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252529 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2025/2026 im offenen Verfahren

Nummer
252529
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
07.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252529
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung
von Schüler*innen in nicht planbaren Fahrten im
Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2025/2026
im offenen Verfahren
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beförderung von Schüler*innen im
Schülerspezialverkehr in nicht planbaren Fahrten für das Schuljahr 2025/2026
im offenen Verfahren wird zugestimmt.
Begründung
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs werden überwiegend Schüler*innen
befördert, die nach den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung
(SchfkVO) aufgrund einer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht
benutzen können oder für die eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht
zumutbar ist.
Der Bau- und Vergabeausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2006
(Drucksachen-Nr. 0511402NV6) das Ausschreibungsverfahren für diese
Fahrten festgelegt. Dabei ist zwischen planbaren Fahrten und nicht planbaren
Fahrten zu unterscheiden. Nicht planbare Fahrten ergeben sich
schuljahresbezogen, da die Fahrten durch Fluktuation und Adressänderungen
bei den Schüler*innen nur für ein Schuljahr geplant werden können.
Das Vergabeverfahren zur Beförderung in nicht planbaren Fahrten im
Schülerspezialverkehr wird für das Schuljahr 2025/26 als offenes Verfahren
durchgeführt. Aktuell setzen sich die Schätzkosten aus 22 Fahrten für 79
Schüler*innen an 195 Schultagen im Schuljahr 2025/26 zu unterschiedlichen
Schulstandorten zusammen.
Das Verfahren muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass unter
Berücksichtigung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und der Beteiligung
der politischen Gremien eine Beförderung der Schüler*innen pünktlich zum
Schuljahresbeginn am 27. August 2025 gewährleistet wird.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Maßnahme entspricht den Maßstäben des § 82 GO NRW i.S.d. vorläufigen
Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen
geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die
Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Vergabeart
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-418 VOB UVgO x VgV 27.08.2025 –
17.07.2026
750.000 Euro
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.40.00.03.08.01 Schülerbeförderung 527120 4020010
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de