252474 · Mitteilungsvorlage
Baumfällungen Rheinuferpromenade
Kerndaten
- Nummer
- 252474
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Josefstraße Hauptort
- Rheinufer
- Lindenallee
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252474 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Baumfällungen Rheinuferpromenade Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Um bestmögliche Lösungsvorschläge für die Neugestaltung der Rheinuferpromenade zu erhalten, wurde in 2021 ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt (Ds.-Nr. 210228). Als Siegerbeitrag wurde das Gesamtkonzept des Büros Planorama aus Berlin, zusammen mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH aus Dresden, zur weiteren Beauftragung vorgeschlagen (Ds.-Nr. 211924). Darauf aufbauend wurde die weitere Planung ausgearbeitet und die Entwurfsplanung für den ersten Bauabschnitt zwischen Josefstraße und Altem Zoll mit Ds.-Nr. 231736 am 12.12.2023 im Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen. Die Arbeiten am ersten Bauabschnitt haben mit der Herstellung der Verkehrsanlagen im Herbst 2024 begonnen und werden ab Frühjahr 2025 mit der Herstellung der Promenadenflächen fortgesetzt. Bestandteil der beschlossenen Entwurfsplanung war der Erhalt von drei Pappeln, die direkt nördlich der Kennedybrücke auf den Promenadenflächen stehen. Im Wurzelbereich dieser Bäume sollte lediglich die vorhandene wassergebundene Wegedecke überarbeitet werden sowie zusätzliche Begrünung mit einer Ansaat erfolgen. Die drei Bäume befinden sich in der Alterungsphase und wurden im Rahmen der letzten Regelkontrolle im November 2024 mit einem ausreichenden Zustand bewertet. Bemängelt wurden vor allem Astab- und Ausbrüche, sowie Totholzbildung und Fäulen. Die Pappeln weisen ein Alter von ca. 80 Jahren auf, bei einer Lebenserwartung von normalerweise 70 bis 100 Jahren. Aufgrund der aktuell nur noch ausreichenden Bewertung der Bäume und vor dem Hintergrund der unmittelbar anstehenden Umgestaltung der Rheinuferpromenade wurde die externe Begutachtung der Bäume in Auftrag gegeben. Das Sachverständigenbüro Hermann Reinartz spricht mit anliegendem Gutachten (Gutachten Pappeln 3596-BN-POP.pdf) vom 16.10.2024 die Empfehlung aus, die Pappeln zu entnehmen. Der Zustand der drei Bäume ist grundsätzlich noch ausreichend, die Vitalität ist jedochSeite 1 von 14 Seite 2 rückläufig. Da Mittelfristig mit statischen Problemen gerechnet werden muss, sollten im Sinne einer langfristigen, tragfähigen und wirtschaftlichen Lösung, die Pappeln entfernt und nach fachgerechter Sanierung der Baumstandorte durch gesunde und wüchsige Nachpflanzungen ersetzt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume, die im anliegenden Lageplan (20250106_Lageplan_Baumfällung.pdf) gekennzeichnet sind: • Kanadische Pappel, Baum-ID: 64562, STU 307 cm, Zustand ausreichend • Kanadische Pappel, Baum-ID: 70563, STU 319 cm, Zustand ausreichend • Kanadische Pappel, Baum-ID: 70566, STU 272 cm, Zustand ausreichend Aufgrund ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet sind die Bäume durch die Landschaftsschutzverordnung Rheinufer NRW geschützt und fallen nicht unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn. Zur Fällung wurde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 7 der Landschaftsschutzverordnung Rheinufer in Verbindung mit §23 Abs.1 LNatSchG NRW bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht und eine entsprechende Genehmigung in Aussicht gestellt. Als Ersatz für die Pappeln sieht die aktuelle Ausführungsplanung entsprechend anliegendem Plan (20241122_Lageplan_Ausführung_T2.pdf) vor, die nördlich der Pappeln beginnende Lindenallee durch vier Sommerlinden (Tilia platyphyllos, 4-mal verpflanzt, aus extra weitem Stand, StU 20-25, Gesamthöhe 400-500 cm) zu ergänzen. Aufgrund der Entfernung der Bäume ist es möglich, den befestigten Promenadenbereich etwas zu erweitern, um so die schwierige Bestandsgefällesituation in Verlängerung des Fußgängerüberweges zum Rheinufer auszugleichen und zu verbessern. Um den Baufortschritt nicht zu gefährden, und gleichzeitig die Schnitt- und Fällverbote des § 39 BNatschG zu wahren, ist die Entnahme der Bäume bis zum 28.02.2025 geplant. Die zusätzlichen Kosten für die Fällungen und Neupflanzungen der Bäume sind im Gesamtprojekt des Masterplans Rheinufergestaltung 1. und 2. Bauabschnitt abgedeckt. Anlage/n 1 20241122_Lageplan_Ausführung_T2 (öffentlich) 2 20250106_Lageplan_Baumfällung (öffentlich) 3 Gutachten Pappeln 3596-BN-POP (öffentlich)Seite 2 von 14 Seite 3 von 14 Rheinuferpromenade 1.BA - Fällung von 3 Pappeln 64562 70566 70563 Maßstab 1: 750 30 mSeite 4 von 14 Seite 5 von 14 Seite 6 von 14 Seite 7 von 14 Seite 8 von 14 Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Seite 11 von 14 Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de