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252486-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 4. Quartal 2024

Nummer
252486-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252486 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 4. Quartal 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252486-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat II
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 4. Quartal 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.03.2025 Kenntnisnahme
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 4. Quartal 2024 wird
hiermit nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 4. Quartal 2024 (öffentlich)Seite 1 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 1
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 4. Quartal 2024
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 4. Quartal 2024...................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 6
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 7
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 8
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 8
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 8
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 9
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für
laufende Zwecke ...................................................................... 9
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 10
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 10
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 10
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 11
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 11
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 11
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 12
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 12
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 13
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 13
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 13
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 14
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 15
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 15
2.4 Außerordentliche Erträge ..................................................................... 15
2.5 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 16
3 Schuldenstand .................................................................................................. 17Seite 3 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wurde einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung bis 2027 in der Ratssitzung am 27.04.2023 beschlossen. Die Ergebnispla-
nung für die Jahre 2023 bis 2027 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des globalen
Minderaufwandes und der Neutralisierung der corona- bzw. kriegsbedingten Haushalts-
belastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
-42,1 -43,1 -22,4 -40,6 -158,2
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2023/2024 mit Schreiben vom
21.06.2023 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Zur Genehmigungsfähigkeit des
Haushaltsplans wurden die nachfolgenden in der GO NW genannten Haushaltserleichte-
rung in Anspruch genommen:
• Ansatz eines globalen Minderaufwandes in allen Planjahren (2023 i.H.v. 16,0 Mio.
EUR und 2024 i.H.v. 16,4 Mio. EUR, danach jährlich 16,8 Mio. EUR).
• Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen im Jahr 2023 sowie
der kriegsbedingten Mehrbelastungen in den Jahren 2023 bis 2026 gem. § 4 NKF-
COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) als außerordentliche Erträge (in
2023 rd. 93,5 Mio. EUR und im Jahr 2024 rd. 94,8 Mio. EUR). Diese Belastungen
werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2026
über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das Ei-
genkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
(Anmerkung: Aufgrund der Nichtverlängerung des NKF-COVID-19-Ukraine-
Isolierungsgesetz, sind Isolierungen ab dem Jahr 2024 nicht mehr zulässig.)
• Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage im Jahr 2024 und
den Folgejahren und darüber hinaus kontinuierliche Reduzierung der allgemeinen
Rücklage ab dem Haushaltsjahr 2024.
2 Haushaltsvollzug 4. Quartal 2024
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2024 folgende
prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 4
Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener Plana-
nsatz (nachrichtlich)
Abweichung +/-
zum Planansatz
Prognose
Steuern und ähnliche Abgaben 771,2 Mio. EUR 786,3 Mio. EUR + 35,2 Mio. EUR ☺ 806,4 Mio. EUR
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 409,5 Mio. EUR 419,1 Mio. EUR + 12,3 Mio. EUR ☺ 421,8 Mio. EUR
