252472 · Mitteilungsvorlage
Bericht zum Bonner Suchthilfesystem
Kerndaten
- Nummer
- 252472
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Wittelsbacherring Hauptort
- Quantiusstraße
- Kaiserplatz
- Im Wingert
- LVR-Klinik
- Am Nippenkreuz
- Am Dickobskreuz
- Hauptbahnhof
- Poppelsdorfer Allee
- Am Alten Friedhof
- Endenicher Straße
- Uhlgasse
- Josefstraße
- Graurheindorfer Straße
- Venusberg-Campus
- Kaiser-Karl-Ring
- Annagraben
- Mainzer Straße
- Siemensstraße
- Kölnstraße
- Noeggerathstraße
- Sankt-Augustinus-Straße
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Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252472 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Bericht zum Bonner Suchthilfesystem Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der vorliegende Bericht zur Bonner Suchthilfesystem bietet eine Bestandsauf- nahme der vielfältigen in Bonn vorgehaltenen Angebote im Themenfeld Sucht- hilfe. Diese reichen unter anderem von niederschwelliger Beratung über Prä- ventionsarbeit, über medizinische und pflegerische Angebote sowie psychoso- zialer Betreuung bis hin zu diversen Unterstützungsangeboten für Betroffene und deren Familien in den Bereichen Arbeit, Teilhabe, Wohnen und Kinderbe- treuung. Alle darunter gefassten Maßnahmen dienen der Prävention, Behand- lung, Überwindung, Begleitung und Nachsorge von Suchterkrankungen. Im Bericht werden die einzelnen Angebotsarten beschrieben. Bei kommunal (teil-) finanzierten Angeboten ergänzt um Daten zum Umfang und zur Nutzung des Angebotes sowie, wo möglich, zur Sozialstruktur der Nutzer*innen. Der Bericht widmet sich des Weiteren themenspezifischen Ausführungen zum Phänomen Sucht: dem Thema Sucht im öffentlichen Raum und der Cannabis- Freigabe. Abschließend werden aus den Erkenntnissen und Analysen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Bonner Suchthilfesystems abgeleitet. Ziel des Berichtes ist es, das Bonner Suchthilfesystem zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dokumentieren und beteiligten Akteur*innen sowie Interessierten zur Verfügung zu stellen. Ausgehend davon können Entwicklungen festgestellt und Bedarfe identifiziert werden. Die von Amt 50 finanzierten Träger der Suchthilfe wurden – so weit möglich – am Prozess der Suchthilfeberichterstattung beteiligt. Zentrale Erkenntnisse des Berichtes sind: • Das Suchthilfesystem in der Stadt Bonn ist komplex im Hinblick auf die Angebotsarten, die Trägervielfalt, die Finanzierungsquellen und Leis- tungsträger sowie die Teilzielgruppen und besitzt viele Schnittstellen in angrenzende Handlungsfelder. Diese Komplexität ist laut Suchtkoopera- tion NRW1 typisch für Suchthilfe-Systeme. • Träger der Bonner Suchthilfe schätzten die Menschen mit Abhängigkeit von umgangssprachlich als „harten Drogen“ (Aussage aus der Träger- 1 Suchtkooperation NRW: https://suchtkooperation.nrw/themen/das-suchthilfesystem-in-nrw (Stand: 12.12.2024)Seite 1 von 65 Seite 2 schaft) bezeichneten Suchtmitteln in der Stadt Bonn im Herbst 2024 auf 800-1.200 Personen. Dazu zählten Menschen mit einer Abhängigkeit von Opioiden und von weiteren illegalen und schnell Abhängigkeit- erzeugenden Drogen. Explizit ausgeschlossen davon sind Alkoholabhängige, da die Größe der Grup- pe der Alkoholabhängigen aus im Bericht genannten Gründen schwer erfassbar ist. Die „offene Szene“ beläuft sich in 2024 laut den Trägern der Suchthilfe auf circa 80- 100 Personen an verschiedenen, unterschiedlich stark frequentierten Standorten. Aus den Analysen des Berichtes werden folgende Empfehlungen abgeleitet: • Zur weiteren Erfassung und Analyse aussagekräftiger, einheitlicher Kennzahlen sollte perspektivisch eine einheitliche Datenstruktur im Be- reich Suchthilfe entwickelt werden. • Zur effizienteren Zusammenarbeit und Entlastung der Praxis sollte die Gremienstruktur zwischen Stadtverwaltung, Wohlfahrtsverbänden und Ordnungsbehörden überarbeitet werden. • Auf Grund der vielen Schnittstellen soll die interdisziplinäre Zusammen- arbeit verwaltungsintern und darüber hinaus ausgebaut werden. • Unter anderem in folgenden Bereichen ist eine konzeptionelle Weiter- entwicklung notwendig: städtisches Substitutionsprogramm, Konse- quenzen für den Suchthilfebereich aus der Cannabis-Legalisierung. Die Umsetzung dieser Empfehlungen kann nicht vollumfänglich ressourcenneu- tral erfolgen. Anlage/n 1 Bericht zum Bonner Suchthilfesystem 2024 (öffentlich)Seite 2 von 65 Bundesstadt Bonn Bericht zum Bonner SuchthilfesystemSeite 3 von 65 1 Inhaltsverzeichnis TEIL I: Einleitung .......................................................................................................................... 4 1. Definition des Handlungsfeldes................................................................................................... 4 2. Ziele des Berichtes ....................................................................................................................... 5 3. Erläuterungen zum Verfahren ..................................................................................................... 5 Teil II: Sucht in Zahlen................................................................................................................... 6 Teil III: Das Bonner Suchthilfesystem ............................................................................................ 7 1. Sucht(hilfe)beratung (einzelfallbezogen) ................................................................................... 7 1.1. Suchtberatung (Einzelfallhilfe) in der Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie (FAS) ......................................................................................................................... 8 1.2. Suchtberatung (Einzelfallhilfe) im Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe gGmbH ............................................................................................................................................... 11 1.3. Suchtberatung/ „Ambulante Beratung“ der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH ......................... 13 1.4. Suchtberatung für junge Menschen und deren Bezugspersonen in der Beratungsstelle „Update“............................................................................................................................................ 15 2. Universelle Prävention: Niederschwellige Gruppenangebote, Bildungsarbeit und andere Aufklärungsarbeit .............................................................................................................................. 16 2.1 Mobile und sozialräumliche Arbeit: Der Eventsprinter ............................................................. 16 2.2 Bildungsarbeit............................................................................................................................ 17 2.2.1 „Update“ (Fachstelle für ambulante Suchthilfe Caritas/Diakonie) ................................... 17 2.2.2 Informations- und Präventionsveranstaltungen der PAUKE ............................................. 18 2.3 Weitere Aufklärungsarbeit ........................................................................................................ 18 2.3.1 Aids-Hilfe Bonn e.V. ........................................................................................................... 18 2.3.2 Aids-Initiative Bonn e.V. .................................................................................................... 18 3 Medizinische und pflegerische Angebote im Kontext der Suchtkrankenhilfe .......................... 20 3.1 Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen ............................................................................... 20 3.2 Drogentherapeutische Ambulanz mit Drogenkonsumraum (VFG) ........................................... 22 4 Psychosoziale Betreuung „PSB“ im Kontext der Suchtkrankenhilfe ......................................... 24 4.1 Definition PSB und Zielgruppen................................................................................................. 24 4.2 Exkurs: Neuregelung der Eingliederungshilfe infolge Reform BTHG......................................... 25 4.3 Psychosoziale Betreuung für suchtkranke Menschen: Versorgungssituation in der Bundesstadt Bonn .................................................................................................................................................. 26 4.3.1 Psychosoziale Betreuung für Opiatabhängige in medizinischer Behandlung ................... 26 4.3.2 Psychosoziale Betreuung für nicht-substituierte Menschen............................................. 28 4.4 Umfang und Nutzung des kommunal geförderten Gesamtangebotes „Psychosoziale Betreuung“ ........................................................................................................................................ 29 5 Weitere Unterstützungsmaßnahmen für suchtkranke Menschen und deren Familien in den Bereichen Teilhabe, Arbeit und Wohnen, Kinderbetreuung............................................................. 31 5.1 Niederschwellige Teilhabeangebote und tagesstrukturierende Angebote .............................. 31Seite 4 von 65 2 5.1.1 Kontaktcafé des VFG in der Quantiusstraße ..................................................................... 31 5.1.2 Kleiderkammer des VFG .................................................................................................... 31 5.1.3 Bonner Feger ..................................................................................................................... 31 5.1.4 Begegnungscafé „Nippenkreuz“ des VFG .......................................................................... 32 5.2 Teilhabe- und Begegnungsangebot sowie Arbeitstraining der PAUKE ..................................... 33 5.3 Weitere Arbeitstrainings ........................................................................................................... 