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252508-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen

Nummer
252508-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Holzlarer Weg Straße· Bechlinghoven, Beuel Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252508 Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252508-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Änderung der Tarifordnung für Ausstellungen,
Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte,
Flohmärkte, Volksfeste und ähnliche
Veranstaltungen
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Stellungnahme und Begründung der entfallenden Kostenpositionen aus der
Tarifkalkulation
Anwendung des Urteils VG Minden 3 K 95/18 v.26.05.2021 auf den Tarif für
Märkte in der Bundesstadt Bonn
Aufgrund der Maßgabe legt die Stadt die folgenden zugeordneten
Kostenpunkte im Rahmen der städtisch organisierten Marktveranstaltungen
Pützchens Markt
Weihnachtsmarkt
Dreikönigsmarkt
Kunsthandwerkermarkt und
Wochenmärkte
vor.
Anwendung des Urteils VG Minden 3 K 95/18 v.26.05.2021 auf den Tarif für
Märkte in der Bundesstadt Bonn
Amt 33-52/ Marktamt hat das o.g. Urteil dem Rechnungsprüfungsamt, dem
Rechtsamt und der Kämmerei zur Abstimmung vorgelegt. Es haben interne
Abstimmungen und eine rechtliche Beurteilung des Urteils stattgefunden. Das
Marktamt hat die daraus resultierenden Vorschläge und Ergebnisse umgesetzt.
Nach der vorgenannten Rechtsprechung sind für die Volksfeste und
Spezialmärkte nur Kosten zu berücksichtigen, die im Sinne des § 71
Gewerbeordnung für die Überlassungen von Raum und Ständen, für die
Inanspruchnahme (Inbetriebnahme und Nutzung) von
Versorgungseinrichtungen und Versorgungsleistungen, einschließlich
Abfallbeseitigung, entstehen. Darüber hinaus kann eine Beteiligung an denSeite 1 von 13
Seite 2
Werbekosten erfolgen. Alle weiteren Kosten können bei der
Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden, sondern sind von der Stadt
zu tragen.
Die Anwendung der Maßstäbe des Urteils VG Minden 3 K 95/18 v.
26.05.2021 bezüglich des §71 GewO auf den Tarif für Märkte in der
Bundesstadt Bonn konkretisiert die Bindung der Verwaltung an Recht
und Gesetz und sichert das verwaltungsrechtliche Handeln soweit
möglich gegen Klagen durch Dritte ab.
Neben der Erhebung von Standgebühren bei Marktveranstaltungen werden
weitere Einnahmen zudem über die Vermietung von Wohnwagenplätzen und
die Vermietung der städtischen Leihhütten auf dem Weihnachtsmarkt generiert
(Hütten ca. 16.000,- EUR/ Wohnwagenplatz ca. 43.300,- EUR). Weiterhin
werden mit Beschluss des aktuellen Tarifes ab 2026 Gebühren für das
Platzieren von Wohn- und Campingwagen anlässlich der Veranstaltung
"Pützchens Markt" erhoben. So können zukünftig mindestens 12.000 €
Gebühren zusätzlich generiert werden.
Vor Einbringung des neuen Tarifes wurden sämtliche Ausgabepositionen in
Hinblick auf Einsparmöglichkeiten geprüft und die danach möglichen
Einsparmaßnahmen entsprechend umgesetzt. Außerdem werden
Werbemaßnahmen in Papierform reduziert, weil sie adressatengerechter,
insbesondere durch eine verstärkte Nutzung digitaler Medien, platziert werden
können. Kein Einsparpotenzial kann bei Leistungen zur Sicherheit
(Zugangssperren, Straßensperrungen, Notausgänge, Notfallbeleuchtung etc.)
sowie auch bei Dienstleistungen des Sicherheits- und Sanitätsdienstes erzielt
werden. Die Anforderungen an die zu erfüllenden Leistungen sind in den letzten
Jahren stark gestiegen und auch notwendig. Zudem sind die Kosten für
Dienstleistungen dieser Art zwischen 10 bis 15% gestiegen.
Die Gesamtliste der auszugliedernden Kosten ist in Anlage 1 aufgelistet.
