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252525 · Beschlussvorlage

Errichtung des Bildungsgangs „Fachklasse für Notarfachangestellte/ Notarfachangestellter“ am Friedrich-List-Berufskolleg im Schuljahr 2026/2027

Nummer
252525
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Plittersdorfer Straße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 07.05.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,4 MB Öffnen ↗

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Beschlussvorlage
öffentlich
252525
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Errichtung des Bildungsgangs „Fachklasse für
Notarfachangestellte/ Notarfachangestellter“ am
Friedrich-List-Berufskolleg im Schuljahr 2026/2027
Beratungsfolge
Schulausschuss 05.03.2025 Empfehlung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1) Der Rat der Stadt Bonn beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW,
zum 01.08.2026 am Friedrich-List-Berufskolleg (Plittersdorfer Str. 48 in
53173 Bonn) den Bildungsgang „Fachklasse für Notarfachangestellte/ No-
tarfachangestellter“ gemäß APO-BK Anlage A einzügig zu errichten.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Friedrich-List-
Berufskolleg die Genehmigung der Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsichtsbehörde einzuholen.
3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im
Schuljahr 2026/2027, als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kos-
ten durch die Neuschaffung des Bildungsganges entstehen. Das Friedrich-
List-Berufskolleg versichert, dass die personellen, sächlichen und schulor-
ganisatorischen Voraussetzungen gegeben sind.
Begründung
Das Friedrich-List-Berufskolleg beantragt gemeinsam mit Notar*innen der Stadt
Bonn und Vertreter*innen der Notare des Landgerichtsbezirks Bonn (kurz LG-
Bezirk Bonn) die Errichtung des dualen Bildungsganges „Notarfachangestellte/
Notarfachangestellter“ am eigenen Standort. Der Bildungsgang soll ab dem
01.08.2026 einzügig eingerichtet und bei Bedarf mehrzügig ausgebaut werden
(Anlage 1). Dem ursprünglichen Wunsch der Errichtung zum Schuljahr
2025/2026 kann aufgrund des langwierigen Antragsverfahrens seitens der Be-
zirksregierung Köln nicht entsprochen werden. Daher erfolgt die Beantragung in
Absprache mit dem Berufskolleg ab dem Schuljahr 2026/2027.
Bereits im Herbst 2024 traten Notar*innen aus der Region mit dem Wunsch der
ortsnahen Beschulung von Notarfachangestellten an das Berufskolleg heran.
Der Verwaltung liegt ein Schreiben des Vertreters der Notare des LG-Bezirks
Bonn vor, in dem sich die hiesigen Notar*innen als auch die des LG-BezirksSeite 1 von 91
Seite 2
Bonn für die Einrichtung des Bildungsganges am Friedrich-List-Berufskollegs
aussprechen. Grund hierfür sind insbesondere die ausbleibenden Ausbildungs-
verhältnisse in der Region und die für Auszubildende langwierige Anfahrt nach
Köln. Im Rahmen eines gemeinsamen Termins zwischen den Beteiligten wurde
der aktuelle Bedarf auf 25 Ausbildungsstellen festgesetzt. Eine kontinuierliche
Ausbildung mit einhergehender Steigerung der Ausbildungszahlen in den Fol-
gejahren ist ebenfalls vorgesehen.
Die Verwaltung schließt sich dem Wunsch des Friedrich-List-Berufskollegs un-
eingeschränkt an, um eine Optimierung des bestehenden Ausbildungsangebo-
tes in Bonn im Sinne der Auszubildenden zu erreichen. Von der Verwaltung
werden im Rahmen der regionalen Abstimmung zeitgleich die Einschätzungen
der Kammern, der Agentur für Arbeit und der benachbarten Schulträger zum
neuen Bildungsgang eingeholt.
Das Friedrich-List-Berufskolleg versichert ausdrücklich, dass die personellen,
räumlichen und sächlichen Voraussetzungen in Verantwortung des Schulträ-
gers für die Einrichtung des oben beschriebenen Bildungsgangs vorhanden
sind. Die Stadt Bonn schließt ausdrücklich etwaige spätere finanzielle Forde-
rungen, die aus dem Beschluss und der nachlaufend beantragten Genehmi-
gung durch die Bezirksregierung Köln hervorgehen könnten, mit Blick auf die
bestehende Haushaltslage allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt aus.
Anlage/n
1 252525 01 Antrag auf Errichtung des Bildungsganges „Notarfachangestellte“
nach Anlage A der APO-BK (öffentlich)
2 252525 02 Anlage A APO-BK; FK des dualen Systems der BA (öffentlich)Seite 2 von 91
Seite 3 von 91
Seite 4 von 91
Bildungsplan
Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung,
die zum Berufsschulabschluss und
zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder
zur Fachhochschulreife führen
(Anlage A APO-BK)
Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter
Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/PatentanwaltsfachangestellterSeite 5 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf
41115/2019Seite 6 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 3 von 87
Auszug aus dem Amtsblatt
des Ministeriums für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Nr. 02/2019
Berufskolleg – Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;
Bildungspläne für neu geordnete Berufe und die Fachbereiche
Ernährungs- und Versorgungsmanagement,
Technik/Naturwissenschaften,
Wirtschaft und Verwaltung
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
v. 16.01.2019 – 314-6.08.01.13-140341
Für die in der Anlage aufgeführten Bildungsgänge der Fachklassen des dualen Systems der
Berufsausbildung werden hiermit Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulge-
setz NRW (BASS 1-1) festgesetzt.
Die gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.07.2015 (ABI.
NRW. S. 362), 13.08.2015 (ABI. NRW. S. 412), 18.08.2015 (ABI. NRW. S. 412) und
15.07.2016 (ABI. NRW. 07-08/16 S. 72) in Kraft gesetzten Bildungspläne zur Erprobung und
vorläufigen Bildungspläne (Anlage) werden mit sofortiger Wirkung als (endgültige) Bil-
dungspläne in Kraft gesetzt.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule NRW“.
Die Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung
gestellt.
Anlage
Fachbereich Ab-
schluss
Fach/Ausbildungsberuf ehemaliger
Erlass
Heft-
Nr.
Ernährungs- und Versor-
gungsmanagement
FOR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41540
FOR Fremdsprachliche Kommunikation/
Englisch
16.07.2015 41541
FOR oder
FHR
Wirtschafts- und Betriebslehre 16.07.2015 41546
FOR oder
FHR
Sport/Gesundheitsförderung 16.07.2015 41545
FOR oder
FHR
Politik/Gesellschaftslehre 16.07.2015 41544
FOR oder
FHR
Evangelische Religionslehre 18.08.2015 41542
FOR oder
FHR
Katholische Religionslehre 18.08.2015 41543
FHR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41550
FHR Englisch 16.07.2015 41551
FHR Mathematik 16.07.2015 41552
FHR Biologie 16.07.2015 41553
FHR Chemie 16.07.2015 41554Seite 7 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Fachbereich Ab-
schluss
Fach/Ausbildungsberuf ehemaliger
Erlass
Heft-
Nr.
Technik/
Naturwissenschaften
FOR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41520
FOR Fremdsprachliche Kommunikation/
Englisch
16.07.2015 41521
FOR oder
FHR
Wirtschafts- und Betriebslehre 16.07.2015 41526
FOR oder
FHR
Sport/Gesundheitsförderung 16.07.2015 41525
FOR oder
FHR
Politik/Gesellschaftslehre 16.07.2015 41524
FOR oder
FHR
Evangelische Religionslehre 18.08.2015 41522
FOR oder
FHR
Katholische Religionslehre 18.08.2015 41523
FHR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41530
FHR Englisch 16.07.2015 41531
FHR Mathematik 16.07.2015 41532
FHR Biologie 16.07.2015 41533
FHR Chemie 16.07.2015 41534
FHR Physik 16.07.2015 41535
Wirtschaft und Verwaltung FOR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41500
FOR Fremdsprachliche Kommunikation/
Englisch
16.07.2015 41501
FOR oder
FHR
Sport/Gesundheitsförderung 16.07.2015 41505
FOR oder
FHR
Politik/Gesellschaftslehre 16.07.2015 41504
FOR oder
FHR
Evangelische Religionslehre 18.08.2015 41502
FOR oder
FHR
Katholische Religionslehre 18.08.2015 41503
FHR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41510
FHR Englisch 16.07.2015 41511
FHR Mathematik 16.07.2015 41512
FHR Biologie 16.07.2015 41513
FHR Chemie 16.07.2015 41514
FHR Physik 16.07.2015 41515
Technik/
Naturwissenschaften
Automatenfachfrau/
Automatenfachmann
16.07.2015 41096
Technik/
Naturwissenschaften
Gießereimechanikerin/
Gießereimechaniker
16.07.2015 4273
Technik/
Naturwissenschaften
Holzmechanikerin/
Holzmechaniker
16.07.2015 4206Seite 8 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Fachbereich Ab-
schluss
Fach/Ausbildungsberuf ehemaliger
Erlass
Heft-
Nr.
