252497 · Beschlussvorlage: Einleitung
TV-Inspektion Bonn-Nord zur Vervollständigung der Selbstüberwachungsverordnung (UVgO)
Kerndaten
- Nummer
- 252497
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 04.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Graurheindorf Hauptort
- Buschdorf
- Auerberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252497 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III TV-Inspektion Bonn-Nord zur Vervollständigung der Selbstüberwachungsverordnung (UVgO) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens – Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung – für die Maßnahme: „TV-Inspektion Bonn-Nord zur Vervollständigung der Selbstüberwachungsver- ordnung“ wird zugestimmt. Begründung Auf Grundlage der SüwVO Abwasser NRW besteht die rechtliche Notwendig- keit, den Zustand des städtischen Kanalnetzes alle 15 Jahre vollumfänglich zu erfassen. Dies geschieht bei allen Kanälen entweder durch eine TV-Inspektion oder durch Begehungen des städtischen Kanalnetzes mit eigenem Personal. Durch den späteren Abschluss der Zweitbefahrung befinden sich die turnus- mäßigen Befahrungen im Rückstand. Aufgrund der Pandemie konnten Begehungen der Großprofilkanäle nicht mehr durchgeführt werden, ferner wurde Personal zur Hilfe und Unterstützung ins Ahrtal (Flutkatastrophe) abgestellt. Die ausstehenden Leistungen werden in- zwischen mit Unterstützung durch Jahresverträge mit externen Anbietern ab- gewickelt, was aber nicht ausreicht. Um den immer noch vorhandenen Rückstand aufzuholen und Sonderbefahrun- gen zu gewährleisten, wird die TV-Inspektion für drei Stadtgebiete (Buschdorf, Auerberg und Graurheindorf) extern vergeben. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben der SüwVO Abwasser NRW ist Teil der Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung und ist somit mit den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) vereinbar. Die Mittel sind im Haus- halt eingestellt.Seite 1 von 2 Seite 2 Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-516 VOB x UVgO VgV 04/2025 bis 03/2026 260.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung u. Abwasserbeseitigung 521130 663110 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de