Sonstige Transfererträge 35,6 Mio. EUR 35,6 Mio. EUR - 23,7 Mio. EUR  11,9 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 230,7 Mio. EUR 230,8 Mio. EUR + 16,2 Mio. EUR ☺ 246,9 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 32,8 Mio. EUR 34,2 Mio. EUR + 1,0 Mio. EUR ☺ 33,8 Mio. EUR
Kostenerstattungen und -umlagen 122,8 Mio. EUR 129,1 Mio. EUR + 13,5 Mio. EUR ☺ 136,3 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Erträge 61,9 Mio. EUR 63,6 Mio. EUR + 59,1 Mio. EUR ☺ 121,0 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR  1,0 Mio. EUR
Summe ordentliche Erträge 1.667,0 Mio. EUR 1.701,2 Mio. EUR + 112,1 Mio. EUR ☺ 1.779,1 Mio. EUR
Personal- u. Versorgungsaufwendungen - 461,5 Mio. EUR - 471,0 Mio. EUR + 5,8 Mio. EUR ☺ - 455,7 Mio. EUR
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen - 270,8 Mio. EUR - 314,5 Mio. EUR - 2,3 Mio. EUR  - 273,1 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen - 75,2 Mio. EUR - 75,2 Mio. EUR - 10,8 Mio. EUR  - 86,0 Mio. EUR
Transferaufwendungen - 787,0 Mio. EUR - 831,9 Mio. EUR + 38,7 Mio. EUR ☺ - 748,3 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Aufwendungen - 176,6 Mio. EUR - 175,3 Mio. EUR - 54,8 Mio. EUR  - 231,4 Mio. EUR
Summe ordentliche Aufwendungen - 1.771,1 Mio. EUR - 1.867,9 Mio. EUR - 23,4 Mio. EUR  - 1.794,5 Mio. EUR
Saldo ord. Erträge und ord. Aufwendungen - 104,1 Mio. EUR - 166,7 Mio. EUR + 88,7 Mio. EUR - 15,4 Mio. EUR
Finanzergebnis - 50,3 Mio. EUR - 47,9 Mio. EUR + 12,7 Mio. EUR ☺ - 37,6 Mio. EUR
Zwischenergebnis - 154,4 Mio. EUR - 214,6 Mio. EUR + 101,4 Mio. EUR - 53,0 Mio. EUR
Außerordentliche Erträge* + 94,8 Mio. EUR + 94,8 Mio. EUR - 94,3 Mio. EUR + 0,5 Mio. EUR
Globaler Minderaufwand (nur Planung) + 16,4 Mio. EUR + 16,4 Mio. EUR - 16,4 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 43,2 Mio. EUR - 103,4 Mio. EUR - 9,3 Mio. EUR  - 52,5 Mio. EUR
* kriegsbedingte Isolierungsbeträge wurden für 2024 geplant, dürfen jedoch im Jahresabschluss 2024 nicht mehr isoliert werden.Seite 5 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 5
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 112,1 Mio. EUR
gerechnet. Ursächlich hierfür sind vor allem die Steuern und ähnlichen Abgaben, die öf-
fentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sowie die sonstigen ordentlichen Erträge. Dies ist
insbesondere auf höhere Gewerbesteuererträge, höhere Erträge bei der Abfallentsorgung
sowie höhere Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie
Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen.
Insbesondere aufgrund der Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50
zu Amt 51 und der damit geänderten Bewirtschaftung zwischen den beiden Ämtern, ergibt
sich die Abweichung i.H.v rd. 23,7 Mio. EUR bei den sonstigen Transfererträgen.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem Mehr-
aufwand von rd. 23,4 Mio. EUR gerechnet. Dies liegt vor allem an den gestiegenen sons-
tigen ordentlichen Aufwendungen. Diese fallen wesentlich höher aus, da es in 2024 zu
größeren Wertkorrekturen gekommen ist.
Bei den Transferaufwendungen werden dagegen Minderaufwendungen von rd. 38,7 EUR
erwartet. Dies liegt allem an der Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt
50 zu Amt 51 (vgl. 2.1.3) sowie den geringeren Transferaufwendungen bei SGB.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich der für das Jahr 2024 veranschlagte Plan-
Fehlbetrag von rd. 43,2 Mio. EUR um 9,3 Mio. EUR, auf dann 52,5 Mio. EUR Jahres-
fehlbetrag verschlechtert.
Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das prognostizierte Jahres-
ergebnis, dass sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage i.H.v. 163,2 Mio.
EUR (unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2023 von 99,1
Mio. EUR) um rd. 52,5 Mio. EUR auf dann 110,7 Mio. EUR verringert.
Wichtiger Hinweis:
Die Kämmerei weist darauf hin, dass die umfangreichen Jahresabschlussbuchun-
gen, die derzeit im Finanzdezernat abgewickelt werden, die Ergebnisrechnung noch
erheblich verändern können.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für
2024 mit Buchungsstand 20.02.2025 vorgenommen. Die Beträge werden grundsätzlich in
Mio. EUR angegeben.Seite 6 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 6
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar:
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
1.582,7 1.694,0 107,0 % 1.667,0 1.779,1 106,7 %
Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ auf rd. 1.779,1 Mio. EUR, was 106,7 %
des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich
aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis für das Jahr 2024 auf rd. 806,4 Mio.
EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 771,2 Mio. EUR einen Anteil
von 104,6 % aus.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
769,5 712,6 92,6 % 771,2 806,4 104,6 %
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grundstü-
ckes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Re-
alsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 100,7 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen im Ist rd. 100,2 Mio. EUR und damit eine Quote von 99,5 %.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
99,8 99,6 99,8 % 100,7 100,2 99,5 %
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde gem. der Haushaltssatzung zum 01.01.2024 von
490 v.H. auf 537 v.H. erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahme-
quelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Ein-
flüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die
immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt
sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar.Seite 7 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 7
Der Planwert für 2024 beläuft sich auf 273,2 Mio. EUR. Im Jahr 2024 wurden Gewerbe-
steuern in Höhe von 325,2 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von 119,0 %
gegenüber dem Planansatz vor.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
240,2 312,7 130,2 % 273,2 325,2 119,0 %
Für das gesamte Jahr 2024 wurden somit 52 Mio. EUR mehr vereinnahmt als ursprüng-
lich geplant.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein An-
teil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
223,9 214,1 95,6 % 245,5 233,5 95,1 %
Im Jahr 2024 sind 233,5 Mio. EUR Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eingegan-
gen. Das sind 12 Mio. EUR weniger als eingeplant. Unter Berücksichtigung des einge-
stellten Isolierungsbetrages in der Planung in Höhe von 20,4 Mio. EUR, der aufgrund der
aktuellen Gesetzeslage nicht mehr isoliert werden darf, wird der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer damit um 32,4 Mio. EUR unterschritten.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der auch zusätzliche Bundesmittel (Eingliede-
rungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) enthält, beläuft sich für
das Jahr 2024 auf 48,4 Mio. EUR, womit 96,8 % des Planansatzes erreicht wurden.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
47,6 47,7 100,2 % 50,0 48,4 96,8 %
Der Planansatz wird somit um 1,6 Mio. EUR unterschritten.Seite 8 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.12.2024 rd. 9,0 Mio. EUR.
Das sind 111,0 % des Haushaltsansatzes von 11,9 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr
werden aufgrund von Steuererhöhungen zusätzliche Erträge vereinnahmt.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
7,8 8,7 111,5 % 11,9 13,2 111,0 %
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 21,7 Mio. EUR eingeplant.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
24,8 24,8 100,0 % 21,7 23,0 106,0 %
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 09.04.2024 war bekannt, dass die Stadt
Bonn im Jahr 2024 insgesamt 23 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haushaltsansatz
um 1,3 Mio. EUR überschritten.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch
das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den
KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Hei-
zung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
68,4 61,8 90,4 % 68,2 62,9 92,2 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 68,2 Mio. EUR sind in 2024 rund 62,9 Mio. EUR
eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 92,2 % des Planwertes.
Die geringeren Ist-Werte ergeben sich daraus, dass die Anzahl der in den Rechtskreis
des SGB II wechselnden ukrainischen Geflüchteten signifikant gesunken ist. Diese Ent-
wicklung konnte bei der Aufstellung des Haushaltes 23/24 im Jahr 2022 nicht vorherge-
sehen werden.Seite 9 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2024 mit einem Ertrag in
Höhe von 409,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 400,5 Mio. EUR).
Derzeit sind insgesamt rd. 417,9 Mio. EUR (102,1 %) ertragswirksam zugeflossen. Prog-
nostiziert sind für 2024 Erträge i.H.v. 421,8 Mio. EUR.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Positio-
nen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
212,8 212,8 100,0 % 226,4 216,3 95,5 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2024 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation die-
ses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2022 bis 30.06.2023.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Ne-
benansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem
fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Ge-
meinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuerkraft
ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 24.01.2024 ist bekannt, dass die Stadt in
2024 rd. 216,3 Mio. EUR Schlüsselzuweisungen erhalten wird, was eine Unterschreitung
des Planwerts in Höhe von rund 10 Mio. EUR entspricht.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2024 mit 155,4 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 92,3 Mio. EUR.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
148,1 160,0 108,0 % 155,4 177,6 114,3 %
Insgesamt sind 2024 rd. 177,6 Mio. EUR und damit 114,3 % des Planansatzes eingegan-
gen.
