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252521 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens – Offenes Verfahren (EU) - über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tinten- und Tonerkartuschen für die Verwaltung (2025 – 2027)

Nummer
252521
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
13.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252521
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens – Offenes
Verfahren (EU) - über den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tinten-
und Tonerkartuschen für die Verwaltung (2025 –
2027)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt:
Einleitung des Vergabeverfahrens für den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinten-/Tonerkartuschen für die
gesamte Verwaltung und Schulen für den Zeitraum vom 10.05.2025 –
09.05.2027.
Begründung
Im Rahmen eines offenen Verfahrens soll der Auftrag für die Lieferung von
originale Tintenpatronen, originalen Farbkartuschen und Rebuilt-Tonern für die
in der Verwaltung eingesetzten Tintenstrahl- und Laserdrucker ausgeschrieben
werden. Für die Ausschreibung sind drei Lose vorgesehen.
Für die beiden Lose „originale Farbkartuschen“ und „originale Tintenpatronen“
wird erneut geprüft, ob an Stelle der Originalware auch Refill- bzw.
Rebuiltprodukte einsetzbar sind. Bislang haben Markterkundungen ergeben,
dass die Qualität der Produkte für einige Drucker weiterhin nicht den
Anforderungen der Fachbereiche entspricht. Hinzu kommen gesetzliche
Vorgaben zur Dokumentenechtheit in einigen Bereichen, welche die
Verwaltung an die Verwendung von Originalprodukten binden.
Für das Los „Rebuilt-Toner“ werden nur Hersteller zugelassen, deren Produkte
mit dem Blauen Engel oder gleichwertig zertifiziert sind.
Der Abschluss eines neuen Vertrages über die Lieferung von Tintenpatronen,Seite 1 von 2
Seite 2
Farbkartuschen und Tonern ist zwingend notwendig, um den Betrieb der
Verwaltung aufrecht zu erhalten.
Die Leistungen entsprechen den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige
Haushaltsführung).
Vergabeart
öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-00708 VOB UVgO X VgV 10.05.2025 –
09.05.2027
300.000
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
01.01.09 Zentrale Dienste 543160 1034001
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de