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252518-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der BBB-Fraktion: Sachstand zur Arbeit des Jugendamts bei der Beratung und Unterstützung von getrennt lebenden Elternteilen

Nummer
252518-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.04.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.10.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252518 Große Anfrage der BBB-Fraktion: Sachstand zur Arbeit des Jugendamts bei der Beratung und Unterstützung von getrennt lebenden Elternteilen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252518-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Große Anfrage der BBB-Fraktion: Sachstand zur
Arbeit des Jugendamts bei der Beratung und
Unterstützung von getrennt lebenden Elternteilen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auf die Große Anfrage zur Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen bei ge-
trennt lebenden Elternteilen, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die erfragten Beratungsleistungen werden je nach Zugang der Familien durch
die Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe (FFE) oder die verschiede-
nen Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Bonn erbracht.
Im Bonner Stadtgebiet gibt es sieben sozialräumlich organisierte FFE-
Dienststellen sowie drei Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Davon eine
in städtische Trägerschaft und je eine in katholischer, sowie evangelischer Trä-
gerschaft.
1a. Beratungs- und Unterstützungsangebote für getrennt lebende Elternteile
Eltern können sich an die FFE-Dienststellen und die drei Erziehungs- und Fa-
milienberatungsstellen wenden, um Hilfe bei der Bewältigung von Trennungs-
und Scheidungssituationen zu erhalten. Sie werden dabei unterstützt, einver-
nehmliche Lösungen im Sinne der betroffenen Kinder zu finden. Diese Bera-
tungen sind freiwillig, kostenfrei, fachlich fundiert und vertraulich. Im Einzelfall
und je nach Fallkonstellation, finden die Beratungen auch durch zwei Fachkräf-
te statt.
Beratungsstellen:
In drei Familienberatungsstellen wird psychologische Beratung und Mediation
für getrennt lebende Eltern sowie deren Kinder oder weitere Angehörige und für
junge Erwachsene bis 22 Jahre nach § 28 SGB VIII angeboten. Die Beratung
klärt die Hintergründe der Problemstellungen und sucht eine nachhaltige Lö-
sung für Konflikte. Sie ist in Präsenz oder per Video- oder als Telefonberatung
möglich, wird auch in Fremdsprachen oder mit Dolmetschenden angeboten.
Die Beratungsstellen bieten zudem Alleinerziehenden-Gruppen und Beratung
für Alleinerziehende, gut evaluierte Elternkurse und Kurse für Kinder nach
Trennung und Scheidung der Eltern an. Getrenntlebende Elternteile können
sich auch allein zu den weiteren Angeboten der Beratungsstellen anmelden,Seite 1 von 6
Seite 2
zum Beispiel zu Vätergruppen, Elternvorträgen etc..
Fachdienste für Familien und Erziehungshilfen:
Die FFE Bezirksstellen bieten unter anderem Beratung an, nach:
- § 17 SGB VIII (Trennungs- und Scheidungsberatung),
- § 18 I SGB VIII (Beratung für Alleinerziehende) und
- § 18 III SGB VIII (Umgangsberatung) an.
Wenn Eltern im Beratungsprozess feststellen, dass sie weitergehende Unter-
stützung bei der Stärkung der Erziehungskompetenzen und Sicherstellung des
Kindeswohls benötigen, können darüber hinaus weitergehende Hilfen zur Er-
ziehung beantragt werden.
Das Jugendamt beziehungsweise die FFE Bezirksstellen unterliegen der ge-
setzlichen Verpflichtung, in familiengerichtlichen Verfahren bei Sorge- und Um-
gangsrechtsregelungen mitzuwirken (§ 50 SGB VIII). Das Familiengericht in-
formiert den jeweiligen FFE über eingehende Anträge zum Sorgerecht oder
Umgangsrecht. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags orientiert sich der
FFE bei seinen Stellungnahmen für das Familiengericht am Kindeswohl,
schlägt Schutzmaßnahmen oder geeignete Hilfen vor, berät Eltern hinsichtlich
ihrer Rechte und Pflichten, ermittelt die Bedarfe des Kindes und versucht
während des gesamten Verfahrens, auf einvernehmliche Lösungen der Eltern
im Sinne des Kindes und seines Entwicklungsstandes hinzuwirken.