Für die Tarifkalkulation ist nach Bewertung des Rechtsamtes zu beachten, dass
die in die Gebührenkalkulation regelmäßig nur solche Kosten einfließen dürfen,
welche aus Maßnahmen und Aufwendungen resultieren, die für die
ordnungsgemäße und sichere Durchführung einer solchen Veranstaltung
zwingend notwendig sind. Nur in Bezug auf diese Kosten kann von einer
Inanspruchnahme im Sinne des § 71 GewO seitens der Beschicker*innen die
Rede sein. Freiwillige Leistungen, die dazu beitragen, dass die Optik oder der
Charakter der Veranstaltung optimiert werden, sind als zusätzliche Leistungen
zu betrachten, ohne die die Veranstaltung gleichwohl sicher und
ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die entsprechenden Kosten sind
aus dem Tarif herauszurechnen und gehen zu Lasten des allgemeinen
Haushalts.
Die Kosten in Bezug auf attraktivitätssteigernde Merkmale, die nicht der
originären Veranstaltung bzw. deren Durchführung zuzuordnen sind,
dürfen nicht im Rahmen der Tarifkalkulation berücksichtigt werden. Eine
Auflistung erfolgt in Anlage 2.
In enger Anlehnung an die Ausführungen des VG Minden sowie die
Stellungnahme des Rechtsamtes sind nach Auffassung der Verwaltung
insbesondere die folgenden Kostenpositionen auszugliedern:Seite 2 von 13
Seite 3
· Kinderaktionshaus
· Eröffnungsveranstaltung
· Bühne
· Dekorationen
· Umsetzung eines Beleuchtungskonzeptes
· Montage des „Weihnachtsmarktschriftzuges“ in der Innenstadt
· Feuerwerk zu Pützchens Markt
· Festumzug
· Rundgang der Ehrengäste
All diese Maßnahmen dienen ausschließlich der Attraktivitätssteigerung der
Veranstaltung und basieren auf einer freiwilligen Eigeninitiative der Stadt
Bonn. Zur Durchführung dieser Maßnahmen ist die Stadt weder durch Gesetz
(Verkehrssicherungspflichten) noch durch eine sachliche Notwendigkeit
(Funktionsfähigkeit der Veranstaltung) verpflichtet. Zwar dient die Steigerung
der Attraktivität mittelbar auch den Beschicker*innen (mehr Besucher = mehr
Umsatz), jedoch genügt dies nicht, da das Gesetz in § 71 GewO ausdrücklich
die Inanspruchnahme von Versorgungseinrichtungen und
Versorgungsleistungen seitens der Beschicker*innen voraussetzt.
Darüber hinaus sind aus Sicht der Verwaltung (u.a.) auch die folgenden
Kostenpositionen nicht umlagefähig:
· Sicherung der städtischen Bäume auf Veranstaltungsgelände
· Herstellungsmaßnahmen auf der Fläche (Auf- und Abbau von Zäunen,
Fußballtoren auf dem Gelände, Baumschnitt)
· Kosten der Halle "Holzlarer Weg 40"
· Einrichtung der Marktschule als Lagezentrum
· Autobahnsperrung
· Brandsicherheitswache
· "Toilette für alle“
Diese Maßnahmen stehen zwar in einem engeren sachlichen Zusammenhang
mit der Durchführung der Veranstaltung und dienen nicht „nur“
der Attraktivitätssteigerung, jedoch sind sie im vorliegenden Fall nicht alsSeite 3 von 13
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erforderlich zur Durchführung der Veranstaltung anzusehen, auch
wenn sie als sinnvoll zu bewerten sind.
In der Vergangenheit (bis zum Jahre 2024) wurde auf einen „Stammschutz“
der Bäume auf dem Veranstaltungsgelände „Weihnachtsmarkt“ generell
verzichtet, ohne dass es deshalb zu relevanten Baumschäden gekommen
wäre. Vor diesem Hintergrund kann nicht von einer übermäßigen
„Baumgefährdung“ durch die Veranstaltung gesprochen werden. Insofern sind
die entsprechenden Kosten nicht als erforderlich anzusehen und von daher
nicht umlagefähig.
Zwar können sich „Herstellungsmaßnahmen auf der Veranstaltungsfläche“
sehr wohl auch als erforderlich zur Durchführung der Veranstaltung und die
damit einhergehenden Kosten als umlagefähig im Sinne einer
Inanspruchnahme gem. § 71 GewO durch die Beschicker*innen erweisen.
