252507-01 AA · Änderungsantrag
Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 (Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage 252507)
Kerndaten
- Nummer
- 252507-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 13.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Buschdorf Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 252507-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Clara Hennes SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch Dr. Nico Janicke DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Jules Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Benedikt Erforth Niklas Peters Brandschutzbedarfsplan 2025 - 2029 (Änderungsantrag der Koalition zur Vorlage 252507) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Empfehlung Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 13.05.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Teil 1 1. Es werden die in der Vorlage (Drucksache 252507) unter 3. dargestellten Stellen im Amt 37 eingerichtet und aus dem bestehenden Gesamtstellenplan finanziert. Wenn möglich, werden dabei die Stellen zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen (3.a. der Vorlage) mit einem KW-Vermerk eingerichtet. 2. Bei der nächsten Weiterentwicklung des Brandschutzbedarfsplans wird eine Attraktivitätssteigerung im haupt- und ehrenamtlichen Personalbereich als strategisches Ziel im Brandschutzbedarfsplan beschrieben. Dazu zählen qualitative und quantitative Maßnahmen wie zum Beispiel eine Steigerung der Ausbildungsraten oder modernisierte Arbeitsplätze sowie ein kollegiales Arbeitsklima. Es sollen moderne sachgerechte Ausbildungskonzepte und - methoden angewendet werden. 3. Die Weiterentwicklung des bestehenden Brandschutzbedarfsplans berücksichtigt außerdem zukünftig die nicht-leitungsgebundene Löschwasserversorgung, u.a. Bäche, Flüsse, Seen und Zisternen, welche auch im Rahmen der Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes entstehen können. Sie werden als Redundanz bei Ausfall der leitungsgebundenen Versorgung betrachtet. 4. Um neben den bestehenden Planungen und Projekten die Liegenschaften der Feuerwehr fit für die Zukunft zu machen, wird bis Mitte 2026 geprüft,Seite 1 von 4 Seite 2 inwiefern das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Buschdorf perspektivisch an einem anderen Ort im Einsatzgebiet neu errichtet werden kann. 5. Ein Umsetzungsbericht der Brandschutzbedarfsplanung wird Mitte 2027 vorgelegt. Teil 2 1. Die Stadtverwaltung setzt den Beschluss zur Katastrophenschutzbedarfsplanung (Drucksache 240251) zeitnah um. In der nächsten Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bonner Bevölkerungs- und Katastrophenschutz wird ein entsprechender Zeitplan vorgestellt. Katastrophenschutz, als übergeordnete Disziplin, die den Brandschutz umfasst, ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Daher wird die Arbeit der gesamten Stadtverwaltung in diesem Bereich des Bevölkerungsschutzes beschrieben und die Kooperation gemäß § 18 BHKG mit den Organisationen ASB, DRK, JUH, MHD, DLRG und dem THW dargestellt. Dabei wird die Zusammenarbeit u.a. im Rahmen der Ausbildung und Übungen thematisiert. Darüber hinaus werden weitere Partner zur Erreichung der Katastrophenschutzziele aufgeführt. 2. Es wird dargelegt, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Bonn bestehen, die engsten Partner, wie etwa die oben aufgeführten Organisationen, im Bonner Bevölkerungsschutz strategisch zu unterstützen. 3. Pilotprojekte und der politische Auftrag aus dem Beschluss zur Einrichtung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen (Drucksache 231663) werden in 2026 umgesetzt. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger stärker als Partner im Katastrophenschutz verstanden und deren Informationsbedürfnisse priorisiert betrachtet. Dafür soll ein entsprechendes Kommunikationskonzept im Sinne des Allgefahrenansatzes erarbeitet werden. 4. Wichtig für die effiziente Bewältigung von Krisen und Katastrophen ist ein erfolgreiches Krisenmanagement der Stadtverwaltung mit ihrem Krisenstab. In Ergänzung zu Kap. 7.13.2 des Brandschutzbedarfsplans (Krisenmanagement, Führung und Leitung) wird ein Ausbildungs- und Übungsprogramm für die Führungsebenen der gesamten Stadtverwaltung anhand einschlägiger Normen erarbeitet und evaluiert. 