252525 · Beschlussvorlage
Errichtung des Bildungsgangs „Fachklasse für Notarfachangestellte/ Notarfachangestellter“ am Friedrich-List-Berufskolleg im Schuljahr 2026/2027
Kerndaten
- Nummer
- 252525
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Plittersdorfer Straße Hauptort
- Markt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 252525 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Errichtung des Bildungsgangs „Fachklasse für Notarfachangestellte/ Notarfachangestellter“ am Friedrich-List-Berufskolleg im Schuljahr 2026/2027 Beratungsfolge Schulausschuss 05.03.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1) Der Rat der Stadt Bonn beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, zum 01.08.2026 am Friedrich-List-Berufskolleg (Plittersdorfer Str. 48 in 53173 Bonn) den Bildungsgang „Fachklasse für Notarfachangestellte/ No- tarfachangestellter“ gemäß APO-BK Anlage A einzügig zu errichten. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Friedrich-List- Berufskolleg die Genehmigung der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde einzuholen. 3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2026/2027, als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kos- ten durch die Neuschaffung des Bildungsganges entstehen. Das Friedrich- List-Berufskolleg versichert, dass die personellen, sächlichen und schulor- ganisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Begründung Das Friedrich-List-Berufskolleg beantragt gemeinsam mit Notar*innen der Stadt Bonn und Vertreter*innen der Notare des Landgerichtsbezirks Bonn (kurz LG- Bezirk Bonn) die Errichtung des dualen Bildungsganges „Notarfachangestellte/ Notarfachangestellter“ am eigenen Standort. Der Bildungsgang soll ab dem 01.08.2026 einzügig eingerichtet und bei Bedarf mehrzügig ausgebaut werden (Anlage 1). Dem ursprünglichen Wunsch der Errichtung zum Schuljahr 2025/2026 kann aufgrund des langwierigen Antragsverfahrens seitens der Be- zirksregierung Köln nicht entsprochen werden. Daher erfolgt die Beantragung in Absprache mit dem Berufskolleg ab dem Schuljahr 2026/2027. Bereits im Herbst 2024 traten Notar*innen aus der Region mit dem Wunsch der ortsnahen Beschulung von Notarfachangestellten an das Berufskolleg heran. Der Verwaltung liegt ein Schreiben des Vertreters der Notare des LG-Bezirks Bonn vor, in dem sich die hiesigen Notar*innen als auch die des LG-BezirksSeite 1 von 91 Seite 2 Bonn für die Einrichtung des Bildungsganges am Friedrich-List-Berufskollegs aussprechen. Grund hierfür sind insbesondere die ausbleibenden Ausbildungs- verhältnisse in der Region und die für Auszubildende langwierige Anfahrt nach Köln. Im Rahmen eines gemeinsamen Termins zwischen den Beteiligten wurde der aktuelle Bedarf auf 25 Ausbildungsstellen festgesetzt. Eine kontinuierliche Ausbildung mit einhergehender Steigerung der Ausbildungszahlen in den Fol- gejahren ist ebenfalls vorgesehen. Die Verwaltung schließt sich dem Wunsch des Friedrich-List-Berufskollegs un- eingeschränkt an, um eine Optimierung des bestehenden Ausbildungsangebo- tes in Bonn im Sinne der Auszubildenden zu erreichen. Von der Verwaltung werden im Rahmen der regionalen Abstimmung zeitgleich die Einschätzungen der Kammern, der Agentur für Arbeit und der benachbarten Schulträger zum neuen Bildungsgang eingeholt. Das Friedrich-List-Berufskolleg versichert ausdrücklich, dass die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen in Verantwortung des Schulträ- gers für die Einrichtung des oben beschriebenen Bildungsgangs vorhanden sind. Die Stadt Bonn schließt ausdrücklich etwaige spätere finanzielle Forde- rungen, die aus dem Beschluss und der nachlaufend beantragten Genehmi- gung durch die Bezirksregierung Köln hervorgehen könnten, mit Blick auf die bestehende Haushaltslage allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt aus. Anlage/n 1 252525 01 Antrag auf Errichtung des Bildungsganges „Notarfachangestellte“ nach Anlage A der APO-BK (öffentlich) 2 252525 02 Anlage A APO-BK; FK des dualen Systems der BA (öffentlich)Seite 2 von 91 Seite 3 von 91 Seite 4 von 91 Bildungsplan Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung, die zum Berufsschulabschluss und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zur Fachhochschulreife führen (Anlage A APO-BK) Fachbereich: Wirtschaft und Verwaltung Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/PatentanwaltsfachangestellterSeite 5 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 2 von 87 Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf 41115/2019Seite 6 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 3 von 87 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 02/2019 Berufskolleg – Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Bildungspläne für neu geordnete Berufe und die Fachbereiche Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Technik/Naturwissenschaften, Wirtschaft und Verwaltung RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 16.01.2019 – 314-6.08.01.13-140341 Für die in der Anlage aufgeführten Bildungsgänge der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung werden hiermit Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulge- setz NRW (BASS 1-1) festgesetzt. Die gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.07.2015 (ABI. NRW. S. 362), 13.08.2015 (ABI. NRW. S. 412), 18.08.2015 (ABI. NRW. S. 412) und 15.07.2016 (ABI. NRW. 07-08/16 S. 72) in Kraft gesetzten Bildungspläne zur Erprobung und vorläufigen Bildungspläne (Anlage) werden mit sofortiger Wirkung als (endgültige) Bil- dungspläne in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule NRW“. Die Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung gestellt. Anlage Fachbereich Ab- schluss Fach/Ausbildungsberuf ehemaliger Erlass Heft- Nr. Ernährungs- und Versor- gungsmanagement FOR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41540 FOR Fremdsprachliche Kommunikation/ Englisch 16.07.2015 41541 FOR oder FHR Wirtschafts- und Betriebslehre 16.07.2015 41546 FOR oder FHR Sport/Gesundheitsförderung 16.07.2015 41545 FOR oder FHR Politik/Gesellschaftslehre 16.07.2015 41544 FOR oder FHR Evangelische Religionslehre 18.08.2015 41542 FOR oder FHR Katholische Religionslehre 18.08.2015 41543 FHR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41550 FHR Englisch 16.07.2015 41551 FHR Mathematik 16.07.2015 41552 FHR Biologie 16.07.2015 41553 FHR Chemie 16.07.2015 41554Seite 7 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 4 von 87 Fachbereich Ab- schluss Fach/Ausbildungsberuf ehemaliger Erlass Heft- Nr. Technik/ Naturwissenschaften FOR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41520 FOR Fremdsprachliche Kommunikation/ Englisch 16.07.2015 41521 FOR oder FHR Wirtschafts- und Betriebslehre 16.07.2015 41526 FOR oder FHR Sport/Gesundheitsförderung 16.07.2015 41525 FOR oder FHR Politik/Gesellschaftslehre 16.07.2015 41524 FOR oder FHR Evangelische Religionslehre 18.08.2015 41522 FOR oder FHR Katholische Religionslehre 18.08.2015 41523 FHR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41530 FHR Englisch 16.07.2015 41531 FHR Mathematik 16.07.2015 41532 FHR Biologie 16.07.2015 41533 FHR Chemie 16.07.2015 41534 FHR Physik 16.07.2015 41535 Wirtschaft und Verwaltung FOR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41500 FOR Fremdsprachliche Kommunikation/ Englisch 16.07.2015 41501 FOR oder FHR Sport/Gesundheitsförderung 16.07.2015 41505 FOR oder FHR Politik/Gesellschaftslehre 16.07.2015 41504 FOR oder FHR Evangelische Religionslehre 18.08.2015 41502 FOR oder FHR Katholische Religionslehre 18.08.2015 41503 FHR Deutsch/Kommunikation 16.07.2015 41510 FHR Englisch 16.07.2015 41511 FHR Mathematik 16.07.2015 41512 FHR Biologie 16.07.2015 41513 FHR Chemie 16.07.2015 41514 FHR Physik 16.07.2015 41515 Technik/ Naturwissenschaften Automatenfachfrau/ Automatenfachmann 16.07.2015 41096 Technik/ Naturwissenschaften Gießereimechanikerin/ Gießereimechaniker 16.07.2015 4273 Technik/ Naturwissenschaften Holzmechanikerin/ Holzmechaniker 16.07.2015 4206Seite 8 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 5 von 87 Fachbereich Ab- schluss Fach/Ausbildungsberuf ehemaliger Erlass Heft- Nr. Wirtschaft und Verwaltung Rechtsanwaltsfachangestellte/ Rechtsanwaltsfachangestellter Notarfachangestellte/ Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachange- stellte/Rechtsanwalts- und Notar- fachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/ Patentanwaltsfachangestellter 16.07.2015 41115 Technik/ Naturwissenschaften Textil- und Modeschneiderin/ Textil- und Modeschneider Textil- und Modenäherin/ Textil- und Modenäher 16.07.2015 4287 Technik/ Naturwissenschaften Werkfeuerwehrfrau/ Werkfeuerwehrmann 16.07.2015 41104 Technik/ Naturwissenschaften Betonfertigteilbauerin/ Betonfertigteilbauer Werksteinherstellerin/ Werksteinhersteller 13.08.2015 4130 Gesundheit/Erziehung und Soziales Orthopädieschuhmacherin/ Orthopädieschuhmacher 13.08.2015 4241 Technik/ Naturwissenschaften Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/ Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 15.07.2016 4170- 17 Technik/ Naturwissenschaften Dachdeckerin/Dachdecker 15.07.2016 4137 Technik/ Naturwissenschaften Fachkraft für Veranstaltungstechnik 15.07.2016 41022 Gestaltung Graveurin/Graveur 15.07.2016 4222 Technik/ Naturwissenschaften Hörakustikerin/Hörakustiker 15.07.2016 41117 Gestaltung Metallbildnerin/Metallbildner 15.07.2016 41013 Technik/ Naturwissenschaften Rollladen- und Sonnenschutzmecha- tronikerin/ Rollladen- und Sonnenschutzmecha- troniker 15.07.2016 4214Seite 9 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 6 von 87 Inhalt Seite Vorbemerkungen ...................................................................................................................... 7 Teil 1 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung .................................. 9 1.1 Ziele, Fachbereiche und Organisationsformen ............................................................ 9 1.1.1 Ziele ............................................................................................................................. 9 1.1.2 Fachbereiche und Organisationsformen....................................................................... 9 1.2 Zielgruppen und Perspektiven ................................................................................... 10 1.2.1 Voraussetzungen, Abschlüsse, Berechtigungen ......................................................... 10 1.2.2 Anschlüsse und Anrechnungen .................................................................................. 10 1.3 Didaktisch-methodische Leitlinien ............................................................................ 11 1.3.1 Wissenschaftspropädeutik .......................................................................................... 12 1.3.2 Berufliche Bildung ..................................................................................................... 