Jedoch ist hiervon im vorliegenden Fall nicht auszugehen. Bei dem
betreffenden Gelände handelt es sich um eine städtische Grünfläche. Die Stadt
als Eigentümerin hat die Wiesen, Bäume und Wege auch unabhängig von der
Veranstaltung zu unterhalten und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten
(Mähen des Rasens, Rückschnitt der Bäume, Totholzentfernung,
Ausbesserung von Schlaglöchern etc.). Auch wenn derartige Maßnahmen
unmittelbar vor der Veranstaltung durchgeführt werden, können die hiermit
verbundenen Kosten nicht auf die Beschicker*innen „abgewälzt“ werden.
Die Kosten für die Halle „Holzlarer Weg 40“ sowie für die Einrichtung der
Marktschule als Lagezentrum sind nicht umlagefähig. Beide Maßnahmen
dienen der Effektivität und Vereinfachung des Verwaltungshandelns, also dem
ureigensten Interesse der Stadt. Sie stellen zusätzliche Leistungen dar, die
keineswegs für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Von einer
Inanspruchnahme seitens der Beschicker*innen kann nicht die Rede sein.
Die Autobahnsperrung ist eine zusätzliche Leistung zur Regelung des
Verkehrs. Die Sperrung der Autobahn steht zwar in örtlichen wie auch
zeitlichen Zusammenhang mit der Veranstaltung „Pützchens Markt“. Die
verkehrliche Situation und deren Regelung kann aber nicht den
Beschicker*innen normativ zugerechnet werden. Die Regelung des fließenden
Verkehrs obliegt der Polizei, die den Auftrag einer Autobahnsperrung zur
Entlastung der Personalsituation an die Stadtverwaltung weitergegeben hat.
Die Kosten für diese Leistung sind nicht umlagefähig und von daher
auszugliedern.
Die Durchführung der Brandsicherheitswache obliegt der freiwilligen
Feuerwehr oder einem beauftragten Unternehmen. Diese sind mit
verschiedenen Fahrzeugen präventiv auf dem Veranstaltungsgelände vor Ort.
Grundsätzlich kann eine Brandsicherheitswache jede Art von Veranstaltung
schützen, allerdings gilt die gesetzliche Verpflichtung (Gesetz über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG NRW) für
das Vorhandensein dieser Sicherheitsmaßnahme nur für bestimmte
Veranstaltungen. Dazu zählen unter anderem Konzerte und andere
kommerzielle Events mit Bühnenaufbauten. Die Veranstaltungsfläche
„Pützchens Markt“ ist im Brandfall von der Bonner Feuerwache 2 aus in der
gesetzlichen geforderten Zeit erreichbar. Die auf der Veranstaltungsfläche
platzierte Brandsicherheitswache dient der zusätzlichen Absicherung desSeite 4 von 13
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weitläufigen Geländes. Die Vorhaltung der Brandsicherheitswache ist eine
Leistung, die nur während des Feuerwerkes verpflichtend umzusetzen ist. Die
für die Stadt zusätzliche Absicherung des Veranstaltungsgeländes kann
finanziell nicht den Beschicker*innen weitergegeben und in die
Gebührenkalkulation einbezogen werden. Die Kosten in Höhe von 18.000 €
jährlich sind nicht im Tarif zu berechnen.
Die Bezirksvertretung Beuel hatte das Marktamt mit DS 240789 beauftragt, im
Jahr 2024 die barrierefreie Toilette zu testen. Leider entsprach das
bereitgestellte und aktuell einzige auf dem Markt zur Verfügung stehende
Modell, nicht den Ansprüchen und der gewünschten Qualität. Das Marktamt
stellt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausreichende barrierefreie
Toilettenkabinen und Toilettenwagen bereit. Die "Toilette für alle“ ist eine
zusätzliche Leistung, die über die geforderten Maßgaben hinausgeht. Die
Bereitstellung zusätzlicher barrierefreier Leistungen kann nicht den
Beschicker*innen zur Last gelegt werden und ist daher aus der
Gebührenkalkulation auszugliedern. Es wird nach einer adäquaten, aber
kostengünstigeren Alternative gesucht.