33 5.4 Ambulant betreutes Wohnen ................................................................................................... 34 5.5 Stationäre Wohneinrichtungen ................................................................................................. 35 5.6 Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ für Kinder suchtkranker Eltern des VFG ....................... 35 Teil IV: Themenspezifische Ausführungen ................................................................................... 36 1. Sucht und öffentlicher Raum..................................................................................................... 36 1.1 Grundsätzliche Anmerkungen ................................................................................................... 36 1.2 Gremien ..................................................................................................................................... 37 1.2.1 Arbeitskreis Offene Szene ................................................................................................. 37 1.2.2 Koordinierungsgruppe der Suchthilfeträger ..................................................................... 38 1.2.3 Runder Tisch Kaiserplatz ................................................................................................... 38 1.3 Resumé zu Sucht und öffentlichem Raum ................................................................................ 39 1.4 Lokale Schwerpunkte ................................................................................................................ 40 2. Reformen gesetzlicher Rahmenbedingungen: Cannabis-Freigabe ........................................... 42 Teil V: Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Bonner Suchthilfesystems ................................ 45 1. Empfehlungen zum Aufbau eines regelmäßigen Berichtswesens ............................................ 45 2. Empfehlungen zur interdisziplinären Zusammenarbeit ............................................................ 45 3. Überprüfung der Gremienstrukturen........................................................................................ 46 4. Empfehlungen zur konzeptionellen Weiterentwicklung ........................................................... 46 ANHANG .................................................................................................................................... 47 1. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 48 2. Glossar: Rechtliche Grundlagen ....................................................................................... 49 3. Angebotsliste Suchthilfe in Bonn, Stand: 2023 .................................................................. 54 4. Listung der Gremien im Bereich Suchthilfe ....................................................................... 57 5. Quellenverzeichnis .......................................................................................................... 61Seite 5 von 65 3 Veröffentlichung: Januar 2025 Autor: Amt für Soziales und Wohnen Federführung: Stabsstelle Sozialplanung In Kooperation mit: Sachgebiet ‚Projekt- und Konzeptentwicklung soziale Infrastruktur und Quartiersentwicklung‘Seite 6 von 65 4 TEIL I: Einleitung 1. Definition des Handlungsfeldes Das Bonner Suchthilfesystem1 umfasst unterschiedliche Angebote, Maßnahmen und Leistungen verschiedenster Leistungserbringer im gesamten Spektrum der sozialen Arbeit wie auch medizinische Maßnahmen. Alle diese Maßnahmen dienen der Prävention, Behandlung, Überwindung, Begleitung und Nachsorge von Suchterkrankungen. „Sucht ist eine chronische Krankheit mit gravierenden gesundheitlichen und vor allem auch sozialen Folgen für die Betroffenen selbst und deren unmittelbares Umfeld. Entstehung, Verlauf und Überwindung einer Abhängigkeitserkrankung werden in den jeweiligen Lebensphasen und Lebenswelten von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren bestimmt. […] Jede Abhängigkeitserkrankung hat ihre individuelle Entstehungs- und Verlaufsgeschichte. Hieran müssen sich alle Präventions- und Hilfemaßnahmen ausrichten.“ 2 Zu unterscheiden sind stoffgebundene Suchterkrankungen (Alkoholsucht, Gebrauch illegaler Drogen, Medikamentenabhängigkeit…) und nicht-stoffgebundene Verhaltenssüchte, so z.B. exzessiver Medienkonsum, pathologisches Glücksspiel, Essstörungen. Suchterkrankungen sind den psychiatrischen Erkrankungen zuzurechnen; sie bedürfen regelmäßig sowohl medizinischer als auch flankierender sozialer Maßnahmen. Insgesamt zeichnet sich das Bonner Suchthilfesystem durch eine hohe Komplexität und zahlreiche Schnittstellen unterschiedlicher Handlungsfelder aus. Dieser komplexe Aufbau ist typisch für Suchthilfesysteme. 3 Unter den in diesem Bericht vorgestellten Bonner Einrichtungen, Leistungen und Maßnahmen finden sich auch allgemeine Präventionsmaßnahmen (z.B. Bildungsarbeit für Multiplikator*innen, Workshops, Projekte); dabei handelt es sich überwiegend um Gruppenangebote für die Zielgruppe junge Menschen. Der Fokus des Berichtes liegt jedoch auf den Maßnahmen für unmittelbar suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen und deren soziales Umfeld; hierzu zählen einzelfallbezogene Beratungsangebote, medizinische und andere, flankierende Maßnahmen im Kontext der Suchtkrankenhilfe. 1 Die Begriffe „Suchthilfe“ und „Suchtkrankenhilfe“ werden in diesem Bericht, wie in anderen Werken zu diesem Thema, synonym verwendet. 2 Suchtkooperation NRW, 2021. 3 Vgl. ebd., darüber hinaus dort auch zu finden: Beschreibung und kritische Kommentierung der Vielfalt an Rechtsgrundlagen und Finanzierungsquellen durch unterschiedliche Leistungsträger im Detail.Seite 7 von 65 5 2. Ziele des Berichtes Anliegen des hier vorgelegten Berichtes ist es, - einen Überblick über das Bonner Suchthilfesystem zu geben – über Akteur*innen und Strukturen, die örtlichen Angebote und deren Nutzung sowie die jeweiligen rechtlichen und finanziellen Grundlagen; - aktuelle Trends zu identifizieren- z.B. neue Formen der Sucht, neue Zielgruppen, neue Bedarfe; veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und lokale Schwerpunkte; - einen Grundstein für ein kommunales Berichtswesen zu legen, das es ermöglicht, in regelmäßigem Turnus zum Thema „Sucht und Suchthilfe in der Bundesstadt Bonn“ zu berichten und so belastbare Planungsgrundlagen für die Weiterentwicklung des kommunalen Suchthilfesystems zu schaffen sowie - den Wissenstransfer innerhalb der Verwaltung, aber auch in Politik und (Fach)- Öffentlichkeit zu unterstützen. 3. Erläuterungen zum Verfahren Berichtszeitraum: Angesichts der voran gegangenen Pandemie erschien es angezeigt, für eine Beschreibung der vielfältigen Angebote des Bonner Suchthilfesystems und deren Nutzung die Daten des Berichtsjahres 2019 zu nutzen, da in diesem Berichtsjahr alle Einrichtungen ohne Einschränkungen im Normalbetrieb waren und Erfahrungsberichte und weitere Daten zu den Angeboten vorlagen. Auf Basis der Erfahrungs-, und Jahresberichte und Konzeptionen aus den Einrichtungen wurden zwischen November 2021 und Februar 2022 Trägergespräche geführt mit dem Ziel, belastbare Kennzahlen zu den verschiedenen Angeboten zu definieren. Die Trägergespräche wurden protokolliert, mit den Trägern nochmals abgestimmt. Sie bilden im Wesentlichen die Grundlage für die Beschreibung der Angebote. Da die im Bericht verwendeten Daten überwiegend aus 2019 stammen, bildet der Bericht zum Bonner Suchthilfesystem nicht mehr die aktuelle Lage ab, er kann aber nach wie vor dazu dienen: - einen Überblick über das Phänomen Sucht in Bonn und die verschiedenen Angebote der Suchthilfe der Bundesstadt Bonn (Teil II, III, IV) sowie - eine Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung des Suchthilfe-Systems in Bonn (Teil V) zu liefern.Seite 8 von 65 6 Teil II: Sucht in Zahlen Die Gesamtzahl der suchterkrankten Bonner Bürger*innen zu benennen ist auf Grund von verschiedenen Aspekten schwierig: - Es besteht eine Dunkelziffer an suchterkrankten Personen, die bei Suchthilfeträgern unbekannt und im ordnungsrechtlichen Kontext (noch) nicht auffällig geworden sind. - Viele Suchterkrankte nutzen Leistungen bei verschiedenen Trägern, sodass eine Aufsummierung aller Klient*innen einzelner Angebote Doppelzählungen beinhalten würde. Eine zentrale Erfassung von Menschen mit Suchterkrankung findet in Bonn, wie in anderen Kommunen, nicht statt. Eine Annäherung an die Größenordnung des Phänomens über deutschlandweite Studien ist schwer möglich, da die Zahl der Konsumierenden verschiedener Suchtmittel zwischen verschiedenen Kommunen deutlich schwankt und stark von den auf Grundlage der Stadtgröße errechneten Anteilen abweichen kann. 4 Einen groben Überblick über die Situation in Bonn liefert die Einschätzungen der Bonner Akteure: Im Januar 2024 beziffern die Ordnungsbehörden der Bundesstadt Bonn in Absprache mit den Trägern der Suchthilfe die Gruppe der Menschen mit Abhängigkeit von umgangssprachlich als „harten Drogen“ (Aussage aus der Trägerschaft) bezeichneten Suchtmitteln in der Bundesstadt Bonn auf 800-1.200 Personen. Dazu zählen Menschen mit einer Abhängigkeit von Opioiden und von weiteren illegalen und schnell Abhängigkeit-erzeugenden Drogen. Ausgeschlossen davon sind Alkoholabhängige, da die Größe der Gruppe der Alkoholabhängigen schwer erfassbar ist. Der Aufbau eines regelmäßigen Berichtswesens, wie in Teil V 1. beschrieben, würde mittelfristig dazu führen, dass ein besserer Überblick über die Datenlage besteht und Entwicklungen beobachtet werden könnten. In den folgenden Abschnitten wird beschrieben, welche Angebote im Kontext von Suchterkrankungen in der Bundesstadt Bonn für Betroffene, Angehörige und teilweise weiteren Zielgruppen zur Verfügung stehen. 