252508-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen
Kerndaten
- Nummer
- 252508-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Holzlarer Weg Hauptort
- Markt
- Pützchen
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252508-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Stellungnahme und Begründung der entfallenden Kostenpositionen aus der Tarifkalkulation Anwendung des Urteils VG Minden 3 K 95/18 v.26.05.2021 auf den Tarif für Märkte in der Bundesstadt Bonn Aufgrund der Maßgabe legt die Stadt die folgenden zugeordneten Kostenpunkte im Rahmen der städtisch organisierten Marktveranstaltungen Pützchens Markt Weihnachtsmarkt Dreikönigsmarkt Kunsthandwerkermarkt und Wochenmärkte vor. Anwendung des Urteils VG Minden 3 K 95/18 v.26.05.2021 auf den Tarif für Märkte in der Bundesstadt Bonn Amt 33-52/ Marktamt hat das o.g. Urteil dem Rechnungsprüfungsamt, dem Rechtsamt und der Kämmerei zur Abstimmung vorgelegt. Es haben interne Abstimmungen und eine rechtliche Beurteilung des Urteils stattgefunden. Das Marktamt hat die daraus resultierenden Vorschläge und Ergebnisse umgesetzt. Nach der vorgenannten Rechtsprechung sind für die Volksfeste und Spezialmärkte nur Kosten zu berücksichtigen, die im Sinne des § 71 Gewerbeordnung für die Überlassungen von Raum und Ständen, für die Inanspruchnahme (Inbetriebnahme und Nutzung) von Versorgungseinrichtungen und Versorgungsleistungen, einschließlich Abfallbeseitigung, entstehen. Darüber hinaus kann eine Beteiligung an denSeite 1 von 13 Seite 2 Werbekosten erfolgen. Alle weiteren Kosten können bei der Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden, sondern sind von der Stadt zu tragen. Die Anwendung der Maßstäbe des Urteils VG Minden 3 K 95/18 v. 26.05.2021 bezüglich des §71 GewO auf den Tarif für Märkte in der Bundesstadt Bonn konkretisiert die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz und sichert das verwaltungsrechtliche Handeln soweit möglich gegen Klagen durch Dritte ab. Neben der Erhebung von Standgebühren bei Marktveranstaltungen werden weitere Einnahmen zudem über die Vermietung von Wohnwagenplätzen und die Vermietung der städtischen Leihhütten auf dem Weihnachtsmarkt generiert (Hütten ca. 16.000,- EUR/ Wohnwagenplatz ca. 43.300,- EUR). Weiterhin werden mit Beschluss des aktuellen Tarifes ab 2026 Gebühren für das Platzieren von Wohn- und Campingwagen anlässlich der Veranstaltung "Pützchens Markt" erhoben. So können zukünftig mindestens 12.000 € Gebühren zusätzlich generiert werden. Vor Einbringung des neuen Tarifes wurden sämtliche Ausgabepositionen in Hinblick auf Einsparmöglichkeiten geprüft und die danach möglichen Einsparmaßnahmen entsprechend umgesetzt. Außerdem werden Werbemaßnahmen in Papierform reduziert, weil sie adressatengerechter, insbesondere durch eine verstärkte Nutzung digitaler Medien, platziert werden können. Kein Einsparpotenzial kann bei Leistungen zur Sicherheit (Zugangssperren, Straßensperrungen, Notausgänge, Notfallbeleuchtung etc.) sowie auch bei Dienstleistungen des Sicherheits- und Sanitätsdienstes erzielt werden. Die Anforderungen an die zu erfüllenden Leistungen sind in den letzten Jahren stark gestiegen und auch notwendig. Zudem sind die Kosten für Dienstleistungen dieser Art zwischen 10 bis 15% gestiegen. Die Gesamtliste der auszugliedernden Kosten ist in Anlage 1 aufgelistet. Für die Tarifkalkulation ist nach Bewertung des Rechtsamtes zu beachten, dass die in die