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252531-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Reduzierung der Umweltbelastung im Wohngebiet durch veränderte Verkehrsführung im Bereich Argelanderstraße und Jagdweg

Nummer
252531-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Argelanderstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Jagdweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Hausdorffstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252531 Bürgerantrag: Reduzierung der Umweltbelastung im Wohngebiet durch veränderte Verkehrsführung im Bereich Argelanderstraße und Jagdweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252531-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Reduzierung der Umweltbelastung
im Wohngebiet durch veränderte Verkehrsführung
im Bereich Argelanderstraße und Jagdweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ein Umkehren der Einbahnstraßenregelung im Jagdweg und die Ausfahrt aus
dem Jagdweg in die Reuterstraße in Richtung Autobahn wäre nur mit
erheblichem baulichen Aufwand im Kreuzungsbereich Jagdweg / Reuterstraße
realisierbar. Für das Linksabbiegen müsste die vorhandene Mittelinsel verlegt
werden, um die erforderlichen Kurvenradien / Schleppkurven einzuhalten. Des
Weiteren würde es baulicher Anpassungen an der Lichtsignalanlage (LSA), der
Wegeführung des Fußverkehrs sowie der Radverkehrsinfrastruktur bedürfen.
Außerdem wäre der Linksabbieger, analog zum Knotenpunkt Argelanderstraße
/ Reuterstraße, vorfahrtspflichtig gegenüber dem Gegenverkehr, so dass sich
eine vergleichbare Situation mit Rückstaueffekten in den Spitzenstunden
ergeben würde.
Überdies besteht aus Fahrtrichtung Süden kommend im Bereich des
Jagdweges eine von lediglich drei Linksabbiegemöglichkeiten (Burbacher
Straße / Hausdorffstraße) in Richtung Venusberg bzw. Poppelsdorf. Bei einer
Änderung der Verkehrsführung würden sich diese Verkehre verlagern und
andere Straßenzüge verstärkt belasten. Aus verkehrsplanerischer Sicht sollten
Verbesserung an einer Stelle jedoch nicht lediglich zur Verlagerung der
Problempunkte führen.
Zudem müsste geprüft werden, ob die verbleibenden Linksabbieger bei einer
stärkeren Verkehrsbelastung überhaupt noch leistungsfähig wären. Durch die
ohnehin schon starke Auslastung der Reuterstraße sollten Rückstauungen
zwingend vermieden werden.
An der Kreuzung Argelanderstraße / Reuterstraße ist im Bestand bereits eine
Ampelphase als Nachlauf ohne Gegenverkehr und den parallel laufenden
Fußverkehr eingerichtet. Insbesondere in den Spitzenstunden kann es
aufgrund von hohem Verkehrsaufkommen trotzdem zu Rückstauungen in der
Argelanderstraße kommen, da die Nachlaufzeit nicht ausreichend ist. Die
Verwaltung kann nochmals prüfen, ob eine Verlängerung der Nachlaufzeit
möglich wäre, rät jedoch grundsätzlich davon ab, da dies die Grünzeit der
Reuterstraße verringern und somit die Leistungsfähigkeit reduzieren würde.
Hieraus würde es sehr wahrscheinlich zu einer Verlagerung von
Stauerscheinungen auf die Reuterstraße kommen. Hierzu wird im Übrigen aufSeite 1 von 2
Seite 2
die Beantwortung zu DS 220641-01 ST, Ziffer 1 verwiesen.
Insbesondere im Hinblick auf anstehende Baumaßnahmen (z.B. der Autobahn
GmbH) wäre in diesem Zusammenhang zusätzliches Konfliktpotential zu
erwarten.
Grundsätzliches Ziel muss es daher sein, den Umweltverbund sowie alternative
Mobilitätsangebote zu stärken, um nachhaltige Verbesserungen hinsichtlich der
Verkehrssituation in vielen Bereichen der Stadt Bonn zu erreichen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen
in der Stellungnahme der Verwaltung und erachtet den Bürger*innenantrag
damit als erledigt. Das formelle Verfahren gemäß § 24 GO NRW ist damit
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de