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252536 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Östlich Aurelianastraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar

Nummer
252536
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Aurelianastraße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Fabristraße Straße· Geislar, Beuel
  • Hammstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Florusstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 252536-02 AA Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Östlich Aurelianastraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar Antrag zur Vorlage 252536
  2. 252536-01 AA Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung der Fläche „Östlich Aurelianastraße“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar Antrag zur Vorlage 252536

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Beschlussvorlage
öffentlich
252536
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung
der Fläche „Östlich Aurelianastraße“, Stadtbezirk
Beuel, Ortsteil Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Ziel, die Fläche „Östlich Aurelianastraße“ im Stadtbezirk Beuel,
Ortsteil Geislar wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt.
2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6824-1 „Östlich
Aurelianastraße“ erfolgt als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren
mit Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB. Eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird durchgeführt.
3. Für die wohnbauliche Entwicklung des Plangebiets ist ein städtebaulich-
landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß den Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die
Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet.
4. Das Verfahren wird mit hoher Priorität eingestuft.
Begründung
Der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen entscheidet über die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, weil durch das
Vorhaben 125 bis 175 Wohneinheiten geschaffen werden können und damit
das Vorhaben eine stadtweite Bedeutung hat. Damit ist der in § 7 (3) der
Hauptsatzung festgelegte Schwellenwert für eine über den Stadtbezirk
hinausgehende Bedeutung überschritten.
Anlass
Das Plangebiet „Östlich Aurelianastraße“ (s. Anlage 1 - Übersichtsplan) wird im
regionalen Siedlungsentwicklungskonzept (SiKo) unter derSeite 1 von 14
Seite 2
Flächenbezeichnung „BN 46“ als Potenzialfläche für eine wohnbauliche
Siedlungsentwicklung identifiziert (vgl. DS-Nr. 231202). Mit Ratsbeschluss vom
16.12.2024 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwiefern eine
Bebauung unter der Berücksichtigung der vorhandenen Gefährdungslage durch
extreme Hochwasserereignisse möglich ist. (vgl. DS-Nr. 241964)
Diese Überprüfung hat ergeben, dass für die Fläche „Östlich Aurelianastraße“
eine Gefährdung durch Überflutungen in Folge eines Hochwassers mit sehr
seltener Wahrscheinlichkeit (HQextrem) besteht, also einem Hochwasser, das
aus statistischer Sicht seltener als 100jährig auftritt. Hierbei muss angenommen
werden, dass die vorhandenen Hochwasserschutzdeiche in Beuel-Nord,
dessen Schutzniveau bei 11,20 Meter Bonner Pegel liegen, einem derartigen
extremen Hochwasser gegebenenfalls nicht standhalten könnten, woraufhin es
in weiten Teilen des Beueler Nordens sowie insbesondere im Ortsteil Geislar zu
schweren Überflutungen kommen würde. Das Eintreten eines solchen
schwerwiegenden Hochwasserkatastrophenfalls, also ein Hochwasser mit mehr
als 11,20 Meter Bonner Pegel oder wenn die Hochwasserschutzanlagen aus
sonstigen Gründen versagen würden, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen
werden, ist aber als äußerst unwahrscheinlich zu bewerten. Der höchste seit
1900 gemessene Wasserstand ereignete sich beim Hochwasser von 1993, als
10,13 Meter Bonner Pegel gemessen wurden. Eine mögliche Bebauung der
Fläche „Östlich Aurelianastraße“ in hochwasserangepasster Bauweise wird
seitens der Verwaltung daher als vertretbar angesehen.
Angesichts des angespannten Bonner Wohnungsmarktes und des nach wie vor
dringenden Bedarfs an zusätzlichen Wohnbauflächen, ist die Verwaltung der
Auffassung, dass die derzeitig landwirtschaftlich genutzte Potenzialfläche
„Östlich Aurelianastraße“ für eine wohnbauliche Entwicklung herangezogen
werden soll. Die im Folgenden aufgeführten Klima- und Umweltbelange sind in
der weiteren Planung im besonderen Maß zu prüfen und zu berücksichtigen.
