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252528-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts (sog. Herrenberg-Urteil) zur Sozialversicherungspflicht für freiberuflich tätige Lehrkräfte in Musikschulen

Nummer
252528-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 01.04.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252528 BBB-Anfrage: Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts (sog. Herrenberg-Urteil) zur Sozialversicherungspflicht für freiberuflich tätige Lehrkräfte in Musikschulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252528-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
BBB-Anfrage: Umsetzung des Urteils des
Bundessozialgerichts (sog. Herrenberg-Urteil) zur
Sozialversicherungspflicht für freiberuflich tätige
Lehrkräfte in Musikschulen
Beratungsfolge
Kulturausschuss 01.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, wie viele der ehemals 38
freiberuflich tätigen Lehrkräfte auf Honorarbasis in Festanstellung übernommen
wurden und wie sich die Altersstruktur etwaig nicht übernommener
Honorarkräfte darstellt.
1. Wie viele der ehemals 38 Honorarkräfte der Musikschule sind im Zuge
der Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts (sog. Herrenberg-
Urteil) zur Sozialversicherungspflicht für freiberuflich tätige Lehrkräfte in
Musikschulen in eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung an der
Ludwig-van- Beethoven Musikschule übernommen worden?
In der Beschlussvorlage 241193 „Umsetzung eines Urteils des
Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht für freiberuflich tätige
Lehrkräfte in Musikschulen“ wird die Zahl von 38 freiberuflich beschäftigten
Lehrkräften (Honorarkräfte) benannt. Bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung des
Interessenbekundungsverfahrens Ende Oktober 2024 hatte sich die Zahl der
Honorarkräfte allerdings auf 32 verringert.
Das Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Honorarkräfte als
Tarifbeschäftigte richtete sich daher an 32 freiberuflich beschäftigte Lehrkräfte
der Musikschule. Davon haben sich 23 Personen beworben. 19 konnte ein
Angebot auf Anstellung gemacht werden. 4 Personen haben kein Angebot auf
Anstellung bekommen.
2. Wie stellt sich die Altersstruktur etwaig nicht übernommener
Honorarkräfte dar?
An alle tariflich beschäftigten Mitarbeiter*innen werden hohe fachliche,
musikalische und pädagogische Anforderungen gestellt, die Voraussetzung für
eine Übernahme sind. Das Alter spielt dabei keine Rolle, es zählen
ausschließlich die fachlichen Kenntnisse, um die Qualität des Unterrichts für
alle Musikschüler*innen sicherzustellen. Die vier Personen, die kein AngebotSeite 1 von 2
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auf Anstellung erhalten haben, befinden sich im Rentenalter. Nach Abschluss
des Interessenbekundungsverfahrens konnten vier Honorarkräfte im
Rentenalter als Tarifbeschäftigte übernommen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de