4 Vgl. Gesundheitsamt der Stadt Köln, 2016.Seite 9 von 65 7 Teil III: Das Bonner Suchthilfesystem Um den Fokus auf die Angebotslandschaft zu richten und – wo sinnvoll – eine Vergleichbarkeit herzustellen, werden die nun folgenden Angebote nach Art der Leistungen („Produkte“) – und nicht sortiert nach Einrichtungen oder Träger - dargestellt. Dieses Verfahren wurde gewählt, um den jeweiligen Gesamtbestand an vergleichbaren Leistungen darstellen zu können. Die durch das Amt für Soziales und Wohnen der Bundesstadt Bonn geförderten Einrichtungen werden auf Grund der vorliegenden Datenlage ausführlich dargestellt. Angebote, die von anderen Ämtern finanziert werden, zum Beispiel im Rahmen von „Hilfen zur Erziehung“ (§§27ff. SGB VIII) oder Mittel des überörtlichen Sozialhilfeträgers LVR, von Land oder Bund erhalten, werden benannt und im Anhang gelistet. Teil III ist nachfolgenden Angebotskategorien untergliedert: - Einzelfallbezogene Beratung von suchtkranken bzw. suchtgefährdeten Menschen und deren sozialem Umfeld; dabei werden auch spezifische Gruppenangebote für suchtkranke/-gefährdete Menschen und deren Angehörige berücksichtigt Kap.1 - Universelle Suchtprävention; hierzu gehören z.B. präventive Maßnahmen für Kinder/Jugendliche, Bildungsangebote für Fachkräfte → Kap. 2 - Medizinische Angebote für Suchtkranke: z.B. Substitution; andere medizinische Maßnahmen → Kap. 3 - Psychosoziale Betreuung von suchtkranken Menschen („PSB“) → Kap. 4 - Weitere Unterstützungsmaßnahmen für suchtkranke Menschen und deren Familien in den Bereichen Teilhabe, Arbeit und Wohnen, Kinderbetreuung. → Kap. 5 1. Sucht(hilfe)beratung (einzelfallbezogen) 5 Zielgruppen der einzelfallbezogenen Suchtberatung: Die Suchtberatung wendet sich an unmittelbar suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen und deren soziales Umfeld (Angehörige; weitere Bezugspersonen). Die einzelfallbezogene Suchtberatung umfasst: - Aufklärung zu Sucht und deren spezifischen Erscheinungsformen (Stoffgebundene Süchte, Verhaltenssüchte), dies hinsichtlich medizinischer, psychosozialer wie ggf. auch pädagogischer Aspekte; - Information zu weiterführenden Hilfen/Therapien sowie - zu den hierfür erforderlichen Anträgen und Finanzierungsmöglichkeiten; 5 Je nach Zielgruppe werden von diesen Trägern weitere Schwerpunkte gesetzt; etwa im Bereich der Bildungsarbeit oder der Suchtkrankenhilfe. Diese Angebote werden gesondert dargestellt.Seite 10 von 65 8 dies in Form von (auch telefonischen bzw. digitalen) - Einzelgesprächen sowie - Gesprächen mit erweitertem Personenkreis (z.B. Angehörige). Ergänzt werden kann diese Beratung durch weitere Beratungs-Tools; z.B. angeleitete Gruppenangebote oder Selbsthilfegruppen. Eingesetztes Personal: Mitarbeitende der Suchtberatung sind Fachleute z.B. der Sozialen Arbeit, der Medizin, Psychologie oder Sozialpädagogik; sie alle unterliegen der Schweigepflicht. Bonner Suchtberatungsstellen (einzelfallbezogene Beratung): - Für erwachsene Suchtkranke bzw. suchtgefährdete Menschen und deren Bezugspersonen wird Suchtberatung in Bonn von drei Trägern mit jeweils verschiedenen Schwerpunkten/Zielgruppen vorgehalten (s. 1.1-1.3); - junge, von einer Suchtproblematik betroffene Menschen und deren Bezugspersonen können die Beratungsstelle „Update“ aufsuchen (1.4). 6 1.1. Suchtberatung (Einzelfallhilfe) in der Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie (FAS) Die Ambulante Suchthilfe von Caritas und Diakonie richtet sich an alle Bonner Bürgerinnen und Bürger ab einem Lebensalter von 21 Jahren. Neben Betreuungs- und allgemeinen Präventionsmaßnahmen bietet sie in ihrer Fachambulanz Sucht („FAS“) suchtmittelgefährdeten und -abhängigen Menschen (Stoffgebundene und/oder Verhaltenssüchte) sowie deren Familienangehörigen und anderen Bezugspersonen einzelfallbezogene Beratung an. Besondere Charakteristika: - Täglich stattfindende Sprechstunden (auch ohne Voranmeldung); - kurz-, mittel- und längerfristige Beratungsprozesse; - Vorbereitung und Beantragung suchtrehabilitativer Maßnahmen; - verhaltenstherapeutisch geprägte, psycho-edukative Beratungsprogramme; - Angebote für Bezugspersonen von suchtmittelabhängigen oder –gefährdeten Menschen. Neben diesen Einzelberatungen hält die FAS für bestimmte Zielgruppen spezifische Gruppenangebote vor: - „Game over“ - „Weniger Alkohol trinken (WAT)“ - „Angehörigengruppe“ - „Motivationsgruppe“ 6 Im Kontext anderer Therapien und sozialarbeiterischer Maßnahmen findet ebenfalls Suchtberatung statt- so z.B. in Kliniken, durch Sozialdienste verschiedener Träger sowie durch die AIDS-Initiative.Seite 11 von 65 9 Nutzung der Suchtberatung der FAS in 2019 7 Anmerkungen zur Statistik: Die Fachambulanz Sucht fasst in ihren Statistiken zunächst (S. 2 „Kommunale Suchthilfeplanung“) sämtliche Personen zusammen, mit denen sie in unterschiedlicher Form in Kontakt steht. - Die Zählungen erfassen z.T. „Kontakte“, andererseits Personen („Fälle“ bzw. “Teilnehmende“) wie auch Vorgänge („Vermittlung“; „PSB“); es ist anzunehmen, dass einige Personen mehrere Angebote (z.B. eine Erstberatung, ein Gruppenangebot, Vermittlung…) in Anspruch nehmen. - Außerdem beziehen die Zählungen sich auf unterschiedlich intensive Vorgänge (Einmalberatungen; längere Begleitungen z.B. in den PSB und den Gruppenangeboten) für unterschiedliche Zielgruppen; - Es gibt Schnittmengen mit den Maßnahmen der Psychosozialen Betreuung (im Folgenden: PSB); insgesamt 131 Menschen wurden im Berichtszeitraum von der Fachambulanz mit einer PSB begleitet; diese sind in den Besucherzahlen der Beratungsstelle inkludiert. - Die in den Erfahrungsberichten enthaltenen Eckdaten beziehen sich teilweise auf sämtliche (1.592) Nutzer*innen (Betroffene und deren Bezugspersonen), teilweise jedoch nur auf die (1.297) selbst von einer Suchtproblematik Betroffenen. Die enge Verzahnung der unterschiedlichen Angebotsbereiche der FAS erschwert die statistische Auswertung der Inanspruchnahme der einzelnen Angebotsformate. Fälle: - 131 im Kontext einer Psychosozialen Betreuung (PSB) beratene suchtkranke Menschen - 1.166 selbst von Sucht betroffene Menschen (ohne PSB) - 295 Bezugspersonen aus dem familiären und sonstigen sozialen Umfeld. 1.592 insgesamt beratene Personen Kontakte: Die 1.297 selbst von Sucht Betroffenen (incl.: PSB) besuchen in der Regel einmal die offene Sprechstunde der Suchtberatung. Von dort ausgehend werden sie in die einzelnen Angebote der Fachambulanz Sucht vermittelt. Wie viele Kontakte in den einzelnen Beratungsangeboten jeweils erfolgt sind, ist nicht bekannt. Insgesamt erfolgten durch die 295 Bezugspersonen 303 Kontakte in der offenen Sprechstunde. Vereinzelt besuchten die Bezugspersonen also mehrmals dieses Angebot. Nutzung der Gruppenangebote: Von den insgesamt 1.461 Menschen, die die Beratungsstelle (außerhalb einer PSB) aufgesucht haben, nahmen 480 (=32,9%) an Gruppenangeboten teil, und zwar…: - 112 am Programm "WAT" (Weniger Alkohol trinken) - 24 an der "Angehörigengruppe" - 22-24 an der Motivationsgruppe „GAME OVER“ 7 Vgl. Ambulante Suchthilfe (Caritas/Diakonie): Jahresbericht 2019 ; Ambulante Suchthilfe (Caritas/Diakonie): „[Daten für die] KommunaleSuchthilfeplanung“ 2021; Trägergespräche anlässlich der Erstellung des Suchtberichtes 2021/22Seite 12 von 65 10 - 125 an der „Vorbereitungsgruppe auf tagesklinische Rehabilitation“ - 78 an der „Vorbereitungsgruppe auf Ambulante Rehabilitation“ - 117 an der „Vorbereitungsgruppe auf stationäre Rehabilitation“ Erreichte Zielgruppen: Geschlecht (Grundgesamtheit: 1.592): Überwiegend (65%) handelt es sich bei den Ratsuchenden um Männer (m: 1.031/ w: 561). Allerdings sind die Daten nicht differenziert nach Angehörigen, anderen Bezugspersonen und den selbst von Sucht betroffenen Ratsuchenden. Alter (Grundgesamtheit: 1.592): Die Daten zu Alter sind ebenfalls nicht spezifiziert nach „selbst Betroffenen“ und „Angehörigen“ bzw. „anderen Bezugspersonen“; insofern ist auch hier eine belastbare Aussage zur Altersstruktur nicht möglich: u. 20 Jahre: 20 (1,2%) 20-25 Jahre: 155 (9,7%) 26-30 Jahre: 219 (13,8%) 31-40 Jahre: 408 (25,6%) 41-50 Jahre: 301 (18,9%) 51-60 Jahre: 344 (21,6%) ü. 60 Jahre: 145 (9,1%) GG 1.592 (Darin auch Nutzer*innen der PSB) Wirtschaftliche Situation „Betroffene“ (Grundgesamtheit: 1.297; darin auch die im Rahmen der PSB Beratenen): - 46,1% der erreichten Personen verfügen über ein eigenes Einkommen; - 53,9 % erhalten entweder unterschiedliche Transferleistungen (32,4 %), Krankengeld (8,6%) bzw. eine Rente (4,5 %) oder leben von Ausbildungsbeihilfen, Zuwendungen von Angehörigen oder auch vom Betteln (8%) Art der Sucht/ Primärdiagnose „Betroffene“ (Grundgesamtheit: 1.297; darin auch die im Rahmen der PSB Beratenen): Alkohol: ----------------------------------------------------------------------------------- 44,9 % Illegale Drogen: -------------------------------------------------------------------------- 33,4 % (13,3% Cannabis8, 12,5% Opiate, 4,8% Stimulantien, 2,8% Kokain) Sonstige stoffgebundene Süchte------------------------------------------------------- 6,6 % (Medikamentenabhängigkeit, Polytoxikomanie, andere psychotrope Substanzen) Verhaltenssüchte: -------------------------------------------------------------------------15,1 % (Spielsucht: 13,8 %; exzessive Mediennutzung: 1,3 %) Trends: Der Träger konstatiert einen starken Anstieg bei der Primärdiagnose "Cannabiskonsum" (deren Anteil ist von 6% im Jahr 2011 auf 14,3% im Jahr 2020 gestiegen) sowie eine deutliche Zunahme von Verhaltenssüchten (pathologisches Glücksspiel, obsessive Nutzung digitaler Medien). 