Anteilige Berücksichtigung der Werbung
Nach dem Urteil des VG Minden sorgt jede Form der Werbung für eine
Attraktivitätssteigerung der Gesamtveranstaltung. Die hier in Bonn beworbene
Veranstaltung „Pützchens Markt“ ist bereits überregional bekannt und ein
großes Aushängeschild der Bundesstadt Bonn. Die Veranstaltung selbst bedarf
keiner umfassenden Werbemaßnahme mehr und kann auch ohne diese
durchgeführt werden, ohne dass es zu einem relevanten Besucherrückgang
käme. Die vom Marktamt praktizierten Werbemaßnahmen dienen dazu, die
Stadt Bonn gemeinsam mit dem Label „Pützchens Markt“ zu vermarkten. Die
eingesetzte Werbung dient dazu, die Stadt Bonn und ihren vielfältigen
Veranstaltungskalender, einschließlich dieser Großkirmes über die Grenzen der
Region aber auch in der Region selbst zu präsentieren. Neben den Einnahmen,
die auf der Kirmes selbst generiert werden, hat auch die Stadt Bonn selbst
hohe wirtschaftliche Effekte, die durch die Kirmes in Gastronomie und
Hotelgewerbe wie auch im Einzelhandel erwirtschaftet werden. Die
Durchführung einer derart großen Veranstaltung in städtischer Federführung ist
ein großes Prestige, insbesondere im Benchmarking mit anderen Städten.
„Pützchens Markt“ ist die umsatzstärkste 5-Tages-Kirmes mit rund einer Million
Besucher*innen.
Aufgrund des starken Mehrwertes dieser Veranstaltung für die Stadt Bonn
selbst, schlägt das Marktamt vor, die Kosten für alle Marketingmaßnahmen
anteilig im Verhältnis:
25% kalkulationsfähig im Tarif
und 75% Ausgliederung aus dem Tarif
aufzuteilen.
Bislang wurden die Kosten für Werbemaßnahmen vollumfänglich in den Tarif
einkalkuliert. Unter Berücksichtigung und Anwendung der Rechtsprechung ist
eine Aufteilung der Kosten, wie oben beschrieben, eine sinnvolle und rechtlich
gesicherte Möglichkeit zur Verteilung der Kosten.Seite 5 von 13
Seite 6
Eine Auflistung der Marketingkosten ist Anlage 3 zu entnehmen.
Entsprechend der aktuellen Kostensituation im Tarif 2025/2026 würden jährlich
Kosten in Höhe von 56.350,00 € für Werbemaßnahmen anfallen. Davon
sind 14.087,50 € kalkulatorisch in den Tarif einzurechnen. Die Kosten für
Werbemaßnahmen in Höhe von 42.262,50 € sind auszugliedern. Diese
werden durch den allgemeinen Haushalt getragen.
Ausgliederung der Kosten aus dem Tarif
Insgesamt sind jährlich 171.512,50 € aus den Gesamtkosten zur Erstellung
des Tarifes 2025/2026 auszugliedern, da die Entstehung der jeweiligen
Kosten nicht den originären und zwingenden Aufgaben zur Durchführung der
Veranstaltung „Weihnachtsmarkt“ und „Pützchens Markt“ zuzuordnen sind.
Hierbei handelt es sich immer um Zusatzleistungen, die aus dem besonderen
Wunsch der Veranstalterin entstanden sind und hauptsächlich dem Interesse
der Stadtverwaltung dienen oder einen zusätzlichen Service für die
Besucher*innen bieten (Feuerwerk, barrierefreie Toiletten…).
Bei der hauswirtschaftlichen Situation der Bundesstadt Bonn steht es immer im
Vordergrund, wirtschaftlich und sparsam zu haushalten. Dies wird
selbstverständlich auch bei den Planungen der kommenden Veranstaltungen
verantwortungsvoll umgesetzt. Weiterhin werden aktiv neue Sponsoren für die
Veranstaltung Pützchens Markt akquiriert und Einsparpotenzial gesucht (bspw.
Wegfall Weihnachtsbäume).
Durch die Berücksichtigung der Inhalte des Urteils im Rahmen der
Tarifkalkulation wird die Bundesstadt Bonn ihrer Verpflichtung zu
rechtmäßigem Handeln (Rechtsstaatsprinzip) gerecht und trägt damit zur
möglichst rechtssicheren Durchführung sowie finanziellen Abwicklung
der Veranstaltung bei.
Danach ist nun stärker als bisher das gebührenrechtliche Prinzip der
Erforderlichkeit zu beachten. Daher können nicht mehr alle bisherigen
Kostenposition in die Entgelte umgelegt werden.