Wirtschaft und Verwaltung Rechtsanwaltsfachangestellte/
Rechtsanwaltsfachangestellter
Notarfachangestellte/
Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachange-
stellte/Rechtsanwalts- und Notar-
fachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/
Patentanwaltsfachangestellter
16.07.2015 41115
Technik/
Naturwissenschaften
Textil- und Modeschneiderin/
Textil- und Modeschneider
Textil- und Modenäherin/
Textil- und Modenäher
16.07.2015 4287
Technik/
Naturwissenschaften
Werkfeuerwehrfrau/
Werkfeuerwehrmann
16.07.2015 41104
Technik/
Naturwissenschaften
Betonfertigteilbauerin/
Betonfertigteilbauer
Werksteinherstellerin/
Werksteinhersteller
13.08.2015 4130
Gesundheit/Erziehung und
Soziales
Orthopädieschuhmacherin/
Orthopädieschuhmacher
13.08.2015 4241
Technik/
Naturwissenschaften
Anlagenmechanikerin für Sanitär-,
Heizungs- und Klimatechnik/
Anlagenmechaniker für Sanitär-,
Heizungs- und Klimatechnik
15.07.2016 4170-
17
Technik/
Naturwissenschaften
Dachdeckerin/Dachdecker 15.07.2016 4137
Technik/
Naturwissenschaften
Fachkraft für Veranstaltungstechnik 15.07.2016 41022
Gestaltung Graveurin/Graveur 15.07.2016 4222
Technik/
Naturwissenschaften
Hörakustikerin/Hörakustiker 15.07.2016 41117
Gestaltung Metallbildnerin/Metallbildner 15.07.2016 41013
Technik/
Naturwissenschaften
Rollladen- und Sonnenschutzmecha-
tronikerin/
Rollladen- und Sonnenschutzmecha-
troniker
15.07.2016 4214Seite 9 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Inhalt Seite
Vorbemerkungen ...................................................................................................................... 7
Teil 1 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung .................................. 9
1.1 Ziele, Fachbereiche und Organisationsformen ............................................................ 9
1.1.1 Ziele ............................................................................................................................. 9
1.1.2 Fachbereiche und Organisationsformen....................................................................... 9
1.2 Zielgruppen und Perspektiven ................................................................................... 10
1.2.1 Voraussetzungen, Abschlüsse, Berechtigungen ......................................................... 10
1.2.2 Anschlüsse und Anrechnungen .................................................................................. 10
1.3 Didaktisch-methodische Leitlinien ............................................................................ 11
1.3.1 Wissenschaftspropädeutik .......................................................................................... 12
1.3.2 Berufliche Bildung ..................................................................................................... 12
1.3.3 Didaktische Jahresplanung ......................................................................................... 12
Teil 2 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung im Fachbereich
Wirtschaft und Verwaltung ..................................................................................... 13
2.1 Fachbereichsspezifische Ziele.................................................................................... 13
2.2 Die Bildungsgänge im Fachbereich ........................................................................... 13
2.3 Fachbereichsspezifische Kompetenzerwartungen ..................................................... 14
2.4 Fachbereichsspezifische Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäftsprozesse ...... 15
2.5 Didaktisch-methodische Leitlinien des Fachbereichs ................................................ 17
Teil 3 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung:
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter
Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und
Notarfachangestellte/ Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter .............................. 18
3.1 Beschreibung des Bildungsganges ............................................................................. 19
3.1.1 KMK-Rahmenlehrplan............................................................................................... 19
3.1.2 Stundentafeln ............................................................................................................. 65
3.1.3 Bündelungsfächer....................................................................................................... 69
3.1.4 Die Gesamtmatrix im Bildungsgang .......................................................................... 74
3.2 Lernerfolgsüberprüfung ............................................................................................. 85
3.3 Anlage ........................................................................................................................ 86
3.3.1 Entwicklung und Ausgestaltung einer Lernsituation ................................................. 86
3.3.2 Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation .................................................. 87Seite 10 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 7 von 87
Vorbemerkungen
Bildungspolitische Entwicklungen in Deutschland und Europa erfordern Transparenz und
Vergleichbarkeit von Bildungsgängen sowie von studien- und berufsqualifizierenden Ab-
schlüssen. Vor diesem Hintergrund erhalten alle Bildungspläne im Berufskolleg mit einer
kompetenzbasierten Orientierung an Handlungsfeldern und zugehörigen Arbeits- und Ge-
schäftsprozessen eine einheitliche Struktur. Die konsequente Orientierung an Handlungsfel-
dern unterstreicht das zentrale Ziel des Erwerbs beruflicher Handlungskompetenz und stärkt
die Position des Berufskollegs als attraktives Angebot im Bildungswesen.
Die Bildungspläne für das Berufskolleg bestehen aus drei Teilen. Teil 1 stellt die jeweiligen
Bildungsgänge, Teil 2 deren Ausprägung in einem Fachbereich und Teil 3 die Unterrichtsvor-
gaben in Fächern oder Lernfeldern dar. Die einheitliche Darstellung der Bildungsgänge folgt
der Struktur des Berufskollegs.
Alle Unterrichtsvorgaben werden nach einem einheitlichen System aus Anforderungssituatio-
nen und zugehörigen kompetenzorientiert formulierten Zielen beschrieben. Das bietet die
Möglichkeit, in verschiedenen Bildungsgängen erreichbare Kompetenzen transparent und
vergleichbar darzustellen, unabhängig davon, ob sie in Lernfeldern oder Fächern strukturiert
sind. Eine konsequente Kompetenzorientierung des Unterrichts ermöglicht einen Anschluss in
Beruf, Berufsausbildung oder Studium und einen systematischen Kompetenzaufbau in den
verschiedenen Bildungsgängen des Berufskollegs. Die durchlässige Gestaltung der Übergän-
ge verbessert die Effizienz von Bildungsverläufen.
Die Teile 1 bis 3 der Bildungspläne werden immer in einem Dokument veröffentlicht. Damit
wird sichergestellt, dass jede Lehrkraft umfassend informiert und für die Bildungsgangarbeit
im Team vorbereitet ist.
Gemeinsame Vorgaben für alle Bildungsgänge im Berufskolleg
Bildung und Erziehung in den Bildungsgängen des Berufskollegs gründen sich auf Werte, die
unter anderem im Grundgesetz, in der Landesverfassung und im Schulgesetz verankert sind.
Aus diesen gemeinsamen Vorgaben ergeben sich im Einzelnen folgende übergreifende Ziele:
− Wertschätzung der Vielfalt und Verschiedenheit in der Bildung (Inklusion und Integration),
− Entfaltung und Nutzung der individuellen Chancen und Begabungen (Individuelle Förde-
rung),
− Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen
und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern (Gender Mainstreaming),
− Förderung von Gestaltungskompetenz für nachhaltige Entwicklung unter der gleichberech-
tigten Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen/gesellschaftlichen und ökologischen
Aspekten (Nachhaltigkeit) und
− Unterstützung einer umfassenden Teilhabe an der digitalisierten Welt (Lernen im digitalen
Wandel).
Das pädagogische Leitziel aller Bildungsgänge des Berufskollegs ist in der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) formuliert: „Das Berufskolleg vermittelt den Schü-
lerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Hand-
lungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die
Schülerinnen und Schüler, an zunehmend international geprägten Entwicklungen in Wirt-
schaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten.“Seite 11 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Um dieses pädagogische Leitziel zu erreichen, muss eine umfassende Handlungskompetenz
systematisch entwickelt werden. Die Unterrichtsvorgaben orientieren sich in ihren Anforde-
rungssituationen und kompetenzorientiert formulierten Zielen an der Struktur des Deutschen
Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR)1 und nutzen dessen Kompetenzkatego-
rien. Die beiden Kategorien der Fachkompetenz und der personalen Kompetenz werden diffe-
renziert in Wissen und Fertigkeiten bzw. Sozialkompetenz und Selbstständigkeit.
Die Lehrkräfte eines Bildungsganges dokumentieren die zur Konkretisierung der Unterrichts-
vorgaben entwickelten Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements in einer Didaktischen
Jahresplanung, die nach Schuljahren gegliedert ist.
Die so realisierte Orientierung der Bildungsgänge des Berufskollegs am DQR eröffnet die
Möglichkeit eines systematischen Kompetenzerwerbs, der Anschlüsse und Anrechnungen im
gesamten Bildungssystem, insbesondere in Bildungsgängen des Berufskollegs, der dualen
Ausbildung und im Studium erleichtert.
1 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) – verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher
Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011 (s. www.deutscherqualifikationsrahmen.de)Seite 12 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Teil 1 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbil-
dung
1.1 Ziele, Fachbereiche und Organisationsformen
1.1.1 Ziele
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe sind als gleichberechtigte Partner verantwort-
lich für die Entwicklung berufsbezogener sowie berufsübergreifender Handlungskompetenz
im Rahmen der Berufsausbildung im dualen System.
Diese Handlungskompetenz umfasst den Erwerb einer umfassenden Handlungsfähigkeit in
beruflichen, aber auch privaten und gesellschaftlichen Situationen. Die Anforderungen der
jeweiligen Ausbildungsberufe erfordern eine Kompetenzförderung, die von der selbstständi-
gen fachlichen Aufgabenerfüllung in einem zum Teil offen strukturierten beruflichen Tätig-
keitsfeld bis hin zur selbstständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen
in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld reichen kann und zur
nachhaltigen Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft befähigt.
Durch die Förderung der Kompetenzen zum lebensbegleitenden Lernen sowie zur Flexibilität,
Reflexion und Mobilität sollen die jungen Menschen auf ein erfolgreiches Berufsleben in ei-
ner sich wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt auf nationaler und internationaler Ebene
vorbereitet werden.
Mit der Berufsfähigkeit kann auch der Erwerb studienbezogener Kompetenzen verbunden
werden.
1.1.2 Fachbereiche und Organisationsformen
Fachklassen des dualen Systems werden in sieben Fachbereichen des Berufskollegs angebo-
ten. Die insgesamt in Deutschland verordneten Ausbildungsberufe1 sind entweder in Monobe-
rufe (ohne Spezialisierung) oder vielfach in Fachrichtungen, Schwerpunkte, Wahlqualifikati-
onen oder Einsatzgebiete differenziert. Dies wirkt sich zum Teil auf die Bildung der Fach-
klassen und auch die Organisation des Unterrichts aus. Die Fachklassen werden in der Regel
für die einzelnen Ausbildungsberufe als Jahrgangsklassen gebildet.
Der Unterricht in den Fachklassen erfolgt in den Bündelungsfächern des Berufes auf Grund-
lage des Bildungsplans, der den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern übernimmt. Die
Bildungspläne der weiteren Fächer beschreiben die Ziele in Form von Anforderungssituatio-
nen. Gemeinsam fördern die Bildungspläne die umfassende Kompetenzentwicklung im Beruf.
Der Unterricht umfasst 480 bis 560 Jahresstunden.1 Unter Berücksichtigung der Anforderun-
gen der ausbildenden Betriebe sowie der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler
werden von den Berufskollegs vielfältige Modelle der zeitlichen und inhaltlichen Verteilung
des Unterrichts angeboten. In der Regel wird der Unterricht in Teilzeitform an einzelnen Wo-
chentagen, als Blockunterricht an fünf Tagen in der Woche oder in einer Verknüpfung der
beiden genannten Formen erteilt. Es besteht z. B. auch die Möglichkeit, den Unterricht auf
einen regelmäßig stattfindenden 10-stündigen Unterrichtstag und ergänzende Unterrichtsblö-
cke zu verteilen, wenn ein integratives Bewegungs- und Ernährungskonzept zur Gesundheits-
förderung umgesetzt wird. Unter Beachtung des Gesamtunterrichtsvolumens sind in jedem
Schuljahr mindestens 320 Unterrichtsstunden zu erteilen; maximal 160 Unterrichtsstunden
können jahrgangsübergreifend verlagert werden.
