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252490 · Antrag

Koalitionsantrag: Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft der Stadt Bonn

Nummer
252490
Art
Antrag
Veröffentlicht
30.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 30.01.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.02.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 252490-01 ST Koalitionsantrag: Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft der Stadt Bonn

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Antrag
öffentlich
252490
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Prof. Dr. Detmar Jobst
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Fabio Sánchez Copano
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
30.01.2025
Koalitionsantrag: Konzept zur Ermittlung der
Bedarfe für Unterkunft der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.02.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Ab 2026 wird das Schlüssige Konzept zur Ermittlung der Bedarfe der
Unterkunft der Stadt Bonn für Sozialgeld-, Grundsicherungs- oder Bürgergeld-
BezieherInnen (Transferempfänger*innen) jährlich fortgeschrieben oder in den
Jahren zwischen den Fortschreibungen eine Anhebung der Angemessenheits-
Werte anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes des Vorjahres
vorgenommen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, für das aktuell vorliegende
Konzept von Ende 2024 und für zukünftige Konzepte zu prüfen:
1. Unbeschadet der schlüssig ermittelten oder ggf. fortgeschriebenen Werte
wird entsprechend dem derzeit bereits gewählten iterativen (=Annäherung-)
Verfahren der Anteil des mit der Angemessenheitsmiete tatsächlich
bezahlbaren Wohnraums (in Prozent aller verfügbaren Wohnungen) auf mind.
40 Prozent angepasst.
2. Passgenaue Zuschläge auf die so ermittelten Angemessenheits-Werte
entsprechend den im qualifizierten Mietspiegel definierten Lagen werden
vorgesehen.
Begründung
Das Ende 2024 aktualisierte Schlüssige Konzept legt mithilfe des iterativen
Verfahrens fest, dass mindestens 33 Prozent der angebotenen Wohnungen in
Bonn im Rahmen der Angemessenheitsmiete bezahlbar sind für
Transferleistungsempfänger*innen. Durch die Anpassung an ggf. steigende
Mieten sowie die Festlegung dieser „Bezahlbarkeits-Quote“ auf 40 ProzentSeite 1 von 2
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unter Berücksichtigung der Lage und dem damit verbundenen erhöhten
Mietpreisniveau kann erreicht werden, dass sich für Menschen im
Transferleistungsbezug auch auf dem erschöpften Wohnungsmarkt die
Chancen verbessern. Mit dem aktuellen Schlüssigen Konzept und dem dort
erstmals gewählten iterativen Verfahren hat die Verwaltung einen
erfolgversprechenden Weg eingeschlagen, den die Koalition im Sinne dieser
auf dem Wohnungsmarkt ohnehin benachteiligten Gruppe weiter beschreiten
und ausbauen möchte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de