5. Im Bereich des Bevölkerungsschutzes wird an der Zukunftsfähigkeit der Liegenschaften gearbeitet und dabei der Objektschutz, u.a. Sicherung vor hybriden Gefahren, berücksichtigt. Insbesondere wird eine Liste möglicher Objekte für den Katastrophenschutz im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutzbedarfsplan erstellt und diesbezüglich ggf. mit o.g. Organisationen zusammengearbeitet. Insbesondere wird der Beschluss zur Prüfung eines linksrheinischen Katastrophenschutzzentrums (Drucksache 231019) weiterverfolgt und Bedarfe der Hilfsorganisationen werden unterstützt. BegründungSeite 2 von 4 Seite 3 Teil 1 Zu 1. Die KW-Vermerke sollen eingerichtet werden, da mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung auch Abrechnungsprozesse effizienter werden sollen. Zu 2. Gefahrenabwehr kann nur erfolgreich sein, wenn nicht nur Technik und Unterkünfte modernisiert sind, sondern es müssen auch ausreichend haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute verfügbar sein. Daher muss der Brandschutzbedarfsplan auch den Personalbereich ausführlich beschreiben. Zu 3. Bonn besitzt verschiedene nicht-leitungsgebundene Gewässer und Zisternen, die für die Bedarfe der Brandbekämpfung eingesetzt werden können. Insbesondere wenn die leitungsgebundene Versorgung nicht ausreicht oder ausfällt, stellen diese Möglichkeiten eine Alternative dar. Leitungsgebundene Wasserversorgung kann durch Unfälle oder gezielte Aktionen wie etwa hybride Bedrohungen ausfallen. Zu 4. Die Freiwillige Feuerwehr Buschdorf liegt am Rande ihres Zuständigkeitsbereiches und etwaige Erweiterungs- und Modernisierungsmöglichkeiten sind am derzeitigen Standort kaum realisierbar. Daher sollte geprüft werden, ob an anderen Stellen im Ausrückebereich eine neue Feuerwache errichtet werden kann, beispielsweise in der Straße „Im Schildchen“. Damit würde nicht nur ein modernes Feuerwehrgerätehaus für die Ehrenamtlichen errichtet und dem Stellplatzmangel in Bonn begegnet, sondern auch der Grundschule, welche sich derzeit gegenüber der Feuerwehr befindet, eine etwaige Erweiterungsmöglichkeit gegeben. Zu 5. Es wird begrüßt, dass kein vollständiger Bericht vorgelegt wird, da dieser unverhältnismäßig viele Ressourcen einnehmen würde. Allerdings ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Bonn zwischendurch strukturiert informiert wird. Daher soll ein vereinfachter Umsetzungsbericht 2027 vorgelegt werden, der die Situation kurz zusammenfasst und den Sachstand der einzelnen Maßnahmen darlegt. Teil 2: Zu 1. und 2.: Die zuständige Abteilung 37/4 ist personell besetzt, sodass zügig an der Katastrophenschutzbedarfsplanung gearbeitet werden kann. Eine solche Planung zeigt die notwendigen Handlungsfelder auf. Daher müssen diese schnell identifiziert werden, um die Umsetzung zügig beginnen zu können. Dabei ist die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit den relevanten Akteuren im Bevölkerungsschutz besonders wichtig für eine erfolgreiche Ereignisbewältigung. Daher muss die Kooperation mit dem THW und den anerkannten Hilfsorganisationen intensiviert werden. Zudem sind mögliche Partner der Zivilgesellschaft wie Sportvereine und deren Liegenschaften, Kirchen oder Nachbarschaftsvereine zu identifizieren sowie einzubinden. Darüber hinaus sind die Stadtwerke und weitere Wirtschaftsbetriebe der kritischen Infrastruktur hilfreich. Zu 3.: Der wichtigste Partner im Katastrophenschutz ist die Bevölkerung selbst. Wenn hier der Bereich Hilfe- und Selbsthilfe verankert ist, können viele im Katastrophenfall die notwendigen und richtigen Maßnahmen eigensSeite 3 von 4 Seite 4 durchführen. Damit kann sich der staatliche Katastrophenschutz auf die Bevölkerungsgruppen konzentrieren, die sich nicht mehr selbst helfen können. Zu 4.: Gutachten zeigen, dass ohne eine eingeübte und ausgebildete strategische Führungsebene eine effiziente Bewältigung von Krisen und Katastrophen nicht gelingen kann. Leider musste dies bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal festgestellt werden. Daher ist es erforderlich, dass die Krisenorganisation der Bonner Stadtverwaltung evaluiert wird und insbesondere die Führungskräfte der Bonner Stadtverwaltung gut ausgebildet und trainiert sowie die notwendigen Strukturen eingerichtet werden. Zu 5.: Das Katstrophenschutzzentrum in Beuel hat sich grundsätzlich bewährt. Ein solches Konzept soll auch auf der Bonner Seite realisiert werden, um zum einen dem Liegenschaftsmangel (Ausbildung, Räume, Stellplätze, Lagermöglichkeiten) entgegenzuwirken und zum anderen die Kooperationen zwischen den Katastrophenschutzorganisationen weiterentwickeln kann. Einrichtungen zum Schutz der Bevölkerung können auch Angriffsziele sein. Daher müssen diese gesichert werden. Durch Naturkatastrophen oder andere Bedrohungen sind zentrale Versorgungsstrukturen oft gestört. Dennoch müssen städtische Einrichtungen funktionsfähig bleiben und auch Notunterbringungen autark betrieben werden. Wenn bereits bei der Planung und dem Neu- oder Umbau darauf geachtet wird, halten sich die Kosten in Grenzen. Nachrüstungen sind unverhältnismäßig kostspielig. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de