1 s. www.berufsbildung.nrw.deSeite 13 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
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Die Ausbildungsberufe im dualen System der Berufsausbildung werden mit zweijähriger,
dreijähriger oder dreieinhalbjähriger Dauer verordnet. Die Ausbildungszeit kann für beson-
ders leistungsstarke bzw. förderbedürftige Auszubildende verkürzt bzw. verlängert werden. Je
nach personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Schule können eige-
ne Klassen für diese Schülerinnen und Schüler gebildet werden. Jugendliche mit voller Fach-
hochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife können im Rahmen entsprechender Koopera-
tionsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Berufskollegs parallel zur Berufsausbildung
ein duales Studium beginnen. Für sie kann ein inhaltlich und hinsichtlich Umfang und Orga-
nisation abgestimmter Unterricht angeboten werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit, parallel
zur Berufsausbildung bereits die Fachschule zum Erwerb eines Weiterbildungsabschlusses zu
besuchen.
1.2 Zielgruppen und Perspektiven
1.2.1 Voraussetzungen, Abschlüsse, Berechtigungen
Für die einzelnen Ausbildungsberufe sind keine Eingangsvoraussetzungen festgelegt.
Gleichwohl erwarten Betriebe branchenbezogen bestimmte schulische Abschlüsse von ihren
zukünftigen Auszubildenden. Der gleichzeitige Erwerb der Fachhochschulreife in den Bil-
dungsgängen der Fachklassen des dualen Systems setzt den mittleren Schulabschluss oder die
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus.
Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Stel-
le (Kammer). Unabhängig von dem Berufsabschluss (§ 37 ff. BBiG, § 31 ff. HwO) wird in
der Berufsschule der Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bil-
dungsganges den Anforderungen entsprechen.
Mit dem Berufsschulabschluss wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, bei entspre-
chendem Notendurchschnitt und dem Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse der
mittlere Schulabschluss1 zuerkannt. Es kann auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasi-
alen Oberstufe erworben werden. Den Schülerinnen und Schülern wird die Fachhochschulrei-
fe zuerkannt, wenn sie das erweiterte Unterrichtsangebot nach Anlage A 1.4 der APO-BK
wahrgenommen, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung sowie
die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden haben. Schülerinnen
und Schüler mit einem Ausbildungsverhältnis gem. § 66 BBiG oder § 42m HwO erhalten bei
erfolgreichem Besuch des Bildungsganges den Hauptschulabschluss.
Stützunterricht zur Sicherung des Ausbildungsziels, der Erwerb von Zusatzqualifikationen
oder erweiterten Zusatzqualifikationen sowie der Erwerb der Fachhochschulreife2 3 sind ent-
sprechend dem Angebot des einzelnen Berufskollegs im Rahmen des Differenzierungsberei-
ches in den Stundentafeln der einzelnen Ausbildungsberufe möglich.
1.2.2 Anschlüsse und Anrechnungen
Mit dem Berufsschulabschluss, dem Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und
einer mindestens einjährigen Berufserfahrung können Absolventinnen und Absolventen der
Berufsschule einen Bildungsgang der Fachschule besuchen. Dort kann ein Weiterbildungsab-
schluss erworben werden. Der Besuch des Fachschulbildungsganges kann bereits parallel zur
Berufsausbildung beginnen. Dazu ist ebenfalls ein abgestimmtes Unterrichtsangebot erforderlich.
1 s. www.berufsbildung.nrw.de
2 s. Handreichung „Berufsabschluss und Fachhochschulreife in Fachklassen des dualen Systems“
3 s. Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen, Beschluss der Kul-
tusministerkonferenz der Länder in der jeweils geltenden FassungSeite 14 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
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Darüber hinaus besteht im Rahmen von Zusatzqualifikationen und erweiterten Zusatzqualifi-
kationen ein breites Spektrum an Qualifizierungsmöglichkeiten auch mit Blick auf Fort- und
Weiterbildungsabschlüsse.
Sofern Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss die Fachhochschulreife nicht
bereits parallel zum Berufsschulbesuch in der Fachklasse erworben haben, können diese noch
während oder nach der Berufsausbildung die Fachoberschule Klasse 12 B besuchen und dort
die Fachhochschulreife erwerben.
Mit der Fachhochschulreife sind die Schülerinnen und Schüler berechtigt, ein Studium an
einer Fachhochschule aufzunehmen.
Weiterhin sind sie dazu berechtigt, die allgemeine Hochschulreife in einem weiteren Jahr in
der Fachoberschule Klasse 13 zu erwerben. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur
Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Die erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen sind entsprechend dem DQR eingeordnet
und können auf Studiengänge angerechnet werden.
1.3 Didaktisch-methodische Leitlinien
Das Lernen in den Fachklassen des dualen Systems zielt auf die Entwicklung einer umfassen-
den Handlungskompetenz, die sich in der Fähigkeit und Bereitschaft der Schülerinnen und
Schüler erweist, die erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten sowie persönlichen, sozia-
len und methodischen Fähigkeiten direkt im betrieblichen Alltag in konkreten Handlungssitu-
ationen einzusetzen. Der handlungsorientierte Unterricht stellt systematisch die berufliche
Handlungsfähigkeit in den Vordergrund der Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung.
Kernaufgabe bei der Gestaltung des Unterrichts ist die Entwicklung, Realisation und Evalua-
tion von Lernsituationen. Das sind didaktisch aufbereitete thematische Einheiten, die sich zur
Umsetzung von Lernfeldern und Fächern aus beruflich, gesellschaftlich oder persönlich be-
deutsamen Problemstellungen erschließen. Lernsituationen schließen Erarbeitungs-, Anwen-
dungs-, Übungs- und Vertiefungsphasen sowie Lernerfolgsüberprüfung ein und haben ein
konkretes Lernergebnis bzw. Handlungsprodukt.
Es gibt Lernsituationen, die
− ausschließlich zur Umsetzung eines Lernfeldes entwickelt werden
− neben den Zielen und Inhalten eines Lernfeldes die Ziele und Inhalte eines oder mehrerer
weiterer Fächer integrieren
− ausschließlich zur Umsetzung eines einzelnen Faches generiert werden
− neben den Zielen und Inhalten eines Faches solche eines Lernfeldes oder weiterer Fächer
integrieren.
Lernsituationen ermöglichen im Rahmen einer vollständigen Handlung eine zielgerichtete,
individuelle Kompetenzentwicklung. Dies bedeutet, sowohl die Vorgaben im berufsbezoge-
nen und berufsübergreifenden Lernbereich - soweit sinnvoll - miteinander verknüpft umzuset-
zen, als auch dabei eine möglichst konkrete Ausrichtung auf den jeweiligen Ausbildungsberuf
zu realisieren. Bei der Gestaltung von Lernsituationen über den Bildungsverlauf hinweg ist
eine zunehmende Komplexität der Aufgaben- und Problemstellungen zu realisieren, um eine
planvolle Kompetenzentwicklung zu ermöglichen. Die individuelle Lernausgangslage von
Schülerinnen und Schülern in der Fachklasse des dualen Systems kann stark variieren. Bei der
unterrichtlichen Umsetzung von Lernfeldern, Anforderungssituationen und Zielformulierun-
gen sind Tiefe der Bearbeitung, Niveau der fachlichen und personellen KompetenzförderungSeite 15 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
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vor diesem Hintergrund im Rahmen der Bildungsgangarbeit so zu berücksichtigen, dass für
alle Schülerinnen und Schüler eine Kompetenzentwicklung ermöglicht wird.
1.3.1 Wissenschaftspropädeutik
Für ein erfolgreiches lebenslanges Lernen im Beruf, aber auch über den Berufsbereich hinaus
und im Studium werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufsschule auch in die Lage
versetzt, beruflich kontextuierte Aufgaben und Situationen mit Hilfe wissenschaftlicher Ver-
fahren und Erkenntnisse zu bewältigen, die Reflexion voraussetzen. Dabei ist es, in Abgren-
zung und notwendiger Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, unverzichtbare Aufgabe der
Berufsschule, die Arbeits- und Geschäftsprozesse im Rahmen der Handlungssystematik auch
in den Erklärungszusammenhang zugehöriger Fachwissenschaften zu stellen und gesellschaft-
liche Entwicklungen zu reflektieren.
Die Vermittlung von berufsbezogenem Wissen, systemorientiertes vernetztes Denken und
Handeln in komplexen und exemplarischen Situationen werden im Rahmen des Lernfeldkon-
zeptes in einem handlungsorientierten Unterricht in besonderem Maße gefördert.
Durch geeignete Lernsituationen entwickeln die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, ei-
gene Vorgehensweisen kritisch zu hinterfragen und Alternativen aufzuzeigen. Sie arbeiten
selbstständig, formulieren und analysieren eigenständig Problemstellungen, erfassen Komple-
xität und wählen gezielt Methoden und Verfahren zur Informationsbeschaffung, Planung,
Durchführung und Reflexion.
1.3.2 Berufliche Bildung
Die Berufsausbildung im dualen System ist zielgerichtet auf den Erwerb einer umfassenden
beruflichen Handlungsfähigkeit. Am Ende des Bildungsganges sollen die Schülerinnen und
Schüler sich in ihrem Ausbildungsberuf sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial
verantwortlich verhalten und dementsprechend handeln können. Wichtige Grundlage für die
Tätigkeit als Fachkraft ist das aufeinander abgestimmte Lernen an mindestens zwei Lernorten,
welches berufsrelevantes Wissen und Können sowie ein reflektiertes Verständnis von Han-
deln in beruflichen Zusammenhängen sicherstellt.
1.3.3 Didaktische Jahresplanung
Die Erarbeitung, Umsetzung, Reflexion und kontinuierliche Weiterentwicklung der Didakti-
schen Jahresplanung ist die zentrale Aufgabe einer dynamischen Bildungsgangarbeit. Unter
Verantwortung der Bildungsgangleitung sollen alle im Bildungsgang tätigen Lehrkräfte in den
Prozess eingebunden werden.
Die Didaktische Jahresplanung stellt das Ergebnis aller inhaltlichen, zeitlichen, methodischen
und organisatorischen Überlegungen zu Lernsituationen für den Bildungsgang dar. Sie soll-
te - soweit möglich - gemeinsam mit dem dualen Partner entwickelt werden.1 Zumindest ist es
erforderlich, den dualen Partnern die geplante Kompetenzförderung ihrer Auszubildenden in
der Berufsschule transparent zu machen. Sie bietet allen Beteiligten und Interessierten ver-
lässliche, übersichtliche Information über die Bildungsgangarbeit und ist Grundlage zur Qua-
litätsentwicklung und -sicherung.
Die Veröffentlichung „Didaktische Jahresplanung. Pragmatische Handreichung für die Fach-
klassen des dualen Systems“ gibt konkrete Hinweise zur Entwicklung, Dokumentation, Um-
setzung und Evaluation der Didaktischen Jahresplanung.2
1 s. www.berufsbildung.nrw.de
2 s. ebendaSeite 16 von 91
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Teil 2 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung
im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung
2.1 Fachbereichsspezifische Ziele
Der Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Ausbil-
dungsberufe im kaufmännisch-verwaltenden Bereich.
