252493-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Änderung Ampelschaltung Fußgängerampel im Bereich Kölnstraße auf Höhe Heerstraße bzw. Römerstraße auf Höhe Nordstraße
Kerndaten
- Nummer
- 252493-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Badener Straße Hauptort
- Kölnstraße
- Heerstraße
- Römerstraße
- Nordstraße
- Rosental
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252493-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Änderung Ampelschaltung Fußgängerampel im Bereich Kölnstraße auf Höhe Heerstraße bzw. Römerstraße auf Höhe Nordstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Schaltung einer Lichtsignalanlage berücksichtigt immer die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und auch sonstige Steuerungsziele. Die beiden angesprochenen Signalanlagen berücksichtigen eine „Grüne Welle“ für den motorisierten Indivdualverkehr (MIV) auf der Kölnstraße bzw. auf der Römerstraße, die seinerzeit so gewünscht war. Hierfür wird dem MIV ein festes Zeitfenster reserviert, unabhängig davon, ob Fahrzeuge fahren oder nicht. Die Zeitfenster sind mit den benachbarten Lichtsignalanlagen abgestimmt, damit Fahrzeugpulks, die an einer Signalanlage anfahren, möglichst auch bei Grün an der nächsten Anlage durchfahren können. Die querenden Verkehre werden dann in der verbleibenden Zeit geschaltet. Dieses Vorgehen ist erforderlich, da die Signalanlage immer nur die Fahrzeuge in der unmittelbaren Umgebung detektieren kann. Die Folge ist, dass für querende Verkehrsteilnehmende häufig längere Wartezeiten entstehen, obwohl auf der Hauptfahrbeziehung manchmal keine Fahrzeuge fahren. In den nächsten 5 Jahren werden ca. 156 Lichtsignalanlagen ausgetauscht. Im Rahmen dessen werden dann auch die jeweiligen Schaltungen angepasst. Für die konkret angesprochenen Lichtsignalanlagen bedeutet das: Die Schaltung der Anlage Kölnstraße / Heerstraße / Rosental wird mit der Erneuerung voraussichtlich im nächsten Jahr angepasst. Die Schaltung der Anlage Römerstraße / Nordstraße / Badener Straße wird so geändert, dass außerhalb der Hauptverkehrszeiten keine "Grüne Welle" mehr geschaltet wird. Die dafür notwendige Änderung des Signalprogrammes kann aufgrund der angespannten Personalsituation im zuständigen Fachbereich nicht sofort erfolgen. Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de