252490 · Antrag
Koalitionsantrag: Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252490
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 252490 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Prof. Dr. Detmar Jobst SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Fabio Sánchez Copano Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 30.01.2025 Koalitionsantrag: Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft der Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Entscheidung Inhalt des Antrags Ab 2026 wird das Schlüssige Konzept zur Ermittlung der Bedarfe der Unterkunft der Stadt Bonn für Sozialgeld-, Grundsicherungs- oder Bürgergeld- BezieherInnen (Transferempfänger*innen) jährlich fortgeschrieben oder in den Jahren zwischen den Fortschreibungen eine Anhebung der Angemessenheits- Werte anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes des Vorjahres vorgenommen. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, für das aktuell vorliegende Konzept von Ende 2024 und für zukünftige Konzepte zu prüfen: 1. Unbeschadet der schlüssig ermittelten oder ggf. fortgeschriebenen Werte wird entsprechend dem derzeit bereits gewählten iterativen (=Annäherung-) Verfahren der Anteil des mit der Angemessenheitsmiete tatsächlich bezahlbaren Wohnraums (in Prozent aller verfügbaren Wohnungen) auf mind. 40 Prozent angepasst. 2. Passgenaue Zuschläge auf die so ermittelten Angemessenheits-Werte entsprechend den im qualifizierten Mietspiegel definierten Lagen werden vorgesehen. Begründung Das Ende 2024 aktualisierte Schlüssige Konzept legt mithilfe des iterativen Verfahrens fest, dass mindestens 33 Prozent der angebotenen Wohnungen in Bonn im Rahmen der Angemessenheitsmiete bezahlbar sind für Transferleistungsempfänger*innen. Durch die Anpassung an ggf. steigende Mieten sowie die Festlegung dieser „Bezahlbarkeits-Quote“ auf 40 ProzentSeite 1 von 2 Seite 2 unter Berücksichtigung der Lage und dem damit verbundenen erhöhten Mietpreisniveau kann erreicht werden, dass sich für Menschen im Transferleistungsbezug auch auf dem erschöpften Wohnungsmarkt die Chancen verbessern. Mit dem aktuellen Schlüssigen Konzept und dem dort erstmals gewählten iterativen Verfahren hat die Verwaltung einen erfolgversprechenden Weg eingeschlagen, den die Koalition im Sinne dieser auf dem Wohnungsmarkt ohnehin benachteiligten Gruppe weiter beschreiten und ausbauen möchte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de