Die Bildungsgänge der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung im Fachbereich
Wirtschaft und Verwaltung zielen auf eine umfassende Handlungskompetenz in einem Aus-
bildungsberuf und bereiten so auf eine eigenverantwortliche Bewältigung beruflicher Tätig-
keiten vor. Wirtschaften im engeren Sinne umfasst Handlungen, die planmäßig und effizient
über knappe Ressourcen entscheiden. Zu den Handlungen des Wirtschaftens zählen Beschaf-
fung, Leistungserstellung, Absatz, Entsorgung, Finanzierung von Gütern und Dienstleistun-
gen sowie das Controlling. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler zur Mitgestaltung der
Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer, ökologischer und ökonomischer Verantwortung be-
fähigt werden.
2.2 Die Bildungsgänge im Fachbereich
In den Bildungsgängen der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung werden
Auszubildende in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen unterrichtet. Es gibt branchen-
spezifische wie auch branchenübergreifende Ausbildungsberufe. Sie werden im Fachbereich
Wirtschaft und Verwaltung ausschließlich mit zweijähriger oder dreijähriger Dauer verordnet.
Die Unterrichtsfächer der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung sind drei
Lernbereichen zugeordnet: dem berufsbezogenen Lernbereich, dem berufsübergreifenden
Lernbereich und dem Differenzierungsbereich.
Der berufsbezogene Lernbereich umfasst die Bündelungsfächer, die in der Regel über den
gesamten Bildungsverlauf hinweg unterrichtet werden und jeweils mehrere Lernfelder zu-
sammenfassen. Das Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist ebenfalls dem berufsbezoge-
nen Lernbereich zugeordnet.
Im Mittelpunkt stehen einerseits die jeweils für den einzelnen Beruf spezifischen Anforde-
rungen und Fragestellungen, andererseits werden betriebswirtschaftliche Abläufe sowie das
zielorientierte, planvolle, rationale und ethisch verantwortungsvolle Handeln von Menschen
in Unternehmen aufgegriffen. Der Unterricht bildet zielorientierte Handlungen ab, die zur
Erklärung ökonomischer Prozesse und zu Entscheidungen führen sowie im Rahmen von
Buchführung und Kosten- und Leistungsrechnung dokumentiert werden. Mit volkswirtschaft-
lichen Fragestellungen wird erörtert, wie menschliches Handeln ökonomisch begründet wer-
den kann. Dabei werden sozialökonomische Rahmenbedingungen aufgegriffen. Informations-
verarbeitende Systeme unterstützen dabei Arbeitsabläufe und erleichtern Prognosen zur Ent-
scheidungsfindung. Bei der unterrichtlichen Umsetzung der Lernfelder in Lernsituationen
wird von betrieblichen/beruflichen Aufgabenstellungen ausgegangen, die handlungsorientiert
bearbeitet werden müssen. Kompetenzen in Fremdsprachen und interkultureller Kommunika-
tion zur Bewältigung beruflicher und privater Situationen sind unerlässlich. Fremdsprache ist
in der Regel mit einem im KMK-Rahmenlehrplan1 festgelegten Stundenanteil in den Lernfel-
dern integriert. Darüber hinaus werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen Ausbildungsbe-
1 s. Teil 3: KMK-Rahmenlehrplan, dort Teil IVSeite 17 von 91
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ruf 40 – 80 Unterrichtstunden im Fach Fremdsprachliche Kommunikation angeboten. Ma-
thematik und Datenverarbeitung sind in den Lernfeldern integriert.
Im berufsübergreifenden Lernbereich leisten die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religions-
lehre und Politik/Gesellschaftslehre ihren spezifischen Beitrag zur Kompetenzentwicklung
und Identitätsbildung. In diesem Lernbereich werden u. a. Kommunikations- und Sprachkom-
petenz und sinnstiftende Interpretationen zu Ökonomie, Gesellschaft, Technik und Mensch
weiterentwickelt. Der Religionsunterricht hat darüber hinaus eine gesellschafts- und ökono-
miekritische Funktion. Das Fach Sport/Gesundheitsförderung hat sowohl ausgleichende als
auch qualifizierende Funktion, die auch eine Perspektive über den Schulbesuch hinaus eröff-
net. Einerseits wird dazu der Umgang mit spezifischen Belastungen in den Berufen des Fach-
bereichs Wirtschaft und Verwaltung aufgegriffen, andererseits leistet das Fach einen Beitrag
zur Einübung und Festigung eines reflektierten Sozialverhaltens.
Auch der Unterricht in den nicht nach Lernfeldern strukturierten Fächern soll über den Fach-
bereichsbezug hinaus soweit wie möglich auf den Kompetenzerwerb in dem jeweiligen Beruf
ausgerichtet werden. Sofern Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern mehrerer Ausbil-
dungsberufe des Fachbereichs zum Erwerb der Fachhochschulreife gebildet werden, ist dies
nur eingeschränkt im Rahmen von Binnendifferenzierung realisierbar.
Der Differenzierungsbereich dient der Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung von Kenntnis-
sen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Neigungen
der Schülerinnen und Schüler. In Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung
kommen insbesondere folgende Angebote in Betracht:
− Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Sicherung des Ausbil-
dungserfolges durch Stützunterricht oder erweiterten Stützunterricht
− Vermittlung berufs- und arbeitsmarktrelevanter Zusatzqualifikationen oder erweiterter Zu-
satzqualifikationen
− Vermittlung der Fachhochschulreife.
Zur Vermittlung der Fachhochschulreife wird auf die „Handreichung zum Erwerb der Fach-
hochschulreife in den Fachklassen des dualen Systems (Doppelqualifikation)“1 verwiesen, die
auch Hinweise gibt, wie und in welchem Umfang der Unterricht in Fremdsprachlicher Kom-
munikation und weiteren Fächern, im berufsbezogenen Lernbereich und der Unterricht in
Deutsch/Kommunikation im berufsübergreifenden Lernbereich mit den Angeboten im Diffe-
renzierungsbereich verknüpft und auf diese angerechnet werden können.
2.3 Fachbereichsspezifische Kompetenzerwartungen
Weitreichende strukturelle Veränderungen wie der technisch-produktive Wandel in zuneh-
mend globalisierten Märkten und die Beachtung ökologischer und sozialer Aspekte des kauf-
männischen Handelns führen zu komplexer werdenden ökonomischen Entscheidungsprozes-
sen. Eine sich weiterentwickelnde, verändernde Organisation bietet keine durchgängige, län-
gerfristige Arbeitsplatz- bzw. Aufgabenkonstanz mehr.
Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende einer Berufsausbildung im kauf-
männischen und/oder verwaltenden Bereich in der Lage sein müssen, betriebs- und volkswirt-
schaftliche Problemlagen anwendungsbezogen zu analysieren, zu bearbeiten, zu lösen und zu
reflektieren. Kaufmännische Kompetenzen basieren also auf der Fähigkeit, betriebliche Pro-
zesse zu verstehen und auf der Grundlage realer Unternehmensdaten in realitätsnahen, beruf-
lichen Situationen Entscheidungen zu treffen.
1 s. www.berufsbildung.nrw.deSeite 18 von 91
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Durch die Verknüpfung von ökonomischen, ökologischen, rechtlichen, sozialen, technischen
und ethischen Dimensionen werden höhere Anforderungen an die multiperspektivische Be-
trachtung und das vernetzte Denken gestellt.
Die Schülerinnen und Schüler können
− ökonomische Sachverhalte, Zusammenhänge, Probleme verstehen und analysieren und
Lösungen reflektieren
− sich im gesellschaftlichen und betrieblichen Umfeld mit Hilfe ökonomischer Denkmuster
orientieren
− in den Rollen Konsumenten, Erwerbstätige, Selbstständige und Wirtschaftsbürger verant-
wortlich entscheiden und handeln.
2.4 Fachbereichsspezifische Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäfts-
prozesse
Die Handlungsfelder beschreiben zusammengehörige Arbeits- und Geschäftsprozesse im
Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung. In der folgenden Übersicht sind die in den Fachklas-
sen des dualen Systems im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung relevanten Arbeits- und
Geschäftsprozesse aufgeführt.
Sie sind mehrdimensional, indem berufliche, gesellschaftliche und individuelle Problemstel-
lungen miteinander verknüpft und Perspektivwechsel zugelassen werden.
Im Verlauf der Berufsausbildung werden die Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäfts-
prozesse je nach Ausbildungsberuf in Anzahl, Umfang und Tiefe in unterschiedlicher Weise
durchdrungen. Die konkreten Hinweise darauf, welche Handlungsfelder sowie Arbeits- und
Geschäftsprozesse im speziellen Ausbildungsberuf jeweils von Bedeutung sind, erfolgen in
Teil 3 dieses Bildungsplanes.
Handlungsfeld 1: Unternehmensstrategien und Management
Arbeits- und Geschäftsprozesse (AGP)
Unternehmensgründung
Unternehmensführung
Controlling
Planung, Organisation, Steuerung und Kontrolle von Prozessen
Planung, Organisation und Kontrolle von Strukturen
Planung, Organisation und Kontrolle von Informations- und
Kommunikationsbeziehungen
Handlungsfeld 2: Beschaffung
AGP
Beschaffungsmarktforschung
Beschaffungsplanung
Beschaffungsabwicklung und Logistik
Bestandsplanung, -führung und -kontrolle
BeschaffungscontrollingSeite 19 von 91
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Handlungsfeld 3: Leistungserstellung
AGP
Leistungsprogrammplanung
Leistungsentwicklung
Leistungserbringung und innerbetriebliche Logistik
Leistungserstellungscontrolling
Handlungsfeld 4: Absatz
AGP
Absatzmarktforschung
Analyse, Einsatz und Kombination absatzpolitischer Instrumente
Kundenauftragsabwicklung und Logistik
Absatzcontrolling
Handlungsfeld 5: Personal
AGP
Personalbedarfsplanung und -beschaffung
Personaleinsatz und -entlohnung
Personalausbildung und -entwicklung
Personalführung, -beurteilung und -erhaltung
Personalfreisetzung
Personalcontrolling
Handlungsfeld 6: Investition und Finanzierung
AGP
Finanzmarktforschung
Investitions- und Finanzplanung
Investitions- und Finanzierungsentscheidung und -durchführung
Investitions- und Finanzcontrolling
Handlungsfeld 7: Wertströme
AGP
Wertschöpfung
Erfassung und Dokumentation von Wertströmen
Aufbereitung und Auswertung von Wertströmen
Planung von WertströmenSeite 20 von 91
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2.5 Didaktisch-methodische Leitlinien des Fachbereichs
Um berufliche Handlungskompetenz zu entwickeln bedarf es der Lösung zunehmend kom-
plexer werdender Problemstellungen in einem spiralcurricular angelegten Unterricht. Die Ori-
entierung an realitätsnahen betrieblichen/beruflichen Arbeitsaufgaben als Ausgangspunkt für
Lernsituationen verlangt eine konsequente Gestaltung entlang der Phasen handlungsorientier-
ten Unterrichts. In diesem Rahmen können betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse ge-
danklich durchdrungen, simuliert oder entsprechend vorhandener Fachraumausstattungen im
Unterricht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Lernortkooperation und die
Abstimmung der Didaktischen Jahresplanung mit dem dualen Partner wesentliche Grundlage
der Entwicklung umfassender beruflicher Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler.