Die Anwendung des Mindener Urteils führt zur Überarbeitung
der umzulegenden Kostenpositionen. Diese Überarbeitung führt
neben der Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation gleichzeitig zu
einer Stabilisierung des Tarifs, die auf die ausgegliederten
Kosten zurückzuführen ist. Dies ist ein wichtiges Signal für
die zukunftsorientierte Weiterführung städtischer Marktveranstaltungen.
Tarifbeispiele vergleichbarer Veranstaltungen
In Anlage 4 ist eine Aufstellung und Berechnung der häufigsten Tarifgruppen
von Kirmesveranstaltungen im Vergleich.
Der Weihnachtsmarkt Hannover sowie die Haaner Kirmes berechnen die
Quadratmeterpreise für die Gesamtdauer der Veranstaltung, bei den weiteren
hier aufgeführten Veranstaltungen, handelt es sich um die Entgelte pro
Quadratmeter und Tag.Seite 6 von 13
Seite 7
Anlage/n
1 Anlage 1 Aufzählung auszugliedernden Kosten (öffentlich)
2 Anlage 2 Attraktivitätssteigernde Merkmale (öffentlich)
3 Anlage 3 Marketingkosten (öffentlich)
4 Anlage 4 Vergleich Tarif andere Veranstaltungen (öffentlich)Seite 7 von 13
Anlage 1
Bei den aufgeführten Kosten handelt es sich um die Aufzählung der zu kalkulierenden Kosten zu
dem jeweiligen Finanzierungspunkt.
2025 2026 Gesamt
523800 Erstattung an
übrige Bereiche
PM,
Brandsicherheitswache
(Gelände)
18.000,00 € 18.000,00
€
36.000,00
€
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Weihnachtsmarkt
Stammschutz
3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Weihnachtsmarkt,
Betreuungskosten
Aktionshaus
7.500,00 € 7.500,00 € 15.000,00
€
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Weihnachtsmarkt
Montage/Remontage
Schriftzug
2.600,00 € 2.600,00 € 5.200,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Weihnachtsmarkt,
Verschied. (Torbg. Deko
etc)
3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Weihnachtsmarkt
Bühne
1.600,00 € 1.600,00 € 3.200,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Weihnachtsmarkt
Beleuchtungskonzept
6.000,00 € 6.000,00 € 12.000,00
€
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Pützchens Markt,
Feuerwerk
16.000,00 € 16.000,00
€
32.000,00
€
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
PM,
Fahrbahnmarkierungen
13.500,00 € 13.500,00
€
27.000,00
€
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Autobahnsperrung 12.000,00 € 12.000,00
€
24.000,00
€
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Eröffnung Pützchen u.
Sonstige
10.000,00 € 10.000,00
€
20.000,00
€
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
PM, Schüttgut
aufbringen/
Rufbereitschaft
7.500,00 € 7.500,00 € 15.000,00
€
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
PM, Beseitigung
Flurschäden
5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00
€
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
PM, Toilette für alle 4.500,00 € 4.500,00 € 9.000,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
PM, Ausflug
Marktschule
3.500,00 € 3.500,00 € 7.000,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Weihnachtsmarkt,
Container Aktionshaus,
Büro
5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00
€Seite 8 von 13
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
KHW, Bürocontainer 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Weihnachtsmarkt
Banner Sterntor
1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Weihnachtsmarkt
Reinigung Container
1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
PM, Geldtransport 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
Begleitung Festumzug
(Freundeskreis)
500,00 € 500,00 € 1.000,00 €
529100 Aufwendungen für
sonstige
Dienstleistungen
PM, Plakate
Waffenverbot/ Cannabis
300,00 € 300,00 € 600,00 €
543160 Sonstiges
Verbrauchsmaterial
Weihnachtsmarkt,
Weihnachtsbäume
3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 €
543160 Sonstiges
Verbrauchsmaterial
PM, Blumengesteck 300,00 € 300,00 € 600,00 €
543170 Bewirtungskosten PM,
Eröffnungsveranstaltung
Märkchen
1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 €
543170 Bewirtungskosten PM, Rundgang
Ehrengäste
250,00 € 250,00 € 500,00 €
543170 Bewirtungskosten PM, Sonstige (z.B.
Vorbesprechung PM)
200,00 € 200,00 € 400,00 €Seite 9 von 13
Anlage 2
Ausgliedernde Kosten:
Attraktivitätssteigernde Merkmale, die nicht der originären Veranstaltung und deren
Durchführung zuzuordnen sind.