Gebührenkalkulation regelmäßig nur solche Kosten einfließen dürfen, welche aus Maßnahmen und Aufwendungen resultieren, die für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung einer solchen Veranstaltung zwingend notwendig sind. Nur in Bezug auf diese Kosten kann von einer Inanspruchnahme im Sinne des § 71 GewO seitens der Beschicker*innen die Rede sein. Freiwillige Leistungen, die dazu beitragen, dass die Optik oder der Charakter der Veranstaltung optimiert werden, sind als zusätzliche Leistungen zu betrachten, ohne die die Veranstaltung gleichwohl sicher und ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die entsprechenden Kosten sind aus dem Tarif herauszurechnen und gehen zu Lasten des allgemeinen Haushalts. Die Kosten in Bezug auf attraktivitätssteigernde Merkmale, die nicht der originären Veranstaltung bzw. deren Durchführung zuzuordnen sind, dürfen nicht im Rahmen der Tarifkalkulation berücksichtigt werden. Eine Auflistung erfolgt in Anlage 2. In enger Anlehnung an die Ausführungen des VG Minden sowie die Stellungnahme des Rechtsamtes sind nach Auffassung der Verwaltung insbesondere die folgenden Kostenpositionen auszugliedern:Seite 2 von 13 Seite 3 · Kinderaktionshaus · Eröffnungsveranstaltung · Bühne · Dekorationen · Umsetzung eines Beleuchtungskonzeptes · Montage des „Weihnachtsmarktschriftzuges“ in der Innenstadt · Feuerwerk zu Pützchens Markt · Festumzug · Rundgang der Ehrengäste All diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Attraktivitätssteigerung der Veranstaltung und basieren auf einer freiwilligen Eigeninitiative der Stadt Bonn. Zur Durchführung dieser Maßnahmen ist die Stadt weder durch Gesetz (Verkehrssicherungspflichten) noch durch eine sachliche Notwendigkeit (Funktionsfähigkeit der Veranstaltung) verpflichtet. Zwar dient die Steigerung der Attraktivität mittelbar auch den Beschicker*innen (mehr Besucher = mehr Umsatz), jedoch genügt dies nicht, da das Gesetz in § 71 GewO ausdrücklich die Inanspruchnahme von Versorgungseinrichtungen und Versorgungsleistungen seitens der Beschicker*innen voraussetzt. Darüber hinaus sind aus Sicht der Verwaltung (u.a.) auch die folgenden Kostenpositionen nicht umlagefähig: · Sicherung der städtischen Bäume auf Veranstaltungsgelände · Herstellungsmaßnahmen auf der Fläche (Auf- und Abbau von Zäunen, Fußballtoren auf dem Gelände, Baumschnitt) · Kosten der Halle "Holzlarer Weg 40" · Einrichtung der Marktschule als Lagezentrum · Autobahnsperrung · Brandsicherheitswache · "Toilette für alle“ Diese Maßnahmen stehen zwar in einem engeren sachlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung und dienen nicht „nur“ der Attraktivitätssteigerung, jedoch sind sie im vorliegenden Fall nicht alsSeite 3 von 13 Seite 4 erforderlich zur Durchführung der Veranstaltung anzusehen, auch wenn sie als sinnvoll zu bewerten sind. In der Vergangenheit (bis zum Jahre 2024) wurde auf einen „Stammschutz“ der Bäume auf dem Veranstaltungsgelände „Weihnachtsmarkt“ generell verzichtet, ohne dass es deshalb zu relevanten Baumschäden gekommen wäre. Vor diesem Hintergrund kann nicht von einer übermäßigen „Baumgefährdung“ durch die Veranstaltung gesprochen werden. Insofern sind die entsprechenden Kosten nicht als erforderlich anzusehen und von daher nicht umlagefähig. Zwar können sich „Herstellungsmaßnahmen auf der Veranstaltungsfläche“ sehr wohl auch als erforderlich zur Durchführung der Veranstaltung und die damit einhergehenden Kosten als