12 1.3.3 Didaktische Jahresplanung ......................................................................................... 12 Teil 2 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung ..................................................................................... 13 2.1 Fachbereichsspezifische Ziele.................................................................................... 13 2.2 Die Bildungsgänge im Fachbereich ........................................................................... 13 2.3 Fachbereichsspezifische Kompetenzerwartungen ..................................................... 14 2.4 Fachbereichsspezifische Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäftsprozesse ...... 15 2.5 Didaktisch-methodische Leitlinien des Fachbereichs ................................................ 17 Teil 3 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung: Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/ Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter .............................. 18 3.1 Beschreibung des Bildungsganges ............................................................................. 19 3.1.1 KMK-Rahmenlehrplan............................................................................................... 19 3.1.2 Stundentafeln ............................................................................................................. 65 3.1.3 Bündelungsfächer....................................................................................................... 69 3.1.4 Die Gesamtmatrix im Bildungsgang .......................................................................... 74 3.2 Lernerfolgsüberprüfung ............................................................................................. 85 3.3 Anlage ........................................................................................................................ 86 3.3.1 Entwicklung und Ausgestaltung einer Lernsituation ................................................. 86 3.3.2 Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation .................................................. 87Seite 10 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 7 von 87 Vorbemerkungen Bildungspolitische Entwicklungen in Deutschland und Europa erfordern Transparenz und Vergleichbarkeit von Bildungsgängen sowie von studien- und berufsqualifizierenden Ab- schlüssen. Vor diesem Hintergrund erhalten alle Bildungspläne im Berufskolleg mit einer kompetenzbasierten Orientierung an Handlungsfeldern und zugehörigen Arbeits- und Ge- schäftsprozessen eine einheitliche Struktur. Die konsequente Orientierung an Handlungsfel- dern unterstreicht das zentrale Ziel des Erwerbs beruflicher Handlungskompetenz und stärkt die Position des Berufskollegs als attraktives Angebot im Bildungswesen. Die Bildungspläne für das Berufskolleg bestehen aus drei Teilen. Teil 1 stellt die jeweiligen Bildungsgänge, Teil 2 deren Ausprägung in einem Fachbereich und Teil 3 die Unterrichtsvor- gaben in Fächern oder Lernfeldern dar. Die einheitliche Darstellung der Bildungsgänge folgt der Struktur des Berufskollegs. Alle Unterrichtsvorgaben werden nach einem einheitlichen System aus Anforderungssituatio- nen und zugehörigen kompetenzorientiert formulierten Zielen beschrieben. Das bietet die Möglichkeit, in verschiedenen Bildungsgängen erreichbare Kompetenzen transparent und vergleichbar darzustellen, unabhängig davon, ob sie in Lernfeldern oder Fächern strukturiert sind. Eine konsequente Kompetenzorientierung des Unterrichts ermöglicht einen Anschluss in Beruf, Berufsausbildung oder Studium und einen systematischen Kompetenzaufbau in den verschiedenen Bildungsgängen des Berufskollegs. Die durchlässige Gestaltung der Übergän- ge verbessert die Effizienz von Bildungsverläufen. Die Teile 1 bis 3 der Bildungspläne werden immer in einem Dokument veröffentlicht. Damit wird sichergestellt, dass jede Lehrkraft umfassend informiert und für die Bildungsgangarbeit im Team vorbereitet ist. Gemeinsame Vorgaben für alle Bildungsgänge im Berufskolleg Bildung und Erziehung in den Bildungsgängen des Berufskollegs gründen sich auf Werte, die unter anderem im Grundgesetz, in der Landesverfassung und im Schulgesetz verankert sind. Aus diesen gemeinsamen Vorgaben ergeben sich im Einzelnen folgende übergreifende Ziele: − Wertschätzung der Vielfalt und Verschiedenheit in der Bildung (Inklusion und Integration), − Entfaltung und Nutzung der individuellen Chancen und Begabungen (Individuelle Förde- rung), − Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming), − Förderung von Gestaltungskompetenz für nachhaltige Entwicklung unter der gleichberech- tigten Berücksichtigung von wirtschaftlichen, sozialen/gesellschaftlichen und ökologischen Aspekten (Nachhaltigkeit) und − Unterstützung einer umfassenden Teilhabe an der digitalisierten Welt (Lernen im digitalen Wandel). Das pädagogische Leitziel aller Bildungsgänge des Berufskollegs ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) formuliert: „Das Berufskolleg vermittelt den Schü- lerinnen und Schülern eine umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Hand- lungskompetenz und bereitet sie auf ein lebensbegleitendes Lernen vor. Es qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, an zunehmend international geprägten Entwicklungen in Wirt- schaft und Gesellschaft teilzunehmen und diese aktiv mitzugestalten.“Seite 11 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 8 von 87 Um dieses pädagogische Leitziel zu erreichen, muss eine umfassende Handlungskompetenz systematisch entwickelt werden. Die Unterrichtsvorgaben orientieren sich in ihren Anforde- rungssituationen und kompetenzorientiert formulierten Zielen an der Struktur des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR)1 und nutzen dessen Kompetenzkatego- rien. Die beiden Kategorien der Fachkompetenz und der personalen Kompetenz werden diffe- renziert in Wissen und Fertigkeiten bzw. Sozialkompetenz und Selbstständigkeit. Die Lehrkräfte eines Bildungsganges dokumentieren die zur Konkretisierung der Unterrichts- vorgaben entwickelten Lernsituationen bzw. Lehr-/Lernarrangements in einer Didaktischen Jahresplanung, die nach Schuljahren gegliedert ist. Die so realisierte Orientierung der Bildungsgänge des Berufskollegs am DQR eröffnet die Möglichkeit eines systematischen Kompetenzerwerbs, der Anschlüsse und Anrechnungen im gesamten Bildungssystem, insbesondere in Bildungsgängen des Berufskollegs, der dualen Ausbildung und im Studium erleichtert. 1 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) – verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) am 22. März 2011 (s. www.deutscherqualifikationsrahmen.de)Seite 12 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 9 von 87 Teil 1 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbil- dung 1.1 Ziele, Fachbereiche und Organisationsformen 1.1.1 Ziele Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe sind als gleichberechtigte Partner verantwort- lich für die Entwicklung berufsbezogener sowie berufsübergreifender Handlungskompetenz im Rahmen der Berufsausbildung im dualen System. Diese Handlungskompetenz umfasst den Erwerb einer umfassenden Handlungsfähigkeit in beruflichen, aber auch privaten und gesellschaftlichen Situationen. Die Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsberufe erfordern eine Kompetenzförderung, die von der selbstständi- gen fachlichen Aufgabenerfüllung in einem zum Teil offen strukturierten beruflichen Tätig- keitsfeld bis hin zur selbstständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld reichen kann und zur nachhaltigen Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft befähigt. Durch die Förderung der Kompetenzen zum lebensbegleitenden Lernen sowie zur Flexibilität, Reflexion und Mobilität sollen die jungen Menschen auf ein erfolgreiches Berufsleben in ei- ner sich wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt auf nationaler und internationaler Ebene vorbereitet werden. Mit der Berufsfähigkeit kann auch der Erwerb studienbezogener Kompetenzen verbunden werden. 1.1.2 Fachbereiche und Organisationsformen Fachklassen des dualen Systems werden in sieben Fachbereichen des Berufskollegs angebo- ten. Die insgesamt in Deutschland verordneten Ausbildungsberufe1 sind entweder in Monobe- rufe (ohne Spezialisierung) oder vielfach in Fachrichtungen, Schwerpunkte, Wahlqualifikati- onen oder Einsatzgebiete differenziert. Dies wirkt sich zum Teil auf die Bildung der Fach- klassen und auch die Organisation des Unterrichts aus. Die Fachklassen werden in der Regel für die einzelnen Ausbildungsberufe als Jahrgangsklassen gebildet. Der Unterricht in den Fachklassen erfolgt in den Bündelungsfächern des Berufes auf Grund- lage des Bildungsplans, der den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern übernimmt. Die Bildungspläne der weiteren Fächer beschreiben die Ziele in Form von Anforderungssituatio- nen. Gemeinsam fördern die Bildungspläne die umfassende Kompetenzentwicklung im Beruf. Der Unterricht umfasst 480 bis 560 Jahresstunden.1 Unter Berücksichtigung der Anforderun- gen der ausbildenden Betriebe sowie der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler werden von den Berufskollegs vielfältige Modelle der zeitlichen und inhaltlichen Verteilung des Unterrichts angeboten. In der Regel wird der Unterricht in Teilzeitform an einzelnen Wo- chentagen, als Blockunterricht an fünf Tagen in der Woche oder in einer Verknüpfung der beiden genannten Formen erteilt. Es besteht z. B. auch die Möglichkeit, den Unterricht auf einen regelmäßig stattfindenden 10-stündigen Unterrichtstag und ergänzende Unterrichtsblö- cke zu verteilen, wenn ein integratives Bewegungs- und Ernährungskonzept zur Gesundheits- förderung umgesetzt wird. Unter Beachtung des Gesamtunterrichtsvolumens sind in jedem Schuljahr mindestens 320 Unterrichtsstunden zu erteilen; maximal 160 Unterrichtsstunden können jahrgangsübergreifend verlagert werden. 1 s. www.berufsbildung.nrw.deSeite 13 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 10 von 87 Die Ausbildungsberufe im dualen System der Berufsausbildung werden mit zweijähriger, dreijähriger oder dreieinhalbjähriger Dauer verordnet. Die Ausbildungszeit kann für beson- ders leistungsstarke bzw. förderbedürftige Auszubildende verkürzt bzw. verlängert werden. Je nach personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Schule können eige- ne Klassen für diese Schülerinnen und Schüler gebildet werden. Jugendliche mit voller Fach- hochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife können im Rahmen entsprechender Koopera- tionsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Berufskollegs parallel zur Berufsausbildung ein duales Studium beginnen. Für sie kann ein inhaltlich und hinsichtlich Umfang und Orga- nisation abgestimmter Unterricht angeboten werden. Ebenso gibt es die Möglichkeit, parallel zur Berufsausbildung bereits die Fachschule zum Erwerb eines Weiterbildungsabschlusses zu besuchen. 