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252474 · Mitteilungsvorlage

Baumfällungen Rheinuferpromenade

Nummer
252474
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Josefstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Lindenallee Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252474
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Baumfällungen Rheinuferpromenade
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Um bestmögliche Lösungsvorschläge für die Neugestaltung der
Rheinuferpromenade zu erhalten, wurde in 2021 ein Wettbewerbsverfahren
durchgeführt (Ds.-Nr. 210228). Als Siegerbeitrag wurde das Gesamtkonzept
des Büros Planorama aus Berlin, zusammen mit VCDB VerkehrsConsult
Dresden-Berlin GmbH aus Dresden, zur weiteren Beauftragung vorgeschlagen
(Ds.-Nr. 211924).
Darauf aufbauend wurde die weitere Planung ausgearbeitet und die
Entwurfsplanung für den ersten Bauabschnitt zwischen Josefstraße und Altem
Zoll mit Ds.-Nr. 231736 am 12.12.2023 im Rat der Bundesstadt Bonn
beschlossen.
Die Arbeiten am ersten Bauabschnitt haben mit der Herstellung der
Verkehrsanlagen im Herbst 2024 begonnen und werden ab Frühjahr 2025 mit
der Herstellung der Promenadenflächen fortgesetzt.
Bestandteil der beschlossenen Entwurfsplanung war der Erhalt von drei
Pappeln, die direkt nördlich der Kennedybrücke auf den Promenadenflächen
stehen. Im Wurzelbereich dieser Bäume sollte lediglich die vorhandene
wassergebundene Wegedecke überarbeitet werden sowie zusätzliche
Begrünung mit einer Ansaat erfolgen.
Die drei Bäume befinden sich in der Alterungsphase und wurden im Rahmen
der letzten Regelkontrolle im November 2024 mit einem ausreichenden
Zustand bewertet. Bemängelt wurden vor allem Astab- und Ausbrüche, sowie
Totholzbildung und Fäulen. Die Pappeln weisen ein Alter von ca. 80 Jahren auf,
bei einer Lebenserwartung von normalerweise 70 bis 100 Jahren.
Aufgrund der aktuell nur noch ausreichenden Bewertung der Bäume und vor
dem Hintergrund der unmittelbar anstehenden Umgestaltung der
Rheinuferpromenade wurde die externe Begutachtung der Bäume in Auftrag
gegeben. Das Sachverständigenbüro Hermann Reinartz spricht mit
anliegendem Gutachten (Gutachten Pappeln 3596-BN-POP.pdf) vom
16.10.2024 die Empfehlung aus, die Pappeln zu entnehmen. Der Zustand der
drei Bäume ist grundsätzlich noch ausreichend, die Vitalität ist jedochSeite 1 von 14
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rückläufig. Da Mittelfristig mit statischen Problemen gerechnet werden muss,
sollten im Sinne einer langfristigen, tragfähigen und wirtschaftlichen Lösung, die
Pappeln entfernt und nach fachgerechter Sanierung der Baumstandorte durch
gesunde und wüchsige Nachpflanzungen ersetzt werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume, die im anliegenden Lageplan
(20250106_Lageplan_Baumfällung.pdf) gekennzeichnet sind:
• Kanadische Pappel, Baum-ID: 64562, STU 307 cm, Zustand
ausreichend
• Kanadische Pappel, Baum-ID: 70563, STU 319 cm, Zustand
ausreichend
• Kanadische Pappel, Baum-ID: 70566, STU 272 cm, Zustand
ausreichend
Aufgrund ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet sind die Bäume durch die
Landschaftsschutzverordnung Rheinufer NRW geschützt und fallen nicht unter
die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn. Zur
Fällung wurde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 7 der
Landschaftsschutzverordnung Rheinufer in Verbindung mit §23 Abs.1
LNatSchG NRW bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht und eine
entsprechende Genehmigung in Aussicht gestellt.
Als Ersatz für die Pappeln sieht die aktuelle Ausführungsplanung entsprechend
anliegendem Plan (20241122_Lageplan_Ausführung_T2.pdf) vor, die nördlich
der Pappeln beginnende Lindenallee durch vier Sommerlinden (Tilia
platyphyllos, 4-mal verpflanzt, aus extra weitem Stand, StU 20-25, Gesamthöhe
400-500 cm) zu ergänzen.
Aufgrund der Entfernung der Bäume ist es möglich, den befestigten
Promenadenbereich etwas zu erweitern, um so die schwierige
Bestandsgefällesituation in Verlängerung des Fußgängerüberweges zum
Rheinufer auszugleichen und zu verbessern.
Um den Baufortschritt nicht zu gefährden, und gleichzeitig die Schnitt- und
Fällverbote des § 39 BNatschG zu wahren, ist die Entnahme der Bäume bis
zum 28.02.2025 geplant.
Die zusätzlichen Kosten für die Fällungen und Neupflanzungen der Bäume sind
im Gesamtprojekt des Masterplans Rheinufergestaltung 1. und 2. Bauabschnitt
abgedeckt.
Anlage/n
1 20241122_Lageplan_Ausführung_T2 (öffentlich)
2 20250106_Lageplan_Baumfällung (öffentlich)
3 Gutachten Pappeln 3596-BN-POP (öffentlich)Seite 2 von 14
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Rheinuferpromenade 1.BA - Fällung von 3 Pappeln
64562
70566
70563
Maßstab 1: 750 30 mSeite 4 von 14
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Datenstand: 03.11.2026, 00:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de