8 Stand 2019: vor Cannabis-LegalisierungSeite 13 von 65 11 1.2. Suchtberatung (Einzelfallhilfe) im Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe gGmbH Die Beratungsstelle des Vereins für Gefährdetenhilfe (im Folgenden: VFG) im Betreuungszentrum Quantiusstraße wendet sich an Suchtmittelabhängige Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, welche überwiegend von illegalen Drogen (häufig in Kombination mit Alkohol und Medikamenten) abhängig sind. - Wesentliche Merkmale der besonderen Lebensverhältnisse sind: Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Straffälligkeit, Verwahrlosung, drohende oder bereits bestehende Wohnungslosigkeit und häufig ein enger Bezug zur sog. „Offenen Szene“ 9; ein erheblicher Teil der Zielgruppe weist zudem psychische Probleme und körperliche Erkrankungen auf. Die Beratungsstelle bietet ein Bündel verschiedener sozialer Unterstützungsmaßnahmen an: - Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit, - Beratung zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen Wiedereingliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen. Nutzung der Suchtberatung im Betreuungszentrum des VFG 2019 10 Anmerkungen zur Statistik: In der Statistik des VFG zu seinem Beratungsangebot sind Fälle der sog. „Clearingstelle“, des Beratungsangebotes für suchtkranke (vorwiegend russischsprachige) Migrant*innen als auch Beratungsfälle im Kontext der Psychosozialen Betreuung in die Gesamtschau miteinbezogen: Clearingstelle: 127 Beratung für Migrant*innen: 243 weitere Beratungsfälle: 1.287 PSB:11 192 (dav. 145 mit Bundesstadt Bonn abgerechnet) Gesamt: 1.849 Fälle 9 s. dazu Teil IV/1. Sucht und öffentlichen Raum 10 Vgl. VFG: "[Daten für die] Kommunale Suchthilfeplanung" 2021; VFG: Jahresbericht 2019. 11 Die Psychosoziale Betreuung (PSB) wird – da auf anderer Rechtsgrundlage finanziert- in diesem Bericht vertieft behandeltSeite 14 von 65 12 Für die in der Beratungsstelle beratenen Personen (N=1.287) liegen folgende Daten/Informationen vor: Geschlecht: männlich: 914 (71 %) weiblich: 373 (29 %) Anzahl Kontakte: Insgesamt entfielen 8.855 Gespräche auf 1.287 Klient*innen; das entspricht (durchschnittlich) 6 Kontakten/Person. Für zwei spezifische Beratungsmodule liegen Daten zur Nutzung in unterschiedlicher Form und Vollständigkeit vor: Clearingstelle: Die Aufgabe der Clearingstelle ist es, die Einbindung der in der offenen Drogenszene anzutreffenden Menschen in Hilfesysteme zu verbessern – und z.B. auch Vermittlungen in Hilfesysteme umliegender Gemeinden (Heimatgemeinde) anzustoßen, sofern es sich um suchtkranke Menschen aus dem Umland handelt. Dazu wird aufsuchende Arbeit in Form von Streetwork betrieben und Beratung und Begleitung für suchtmittelabhängige Migrant*innen geleistet. 2019 wurden die Nutzung der Clearingstelle des VFG für 127 Fälle (Intensivfälle) dokumentiert, weitere dort niederschwelliger versorgte Menschen sind in der Statistik nicht erfasst. Beratungsbeginn: Erstkontakte: 56 (44 %) Altfälle: 71 (56 %) Herkunft: von Neufällen (56): Wohnort Bonn: 10 (18 %) Wohnort Umland: 46 (82 %) Geschlecht: Daten zu „Geschlecht“ sind nur für die 56 Neufälle ausgewiesen; bei diesen handelt es sich überwiegend (60-75%) um Männer. Art der Sucht: Illegale Drogen, Alkohol, Medikamente häufig Politoxikomanie; z.T. psychische AuffälligkeitenSeite 15 von 65 13 Beratungsangebot für suchtkranke Migrant*innen: Dieses Angebot wurde konzipiert für suchtkranke Menschen mit sprachlichen (und weiteren Barrieren). 2019 wurde dieses Beratungsmodul von 243 Personen genutzt. Kontakte/Fall: Insgesamt entfielen auf diese 243 Nutzer*innen 2.778 Beratungen- also rund 11 Kontakte pro Fall. Geschlecht: 209 (86 %) der beratenen Personen sind männlich. Trends: Vermehrt wenden sich inzwischen türkisch/persisch-sprachige (48 Klient*innen= 20 % aller Klient*innen in 2019) an das Betreuungszentrum. 1.3. Suchtberatung/ „Ambulante Beratung“ der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Die PAUKE („Projekt Arbeit, Umwelt, Kommunikation und Eingliederung“) Bonn-Rhein-Sieg gGmbH hält verschiedene komplementäre Angebote für u.a. suchtkranke Menschen und deren Bezugspersonen vor, darunter auch die Ambulante Beratung der PAUKE: Sie steht - niederschwellig und anonym - allen Hilfesuchenden und Interessierten offen, die konkret nach Ausstiegshilfen suchen, ein Orientierungsgespräch sowie Unterstützung in einer Krise wünschen, Informationen zu den Themen Sucht, Ausstiegshilfen und Prävention benötigen und/oder Fragen allgemeiner Art zu Drogen, Alkohol und Medikamenten haben. Zielgruppen sind: - Abstinenzorientierte Abhängige – Schwerpunkt illegale Drogen, - Hilfesuchende Abhängige, - Langzeitarbeitslose, - Interessierte, - Öffentlichkeit. Darüber hinaus koordiniert die Ambulante Beratung mehrere Selbsthilfegruppen der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH, welche die Beratung ergänzen, und berät im Allgemeinen zu Selbsthilfegruppen im Suchtbereich der Region. Nutzung der Ambulanten Beratung der Pauke gGmbH 2019 12 Gesamtzahl Beratungsfälle: Die „Ambulante Beratung“ der PAUKE hat 2019 insgesamt 160 Beratungen durchgeführt. Erreichte Zielgruppen: Von den 160 Beratungen entfielen rund 50% auf selbst von Sucht Betroffene. Im Einzelnen verteilen sich die Beratungen auf die verschiedenen Personenkreise wie folgt: - 83 selbst von Sucht betroffene Menschen; - 43 Angehörige; - 22 Fachkolleg*innen; - 12 „Andere“ (sonstiges soziales Umfeld) 12 Vgl. PAUKE: Jahresbericht 2019.Seite 16 von 65 14 Geschlecht: 88 Personen waren männlich; 72 weiblich. Der hohe Anteil von Frauen überrascht- allerdings werden in der Statistik sämtliche Ratsuchenden (auch Ehepartner*innen, Fachkolleg*innen) erfasst, so dass gesonderte Aussagen über das Geschlecht der selbst von Sucht betroffenen Menschen auf Basis der vorliegenden Daten nicht möglich sind. Alter: Zur Altersstruktur werden keine Daten erhoben; nach Schätzung des Trägers sind die meisten Ratsuchenden zwischen 40 und 50 Jahren alt. Art der Suchterkrankung/ Primärdiagnose: Überwiegend (in 72% der Beratungen) war der Konsum illegaler Drogen Anlass zum Aufsuchen der Beratungsstelle: - 116 x Konsum Illegaler Drogen - 71 x Alkoholmissbrauch - 4 x Medikamentenmissbrauch - 13 x Doppeldiagnose 204 Nennungen Erläuterung: Mehrfachnennungen waren bei dieser Frage möglich. Bezieht man die 204 Nennungen auf die 83 Personen, die selbst von Sucht betroffen sind, so wird deutlich, dass diese in der Regel mehrere Suchtmittel konsumieren. Trends: Der Träger stellt einen vermehrten Konsum von Cannabis und Partydrogen fest. Nutzung weiterer Beratungstools: Neben der Einzelfallberatung finden sich in der Pauke weitere Beratungstools; so sind hier drei Selbsthilfegruppen eingebettet: - 2 Gruppen für selbst von Abhängigkeit Betroffene - 1 Angehörigengruppe - 1 Gruppe für von Abhängigkeit betroffene Frauen Die Gruppen bestehen aus maximal 10 Personen; in der Regel nehmen pro Sitzung durchschnittlich etwa 6 Personen teil. Die Sitzungen finden wöchentlich statt; Voraussetzung für die Aufnahme in eine Gruppe ist die Konsumfreiheit der Teilnehmenden. („Cleangruppen“). Die Gruppen werden angeleitet von sog. „Cleangruppen-Leiter*innen“ (aus dem Kreis der Betroffenen) und zusätzlich unterstützt von einer Pädagogin mit Zusatzqualifikation in der Suchttherapie.Seite 17 von 65 15 1.4. Suchtberatung für junge Menschen und deren Bezugspersonen in der Beratungsstelle „Update“ Die Arbeit von „Update – Fachstelle für Suchtprävention“ setzt sich aus den Bausteinen Beratung, Prävention und „Ambulante Flexible Hilfe“ zusammen. Eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Angehörige mit suchtspezifischen Anliegen ist die Beratungsstelle „update“ der Ambulanten Suchthilfe (Caritas/Diakonie). Damit arbeitet sie an der Schnittstelle von Sucht- und Jugendhilfe. Bei der Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften liegt der Fokus auf der Früherkennung riskanter Konsummuster und Verhaltensweisen. Die Arbeit von „Update – Fachstelle für Suchtprävention“ setzt sich aus den Bausteinen Beratung, Prävention und „Ambulante Flexible Hilfe“ zusammen. Das Experimentieren mit psychoaktiven Substanzen wie Alkohol, Cannabis und anderen legalen oder illegalen Drogen ist eine häufige Verhaltensweise in der Adoleszenz und kann bei Jugendlichen zu gravierenden sowohl physischen als auch psychosozialen Folgeproblemen führen. Zentrales Anliegen der suchtpräventiven Intervention ist daher die Förderung von Schutzfaktoren und Kompetenzen im Umgang mit Suchtmitteln. Nutzung der einzelfallbezogenen Beratung bei „Update“ 13 Im Kontext einer einzelfallbezogenen Beratung erreichte „update“ der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie 2019 insgesamt 741 Personen, die sich den verschiedenen Personenkreisen wie folgt zuordnen lassen: - 258 u. 18jährige - 188 18- u.21jährige - 295 Angehörige - 741 Ratsuchende Erläuterung: Die erwachsenen Ratsuchenden sind jeweils konkreten Einzelfällen der jungen Menschen zuzuordnen; insofern liegt die Zahl der „Fälle“ bei 446. Kontakte: Laut Träger kommt es zu ca. 3-4 Kontakten im Durchschnitt; allerdings sei dies individuell stark schwankend (bis zu 25 Kontakte in Einzelfällen) Nutzung weiterer Beratungstools: Die jungen Ratsuchenden sind verschiedenen Beratungssettings wie folgt zuzuordnen: - Betreuungsweisungen 8 - „Kurve kriegen“ 34 - „Gruppenarbeit“ (nicht näher definiert) 70 - Einzelfall-Beratung 333 446 Die erwachsenen Bezugspersonen nutzten mehrheitlich (240 Personen) die einzelfallbezogene Beratung; weitere 55 nahmen am Programm „Kurve kriegen“ teil. 13 Vgl. Ambulante Suchthilfe – update: „Kommunale Suchthilfe“, 2021.Seite 18 von 65 16 2. Universelle Prävention: Niederschwellige Gruppenangebote, Bildungsarbeit und andere Aufklärungsarbeit 2.1 Mobile und sozialräumliche Arbeit: Der Eventsprinter14 Der „Eventsprinter“ ist ein Kooperationsprojekt von „update“ und der ev. Jugendhilfe Godesheim; es richtet sich an junge Menschen etwa ab dem 12. bis zum 17. Lebensjahr. Die Mitarbeitenden (2019: Zwei Fachkräfte - 1,5 VZÄ Godesheim, 1 VZÄ Update-, mind. 1 Peer - z.B. Freiwilligendienstleistende) fahren mit einem Bus verschiedene Orte im öffentlichen Raum an, um dort junge Menschen über unterschiedliche Aspekte des Themas „Sucht“ aufzuklären, Alternativen zu gefährdenden Konsummustern anzubieten und über Bonner Hilfeangebote zu