252529 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2025/2026 im offenen Verfahren
Kerndaten
- Nummer
- 252529
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 07.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252529 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2025/2026 im offenen Verfahren Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im Schülerspezialverkehr in nicht planbaren Fahrten für das Schuljahr 2025/2026 im offenen Verfahren wird zugestimmt. Begründung Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen befördert, die nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Der Bau- und Vergabeausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2006 (Drucksachen-Nr. 0511402NV6) das Ausschreibungsverfahren für diese Fahrten festgelegt. Dabei ist zwischen planbaren Fahrten und nicht planbaren Fahrten zu unterscheiden. Nicht planbare Fahrten ergeben sich schuljahresbezogen, da die Fahrten durch Fluktuation und Adressänderungen bei den Schüler*innen nur für ein Schuljahr geplant werden können. Das Vergabeverfahren zur Beförderung in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr wird für das Schuljahr 2025/26 als offenes Verfahren durchgeführt. Aktuell setzen sich die Schätzkosten aus 22 Fahrten für 79 Schüler*innen an 195 Schultagen im Schuljahr 2025/26 zu unterschiedlichen Schulstandorten zusammen. Das Verfahren muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und der Beteiligung der politischen Gremien eine Beförderung der Schüler*innen pünktlich zum Schuljahresbeginn am 27. August 2025 gewährleistet wird.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Maßnahme entspricht den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-418 VOB UVgO x VgV 27.08.2025 – 17.07.2026 750.000 Euro Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 4020010 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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