Gründe für die höheren Ist-Werte sind u.a. folgende nicht im Plan enthaltene Landeszu-
weisungen im Kita-Bereich:Seite 10 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 10
- 1,6 Mio. EUR zweckgebundene Investitionskostenzuschüsse, die in gleicher Höhe an
freie Träger von Kitas weiter bewilligt werden
- 11,6 Mio. EUR Nachzahlung Belastungsausgleich U3 für 2021-2024
- 3,5 Mio. EUR für Kita-Helfer
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 27,8 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 27,7 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für 2024 sind momentan Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 24,0 Mio.
EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 86,3 % entspricht, aber im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten genau berechnet und gebucht wird.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter sonstigen Transfererträgen, die i.H.v. 35,6 Mio. EUR geplant sind, ist der Ersatz
von sozialen Leistungen, Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprü-
chen zu verstehen.
Aufgrund der Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51 (vgl.
2.2.4) und der damit geänderten Bewirtschaftung zwischen den beiden Ämtern, entfallen
sonstige Transfererträge von ca. 27,7 Mio. EUR, sodass für das Jahr 2024 trotz gestei-
gerter Transfererträgen in anderen Produkten nur noch von sonstigen Transfererträgen
i.H.v. 11,9 Mio. EUR ausgegangen wird.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Der Planansatz für das Jahr 2024 beträgt rd. 230,7 Mio. EUR.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 178,1 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
229,4 227,6 99,2 % 230,7 246,9* 107,0 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für das Jahr 2024 sind momentan rd. 246,9 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 107,0 % entspricht.
Die Mehrerträge sind u.a. auf höhere Gebühreneinnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft
zurückzuführen.Seite 11 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2024 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 32,8 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2023 rd. 33,9 Mio. EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2024 Ist 2024
(Jan. – Dez.)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 9,1
Erträge aus Verkauf 3,3 2,5
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
(u.a. Veranstaltungserlöse WorldCCBonn)
19,5 22,2
Damit wurden für 2024 insgesamt 33,8 Mio. EUR bzw. 103,1 % des Ansatzes verein-
nahmt.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2024 sind
hierfür Erträge in Höhe von 122,8 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
123,0 139,2 113,2 % 122,8 136,3 111,0 %
In 2024 wird mit rd. 136,3 Mio. EUR Kostenerstattungen und -umlagen gerechnet, was
einem Anteil von 111,0 % des Planansatzes entspricht.
Entgegen der Planung gab es höhere Kostenerstattungen und -umlagen u.a. in den Be-
reichen Tageseinrichtungen für Kinder, den sonstigen Leistungen zu Förderung junger
Menschen und Familien sowie Personalmanagement.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2024 in Höhe von 61,9 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 114,3 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammen-
gefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.Seite 12 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 12
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2024 Ist 2024
(Jan. – Dez.)
Erträge aus Wertberichtigungen 0,0 60,2
Erträge aus Konzessionen 19,2 15,7
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,4 11,3
Nebenforderungen und
Säumniszuschläge
8,8 4,6
Für 2024 sind insgesamt Erträge in Höhe von 121,0 Mio. EUR zu verzeichnen.
Es ergibt sich bei den sonstigen ordentlichen Erträgen somit im Saldo eine Verbesserung
von rd. 59,1 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf ungeplante Erträge aus der Auflösung
von Wertberichtigungen zurückzuführen, denen ein entsprechender Aufwand gegenüber
steht.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2024 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2023: 0,8 Mio. EUR).
Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,6 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren
Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses ge-
bucht werden.
Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird nur mit einem aktivierbaren Betrag i.H.v. rd. 1,0
Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,5 Mio. EUR zu erwarten sind.
