252510-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Deutschkurse für arbeitslose Migranten/innen und Schulabschluss für neue zugewanderte Jugendliche
Kerndaten
- Nummer
- 252510-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252510-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Deutschkurse für arbeitslose Migranten/innen und Schulabschluss für neue zugewanderte Jugendliche Beratungsfolge Integrationsrat 25.02.2025 Kenntnisnahme Auf Anfrage der Verwaltung an die relevanten Akteure wurden deren Stellung- nahmen in der nachstehenden Gesamtstellungnahme zusammengeführt. Die Stellungnahme der Agentur für Arbeit lautet: Die Bundesagentur für Arbeit verfolgt bei der Integration von Geflüchteten mit geringen Deutschkenntnissen und jungen Zugewanderten ohne Schulab- schluss einen mehrstufigen Ansatz, der auf den individuellen Bedürfnissen und Potenzialen der Betroffenen basiert. Ziel ist es, Sprachkompetenz, schulische Qualifikationen und berufliche Integration miteinander zu verknüpfen, um eine nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt hängt von vielen Faktoren ab. Hierzu gehören beispielsweise deutsche Sprachkenntnisse, die Anerkennung von Berufsqualifikationen, soziale Netzwerke, eine auskömmliche Kinderbe- treuung oder Informationen zum Bildungssystem und Arbeitsmarkt sowie eine langfristige aufenthaltsrechtliche Bleibeperspektive. Damit die Geflüchteten bestmöglich versorgt und unterstützt werden, müssen eine Vielzahl staatlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen zusammenwirken. Der idealtypische Integrationsverlauf kann in drei – zum Teil aufeinander auf- bauende, zum Teil miteinander verschränkte - Phasen unterteilt werden: „Sprachvermittlung und Orientierung“, „Schulabschluss und berufliche Qualifi- zierung“ und „Ausbildung/Arbeitsvermittlung und Beschäftigung“. Das bestehende Förderinstrumentarium kann in allen drei Phasen grundsätz- lich genutzt werden. Um eine berufliche Weiterbildung erfolgreich absolvieren zu können, bedarf es in der Regel eines Sprach-niveaus B2 – daher ist dieses Voraussetzung für eine Förderung. 1. Sprachvermittlung und Orientierung Gemäß § 421 SGB III kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme von Auslände- rinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung an Maßnahmen zur Erlan- gung erster Deutschkenntnisse fördern, wenn dies für ihre Eingliederung not- wendig ist. Diese Sprachkurse dienen als Grundlage für weitere Integrations-Seite 1 von 5 Seite 2 schritte und erleichtern den Zugang zum Arbeitsmarkt. Für junge Geflüchtete unter 25 Jahren gibt es spezielle Programme wie "Perspektiven für junge Flüchtlinge" (PerjuF), die Einblicke in den deutschen Ausbildungs- und Ar- beitsmarkt bieten und durch praktische Erfahrungen in Betrieben ergänzt wer- den. Eine ausführliche Aufstellung ist dem Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu entnehmen. 2. Schulabschluss und berufliche Qualifizierung Der Erwerb eines Schulabschlusses ist insbesondere für Menschen ohne for- male Bildungsabschlüsse entscheidend, um die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt hierbei durch verschiedene Fördermaßnahmen und Programme, die den Zugang zu schulischer und beruflicher Bildung erleichtern. Gemäß § 52 SGB III sind junge Menschen förderungsberechtigt, wenn die berufsvorbereitende Bildungsmaß- nahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder zur beruflichen Ein- gliederung erforderlich ist. Für Ausländerinnen und Ausländer gilt zusätzlich, dass sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen oder ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden kann. 3. Ausbildung/Arbeitsvermittlung und Beschäftigung Sobald grundlegende Sprachkenntnisse und ein Schulabschluss erworben wurden, liegt der Fokus auf der Integration in den Arbeitsmarkt. Dabei wird ver- stärkt auf praxisnahe Ansätze gesetzt, bei denen Geflüchtete bereits während der Sprachkurse erste Arbeitserfahrungen sammeln können. Die strategische Ausrichtung des sog. "Job-Turbo" fördert die gleichzeitige Teilnahme an Sprachkursen und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, um den Über- gang in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Gemäß § 421a SGB III begründen Arbeiten in Maßnahmen des Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrations- maßnahmen" kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts, sondern die- nen der