umlagefähig im Sinne einer Inanspruchnahme gem. § 71 GewO durch die Beschicker*innen erweisen. Jedoch ist hiervon im vorliegenden Fall nicht auszugehen. Bei dem betreffenden Gelände handelt es sich um eine städtische Grünfläche. Die Stadt als Eigentümerin hat die Wiesen, Bäume und Wege auch unabhängig von der Veranstaltung zu unterhalten und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten (Mähen des Rasens, Rückschnitt der Bäume, Totholzentfernung, Ausbesserung von Schlaglöchern etc.). Auch wenn derartige Maßnahmen unmittelbar vor der Veranstaltung durchgeführt werden, können die hiermit verbundenen Kosten nicht auf die Beschicker*innen „abgewälzt“ werden. Die Kosten für die Halle „Holzlarer Weg 40“ sowie für die Einrichtung der Marktschule als Lagezentrum sind nicht umlagefähig. Beide Maßnahmen dienen der Effektivität und Vereinfachung des Verwaltungshandelns, also dem ureigensten Interesse der Stadt. Sie stellen zusätzliche Leistungen dar, die keineswegs für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Von einer Inanspruchnahme seitens der Beschicker*innen kann nicht die Rede sein. Die Autobahnsperrung ist eine zusätzliche Leistung zur Regelung des Verkehrs. Die Sperrung der Autobahn steht zwar in örtlichen wie auch zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung „Pützchens Markt“. Die verkehrliche Situation und deren Regelung kann aber nicht den Beschicker*innen normativ zugerechnet werden. Die Regelung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei, die den Auftrag einer Autobahnsperrung zur Entlastung der Personalsituation an die Stadtverwaltung weitergegeben hat. Die Kosten für diese Leistung sind nicht umlagefähig und von daher auszugliedern. Die Durchführung der Brandsicherheitswache obliegt der freiwilligen Feuerwehr oder einem beauftragten Unternehmen. Diese sind mit verschiedenen Fahrzeugen präventiv auf dem Veranstaltungsgelände vor Ort. Grundsätzlich kann eine Brandsicherheitswache jede Art von Veranstaltung schützen, allerdings gilt die gesetzliche Verpflichtung (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG NRW) für das Vorhandensein dieser Sicherheitsmaßnahme nur für bestimmte Veranstaltungen. Dazu zählen unter anderem Konzerte und andere kommerzielle Events mit Bühnenaufbauten. Die Veranstaltungsfläche „Pützchens Markt“ ist im Brandfall von der Bonner Feuerwache 2 aus in der gesetzlichen geforderten Zeit erreichbar. Die auf der Veranstaltungsfläche platzierte Brandsicherheitswache dient der zusätzlichen Absicherung desSeite 4 von 13 Seite 5 weitläufigen Geländes. Die Vorhaltung der Brandsicherheitswache ist eine Leistung, die nur während des Feuerwerkes verpflichtend umzusetzen ist. Die für die Stadt zusätzliche Absicherung des Veranstaltungsgeländes kann finanziell nicht den Beschicker*innen weitergegeben und in die Gebührenkalkulation einbezogen werden. Die Kosten in Höhe von 18.000 € jährlich sind nicht im Tarif zu berechnen. Die Bezirksvertretung Beuel hatte das Marktamt mit DS 240789 beauftragt, im Jahr 2024 die barrierefreie Toilette zu testen. Leider entsprach das bereitgestellte und aktuell einzige auf dem Markt zur Verfügung stehende Modell, nicht den Ansprüchen und der gewünschten Qualität. Das Marktamt stellt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausreichende barrierefreie Toilettenkabinen und Toilettenwagen bereit. Die "Toilette für alle“ ist eine zusätzliche Leistung, die über die geforderten Maßgaben