informieren. Dies geschieht einerseits im Rahmen von Veranstaltungen, andererseits aber auch in ausgewählten Sozialräumen an informellen Treffpunkten junger Menschen: - Anzahl Veranstaltungen: 2019 wurden 108 Veranstaltungen begleitet; darunter Karnevalsveranstaltungen, Abi-Feiern, Stadtteil- und Spielefeste (In Kooperation mit Update). - Daten zur Nutzung: Das Zählen von „Kontakten“ während der Veranstaltungen (laut Erfahrungsbericht 2019 gab es in diesem Jahr 27.516 Kontakte) ist nur bedingt dazu geeignet zu messen wie wirkungsvoll die Arbeit des Eventsprinters ist. Je Stunde Präsenz bei einer Veranstaltung kommt es laut Träger zu circa fünf qualifizierten, also intensiveren Kontakten mit Jugendlichen. - Umfang sozialräumliche Arbeit: Die sozialräumliche Arbeit erfolgte zwischen März und Oktober (jeweils 2 Wochenstunden pro Standort) in Tannenbusch, Medinghoven und Godesberg-Mitte; dies in Zuständigkeit der ev. Jugendhilfe Godesheim. - Insgesamt wurden 47 Stadtteileinsätze im Berichtsjahr durchgeführt. Dabei kam es insgesamt zu ca. 750 qualifizierten Kontakten zur Zielgruppe. Trends: Im Gespräch mit dem Träger über die erhobenen Nutzerdaten wurde deutlich, dass das Interesse der eigentlichen Zielgruppe (12-18-jährige) in den letzten Jahren spürbar nachgelassen hat. So würden laut Träger die Angebote des Eventsprinters zwar von Kindern noch angenommen, Jugendliche diesen bei den Einsätzen auf Veranstaltungen hingegen eher als den (Zit. Träger) „verlängerten Arm des Ordnungsamtes“ und „Kontrollinstanz“ wahrnehmen. Vor allem aber zeichne sich der Rückzug junger Menschen in einen anderen, digitalen „Sozialraum“ und damit den privaten Raum ab; mit Beginn der Corona-Pandemie habe sich dieser Trend weiter verstärkt. Jugendarbeit müsse diesem veränderten Freizeitverhalten mit neuen Konzepten und Methoden Rechnung tragen. 14 Vgl. bonner event sprinter: Erfahrungsbericht 2019; Trägergespräche [für den Bonner Suchthilfebericht] 2021/22Seite 19 von 65 17 Hierfür bedürfe es entsprechend qualifizierter (Medien) Pädagog*innen, die in der Lage sind, neue, ansprechende digitale Formate zu entwickeln. Zurzeit befasst sich der Träger mit diesem Thema, um sich in Absprache mit der Bundesstadt und dem Kooperationspartner hier neu aufzustellen. Eine Ergänzung der digitalen Formate durch „analoge“ Präsenzangebote (z.B. durch Einbeziehung neuer Trendsportarten) sei jedoch weiterhin wünschenswert, da nur so ein personaler Bezug hergestellt werden könne. Als weiterhin sinnvoll und erfolgversprechend wird die Kooperation mit Jugendzentren und Schulen bewertet; hier empfiehlt der Träger eine konzeptionelle Weiterentwicklung. Auch die Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung werden in der Arbeit berücksichtigt. Weitere Trends in Bezug auf Suchtmittel sind nach Beobachtung des Trägers das Rauchen von Vapes (Einmalzigaretten), der Konsum von Lachgas sowie der Umgang mit Medikamenten (z.T. opiathaltig). 2.2 Bildungsarbeit Interessierten und Fachkräften steht ein breites Spektrum an Informationsveranstaltungen, Fortbildungen, erlebnispädagogischen Projekten mit dem Fokus auf suchtspezifische sowie persönlichkeitsstärkende Themen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Zwei Bonner Einrichtungen setzen ihren Schwerpunkt im Bereich der universellen Prävention. Sie klären in unterschiedlichen Formaten (Fachtagungen, Vorträge, Workshops- z.T. in Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen) über „Sucht“ (Genese, Hilfeangebote, Therapiemöglichkeiten…) auf. Adressiert werden - (junge) Menschen, darunter auch bereits suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen, - deren Angehörige und andere Bezugspersonen; - Multiplikator*innen (Fachkräfte z.B. in Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen, in JVAs, Kliniken; etc.). 2.2.1 „Update“ (Fachstelle für ambulante Suchthilfe Caritas/Diakonie) Die Fachstelle für ambulante Suchthilfe „Update“ hält ein Präventionsprogramm vor, in dessen Fokus auch nicht stoffgebundene Süchte (Spiel- und Mediensucht) stehen: - „Reality Adventure (classic/to go)“ ist ein Projekt zur Prävention von exzessiver Mediennutzung und wird im Rahmen des Aktionsplans gegen Sucht NRW gefördert. Die Zielgruppen sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr, die z.T. bereits durch exzessive Nutzung von Medien auffällig sind. Jungen und Mädchen werden in heterogenen Gruppen angesprochen, die Haupt-, Real-, Gesamt- oder Förderschulen besuchen oder Einrichtungen der Jugendhilfe zugehörig sind. Der Träger führt bedarfsgerecht Projekte mit Drittfinanzierung durch und orientiert sich dabei an den aktuellen Sucht„trends“. Die Bundesstadt Bonn prüft den Bedarf und unterstützt dies bei positiver Prüfung durch Absichtserklärungen, wie beispielsweiseSeite 20 von 65 18 bei „reality adventure (Classic/to go)“ (Ziel: Reduktion von exzessivem Medienkonsum, Anbieten von alternativen Aktivitäten), Amsel (Ziel: Stärkung von Selbststeuerung, Aktivierung innerer Belohnungsstrukturen, Reduktion von Stress und Resilienzförderung). Weitere Projekte folgten seitdem, wie beispielsweise zur exzessiven Mediennutzung für Kinder im Grundschulalter (smart kiddies) und weitere (mindfulmedia). Zum komplexen Hilfsangebot gehören auch die Leistungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27ff. SGB VIII), die Kriminalpräventive Initiative, „Kurve kriegen“ des Innenministeriums NRW, als begleitende Maßnahme, in der Mitarbeitende von Update gemeinsam mit der Polizei kriminalitätsgefährdeten Kindern und Jugendlichen durch Begleitung und Methoden aus verschiedenen pädagogischen Bereichen (z.B. Erlebnispädagogik) helfen, Wege aus der Kriminalität zu finden. 2.2.2 Informations- und Präventionsveranstaltungen der PAUKE Die „Ambulante Beratung“ der PAUKE hat Informations- und Präventionsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen durchgeführt; dies z.T. in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Anzahl Veranstaltungen: 2019 fanden 39 Veranstaltungen statt; darunter… - suchtpräventive Veranstaltungen für Fachkräfte in Schulen; - Informationsveranstaltungen über das Thema Abhängigkeit, Arbeit im Suchtbereich und Angebote der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH für Bildungsträger - sowie Fortbildungen (z.B. bei der Fortbildungsstelle der Polizei bis 2015 oder beim JobCenter 2019); - zudem auch Informationsveranstaltungen der Selbsthilfegruppen (SHG) der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH für Vereine, Arbeitskreise, Schulen, Firmen, Institutionen. 2.3 Weitere Aufklärungsarbeit Im Übergang zwischen Prävention und Aufklärung für Menschen „aus dem Drogenbereich“15 stehen die Angebote der Aids-Hilfe-Träger. 2.3.1 Aids-Hilfe Bonn e.V. Die Aids-Hilfe informiert ihre Zielgruppen unter anderem über die Gefahren der Übertragbarkeit von Krankheiten bei der unhygienischen Benutzung von Konsummaterialien. Der Verein bietet des Weiteren Raum für die Vernetzung und Begegnung bestimmter Betroffenen-Gruppen mit dem primären Fokus auf Aids-erkrankte und von einer Ansteckung gefährdete Gruppen. 2.3.2 Aids-Initiative Bonn e.V. Die Aids-Initiative arbeitet zum Schwerpunkt „Drogen und AIDS“. Sie leistet Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sowie Streetwork - unter anderem mit der Zielgruppe „Drogenkonsument*innen“ – in den „Offenen Szenen“ [Selbstbezeichnung der Initiative]. 15 Zitat aus Antwortschreiben d. Aids-Initiative Bonn e.V., 2024.Seite 21 von 65 19 Hierbei sind folgende Aspekte Teil der Arbeit: Aufklärung, Beratung, Testangebote, Ausgabe von Informations-, Safer-use- und Safer-sex-Materialien sowie Info zum Drug-checking. Zweimal monatlich stattfindende Frühstücksangebote in den Räumlichkeiten bieten einen geschützten Raum zum Austausch. Zudem betreibt die Initiative einen Spritzenautomaten, der wöchentlich aufgefüllt wird. Auch bei verschiedenen Veranstaltungen in Bonn ist die Initiative mit Bildungs- und Aufklärungsarbeit sowie Begegnungsangeboten aktiv und leistet Interessensvertretung, unter anderem via einer JES-Gruppe (Interessengruppe von Junkies, Ehemaligen und Substituierten).Seite 22 von 65 20 3 Medizinische und pflegerische Angebote im Kontext der Suchtkrankenhilfe 3.1 Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen Bonn ist ein Standort mit zahlreichen ambulanten und stationären medizinischen Einrichtungen, deren Einzugsgebiet deutlich über Bonn hinausreicht. Dies gilt auch für den Fachbereich Psychiatrie, dem die Behandlung von Suchterkrankungen zugeordnet ist. In Bonn bieten insbesondere folgende Einrichtungen entsprechende Leistungen an: - Universitätsklinikum Bonn; - die Rheinische Landesklinik sowie - Klinik im Wingert (ganztags ambulante Rehabilitationseinrichtung der FAS); - Ambulante Rehabilitation Sucht (FAS) daneben gibt es weitere Einrichtungen (Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen), die auf diesem Feld spezialisiert sind. In einigen dieser Einrichtungen werden sowohl Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen als auch medizinische Substitutionsbehandlungen (Abschnitt 3.1.2) durchgeführt – letztere auch in Praxen niedergelassener Ärzte. Andere Einrichtungen setzen einen Schwerpunkt in der Therapie nicht stoffgebundener Verhaltenssüchte (Essstörungen, Medien und Spielsucht). Substitutionstherapie16 Einige der vorgenannten Einrichtungen führen auch Substitutionsbehandlungen durch, also die medizinische Behandlung opioidabhängiger Patient*innen mit Ersatzstoffen17. - Therapieziel ist, das Überleben der Patient*innen zu sichern und zu einer Besserung beziehungsweise Stabilisierung ihres Gesundheitszustandes beizutragen; so werden in der Therapie auch weitere Begleiterkrankungen von Sucht mitbehandelt. - Wichtig ist auch die Verhinderung von Beikonsum. - Insgesamt soll durch die Substitutionstherapie eine Integration in Gesellschaft und – wenn möglich- den Beruf unterstützt werden; in