Kinderschutzbund:
Im Rahmen von Umgangsregelungen kann freiwillig oder auch durch richterli-
che Anordnung ein begleiteter Umgang, in der Regel über den Kinderschutz-
bund, eingeleitet werden. Die Grundlage für die Gewährung orientiert sich am
Kindeswohl.
Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss:
Darüber hinaus bietet die Bundesstadt Bonn in den Fachbereichen „Beistand-
schaften“ und „Unterhaltsvorschuss“ Unterstützung bei der Klärung von Unter-
haltsansprüchen und der Vaterschaftsfeststellung an.
1b. Sichtstellung des Kontaktes zu beiden Elternteilen
Das Familiengericht informiert die jeweiligen FFE-Bezirksstellen über anhängi-
ge Scheidungsverfahren mit involvierten minderjährigen Kindern. Von dort aus
erfolgt ein Anschreiben an die jeweiligen Elternteile mit dem Hinweis auf Bera-
tungsmöglichkeiten und Kontaktdaten zum FFE-Fachdienst sowie den Famili-
enberatungsstellen. Die Beratungsangebote sind ebenfalls über die städtische
Homepage www.bonn.de verlinkt und führen zu den Kontaktdaten der ausge-
wiesenen FFE-Bezirksstellen in den jeweiligen Bonner Stadtteilen.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstellen richtet sich an alle Familienmit-
glieder gleichermaßen. Die Beratung findet nach den Prinzipien der Allpartei-
lichkeit, Neutralität und Vertraulichkeit statt. Co-Beratung ist auch in gemischt-
geschlechtlichen Teams möglich. Sollten im Beratungsprozess Einzelsitzungen
mit einem Elternteil sinnvoll werden, wird immer auch dem anderen Elternteil
ein Einzelgespräch angeboten.
2. Statistik, Kapazitäten & Bedarf:Seite 2 von 6
Seite 3
FFE: Fallzahlen Beratung bei Trennung und Scheidung, Umgang und Sorge-
recht im Zeitraum 2022 bis 2024
s. Anlage
In Bezug auf die Fallzahlen im Bereich der Beratungen ist ab 2025 wieder ein
Anstieg zu erwarten, da vor dem Hintergrund der seit 2022 gestellten Überlas-
tungsanzeige der FFE-Dienststellen, Entlastungsmaßnahmen notwendig wur-
den. Im FFE wurden seitdem Beratungsanfragen weitestgehend an die Erzie-
hungs- und Familienberatungsstellen weitergeleitet und dort bearbeitet. Auf-
grund der nun verbesserten personellen Ausstattung werden seit 2025 wieder
durchgehend Beratungen gem. §§ 17 und 18 SGB VIII durchgeführt.
Beratungsstellen: Fallzahlen Beratung bei Trennung und Scheidung, Umgang
und Sorgerecht im Zeitraum 2022 bis 2024 - Anzahl der Fälle gesamt im Zeit-
raum 1.1.22 bis 31.12.24
s. Anlage
Zu beachten ist, dass die Fälle im Kontext Trennung und Scheidung häufig
mehr Beratungskapazität (durch Co-Beratung, langfristige und komplizierte
Verläufe, häufigere Einzelsitzungen für die einzelnen Elternteile als bei anderen
Themen) benötigen als Beratungen zu anderen Themenfeldern.
Der Umfang und die Wartezeiten für Trennungs- und Scheidungsberatungen in
den FFE-Dienststellen sind abhängig von der personellen Ausstattung. Die
Personaldichte hat sich zwar entgegen der letzten drei Jahre bis Ende 2024
erhöht, jedoch benötigen insbesondere hochstrittige Elternschaften sowohl im
Beratungs- als auch im familiengerichtlichen Kontext oft einen wesentlich län-
geren und intensiveren Beratungsprozess als die Fachdienste gemeinhin mit
drei, maximal vier Gesprächen anbieten können.
