252521 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens – Offenes Verfahren (EU) - über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tinten- und Tonerkartuschen für die Verwaltung (2025 – 2027)
Kerndaten
- Nummer
- 252521
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 13.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.668 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252521 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens – Offenes Verfahren (EU) - über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tinten- und Tonerkartuschen für die Verwaltung (2025 – 2027) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt: Einleitung des Vergabeverfahrens für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinten-/Tonerkartuschen für die gesamte Verwaltung und Schulen für den Zeitraum vom 10.05.2025 – 09.05.2027. Begründung Im Rahmen eines offenen Verfahrens soll der Auftrag für die Lieferung von originale Tintenpatronen, originalen Farbkartuschen und Rebuilt-Tonern für die in der Verwaltung eingesetzten Tintenstrahl- und Laserdrucker ausgeschrieben werden. Für die Ausschreibung sind drei Lose vorgesehen. Für die beiden Lose „originale Farbkartuschen“ und „originale Tintenpatronen“ wird erneut geprüft, ob an Stelle der Originalware auch Refill- bzw. Rebuiltprodukte einsetzbar sind. Bislang haben Markterkundungen ergeben, dass die Qualität der Produkte für einige Drucker weiterhin nicht den Anforderungen der Fachbereiche entspricht. Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben zur Dokumentenechtheit in einigen Bereichen, welche die Verwaltung an die Verwendung von Originalprodukten binden. Für das Los „Rebuilt-Toner“ werden nur Hersteller zugelassen, deren Produkte mit dem Blauen Engel oder gleichwertig zertifiziert sind. Der Abschluss eines neuen Vertrages über die Lieferung von Tintenpatronen,Seite 1 von 2 Seite 2 Farbkartuschen und Tonern ist zwingend notwendig, um den Betrieb der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Die Leistungen entsprechen den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung). Vergabeart öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-00708 VOB UVgO X VgV 10.05.2025 – 09.05.2027 300.000 Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 01.01.09 Zentrale Dienste 543160 1034001 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de