Um eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen, soll Planungsrecht in Form
eines Angebotsbebauungsplans geschaffen werden.
Beschreibung des Plangebiets „Östlich Aurelianastraße“
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Geislar und umfasst
eine Fläche von ca. 2,9 ha, davon 0,15 ha im städtischen Eigentum.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Fortführung der Fabristraße als
öffentlicher Feldweg, im Westen durch die bestehende Bebauung entlang der
Aurelianastraße sowie im Süden durch private Grundstücke entlang der
Hammstraße sowie dessen Fortsetzung als öffentlicher Feldweg in Richtung
Vilich-Müldorf begrenzt. In östlicher Richtung befinden sich landwirtschaftlich
intensiv genutzte Flächen (Ackerflächen), die bis an die Bahntrasse Köln-
Niederlahnstein heranreichen. Die Begrenzung des Plangebiets in östlicher
Richtung ergibt sich durch die Darstellung der Wohnbaufläche im FNP, die im
Abstand von ca. 130 m parallel zur Aurelianastraße verläuft.
Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 2844, 747, 748,
749, 1770, 751, 939/752, 1229/752, 1230/752, 1199/753, 754, 2904, 2905,
785, 2903, 793, 792, 791, 790, 789, 788, 787, 1247/786, 1246/786, 1245/784,
1244/783, 1243/783, 782, 2902, 2901, 2900, 2899, 2137,2942, 809, 810,Seite 2 von 14
Seite 3
811/1, 811/2, 812, 3243, 2852, 3244, alle Flur 7, Gemarkung Beuel. Die
betroffenen Flurstücke sind dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Bebauungsstruktur der im Westen an das Plangebiet angrenzenden
Bebauung wird maßgeblich durch Wohngebäude in offener, zumeist
zweigeschossiger Bauweise sowie durch Satteldächer als das Ortsbild
prägende Dachform bestimmt. Die Dachgeschosse werden zumeist
wohnbaulich genutzt, teilweise sind Dachgauben oder Zwerchhäuser
vorzufinden.
Die unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Wohnbebauung östlich der
Aurelianastraße besteht überwiegend aus Mehrfamilienhäusern mit
straßenseitig vorgelagerten Stellplatzflächen. Entlang der Hammstraße findet
sich eine heterogene Bebauungsstruktur mit ein- bis zweigeschossigen
Einfamilien- oder Doppelhäusern. Diese Bebauung ist gemäß dem seit 1994
rechtskräftigen B-Plan Nr. 7925-19 „Aurelianastraße“ errichtet worden.
Weiter westlich der Aurelianastraße findet sich ebenfalls eine heterogene
Bebauungsstruktur, bestehend aus zweigeschossigen Mehrfamilien-, und
Reihenhäusern sowie eingeschossigen Einfamilien- und Doppelhäusern,
welche auf Grundlage des seit 1987 rechtskräftigen B-Plans Nr. 7925-20
„Florusstraße“ entstanden ist.
Das Plangebiet unterliegt größtenteils einer intensiven landwirtschaftlichen
Nutzung und im nördlichen Bereich befindet sich ein ca. 0,4 ha großer
Geländestreifen mit naturbelassenem Vegetations- und Baumbestand.
Die Fläche des Plangebiets ist Teil des Landschaftsplanes Siegmündung und
grenzt in nördlicher, östlicher und südlicher Richtung unmittelbar an ein
Landschaftsschutzgebiet an.
Das Plangebiet unterliegt aufgrund der östlich befindlichen Bahntrasse Köln-
Niederlahnstein sowie der nord-östlich befindlichen Bundesautobahn A 59 und
A 565 einer Lärmvorbelastung, welche gutachterlich zu untersuchen ist.
Im Zuge des Ausbaus der S13-Bahntrasse durch die DB erfolgt die Errichtung
von Schallschutzwänden entlang der Bahnstrecke, sodass die von der
Bahntrasse ausgehenden Lärmemissionen sich zukünftig deutlich reduzieren
sollten.