Heranführung an den Arbeitsmarkt. Damit soll der Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gefestigt werden. Längere Arbeitslosigkeit bzw. Langzeitleistungsbezug sollen vermieden wer- den; vielmehr soll Arbeitserfahrung gesammelt sowie (berufsbegleitend) Spra- che und Qualifikation vertieft werden. Das Prozedere in Bezug auf die beiden Antragsteile in der Agentur für Arbeit ist aktuell wie folgt: 1. MigrantInnen mit geringen Deutschkenntnissen (unter B2) - MigrantInnen mit Deutschkenntnissen unter B2 werden im Migra-Team be- treut. - KundInnen im Migra-Team werden dahingehend beraten, die nötigen Sprach- kenntnisse zu erwerben, um erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. - Dafür steht eine breite Auswahl an Sprachkursmöglichkeiten bereit. - Je nach individuellen Voraussetzungen der Kunden wird ein Sprachförderplan erstellt. - Manche KundInnen schließen aber eine Sprachqualifizierung für sich aus und möchten, entgegen der erfolgten Beratung, in Arbeit kommen, bevor die ent- sprechenden Sprachkenntnisse erreicht wurden. - Zum Teil werden für Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen der Aner- kennung) auch bestimmte Sprachlevels vorausgesetzt. Auch hierbei werden dieSeite 2 von 5 Seite 3 KundInnen unterstützt, diese Sprachlevels in geeigneten Sprachkursen zu er- werben. 2. Zugewanderten Jugendlichen mit geringen Deutschkenntnissen, Reihenfolge Sprach-vermittlung/Schulabschluss - Das Beratungsangebot der BBvE (Berufsberatung vor dem Erwerbsleben) versucht, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig, d.h. auch vor Erreichen der nötigen Sprach-kenntnisse zu beraten. In der Beratung wird dar- auf hingewiesen, dass die Sprachkenntnisse für ein erfolgreiches Absolvieren einer Ausbildung und das Bestehen im Berufsleben unabdingbar sind. - Nach der Beratung durch die BBvE werden die Jugendlichen und jungen Er- wachsenen dann bei Bedarf an Förderangebote, z.B. an Regelschulen oder Berufsschulen überwiesen. Hier können Sie insbesondere in internationalen Förderklassen mit Sprachförderung (z.B. Abendrealschule) auf die nötigen sprachlichen und schulischen Voraussetzungen für den Erwerb eines Schulab- schlusses vorbereitet werden. - Um eine Ausbildung erfolgreich abschließen zu können, ist B2 zu befürworten. Die Erfahrung bei der Berufsberatung der BA zeigt, dass bei Sprachkenntnis- sen unter B2 eine Ausbildung zwar bei günstigen individuellen Voraussetzun- gen ggf. abgeschlossen werden kann, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu- sätzliche Unterstützung nötig ist (z.B. AsA flex/assistierte Ausbildung). Eine Ausbildung kann zwar mit geringeren Sprachkenntnissen begonnen werden, dies ist aber laut Rückmeldung von z.B. Ausbildungsbetrieben und Berufskol- legs insbesondere im Hinblick auf den schulischen Teil der Ausbildung und die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung eine zusätzliche Herausforderung. Begründung des Ansatzes Die Agentur für Arbeit Bonn hält eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache (Level B2) sowie das Vorliegen eines Schulabschlusses für grundle- gende Voraussetzungen, um eine erfolgreiche und nachhaltige Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu erlangen. Daher kombiniert die Agentur für Ar- beit Bonn Maßnahmen der Sprachförderung, schulischer Bildung und prakti- scher Arbeitserfahrung miteinander, um Geflüchtete nicht nur kurzfristig zu be- schäftigen, sondern ihnen langfristig angelegte qualifizierte und stabile Be- schäftigungsverhältnisse zu eröffnen. Mit diesem integrativen Ansatz fördert die Agentur für Arbeit Bonn die Selbstständigkeit von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund und trägt zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland bei. Die Stellungnahme des Jobcenters Bonn lautet: Zu Punkt 1: Die nachhaltige Vermittlung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist neben der Existenzsicherung der Kundinnen und Kunden die primäre Aufgabe im Jobcenter Bonn. Im Kontext Flucht und Migra- tion erfolgen grundständiger Spracherwerb und die Vorbereitung auf einen Ein- stieg in den hiesigen Arbeitsmarkt idealerweise im Gleichschritt. Basierend auf diesem Vorgehen werden in der Arbeitsvermittlung Meilensteine mit den Kundinnen und Kunden abgestimmt, die eine zielführende Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen. Das Jobcenter Bonn präferiert den Spracherwerb als erstes Nahziel und befür- wortet und unterstützt aktiv die Teilnahme an Sprachkursen. BelastbareSeite 3 von 5 Seite 4 Deutschkenntnisse sind für die etwaige Teilnahme an einem weiterbildenden Angebot zwingend notwendig. Der stetige Austausch mit der Bonner Träger- landschaft zeigt, dass ein erweitertes Sprachniveau ausschlagend für einen erfolgreichen Abschluss ist. Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen wird unter einem Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrah- men durch das Jobcenter Bonn nicht befürwortet. Das Jobcenter ist auch verpflichtet, eine Prognose aufzustellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich aus einer weiterbildenden Maßnahme eine individuelle Integrationsmöglichkeit in das Erwerbsleben eröffnet. Bei dieser Prognose wird neben dem Interesse der Kundinnen und Kunden und der Träger an einer er- folgreichen Weiterbildungsmaßnahme, auch die gesetzliche Vorgabe des Sozi- algesetzbuch Zwei verfolgt, wirtschaftlich und sparsam zu agieren. Zu Punkt 2: Die Beratungsarbeit mit zugewanderten Jugendlichen zwischen 17 bis 22 Jah- ren ohne Schulabschluss setzt im Jobcenter Bonn den klaren Fokus auf einen erfolgreichen Schulabschluss. Ein fehlender schulischer Nachweis führt in der Regel zu Tätigkeiten auf dem Helferniveau und erschwert, bzw. hindert die nachhaltige Integration auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die jungen Erwachsenen werden durch ihre Arbeitsvermittelnden zu verschie- denen schulischen Angeboten intensiv beraten und im Entscheidungsprozess eng begleitet. Die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit an den jeweiligen Schulen erweist sich hier als zielführend. Viele Jugendliche besuchen parallel zur Schule freiwillig einen Sprachkurs, um ihre Deutschkenntnisse weiterhin zu festigen. Die Stellungnahme der VHS Bonn lautet: Zu Punkt 1: Dieser Aussage ist eingeschränkt zuzustimmen. Die Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit/Jobcenter) ist spätestens seit der Einführung des Job-Turbos (Kombination von Arbeit und berufsbegleitenden Sprachkursen) angehalten, Teilnehmende möglichst früh in Arbeit zu vermitteln. Auch Teilnehmende, die in einem Integrationskurs nur das Niveau A2 erreicht haben, sollen/können in Arbeit vermittelt werden. Ob eine Vermittlung in Arbeit oder zunächst eine Weiterbildungsmaßnahme sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: - Welche Qualifikationen bringen die Teilnehmenden mit? Wer z.B. aus dem pädagogischen Bereich kommt, hätte hier mit entsprechenden Sprachkenntnis- sen gute Jobchancen und sollte daher nicht in eine unqualifizierte Arbeit vermit- telt werden. Hier wäre also zunächst das Durchlaufen von Sprachkursen, um ein möglichst hohes Niveau zu erreichen, ein sinnvoller Schritt. - Welche Lernerfolge sind noch zu erwarten: Wenn jemand bereits mehrere Deutschkurse durchlaufen hat und keine großen Lernfortschritte mehr erreicht hat, ist ein weiterer Deutschkurs keine sinnvolle Maßnahme. Dann wäre eine Arbeit ggf. mit begleitender Qualifizierung besser. - Was möchte die Person selbst? Für manche ist die praktische Arbeit einemSeite 4 von 5 Seite 5 Sprachkurs oder einer Weiterbildungsmaßnahme vorzuziehen. Letztendlich sollte die Vermittlung in Arbeit bzw. eine Fortbildungsmaßnahme eine Einzelfallentscheidung sein, die mit den Beteiligten einvernehmlich abge- stimmt wird. Sinnvollerweise werden auch Weiterbildungsmaßnahmen, gerade wenn es sich um umfangreiche Maßnahmen handelt, von einem Deutschkurs begleitet, de- ren Inhalte miteinander verzahnt sind. Die in Bonn von verschiedenen Sprachkursträgern angebotenen und vom BAMF geförderten Berufssprachkurse bieten mit Themen wie Berufsorientie- rung, Bewerbungstraining, Kenntnisvermittlung zu diversen Berufsfeldern, Überblick über Arbeitsrecht und -alltag eine gute Vorbereitung auf Weiterbil- dungsmaßnahmen. In den Kursen werden implizit auch soft skills wie Teamfähigkeit, Selbstorgani- sation, Methodenkompetenz bei der Wissenserschließung, unausgesprochene Regeln in der Arbeitswelt, interkulturelles Wissen in Bezug auf den Arbeits- markt vermittelt. Dies wird in der VHS (und in anderen Schulen ebenso) von der sozialpädago- gischen Begleitung flankiert, die bei der berufliche Orientierung und Integration individuell unterstützt. Zu Punkt 2: Hier können wir keine Aussagen treffen, da dies nicht unsere Zielgruppe ist. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de