← zurück zu 252527

252527-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Salonkonzerte der Ludwig-van-Beethoven Musikschule

Nummer
252527-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Kulturausschusses 01.04.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252527 BBB-Antrag: Salonkonzerte der Ludwig-van-Beethoven Musikschule

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.028 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252527-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
BBB-Antrag: Salonkonzerte der Ludwig-van-
Beethoven Musikschule
Beratungsfolge
Kulturausschuss 01.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten die
Fortsetzung der Salonkonzerte im bisherigen Umfang auf Honorarbasis
verursachen würde und ob die Deckung aus den im Haushalt verbliebe-
nen 25.000 Euro für das Workshop- und Projektangebot erfolgen kann.
Das Orchester Le Bon(n) Ton ist ein Ensemble für Erwachsene der Ludwig-
van-Beethoven Musikschule, das hauptsächlich Salon- und Unterhaltungsmusik
spielt. Die jährlichen ca. zwei bis vier Konzerte sind wichtige Ziele des Orches-
ters. Die vorrangige Aufgabe ist aber das gemeinsame Musizieren in den
wöchentlichen Proben. Zuletzt hatte das Orchester Le Bon(n) Ton acht ange-
meldete erwachsene Mitspielende.
Das Orchester Le Bon(n) Ton hat mit einer wöchentlichen Probe im Umfang
von 90 Minuten (2 Jahreswochenstunden) geprobt. Inklusive der Durchführung
dreier Konzerte lag das Gesamthonorar für die Orchesterleitung im Jahr 2024
bei 2574,- EUR. Bei der Fortsetzung dieser Tätigkeit auf Honorarbasis wäre in
etwa mit einem Honorar in diesem Umfang zu rechnen.
In seiner Sitzung am 26.9.2024 (Vorlage 241193) hat der Rat der Stadt Bonn
entschieden, eine Summe von jährlich 25.000 EUR im Honoraretat der Musik-
schule zu belassen. Diese Summe ist dafür vorgesehen und erforderlich, wei-
terhin Workshops und Projekte anbieten zu können. Unabhängig von der
Rechtsfrage in Bezug auf freiberufliche Beschäftigungsverhältnisse (siehe un-
ten), sieht die Musikschulleitung keine Möglichkeit, aus diesem Etat durchgän-
gigen Unterricht in Form von Ensemblearbeit zu honorieren.
2. Die Oberbürgermeisterin legt dar,
a. ob sie die Fortsetzung der Salonkonzerte zum einen grundsätzlich an-
strebt,
b. ob sie hierfür auf die bisherige Personalie auf Honorarbasis zurückgrei-
fen möchte,
c. welche Gründe gegebenenfalls gegen eine Fortsetzung der Salonkon-
zerte allgemein und / oder gegen eine Fortsetzung mit der bisherigen Per-
sonalie sprechen.Seite 1 von 2
Seite 2
In der Sitzung vom 26.09.2024 hat der Rat der Stadt Bonn die Vorlage 241193
beschlossen und damit dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, dass, da
die Beschäftigung freiberuflicher Musikschullehrkräfte auf Basis von Honorar-
verträgen an der LvBM in der Folge des sogenannten Herrenberg-Urteils in der
bisherigen Ausgestaltung nicht mehr möglich ist, mit Ablauf des 31.12.2024
keine neuen Honorarverträge mehr geschlossen werden. Eine erneute freibe-
rufliche Beschäftigung der bisherigen Leitung des Orchesters Le Bon(n) auf
Basis eines Honorarvertrages ist daher keine Option.
Um den Unterricht an der Musikschule im vollen Umfang zu erhalten, hat der
Rat zudem beschlossen, 7,5 VZÄ-Stellen einzurichten. Diese 7,5 VZÄ konnten
den Honorarkräften der LvBM im Rahmen eines Interessenbekundungsverfah-
rens angeboten werden.
Es haben sich nicht alle Honorarkräfte beworben, sondern "nur" 23. 19 Perso-
nen konnte ein Einstellungsangebot gemacht werden. Aus fachlichen und päd-
agogischen Gründen wurde vier Personen kein Angebot auf Anstellung ge-
macht.
Das führte dazu, dass der Unterricht für die meisten Schüler*innen der Musik-
schule nach kurzer Unterbrechung fortgesetzt werden konnte. Daneben erar-
beitete die Musikschulleitung alternative Lösungen für die Schüler*innen, die
bisher Unterricht bei Honorarkräften hatten, die zum 31.12.2024 ausgeschieden
sind. Der Unterricht des Instrumental- und Vokalbereichs hatte dabei Vorrang.
Im zweiten Schritt kümmert sich die Leitung der Musikschule nun um Nachfol-
gelösungen für die wenigen Ensembles, die derzeit keine Leitung haben.
Im Falle des Orchesters Le Bon(n) Ton geht die Leitung der Musikschule der-
zeit davon aus, dass die Mitspielenden des Orchesters mit der Orchesterleitung
bereits eine private alternative Lösung finden konnten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 09:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de