Die zunehmende Globalisierung, die Notwendigkeit Arbeits- und Geschäftsprozesse nachhal-
tig zu gestalten, aber auch die kommunikativen Anforderungen an zukünftige Fach- und Füh-
rungskräfte machen gemeinsame Lernsituationen mit den Fächern des berufsübergreifenden
Lernbereichs sowie mit dem Fach Fremdsprachliche Kommunikation zu unverzichtbaren
Elementen Didaktischer Jahresplanungen für Berufe des Fachbereiches Wirtschaft und Ver-
waltung.Seite 21 von 91
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Teil 3 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung:
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter
Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
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Grundlagen für die Ausbildung in diesen Ausbildungsberufen sind
− die geltende Verordnung über die Berufsausbildung vom 29.08.2014, veröffentlicht im
Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 43, S. 1 490 ff.)1 2 und
− der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Län-
der (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf3.
Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß §§ 4 und 5 BBiG bzw. 25 und 26 HWO
beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des
Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen.
Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist
nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes4 sowie dem Bil-
dungsauftrag der Berufsschule und zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompe-
tenz.
Der vorliegende Bildungsplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung
(MSB) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfel-
dern, ihren jeweiligen Kernkompetenzformulierungen und Hinweisen zur Gestaltung ganz-
heitlicher Lernsituationen als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für
den Unterricht und die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die
Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prü-
fungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung.
Für den gleichzeitigen Erwerb der Fachhochschulreife neben der beruflichen Qualifikation
des Ausbildungsberufs müssen die Standards der Kultusministerkonferenz in den Fächern
Deutsch/Kommunikation, Englisch und in den Fächern des naturwissenschaftlich-technischen
Bereichs5 erfüllt sein.
1 Hrsg.: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln
2 s. www.berufsbildung.nrw.de
3 s. Kapitel 3.1.1 des Bildungsplans
4 s. „Berufsbezogene Vorbemerkungen“ (Kapitel IV des KMK-Rahmenlehrplans) und „Berufsbild“ (Bundesin-
stitut für Berufsbildung [www.bibb.de])
5 Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen, Beschluss der Kultus-
ministerkonferenz der Länder in der jeweils geltenden FassungSeite 22 von 91
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3.1 Beschreibung des Bildungsganges
3.1.1 KMK-Rahmenlehrplan
R A H M E N L E H R P L A N
für die Ausbildungsberufe
Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte
Notarfachangestellter und Notarfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte1 2
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27.06.2014)
1 Hrsg.: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland,
Bonn
2 s. www.berufsbildung.nrw.deSeite 23 von 91
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Teil I Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden und mit der entspre-
chenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses bzw.
vergleichbarer Abschlüsse auf. Er enthält keine methodischen Festlegungen für den Unter-
richt. Der Rahmenlehrplan beschreibt berufsbezogene Mindestanforderungen im Hinblick auf
die zu erwerbenden Abschlüsse.
Die Ausbildungsordnung des Bundes und der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz
sowie die Lehrpläne der Länder für den berufsübergreifenden Lernbereich regeln die Ziele
und Inhalte der Berufsausbildung. Auf diesen Grundlagen erwerben die Schülerinnen und
Schüler den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie den Abschluss der Be-
rufsschule.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplanes zur fachli-
chen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben.Seite 24 von 91
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Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort, der auf der Grundlage der Rahmenver-
einbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 in
der jeweils gültigen Fassung) agiert. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den ande-
ren an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülern und
Schülerinnen berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln.
Damit werden die Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Be-
ruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer
und ökologischer Verantwortung, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Anfor-
derungen, befähigt. Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen
- zur persönlichen und strukturellen Reflexion,
- zum lebensbegleitenden Lernen,
- zur beruflichen sowie individuellen Flexibilität und Mobilität im Hinblick auf das Zusam-
menwachsen Europas
ein.
Der Unterricht der Berufsschule basiert auf den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungs-
beruf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln. Darüber hinaus gelten die für die Berufs-
schule erlassenen Regelungen und Schulgesetze der Länder.
Um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, muss die Berufsschule ein differenziertes Bildungsan-
gebot gewährleisten, das
- in didaktischen Planungen für das Schuljahr mit der betrieblichen Ausbildung abgestimmte
handlungsorientierte Lernarrangements entwickelt,
- einen inklusiven Unterricht mit entsprechender individueller Förderung vor dem Hinter-
grund unterschiedlicher Erfahrungen, Fähigkeiten und Begabungen aller Schülerinnen und
Schüler ermöglicht,
- für Gesunderhaltung sowie spezifische Unfallgefahren in Beruf, für Privatleben und Ge-
sellschaft sensibilisiert,
- Perspektiven unterschiedlicher Formen von Beschäftigung einschließlich un-
ternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigt, um eine selbstverantwortliche Berufs- und Le-
bensplanung zu unterstützen,
- an den relevanten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ergebnissen im Hinblick auf
Kompetenzentwicklung und Kompetenzfeststellung ausgerichtet ist.
Zentrales Ziel von Berufsschule ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu
fördern. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Ein-
zelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durch-
dacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.Seite 25 von 91
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Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompe-
tenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben
und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das
Ergebnis zu beurteilen.
Selbstkompetenz1
Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anfor-
derungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu
durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen
und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit,
Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören
insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte
Bindung an Werte.
Sozialkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und
Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwor-
tungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die
Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind immanenter Be-
standteil von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.
Methodenkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung
von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).
Kommunikative Kompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu
gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verste-
hen und darzustellen.
Lernkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbststän-
dig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen
einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im
Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln
und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.
1 Der Begriff „Selbstkompetenz“ ersetzt den bisher verwendeten Begriff „Humankompetenz“. Er berücksichtigt
stärker den spezifischen Bildungsauftrag der Berufsschule und greift die Systematisierung des DQR auf.Seite 26 von 91
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Teil III Didaktische Grundsätze
Um dem Bildungsauftrag der Berufsschule zu entsprechen werden die jungen Menschen zu
selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer
Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule zielt auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompe-
tenz. Mit der didaktisch begründeten praktischen Umsetzung - zumindest aber der gedankli-
chen Durchdringung - aller Phasen einer beruflichen Handlung in Lernsituationen wird dabei
Lernen in und aus der Arbeit vollzogen.
Handlungsorientierter Unterricht im Rahmen der Lernfeldkonzeption orientiert sich prioritär
an handlungssystematischen Strukturen und stellt gegenüber vorrangig fachsystematischem
Unterricht eine veränderte Perspektive dar. Nach lerntheoretischen und didaktischen Erkennt-
nissen sind bei der Planung und Umsetzung handlungsorientierten Unterrichts in Lernsituati-
onen folgende Orientierungspunkte zu berücksichtigen:
- Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind.
- Lernen vollzieht sich in vollständigen Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder zu-
mindest gedanklich nachvollzogen.
- Handlungen fördern das ganzheitliche Erfassen der beruflichen Wirklichkeit, zum Beispiel
technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte.
- Handlungen greifen die Erfahrungen der Lernenden auf und reflektieren sie in Bezug auf
ihre gesellschaftlichen Auswirkungen.
- Handlungen berücksichtigen auch soziale Prozesse, zum Beispiel die Interessenerklärung
oder die Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- und Le-
bensplanung.Seite 27 von 91
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Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestell-
ten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachan-
gestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notar-
fachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestell-
ten ist mit der Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten
und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachange-
stellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notar-
fachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestell-
ten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung) vom 29.08.2014 (BGBl. I Nr. 43, S. 1 490 ff.) abge-
stimmt.
Der Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechts-
anwaltsfachangestellte, Notarfachangestellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und
Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Patentanwaltsfachan-
gestellter und Patentanwaltsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
20.01.1995) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.
In Ergänzung des Berufsbildes (Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de)
sind folgende Aspekte im Rahmen des Berufsschulunterrichtes bedeutsam:
Die Fachangestellten übernehmen rechtsanwendende, organisatorische und kaufmännische
Aufgaben. Sie bereiten Schriftsätze und Akten vor, planen und überwachen Termine und be-
rechnen Fristen sowie Gebühren. Sie erfassen komplexe rechtliche Zusammenhänge. Dazu
gehört der sichere Umgang mit Rechtsvorschriften. Sie überblicken den Geschäfts- und Ar-
beitsprozess und können die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auch unter wirtschaftlichen Aspek-
ten beurteilen.
Sorgfalt, Verschwiegenheit und Verantwortungsbewusstsein sind wichtige Grundlagen für die
Ausübung des Berufes. Die Fachangestellten sind in der Lage, die genannten Aufgaben
dienstleistungs- und auftraggeberorientiert auszuführen. Dabei machen sie sich die Wirkung
der eigenen Persönlichkeit bewusst. Im Rahmen der Kommunikation entwickeln sie Empathie
und Toleranz sowie Verständnis für soziokulturelle Unterschiede. Der entsprechende Kompe-
tenzerwerb ist integrativer Bestandteil aller Lernfelder.
Der Rahmenlehrplan beschreibt die Kompetenzen für vier Ausbildungsberufe. Für das
1. Ausbildungsjahr und teilweise für das 2. Ausbildungsjahr ist eine gemeinsame Beschulung
möglich. Dabei ist zu beachten, dass in Lernfeld 4 zu erwerbende Kompetenzen auf in Lern-
feld 3 erworbenen Kompetenzen aufbauen. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr erfolgt eine zuneh-
mende Differenzierung der Lernfelder, durch die die jeweiligen berufsspezifischen Kompe-
tenzen abgebildet werden (vgl. tabellarische Übersicht).
Die Bezeichnung der Arbeitsstätten in den einzelnen Berufen unterscheidet sich. In den ge-
meinsamen Lernfeldern wird deshalb durchgängig die Bezeichnung Betrieb verwendet. Die
Dienstleistungsnehmer werden in den gemeinsamen Lernfeldern als Auftraggeber, in den be-
rufsspezifischen Lernfeldern als Mandant bzw. Beteiligter bezeichnet.