hinausgeht. Die Bereitstellung zusätzlicher barrierefreier Leistungen kann nicht den Beschicker*innen zur Last gelegt werden und ist daher aus der Gebührenkalkulation auszugliedern. Es wird nach einer adäquaten, aber kostengünstigeren Alternative gesucht. Anteilige Berücksichtigung der Werbung Nach dem Urteil des VG Minden sorgt jede Form der Werbung für eine Attraktivitätssteigerung der Gesamtveranstaltung. Die hier in Bonn beworbene Veranstaltung „Pützchens Markt“ ist bereits überregional bekannt und ein großes Aushängeschild der Bundesstadt Bonn. Die Veranstaltung selbst bedarf keiner umfassenden Werbemaßnahme mehr und kann auch ohne diese durchgeführt werden, ohne dass es zu einem relevanten Besucherrückgang käme. Die vom Marktamt praktizierten Werbemaßnahmen dienen dazu, die Stadt Bonn gemeinsam mit dem Label „Pützchens Markt“ zu vermarkten. Die eingesetzte Werbung dient dazu, die Stadt Bonn und ihren vielfältigen Veranstaltungskalender, einschließlich dieser Großkirmes über die Grenzen der Region aber auch in der Region selbst zu präsentieren. Neben den Einnahmen, die auf der Kirmes selbst generiert werden, hat auch die Stadt Bonn selbst hohe wirtschaftliche Effekte, die durch die Kirmes in Gastronomie und Hotelgewerbe wie auch im Einzelhandel erwirtschaftet werden. Die Durchführung einer derart großen Veranstaltung in städtischer Federführung ist ein großes Prestige, insbesondere im Benchmarking mit anderen Städten. „Pützchens Markt“ ist die umsatzstärkste 5-Tages-Kirmes mit rund einer Million Besucher*innen. Aufgrund des starken Mehrwertes dieser Veranstaltung für die Stadt Bonn selbst, schlägt das Marktamt vor, die Kosten für alle Marketingmaßnahmen anteilig im Verhältnis: 25% kalkulationsfähig im Tarif und 75% Ausgliederung aus dem Tarif aufzuteilen. Bislang wurden die Kosten für Werbemaßnahmen vollumfänglich in den Tarif einkalkuliert. Unter Berücksichtigung und Anwendung der Rechtsprechung ist eine Aufteilung der Kosten, wie oben beschrieben, eine sinnvolle und rechtlich gesicherte Möglichkeit zur Verteilung der Kosten.Seite 5 von 13 Seite 6 Eine Auflistung der Marketingkosten ist Anlage 3 zu entnehmen. Entsprechend der aktuellen Kostensituation im Tarif 2025/2026 würden jährlich Kosten in Höhe von 56.350,00 € für Werbemaßnahmen anfallen. Davon sind 14.087,50 € kalkulatorisch in den Tarif einzurechnen. Die Kosten für Werbemaßnahmen in Höhe von 42.262,50 € sind auszugliedern. Diese werden durch den allgemeinen Haushalt getragen. Ausgliederung der Kosten aus dem Tarif Insgesamt sind jährlich 171.512,50 € aus den Gesamtkosten zur Erstellung des Tarifes 2025/2026 auszugliedern, da die Entstehung der jeweiligen Kosten nicht den originären und zwingenden Aufgaben zur Durchführung der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt“ und „Pützchens Markt“ zuzuordnen sind. Hierbei handelt es sich immer um Zusatzleistungen, die aus dem besonderen Wunsch der Veranstalterin entstanden sind und hauptsächlich dem Interesse der Stadtverwaltung dienen oder einen zusätzlichen Service für die Besucher*innen bieten (Feuerwerk, barrierefreie Toiletten…). Bei der hauswirtschaftlichen Situation der Bundesstadt Bonn steht es immer im Vordergrund, wirtschaftlich und sparsam zu haushalten. Dies wird selbstverständlich auch bei den Planungen der kommenden Veranstaltungen verantwortungsvoll umgesetzt. Weiterhin werden aktiv neue Sponsoren für die Veranstaltung Pützchens Markt akquiriert und