Fällen, in denen eine nachhaltige Abstinenz nicht gelingt, ist jedoch auch eine Dauersubstitution möglich. - Rechtlich ist die Substitution im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) verankert; finanziert wird sie von den Krankenkassen. - Der „Bericht zum Substitutionsregister“ des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz: BfArM) 18 weist die Bundesstadt Bonn- wie in den Vorjahren- auch 2019 als einen Standort mit vergleichsweise vielen Substitutionstherapien pro 100.000 EW aus. - Die Daten werden im Bericht nicht in absoluten Zahlen dargestellt; nach Schätzungen des Amtes 53 befanden sich in den letzten Jahren (Stand ca. 2019) kontinuierlich ca. 930-950 Personen in einer Substitutionsbehandlung in Bonn. 16 Vgl. §5 BtMVV: „(1) Substitution (…) ist die Anwendung eines ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel[s], die bei einem opioidabhängigen Patienten im Rahmen eines Therapiekonzeptes zur medizinischen Behandlung einer Abhängigkeit (…) angewendet [wird]. (…)“ https://www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/__5.html (Stand: 20.11.2024) 17 Z.B. Methadon, Diamorphin, Naltrexon 18 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz: BfArM, dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt): „Bericht zum Substitutionsregister (2019)“ https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Substitutionsregister/_node.html (28.08.2023)Seite 23 von 65 21 - Da der Bericht die Substituierten nicht nach deren Wohnort, sondern dem von ihnen genutzten Behandlungsort erfasst, lassen sich aus diesen veröffentlichten Daten des Substitutionsregisters jedoch keine Rückschlüsse ziehen auf die Zahl der substituierten Bonnerinnen und Bonner, also der Menschen mit Wohnsitz in Bonn. - Bonn hat wegen seiner hohen Dichte an medizinischen Einrichtungen eine Versorgungsfunktion für ein überregionales Einzugsgebiet inne19. Es ist davon auszugehen, dass dies auch bei Substitutionstherapien der Fall ist: Vermutlich entfallen mindestens 30% der in Bonn erfassten Substitutionsbehandlungen auf Menschen aus dem Umland. - Für den örtlichen Träger lassen sich daher aus den verfügbaren Daten zu in Bonn durchgeführten Substitutionstherapien keine konkreten Hinweise darauf ableiten, ob und wenn ja, für wie viele Substituierte möglicherweise ein Versorgungsdefizit hinsichtlich flankierender, kommunaler Unterstützungsstrukturen besteht. 19 Die medizinische Substitution wird in Bonn an acht Standorten (sowohl in Praxen niedergelassener Ärzte als auch in Substitutionsambulanzen von Kliniken) durchgeführt.Seite 24 von 65 22 3.2 Drogentherapeutische Ambulanz mit Drogenkonsumraum (VFG) Die Drogentherapeutische Ambulanz ist ein niederschwelliges Angebot, welches laut Konzeption nur für Erwachsene, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bonn haben, zugänglich ist. Verwehrt wird der Zugang Personen, die erkennbar mit Drogen handeln, Erst- und Gelegenheitskonsumierenden, bereits erheblich intoxikierten Konsumierenden sowie Personen, denen wegen mangelnder Reife die Einsichtsfähigkeit in die durch die Applikation erfolgenden Gesundheitsschäden fehlt. Die Drogentherapeutische Ambulanz des Vereins für Gefährdetenhilfe besteht aus einem Aufenthalts- und Warteraum, dem Drogenkonsumraum, einem Behandlungszimmer, zwei Büros und weiteren Räumen für Personal und Material. Angeboten werden dort sowohl medizinische Versorgung (SGB V), ambulante Pflege (SGB XI) als auch sozialarbeiterische Maßnahmen. Für Menschen ohne Versicherungsschutz übernimmt die Bundesstadt die Kosten im Rahmen des SGB XII. Die Maßnahmen im Einzelnen: Medizinische Ambulanz (Quelle: "Kommunale Suchthilfeplanung"; Jahresbericht 2019 S. 11 ff.; Trägergespräch VFG) Die Bereitstellung einer allgemeinmedizinischen Ambulanz ist ein Baustein im Gesamtportfolio des Betreuungszentrums des VFG. Sie bietet ärztliche Hilfe für alle Nutzer*innen der Einrichtung an; einerseits im Rahmen von Substitutionsbehandlungen, aber darüber hinaus auch für nicht-Substituierte. - Die medizinische Versorgung umfasst eine ärztliche Sprechstunde, medizinische Grund- und Erstversorgung, allgemeine Gesundheitsberatung, Aufklärung über lebensverkürzende Erkrankungen, Behandlung psychischer Erkrankungen, Wundversorgung und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Überdosierung sowie die Weitervermittlung in medizinische und therapeutische Angebote. Eine der hier tätigen Ärztinnen besitzt eine Anerkennung der KV zur allgemeinmedizinischen Versorgung und Behandlung wohnungsloser Menschen. - Eine Versorgung mit ambulanten pflegerischen Maßnahmen ergänzt das Angebot der Ambulanz. - Sozialarbeiterisch wird Motivations- und Unterstützungsarbeit in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit, Sicherung des Lebensunterhalts und Unterbringung geleistet; bei Krisen wird interveniert. Daten zur Nutzung der medizinischen Ambulanz - 2019 nutzten 349 Personen medizinische Leistungen, und zwar - 55 % (192) im Kontext einer Substitutionsbehandlung und - 45 % (157 Personen) mit einem Bedarf an allgemeinmedizinischer Versorgung, welche nicht substituiert werden und zudem in der Regel unterschiedliche Suchtmittel konsumieren (häufig multipler Substanzgebrauch) und deren Erkrankung oft auch mit psychischen Auffälligkeiten verbunden ist.Seite 25 von 65 23 Die ambulante Pflege wurde von 360 Menschen genutzt. Davon waren (nicht aufsummierbar): - 221 drogenabhängig (restl.: Alkoholproblem oder psych. Erkrankung) sowie - 31 Personen aus nicht-EU-Ländern (nicht-sozialleistungsberechtigt). Für 76 Nutzer*innen wurden Pflegeleistungen mit der Bundesstadt Bonn abgerechnet; hier liegen Infos vor: - 19 ohne Einkommen; - 4 in Rente; - 1 in Rente/SGBXII; - 34 SGB II; - 16 nach SGB XII; - 2 ohne Angaben. Drogenkonsumraum Zudem ist ein Drogenkonsumraum in die Drogentherapeutische Ambulanz integriert. Rechtsgrundlage hierfür ist der §10a „Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen“, welcher die Erlaubnis über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz- BtMG) auf Bundesebene gesetzlich regelt. In Bonn ist der VFG der einzige Träger, der einen Drogenkonsumraum anbietet. Er hält 8 Plätze (Stand 2019; 2024: Erweiterung auf 12 Plätze) vor, davon fünf Plätze zum intravenösen und drei Plätze zum inhalativen beziehungsweise nasalen Drogenkonsum (s. 3.3.2) - Primäres Ziel ist es, Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfen für drogenabhängige Menschen zu schaffen durch Reduktion der Gefahren bei intravenösem Konsum. - Sekundäres Ziel ist die Eindämmung ordnungspolitischer Belastungen durch konsumbezogene Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit und die Eindämmung von Gefährdung durch Konsumutensilien im öffentlichen Raum. - Zudem ist die Weitervermittlung in weiterführende Hilfen ein Ziel des Angebotes. Daten zur Nutzung des Drogenkonsumraums20 (Quelle: „Kommunale Suchthilfeplanung"; Jahresbericht 2019, S. 11 ff.) Im Jahr 2019 wurden lt. eigenen Angaben des Trägers insgesamt 22.418 Konsumvorgänge (2021: 16.269, 2022: 19.920) vorgenommen. - Das entspricht 1.870 Konsumvorgängen pro Monat (also ca. 60 Konsumvorgängen und damit rund 20- 30 Personen/Tag). - Im Vergleich zu den Vorjahren 2017 und 2018 ist im Jahre 2019 ein leichter Anstieg (3,3 %) an Konsumvorgängen zu verzeichnen. - Zwischen 2019 und 2022 nahmen die Konsumvorgänge Corona-bedingt ab und nähern sich aktuell wieder dem Niveau von 2019 (2023: 20.927). - Überwiegend konsumieren Männer (2019-2022: zwischen 75% bis zu 90%). - Bei den Konsumformen liegt der intravenöse Konsum mit ca. 70 % deutlich vor dem inhalativen (ca. 30%) und dem nasalen (nur in seltenen Fällen). 20 Stand Sommer 2024: Derzeit findet ein Abstimmungsprozess mit der Ordnungs- und Sozialpartnerschaft zur Öffnung des Drogen-Konsumraumes für Nicht-Bonner*innen statt.Seite 26 von 65 24 4 Psychosoziale Betreuung „PSB“ im Kontext der Suchtkrankenhilfe 4.1 Definition PSB und Zielgruppen Die „Psychosoziale Betreuung“ (im Folgenden: PSB) ist eine sozialarbeiterische Intensivbetreuung (Eingliederungshilfe) für Menschen in sozialen Schwierigkeiten. Art und Umfang der Betreuungsleistungen orientieren sich am individuellen Hilfebedarf und den konkreten Veränderungszielen der Betreuten. Ziele der Betreuung können sein: - Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage - Sicherung des Wohnumfeldes - Hilfen bei der Integration in das soziale Umfeld - Entwicklung einer beruflichen Perspektive - Wiederherstellung bzw. Stärkung der Handlungskompetenz - Konkrete Hilfen zum Ausstieg aus der Drogenszene - Anleitung zur Tagesstrukturierung, Unterstützung bei rechtlichen Problemen - Vermittlung in weiterführende Angebote der ambulanten und stationären Suchthilfe Methodik: Die Betreuung erfolgt meist in einer Beratungsstelle; bei Bedarf werden jedoch auch Begleitungen z.B. zu Ämtern, Ärzten sowie Hausbesuche durchgeführt oder aufsuchende Arbeit geleistet (z.B. Aufsuchen der Betreuten an Szene-Treffpunkten). Wo immer möglich, wird auch das soziale Umfeld mit einbezogen; ergänzt werden kann eine PSB auch durch Gruppenangebote, z.B. Selbsthilfegruppen oder angeleitete Gesprächskreise. Qualifikation: Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation PSB und Substitution: Ursprünglich war eine Substitutionsbehandlung zwingend gekoppelt an eine psychosoziale Betreuung für suchtkranke Menschen. Dies ist seit 30.05.2017 mit der Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) neu geregelt - so dass eine PSB zwar häufig, jedoch nicht ausschließlich in Kombination mit der Substitutionsbehandlung angeboten wird. So haben auch Menschen, die eine soziale Intensivbegleitung nicht in Anspruch nehmen, den Zugang zu einer Substitutionstherapie und auch nicht substituierte suchtkranke Menschen Zugang zu einer PSB. Das städtische Substitutionsprogramm von 2007 ist in seiner Ausrichtung veraltet. Heutzutage ist die Zielsetzung nicht mehr Abstinenz bei den Klient*innen herzustellen, sondern unter anderem: - Reduktion des Konsums illegaler Drogen - Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit - Stabilisierung des Lebensumfelds - Reduktion von Risikoverhalten - Förderung der sozialen Integration. Finanzierung/Rechtsgrundlagen: Die PSB wird finanziert auf Basis der Sozialgesetzbücher II, IX und XII.Seite 27 von 65 25 2019 wurden ca. 30% der Psychosozialen Betreuungen auf Basis des SGB XII und rund 65% auf Basis des SGB II finanziert (weitere 5%: Eigenes Einkommen). 