Planungsziel
Das Plangebiet eignet sich für eine wohnbauliche Entwicklung, um der hohen
Nachfrage nach Wohnbaulandflächen im Bonner Stadtgebiet
entgegenzuwirken. Zumindest auf den Flächen im städtischen Eigentum
könnten Baugrundstücke für öffentlich geförderten Wohnraum sowie
gegebenenfalls für besondere Wohnformen oder gemeinschaftliche
Wohnprojekte geschaffen werden.
Für die Findung eines an die Ortsrandlage von Geislar städtebaulich und
freiraumplanerisch angepassten Entwurfs, der auch den Anforderungen an eine
nachhaltige Planung nachkommt, soll zunächst ein städtebaulich-
landschaftsplanerischer Wettbewerb gemäß den Richtlinien fürSeite 3 von 14
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Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt werden.
Durch eine qualifizierte und effiziente Flächennutzung sowie vorrangige
Planung von Mehrfamilienhäusern, ist eine Realisierung von 125 bis zu 175
Wohneinheiten (WE) im Plangebiet darstellbar. Damit könnte den Dichtewerten
der Regionalplanung entsprochen werden (60 WE/ha). Eine genauere Zahl der
WE wird sich durch das Ergebnis des Planungswettbewerbs ergeben. Die
Notwendigkeit sozialer Infrastruktur ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Um das Plangebiet verkehrlich zu erschließen, könnte grundsätzlich über die im
B-Plan Nr. 7925-19 „Aurelianastraße“ festgesetzten öffentlichen Flächen eine
Verkehrsanbindung an die Fabri-, Aureliana- und Hammstraße hergestellt
werden. Erste Lösungsansätze für eine möglichst verträgliche
Verkehrserschließung sowie zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden
im Zuge des Wettbewerbsverfahrens erwartet. Die konkreten verkehrlichen
Auswirkungen der Planung müssen anschließend noch näher untersucht
werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird zudem ein Verkehrs-
und Mobilitätskonzept erarbeitet.
Planungsrecht
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg,
ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt.
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als
Wohnbaufläche dar, so dass die geplante wohnbauliche Nutzung dem
Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch entspricht.
Für das Plangebiet besteht kein Planungsrecht. Die Fläche liegt vollständig im
Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Verfahrensvorschlag
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6824-1 „Östlich Aurelianastraße“
erfolgt als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren mit Umweltbericht gemäß
§ 2 (4) BauGB.
Nach positiver Zielbeschlussfassung wird die Verwaltung zunächst die
Auslobung für einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb gemäß
den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) vorbereiten. Die
Wettbewerbsauslobung wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf bildet die konzeptionelle
Planungsgrundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.
Für die Umsetzung der Planung ist flankierend zur Planrechtschaffung ein
hoheitliches Verfahren zur Neuordnung der Grundstücksflächen durch eine
amtliche Umlegung nach § 45 Baugesetzbuch erforderlich, sofern sich eine
private Umlegung nicht abzeichnet. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die
komplexen Eigentumsverhältnisse im Plangebiet (40 Flurstücksparzellen,
überwiegend im privaten Streubesitz, teilweise Eigentümergemeinschaften).
Des Weiteren ist zu prüfen, ob mit Blick auf den geplanten öffentlich
geförderten Wohnungsbau ergänzend vertragliche Regelungen mit denSeite 4 von 14
Seite 5
Eigentümer*innen abzuschließen sind, um die Realisierung der Planung
sicherzustellen. Hierfür könnte sich unter Umständen die Anwendung einer
Kombination aus der gesetzlichen Umlegung mit einem städtebaulichen Vertrag
anbieten (sogenannte vereinbarte amtliche Umlegung). Unabhängig davon
kann in der Umlegung geprüft werden, ob die Eigentümer*innen bereit sind,
ihre Flächen an die Stadt abzutreten (im Wege sogenannter Beschlüsse nach §
76 BauGB Vorwegnahme der Entscheidung). Damit würde die Stadt über einen
höheren Flächenanteil verfügen, der zur Realisierung von öffentlich
gefördertem Wohnungsbau verwendet werden könnte.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Plangebiet kann
voraussichtlich eine Fläche für eine wohnbauliche Entwicklung mit 125 bis 175
WE entstehen. Die genauere Anzahl der WE wird sich aus dem
Wettbewerbsverfahren ergeben.
