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252485 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für drei Robinien auf dem Baugrundstück Germanenstr. 79-83, 53175 Bonn

Nummer
252485
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Germanenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252485
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für drei Robinien auf dem
Baugrundstück Germanenstr. 79-83, 53175 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 24.02.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für drei Robinien auf dem Baugrundstück Germanenstr.
79-83, 53175 Bonn wird erteilt.
Begründung
Auf dem oben genannten Baugrundstück wird im Rahmen des geförderten
Wohnungsbaus ein Mehrfamilienhaus mit 29 Wohneinheiten neu errichtet.
Zur Verwirklichung der Baumaßnahme müssen insgesamt fünf
satzungsgeschützte Bäume auf dem Baugrundstück zur Entfernung
freigegeben werden. Von diesen fünf satzungsgeschützten Bäumen weisen
drei Bäume (Nr. 20, 24, 25) einen Stammumfang von über 200 cm auf.
Der Baum Nr. 20, eine Robinie (Robinia pseudoacacia), weist gemäß
Gutachten einen Stammumfang von 235 cm und einen Kronendurchmesser
von 15 m auf und wurde mit gut bewertet.
Der Baum Nr. 24, eine Robinie (Robinia pseudoacacia), weist gemäß
Gutachten einen Stammumfang von 280 cm und einen Kronendurchmesser
von 12 m auf und wurde mit befriedigend bewertet.
Der Baum Nr. 25, eine Robinie (Robinia pseudoacacia), weist gemäß
Gutachten einen Stammumfang von 215 cm und einen Kronendurchmesser
von 9 m auf und wurde mit ausreichend bewertet.
Die Bäume Nr. 20, 24 und 25 befinden sich vollständig oder unmittelbar
angrenzend im Baufenster.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung des o.g.
Baumbestandes (Bäume Nr. 20, 24, 25) ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b)
der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die
Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zuSeite 1 von 42
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erteilen.
Als Ersatz für die Bäume Nr. 20, 24 und 25 werden drei standortgerechte
Laubbäume mit einem Stammumfang von 20-25 cm an geeigneter Stelle, nach
Fertigstellung der Baumaßnahme, gefordert.
Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme müssen die Ersatzpflanzungen der
Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.
Hinweis:
Eine weitere im Lageplan aufgeführte Säulen-Pappel „Populus nigra ’Italica‘ “
(Nr. 26), mit einem Stammumfang von ca. 440 cm, musste bereits im Rahmen
der Abrissarbeiten seitens der Verwaltung zur Fällung freigegeben werden, um
den Baufortschritt nicht zu gefährden.
Nach erfolgter Prüfung konnte festgestellt werden, dass der Erhalt der Säulen-
Pappel aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe bei Abbruch des Bestandsgebäudes
und Rückbaus des Kellers nicht möglich ist und eine Standsicherheit nicht
weiter gewährleistet werden kann. Gemäß §4 Abs. 1b) der Baumschutzsatzung
ist eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, wenn eine nach den
baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter
wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Da der Abbruch des
Bestandgebäudes zwingend erfolgen musste um den Baufortschritt nicht zu
beeinträchtigen, lag kein Ermessensspielraum vor.
Als Ersatz für die Säulen-Pappel (Nr. 26) wurde eine Ersatzpflanzung in Form
eines standortgerechten Laubbaumes mit einem Stammumfang von 20-25 cm
an geeigneter Stelle, nach Fertigstellung des Bauvorhabens, gefordert.
Anlage/n
1 Baum Nr. 20 (Robinie) (öffentlich)
2 Bäume Nr. 24 + 25 (Robinien) (öffentlich)
3 Luftbild Bäume Nr. 20, 24, 25 (öffentlich)
4 Lageplan-Haus1 (öffentlich)
5 Außenanlage Lageplan (öffentlich)
6 Baumgutachten (öffentlich)Seite 2 von 42
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Datenstand: 02.11.2026, 21:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de