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252503 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses im Rahmen von städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen

Nummer
252503
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252503
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung eines Zuschusses im Rahmen von
städtepartnerschaftlichen Begegnungsmaßnahmen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die folgende Begegnungsmaßnahme im Rahmen der Städtepartnerschaf-
ten zwischen Bad Godesberg und St. Cloud (Frankreich) wird ein Zuschuss
i.H.v. 562,50 € gewährt:
Reise von zwölf Mitgliedern des Frauenkreises für Europäische Freundschaft
Bad Godesberg e.V. nach St. Cloud.
Begründung
Im Rahmen des turnusmäßigen Besuchsprogramms fahren insgesamt zwölf
Mitglieder des Frauenkreises für Europäische Freundschaft Bad Godesberg
e.V. in der Zeit vom 19. bis 23. Mai 2025 nach St. Cloud. Für die Teilnehmerin-
nen fallen u.a. Reisekosten an.
Der Zuschuss berechnet sich nach den „Richtlinien für die Gewährung von Zu-
schüssen an Vereine, Verbände, Jugend- oder Schülergruppen sowie sonstige
Gruppen oder Gemeinschaften aus Anlass von städtepartnerschaftlichen Ver-
anstaltungen oder Begegnungen zur Pflege der Beziehungen mit den Partner-
städten des Stadtbezirks Bad Godesberg“. Ein Antrag wurde richtlinienkonform
spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung gestellt.
Neben Zuschüssen nach diesen Richtlinien, zahlt die Bezirksverwaltungsstelle
auch Zuschüsse nach „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Ver-
eine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen“
nach Ende der Antragsfrist Ende September und nach entsprechender politi-
scher Beschlussfassung aus. Die Auszahlung des überwiegenden Teils der
Transferauszahlungen erfolgt demnach erst im vierten Quartal des Kalender-
jahres. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich ein genehmigter Haushalt der
Stadt Bonn vorliegen.
Zum Zeitpunkt der Reise des Frauenkreises liegt der Stadt Bonn voraussicht-
lich noch kein genehmigter Haushalt vor. Daher ist eine Auszahlung zum jetzi-Seite 1 von 2
Seite 2
gen Zeitpunkt erforderlich.
Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO
NRW hinsichtlich der vorläufigen Haushaltsbewirtschaftung. Die Mittel stehen in
der Finanzstelle 110770131 zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.01 Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Go-
desberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
562,50 € 110770131/
73.1000
2025 aus lfd. Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de