Modellcharakter
Das Vorhaben lässt keinen Modellcharakter erkennen.
Fördermittel und Befristungen
Voraussichtlich nicht gegeben.
Bedeutung für den Stadtbezirk / die Gesamtstadt
Aufgrund der hohen Anzahl von 125 bis 175 WE, die durch das Vorhaben
entstehen können, hat das Vorhaben eine stadtweite Bedeutung (vgl. DS-Nr.
231744-03).
Infrastruktur
Art und Maß der Auswirkungen auf die technische Infrastruktur durch das
Vorhaben sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Die hohe Zahl an geplanten
Wohneinheiten lässt Auswirkungen auf die soziale, verkehrliche sowie sonstige
Infrastruktur erwarten. Im weiteren Verfahren sind diese Auswirkungen zu
konkretisieren.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfes in der Stadt Bonn und der Möglichkeit
zur Schaffung von 125 bis zu 175 WE, besteht ein hohes städtisches Interesse
an der Planung.
Kosten für die Stadt Bonn
Über den Personalaufwand hinaus fallen Kosten für notwendige Gutachten und
Untersuchungen sowie die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens an.Seite 5 von 14
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Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Von der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine Natura-2000, Natur- und
Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders wertvolle
Biotope in direkter Weise betroffen. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich
des Landschaftsplan Siegmündung, der für die Fläche das Entwicklungsziel 6
(Erhaltung der vorhandenen Landschaftselemente bis zur Realisierung der
Bauleitplanung sowie landschaftsgerechte Einbindung der Bebauung in die
Landschaft) vorsieht. Es grenzt unmittelbar im Osten an das
Landschaftsschutzgebiet „Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach
und Vilicher Büschelchen“ (LSG 2.2) an und liegt im Außenbereich.
Auf der vorrangig landwirtschaftlich genutzten Fläche sind schutzwürdige
Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit vorzufinden. Durch eine
Inanspruchnahme bisher unversiegelter und naturnaher Böden wird deren
Funktionen unwiederbringlich zerstört. Zur Mitigation von entstehenden
Einwirkungen ist eine Bodenkundliche Baubegleitung erforderlich.
Im nördlichen Bereich des Plangebiets befindet sich naturschutzfachlich und
artenschutzrechtlich relevanter Vegetations- und Baumbestand, in Form von
wertvollem Obstbaumbestand.
Von der Aufstellung des Bebauungsplans gehen Wirkungen auf Naturhaushalt
und Landschaft aus, die Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen hervorrufen und somit einen Eingriff im Sinne des § 14 (1)
BNatSchG verursachen.
Eine Bebauung führt durch Nachverdichtung und Neuversiegelung zu einem
Verlust bisher landwirtschaftlich genutzter Frei- und Grünflächen sowie von
linearen Baum- und Gehölzbeständen.
Zur Berücksichtigung der Umweltbelange und Abhandlung der
Eingriffsregelung ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit
integriertem Landschaftspflegerischem Fachbeitrag (LFB) zu erarbeiten.
Die kompensatorischen Maßnahmen sollen möglichst innerhalb des
Plangebiets Berücksichtigung finden. Am östlichen Rand des Plangebiets soll
ein ca. 10 m breiter Gehölzstreifen die Eingrünung der Bebauung im Übergang
zur freien Landschaft sicherstellen.
Um die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen wird hierzu eine
Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Bei artenschutzrechtlichen Konflikten ist für die betreffenden Arten eine
vertiefende Artenschutzprüfung mit Art-für-Art Analyse (ASP Stufe II)
erforderlich. Die Ergebnisse sowie notwendige artenschutzrechtliche
Maßnahmen werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.
