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252509 · Große Anfrage

Wohnungsmarkt in Bonn und Wohngeld

Nummer
252509
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
04.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Integrationsrates 01.04.2025 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 252509-01 ST Wohnungsmarkt in Bonn und Wohngeld

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Große Anfrage
öffentlich
252509
Fragesteller/in:
Herr Öztürker (IL) , Frau Dr. Volfson (CDU-Liste), Frau Ishdorj (CDU-Liste)
03.02.2025
Wohnungsmarkt in Bonn und Wohngeld
Beratungsfolge
Integrationsrat 25.02.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1- Wie viele Haushalte bzw. Personen suchen der Zeit in Bonn eine
Wohnung?
a) Wie viele sind darunter mit dem Wohnberechtigungsschein?
b) Wie viele sind Studierende?
2- Welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um den Leerstand
zu minimieren und ausreichenden Wohnraum zu schaffen?
3- Kann die Verwaltung die Wohnungen übernehmen bzw. kaufen, wenn
sie aus der Preisbindung wegfallen?
4- Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Bonn die freiwerdende Erme-
keilkaserne in Bonn kauft, um dort Wohnungen zu bauen?
5- Wäre es nicht sinnvoll, dass die Stadt Bonn auf ihrem Grundstück an
der Heinrich-von-Stephan- Str. 3 Wohnungen und Kita baut, anstelle
es zu verkaufen?
6- Nach welchen Kriterien wird das Wohngeld berechnet und wie hoch
ist der Mietzuschuss?
7- Wie viele Haushalte bzw. Personen bekommen zurzeit in Bonn
Wohngeld?
8- Können die Studierende auch Antrag aufs Wohngeld stellen und wel-
che Voraussetzungen müssen sie erfüllen?
9- Gilt die Mietpreisbremse jetzt auch in Bonn? Wenn ja; welche Vorteile
bringt sie für Mieter und Mieterinnen?Seite 1 von 2
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Begründung
Es ist offensichtlich, dass es in Bonn einige Wohnungen, insbesondere
die preiswerten Wohnungen fehlen.
Der Wohnungsmangel trifft insbesondere die Studierende, Menschen mit
Migrationshintergrund und Menschen mit geringerem Einkommen. Es ist
zwar zu begrüßen, dass die Stadt Bonn in den letzten Jahren etwa 76
Mio. Euro für die Wohnungen investiert hat. Es wäre u.a, auch sinnvoller,
die Wohnungen zu übernehmen, die aus der Preisbindung wegfallen.
Dadurch könnte die Not an bezahlbarem Wohnraum einigermaßen redu-
ziert oder minimiert werden. Auf der anderen Seite können wir nicht
nachvollziehen, dass es immer noch ca. 5090 Wohnungen in Bonn leer
stehen bzw. nicht genutzt werden. Von BLMA stehen 360 Wohnungen
leer, die wegen technischen Mängeln oder wegen einer anstehen-
den/geplanten Sanierung warten.
Das Wohngeld sollte ab dem 01.01.225 durchschnittlich rund 15% erhöht
werden, um eine Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Miet-
preisentwicklung sicher zu stellen. Die Bundesregierung hat Mietpreis-
bremse im April 2024 bis zum 2029 verlängert. Die Landesregierung
NRW hat am 28.Januar 2025 eine neue Mieterschutzverordnung be-
schlossen. Diese neue Verordnung wird am 1.März 225 in Kraft treten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de