Der Erwerb der Fremdsprachenkompetenz und die Nutzung von Informations- und Kommu-
nikationssystemen sind integrierte Bestandteile der Lernfelder. Bei entsprechender Relevanz
werden sie in einzelnen Lernfeldern zusätzlich gesondert ausgewiesen.Seite 28 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 25 von 87
Die schreibtechnischen Kompetenzen werden durch Betrieb, Schule und Eigenengagement
erworben und umfassen sowohl die Schreibfertigkeit als auch die Kompetenz zur Gestaltung
norm- und adressatengerechter Schriftstücke. Neben dem Einsatz von Programmen zur Text-
verarbeitung und zur Präsentation empfiehlt sich auch der Einsatz von Branchensoftware zur
Unterstützung des Kompetenzerwerbs.
Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten überwiegend für Rechtsanwälte, deren Aufgabe in der
Beratung und Vertretung von Mandanten in Rechtsangelegenheiten besteht. Insbesondere in
den Aufgabenbereichen Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung sowie Vergütungsberechnung
führen sie sämtliche Tätigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich aus.
In Lernfeld 10 zu erwerbende Kompetenzen bauen auf den in Lernfeld 9 erworbenen Kompe-
tenzen auf. Der Kompetenzerwerb in Lernfeld 10 erfolgt exemplarisch für Tätigkeiten im Zu-
sammenhang mit Gerichtsverfahren. Der Transfer der hier erworbenen Kompetenzen ist in
Lernfeld 14 vorgesehen.
Notarfachangestellte arbeiten im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege und sind zur Neutra-
lität verpflichtet. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in den Lernfeldern 9 bis 14 berufs-
spezifische Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, alle in ihrem Verantwortungsbereich
anfallenden Tätigkeiten selbstständig auszuführen. Die in den Lernfeldern 10 bis 14 zu er-
werbenden Kompetenzen bauen auf den in Lernfeld 9 erworbenen Kompetenzen auf. In Lern-
feld 13 werden in Lernfeld 12 erworbene Kompetenzen erweitert.
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten in einem Beruf, der zwei Berufsbilder ver-
eint. Der sich daraus ergebende umfangreiche Einsatzbereich erfordert, dass die erworbenen
Kompetenzen in besonderem Maße auf weitere Aufgaben transferiert werden. Die Schülerin-
nen und Schüler erwerben in den Lernfeldern 9 bis 16 berufsspezifische Kompetenzen, die es
ihnen ermöglichen, ausgewählte Tätigkeiten selbstständig auszuführen. In Lernfeld 14 werden
in Lernfeld 13 erworbene Kompetenzen erweitert.
Patentanwaltsfachangestellte agieren in einem Arbeitsumfeld, das durch rechtliche, technische
und wirtschaftliche Aspekte geprägt ist. Sie wirken bei der rechtlichen Absicherung techni-
scher und nicht-technischer Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte im In- und Ausland
mit, der für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine besondere Bedeutung zukommt. Die
Schülerinnen und Schüler erwerben in den Lernfeldern 8 bis 13 berufsspezifische Kompeten-
zen, die es ihnen ermöglichen, bei der Anmeldung und Aufrechterhaltung von gewerblichen
Schutzrechten, bei Schutzrechtsstreitsachen sowie bei der Durchführung von Rechtsbehelfs-
und Rechtsmittelverfahren mitzuwirken. Die in Lernfeld 13 zu erwerbenden Kompetenzen
bauen auf den in den vorausgehenden Lernfeldern für den nationalen gewerblichen Rechts-
schutz (Lernfelder 8 bis 12) erworbenen Kompetenzen auf. Der Begriff „Internationale ge-
werbliche Schutzrechte“ umfasst gewerbliche Schutzrechte aufgrund regionaler und internati-
onaler Verträge bzw. Abkommen sowie nationaler Auslandsanmeldungen.Seite 29 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Struktur der Rahmenlehrpläne in den Rechtsberufen
1. Ausbildungsjahr
LF
Rechtsanwalts-
fachangestellter und
Rechtsanwalts-
fachangestellte
Rechtsanwalts-und
Notar-
fachangestellter und
Rechtsanwalts-und
Notar-
fachangestellte
Notar-
fachangestellter und
Notar-
fachangestellte
Patentanwalts-
fachangestellter und
Patentanwalts-
fachangestellte
1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren (80 Std.)
2 Arbeitsabläufe im Team organisieren (40 Std.)
3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung
und Abwicklung von Verträgen anwenden (120 Std.)
4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen (80 Std.)
2. Ausbildungsjahr
LF
Rechtsanwalts-
fachangestellter und
Rechtsanwalts-
fachangestellte
Rechtsanwalts-und
Notar-
fachangestellter und
Rechtsanwalts-und
Notar-
fachangestellte
Notar-
fachangestellter und
Notar-
fachangestellte
Patentanwalts-
fachangestellter und
Patentanwalts-
fachangestellte
5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen (40 Std.)
6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten (40 Std.)
7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen (40 Std.)
8 Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
(40 Std.)
Nationale gewerbliche
Schutzrechte anmelden
(120 Std.)
9
Aufgaben im gerichtli-
chen Mahnwesen
selbstständig bearbeiten
(40 Std.)
Dienstordnungs- und beurkundungsrechtli-
che Vorschriften anwenden (40 Std.)
Nationale gewerbliche
Schutzrechte aufrecht-
erhalten (40 Std.)
10
Das zivilrechtliche
Mandat im erstinstanz-
lichen Verfahren bear-
beiten (80 Std.)
Zivilrechtliche Zah-
lungsansprüche ge-
richtlich geltend ma-
chen (80 Std.)
Kauf- und Überlas-
sungsverträge für
Grundstücke vorbe-
reiten und abwickeln
(80 Std.)
–Seite 30 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 27 von 87
3. Ausbildungsjahr
LF
Rechtsanwalts-
fachangestellter und
Rechtsanwalts-
fachangestellte
Rechtsanwalts-und
Notar-
fachangestellter und
Rechtsanwalts-und
Notar-
fachangestellte
Notar-
fachangestellter und
Notar-
fachangestellte
Patentanwalts-
fachangestellter und
Patentanwalts-
fachangestellte
10 – – –
Gegen Entscheidungen
der nationalen Anmel-
debehörde fristgebun-
den vorgehen (40 Std.)
11 Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren
begleiten (40 Std.)
Eintragung von
Grundpfandrechten,
Lasten sowie Be-
schränkungen vorbe-
reiten und abwickeln
(40 Std.)
Bestehende nationale
Schutzrechte nicht frist-
gebunden angreifen
(40 Std.)
12
Vorgänge in der
Zwangsvollstreckung
bearbeiten (120 Std.)
Vorgänge in der
Zwangsvollstreckung
wegen Geldforderun-
gen bearbeiten
(40 Std)
Beurkundungen im
Familienrecht vorbe-
reiten und abwickeln
(80 Std.)
Schutzrechtsstreitsa-
chen bearbeiten und
abrechnen (80 Std.)
13
In familien- und erb-
rechtlichen Angelegen-
heiten tätig werden
(80 Std.)
Ehe- und Partner-
schaftsverträge vor-
bereiten und abwi-
ckeln (40 Std.)
Beurkundungen im
Erbrecht vorbereiten
und abwickeln
(80 Std.)
Internationale gewerbli-
che Schutzrechte an-
melden und die Verfah-
ren begleiten (120 Std.)
14 Besondere Verfahren
bearbeiten (40 Std.)
Urkunden in erb-
rechtlichen Angele-
genheiten bearbeiten
(40 Std.)
Beurkundungen im
Handels- und Gesell-
schaftsrecht vorberei-
ten und abwickeln
(80 Std.)
–
15 –
Liegenschaftliche
Angelegenheiten
vorbereiten und ab-
wickeln (80 Std.)
– –
16 –
Erstanmeldungen im
Handels- und Gesell-
schaftsrecht vorberei-
ten und abwickeln
(40 Std.)
– –Seite 31 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Teil V Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte
Lernfelder Zeitrichtwerte
in Unterrichtsstunden
Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80
2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40
3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung
und Abwicklung von Verträgen anwenden 120
4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80
5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen 40
6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und
bewerten 40
7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche
Entscheidungen beurteilen 40
8 Sachenrechtliche Regelungen bei der
Auftragsbearbeitung anwenden 40
9 Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen
selbstständig bearbeiten 40
10 Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen
Verfahren bearbeiten 80
11 Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten 40
12 Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten 120
13 In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten
tätig werden 80
14 Besondere Verfahren bearbeiten 40
Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280Seite 32 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 29 von 87
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Notarfachangestellter und Notarfachangestellte
Lernfelder Zeitrichtwerte
in Unterrichtsstunden
Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80
2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40
3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung
und Abwicklung von Verträgen anwenden 120
4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80
5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen 40
6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und
bewerten 40
7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche
Entscheidungen beurteilen 40
8 Sachenrechtliche Regelungen bei der
Auftragsbearbeitung anwenden 40
9 Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche
Vorschriften anwenden 40
10 Kauf- und Überlassungsverträge für Grundstücke
vorbereiten und abwickeln 80
11 Eintragung von Grundpfandrechten, Lasten sowie
Beschränkungen vorbereiten und abwickeln 40
12 Beurkundungen im Familienrecht
vorbereiten und abwickeln 80
13 Beurkundungen im Erbrecht vorbereiten und
abwickeln 80
14 Beurkundungen im Handels- und Gesellschaftsrecht
vorbereiten und abwickeln 80
Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280Seite 33 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 30 von 87
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Lernfelder Zeitrichtwerte
in Unterrichtsstunden
Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80
2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40
3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung
und Abwicklung von Verträgen anwenden 120
4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80
5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen 40
6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und
bewerten 40
7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche
Entscheidungen beurteilen 40
8 Sachenrechtliche Regelungen bei der
Auftragsbearbeitung anwenden 40
9 Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche
Vorschriften anwenden 40
10 Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich
geltend machen 80
11 Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten 40
12 Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen
Geldforderungen bearbeiten 40
13 Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und
abwickeln 40
14 Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten
bearbeiten 40
15 Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und
abwickeln 80
16 Erstanmeldungen im Handels- und
Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln 40
Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280Seite 34 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 31 von 87
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte
Lernfelder Zeitrichtwerte
in Unterrichtsstunden
Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80
2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40
3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung
und Abwicklung von Verträgen anwenden 120
4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80
5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen 40
6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und
bewerten 40
7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche
Entscheidungen beurteilen 40
8 Nationale gewerbliche Schutzrechte anmelden 120
9 Nationale gewerbliche Schutzrechte
aufrechterhalten 40
10 Gegen Entscheidungen der nationalen
Anmeldebehörde fristgebunden vorgehen 40
11 Bestehende nationale Schutzrechte nicht
fristgebunden angreifen 40
12 Schutzrechtsstreitsachen bearbeiten und abrechnen 80
13 Internationale gewerbliche Schutzrechte anmelden
und die Verfahren begleiten 120
Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280Seite 35 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 32 von 87
Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte
Notarfachangestellter und Notarfachangestellte
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte
Lernfeld 1: Beruf und Ausbildungsbetrieb präsen-
tieren
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, ihren Ausbildungsbetrieb
in das System der Rechtspflege einzuordnen, ihn zu präsentieren und ihre Ausbildung
verantwortungsvoll mitzugestalten.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Stellung ihres Ausbildungsbetriebes
im Rahmen des Systems der Rechtspflege (Einführung ins Recht, Zweige der Gerichtsbar-
keit, Organe der Rechtspflege). Sie erfassen die Einteilung der Rechtsordnung (materielles -
formelles Recht, öffentliches - privates Recht) und erkennen die Relevanz dieser Unterschei-
dung für die Anwendung des Rechts und die Beschreitung des Rechtsweges.
Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihren Beruf und ihren Ausbildungsbetrieb als
einen Bestandteil der Rechtspflege (berufsständische Aufgaben, spezifische Geschäftsfelder,
Mitarbeiter). Sie nutzen dabei im Team verschiedene Möglichkeiten der Informationsbe-
schaffung, bereiten diese Informationen in geeigneter Art und Weise auf und präsentieren
ihre Ergebnisse unter Verwendung fachsprachlicher Begriffe. Sie berücksichtigen dabei den
Datenschutz und das Urheberrecht. Sie reflektieren ihr eigenes Auftreten sowie das anderer
Beteiligter und gehen konstruktiv mit Kritik (Feedbackregeln) um.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Aufgaben der an der dualen Berufs-
ausbildung beteiligten Personen und Einrichtungen. Dabei leiten sie aus den gesetzlichen
und vertraglichen Bestimmungen ihre Rechte und Pflichten sowie die besonderen Schutz-
vorschriften für Jugendliche in der Arbeitswelt ab. Sie begreifen das Arbeitsrecht als Arbeit-
nehmerschutzrecht. Sie prüfen die eigene Entgeltabrechnung.
Sie analysieren Konfliktsituationen in der Ausbildung und entwickeln sachlich und sprach-
lich angemessene Wege zur Lösung von Konflikten.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedeutung und die Möglichkeiten der berufli-
chen Fort- und Weiterbildung als Instrument zur eigenen beruflichen und persönlichen Ent-
wicklung und reflektieren die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens für sich und die Ge-
sellschaft.Seite 36 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 33 von 87
Lernfeld 2: Arbeitsabläufe im Team organisieren 1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die betriebliche Struktur
darzustellen und bei der Gestaltung der Abläufe mitzuwirken.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den organisatorischen Aufbau und die
Gestaltung der Arbeitsabläufe in ihrem Betrieb. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten
des Berufsstandes analysieren die Schülerinnen und Schüler die Rechtsform ihres Betriebes
und vergleichen sie mit weiteren branchentypischen Organisations- und Rechtsformen (Bü-
rogemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Gesellschaft
mit beschränkter Haftung). Dabei beziehen sie die entsprechenden Registereinträge ein.
Die Schülerinnen und Schüler differenzieren Zuständigkeiten, Befugnisse und Vertretungs-
verhältnisse in ihrem Betrieb und dokumentieren dessen Strukturen. Sie definieren ihre Posi-
tion sowie die von ihnen auszuführenden Tätigkeiten. Sie zeigen hierbei die Bereitschaft und
Flexibilität, auch komplexe Aufgaben engagiert zu bewältigen.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Pläne für standardisierte Arbeitsabläufe im eigenen
Verantwortungsbereich und im Team. Sie organisieren Besprechungen und Konferenzen,
den Posteingang und -ausgang sowie die Aktenverwaltung und beachten dabei Aufbewah-
rungsfristen und Datenschutz. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten nutzen sie grundlegende
Erkenntnisse des Zeitmanagements.
Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihren Aufgabenbereich und
arbeiten kooperativ im Team. Sie beurteilen selbstkritisch ihre Arbeitsergebnisse und ihr
Verhalten.Seite 37 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
Seite 34 von 87
Lernfeld 3: Schuldrechtliche Regelungen bei der Vor-
bereitung und Abwicklung von Verträgen
anwenden
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, den Abschluss von Ver-
trägen im Rahmen der betrieblichen Geschäftsprozesse vorzubereiten und deren Ab-
wicklung zu überwachen.
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Entscheidungsgrundlage für den Abschluss eines
Vertrages (Kaufvertrag) softwaregestützt vor. Dazu holen sie Informationen und Angebote
ein und berücksichtigen qualitative und quantitative Kriterien.
Die Schülerinnen und Schüler prüfen die Wirksamkeit des Vertrages (Antrag, Annahme,
Form der Willenserklärung, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit)
sowie die Voraussetzungen für die rechtsgeschäftliche Vertretung bei der Abgabe und dem
Zugang von Willenserklärungen. Dabei würdigen sie die Intention des Gesetzgebers bei der
Ausgestaltung dieser Vorschriften.
Die Schülerinnen und Schüler überwachen kontinuierlich den Stand der Vertragsabwicklung
(Ort und Zeit der Leistung, Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft). Beim Vorliegen von
Leistungsstörungen (Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei Sachmängeln, Schuldnerverzug)
bereiten sie die erforderlichen Maßnahmen vor.
Sie führen den sich aus der Vertragsvorbereitung und -abwicklung ergebenden Schriftver-
kehr unter Verwendung eines Textverarbeitungsprogramms effizient und normgerecht durch.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Verjährung der Ansprüche aus dem Vertrag.
Sie reflektieren die Notwendigkeit des Einhaltens abgeschlossener Verträge im beruflichen
und privaten Bereich für eine funktionierende Rechtsordnung und erkennen mögliche Hand-
lungsoptionen bei deren Nichteinhaltung.Seite 38 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Lernfeld 4: Ansprüche außergerichtlich geltend
machen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, einen Anspruch des Auf-
traggebers außergerichtlich geltend zu machen.
Die Schülerinnen und Schüler identifizieren den Anspruch des Auftraggebers hinsichtlich
des Grundes (vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse) und der Fälligkeit und prüfen
dessen Rechtmäßigkeit. Dabei unterscheiden sie Haupt- und Nebenforderungen. Sie ermit-
teln Verjährungsfristen und schlagen Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts der Verjäh-
rung vor.
Sie ermitteln verschiedene Möglichkeiten der Geltendmachung des Anspruches und entwi-
ckeln Entscheidungskriterien für das außergerichtliche und das gerichtliche Vorgehen.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Rechtspersönlichkeit der Beteiligten (natürli-
che und juristische Personen, Personengesellschaften und deren gesetzliche Vertreter) und
prüfen deren Partei- und Prozessfähigkeit. Dabei beziehen sie entsprechende Registerauszü-
ge ein.
Sie ermitteln die Anschrift der Beteiligten (Einwohnermeldeamt) zur Vorbereitung der au-
ßergerichtlichen Vertretung und verfassen das Schreiben unter Nutzung eines Textverarbei-
tungsprogramms effizient und normgerecht, auch in einer Fremdsprache. Sie informieren
den Auftraggeber über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe. Sie erstel-
len die Vergütungsberechnung unter Beachtung gebühren- und steuerrechtlicher Vorschrif-
ten, dabei unterscheiden sie Vergütungsvereinbarung und gesetzliche Vergütung.
Die Schülerinnen und Schüler leiten aus den Reaktionen der Beteiligten die weiteren Maß-
nahmen ab.
Sie reflektieren die Effizienz der gewählten Vorgehensweise.Seite 39 von 91
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Lernfeld 5: Aufgaben im Personalbereich wahr-
nehmen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, arbeits- und sozialrechtli-
che Regelungen für sich und andere anzuwenden und deren Umsetzung verantwor-
tungsvoll mitzugestalten.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Personalbestand, leiten daraus den Personal-
bedarf ab, formulieren eine Stellenbeschreibung und gestalten ein Stellenangebot. Dabei
beachten sie die rechtlichen Rahmenbedingungen des individuellen und kollektiven Arbeits-
rechts.
Die Schülerinnen und Schüler bereiten den Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der ge-
setzlichen Bestimmungen für die ausgewählte Person vor. Sie richten den Arbeitsplatz unter
Beachtung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen ein. Sie setzen sich
für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten ein.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Ideen zur Erhaltung der Leistungsmotivation und
würdigen die Bedeutung der Leistungsbereitschaft und der Arbeitszufriedenheit in einer sich
wandelnden Arbeitswelt. Zur persönlichen und beruflichen Entwicklung nutzen sie Mög-
lichkeiten der Fort- und Weiterbildung.
Sie kommunizieren im Arbeitsprozess zielgerichtet und verantwortungsbewusst, bringen
sich in Teambildungsprozesse ein und wenden Konfliktlösungsstrategien an. Sie nutzen die
Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung zur Wahrnehmung ihrer Rechte als Mitar-
beiter.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten im Rahmen der Personalverwaltung an Entgeltab-
rechnungen mit, berücksichtigen dabei steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschrif-
ten und beachten den Schutz personenbezogener Daten.
Sie erstellen Schriftstücke zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie stellen die auszu-
händigenden Papiere zusammen und beachten den Anspruch auf Erteilung eines Arbeits-
zeugnisses. Sie berechnen bei der Kündigung von Arbeitsverträgen Kündigungsfristen und
berücksichtigen die Einhaltung individueller und allgemeiner Kündigungsschutzvorschriften.
Sie notieren die Frist zur Einreichung einer möglichen Kündigungsschutzklage.
Die Schülerinnen und Schüler vergegenwärtigen sich ihre rechtliche Position als Arbeitneh-
mer, würdigen ihr Verhalten selbstkritisch und ziehen Rückschlüsse für ihre weitere berufli-
che Tätigkeit.Seite 40 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
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Lernfeld 6: Geschäftsprozesse erfassen, kontrollie-
ren und bewerten
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Geschäftsprozesse zu er-
fassen und deren Bearbeitung verantwortungsbewusst zu planen, zu steuern und zu
kontrollieren.
Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Geschäftsbeziehungen ihres Betriebes zu den
Vertragspartnern anhand der Werteströme und stellen diese übersichtlich dar.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über wesentliche Einflussfaktoren auf den
wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebes und die Arten der Erfolgsermittlung unter Beachtung
der steuerrechtlichen Vorschriften.