Einsparpotenzial gesucht (bspw. Wegfall Weihnachtsbäume). Durch die Berücksichtigung der Inhalte des Urteils im Rahmen der Tarifkalkulation wird die Bundesstadt Bonn ihrer Verpflichtung zu rechtmäßigem Handeln (Rechtsstaatsprinzip) gerecht und trägt damit zur möglichst rechtssicheren Durchführung sowie finanziellen Abwicklung der Veranstaltung bei. Danach ist nun stärker als bisher das gebührenrechtliche Prinzip der Erforderlichkeit zu beachten. Daher können nicht mehr alle bisherigen Kostenposition in die Entgelte umgelegt werden. Die Anwendung des Mindener Urteils führt zur Überarbeitung der umzulegenden Kostenpositionen. Diese Überarbeitung führt neben der Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation gleichzeitig zu einer Stabilisierung des Tarifs, die auf die ausgegliederten Kosten zurückzuführen ist. Dies ist ein wichtiges Signal für die zukunftsorientierte Weiterführung städtischer Marktveranstaltungen. Tarifbeispiele vergleichbarer Veranstaltungen In Anlage 4 ist eine Aufstellung und Berechnung der häufigsten Tarifgruppen von Kirmesveranstaltungen im Vergleich. Der Weihnachtsmarkt Hannover sowie die Haaner Kirmes berechnen die Quadratmeterpreise für die Gesamtdauer der Veranstaltung, bei den weiteren hier aufgeführten Veranstaltungen, handelt es sich um die Entgelte pro Quadratmeter und Tag.Seite 6 von 13 Seite 7 Anlage/n 1 Anlage 1 Aufzählung auszugliedernden Kosten (öffentlich) 2 Anlage 2 Attraktivitätssteigernde Merkmale (öffentlich) 3 Anlage 3 Marketingkosten (öffentlich) 4 Anlage 4 Vergleich Tarif andere Veranstaltungen (öffentlich)Seite 7 von 13 Anlage 1 Bei den aufgeführten Kosten handelt es sich um die Aufzählung der zu kalkulierenden Kosten zu dem jeweiligen Finanzierungspunkt. 2025 2026 Gesamt 523800 Erstattung an übrige Bereiche PM, Brandsicherheitswache (Gelände) 18.000,00 € 18.000,00 € 36.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Weihnachtsmarkt Stammschutz 3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Weihnachtsmarkt, Betreuungskosten Aktionshaus 7.500,00 € 7.500,00 € 15.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Weihnachtsmarkt Montage/Remontage Schriftzug 2.600,00 € 2.600,00 € 5.200,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Weihnachtsmarkt, Verschied. (Torbg. Deko etc) 3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Weihnachtsmarkt Bühne 1.600,00 € 1.600,00 € 3.200,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Weihnachtsmarkt Beleuchtungskonzept 6.000,00 € 6.000,00 € 12.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Pützchens Markt, Feuerwerk 16.000,00 € 16.000,00 € 32.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen PM, Fahrbahnmarkierungen 13.500,00 € 13.500,00 € 27.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Autobahnsperrung 12.000,00 € 12.000,00 € 24.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Eröffnung Pützchen u. Sonstige 10.000,00 € 10.000,00 € 20.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen PM, Schüttgut aufbringen/ Rufbereitschaft 7.500,00 € 7.500,00 € 15.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen PM, Beseitigung Flurschäden 5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen PM, Toilette für alle 4.500,00 € 4.500,00 € 9.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen PM, Ausflug Marktschule 3.500,00 € 3.500,00 € 7.