4.2 Exkurs: Neuregelung der Eingliederungshilfe infolge Reform BTHG Im Rahmen der Einführung der 3. Stufe des BTHG wurde die Eingliederungshilfe mit Wirkung zum 01.01.2020 aus dem SGB XII in das SGB IX überführt und teilweise neu geregelt; aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in NRW sind damit die überörtlichen Träger der Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zuständig. Fortan sind die Träger der Eingliederungshilfe mit dem BTHG dazu verpflichtet, Bedarfe mit einem einheitlichen Instrument je Bundesland zu ermitteln. In Nordrhein-Westfalen haben sich die beiden überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe (LWL und LVR) darauf verständigt, ein neues gemeinsames Bedarfsermittlungsinstrument zu entwickeln und zu nutzen, das BEI_NRW, ein in Inhalt und Ausführung komplexes Instrument, dessen Einführung und Nutzung umfangreiche Prozessveränderungen bedingt. Durch das BEI_NRW wird- dies ist die Befürchtung der Träger- der Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX für besonders schwer zu erreichenden Klienten erschwert. Die Träger fordern daher weiterhin einen niedrigschwelligen Zugang für schwierige Fälle, der nötigenfalls kommunal refinanziert werden soll. Die Verhandlungen mit dem LVR sind größtenteils abgeschlossen. Es zeichnet sich ab, dass nicht alle Leistungen übertragen werden können. Insbesondere die sehr niedrigschwelligen Angebote werden vom LVR nicht anerkannt und verbleiben somit als freiwillige Leistungen bei der Kommune. Damit einhergehend hat der*die Klient*in keinen Rechtsanspruch auf diese Behandlung.Seite 28 von 65 26 4.3 Psychosoziale Betreuung für suchtkranke Menschen: Versorgungssituation in der Bundesstadt Bonn 4.3.1 Psychosoziale Betreuung für Opiatabhängige in medizinischer Behandlung Folgende Bonner Einrichtungen bieten für erwachsene opiatabhängige Menschen, die sich in einer medizinischen Behandlung (Substitution) befinden, psychosoziale Betreuung an: Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie: Die FAS bietet im Rahmen der psychosozialen Betreuung folgende Leistungen: - Hilfestellungen bei Behördengängen, - Hilfe bei der Schuldenregulierung, - Unterstützung beim Umgang mit der Justiz. - Auf Wunsch Vermittlung in weiterführende Hilfeangebote wie z.B. stationäre Therapien und Beikonsum-entgiftung. Substitutionsambulanz des Vereins für Gefährdetenhilfe Der VFG bietet im Rahmen seiner Substitutionsambulanz folgende psychosoziale Leistungen an: - Hilfen bei Behördengängen, - Hilfen bei der Schuldenregulierung, - Unterbringung in stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, - Hilfe bei der Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes, - Hilfe bei der Wohnungssuche, - Nachbetreuung, - Suchtberatung, - Vermittlung in Entgiftung und stationäre Therapie, - Unterstützung bei der Sicherstellung des Lebensunterhalts, - Hilfe bei der Klärung strafrechtlicher Angelegenheiten sowie - Vermittlung von Hilfen für Kinder suchtmittelabhängiger Eltern. Praxis Dr. Lichtermann („Café Ersatz“) Die Praxis Dr. Lichtermann bietet im Rahmen der Substitutionsbehandlung folgende psychosoziale Leistungen an: - Klärung der juristischen Situation (z.B. offene Strafverfahren, drohende Haft) - Sicherung der finanziellen Basisversorgung (Krankengeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld etc.) - Unterstützung und Begleitung bei Behörden und Ämtergängen - Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung - Berufliche und schulische Rehabilitation - Krisenintervention (bei der Alltagsbewältigung, während problematischer Lebenssituationen) - Freizeitgestaltung, Erlernen neuer Tagesstrukturen, Gruppensitzungen - Rückfallprophylaxe, Reduzierung von Beikonsum, Vermittlung in qualifizierte stationäre EntzugsbehandlungSeite 29 von 65 27 - Stabilisierung der Persönlichkeit / Stärkung des Selbstwertgefühls. Substitutionsambulanz der LVR-Klinik Bonn Die Substitutionsbehandlung hat zum Ziel die Bewältigung der Sucht sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung mit folgenden Schwerpunkten: - Substitution mit Substitol, L-Polamidon, Buprenorphin; - Behandlung psychiatrischer Begleiterkrankungen; - Umfassende psychosoziale Betreuung; - Möglichkeiten zur stationären Behandlung; - Vermittlung in stationäre Rehabilitation; - PSB, Einzelgespräche, Aufsuchende Arbeit; - Unterstützung bei beruflicher und sozialer Wiedereingliederung. Naltrexonambulanz der LVR-Klinik Bonn (Das Angebot ruht seit 2024, Anm. der LVR-Klinik): Das Naltrexon-Programm unterstützt und begleitet abstinenzmotivierte opiatabhängige Menschen individuell, kontinuierlich und vertrauensvoll in ein drogenfreies Leben. Angeboten werden sozialarbeiterische und psychologische Einzelbetreuungen (siehe Erläuterungen oben) sowie ein Gruppenangebot. Diamorphinambulanz des Universitätsklinikums Bonn: Das Angebot richtet sich an Menschen, die langjährig (mindestens fünf Jahre) opiatabhängig sind und in der Regel unter schwerwiegenden körperlichen und psychischen Funktionsstörungen leiden. Insbesondere wird hier ein Personenkreis adressiert, der von anderen Angeboten des Suchthilfesystems nicht ausreichend profitieren konnte. Auch hier werden Leistungen der psychosozialen Betreuung (wie oben dargestellt) vorgehalten. Das Angebot wird von der Bundesstadt Bonn finanziert.Seite 30 von 65 28 4.3.2 Psychosoziale Betreuung für nicht-substituierte Menschen In einigen Einrichtungen werden auch Suchtkranke, die sich nicht in einer medizinischen Behandlung befinden, psychosozial betreut. Dazu gehören: Begleitender Dienst der Fachambulanz Sucht: Dieser richtet sich an Menschen, die von legalen und/oder illegalen Suchtmitteln langjährig schwerstabhängig sind. Er arbeitet mit dem Konzept der Schadensminimierung („harm reduction“). Ziel ist hier, die Risiken, die mit einem Suchtmittelmissbrauch oder einer Suchtmittelabhängigkeit verbunden sind, zu reduzieren. Ein besonderes Charakteristikum dieser PSB besteht in dem hohen Anteil an aufsuchender und nachgehender Sozialarbeit innerhalb dieses Angebotes. Angebot der Fachambulanz Sucht (FAS) für russischsprachige Menschen Folgende spezifisch kultursensible Beratungsangebote werden der Zielgruppe zur Verfügung gestellt: - Beratungsgespräche über die Hilfeangebote in Bonn - Psychosoziale Betreuung als Begleitung von Substituierten - Vorbereitung und Vermittlung in Entgiftung und stationäre Entwöhnungsbehandlungen - Nachsorge nach der Entlassung aus einer Suchtfachklinik - Beratungsgespräche für Angehörige, Familien und Arbeitgeber - Selbsthilfegruppe für alkoholabhängige Migrant*innen. Transkulturelle Institutionsambulanz Sucht (TRIAS) der LVR-Klinik Bonn Das Angebot richtet sich an Menschen, die an einer Suchterkrankung leiden oder deren Angehörige suchterkrankt sind. Schwerpunkte sind die ärztliche und psychologisch- psychotherapeutische Behandlung in russischer und türkischer Sprache. Die FAS und die TRIAS der LVR-Klinik Bonn tragen durch die kultursensible Ausgestaltung ihrer Angebote und den Einsatz muttersprachlicher Mitarbeiter*innen den spezifischen Bedürfnissen dieser Zielgruppe in besonderem Maße Rechnung. HIV- und AIDs-bezogene Beratungsstellen21 Konsument*innen, die ihre Suchtmittel Drogen z.B. intravenös konsumieren sind bei unhygienischem Konsum (z.B. durch das Teilen von Konsummaterial mit anderen Konsument*innen) besonders gefährdet sich mit dem HI-Virus anzustecken. Die Aids-Initiative Bonn e.V. und die Aids-Hilfe Bonn e.V. führen deshalb ebenso PSB durch. Dabei liegt der Fokus auf den mit der HIV/ Aids-Erkrankung einhergehenden Problemlagen. 21 Vgl. Aids-Initiative: Jahresbericht 2019Seite 31 von 65 29 4.4 Umfang und Nutzung des kommunal geförderten Gesamtangebotes „Psychosoziale Betreuung“ Insgesamt wurde 2019 ein Platzkontingent von 409 PSB-Plätzen für suchtkranke Menschen mit Lebensmittelpunkt Bonn vorgehalten. Auf Basis der einzelfallbezogenen Falldokumentationen wird die Auskömmlichkeit (Bedarfsgerechtigkeit) dieses Kontingentes regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Inanspruchnahme der Psychosozialen Betreuung/ Berichtsjahr 2019 Grundgesamtheit: 2019 wurden durch Bonner Einrichtungen insgesamt 550 Personen im Kontext einer PSB betreut. Unterteilt nach Träger zeigt sich folgende Verteilung: „Café Ersatz“ (Praxis Dr. Lichtermann) 174 Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe 144 Fachambulanz Sucht 131 FAS/Diamorphinambulanz UKB 58 Substitutionsambulanz in der LVR-Klinik Bonn 53 „TRIAS“ des in der LVR-Klinik Bonn 16 Naltrexonambulanz in der LVR-Klinik Bonn (aktuell nicht aktiv (Stand 2024)) 5 Betreuungsprozesse insgesamt: 581 Insgesamt sind 581 Betreuungsprozesse22 dokumentiert. Alter der psychosozial betreuten Personen: Altersgruppe Personen In % 18 – u.25 11 2,0 25 – u.45 228 41,5 45 – u.55 221 40,2 55 – u.65 84 15,3 65 u. älter 6 1,1 GESAMT 550 100 Das Durchschnittsalter liegt mit 45,2 Jahren relativ hoch. Die Daten bestätigen damit Berichte der Träger, dass die Lebenserwartung suchtkranker Menschen dank verbesserter medizinischer (z.B. hepatologischer) Therapien deutlich gestiegen sei. Allerdings nähmen mit höherem Alter psychische Erkrankungen (z.B. frühzeitige demenzielle Erkrankungen) zu. Das wiederum stellt Herausforderungen für den ohnehin bereits stark belasteten Pflegesektor dar - die fachgerechte Pflege dieser Zielgruppe setzt