252512 · Große Anfrage
Große Anfrage der CDU-Fraktion: Jahresabschluss
Kerndaten
- Nummer
- 252512
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 04.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 252512Dokumentenklasse C (vertraulich) Fragesteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Prof. Dr. Norbert Jacobs Rainer Haid 04.02.2025 Große Anfrage der CDU-Fraktion: Jahresabschluss Beratungsfolge Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme Fragestellung Wird die Oberbürgermeisterin den Entwurf eines Jahresabschluss 2024 der Stadt Bonn im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist - nämlich bis zum 30.6.2025 - dem Rat vorlegen? Begründung Gemäß Paragraf 95 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW ist die Oberbürgermeisterin verpflichtet, dem Rat der Stadt Bonn bis zum 30.6.2025 einen Entwurf des Jahresabschluss 2024 vorzulegen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de