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252493-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Änderung Ampelschaltung Fußgängerampel im Bereich Kölnstraße auf Höhe Heerstraße bzw. Römerstraße auf Höhe Nordstraße

Nummer
252493-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Badener Straße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Heerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Nordstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252493 Bürgerantrag: Änderung Ampelschaltung Fußgängerampel im Bereich Kölnstraße auf Höhe Heerstraße bzw. Römerstraße auf Höhe Nordstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252493-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Änderung Ampelschaltung
Fußgängerampel im Bereich Kölnstraße auf Höhe
Heerstraße bzw. Römerstraße auf Höhe
Nordstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Schaltung einer Lichtsignalanlage berücksichtigt immer die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmenden und auch sonstige Steuerungsziele.
Die beiden angesprochenen Signalanlagen berücksichtigen eine „Grüne Welle“
für den motorisierten Indivdualverkehr (MIV) auf der Kölnstraße bzw. auf der
Römerstraße, die seinerzeit so gewünscht war. Hierfür wird dem MIV ein festes
Zeitfenster reserviert, unabhängig davon, ob Fahrzeuge fahren oder nicht. Die
Zeitfenster sind mit den benachbarten Lichtsignalanlagen abgestimmt, damit
Fahrzeugpulks, die an einer Signalanlage anfahren, möglichst auch bei Grün
an der nächsten Anlage durchfahren können. Die querenden Verkehre werden
dann in der verbleibenden Zeit geschaltet.
Dieses Vorgehen ist erforderlich, da die Signalanlage immer nur die Fahrzeuge
in der unmittelbaren Umgebung detektieren kann. Die Folge ist, dass für
querende Verkehrsteilnehmende häufig längere Wartezeiten entstehen, obwohl
auf der Hauptfahrbeziehung manchmal keine Fahrzeuge fahren.
In den nächsten 5 Jahren werden ca. 156 Lichtsignalanlagen ausgetauscht. Im
Rahmen dessen werden dann auch die jeweiligen Schaltungen angepasst.
Für die konkret angesprochenen Lichtsignalanlagen bedeutet das:
Die Schaltung der Anlage Kölnstraße / Heerstraße / Rosental wird mit der
Erneuerung voraussichtlich im nächsten Jahr angepasst.
Die Schaltung der Anlage Römerstraße / Nordstraße / Badener Straße wird so
geändert, dass außerhalb der Hauptverkehrszeiten keine "Grüne Welle" mehr
geschaltet wird. Die dafür notwendige Änderung des Signalprogrammes kann
aufgrund der angespannten Personalsituation im zuständigen Fachbereich
nicht sofort erfolgen.
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de