“ Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Geislar und umfasst eine Fläche von ca. 2,9 ha, davon 0,15 ha im städtischen Eigentum. Das Plangebiet wird im Norden durch die Fortführung der Fabristraße als öffentlicher Feldweg, im Westen durch die bestehende Bebauung entlang der Aurelianastraße sowie im Süden durch private Grundstücke entlang der Hammstraße sowie dessen Fortsetzung als öffentlicher Feldweg in Richtung Vilich-Müldorf begrenzt. In östlicher Richtung befinden sich landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen (Ackerflächen), die bis an die Bahntrasse Köln- Niederlahnstein heranreichen. Die Begrenzung des Plangebiets in östlicher Richtung ergibt sich durch die Darstellung der Wohnbaufläche im FNP, die im Abstand von ca. 130 m parallel zur Aurelianastraße verläuft. Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 2844, 747, 748, 749, 1770, 751, 939/752, 1229/752, 1230/752, 1199/753, 754, 2904, 2905, 785, 2903, 793, 792, 791, 790, 789, 788, 787, 1247/786, 1246/786, 1245/784, 1244/783, 1243/783, 782, 2902, 2901, 2900, 2899, 2137,2942, 809, 810,Seite 2 von 14 Seite 3 811/1, 811/2, 812, 3243, 2852, 3244, alle Flur 7, Gemarkung Beuel. Die betroffenen Flurstücke sind dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Die Bebauungsstruktur der im Westen an das Plangebiet angrenzenden Bebauung wird maßgeblich durch Wohngebäude in offener, zumeist zweigeschossiger Bauweise sowie durch Satteldächer als das Ortsbild prägende Dachform bestimmt. Die Dachgeschosse werden zumeist wohnbaulich genutzt, teilweise sind Dachgauben oder Zwerchhäuser vorzufinden. Die unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Wohnbebauung östlich der Aurelianastraße besteht überwiegend aus Mehrfamilienhäusern mit straßenseitig vorgelagerten Stellplatzflächen. Entlang der Hammstraße findet sich eine heterogene Bebauungsstruktur mit ein- bis zweigeschossigen Einfamilien- oder Doppelhäusern. Diese Bebauung ist gemäß dem seit 1994 rechtskräftigen B-Plan Nr. 7925-19 „Aurelianastraße“ errichtet worden. Weiter westlich der Aurelianastraße findet sich ebenfalls eine heterogene Bebauungsstruktur, bestehend aus zweigeschossigen Mehrfamilien-, und Reihenhäusern sowie eingeschossigen Einfamilien- und Doppelhäusern, welche auf Grundlage des seit 1987 rechtskräftigen B-Plans Nr. 7925-20 „Florusstraße“ entstanden ist. Das Plangebiet unterliegt größtenteils einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und im nördlichen Bereich befindet sich ein ca. 0,4 ha großer Geländestreifen mit naturbelassenem Vegetations- und Baumbestand. Die Fläche des Plangebiets ist Teil des Landschaftsplanes Siegmündung und grenzt in nördlicher, östlicher und südlicher Richtung unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet an. Das Plangebiet unterliegt aufgrund der östlich befindlichen Bahntrasse Köln- Niederlahnstein sowie der nord-östlich befindlichen Bundesautobahn A 59 und A 565 einer Lärmvorbelastung, welche gutachterlich zu untersuchen ist. Im Zuge des Ausbaus der S13-Bahntrasse durch die DB erfolgt die Errichtung von Schallschutzwänden entlang der Bahnstrecke, sodass die von der Bahntrasse ausgehenden Lärmemissionen sich zukünftig deutlich reduzieren sollten. Planungsziel Das Plangebiet eignet sich für eine wohnbauliche Entwicklung, um der hohen Nachfrage nach Wohnbaulandflächen im Bonner Stadtgebiet entgegenzuwirken. Zumindest auf den Flächen im städtischen Eigentum könnten Baugrundstücke für öffentlich geförderten Wohnraum sowie gegebenenfalls für besondere Wohnformen oder gemeinschaftliche Wohnprojekte geschaffen werden. Für die Findung eines an die Ortsrandlage von Geislar städtebaulich und freiraumplanerisch angepassten Entwurfs, der auch den Anforderungen an eine nachhaltige Planung nachkommt, soll zunächst ein städtebaulich- landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß den Richtlinien fürSeite 3 von 14 Seite 4 Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt werden. Durch eine qualifizierte und effiziente Flächennutzung sowie vorrangige Planung von Mehrfamilienhäusern, ist eine Realisierung von 125 bis zu 175 Wohneinheiten (WE) im Plangebiet darstellbar. Damit könnte den Dichtewerten der Regionalplanung entsprochen werden (60 WE/ha). Eine genauere Zahl der WE wird sich durch das Ergebnis des Planungswettbewerbs ergeben. Die Notwendigkeit sozialer Infrastruktur ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Um das Plangebiet verkehrlich zu erschließen, könnte grundsätzlich über die im B-Plan Nr. 7925-19 „Aurelianastraße“ festgesetzten öffentlichen Flächen eine Verkehrsanbindung an die Fabri-, Aureliana- und Hammstraße hergestellt werden. Erste Lösungsansätze für eine möglichst verträgliche Verkehrserschließung sowie zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden im Zuge des Wettbewerbsverfahrens erwartet. Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen der Planung müssen anschließend noch näher untersucht werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird zudem ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erarbeitet. Planungsrecht Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg, ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar, so dass die geplante wohnbauliche Nutzung dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch entspricht. Für das Plangebiet besteht kein Planungsrecht. Die Fläche liegt vollständig im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Verfahrensvorschlag Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6824-1 „Östlich Aurelianastraße“ erfolgt als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren mit Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB. Nach positiver Zielbeschlussfassung wird die Verwaltung zunächst die Auslobung für einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vorbereiten. Die Wettbewerbsauslobung wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf bildet die konzeptionelle Planungsgrundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. Für die Umsetzung der Planung ist flankierend zur Planrechtschaffung ein hoheitliches Verfahren zur Neuordnung der Grundstücksflächen durch eine amtliche Umlegung nach § 45 Baugesetzbuch erforderlich, sofern sich eine private Umlegung nicht abzeichnet. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die komplexen Eigentumsverhältnisse im Plangebiet (40 Flurstücksparzellen, überwiegend im privaten Streubesitz, teilweise Eigentümergemeinschaften). Des Weiteren ist zu prüfen, ob mit Blick auf den geplanten öffentlich geförderten Wohnungsbau ergänzend vertragliche Regelungen mit denSeite 4 von 14 Seite 5 Eigentümer*innen abzuschließen sind, um die Realisierung der Planung sicherzustellen. Hierfür könnte sich unter Umständen die Anwendung einer Kombination aus der gesetzlichen Umlegung mit einem städtebaulichen Vertrag anbieten (sogenannte vereinbarte amtliche Umlegung). Unabhängig davon kann in der Umlegung geprüft werden, ob die Eigentümer*innen bereit sind, ihre Flächen an die Stadt abzutreten (im Wege sogenannter Beschlüsse nach § 76 BauGB Vorwegnahme der Entscheidung). Damit würde die Stadt über einen höheren Flächenanteil verfügen, der zur Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau verwendet werden könnte. Einschätzung des Vorhabens Quantität Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Plangebiet kann voraussichtlich eine Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung mit 125 bis 175 WE entstehen. Die genauere Anzahl der WE wird sich aus dem Wettbewerbsverfahren ergeben. Modellcharakter Das Vorhaben lässt keinen Modellcharakter erkennen. Fördermittel und Befristungen Voraussichtlich nicht gegeben. Bedeutung für den Stadtbezirk / die Gesamtstadt Aufgrund der hohen Anzahl von 125 bis 175 WE, die durch das Vorhaben entstehen können, hat das Vorhaben eine stadtweite Bedeutung (vgl. DS-Nr. 231744-03). Infrastruktur Art und Maß der Auswirkungen auf die technische Infrastruktur durch das Vorhaben sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Die hohe Zahl an geplanten Wohneinheiten lässt Auswirkungen auf die soziale, verkehrliche sowie sonstige Infrastruktur erwarten. Im weiteren Verfahren sind diese Auswirkungen zu konkretisieren. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfes in der Stadt Bonn und der Möglichkeit zur Schaffung von 125 bis zu 175 WE, besteht ein hohes städtisches Interesse an der Planung. Kosten für die Stadt Bonn Über den Personalaufwand hinaus fallen Kosten für notwendige Gutachten und Untersuchungen sowie die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens an.Seite 5 von 14 Seite 6 Umwelt-, Natur- und Artenschutz Von der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine Natura-2000, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders wertvolle Biotope in direkter Weise betroffen. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplan Siegmündung, der für die Fläche das Entwicklungsziel 6 (Erhaltung der vorhandenen Landschaftselemente bis zur Realisierung der Bauleitplanung sowie landschaftsgerechte Einbindung der Bebauung in die Landschaft) vorsieht. Es grenzt unmittelbar im Osten an das Landschaftsschutzgebiet „Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen“ (LSG 2.2) an und liegt im Außenbereich. Auf der vorrangig landwirtschaftlich genutzten Fläche sind schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit vorzufinden. Durch eine Inanspruchnahme bisher unversiegelter und naturnaher Böden wird deren Funktionen unwiederbringlich zerstört. Zur Mitigation von entstehenden Einwirkungen ist eine Bodenkundliche Baubegleitung erforderlich. Im nördlichen Bereich des Plangebiets befindet sich naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich relevanter Vegetations- und Baumbestand, in Form von wertvollem Obstbaumbestand. Von der Aufstellung des Bebauungsplans gehen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft aus, die Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen hervorrufen und somit einen Eingriff im Sinne des § 14 (1) BNatSchG verursachen. Eine Bebauung führt durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu einem Verlust bisher landwirtschaftlich genutzter Frei- und Grünflächen sowie von linearen Baum- und Gehölzbeständen. Zur Berücksichtigung der Umweltbelange und Abhandlung der Eingriffsregelung ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit integriertem Landschaftspflegerischem Fachbeitrag (LFB) zu erarbeiten. Die kompensatorischen Maßnahmen sollen möglichst innerhalb des Plangebiets Berücksichtigung finden. Am östlichen Rand des Plangebiets soll ein ca. 10 m breiter Gehölzstreifen die Eingrünung der Bebauung im Übergang zur freien Landschaft sicherstellen. Um die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen wird hierzu eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Bei artenschutzrechtlichen Konflikten ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Artenschutzprüfung mit Art-für-Art Analyse (ASP Stufe II) erforderlich. Die Ergebnisse sowie notwendige artenschutzrechtliche Maßnahmen werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt. Das Plangebiet liegt im Bereich der Trinkwasserzone III A und liegt in ca. 1 km Entfernung zur Schutzzone I des Trinkwasserschutzgebiets Meindorf. Eine ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers wird angestrebt. Für den Nachweis, dass das anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet versickert werden kann, ist ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.Seite 6 von 14 Seite 7 Klimaschutz / Klimaanpassung / Stadtklima Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Bei der Fläche handelt es sich um eine unversiegelte, landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Gemäß Planungshinweiskarte Hitze handelt es sich hierbei um eine Fläche mit sehr hohem Schutzbedarf. Die Fläche ist ein Kaltluftentstehungsgebiet und weist ein bodennahes Strömungsfeld auf. Gemäß Zielbeschluss zur Klimaanpassung sollten Flächen, die eine Klimafunktion aufweisen, in ihrer Funktion erhalten werden. Bei Eingriffen in die Flächen ist die Erhaltung der jeweiligen stadtklimatischen Funktion mittels eines mikroklimatischen Gutachtens nachzuweisen. Für die Fläche besteht gemäß den Hochwassergefahrenkarten eine potenzielle Gefährdung durch Überschwemmungen bei Hochwasserereignissen, wobei die Hochwassergefahr im Fall von häufigen Hochwasserereignissen (10-20jährlich) durch die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen entlang des Rheins ausgeschlossen werden kann. Dies trifft auch auf mittlere Rhein- Hochwasserereignisse (100jährlich) zu. Allerdings besteht bei mittleren Bach- Hochwasserereignissen (100jährlich) für kleinere Teilflächen im Bereich der nördlichen und südlichen Plangebietsgrenze eine Hochwassergefährdung, welche durch den Vilicher Bach verursacht wird. Somit befinden sich kleinere Bereiche des Plangebiets im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Vilicher Bachs. Dies ist im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen und § 78 WHG ist entsprechend zu beachten. Im Falle eines extremen Hochwassers (statistisch seltener als 100jährlich) können schwere Überflutungen innerhalb des Plangebiets nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Dennoch kann eine Bebauung des Plangebiets in hochwasserangepasster Bauweise seitens der Verwaltung als vertretbar angesehen werden (nähere Begründung s.o. in den Ausführungen unter Anlass).Seite 7 von 14 Seite 8 Priorität Da es sich um ein Verfahren zur Schaffung von neuem Planungsrecht für dringend benötigte Wohnbauflächen handelt, wird das Verfahren mit einer hohen Priorität eingestuft. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501-01). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der „Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung“ wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Anlage/n 1 Übersichtsplan_Östlich Aurelianastraße (öffentlich) 2 NaPla_Checkliste_Zielbeschluss_Östlich Aurelianastraße (öffentlich)Seite 8 von 14 Seite 9 von 14 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Das Plangebiet könnte grundsätzlich über die Straßen Hammstraße, Aurelianastraß und Fabristraße verkehrlich erschlossen werden. Die konkreten verkehrlichen Auswirkungen der Planung müssen aber noch näher untersucht werden, wenn das Ergebnis des geplanten städtebaulich- landschaftsplanerischen Wettbewerbs vorliegt, woraufhin auch die Anzahl der geplanten Wohneinheiten näher beziffert werden kann. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Es handelt sich um eine wohnbauliche Entwicklung. Eine Nutzungsmischung ist nicht vorgesehen. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erstellt. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, eine Erschließung des Plangebietes für den Umweltverbund ist grundsätzlich gegeben. Die Bushaltestelle Hammstraße mit den angebundenen Buslinien 540 und 640 befindet sich in 300-500m Entfernung zum Plangebiet und ist somit fußläufig erreichbar. Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar BP Nr. 6824-1 "Östlich Aurelianastraße" Wohnbauliche Entwicklung # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 14 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? Ja. Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Ja. Inwiefern Kaltluftleitbahnen durch das Vorhaben konkret betroffen sind, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich zu klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten notwendig? Ja. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja, eine Betrachtung ist über die vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt. Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, im Gebiet sind kleinere Bereiche durch Starkregenereignissen gefährdet (max. bis 0,3 m Wasserstand). Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? → Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss Ja. Eine Überprüfung durch die Verwaltung ist mit dem Ergebnis erfolgt, dass eine Bebauung des Plangebiets in hochwasserangepasster Bauweise als vertretbar angesehen werden kann. Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein. Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? Nein. Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Vilicher Baches erfasst kleinere Teilflächen im Bereich der nördlichen und südlichen Plangebietsgrenze. Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Ja, das Plangebiet liegt im Bereich der Trinkwasserzone III A und liegt in ca. 1 km Entfernung zur Schutzzone I des Trinkwasserschutzgebiets Meindorf. Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? Um die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Entwicklung herzustellen, soll Planungsrecht in Form eines Angebotsbebauungsplans geschaffen werden. Folglich gibt es keinen Vorhabenträger. Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Es gibt keinen Vorhabenträger. Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau) Es gibt keinen Bestand. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 14 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Ja. Die Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt sowie Maßnahmen für einen naturschutzfachlichen Ausgleich im Sinne einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind erforderlich. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Auf der vorrangig landwirtschaftlich genutzten Fläche sind schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit vorzufinden. Im nördlichen Bereich des Plangebiets befindet sich Vegetations- und Baumbestand, welcher satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Im weiteren Verfahren erfolgen gutachterliche Untersuchungen sowie eine Artenschutzprüfung (ASP). Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Nein. Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Ja. Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6824-1 „Östlich Aurelianastraße“ erfolgt als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren mit Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB. § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? Vollverfahren mit Eingriffskompensation Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Nein. Handelt es sich um eine Arrondierung? Es handelt sich um eine Erweiterung des Siedlungsgebiets von Geislar. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche ausgewiesen. Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Nein. Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? Nein. Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Ja, im Plangebiet ist voraussichtlich satzungsgeschützter Baumbestand vorhanden. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt. Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Ja, die Belange werden im Verfahren beachtet. Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Für das Plangebiet ist lediglich eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Nein. Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Die Notwendigkeit sozialer Infrastruktur ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? Es ist kein Ausbau im Bildungsbereich vorgesehen. Dies wird aufgrund der Größe des Vorhabens auch nicht bedingt. Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Aufgrund der Ortsrandlage handelt es sich um eine wohnbauliche Entwicklung ohne kleinteilige Nutzungsmischung. Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Das Vorhaben lässt keinen Modellcharakter erkennen. Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Das Verfahren dient einer wohnbaulichen Flächenentwicklung und der Wohnraumschaffung. Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 14 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt, ohne konkreten Vorhabenträger. Insofern kommt das Baulandmodell im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht zur Anwendung. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 14 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Die globalen Nachhaltigkeitsziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung finden Berücksichtigung. Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 14
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