252504 · Beschlussvorlage
Straßenplanung für die Straße 'Steingasse' in Muffendorf gemäß dem tatsächlichem Ausbau
Kerndaten
- Nummer
- 252504
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Steingasse Hauptort
- Muffendorf
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.272 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 252504 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Straßenplanung für die Straße 'Steingasse' in Muffendorf gemäß dem tatsächlichem Ausbau Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der geänderten Straßenplanung für die Straße Steingasse gemäß vorhande- nem Ausbau wird zugestimmt. Begründung Auf Grundlage des Beschlusses des Bau- und Vergabeausschusses vom 17.06.2004 sowie der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 23.06.2004 wurde die ergänzte Planung für den Ausbau der Steingasse beschlossen (DS-Nr.: 0013511NV2). Diese Planung sah die Errichtung von insgesamt sechs Parkplätzen in der Steingasse vor. Im Zuge der Ausführung wurde die Planung an zwischenzeitlich geänderte Erfordernisse angepasst. Es konnten drei der geplanten Parkplätze nicht umgesetzt werden, da an den entsprechenden Stellen Hauseinfahrten eingerichtet wurden. Die aktualisierte Planung sieht den Wegfall der genannten Parkplätze vor und stimmt damit mit dem heutigen Bestand überein. Folglich sind entgegen des ursprünglichen Beschlusses nicht sechs, sondern lediglich drei Parkplätze in der Steingasse vorhanden. In der ursprünglichen Planung war der Ausbau der Parzelle 472/28 (vormals 724/24) als Bestandteil der Straße vorgesehen. Da diese Parzelle jedoch nicht erworben werden konnte, wurde von einem Ausbau dieser Fläche abgesehen. Insoweit wird die Ausbauplanung dem tatsächlichen Ausbau angepasst. Damit die Erschließungsanlage Steingasse als endgültig hergestellt gilt und die Festsetzung der endgültigen Erschließungsbeiträge gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches erfolgen kann, ist eine Anpassung des Ausbauplans an den tatsächlichen Ausbauzustand erforderlich.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Ausschlussfrist für die Abrechnung der Erschließungsanlage tritt mit Ablauf des Jahres 2025 ein. Daher wird auf die besondere Dringlichkeit der Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung hingewiesen. Für die Erschließungsmaßnahme in der Steingasse wurden bereits Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeiträge erhoben. Es ist mit geringfügigen Nachforderungen bzw. Erstattungen zu rechnen. Anlage/n 1 1 - Plan Steingasse (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de