Dies ist auch die Beobachtung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
In Umfang und Intensität der Beratung stellt diese Klientengruppe die Beraten-
den vor hohe fachliche und zeitliche Herausforderungen. Die Fälle werden
komplexer, die Hinzuziehung einer Co-Beratung wird häufiger notwendig. Die
Prozesse dauern länger, eine intensive Vor- und Nachbereitung sowie eine
regelmäßige Supervision ist erforderlich.
Gleichzeitig steigt die Inanspruchnahme des niederschwelligen Beratungsan-
gebots insgesamt (städtische EB: Steigerung der Anmeldezahlen vor Pandemie
2019 im Vergleich zu 2024 um 47%) wodurch auch die Beratungsmöglichkeiten
für die Trennungs- und Scheidungsberatung knapper werden und die Wartezeit
mitunter steigt.
3. Zusammenarbeit und Vernetzung (Beratungsstellen, Familiengerichte, freie
Träger)
Beratungsstandards der Erziehungs- und Familienberatungsstellen speziell für
die Beratung getrennter Eltern sind gemeinsam entwickelt, zwischen allen Be-
ratungsstellen abgestimmt und im Netzwerk kommuniziert. Ein regelmäßiger
Austausch zwischen den Beratungsstellen findet statt. Ein gemeinsamer Flyer
zu dem Thema „Beratung bei Trennung und Scheidung“ ist in Bearbeitung. Be-
ratungsstellenübergreifend wird das Elternangebot „Kinder im Blick“ angeboten.Seite 3 von 6
Seite 4
Des Weiteren beteiligt sich die städtische Erziehungs- und Familienberatungs-
stelle an der Fortbildungsreihe „Neu im FFE“ mit einem Modul zum Thema
Trennung und Scheidung. Diese dient dazu, die jeweiligen unterschiedlichen
Arbeitsweisen zu kennen und gut aufeinander abzustimmen. Fortgesetzt wird
dieser wechselseitige Austausch in Form von Teilnahmen an den jeweiligen
Teams.
In Bonn gibt es einen regelmäßigen Arbeitskreis „Trennung und Scheidung“
unter der Beteiligung unter anderem der Beratungsstellen, des Jugendamtes,
der Familienrichter*innen, des Kinderschutzbundes und weiterer Interessierten.
Dieser wird protokolliert.
Neben dem Austausch im Arbeitskreis Trennung und Scheidung sind die Bera-
tungsstellen mit der Landesfachstelle Alleinerziehende VAMV, den Frauenbera-
tungsstellen, dem Kinderschutzbund und weiteren im Austausch.
Ein halbjährlicher Qualitätsdialog zwischen FFE und Kinderschutzbund zur
konzeptionellen und inhaltlichen Ausrichtung des Begleiteten Umgangs findet
statt.
Regelmäßige Fachkonferenzen zwischen Familienrichtern, Beratungsstellen,
Kinderschutzbund, Verfahrensbeiständen, Polizei, Opferschutz, Frauenbera-
tungsstellen zu verschiedenen Schwerpunktthemen werden durchgeführt. Ak-
tuell findet zum Beispiel die Erarbeitung eines Bonner Leitfadens zu häuslicher
Gewalt im Zusammenwirken verschiedener Akteure statt. Im Rahmen von
Trennungskonflikten ist häusliche Gewalt eine zunehmend auftretende Pro-
blemlage.
Bei Bedarf kommunizieren die verschiedenen Beteiligten nach Schweigepflich-
tentbindung durch die Eltern in Fallkonferenzen miteinander. Netzwerktreffen
zwischen verschiedenen Beteiligten finden nach Bedarf statt, die dann auch
protokolliert werden. So gibt es klare Absprachen zwischen FFE und Bera-
tungsstellen, was bei einer Weiterverweisung von Eltern an die Beratungsstel-
len zu beachten ist. Im Anschluss an familiengerichtliche Verfahren kommt es
teils zum Austausch der Beratungsstellen mit Verfahrensbeiständen. Darüber
hinaus stehen die Beratungsstellen in Fällen des begleiteten Umgangs in einem
guten Austausch mit den die Umgangskontakte begleitenden Institutionen.