Das Plangebiet liegt im Bereich der Trinkwasserzone III A und liegt in ca. 1 km
Entfernung zur Schutzzone I des Trinkwasserschutzgebiets Meindorf. Eine
ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers wird angestrebt. Für den
Nachweis, dass das anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet versickert
werden kann, ist ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.Seite 6 von 14
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Klimaschutz / Klimaanpassung / Stadtklima
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung,
Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren
Verfahren zu berücksichtigen sind.
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat
der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt
Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Die am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für
klimafreundlichen Neubau" (DS-Nr. 242211) werden im Zuge der Aufstellung
des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Bei der Fläche handelt es sich um eine unversiegelte, landwirtschaftlich
genutzte Ackerfläche. Gemäß Planungshinweiskarte Hitze handelt es sich
hierbei um eine Fläche mit sehr hohem Schutzbedarf. Die Fläche ist ein
Kaltluftentstehungsgebiet und weist ein bodennahes Strömungsfeld auf.
Gemäß Zielbeschluss zur Klimaanpassung sollten Flächen, die eine
Klimafunktion aufweisen, in ihrer Funktion erhalten werden. Bei Eingriffen in die
Flächen ist die Erhaltung der jeweiligen stadtklimatischen Funktion mittels eines
mikroklimatischen Gutachtens nachzuweisen.
Für die Fläche besteht gemäß den Hochwassergefahrenkarten eine potenzielle
Gefährdung durch Überschwemmungen bei Hochwasserereignissen, wobei die
Hochwassergefahr im Fall von häufigen Hochwasserereignissen (10-20jährlich)
durch die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen entlang des Rheins
ausgeschlossen werden kann. Dies trifft auch auf mittlere Rhein-
Hochwasserereignisse (100jährlich) zu. Allerdings besteht bei mittleren Bach-
Hochwasserereignissen (100jährlich) für kleinere Teilflächen im Bereich der
nördlichen und südlichen Plangebietsgrenze eine Hochwassergefährdung,
welche durch den Vilicher Bach verursacht wird. Somit befinden sich kleinere
Bereiche des Plangebiets im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet
des Vilicher Bachs. Dies ist im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen
und § 78 WHG ist entsprechend zu beachten. Im Falle eines extremen
Hochwassers (statistisch seltener als 100jährlich) können schwere
Überflutungen innerhalb des Plangebiets nicht mit Sicherheit ausgeschlossen
werden. Dennoch kann eine Bebauung des Plangebiets in
hochwasserangepasster Bauweise seitens der Verwaltung als vertretbar
angesehen werden (nähere Begründung s.o. in den Ausführungen unter
Anlass).Seite 7 von 14
Seite 8
Priorität
Da es sich um ein Verfahren zur Schaffung von neuem Planungsrecht für
dringend benötigte Wohnbauflächen handelt, wird das Verfahren mit einer
hohen Priorität eingestuft.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770)
sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis
zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in
Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nr. 220501-01).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
„Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung“ wurde für diesen Beschluss
angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Anlage/n
1 Übersichtsplan_Östlich Aurelianastraße (öffentlich)
2 NaPla_Checkliste_Zielbeschluss_Östlich Aurelianastraße (öffentlich)Seite 8 von 14
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Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen
Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des
Plangebietes wird es geben?
Das Plangebiet könnte grundsätzlich über die Straßen Hammstraße,
Aurelianastraß und Fabristraße verkehrlich erschlossen werden. Die konkreten
verkehrlichen Auswirkungen der Planung müssen aber noch näher untersucht
werden, wenn das Ergebnis des geplanten städtebaulich-
landschaftsplanerischen Wettbewerbs vorliegt, woraufhin auch die Anzahl der
geplanten Wohneinheiten näher beziffert werden kann.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch
Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier
möglich?
Es handelt sich um eine wohnbauliche Entwicklung. Eine Nutzungsmischung ist
nicht vorgesehen.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept erstellt.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, eine Erschließung des Plangebietes für den Umweltverbund ist
grundsätzlich gegeben. Die Bushaltestelle Hammstraße mit den angebundenen
Buslinien 540 und 640 befindet sich in 300-500m Entfernung zum Plangebiet
und ist somit fußläufig erreichbar.