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die geplanten ordentlichen Aufwendungen belaufen sich in 2024 auf rd. 1.794,5 Mio. EUR
und machen damit einen Anteil von 101,3 % an der Jahresplanung aus.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
1.698,9 1.659,4 97,7 % 1.771,1 1.794,5 101,3 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:Seite 13 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 13
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
440,4 427,9 97,2 % 461,5 455,7 98,7 %
Die Personal- und Versorgungaufwendungen belaufen sich in 2024 auf rd. 455,7 Mio. EUR
und liegen damit bei einer Quote von 98,7 % gegenüber dem Planansatz von 461,5 Mio.
EUR.
Grund für die Abweichung sind u.a. geringer ausgefallene Beihilferückstellungen.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
275,1 262,8 95,5 % 270,8 273,1 100,9 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für ma-
terielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der Auf-
rechterhaltung des Betriebes dienen.
Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 270,8 Mio.
EUR wurde in 2024 mit rd. 273,1 Mio. EUR als Aufwand gebucht. Damit liegt die Ausga-
bequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan der-
zeit bei 100,9 %
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 75,2 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 84,5 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für das Jahr 2024 werden, auch auf Basis des Vorjahres, Abschreibungen
i.H.v. 86,0 Mio. EUR erwartet.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Stra-
ßen, Wege und Plätze (Planwert 20,7 bzw. 21,1 Mio. EUR) dar. Im Jahr 2024 werden für
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 21,3 Mio. EUR und für Straßen,
Wege und Plätze rd. 19,7 Mio. EUR abgeschrieben.
Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt-
schaftsplan des SGB enthalten sind.Seite 14 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 14
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem geplanten Volumen von 787,0 Mio. EUR in 2024
stellen den größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Momentan
belaufen sich die Transferaufwendungen auf rd. 736,7 Mio. EUR, was einer Quote von
93,6 % entspricht. Für das Jahr 2024 erwarten die Fachämter ein Ist von rd. 748,3 Mio.
EUR.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Dez.
%-Anteil
Ist/Plan
Landschaftsumlage 125,7 121,8 96,9 %
Gewerbesteuerumlage 17,8 20,7 116,3 %
Städtisches Gebäudemanagement 48,4 28,5 58,9 %
Theater 32,1 35,7 111,2 %
Soziale Leistungen 187,0 148,4 79,4 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 236,0 249,3 105,6 %
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 31.12.2024 in Höhe von 121,8 Mio.
EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 96,9 % abgeflossen. Aufgrund der
Festsetzung der Landschaftsumlage zum 20.03.2024 in Höhe von 121,8 Mio. EUR wird
gegenüber der Planung eine um 3,9 Mio. EUR geringere Umlage zu zahlen sein. Der
Umlagesatz wurde für 2024 auf 15,45 % festgelegt.
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich auf rd. 20,7 Mio. EUR. Die Höhe der Gewerbe-
steuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerentwicklung
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 48,4 Mio. EUR (Vorjahr: 46,5 Mio. EUR) geplant. Für das Jahr 2024 werden rd. 28,5
Mio. EUR zu verzeichnen sein. Die entspricht einer Quote von 58,9 %. Die Verbesserung
ergibt sich aus der Verschiebung durch die gestiegenen Kosten für Gebäudebewirtschaf-
tung/Mieten sowie aus notwendigen bilanziellen Korrekturbuchungen aus 2023 in 2024.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 32,1 Mio. EUR (Vor-
jahr: 31,5 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spiel-
zeit 2023/2024 und die ersten Monate der Spielzeit 2024/2025. In 2024 sind Mittel in Höhe
von 35,7 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 111,2 % entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leis-
tungen" auf 187,0 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 156,6 Mio. EUR), davon sind in
2024 rd. 148,4 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferaufwendungen für "Kinder-, Ju-
gend- und Familienhilfe" in Höhe von 236,0 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 202,4
Mio. EUR) wurden rd. 249,2 Mio. EUR in 2024 verbraucht. Die Transferaufwandsquote
liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Fami-
lienhilfe" bei 94,0 %.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
737,3 693,4 94,1 % 787,0 736,7 93,6 %Seite 15 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 15
Insgesamt werden Minderaufwendungen von rd. 38,7 EUR erwartet. Dies ist vor allem auf
die Verlagerung der Aufgabe „Integrationsassistenz“ von Amt 50 zu Amt 51 (vgl. 2.1.3)
und die geringeren Transferaufwendungen bei SGB zurückzuführen.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2024 %-Anteil
2023 2023 JA/Plan 2024 Jan. – Dez. Ist/Plan
175,7 190,9 108,7 % 176,6 226,0 128,0 %
Momentan werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 220,8 Mio. EUR ausge-
wiesen. Dies sind 128,0 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe
von 176,6 Mio. EUR. Laut Prognose gehen die Fachämter für das gesamte Jahr 2024 von
sonstigen ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 231,4 Mio. EUR aus.
