252528-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts (sog. Herrenberg-Urteil) zur Sozialversicherungspflicht für freiberuflich tätige Lehrkräfte in Musikschulen
Kerndaten
- Nummer
- 252528-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252528-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV BBB-Anfrage: Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts (sog. Herrenberg-Urteil) zur Sozialversicherungspflicht für freiberuflich tätige Lehrkräfte in Musikschulen Beratungsfolge Kulturausschuss 01.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, wie viele der ehemals 38 freiberuflich tätigen Lehrkräfte auf Honorarbasis in Festanstellung übernommen wurden und wie sich die Altersstruktur etwaig nicht übernommener Honorarkräfte darstellt. 1. Wie viele der ehemals 38 Honorarkräfte der Musikschule sind im Zuge der Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts (sog. Herrenberg- Urteil) zur Sozialversicherungspflicht für freiberuflich tätige Lehrkräfte in Musikschulen in eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung an der Ludwig-van- Beethoven Musikschule übernommen worden? In der Beschlussvorlage 241193 „Umsetzung eines Urteils des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht für freiberuflich tätige Lehrkräfte in Musikschulen“ wird die Zahl von 38 freiberuflich beschäftigten Lehrkräften (Honorarkräfte) benannt. Bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens Ende Oktober 2024 hatte sich die Zahl der Honorarkräfte allerdings auf 32 verringert. Das Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Honorarkräfte als Tarifbeschäftigte richtete sich daher an 32 freiberuflich beschäftigte Lehrkräfte der Musikschule. Davon haben sich 23 Personen beworben. 19 konnte ein Angebot auf Anstellung gemacht werden. 4 Personen haben kein Angebot auf Anstellung bekommen. 2. Wie stellt sich die Altersstruktur etwaig nicht übernommener Honorarkräfte dar? An alle tariflich beschäftigten Mitarbeiter*innen werden hohe fachliche, musikalische und pädagogische Anforderungen gestellt, die Voraussetzung für eine Übernahme sind. Das Alter spielt dabei keine Rolle, es zählen ausschließlich die fachlichen Kenntnisse, um die Qualität des Unterrichts für alle Musikschüler*innen sicherzustellen. Die vier Personen, die kein AngebotSeite 1 von 2 Seite 2 auf Anstellung erhalten haben, befinden sich im Rentenalter. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens konnten vier Honorarkräfte im Rentenalter als Tarifbeschäftigte übernommen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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