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252497 · Beschlussvorlage: Einleitung

TV-Inspektion Bonn-Nord zur Vervollständigung der Selbstüberwachungsverordnung (UVgO)

Nummer
252497
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
04.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
252497
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
TV-Inspektion Bonn-Nord zur Vervollständigung der
Selbstüberwachungsverordnung (UVgO)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens – Durchführung einer
öffentlichen Ausschreibung – für die Maßnahme:
„TV-Inspektion Bonn-Nord zur Vervollständigung der Selbstüberwachungsver-
ordnung“ wird zugestimmt.
Begründung
Auf Grundlage der SüwVO Abwasser NRW besteht die rechtliche Notwendig-
keit, den Zustand des städtischen Kanalnetzes alle 15 Jahre vollumfänglich zu
erfassen. Dies geschieht bei allen Kanälen entweder durch eine TV-Inspektion
oder durch Begehungen des städtischen Kanalnetzes mit eigenem Personal.
Durch den späteren Abschluss der Zweitbefahrung befinden sich die turnus-
mäßigen Befahrungen im Rückstand.
Aufgrund der Pandemie konnten Begehungen der Großprofilkanäle nicht mehr
durchgeführt werden, ferner wurde Personal zur Hilfe und Unterstützung ins
Ahrtal (Flutkatastrophe) abgestellt. Die ausstehenden Leistungen werden in-
zwischen mit Unterstützung durch Jahresverträge mit externen Anbietern ab-
gewickelt, was aber nicht ausreicht.
Um den immer noch vorhandenen Rückstand aufzuholen und Sonderbefahrun-
gen zu gewährleisten, wird die TV-Inspektion für drei Stadtgebiete (Buschdorf,
Auerberg und Graurheindorf) extern vergeben.
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben der SüwVO Abwasser NRW ist Teil
der Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung und ist somit mit den Vorgaben des §
82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) vereinbar. Die Mittel sind im Haus-
halt eingestellt.Seite 1 von 2
Seite 2
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-516 VOB x UVgO VgV 04/2025 bis 03/2026 260.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
11.03 Entwässerung u.
Abwasserbeseitigung
521130 663110
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de