Die Abweichung zwischen den Plan- und Ist-Werten kommt insbesondere durch eine ein-
zelne Wertberichtigung i.H.v. 48,2 Mio. EUR zustande (vgl. hierzu Vorlage: DS 231900).
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wertpa-
piergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finan-
zergebnis des Jahres 2024 wurde mit rund -50,3 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis
Vorjahr -30,2 Mio. EUR).
Das Ergebnis beläuft sich im Ist auf rd. -37,6 Mio. EUR, damit wurde der Ansatz um 12,7
Mio. EUR unterschritten. Die Unterschreitung resultiert insbesondere aus dem geringeren
aufgenommenen investiven Volumen.
Gem. dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzt wurden im Haushaltsplan 2024 für
die erwarteten höheren Zinsaufwendungen ein Betrag von rd. 19,7 Mio. EUR (Liquiditäts-
kredite) bzw. 11,2 Mio. EUR (Investitionskredite) isoliert. Im Jahresabschluss können die
Beträge jedoch nicht mehr isoliert werden.
2.4 Außerordentliche Erträge
Es handelt sich um eine nachträgliche Korrekturbuchungen i.H.v. 0,5 Mio. EUR mit Isolie-
rungshintergrund aus 2023, die im JA 2023 nicht mehr periodengerecht erfasst/gebucht
werden konnte. Die Gegenbuchung erfolgt in der Bilanz 2024. Weitere Isolierungen sind
im Vollzug des Jahres 2024 nicht mehr möglich.Seite 16 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 16
2.5 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 447,7 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 359,0 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus
2023 in Höhe von rd. 354,6 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2024 Ist 2024
(Jan. – Dez.)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
10,2 3,1
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegen-
ständen über 800 EUR
24,6 19,0
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegen-
ständen bis 800 EUR
0,5 0,5
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 153,6 135,3
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 59,2 2,5
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 129,2 42,4
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 70,4 23,2
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 447,7 Mio. EUR in 2024
bisher rd. 226,0 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil von
50,5 % gegenüber dem Planansatz.Seite 17 von 18
Quartalsbericht IV/2024 Seite 17
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 31.12.2024 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf rund 1.497,9 Mio. EUR (in-
klusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 81,9 und Senioren-
zentren von 3,9 Mio. EUR sowie weitergereichten Krediten an die Stadtwerke Bonn
von aktuell 142,8 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf rund 827,9 Mio. EUR (davon 100 Mio. EUR weitergereicht
an die Stadtwerke).
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.325 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2024 beträgt damit 6.924 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 335.789 zum 30.12.2023 (IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011) zu-
grunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein Teil der Investitionskredite zunächst über Liquiditätskre-
dite vorfinanziert und erst zeitversetzt - bis zur Entwurfsfassung des Jahresabschlusses -
als investive Darlehen aufgenommen werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument der Liquiditätskredite finanziert wird. Daher wurde ab
dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h.
mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Investitionsmaß-
nahmen der Stadtwerke zu finanzieren. Ab dem Jahr 2023 wurden auch Liquiditätskredite
in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Zum Stand 31.12.2024 wurden nominal
- 100 Mio. EUR Liquiditätskredite und
- 155,5 Mio. EUR Investitionskredite ausgereicht.Seite 18 von 18

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Datenstand: 02.11.2026, 23:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de