Sie planen den zeitlichen und organisatorischen Ablauf bei der Erfassung der Geschäftspro-
zesse im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung. Sie wickeln Zahlungsvorgänge ab
und überwachen die fristgerechte Zahlung. Sie sortieren die die Geschäftsprozesse dokumen-
tierenden Belege, prüfen diese auf rechnerische und sachliche Richtigkeit und ordnen sie den
Konten der Buchhaltung zu. Dabei halten sie die für die Belegverwaltung relevanten
Grundsätze und die Aufbewahrungsfristen ein. Sie berücksichtigen gesetzliche und betriebli-
che Pflichten bei der Aufzeichnung von Zahlungsvorgängen in Akten und im Aktenkonto
sowie im Umgang mit Fremdgeld und Anderkonto und die Vorgaben der Datensicherung
und des Datenschutzes.
Die Schülerinnen und Schüler stellen Aufwand und Ertrag gegenüber und ermitteln den Er-
folg ihres Betriebes. Sie bewerten den Erfolg als Basis für die Steuerermittlung bei Einkünf-
ten aus selbstständiger Arbeit.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Zahllast anhand der umsatzsteuerrelevanten Ge-
schäftsprozesse ihres Betriebes.
Sie würdigen die vollständige und fehlerfreie Erfassung der Geschäftsprozesse als Beurtei-
lungsgrundlage der Wirtschaftlichkeit für den Betrieb und Dritte.
Die Schülerinnen und Schüler bewerten ihren Beitrag zum Geschäftserfolg und reflektieren
ihr eigenes Handeln im Hinblick auf die optimale Gestaltung von Geschäftsprozessen.Seite 41 von 91
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter
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Lernfeld 7: Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebli-
che Entscheidungen beurteilen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Einflüsse gesamtwirt-
schaftlicher Rahmenbedingungen zu analysieren, deren Auswirkungen auf die wirt-
schaftliche Situation des Betriebes und die Branche zu beurteilen und Konsequenzen
für das betriebliche und private Handeln zu ziehen.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Bedeutung ihres Betriebes im gesamtwirt-
schaftlichen Zusammenhang und ordnen ihn in die arbeitsteilig organisierte Wirtschaft ein.
Sie informieren sich über Zielsetzungen und Zusammenwirken der Wirtschaftssektoren (Er-
weiterter Wirtschaftskreislauf). Zur Informationsbeschaffung nutzen sie Informations- und
Kommunikationssysteme.
Die Schülerinnen und Schüler zeigen gesamtwirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse anhand
der Einkommensentstehung und -verwendung auf und beurteilen die Bedeutung der Branche
für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland.
Sie begreifen den Markt als Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage und
vollziehen nach, wie sich der Preis in einer Marktwirtschaft bildet (vollkommenes Polypol)
und welche Auswirkungen dieser auf das Wirtschaftsgeschehen hat. Sie beurteilen die Gren-
zen der freien Preisbildung unter Beachtung berufsrechtlicher Vorschriften.
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das System der sozialen Marktwirtschaft und die
Rolle des Staates in dieser Wirtschaftsordnung. Sie schätzen Einflüsse der sozialen Markt-
wirtschaft und des gesellschaftlichen Wandels auf die Entwicklungsmöglichkeiten ihres Be-
triebes ein. Daraus entwickeln sie Ideen zur Verbesserung der Marktposition des Betriebes
unter Berücksichtigung der jeweiligen berufsrechtlichen Vorschriften.
Sie reflektieren ihre derzeitige und zukünftige Rolle als Marktteilnehmer.
Die Schülerinnen und Schüler zeigen Möglichkeiten und Grenzen wirtschaftlichen Handelns
in ihrem Betrieb auf (ökonomisches Prinzip). Dabei machen sie sich das Spannungsverhält-
nis zwischen bestmöglicher Versorgung und begrenzten Ressourcen bewusst, erarbeiten Lö-
sungsvorschläge zum sparsamen Umgang mit diesen Ressourcen und nutzen die Möglich-
keiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung (öko-
logisches Prinzip). Sie erkennen, dass das Wirtschaftlichkeitsprinzip nur im Rahmen der
Erhaltung der Umwelt und humaner Arbeits- und Lebensbedingungen sinnvoll ist. In diesem
Zusammenhang überdenken sie ihr eigenes Verhalten.Seite 42 von 91
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Lernfeld 8: Sachenrechtliche Regelungen bei der
Auftragsbearbeitung anwenden
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Ansprüche aus absoluten
Rechten und Besitz abzuleiten und Schreiben zu deren Geltendmachung anzufertigen.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln bei Aufträgen mit sachenrechtlichem Bezug die
Stellung der Beteiligten als Eigentümer oder Inhaber sonstiger absoluter Rechte sowie als
Besitzer beweglicher oder unbeweglicher Sachen. Dazu prüfen sie die Wirksamkeit der
rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Eigentumsübertragung und des gutgläubigen Erwerbs
an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie den Erwerb des Besitzes. Im Zusammen-
hang mit der Eigentumsübertragung an Grundstücken beschaffen sie sich die erforderlichen
Informationen aus dem Grundbuch. Sie informieren sich über das Zustandekommen der
dinglichen Absicherung von Forderungen (Pfandrechte an beweglichen und unbeweglichen
Sachen, Sicherungsübereignung).
Aus der Stellung der Beteiligten leiten sie deren Rechte ab. Für die Geltendmachung sachen-
rechtlich begründeter Ansprüche fertigen die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden
Schreiben unter Verwendung eines Textverarbeitungsprogramms an. Sie ermitteln und
überwachen die Verjährung derartiger Ansprüche.
Die Schülerinnen und Schüler begreifen Eigentum als grundlegendes Element unserer Ge-
sellschafts- und Wirtschaftsordnung, würdigen seine grundgesetzliche Verankerung und stel-
len Bezüge zur privaten Lebenssituation her.Seite 43 von 91
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Lernfeld 8: Nationale gewerbliche Schutzrechte
anmelden
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die Anmeldung von
Schutzrechten nach nationalen Vorschriften bis zur Erteilung und Eintragung zu pla-
nen, durchzuführen und zu überwachen.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Anliegen des Mandanten und ermitteln das
betreffende nationale gewerbliche Schutzrecht (Patent – inklusive ergänzendem Schutzzerti-
fikat, Gebrauchsmuster, Marke – inklusive Kollektivmarke und geographischer Herkunfts-
angabe, eingetragenes Design).
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Anmeldung selbstständig vor. Sie stellen Anlagen
zusammen, beschaffen Vollmachten sowie Erfinderbenennungen und füllen die relevanten
Formulare aus. Dabei beachten sie die speziellen Vorschriften für Arbeitnehmererfindungen
und reichen die Anmeldungen ein. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die amtlichen
Gebühren (Anmelde-, Klassen-, Recherche- und Prüfgebühren) und Auslagen, berechnen
ihre Höhe, bestimmen die Fälligkeiten, überwachen die fristgerechte Einzahlung und beach-
ten dabei die möglichen Zahlungswege.
Die Schülerinnen und Schüler stellen fest, ob bei der Anmeldung eine Neuheitsschonfrist zur
Anwendung kommt. Sie prüfen die Möglichkeiten einer Prioritätsinanspruchnahme (inländi-
sche und ausländische Priorität, Ausstellungspriorität) und erklären diese wirksam gegen-
über der nationalen Anmeldebehörde.
Die Schülerinnen und Schüler stellen den Verfahrensstand fest, dazu nehmen sie in Register
und Veröffentlichungsorgane Einsicht. Aus eingehenden Bescheiden der nationalen Anmel-
debehörde ziehen sie Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen (Mängelbeseitigung,
Ausscheidung) und notieren Fristen. Dabei berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler
besondere Möglichkeiten im Erteilungs- und Eintragungsverfahren (Teilung, Abzweigung).
Sie ermitteln die für das Verfahren relevanten Fristen und treffen Vorkehrungen zu deren
Einhaltung und Überwachung. Beim Versäumen einer Frist prüfen die Schülerinnen und
Schüler die Möglichkeiten einer Wiedereinsetzung oder Weiterbehandlung. Sie stellen die
Anträge, holen versäumte Handlungen nach und zahlen die erforderlichen Gebühren ein. Sie
reflektieren die Notwendigkeit des Einhaltens von Fristen.
Die Schülerinnen und Schüler führen den sich aus dem Fortgang des Verfahrens ergebenden
Schriftverkehr effizient und normgerecht und nutzen ein Textverarbeitungsprogramm. Sie
kommunizieren mit dem Mandanten auch in einer Fremdsprache.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Vorgehensweise und beurteilen dabei die
Bedeutung, die die rechtliche Absicherung von Innovationen für den Mandanten hat.Seite 44 von 91
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Lernfeld 9: Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen
selbstständig bearbeiten
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, zur Erlangung voll-
streckbarer Titel Zahlungsansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren selbstständig
geltend zu machen.
Die Schülerinnen und Schüler erfassen das Anliegen des Mandanten und prüfen die Mög-
lichkeiten der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche mittels gerichtlichen Mahn- und
Klageverfahrens unter den Gesichtspunkten der Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit.
Sie planen die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Erlangung eines nationa-
len und internationalen Zahlungstitels (Europäisches Mahnverfahren, Europäisches Verfah-
ren für geringfügige Forderungen). Sie ermitteln die gerichtliche Zuständigkeit sowie die
Parteien des Verfahrens und ordnen gegebenenfalls deren gesetzliche Vertreter zu. Zur Klä-
rung des Sachverhalts holen sie Auskünfte, auch in einer Fremdsprache, ein. Sie grenzen die
Hauptforderung von Nebenforderungen ab.
Die Schülerinnen und Schüler beantragen den Erlass eines Mahnbescheids. Aus der Reakti-
on des Antraggegners leiten sie in den verschiedenen Verfahrensabschnitten die jeweils er-
forderliche Maßnahme unter Einhaltung der geltenden Fristen ein. Sie informieren sich über
die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs. Sie überwachen die Zustellung des
Mahnbescheids und des Vollstreckungsbescheids und eingehende Zahlungen.
Sie erstellen die entsprechende Vergütungsberechnung unter Einbeziehung der einzuzahlen-
den Gerichtskosten für das Mahnverfahren mit und ohne Berücksichtigung der außergericht-
lichen anwaltlichen Tätigkeit.
Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Effizienz ihrer Tätigkeit, reflektieren die Effek-
tivität der gewählten Vorgehensweise und ziehen Rückschlüsse für ihre zukünftige Arbeit.Seite 45 von 91
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Lernfeld 9: Dienstordnungs- und beurkundungs-
rechtliche Vorschriften anwenden
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, unter Beachtung

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Datenstand: 02.11.2026, 19:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de