4. Herausforderungen:
Getrennt lebende Elternteile sind häufig noch sehr mit der Verarbeitung der
Trennung beschäftigt und selbst mitunter hoch belastet. Dies führt mitunter zu
eingeschränkter Einsicht- und Perspektivenübernahmefähigkeit. Gegebenen-
falls benötigte Therapieplätze für Elternteile oder Kinder sind oft erst nach län-
gerer Wartezeit verfügbar, was sich unmittelbar auf die Beratungssituation
auswirkt. Die Belastungen komplizieren auf der Elternebene konsensuale Lö-
sungen. Insbesondere gravierende Erlebnisse während der Partnerschaft, wie
etwa teils traumatisierende, massive häusliche Gewalt, erschweren Beratungs-
prozesse, gerade in Bezug auf die Ausgestaltung von Umgang und Sorgerecht.
Strittige Eltern setzen ihre eigenen Interessen oftmals vor die der Kinder, teils
werden Kinder durch einen Elternteil manipuliert. Dies erschwert oft Entschei-
dungen und Lösungen zugunsten der Kinder. Psychische Belastung von Kin-
dern durch Loyalitätskonflikte sind häufig und können nachhaltig das Wohl vonSeite 4 von 6
Seite 5
Kindern gefährden. Kommt es im Verlauf der Zeit zu Entfremdungen zwischen
einem Elternteil und dem Kind, kann dies die Umsetzung der gerichtlich erlas-
senen Umgangsregelungen deutlich erschweren.
Die Beratungen bei hocheskalierten Elternkonflikte stellen auch an die Bera-
ter*innen hohe fachliche Anforderungen. Diese Fälle müssen eng supervidiert
werden und häufig in Co-Beratung stattfinden, was wiederum Ressourcen bin-
det. Neben fachlich-inhaltlichen Herausforderungen kann es im Rahmen von
Trennungs-Scheidungs-Beratung zu einem erhöhten Organisationsaufwand
kommen, Terminvereinbarung brauchen häufig mehr Zeit.
Die sehr zeitintensive Beratung (hoch)strittiger Eltern wird häufig in Co-
Beratung durchgeführt. Die Arbeit wird intensiv inter- und supervidiert. Grup-
penangebote für getrennte Eltern und deren Kinder werden angeboten. Die
Beratung findet nach für die Fälle abgestimmten Beratungsstandards statt.
Fortbildungsmöglichkeiten werden regelmäßig in Anspruch genommen.
5. Zukunftsaussichten und Ausbau:
Ein weiterer Ausbau ist derzeit nicht vorgesehen. Die Stellen sind seit Ende
2024 wieder weitgehend besetzt. Ob zusätzlicher Bedarf besteht, lässt sich erst
nach einer gewissen Beobachtungszeit beurteilen. Die Entwicklung wird fortlau-
fend beobachtet.
Anlage/n
1 FFE-und Beratungsstellen-Fallzahlen (öffentlich)Seite 5 von 6
FFE: Fallzahlen Beratung bei Trennung und Scheidung, Umgang und Sorgerecht im
Zeitraum 2022 bis 2024
Fallart Anzahl der Fälle gesamt im
Zeitraum 1.1.22 bis 31.12.24
§ 18 I SGB VIII (Beratung für Alleinerziehende) 100
§ 17 SGB VIII (Trennungs- und
Scheidungsberatung
374
§ 18 III SGB VIII (Umgangsberatung) 463
§ 18 III SGB VIII (Begleiteter Umgang) 145
§ 50 SGB VIII Mitwirkung in familiengerichtlichen
Verfahren bei Sorgerecht und Umgangsrecht
2.209
Gesamt 3.291
Beratungsstellen: Fallzahlen Beratung bei Trennung und Scheidung, Umgang und
Sorgerecht im Zeitraum 2022 bis 2024 - Anzahl der Fälle gesamt im Zeitraum 1.1.22 bis
31.12.24
Stadt Caritas Evan. Gesamt
Beratungsfälle bei denen Trennung und
Scheidung Thema in der Beratung bzw.
Beratungsanlass war
1527 634 482 2643
Beratungsfälle zu verschiedenen Themen, bei
denen die Eltern der angemeldeten Kinder
getrennt lebend sind
1280 1091 857 3332Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 04:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de