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Geislar
BP Nr. 6824-1 "Östlich Aurelianastraße"
Wohnbauliche Entwicklung
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 10 von 14
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
Ja.
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet?
Ja. Inwiefern Kaltluftleitbahnen durch das Vorhaben konkret betroffen sind, ist
im weiteren Verfahren zu prüfen.
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich zu
klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten
notwendig?
Ja.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Ja, eine Betrachtung ist über die vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt.
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, im Gebiet sind kleinere Bereiche durch Starkregenereignissen gefährdet
(max. bis 0,3 m Wasserstand).
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? →
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
geben darüber Aufschluss
Ja. Eine Überprüfung durch die Verwaltung ist mit dem Ergebnis erfolgt, dass
eine Bebauung des Plangebiets in hochwasserangepasster Bauweise als
vertretbar angesehen werden kann.
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein.
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Nein.
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Vilicher Baches erfasst
kleinere Teilflächen im Bereich der nördlichen und südlichen
Plangebietsgrenze.
Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen
betroffen?
Ja, das Plangebiet liegt im Bereich der Trinkwasserzone III A und liegt in ca. 1
km Entfernung zur Schutzzone I des Trinkwasserschutzgebiets Meindorf.
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen
Klimaschutz/Energie (Bsp.:
DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert
worden?
Um die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Entwicklung
herzustellen, soll Planungsrecht in Form eines Angebotsbebauungsplans
geschaffen werden. Folglich gibt es keinen Vorhabenträger.
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert?
Es gibt keinen Vorhabenträger.
Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und
umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau)
Es gibt keinen Bestand.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 14
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Ja. Die Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt sowie Maßnahmen für
einen naturschutzfachlichen Ausgleich im Sinne einer Umweltprüfung gemäß §
2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind erforderlich.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Auf der vorrangig landwirtschaftlich genutzten Fläche sind schutzwürdige
Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit vorzufinden. Im nördlichen Bereich
des Plangebiets befindet sich Vegetations- und Baumbestand, welcher
satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Im weiteren
Verfahren erfolgen gutachterliche Untersuchungen sowie eine
Artenschutzprüfung (ASP).
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Nein.
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Ja.
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6824-1 „Östlich Aurelianastraße“
erfolgt als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren mit Umweltbericht
gemäß § 2 (4) BauGB.
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren
mit Eingriffskompensation?
Vollverfahren mit Eingriffskompensation
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Nein.
Handelt es sich um eine Arrondierung? Es handelt sich um eine Erweiterung des Siedlungsgebiets von Geislar. Das
Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und
Neubau statt erstmaliger baulicher
Inanspruchnahmen?
Nein.
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
Nein.
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Ja, im Plangebiet ist voraussichtlich satzungsgeschützter Baumbestand
vorhanden. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt.
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung
des Orts- und Landschaftsbildes allgemein
angesprochen?
Ja, die Belange werden im Verfahren beachtet.
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Für das Plangebiet ist lediglich eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Nein.
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Die Notwendigkeit sozialer Infrastruktur ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau
des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
Es ist kein Ausbau im Bildungsbereich vorgesehen. Dies wird aufgrund der
Größe des Vorhabens auch nicht bedingt.
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Aufgrund der Ortsrandlage handelt es sich um eine wohnbauliche Entwicklung
ohne kleinteilige Nutzungsmischung.
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Das Vorhaben lässt keinen Modellcharakter erkennen.
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Das Verfahren dient einer wohnbaulichen Flächenentwicklung und der
Wohnraumschaffung.
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, kann hierzu keine
Aussage getroffen werden.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 14
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Es wird ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt, ohne konkreten
Vorhabenträger. Insofern kommt das Baulandmodell im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens nicht zur Anwendung.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 14
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Die globalen Nachhaltigkeitsziele für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch
nachhaltige Entwicklung finden Berücksichtigung.
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 14

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Datenstand: 03.11.2026, 05:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de