252503 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses im Rahmen von städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 252503
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252503 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung eines Zuschusses im Rahmen von städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die folgende Begegnungsmaßnahme im Rahmen der Städtepartnerschaf- ten zwischen Bad Godesberg und St. Cloud (Frankreich) wird ein Zuschuss i.H.v. 562,50 € gewährt: Reise von zwölf Mitgliedern des Frauenkreises für Europäische Freundschaft Bad Godesberg e.V. nach St. Cloud. Begründung Im Rahmen des turnusmäßigen Besuchsprogramms fahren insgesamt zwölf Mitglieder des Frauenkreises für Europäische Freundschaft Bad Godesberg e.V. in der Zeit vom 19. bis 23. Mai 2025 nach St. Cloud. Für die Teilnehmerin- nen fallen u.a. Reisekosten an. Der Zuschuss berechnet sich nach den „Richtlinien für die Gewährung von Zu- schüssen an Vereine, Verbände, Jugend- oder Schülergruppen sowie sonstige Gruppen oder Gemeinschaften aus Anlass von städtepartnerschaftlichen Ver- anstaltungen oder Begegnungen zur Pflege der Beziehungen mit den Partner- städten des Stadtbezirks Bad Godesberg“. Ein Antrag wurde richtlinienkonform spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung gestellt. Neben Zuschüssen nach diesen Richtlinien, zahlt die Bezirksverwaltungsstelle auch Zuschüsse nach „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Ver- eine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen“ nach Ende der Antragsfrist Ende September und nach entsprechender politi- scher Beschlussfassung aus. Die Auszahlung des überwiegenden Teils der Transferauszahlungen erfolgt demnach erst im vierten Quartal des Kalender- jahres. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich ein genehmigter Haushalt der Stadt Bonn vorliegen. Zum Zeitpunkt der Reise des Frauenkreises liegt der Stadt Bonn voraussicht- lich noch kein genehmigter Haushalt vor. Daher ist eine Auszahlung zum jetzi-Seite 1 von 2 Seite 2 gen Zeitpunkt erforderlich. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW hinsichtlich der vorläufigen Haushaltsbewirtschaftung. Die Mittel stehen in der Finanzstelle 110770131 zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Go- desberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 562,50 € 110770131/ 73.1000 2025 aus lfd. Ansatz Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de