1.2 Zielgruppen und Perspektiven 1.2.1 Voraussetzungen, Abschlüsse, Berechtigungen Für die einzelnen Ausbildungsberufe sind keine Eingangsvoraussetzungen festgelegt. Gleichwohl erwarten Betriebe branchenbezogen bestimmte schulische Abschlüsse von ihren zukünftigen Auszubildenden. Der gleichzeitige Erwerb der Fachhochschulreife in den Bil- dungsgängen der Fachklassen des dualen Systems setzt den mittleren Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe voraus. Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Stel- le (Kammer). Unabhängig von dem Berufsabschluss (§ 37 ff. BBiG, § 31 ff. HwO) wird in der Berufsschule der Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bil- dungsganges den Anforderungen entsprechen. Mit dem Berufsschulabschluss wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, bei entspre- chendem Notendurchschnitt und dem Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse der mittlere Schulabschluss1 zuerkannt. Es kann auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasi- alen Oberstufe erworben werden. Den Schülerinnen und Schülern wird die Fachhochschulrei- fe zuerkannt, wenn sie das erweiterte Unterrichtsangebot nach Anlage A 1.4 der APO-BK wahrgenommen, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung sowie die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden haben. Schülerinnen und Schüler mit einem Ausbildungsverhältnis gem. § 66 BBiG oder § 42m HwO erhalten bei erfolgreichem Besuch des Bildungsganges den Hauptschulabschluss. Stützunterricht zur Sicherung des Ausbildungsziels, der Erwerb von Zusatzqualifikationen oder erweiterten Zusatzqualifikationen sowie der Erwerb der Fachhochschulreife2 3 sind ent- sprechend dem Angebot des einzelnen Berufskollegs im Rahmen des Differenzierungsberei- ches in den Stundentafeln der einzelnen Ausbildungsberufe möglich. 1.2.2 Anschlüsse und Anrechnungen Mit dem Berufsschulabschluss, dem Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und einer mindestens einjährigen Berufserfahrung können Absolventinnen und Absolventen der Berufsschule einen Bildungsgang der Fachschule besuchen. Dort kann ein Weiterbildungsab- schluss erworben werden. Der Besuch des Fachschulbildungsganges kann bereits parallel zur Berufsausbildung beginnen. Dazu ist ebenfalls ein abgestimmtes Unterrichtsangebot erforderlich. 1 s. www.berufsbildung.nrw.de 2 s. Handreichung „Berufsabschluss und Fachhochschulreife in Fachklassen des dualen Systems“ 3 s. Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen, Beschluss der Kul- tusministerkonferenz der Länder in der jeweils geltenden FassungSeite 14 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 11 von 87 Darüber hinaus besteht im Rahmen von Zusatzqualifikationen und erweiterten Zusatzqualifi- kationen ein breites Spektrum an Qualifizierungsmöglichkeiten auch mit Blick auf Fort- und Weiterbildungsabschlüsse. Sofern Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss die Fachhochschulreife nicht bereits parallel zum Berufsschulbesuch in der Fachklasse erworben haben, können diese noch während oder nach der Berufsausbildung die Fachoberschule Klasse 12 B besuchen und dort die Fachhochschulreife erwerben. Mit der Fachhochschulreife sind die Schülerinnen und Schüler berechtigt, ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen. Weiterhin sind sie dazu berechtigt, die allgemeine Hochschulreife in einem weiteren Jahr in der Fachoberschule Klasse 13 zu erwerben. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität. Die erworbenen Abschlüsse und Qualifikationen sind entsprechend dem DQR eingeordnet und können auf Studiengänge angerechnet werden. 1.3 Didaktisch-methodische Leitlinien Das Lernen in den Fachklassen des dualen Systems zielt auf die Entwicklung einer umfassen- den Handlungskompetenz, die sich in der Fähigkeit und Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler erweist, die erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten sowie persönlichen, sozia- len und methodischen Fähigkeiten direkt im betrieblichen Alltag in konkreten Handlungssitu- ationen einzusetzen. Der handlungsorientierte Unterricht stellt systematisch die berufliche Handlungsfähigkeit in den Vordergrund der Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung. Kernaufgabe bei der Gestaltung des Unterrichts ist die Entwicklung, Realisation und Evalua- tion von Lernsituationen. Das sind didaktisch aufbereitete thematische Einheiten, die sich zur Umsetzung von Lernfeldern und Fächern aus beruflich, gesellschaftlich oder persönlich be- deutsamen Problemstellungen erschließen. Lernsituationen schließen Erarbeitungs-, Anwen- dungs-, Übungs- und Vertiefungsphasen sowie Lernerfolgsüberprüfung ein und haben ein konkretes Lernergebnis bzw. Handlungsprodukt. Es gibt Lernsituationen, die − ausschließlich zur Umsetzung eines Lernfeldes entwickelt werden − neben den Zielen und Inhalten eines Lernfeldes die Ziele und Inhalte eines oder mehrerer weiterer Fächer integrieren − ausschließlich zur Umsetzung eines einzelnen Faches generiert werden − neben den Zielen und Inhalten eines Faches solche eines Lernfeldes oder weiterer Fächer integrieren. Lernsituationen ermöglichen im Rahmen einer vollständigen Handlung eine zielgerichtete, individuelle Kompetenzentwicklung. Dies bedeutet, sowohl die Vorgaben im berufsbezoge- nen und berufsübergreifenden Lernbereich - soweit sinnvoll - miteinander verknüpft umzuset- zen, als auch dabei eine möglichst konkrete Ausrichtung auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zu realisieren. Bei der Gestaltung von Lernsituationen über den Bildungsverlauf hinweg ist eine zunehmende Komplexität der Aufgaben- und Problemstellungen zu realisieren, um eine planvolle Kompetenzentwicklung zu ermöglichen. Die individuelle Lernausgangslage von Schülerinnen und Schülern in der Fachklasse des dualen Systems kann stark variieren. Bei der unterrichtlichen Umsetzung von Lernfeldern, Anforderungssituationen und Zielformulierun- gen sind Tiefe der Bearbeitung, Niveau der fachlichen und personellen KompetenzförderungSeite 15 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 12 von 87 vor diesem Hintergrund im Rahmen der Bildungsgangarbeit so zu berücksichtigen, dass für alle Schülerinnen und Schüler eine Kompetenzentwicklung ermöglicht wird. 1.3.1 Wissenschaftspropädeutik Für ein erfolgreiches lebenslanges Lernen im Beruf, aber auch über den Berufsbereich hinaus und im Studium werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufsschule auch in die Lage versetzt, beruflich kontextuierte Aufgaben und Situationen mit Hilfe wissenschaftlicher Ver- fahren und Erkenntnisse zu bewältigen, die Reflexion voraussetzen. Dabei ist es, in Abgren- zung und notwendiger Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, unverzichtbare Aufgabe der Berufsschule, die Arbeits- und Geschäftsprozesse im Rahmen der Handlungssystematik auch in den Erklärungszusammenhang zugehöriger Fachwissenschaften zu stellen und gesellschaft- liche Entwicklungen zu reflektieren. Die Vermittlung von berufsbezogenem Wissen, systemorientiertes vernetztes Denken und Handeln in komplexen und exemplarischen Situationen werden im Rahmen des Lernfeldkon- zeptes in einem handlungsorientierten Unterricht in besonderem Maße gefördert. Durch geeignete Lernsituationen entwickeln die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, ei- gene Vorgehensweisen kritisch zu hinterfragen und Alternativen aufzuzeigen. Sie arbeiten selbstständig, formulieren und analysieren eigenständig Problemstellungen, erfassen Komple- xität und wählen gezielt Methoden und Verfahren zur Informationsbeschaffung, Planung, Durchführung und Reflexion. 1.3.2 Berufliche Bildung Die Berufsausbildung im dualen System ist zielgerichtet auf den Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit. Am Ende des Bildungsganges sollen die Schülerinnen und Schüler sich in ihrem Ausbildungsberuf sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich verhalten und dementsprechend handeln können. Wichtige Grundlage für die Tätigkeit als Fachkraft ist das aufeinander abgestimmte Lernen an mindestens zwei Lernorten, welches berufsrelevantes Wissen und Können sowie ein reflektiertes Verständnis von Han- deln in beruflichen Zusammenhängen sicherstellt. 1.3.3 Didaktische Jahresplanung Die Erarbeitung, Umsetzung, Reflexion und kontinuierliche Weiterentwicklung der Didakti- schen Jahresplanung ist die zentrale Aufgabe einer dynamischen Bildungsgangarbeit. Unter Verantwortung der Bildungsgangleitung sollen alle im Bildungsgang tätigen Lehrkräfte in den Prozess eingebunden werden. Die Didaktische Jahresplanung stellt das Ergebnis aller inhaltlichen, zeitlichen, methodischen und organisatorischen Überlegungen zu Lernsituationen für den Bildungsgang dar. Sie soll- te - soweit möglich - gemeinsam mit dem dualen Partner entwickelt werden.1 Zumindest ist es erforderlich, den dualen Partnern die geplante Kompetenzförderung ihrer Auszubildenden in der Berufsschule transparent zu machen. Sie bietet allen Beteiligten und Interessierten ver- lässliche, übersichtliche Information über die Bildungsgangarbeit und ist Grundlage zur Qua- litätsentwicklung und -sicherung. Die Veröffentlichung „Didaktische Jahresplanung. Pragmatische Handreichung für die Fach- klassen des dualen Systems“ gibt konkrete Hinweise zur Entwicklung, Dokumentation, Um- setzung und Evaluation der Didaktischen Jahresplanung.2 1 s. www.berufsbildung.nrw.de 2 s. ebendaSeite 16 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 13 von 87 Teil 2 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung 2.1 Fachbereichsspezifische Ziele Der Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Ausbil- dungsberufe im kaufmännisch-verwaltenden Bereich. Die Bildungsgänge der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung zielen auf eine umfassende Handlungskompetenz in einem Aus- bildungsberuf und bereiten so auf eine eigenverantwortliche Bewältigung beruflicher Tätig- keiten vor. Wirtschaften im engeren Sinne umfasst Handlungen, die planmäßig und effizient über knappe Ressourcen entscheiden. Zu den Handlungen des Wirtschaftens zählen Beschaf- fung, Leistungserstellung, Absatz, Entsorgung, Finanzierung von Gütern und Dienstleistun- gen sowie das Controlling. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer, ökologischer und ökonomischer Verantwortung be- fähigt werden. 