2025 2026 Gesamt
PM, Brandsicherheitswache (Gelände) 18.000,00 € 18.000,00 € 36.000,00 €
WM Stammschutz Bäume 3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 €
WM Betreuungskosten Aktionshaus 7.500,00 € 7.500,00 € 15.000,00 €
Weihnachtsmarkt Montage/Remontage
Schriftzug
2.600,00 € 2.600,00 € 5.200,00 €
Weihnachtsmarkt, Verschied. (Torbogen
Deko etc)
3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 €
Weihnachtsmarkt Bühne 1.600,00 € 1.600,00 € 3.200,00 €
Weihnachtsmarkt Beleuchtungskonzept 6.000,00 € 6.000,00 € 12.000,00 €
Pützchens Markt, Feuerwerk 16.000,00 € 16.000,00 € 32.000,00 €
PM, Fahrbahnmarkierungen 13.500,00 € 13.500,00 € 27.000,00 €
PM, Autobahnsperrung 12.000,00 € 12.000,00 € 24.000,00 €
Eröffnung Pützchen u. Sonstige 10.000,00 € 10.000,00 € 20.000,00 €
PM, Schüttgut aufbringen/ Rufbereitschaft 7.500,00 € 7.500,00 € 15.000,00 €
PM, Beseitigung Flurschäden 5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00 €
PM, Toilette für alle 4.500,00 € 4.500,00 € 9.000,00 €
PM, Ausflug Marktschule 3.500,00 € 3.500,00 € 7.000,00 €
WM, Container Aktionshaus, Büro 5.000,00 € 5.000,00 € 10.000,00 €
KHW, Bürocontainer 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 €
WM Banner Sterntor 1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 €
WM Reinigung Container 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 €
PM, Geldtransport 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 €
PM Begleitung Festumzug (Freundeskreis) 500,00 € 500,00 € 1.000,00 €
PM, Plakate Waffenverbot/ Cannabis 300,00 € 300,00 € 600,00 €
WM, Weihnachtsbäume 3.000,00 € 3.000,00 € 6.000,00 €
PM, Blumengesteck 300,00 € 300,00 € 600,00 €
PM, Eröffnungsveranstaltung Märkchen 1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 €
PM, Rundgang Ehrengäste 250,00 € 250,00 € 500,00 €
PM, Sonstige (z.B. Vorbesprechung PM) 200,00 € 200,00 € 400,00 €
Abkürzungen
KHW Kunsthandwerkermarkt
WM Weihnachtsmarkt
PM Pützchens MarktSeite 10 von 13
Anlage 3
Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
2025 2026 Gesamt
PM, Kosten Stroer Großfläche 14.800,00 € 14.800,00 € 29.600,00 €
PM, MFD-Standbild SWB 2.900,00 € 2.900,00 € 5.800,00 €
PM, Faltblatt (Druck: Sponsoring SWB) 1.200,00 € 1.200,00 € 2.400,00 €
PM Abspanner Kennedybrücke (Änd. und
Montage)
1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 €
PM, Werbespot Produktionleist. (Radio) 600,00 € 600,00 € 1.200,00 €
PM, Infocreen 100,00 € 100,00 € 200,00 €
PM, Rundfunkspots, HSG 17.000,00 € 17.000,00 € 34.000,00 €
PM, Zeitungsanzeigen, Rhein-Sieg-
Anzeigenblatt
6.000,00 € 6.000,00 € 12.000,00 €
PM, Zeitungsanzeige, Krupp-Verlag 2.500,00 € 2.500,00 € 5.000,00 €
PM, Zeitungsanzeige, General-Anzeiger,
Bonner Zeitungsdruckerei
1.800,00 € 1.800,00 € 3.600,00 €
PM, Gemi-Verlag, Kirmes&Park Revue 1.250,00 € 1.250,00 € 2.500,00 €
PM, Werbeträger (Stroer) 1.000,00 € 1.000,00 € 2.000,00 €
PM, Rundfunktspots, RadioCom 950,00 € 950,00 € 1.900,00 €
PM, Zeitungsanzeige, Express (DuMont
Schauberg)
900,00 € 900,00 € 1.800,00 €
PM, Komet, Vorbericht Pützchens Markt 850,00 € 850,00 € 1.700,00 €
WM, Faltblatt, Druck 1.500,00 € 1.500,00 € 3.000,00 €
WM, Infocreen 2.000,00 € 2.000,00 € 4.000,00 €
56.350,00 56.350,00
Abkürzungen
PM Pützchens Markt
WM WeihnachtsmarktSeite 11 von 13
Anlage 4
Tarifbeispiele vergleichbarer Veranstaltungen
Der Weihnachtsmarkt Hannover sowie die Haaner Kirmes berechnen die Quadratmeterpreise für die Gesamtdauer
der Veranstaltung, bei den weiteren hier aufgeführten Veranstaltungen, handelt es sich um die Entgelte pro
Quadratmeter und Tag.
