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252504 · Beschlussvorlage

Straßenplanung für die Straße 'Steingasse' in Muffendorf gemäß dem tatsächlichem Ausbau

Nummer
252504
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Steingasse Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252504
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Straßenplanung für die Straße 'Steingasse' in
Muffendorf gemäß dem tatsächlichem Ausbau
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der geänderten Straßenplanung für die Straße Steingasse gemäß vorhande-
nem Ausbau wird zugestimmt.
Begründung
Auf Grundlage des Beschlusses des Bau- und Vergabeausschusses vom
17.06.2004 sowie der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 23.06.2004 wurde
die ergänzte Planung für den Ausbau der Steingasse beschlossen (DS-Nr.:
0013511NV2). Diese Planung sah die Errichtung von insgesamt sechs
Parkplätzen in der Steingasse vor.
Im Zuge der Ausführung wurde die Planung an zwischenzeitlich geänderte
Erfordernisse angepasst. Es konnten drei der geplanten Parkplätze nicht
umgesetzt werden, da an den entsprechenden Stellen Hauseinfahrten
eingerichtet wurden.
Die aktualisierte Planung sieht den Wegfall der genannten Parkplätze vor und
stimmt damit mit dem heutigen Bestand überein. Folglich sind entgegen des
ursprünglichen Beschlusses nicht sechs, sondern lediglich drei Parkplätze in
der Steingasse vorhanden.
In der ursprünglichen Planung war der Ausbau der Parzelle 472/28 (vormals
724/24) als Bestandteil der Straße vorgesehen. Da diese Parzelle jedoch nicht
erworben werden konnte, wurde von einem Ausbau dieser Fläche abgesehen.
Insoweit wird die Ausbauplanung dem tatsächlichen Ausbau angepasst.
Damit die Erschließungsanlage Steingasse als endgültig hergestellt gilt und die
Festsetzung der endgültigen Erschließungsbeiträge gemäß den Vorgaben des
Baugesetzbuches erfolgen kann, ist eine Anpassung des Ausbauplans an den
tatsächlichen Ausbauzustand erforderlich.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Ausschlussfrist für die Abrechnung der Erschließungsanlage tritt mit Ablauf
des Jahres 2025 ein. Daher wird auf die besondere Dringlichkeit der
Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung hingewiesen.
Für die Erschließungsmaßnahme in der Steingasse wurden bereits
Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen endgültigen
Erschließungsbeiträge erhoben. Es ist mit geringfügigen Nachforderungen bzw.
Erstattungen zu rechnen.
Anlage/n
1 1 - Plan Steingasse (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de