2.2 Die Bildungsgänge im Fachbereich In den Bildungsgängen der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung werden Auszubildende in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen unterrichtet. Es gibt branchen- spezifische wie auch branchenübergreifende Ausbildungsberufe. Sie werden im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung ausschließlich mit zweijähriger oder dreijähriger Dauer verordnet. Die Unterrichtsfächer der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung sind drei Lernbereichen zugeordnet: dem berufsbezogenen Lernbereich, dem berufsübergreifenden Lernbereich und dem Differenzierungsbereich. Der berufsbezogene Lernbereich umfasst die Bündelungsfächer, die in der Regel über den gesamten Bildungsverlauf hinweg unterrichtet werden und jeweils mehrere Lernfelder zu- sammenfassen. Das Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist ebenfalls dem berufsbezoge- nen Lernbereich zugeordnet. Im Mittelpunkt stehen einerseits die jeweils für den einzelnen Beruf spezifischen Anforde- rungen und Fragestellungen, andererseits werden betriebswirtschaftliche Abläufe sowie das zielorientierte, planvolle, rationale und ethisch verantwortungsvolle Handeln von Menschen in Unternehmen aufgegriffen. Der Unterricht bildet zielorientierte Handlungen ab, die zur Erklärung ökonomischer Prozesse und zu Entscheidungen führen sowie im Rahmen von Buchführung und Kosten- und Leistungsrechnung dokumentiert werden. Mit volkswirtschaft- lichen Fragestellungen wird erörtert, wie menschliches Handeln ökonomisch begründet wer- den kann. Dabei werden sozialökonomische Rahmenbedingungen aufgegriffen. Informations- verarbeitende Systeme unterstützen dabei Arbeitsabläufe und erleichtern Prognosen zur Ent- scheidungsfindung. Bei der unterrichtlichen Umsetzung der Lernfelder in Lernsituationen wird von betrieblichen/beruflichen Aufgabenstellungen ausgegangen, die handlungsorientiert bearbeitet werden müssen. Kompetenzen in Fremdsprachen und interkultureller Kommunika- tion zur Bewältigung beruflicher und privater Situationen sind unerlässlich. Fremdsprache ist in der Regel mit einem im KMK-Rahmenlehrplan1 festgelegten Stundenanteil in den Lernfel- dern integriert. Darüber hinaus werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen Ausbildungsbe- 1 s. Teil 3: KMK-Rahmenlehrplan, dort Teil IVSeite 17 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 14 von 87 ruf 40 – 80 Unterrichtstunden im Fach Fremdsprachliche Kommunikation angeboten. Ma- thematik und Datenverarbeitung sind in den Lernfeldern integriert. Im berufsübergreifenden Lernbereich leisten die Fächer Deutsch/Kommunikation, Religions- lehre und Politik/Gesellschaftslehre ihren spezifischen Beitrag zur Kompetenzentwicklung und Identitätsbildung. In diesem Lernbereich werden u. a. Kommunikations- und Sprachkom- petenz und sinnstiftende Interpretationen zu Ökonomie, Gesellschaft, Technik und Mensch weiterentwickelt. Der Religionsunterricht hat darüber hinaus eine gesellschafts- und ökono- miekritische Funktion. Das Fach Sport/Gesundheitsförderung hat sowohl ausgleichende als auch qualifizierende Funktion, die auch eine Perspektive über den Schulbesuch hinaus eröff- net. Einerseits wird dazu der Umgang mit spezifischen Belastungen in den Berufen des Fach- bereichs Wirtschaft und Verwaltung aufgegriffen, andererseits leistet das Fach einen Beitrag zur Einübung und Festigung eines reflektierten Sozialverhaltens. Auch der Unterricht in den nicht nach Lernfeldern strukturierten Fächern soll über den Fach- bereichsbezug hinaus soweit wie möglich auf den Kompetenzerwerb in dem jeweiligen Beruf ausgerichtet werden. Sofern Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern mehrerer Ausbil- dungsberufe des Fachbereichs zum Erwerb der Fachhochschulreife gebildet werden, ist dies nur eingeschränkt im Rahmen von Binnendifferenzierung realisierbar. Der Differenzierungsbereich dient der Ergänzung, Erweiterung und Vertiefung von Kenntnis- sen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler. In Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung kommen insbesondere folgende Angebote in Betracht: − Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Sicherung des Ausbil- dungserfolges durch Stützunterricht oder erweiterten Stützunterricht − Vermittlung berufs- und arbeitsmarktrelevanter Zusatzqualifikationen oder erweiterter Zu- satzqualifikationen − Vermittlung der Fachhochschulreife. Zur Vermittlung der Fachhochschulreife wird auf die „Handreichung zum Erwerb der Fach- hochschulreife in den Fachklassen des dualen Systems (Doppelqualifikation)“1 verwiesen, die auch Hinweise gibt, wie und in welchem Umfang der Unterricht in Fremdsprachlicher Kom- munikation und weiteren Fächern, im berufsbezogenen Lernbereich und der Unterricht in Deutsch/Kommunikation im berufsübergreifenden Lernbereich mit den Angeboten im Diffe- renzierungsbereich verknüpft und auf diese angerechnet werden können. 2.3 Fachbereichsspezifische Kompetenzerwartungen Weitreichende strukturelle Veränderungen wie der technisch-produktive Wandel in zuneh- mend globalisierten Märkten und die Beachtung ökologischer und sozialer Aspekte des kauf- männischen Handelns führen zu komplexer werdenden ökonomischen Entscheidungsprozes- sen. Eine sich weiterentwickelnde, verändernde Organisation bietet keine durchgängige, län- gerfristige Arbeitsplatz- bzw. Aufgabenkonstanz mehr. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende einer Berufsausbildung im kauf- männischen und/oder verwaltenden Bereich in der Lage sein müssen, betriebs- und volkswirt- schaftliche Problemlagen anwendungsbezogen zu analysieren, zu bearbeiten, zu lösen und zu reflektieren. Kaufmännische Kompetenzen basieren also auf der Fähigkeit, betriebliche Pro- zesse zu verstehen und auf der Grundlage realer Unternehmensdaten in realitätsnahen, beruf- lichen Situationen Entscheidungen zu treffen. 1 s. www.berufsbildung.nrw.deSeite 18 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 15 von 87 Durch die Verknüpfung von ökonomischen, ökologischen, rechtlichen, sozialen, technischen und ethischen Dimensionen werden höhere Anforderungen an die multiperspektivische Be- trachtung und das vernetzte Denken gestellt. Die Schülerinnen und Schüler können − ökonomische Sachverhalte, Zusammenhänge, Probleme verstehen und analysieren und Lösungen reflektieren − sich im gesellschaftlichen und betrieblichen Umfeld mit Hilfe ökonomischer Denkmuster orientieren − in den Rollen Konsumenten, Erwerbstätige, Selbstständige und Wirtschaftsbürger verant- wortlich entscheiden und handeln. 2.4 Fachbereichsspezifische Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäfts- prozesse Die Handlungsfelder beschreiben zusammengehörige Arbeits- und Geschäftsprozesse im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung. In der folgenden Übersicht sind die in den Fachklas- sen des dualen Systems im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung relevanten Arbeits- und Geschäftsprozesse aufgeführt. Sie sind mehrdimensional, indem berufliche, gesellschaftliche und individuelle Problemstel- lungen miteinander verknüpft und Perspektivwechsel zugelassen werden. Im Verlauf der Berufsausbildung werden die Handlungsfelder und Arbeits- und Geschäfts- prozesse je nach Ausbildungsberuf in Anzahl, Umfang und Tiefe in unterschiedlicher Weise durchdrungen. Die konkreten Hinweise darauf, welche Handlungsfelder sowie Arbeits- und Geschäftsprozesse im speziellen Ausbildungsberuf jeweils von Bedeutung sind, erfolgen in Teil 3 dieses Bildungsplanes. Handlungsfeld 1: Unternehmensstrategien und Management Arbeits- und Geschäftsprozesse (AGP) Unternehmensgründung Unternehmensführung Controlling Planung, Organisation, Steuerung und Kontrolle von Prozessen Planung, Organisation und Kontrolle von Strukturen Planung, Organisation und Kontrolle von Informations- und Kommunikationsbeziehungen Handlungsfeld 2: Beschaffung AGP Beschaffungsmarktforschung Beschaffungsplanung Beschaffungsabwicklung und Logistik Bestandsplanung, -führung und -kontrolle BeschaffungscontrollingSeite 19 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 16 von 87 Handlungsfeld 3: Leistungserstellung AGP Leistungsprogrammplanung Leistungsentwicklung Leistungserbringung und innerbetriebliche Logistik Leistungserstellungscontrolling Handlungsfeld 4: Absatz AGP Absatzmarktforschung Analyse, Einsatz und Kombination absatzpolitischer Instrumente Kundenauftragsabwicklung und Logistik Absatzcontrolling Handlungsfeld 5: Personal AGP Personalbedarfsplanung und -beschaffung Personaleinsatz und -entlohnung Personalausbildung und -entwicklung Personalführung, -beurteilung und -erhaltung Personalfreisetzung Personalcontrolling Handlungsfeld 6: Investition und Finanzierung AGP Finanzmarktforschung Investitions- und Finanzplanung Investitions- und Finanzierungsentscheidung und -durchführung Investitions- und Finanzcontrolling Handlungsfeld 7: Wertströme AGP Wertschöpfung Erfassung und Dokumentation von Wertströmen Aufbereitung und Auswertung von Wertströmen Planung von WertströmenSeite 20 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 17 von 87 2.5 Didaktisch-methodische Leitlinien des Fachbereichs Um berufliche Handlungskompetenz zu entwickeln bedarf es der Lösung zunehmend kom- plexer werdender Problemstellungen in einem spiralcurricular angelegten Unterricht. Die Ori- entierung an realitätsnahen betrieblichen/beruflichen Arbeitsaufgaben als Ausgangspunkt für Lernsituationen verlangt eine konsequente Gestaltung entlang der Phasen handlungsorientier- ten Unterrichts. In diesem Rahmen können betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse ge- danklich durchdrungen, simuliert oder entsprechend vorhandener Fachraumausstattungen im Unterricht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Lernortkooperation und die Abstimmung der Didaktischen Jahresplanung mit dem dualen Partner wesentliche Grundlage der Entwicklung umfassender beruflicher Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler. Die zunehmende Globalisierung, die Notwendigkeit Arbeits- und Geschäftsprozesse nachhal- tig zu gestalten, aber auch die kommunikativen Anforderungen an zukünftige Fach- und Füh- rungskräfte machen gemeinsame Lernsituationen mit den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs sowie mit dem Fach Fremdsprachliche Kommunikation zu unverzichtbaren Elementen Didaktischer Jahresplanungen für Berufe des Fachbereiches Wirtschaft und Ver- waltung.Seite 21 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 18 von 87 Teil 3 Die Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung: Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/ Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Grundlagen für die Ausbildung in diesen Ausbildungsberufen sind − die geltende Verordnung über die Berufsausbildung vom 29.08.2014, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 43, S. 1 490 ff.)1 2 und − der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Län- der (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf3. Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß §§ 4 und 5 BBiG bzw. 25 und 26 HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes4 sowie dem Bil- dungsauftrag der Berufsschule und zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompe- tenz. Der vorliegende Bildungsplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfel- dern, ihren jeweiligen Kernkompetenzformulierungen und Hinweisen zur Gestaltung ganz- heitlicher Lernsituationen als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht und die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prü- fungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. Für den gleichzeitigen Erwerb der Fachhochschulreife neben der beruflichen Qualifikation des Ausbildungsberufs müssen die Standards der Kultusministerkonferenz in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch und in den Fächern des naturwissenschaftlich-technischen Bereichs5 erfüllt sein. 1 Hrsg.: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln 2 s. www.berufsbildung.nrw.de 3 s. Kapitel 3.1.1 des Bildungsplans 4 s. „Berufsbezogene Vorbemerkungen“ (Kapitel IV des KMK-Rahmenlehrplans) und „Berufsbild“ (Bundesin- stitut für Berufsbildung [www.bibb.de]) 5 Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen, Beschluss der Kultus- ministerkonferenz der Länder in der jeweils geltenden FassungSeite 22 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 19 von 87 3.1 Beschreibung des Bildungsganges 3.1.1 KMK-Rahmenlehrplan R A H M E N L E H R P L A N für die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte Notarfachangestellter und Notarfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte1 2 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27.06.2014) 1 Hrsg.: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2 s. www.berufsbildung.nrw.deSeite 23 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 20 von 87 Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden und mit der entspre- chenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses bzw. vergleichbarer Abschlüsse auf. Er enthält keine methodischen Festlegungen für den Unter- richt. Der Rahmenlehrplan beschreibt berufsbezogene Mindestanforderungen im Hinblick auf die zu erwerbenden Abschlüsse. Die Ausbildungsordnung des Bundes und der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz sowie die Lehrpläne der Länder für den berufsübergreifenden Lernbereich regeln die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung. Auf diesen Grundlagen erwerben die Schülerinnen und Schüler den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie den Abschluss der Be- rufsschule. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplanes zur fachli- chen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben.Seite 24 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 21 von 87 Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort, der auf der Grundlage der Rahmenver- einbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 in der jeweils gültigen Fassung) agiert. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den ande- ren an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Damit werden die Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Be- ruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Anfor- derungen, befähigt. Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen - zur persönlichen und strukturellen Reflexion, - zum lebensbegleitenden Lernen, - zur beruflichen sowie individuellen Flexibilität und Mobilität im Hinblick auf das Zusam- menwachsen Europas ein. Der Unterricht der Berufsschule basiert auf den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungs- beruf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln. Darüber hinaus gelten die für die Berufs- schule erlassenen Regelungen und Schulgesetze der Länder. Um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, muss die Berufsschule ein differenziertes Bildungsan- gebot gewährleisten, das - in didaktischen Planungen für das Schuljahr mit der betrieblichen Ausbildung abgestimmte handlungsorientierte Lernarrangements entwickelt, - einen inklusiven Unterricht mit entsprechender individueller Förderung vor dem Hinter- grund unterschiedlicher Erfahrungen, Fähigkeiten und Begabungen aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht, - für Gesunderhaltung sowie spezifische Unfallgefahren in Beruf, für Privatleben und Ge- sellschaft sensibilisiert, - Perspektiven unterschiedlicher Formen von Beschäftigung einschließlich un- ternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigt, um eine selbstverantwortliche Berufs- und Le- bensplanung zu unterstützen, - an den relevanten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ergebnissen im Hinblick auf Kompetenzentwicklung und Kompetenzfeststellung ausgerichtet ist. Zentrales Ziel von Berufsschule ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Ein- zelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durch- dacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.Seite 25 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 22 von 87 Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompe- tenz und Sozialkompetenz. Fachkompetenz Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen. Selbstkompetenz1 Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anfor- derungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwor- tungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität. Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind immanenter Be- standteil von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz. Methodenkompetenz Bereitschaft und Fähigkeit zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte). Kommunikative Kompetenz Bereitschaft und Fähigkeit, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verste- hen und darzustellen. Lernkompetenz Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbststän- dig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. 1 Der Begriff „Selbstkompetenz“ ersetzt den bisher verwendeten Begriff „Humankompetenz“. Er berücksichtigt stärker den spezifischen Bildungsauftrag der Berufsschule und greift die Systematisierung des DQR auf.Seite 26 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 23 von 87 Teil III Didaktische Grundsätze Um dem Bildungsauftrag der Berufsschule zu entsprechen werden die jungen Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule zielt auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompe- tenz. Mit der didaktisch begründeten praktischen Umsetzung - zumindest aber der gedankli- chen Durchdringung - aller Phasen einer beruflichen Handlung in Lernsituationen wird dabei Lernen in und aus der Arbeit vollzogen. Handlungsorientierter Unterricht im Rahmen der Lernfeldkonzeption orientiert sich prioritär an handlungssystematischen Strukturen und stellt gegenüber vorrangig fachsystematischem Unterricht eine veränderte Perspektive dar. Nach lerntheoretischen und didaktischen Erkennt- nissen sind bei der Planung und Umsetzung handlungsorientierten Unterrichts in Lernsituati- onen folgende Orientierungspunkte zu berücksichtigen: - Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind. - Lernen vollzieht sich in vollständigen Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder zu- mindest gedanklich nachvollzogen. - Handlungen fördern das ganzheitliche Erfassen der beruflichen Wirklichkeit, zum Beispiel technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte. - Handlungen greifen die Erfahrungen der Lernenden auf und reflektieren sie in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen. - Handlungen berücksichtigen auch soziale Prozesse, zum Beispiel die Interessenerklärung oder die Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- und Le- bensplanung.Seite 27 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 24 von 87 Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestell- ten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachan- gestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notar- fachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestell- ten ist mit der Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachange- stellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notar- fachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestell- ten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung) vom 29.08.2014 (BGBl. I Nr. 43, S. 1 490 ff.) abge- stimmt. Der Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechts- anwaltsfachangestellte, Notarfachangestellter und Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Patentanwaltsfachan- gestellter und Patentanwaltsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.01.1995) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. In Ergänzung des Berufsbildes (Bundesinstitut für Berufsbildung unter http://www.bibb.de) sind folgende Aspekte im Rahmen des Berufsschulunterrichtes bedeutsam: Die Fachangestellten übernehmen rechtsanwendende, organisatorische und kaufmännische Aufgaben. Sie bereiten Schriftsätze und Akten vor, planen und überwachen Termine und be- rechnen Fristen sowie Gebühren. Sie erfassen komplexe rechtliche Zusammenhänge. Dazu gehört der sichere Umgang mit Rechtsvorschriften. Sie überblicken den Geschäfts- und Ar- beitsprozess und können die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auch unter wirtschaftlichen Aspek- ten beurteilen. Sorgfalt, Verschwiegenheit und Verantwortungsbewusstsein sind wichtige Grundlagen für die Ausübung des Berufes. Die Fachangestellten sind in der Lage, die genannten Aufgaben dienstleistungs- und auftraggeberorientiert auszuführen. Dabei machen sie sich die Wirkung der eigenen Persönlichkeit bewusst. Im Rahmen der Kommunikation entwickeln sie Empathie und Toleranz sowie Verständnis für soziokulturelle Unterschiede. Der entsprechende Kompe- tenzerwerb ist integrativer Bestandteil aller Lernfelder. Der Rahmenlehrplan beschreibt die Kompetenzen für vier Ausbildungsberufe. Für das 1. Ausbildungsjahr und teilweise für das 2. Ausbildungsjahr ist eine gemeinsame Beschulung möglich. Dabei ist zu beachten, dass in Lernfeld 4 zu erwerbende Kompetenzen auf in Lern- feld 3 erworbenen Kompetenzen aufbauen. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr erfolgt eine zuneh- mende Differenzierung der Lernfelder, durch die die jeweiligen berufsspezifischen Kompe- tenzen abgebildet werden (vgl. tabellarische Übersicht). Die Bezeichnung der Arbeitsstätten in den einzelnen Berufen unterscheidet sich. In den ge- meinsamen Lernfeldern wird deshalb durchgängig die Bezeichnung Betrieb verwendet. Die Dienstleistungsnehmer werden in den gemeinsamen Lernfeldern als Auftraggeber, in den be- rufsspezifischen Lernfeldern als Mandant bzw. Beteiligter bezeichnet. Der Erwerb der Fremdsprachenkompetenz und die Nutzung von Informations- und Kommu- nikationssystemen sind integrierte Bestandteile der Lernfelder. Bei entsprechender Relevanz werden sie in einzelnen Lernfeldern zusätzlich gesondert ausgewiesen.Seite 28 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 25 von 87 Die schreibtechnischen Kompetenzen werden durch Betrieb, Schule und Eigenengagement erworben und umfassen sowohl die Schreibfertigkeit als auch die Kompetenz zur Gestaltung norm- und adressatengerechter Schriftstücke. Neben dem Einsatz von Programmen zur Text- verarbeitung und zur Präsentation empfiehlt sich auch der Einsatz von Branchensoftware zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs. Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten überwiegend für Rechtsanwälte, deren Aufgabe in der Beratung und Vertretung von Mandanten in Rechtsangelegenheiten besteht. Insbesondere in den Aufgabenbereichen Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung sowie Vergütungsberechnung führen sie sämtliche Tätigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich aus. In Lernfeld 10 zu erwerbende Kompetenzen bauen auf den in Lernfeld 9 erworbenen Kompe- tenzen auf. Der Kompetenzerwerb in Lernfeld 10 erfolgt exemplarisch für Tätigkeiten im Zu- sammenhang mit Gerichtsverfahren. Der Transfer der hier erworbenen Kompetenzen ist in Lernfeld 14 vorgesehen. Notarfachangestellte arbeiten im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege und sind zur Neutra- lität verpflichtet. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in den Lernfeldern 9 bis 14 berufs- spezifische Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, alle in ihrem Verantwortungsbereich anfallenden Tätigkeiten selbstständig auszuführen. Die in den Lernfeldern 10 bis 14 zu er- werbenden Kompetenzen bauen auf den in Lernfeld 9 erworbenen Kompetenzen auf. In Lern- feld 13 werden in Lernfeld 12 erworbene Kompetenzen erweitert. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte arbeiten in einem Beruf, der zwei Berufsbilder ver- eint. Der sich daraus ergebende umfangreiche Einsatzbereich erfordert, dass die erworbenen Kompetenzen in besonderem Maße auf weitere Aufgaben transferiert werden. Die Schülerin- nen und Schüler erwerben in den Lernfeldern 9 bis 16 berufsspezifische Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, ausgewählte Tätigkeiten selbstständig auszuführen. In Lernfeld 14 werden in Lernfeld 13 erworbene Kompetenzen erweitert. Patentanwaltsfachangestellte agieren in einem Arbeitsumfeld, das durch rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte geprägt ist. Sie wirken bei der rechtlichen Absicherung techni- scher und nicht-technischer Innovationen durch gewerbliche Schutzrechte im In- und Ausland mit, der für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine besondere Bedeutung zukommt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in den Lernfeldern 8 bis 13 berufsspezifische Kompeten- zen, die es ihnen ermöglichen, bei der Anmeldung und Aufrechterhaltung von gewerblichen Schutzrechten, bei Schutzrechtsstreitsachen sowie bei der Durchführung von Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren mitzuwirken. Die in Lernfeld 13 zu erwerbenden Kompetenzen bauen auf den in den vorausgehenden Lernfeldern für den nationalen gewerblichen Rechts- schutz (Lernfelder 8 bis 12) erworbenen Kompetenzen auf. Der Begriff „Internationale ge- werbliche Schutzrechte“ umfasst gewerbliche Schutzrechte aufgrund regionaler und internati- onaler Verträge bzw. Abkommen sowie nationaler Auslandsanmeldungen.Seite 29 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 26 von 87 Struktur der Rahmenlehrpläne in den Rechtsberufen 1. Ausbildungsjahr LF Rechtsanwalts- fachangestellter und Rechtsanwalts- fachangestellte Rechtsanwalts-und Notar- fachangestellter und Rechtsanwalts-und Notar- fachangestellte Notar- fachangestellter und Notar- fachangestellte Patentanwalts- fachangestellter und Patentanwalts- fachangestellte 1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren (80 Std.) 2 Arbeitsabläufe im Team organisieren (40 Std.) 3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden (120 Std.) 4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen (80 Std.) 2. Ausbildungsjahr LF Rechtsanwalts- fachangestellter und Rechtsanwalts- fachangestellte Rechtsanwalts-und Notar- fachangestellter und Rechtsanwalts-und Notar- fachangestellte Notar- fachangestellter und Notar- fachangestellte Patentanwalts- fachangestellter und Patentanwalts- fachangestellte 5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen (40 Std.) 6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten (40 Std.) 7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen (40 Std.) 8 Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden (40 Std.) Nationale gewerbliche Schutzrechte anmelden (120 Std.) 9 Aufgaben im gerichtli- chen Mahnwesen selbstständig bearbeiten (40 Std.) Dienstordnungs- und beurkundungsrechtli- che Vorschriften anwenden (40 Std.) Nationale gewerbliche Schutzrechte aufrecht- erhalten (40 Std.) 10 Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanz- lichen Verfahren bear- beiten (80 Std.) Zivilrechtliche Zah- lungsansprüche ge- richtlich geltend ma- chen (80 Std.) Kauf- und Überlas- sungsverträge für Grundstücke vorbe- reiten und abwickeln (80 Std.) –Seite 30 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 27 von 87 3. Ausbildungsjahr LF Rechtsanwalts- fachangestellter und Rechtsanwalts- fachangestellte Rechtsanwalts-und Notar- fachangestellter und Rechtsanwalts-und Notar- fachangestellte Notar- fachangestellter und Notar- fachangestellte Patentanwalts- fachangestellter und Patentanwalts- fachangestellte 10 – – – Gegen Entscheidungen der nationalen Anmel- debehörde fristgebun- den vorgehen (40 Std.) 11 Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten (40 Std.) Eintragung von Grundpfandrechten, Lasten sowie Be- schränkungen vorbe- reiten und abwickeln (40 Std.) Bestehende nationale Schutzrechte nicht frist- gebunden angreifen (40 Std.) 12 Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten (120 Std.) Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderun- gen bearbeiten (40 Std) Beurkundungen im Familienrecht vorbe- reiten und abwickeln (80 Std.) Schutzrechtsstreitsa- chen bearbeiten und abrechnen (80 Std.) 13 In familien- und erb- rechtlichen Angelegen- heiten tätig werden (80 Std.) Ehe- und Partner- schaftsverträge vor- bereiten und abwi- ckeln (40 Std.) Beurkundungen im Erbrecht vorbereiten und abwickeln (80 Std.) Internationale gewerbli- che Schutzrechte an- melden und die Verfah- ren begleiten (120 Std.) 14 Besondere Verfahren bearbeiten (40 Std.) Urkunden in erb- rechtlichen Angele- genheiten bearbeiten (40 Std.) Beurkundungen im Handels- und Gesell- schaftsrecht vorberei- ten und abwickeln (80 Std.) – 15 – Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und ab- wickeln (80 Std.) – – 16 – Erstanmeldungen im Handels- und Gesell- schaftsrecht vorberei- ten und abwickeln (40 Std.) – –Seite 31 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 28 von 87 Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80 2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40 3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden 120 4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80 5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen 40 6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten 40 7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen 40 8 Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden 40 9 Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten 40 10 Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten 80 11 Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten 40 12 Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten 120 13 In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden 80 14 Besondere Verfahren bearbeiten 40 Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280Seite 32 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 29 von 87 Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Notarfachangestellter und Notarfachangestellte Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80 2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40 3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden 120 4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80 5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen 40 6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten 40 7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen 40 8 Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden 40 9 Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden 40 10 Kauf- und Überlassungsverträge für Grundstücke vorbereiten und abwickeln 80 11 Eintragung von Grundpfandrechten, Lasten sowie Beschränkungen vorbereiten und abwickeln 40 12 Beurkundungen im Familienrecht vorbereiten und abwickeln 80 13 Beurkundungen im Erbrecht vorbereiten und abwickeln 80 14 Beurkundungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln 80 Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280Seite 33 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 30 von 87 Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80 2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40 3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden 120 4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80 5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen 40 6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten 40 7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen 40 8 Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden 40 9 Dienstordnungs- und beurkundungsrechtliche Vorschriften anwenden 40 10 Zivilrechtliche Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen 80 11 Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten 40 12 Vorgänge in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen bearbeiten 40 13 Ehe- und Partnerschaftsverträge vorbereiten und abwickeln 40 14 Urkunden in erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten 40 15 Liegenschaftliche Angelegenheiten vorbereiten und abwickeln 80 16 Erstanmeldungen im Handels- und Gesellschaftsrecht vorbereiten und abwickeln 40 Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280Seite 34 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 31 von 87 Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren 80 2 Arbeitsabläufe im Team organisieren 40 3 Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden 120 4 Ansprüche außergerichtlich geltend machen 80 5 Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen 40 6 Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten 40 7 Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen 40 8 Nationale gewerbliche Schutzrechte anmelden 120 9 Nationale gewerbliche Schutzrechte aufrechterhalten 40 10 Gegen Entscheidungen der nationalen Anmeldebehörde fristgebunden vorgehen 40 11 Bestehende nationale Schutzrechte nicht fristgebunden angreifen 40 12 Schutzrechtsstreitsachen bearbeiten und abrechnen 80 13 Internationale gewerbliche Schutzrechte anmelden und die Verfahren begleiten 120 Summen: insgesamt 880 Stunden 320 280 280Seite 35 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 32 von 87 Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte Notarfachangestellter und Notarfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte Lernfeld 1: Beruf und Ausbildungsbetrieb präsen- tieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, ihren Ausbildungsbetrieb in das System der Rechtspflege einzuordnen, ihn zu präsentieren und ihre Ausbildung verantwortungsvoll mitzugestalten. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Stellung ihres Ausbildungsbetriebes im Rahmen des Systems der Rechtspflege (Einführung ins Recht, Zweige der Gerichtsbar- keit, Organe der Rechtspflege). Sie erfassen die Einteilung der Rechtsordnung (materielles - formelles Recht, öffentliches - privates Recht) und erkennen die Relevanz dieser Unterschei- dung für die Anwendung des Rechts und die Beschreitung des Rechtsweges. Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihren Beruf und ihren Ausbildungsbetrieb als einen Bestandteil der Rechtspflege (berufsständische Aufgaben, spezifische Geschäftsfelder, Mitarbeiter). Sie nutzen dabei im Team verschiedene Möglichkeiten der Informationsbe- schaffung, bereiten diese Informationen in geeigneter Art und Weise auf und präsentieren ihre Ergebnisse unter Verwendung fachsprachlicher Begriffe. Sie berücksichtigen dabei den Datenschutz und das Urheberrecht. Sie reflektieren ihr eigenes Auftreten sowie das anderer Beteiligter und gehen konstruktiv mit Kritik (Feedbackregeln) um. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die Aufgaben der an der dualen Berufs- ausbildung beteiligten Personen und Einrichtungen. Dabei leiten sie aus den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ihre Rechte und Pflichten sowie die besonderen Schutz- vorschriften für Jugendliche in der Arbeitswelt ab. Sie begreifen das Arbeitsrecht als Arbeit- nehmerschutzrecht. Sie prüfen die eigene Entgeltabrechnung. Sie analysieren Konfliktsituationen in der Ausbildung und entwickeln sachlich und sprach- lich angemessene Wege zur Lösung von Konflikten. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedeutung und die Möglichkeiten der berufli- chen Fort- und Weiterbildung als Instrument zur eigenen beruflichen und persönlichen Ent- wicklung und reflektieren die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens für sich und die Ge- sellschaft.Seite 36 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 33 von 87 Lernfeld 2: Arbeitsabläufe im Team organisieren 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die betriebliche Struktur darzustellen und bei der Gestaltung der Abläufe mitzuwirken. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den organisatorischen Aufbau und die Gestaltung der Arbeitsabläufe in ihrem Betrieb. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berufsstandes analysieren die Schülerinnen und Schüler die Rechtsform ihres Betriebes und vergleichen sie mit weiteren branchentypischen Organisations- und Rechtsformen (Bü- rogemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Dabei beziehen sie die entsprechenden Registereinträge ein. Die Schülerinnen und Schüler differenzieren Zuständigkeiten, Befugnisse und Vertretungs- verhältnisse in ihrem Betrieb und dokumentieren dessen Strukturen. Sie definieren ihre Posi- tion sowie die von ihnen auszuführenden Tätigkeiten. Sie zeigen hierbei die Bereitschaft und Flexibilität, auch komplexe Aufgaben engagiert zu bewältigen. Die Schülerinnen und Schüler erstellen Pläne für standardisierte Arbeitsabläufe im eigenen Verantwortungsbereich und im Team. Sie organisieren Besprechungen und Konferenzen, den Posteingang und -ausgang sowie die Aktenverwaltung und beachten dabei Aufbewah- rungsfristen und Datenschutz. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten nutzen sie grundlegende Erkenntnisse des Zeitmanagements. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihren Aufgabenbereich und arbeiten kooperativ im Team. Sie beurteilen selbstkritisch ihre Arbeitsergebnisse und ihr Verhalten.Seite 37 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 34 von 87 Lernfeld 3: Schuldrechtliche Regelungen bei der Vor- bereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 120 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, den Abschluss von Ver- trägen im Rahmen der betrieblichen Geschäftsprozesse vorzubereiten und deren Ab- wicklung zu überwachen. Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Entscheidungsgrundlage für den Abschluss eines Vertrages (Kaufvertrag) softwaregestützt vor. Dazu holen sie Informationen und Angebote ein und berücksichtigen qualitative und quantitative Kriterien. Die Schülerinnen und Schüler prüfen die Wirksamkeit des Vertrages (Antrag, Annahme, Form der Willenserklärung, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit) sowie die Voraussetzungen für die rechtsgeschäftliche Vertretung bei der Abgabe und dem Zugang von Willenserklärungen. Dabei würdigen sie die Intention des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung dieser Vorschriften. Die Schülerinnen und Schüler überwachen kontinuierlich den Stand der Vertragsabwicklung (Ort und Zeit der Leistung, Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft). Beim Vorliegen von Leistungsstörungen (Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei Sachmängeln, Schuldnerverzug) bereiten sie die erforderlichen Maßnahmen vor. Sie führen den sich aus der Vertragsvorbereitung und -abwicklung ergebenden Schriftver- kehr unter Verwendung eines Textverarbeitungsprogramms effizient und normgerecht durch. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Verjährung der Ansprüche aus dem Vertrag. Sie reflektieren die Notwendigkeit des Einhaltens abgeschlossener Verträge im beruflichen und privaten Bereich für eine funktionierende Rechtsordnung und erkennen mögliche Hand- lungsoptionen bei deren Nichteinhaltung.Seite 38 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 35 von 87 Lernfeld 4: Ansprüche außergerichtlich geltend machen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, einen Anspruch des Auf- traggebers außergerichtlich geltend zu machen. Die Schülerinnen und Schüler identifizieren den Anspruch des Auftraggebers hinsichtlich des Grundes (vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse) und der Fälligkeit und prüfen dessen Rechtmäßigkeit. Dabei unterscheiden sie Haupt- und Nebenforderungen. Sie ermit- teln Verjährungsfristen und schlagen Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts der Verjäh- rung vor. Sie ermitteln verschiedene Möglichkeiten der Geltendmachung des Anspruches und entwi- ckeln Entscheidungskriterien für das außergerichtliche und das gerichtliche Vorgehen. Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Rechtspersönlichkeit der Beteiligten (natürli- che und juristische Personen, Personengesellschaften und deren gesetzliche Vertreter) und prüfen deren Partei- und Prozessfähigkeit. Dabei beziehen sie entsprechende Registerauszü- ge ein. Sie ermitteln die Anschrift der Beteiligten (Einwohnermeldeamt) zur Vorbereitung der au- ßergerichtlichen Vertretung und verfassen das Schreiben unter Nutzung eines Textverarbei- tungsprogramms effizient und normgerecht, auch in einer Fremdsprache. Sie informieren den Auftraggeber über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe. Sie erstel- len die Vergütungsberechnung unter Beachtung gebühren- und steuerrechtlicher Vorschrif- ten, dabei unterscheiden sie Vergütungsvereinbarung und gesetzliche Vergütung. Die Schülerinnen und Schüler leiten aus den Reaktionen der Beteiligten die weiteren Maß- nahmen ab. Sie reflektieren die Effizienz der gewählten Vorgehensweise.Seite 39 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 36 von 87 Lernfeld 5: Aufgaben im Personalbereich wahr- nehmen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, arbeits- und sozialrechtli- che Regelungen für sich und andere anzuwenden und deren Umsetzung verantwor- tungsvoll mitzugestalten. Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Personalbestand, leiten daraus den Personal- bedarf ab, formulieren eine Stellenbeschreibung und gestalten ein Stellenangebot. Dabei beachten sie die rechtlichen Rahmenbedingungen des individuellen und kollektiven Arbeits- rechts. Die Schülerinnen und Schüler bereiten den Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der ge- setzlichen Bestimmungen für die ausgewählte Person vor. Sie richten den Arbeitsplatz unter Beachtung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen ein. Sie setzen sich für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten ein. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Ideen zur Erhaltung der Leistungsmotivation und würdigen die Bedeutung der Leistungsbereitschaft und der Arbeitszufriedenheit in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Zur persönlichen und beruflichen Entwicklung nutzen sie Mög- lichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Sie kommunizieren im Arbeitsprozess zielgerichtet und verantwortungsbewusst, bringen sich in Teambildungsprozesse ein und wenden Konfliktlösungsstrategien an. Sie nutzen die Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung zur Wahrnehmung ihrer Rechte als Mitar- beiter. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten im Rahmen der Personalverwaltung an Entgeltab- rechnungen mit, berücksichtigen dabei steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschrif- ten und beachten den Schutz personenbezogener Daten. Sie erstellen Schriftstücke zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie stellen die auszu- händigenden Papiere zusammen und beachten den Anspruch auf Erteilung eines Arbeits- zeugnisses. Sie berechnen bei der Kündigung von Arbeitsverträgen Kündigungsfristen und berücksichtigen die Einhaltung individueller und allgemeiner Kündigungsschutzvorschriften. Sie notieren die Frist zur Einreichung einer möglichen Kündigungsschutzklage. Die Schülerinnen und Schüler vergegenwärtigen sich ihre rechtliche Position als Arbeitneh- mer, würdigen ihr Verhalten selbstkritisch und ziehen Rückschlüsse für ihre weitere berufli- che Tätigkeit.Seite 40 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 37 von 87 Lernfeld 6: Geschäftsprozesse erfassen, kontrollie- ren und bewerten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Geschäftsprozesse zu er- fassen und deren Bearbeitung verantwortungsbewusst zu planen, zu steuern und zu kontrollieren. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Geschäftsbeziehungen ihres Betriebes zu den Vertragspartnern anhand der Werteströme und stellen diese übersichtlich dar. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über wesentliche Einflussfaktoren auf den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebes und die Arten der Erfolgsermittlung unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften. Sie planen den zeitlichen und organisatorischen Ablauf bei der Erfassung der Geschäftspro- zesse im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung. Sie wickeln Zahlungsvorgänge ab und überwachen die fristgerechte Zahlung. Sie sortieren die die Geschäftsprozesse dokumen- tierenden Belege, prüfen diese auf rechnerische und sachliche Richtigkeit und ordnen sie den Konten der Buchhaltung zu. Dabei halten sie die für die Belegverwaltung relevanten Grundsätze und die Aufbewahrungsfristen ein. Sie berücksichtigen gesetzliche und betriebli- che Pflichten bei der Aufzeichnung von Zahlungsvorgängen in Akten und im Aktenkonto sowie im Umgang mit Fremdgeld und Anderkonto und die Vorgaben der Datensicherung und des Datenschutzes. Die Schülerinnen und Schüler stellen Aufwand und Ertrag gegenüber und ermitteln den Er- folg ihres Betriebes. Sie bewerten den Erfolg als Basis für die Steuerermittlung bei Einkünf- ten aus selbstständiger Arbeit. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Zahllast anhand der umsatzsteuerrelevanten Ge- schäftsprozesse ihres Betriebes. Sie würdigen die vollständige und fehlerfreie Erfassung der Geschäftsprozesse als Beurtei- lungsgrundlage der Wirtschaftlichkeit für den Betrieb und Dritte. Die Schülerinnen und Schüler bewerten ihren Beitrag zum Geschäftserfolg und reflektieren ihr eigenes Handeln im Hinblick auf die optimale Gestaltung von Geschäftsprozessen.Seite 41 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 38 von 87 Lernfeld 7: Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebli- che Entscheidungen beurteilen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Einflüsse gesamtwirt- schaftlicher Rahmenbedingungen zu analysieren, deren Auswirkungen auf die wirt- schaftliche Situation des Betriebes und die Branche zu beurteilen und Konsequenzen für das betriebliche und private Handeln zu ziehen. Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Bedeutung ihres Betriebes im gesamtwirt- schaftlichen Zusammenhang und ordnen ihn in die arbeitsteilig organisierte Wirtschaft ein. Sie informieren sich über Zielsetzungen und Zusammenwirken der Wirtschaftssektoren (Er- weiterter Wirtschaftskreislauf). Zur Informationsbeschaffung nutzen sie Informations- und Kommunikationssysteme. Die Schülerinnen und Schüler zeigen gesamtwirtschaftliche Wertschöpfungsprozesse anhand der Einkommensentstehung und -verwendung auf und beurteilen die Bedeutung der Branche für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Sie begreifen den Markt als Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage und vollziehen nach, wie sich der Preis in einer Marktwirtschaft bildet (vollkommenes Polypol) und welche Auswirkungen dieser auf das Wirtschaftsgeschehen hat. Sie beurteilen die Gren- zen der freien Preisbildung unter Beachtung berufsrechtlicher Vorschriften. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das System der sozialen Marktwirtschaft und die Rolle des Staates in dieser Wirtschaftsordnung. Sie schätzen Einflüsse der sozialen Markt- wirtschaft und des gesellschaftlichen Wandels auf die Entwicklungsmöglichkeiten ihres Be- triebes ein. Daraus entwickeln sie Ideen zur Verbesserung der Marktposition des Betriebes unter Berücksichtigung der jeweiligen berufsrechtlichen Vorschriften. Sie reflektieren ihre derzeitige und zukünftige Rolle als Marktteilnehmer. Die Schülerinnen und Schüler zeigen Möglichkeiten und Grenzen wirtschaftlichen Handelns in ihrem Betrieb auf (ökonomisches Prinzip). Dabei machen sie sich das Spannungsverhält- nis zwischen bestmöglicher Versorgung und begrenzten Ressourcen bewusst, erarbeiten Lö- sungsvorschläge zum sparsamen Umgang mit diesen Ressourcen und nutzen die Möglich- keiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung (öko- logisches Prinzip). Sie erkennen, dass das Wirtschaftlichkeitsprinzip nur im Rahmen der Erhaltung der Umwelt und humaner Arbeits- und Lebensbedingungen sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang überdenken sie ihr eigenes Verhalten.Seite 42 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 39 von 87 Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte Notarfachangestellter und Notarfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Lernfeld 8: Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Ansprüche aus absoluten Rechten und Besitz abzuleiten und Schreiben zu deren Geltendmachung anzufertigen. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln bei Aufträgen mit sachenrechtlichem Bezug die Stellung der Beteiligten als Eigentümer oder Inhaber sonstiger absoluter Rechte sowie als Besitzer beweglicher oder unbeweglicher Sachen. Dazu prüfen sie die Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Eigentumsübertragung und des gutgläubigen Erwerbs an beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie den Erwerb des Besitzes. Im Zusammen- hang mit der Eigentumsübertragung an Grundstücken beschaffen sie sich die erforderlichen Informationen aus dem Grundbuch. Sie informieren sich über das Zustandekommen der dinglichen Absicherung von Forderungen (Pfandrechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen, Sicherungsübereignung). Aus der Stellung der Beteiligten leiten sie deren Rechte ab. Für die Geltendmachung sachen- rechtlich begründeter Ansprüche fertigen die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Schreiben unter Verwendung eines Textverarbeitungsprogramms an. Sie ermitteln und überwachen die Verjährung derartiger Ansprüche. Die Schülerinnen und Schüler begreifen Eigentum als grundlegendes Element unserer Ge- sellschafts- und Wirtschaftsordnung, würdigen seine grundgesetzliche Verankerung und stel- len Bezüge zur privaten Lebenssituation her.Seite 43 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 40 von 87 Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte Lernfeld 8: Nationale gewerbliche Schutzrechte anmelden 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 120 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die Anmeldung von Schutzrechten nach nationalen Vorschriften bis zur Erteilung und Eintragung zu pla- nen, durchzuführen und zu überwachen. Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Anliegen des Mandanten und ermitteln das betreffende nationale gewerbliche Schutzrecht (Patent – inklusive ergänzendem Schutzzerti- fikat, Gebrauchsmuster, Marke – inklusive Kollektivmarke und geographischer Herkunfts- angabe, eingetragenes Design). Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Anmeldung selbstständig vor. Sie stellen Anlagen zusammen, beschaffen Vollmachten sowie Erfinderbenennungen und füllen die relevanten Formulare aus. Dabei beachten sie die speziellen Vorschriften für Arbeitnehmererfindungen und reichen die Anmeldungen ein. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die amtlichen Gebühren (Anmelde-, Klassen-, Recherche- und Prüfgebühren) und Auslagen, berechnen ihre Höhe, bestimmen die Fälligkeiten, überwachen die fristgerechte Einzahlung und beach- ten dabei die möglichen Zahlungswege. Die Schülerinnen und Schüler stellen fest, ob bei der Anmeldung eine Neuheitsschonfrist zur Anwendung kommt. Sie prüfen die Möglichkeiten einer Prioritätsinanspruchnahme (inländi- sche und ausländische Priorität, Ausstellungspriorität) und erklären diese wirksam gegen- über der nationalen Anmeldebehörde. Die Schülerinnen und Schüler stellen den Verfahrensstand fest, dazu nehmen sie in Register und Veröffentlichungsorgane Einsicht. Aus eingehenden Bescheiden der nationalen Anmel- debehörde ziehen sie Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen (Mängelbeseitigung, Ausscheidung) und notieren Fristen. Dabei berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler besondere Möglichkeiten im Erteilungs- und Eintragungsverfahren (Teilung, Abzweigung). Sie ermitteln die für das Verfahren relevanten Fristen und treffen Vorkehrungen zu deren Einhaltung und Überwachung. Beim Versäumen einer Frist prüfen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten einer Wiedereinsetzung oder Weiterbehandlung. Sie stellen die Anträge, holen versäumte Handlungen nach und zahlen die erforderlichen Gebühren ein. Sie reflektieren die Notwendigkeit des Einhaltens von Fristen. Die Schülerinnen und Schüler führen den sich aus dem Fortgang des Verfahrens ergebenden Schriftverkehr effizient und normgerecht und nutzen ein Textverarbeitungsprogramm. Sie kommunizieren mit dem Mandanten auch in einer Fremdsprache. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren ihre Vorgehensweise und beurteilen dabei die Bedeutung, die die rechtliche Absicherung von Innovationen für den Mandanten hat.Seite 44 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 41 von 87 Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte Lernfeld 9: Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, zur Erlangung voll- streckbarer Titel Zahlungsansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren selbstständig geltend zu machen. Die Schülerinnen und Schüler erfassen das Anliegen des Mandanten und prüfen die Mög- lichkeiten der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche mittels gerichtlichen Mahn- und Klageverfahrens unter den Gesichtspunkten der Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit. Sie planen die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Erlangung eines nationa- len und internationalen Zahlungstitels (Europäisches Mahnverfahren, Europäisches Verfah- ren für geringfügige Forderungen). Sie ermitteln die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Parteien des Verfahrens und ordnen gegebenenfalls deren gesetzliche Vertreter zu. Zur Klä- rung des Sachverhalts holen sie Auskünfte, auch in einer Fremdsprache, ein. Sie grenzen die Hauptforderung von Nebenforderungen ab. Die Schülerinnen und Schüler beantragen den Erlass eines Mahnbescheids. Aus der Reakti- on des Antraggegners leiten sie in den verschiedenen Verfahrensabschnitten die jeweils er- forderliche Maßnahme unter Einhaltung der geltenden Fristen ein. Sie informieren sich über die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs. Sie überwachen die Zustellung des Mahnbescheids und des Vollstreckungsbescheids und eingehende Zahlungen. Sie erstellen die entsprechende Vergütungsberechnung unter Einbeziehung der einzuzahlen- den Gerichtskosten für das Mahnverfahren mit und ohne Berücksichtigung der außergericht- lichen anwaltlichen Tätigkeit. Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Effizienz ihrer Tätigkeit, reflektieren die Effek- tivität der gewählten Vorgehensweise und ziehen Rückschlüsse für ihre zukünftige Arbeit.Seite 45 von 91 Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter Patentanwaltsfachangestellte/Patentanwaltsfachangestellter Seite 42 von 87 Notarfachangestellter und Notarfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Lernfeld 9: Dienstordnungs- und beurkundungs- rechtliche Vorschriften anwenden 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, unter Beachtung
Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de