€ /qm am
Tag
Hannov
er WM
Bonner WM Haaner
Kirmes
Münster
Send
Düren Herne Pützchens
Markt
Ausschank 321,59
€/qm
Gesamt
dauer
(30
Tage)
10,26€/qm
307,80 €/qm
bei Gesamtdauer 30
Tage
7,40€/qm
Für alle Tage
Gesamtpreis
qm/ für die
Dauer der
Veranstaltun
g (Gesamtdau
er 5 Tage)
3,02 €
pro
Tag/qm
27,18 €
(Gesamt
dauer 9
Tage)
4,64€
Tag/qm
41,76€
(Gesamt
dauer 9
Tage)
7,90€
Tag/qm
(Gesamt
dauer 12
Tage)
10,02€ Tag
/qm
50,01€/qm
(Gesamtdauer 5
Tage)
Vollimbiss 253,35€
/ qm
Gesamt
dauer
(30
Tage)
10,02 €/qm
300,60 €/
qm Gesamtdauer
30 Tage
31,80 €
Für alle Tage
Gesamtpreis qm/ für
die Dauer der
Veranstaltung)
3,24 €
Tag/qm
7,69 €
Tag/qm
9,36 €
Tag/qm
10,67 €/qm
53,35€/qm
(Gesamtdauer 5
Tage)
Autoscooter 7,40 €/qm
Für alle Tage
Gesamtpreis qm/ für
die Dauer der
Veranstaltung
(Gesamtdauer
5Tage)
0,32 €
mindeste
ns
258,96
pro Tag
0,26 €
Tag/qm
0,80 €
Tag/qm
1,29€/qm
6,45 €/qm
(Gesamtdauer 5
Tage)
Riesenrad 7,40 €/ qm Für
alle Tage
Gesamtpreis qm/ für
die Dauer der
Veranstaltung
(Gesamtdauer 5
Tage)
0,32 €
Tag/qm
1,02 €
Tag/qm
1,39 €
Tag/qm
1,80€/qm
9 €/qm
(Gesamtdauer 5
Tage)
Kinderfahr-
geschäft
1,00
30 €/ qm bei
Gesamtdauer 30
Tage WM
6,30 €/qm
mind. 370,00€
Für alle Tage
Gesamtpreis qm/ für
die Dauer der
Veranstaltung
0,54
€ mind.
aber
43,16€
0,46 €
Tag/qm
0,53 €
Tag/qm
1,41 €/qm
7,05 €/qm
(Gesamtdauer 5
Tage)
Verlosung 21,20 € Für alle
Tage Gesamtpreis
qm/ für die Dauer der
Veranstaltung
(Gesamtdauer
5Tage)
2,16 €
Tag/qm
3,06 €
Tag/qm
4,18 €
Tag/qm
8,46 €/ qm
42,30 €/qm
(Gesamtdauer 5
Tage)
Sonstiger
Verkauf
106,21€
/
Qm
Gesamtdaue
r (30 Tage)
4,16 €/qm
124,80
€/qm bei
Gesamtdauer 30
Tage WM
44,50€/qm /Für
alle Tage
Gesamtpreis qm/ für
die Dauer der
Veranstaltung
2,37 € 2,57 €
Tag/qm
3,82 €
Tag/qm
5,40 € /qm
27,00 €/qm
(Gesamtdauer 5
Tage)Seite 12 von 13
(Gesamtdauer 5
Tage)
Kunsthand
werk
59,39€/
qm
Gesamtdaue
r (30 Tage)
3,27€/qm
98,10€/qm
bei Gesamtdauer 30
Tage WMSeite 13 von 13

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Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de