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Weihnachtsmarkt, Container Aktionshaus, Büro 5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00 €Seite 8 von 13 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen KHW, Bürocontainer 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Weihnachtsmarkt Banner Sterntor 1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Weihnachtsmarkt Reinigung Container 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen PM, Geldtransport 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Begleitung Festumzug (Freundeskreis) 500,00 € 500,00 € 1.000,00 € 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen PM, Plakate Waffenverbot/ Cannabis 300,00 € 300,00 € 600,00 € 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial Weihnachtsmarkt, Weihnachtsbäume 3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 € 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial PM, Blumengesteck 300,00 € 300,00 € 600,00 € 543170 Bewirtungskosten PM, Eröffnungsveranstaltung Märkchen 1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 € 543170 Bewirtungskosten PM, Rundgang Ehrengäste 250,00 € 250,00 € 500,00 € 543170 Bewirtungskosten PM, Sonstige (z.B. Vorbesprechung PM) 200,00 € 200,00 € 400,00 €Seite 9 von 13 Anlage 2 Ausgliedernde Kosten: Attraktivitätssteigernde Merkmale, die nicht der originären Veranstaltung und deren Durchführung zuzuordnen sind. 2025 2026 Gesamt PM, Brandsicherheitswache (Gelände) 18.000,00 € 18.000,00 € 36.000,00 € WM Stammschutz Bäume 3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 € WM Betreuungskosten Aktionshaus 7.500,00 € 7.500,00 € 15.000,00 € Weihnachtsmarkt Montage/Remontage Schriftzug 2.600,00 € 2.600,00 € 5.200,00 € Weihnachtsmarkt, Verschied. (Torbogen Deko etc) 3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 € Weihnachtsmarkt Bühne 1.600,00 € 1.600,00 € 3.200,00 € Weihnachtsmarkt Beleuchtungskonzept 6.000,00 € 6.000,00 € 12.000,00 € Pützchens Markt, Feuerwerk 16.000,00 € 16.000,00 € 32.000,00 € PM, Fahrbahnmarkierungen 13.500,00 € 13.500,00 € 27.000,00 € PM, Autobahnsperrung 12.000,00 € 12.000,00 € 24.000,00 € Eröffnung Pützchen u. Sonstige 10.000,00 € 10.000,00 € 20.000,00 € PM, Schüttgut aufbringen/ Rufbereitschaft 7.500,00 € 7.500,00 € 15.000,00 € PM, Beseitigung Flurschäden 5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00 € PM, Toilette für alle 4.500,00 € 4.500,00 € 9.000,00 € PM, Ausflug Marktschule 3.500,00 € 3.500,00 € 7.000,00 € WM, Container Aktionshaus, Büro 5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00 € KHW, Bürocontainer 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € WM Banner Sterntor 1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 € WM Reinigung Container 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € PM, Geldtransport 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € PM Begleitung Festumzug (Freundeskreis) 500,00 € 500,00 € 1.000,00 € PM, Plakate Waffenverbot/ Cannabis 300,00 € 300,00 € 600,00 € WM, Weihnachtsbäume 3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 € PM, Blumengesteck 300,00 € 300,00 € 600,00 € PM, Eröffnungsveranstaltung Märkchen 1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 € PM, Rundgang Ehrengäste 250,00 € 250,00 € 500,00 € PM, Sonstige (z.B. Vorbesprechung PM) 200,00 € 200,00 € 400,00 € Abkürzungen KHW Kunsthandwerkermarkt WM Weihnachtsmarkt PM Pützchens MarktSeite 10 von 13 Anlage 3 Aufwendungen für Marketingmaßnahmen 2025 2026 Gesamt PM, Kosten Stroer Großfläche 14.800,00 € 14.800,00 € 29.600,00 € PM, MFD-Standbild SWB 2.900,00 € 2.900,00 € 5.800,00 € PM, Faltblatt (Druck: Sponsoring SWB) 1.200,00 € 1.200,00 € 2.400,00 € PM Abspanner Kennedybrücke (Änd. und Montage) 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € PM, Werbespot Produktionleist. (Radio) 600,00 € 600,00 € 1.200,00 € PM, Infocreen 100,00 € 100,00 € 200,00 € PM, Rundfunkspots, HSG 17.000,00 € 17.000,00 € 34.000,00 € PM, Zeitungsanzeigen, Rhein-Sieg- Anzeigenblatt 6.000,00 € 6.000,00 € 12.000,00 € PM, Zeitungsanzeige, Krupp-Verlag 2.500,00 € 2.500,00 € 5.000,00 € PM, Zeitungsanzeige, General-Anzeiger, Bonner Zeitungsdruckerei 1.800,00 € 1.800,00 € 3.600,00 € PM, Gemi-Verlag, Kirmes&Park Revue 1.250,00 € 1.250,00 € 2.500,00 € PM, Werbeträger (Stroer) 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 € PM, Rundfunktspots, RadioCom 950,00 € 950,00 € 1.900,00 € PM, Zeitungsanzeige, Express (DuMont Schauberg) 900,00 € 900,00 € 1.800,00 € PM, Komet, Vorbericht Pützchens Markt 850,00 € 850,00 € 1.700,00 € WM, Faltblatt, Druck 1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 € WM, Infocreen 2.000,00 € 2.000,00 € 4.000,00 € 56.350,00 56.350,00 Abkürzungen PM Pützchens Markt WM WeihnachtsmarktSeite 11 von 13 Anlage 4 Tarifbeispiele vergleichbarer Veranstaltungen Der Weihnachtsmarkt Hannover sowie die Haaner Kirmes berechnen die Quadratmeterpreise für die Gesamtdauer der Veranstaltung, bei den weiteren hier aufgeführten Veranstaltungen, handelt es sich um die Entgelte pro Quadratmeter und Tag. € /qm am Tag Hannov er WM Bonner WM Haaner Kirmes Münster Send Düren Herne Pützchens Markt Ausschank 321,59 €/qm Gesamt dauer (30 Tage) 10,26€/qm 307,80 €/qm bei Gesamtdauer 30 Tage 7,40€/qm Für alle Tage Gesamtpreis qm/ für die Dauer der Veranstaltun g (Gesamtdau er 5 Tage) 3,02 € pro Tag/qm 27,18 € (Gesamt dauer 9 Tage) 4,64€ Tag/qm 41,76€ (Gesamt dauer 9 Tage) 7,90€ Tag/qm (Gesamt dauer 12 Tage) 10,02€ Tag /qm 50,01€/qm (Gesamtdauer 5 Tage) Vollimbiss 253,35€ / qm Gesamt dauer (30 Tage) 10,02 €/qm 300,60 €/ qm Gesamtdauer 30 Tage 31,80 € Für alle Tage Gesamtpreis qm/ für die Dauer der Veranstaltung) 3,24 € Tag/qm 7,69 € Tag/qm 9,36 € Tag/qm 10,67 €/qm 53,35€/qm (Gesamtdauer 5 Tage) Autoscooter 7,40 €/qm Für alle Tage Gesamtpreis qm/ für die Dauer der Veranstaltung (Gesamtdauer 5Tage) 0,32 € mindeste ns 258,96 pro Tag 0,26 € Tag/qm 0,80 € Tag/qm 1,29€/qm 6,45 €/qm (Gesamtdauer 5 Tage) Riesenrad 7,40 €/ qm Für alle Tage Gesamtpreis qm/ für die Dauer der Veranstaltung (Gesamtdauer 5 Tage) 0,32 € Tag/qm 1,02 € Tag/qm 1,39 € Tag/qm 1,80€/qm 9 €/qm (Gesamtdauer 5 Tage) Kinderfahr- geschäft 1,00 30 €/ qm bei Gesamtdauer 30 Tage WM 6,30 €/qm mind. 370,00€ Für alle Tage Gesamtpreis qm/ für die Dauer der Veranstaltung 0,54 € mind. aber 43,16€ 0,46 € Tag/qm 0,53 € Tag/qm 1,41 €/qm 7,05 €/qm (Gesamtdauer 5 Tage) Verlosung 21,20 € Für alle Tage Gesamtpreis qm/ für die Dauer der Veranstaltung (Gesamtdauer 5Tage) 2,16 € Tag/qm 3,06 € Tag/qm 4,18 € Tag/qm 8,46 €/ qm 42,30 €/qm (Gesamtdauer 5 Tage) Sonstiger Verkauf 106,21€ / Qm Gesamtdaue r (30 Tage) 4,16 €/qm 124,80 €/qm bei Gesamtdauer 30 Tage WM 44,50€/qm /Für alle Tage Gesamtpreis qm/ für die Dauer der Veranstaltung 2,37 € 2,57 € Tag/qm 3,82 € Tag/qm 5,40 € /qm 27,00 €/qm (Gesamtdauer 5 Tage)Seite 12 von 13 (Gesamtdauer 5 Tage) Kunsthand werk 59,39€/ qm Gesamtdaue r (30 Tage) 3,27€/qm 98,10€/qm bei Gesamtdauer 30 Tage WMSeite 13 von 13
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