spezifische Kenntnisse 22 Datenquelle: Amt für Soziales und Bonn: eigene Erhebung, 2019. Unterschieden werden muss zwischen „Personen“ und „Prozessen“: Die Anzahl der Prozesse (oder: Vorgänge) (581) übersteigt die Anzahl der insgesamt 2019 betreuten bzw. kontaktierten Personen, da einige Betreute im Jahresverlauf bei mehr als einem Träger vorstellig geworden sind. Bereinigt man die Daten entsprechend, ergibt sich eine Gesamtzahl von 550 betreuten suchtkranken Menschen.Seite 32 von 65 30 voraus sowie einen erhöhten personellen Aufwand, der in den stationären Pflegeheimen nur bedingt zu leisten ist. Dauer der psychosozialen Betreuung: Basierend auf dem Merkmal „Datum des ersten Kontaktes“ wurde die Dauer der Psychosozialen Begleitung ermittelt. - 229 Fälle (41,6 %) sind in 2019 neu hinzugekommen. - Bei 321 der 2019 noch aktiven Fälle handelte es sich um Fälle, die bereits vor 2019 bekannt waren („Altfälle“: 58,4 %). Die durchschnittliche Betreuungsdauer betrug für diesen Personenkreis (Altfälle) 3,8 Jahre. Differenziert man nach Dauer der Behandlung, ergibt sich folgende Verteilung: Dauer der Betreuung zwischen… Altfälle In % 15 bis u. 20 Jahre 14 4,4 % 10 bis u. 15 Jahre 17 5,3 % 5 bis u. 10 Jahre 64 19,9 % 1 bis u. 5 Jahre 226 70,4 % Altfälle 321 100 % Geschlecht Die hier betrachtete Suchterkrankung (Opioidabhängigkeit) betrifft – zumindest den Zahlen der PSB zufolge - weitaus mehr (76,7 %) Männer als Frauen (23,3 %). Verteilung über das Stadtgebiet - Für 91 Personen, also 16,5% der psychosozial betreuten suchtkranken Menschen, ist kein fester Wohnsitz angegeben. - Die Wohnorte der psychosozial betreuten suchtkranken Menschen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet; es sind keine besonderen Häufungen festzustellen. Meist befinden sich (deutlich) weniger als 0,3 % der Wohnbevölkerung in einer PSB. Lediglich für zwei statistische Bezirke (Stat. Bezirk 267 „Mehlem“ und stat. Bezirk 116 „Bonn-Güterbahnhof“) finden sich mit 0,75 % und 1,49 % an der Wohnbevölkerung etwas höhere Werte; dies lässt sich einerseits mit dem dort vorherrschenden preiswerten Wohnraum und andererseits mit den dort befindlichen Angeboten für suchtkranke Menschen erklären (bspw. Projekt “Am Nippenkreuz“ des VFG in Mehlem).Seite 33 von 65 31 5 Weitere Unterstützungsmaßnahmen für suchtkranke Menschen und deren Familien in den Bereichen Teilhabe, Arbeit und Wohnen, Kinderbetreuung 5.1 Niederschwellige Teilhabeangebote und tagesstrukturierende Angebote Neben den meist einzelfallbezogenen Hilfsangeboten der medizinischen Ambulanz, Beratung und Psychosozialen Betreuung hält das Betreuungszentrum des VFG in der Quantiusstraße auch einige stark frequentierte niederschwellige Angebote vor. Hierzu gehören: 5.1.1 Kontaktcafé des VFG in der Quantiusstraße Das Kontaktcafé bietet für die Zielgruppe eine Möglichkeit sich aufzuhalten, auszutauschen, aufzuwärmen und eine warme Mahlzeit (Frühstück, Mittagessen) zu sich zu nehmen. Das Kontaktcafé vermittelt unmittelbar in die ambulante Pflege mit angeschlossener Kleiderkammer. An den Nachmittagen werden tagesstrukturierende Angebote, wie Spielenachmittage und Kunstangebote, eine wöchentlich probende Theatergruppe, das sog. Frauencafe, die FiftyFifty-Verkäufertreffen angeboten. Ebenso ist dort eine wöchentliche Bonner-Tafel-Ausgabe angesiedelt. Wesentlicher und ganz zentraler Auftrag ist die Motivation der Klienten zur Inanspruchnahme von sozialarbeiterischen und medizinischen Hilfen. - Öffnungszeiten: Mo-Fr.: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Anzahl Nutzer*innen: durchgängige Anwesenheit von ca. 30-60 wechselnden Besucher*innen, Nutzung durch täglich insgesamt 150-200 Personen (Fälle) - Für die tägliche Frühstücksvergabe stellen Bäckereien kostenlos Backwaren zur Verfügung, Nutzung in 2019: 4.624 (Kontakte) - Die Bonner Tafel beliefert das Betreuungszentrum einmal wöchentlich mit frischen Lebensmitteln. Nutzung in 2019: 217 Klienten (Fälle) 5.1.2 Kleiderkammer des VFG Die an die Drogentherapeuthische Ambulanz angrenzende Kleiderkammer wurde in 2019 von insgesamt 353 Personen genutzt, wovon 204 Personen drogenabhängig waren. Es ist hier zu berücksichtigen, dass Menschen, die in besonderen sozialen Verhältnissen leben, einen bes. hohen Bekleidungsverschleiß haben. Bei der Gebrauchtkleidung handelt es sich um Spenden von Bonner Bürger*innen sowie um Restbestände diverser Bonner Kleiderstuben. Weiterhin wurde die Kleiderkammer absprache- und bedarfsgerecht über das Bonner Zentrallager mit Sachspenden unterstützt. Über die Kleiderkammer wurden ebenfalls bei Bedarf Schlafsäcke ausgegeben, was insbes. in den Wintermonaten wichtig ist für diejenigen Klienten, die sich nicht entschließen können, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe unterzukommen und stattdessen draußen übernachten. Dank finanzieller Spenden konnten 48 Schlafsäcke und 23 Isomatten gekauft werden. Zusätzlich konnte der Bedarf durch etwa 300 weitere Schlafsäcke (Schätzung, da nicht zahlenmäßig erfasst), die von Bonner Bürgern gespendet wurden, gedeckt werden. Dies entsprach bedarfsgerecht der Unterstützung des Vorjahres. 5.1.3 Bonner Feger In der Betreuungsstelle des VFG ist auch das Projekt „Bonner Feger“ angesiedelt. Volljährige Bonner Drogenabhängige in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die ihren Lebensalltag vorrangig ohne geregelte Tagesstruktur in der offenen Bonner Drogenszene verbracht haben,Seite 34 von 65 32 werden angeregt, in einer (angeleiteten) Gruppe Aufenthaltsorte der Bonner Szene im Innenstadtbereich zu reinigen. Die Maßnahme soll einerseits tagestrukturierend wirken, andererseits zur Entlastung des öffentlichen Raums beitragen, indem das friedliche Miteinander zwischen Bonner Bürger*innen und Randgruppenangehörigen gefördert und für mehr Sauberkeit und Ordnung an öffentlichen Plätzen gesorgt wird. Im Berichtsjahr 2019 haben 19 Personen am Projekt „Bonner Feger“ teilgenommen. 5.1.4 Begegnungscafé „Nippenkreuz“ des VFG Der VFG betreibt in Kooperation mit der VeBoWAG in Mehlem ein Begegnungscafé, welches überwiegend von den Mieter*innen der umliegenden sozial geförderten Wohnungen der VeBoWAG genutzt wird. Angeschlossen sind hier auch Beratungsangebote zu Fragen der Wohnungssicherung und anderen Hilfeangeboten (wirtschaftlichen, therapeutischen). Seit 2022 ist das Begegnungscafé Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der dezentralen Begegnungs-, Beratungs- und Bildungseinrichtungen („AG BBB“) und nimmt auch an der jährlichen Evaluation teil. Beginnend ab dem Jahr 2023 liegen damit Daten zur Nutzung vor: Die Einrichtung hat 209 Stammgäste (in den Bereichen Beratung und Begegnung). Davon sind/ haben… - fast ausschließlich alle Bewohner*innen der umliegenden Siedlungen, - über die Hälfte Transferleistungsempfänger*innen, - 56 Prozent männlich, - 40 Prozent mit Migrationshintergrund, - über 60 Prozent zwischen 35-65 Jahre alt. Angeboten werden: - zwei Mahlzeitenangebote pro Woche und, - fünf saisonale Einzelveranstaltungen, - sowie Sozialberatung. Besondere Problemlagen der Menschen vor Ort sind: - Sucht - körperliche und psychische Einschränkungen, - familiäre Probleme/Überlastungslagen, - soziale Isolation, - finanzielle Probleme, - Integrations-/Sprachhindernisse.Seite 35 von 65 33 5.2 Teilhabe- und Begegnungsangebot sowie Arbeitstraining der PAUKE Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH betreibt verschiedene Angebote, die Arbeitsgelegenheiten gemäß §16d SGB II und Arbeitsstellen gemäß §16i SGB II darstellen. Dabei sind Menschen mit Abhängigkeitserkrankung eine von verschiedenen Gruppen mit Teilhabe-Einschränkungen, die die Angebote wahrnehmen (des Weiteren: z.B. Menschen mit psychischer Belastung/ Erkrankung, wohnungslose Menschen, alleinerziehende Elternteile, etc.). Praktika und Sozialstunden („Ableisten freier Arbeit und gemeinnütziger Tätigkeit“) sind dort möglich. Folgende Arbeitsbereiche werden vorgehalten: - Gastronomie (Küche und Service) im –LIFE- Bistro und im Catering sowie rund um die Gastronomie: - Haustechnik (Hausmeisterei und Wäscherei), - Büro (Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit). Das Angebot hat zum Ziel: - Erwerbsfähigkeit aufzubauen und zu erhalten - Berufsfachliche Kenntnisse zu vermitteln - Vermittlungshemmnisse abzubauen - Berufliche Perspektiven planen und einleiten Sie dienen auch zur Verbesserung der Teilhabe sowie als Bildungsangebote. Arbeitstraining - Fachbereich Arbeit inklusives des PAUKE -LIFE- Kulturbistro Der gastronomische Betrieb der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH ist Übungsbetrieb für Arbeitserprobungsmaßnahmen und Träger von Bildungsangeboten gleichermaßen. Für Besuchende bietet das PAUKE –LIFE- Kulturbistro Gastronomie und kulturelle Veranstaltungen. Im Fachbereich Arbeit inklusive dem Angebot des –LIFE- Bistro haben 2019 36 Personen an Angeboten teilgenommen. Geschlecht: Davon weniger als 1/3 weiblich (10 Nutzer*innen). Alter: Ein Großteil der Nutzer*innen sind zwischen 26-46 Jahren (21 Personen), weitere 13 Nutzer*innen waren über 46 Jahren. Herkunft: Nur 4 Nutzer*innen waren nicht deutsche Staatsbürger. Ausbildung: Circa 59% der Nutzer*innen hatten keinen Abschluss bzw. keine Ausbildung. 5.3 Weitere Arbeitstrainings Es gibt verschiedene weitere Arbeitstrainings, die sich unter anderem an ehemalige Suchterkrankte wenden, wie zum Beispiel die Angebote des SKM (Katholischer Dienst für Soziale Dienste e.V.) „Schatzinsel“ (Gebrauchtwarenverkauf) und der „Arche“ (EntrümpelungSeite 36 von 65 34 und Entsorgung), und weitere des VFG (Second-Hand-Kaufhaus, handwerklichen Gewerke und Dienstleistungen). Ziel ist dabei die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Eine weitere Maßnahme zur (perspektivischen) Wiedereingliederung ist das Projekt „Teilhabehaus“ des Jobcenters. Es beschäftigt sich im Zeitraum 2020-2024 in Kooperation mit einigen Bonner Trägern der Suchthilfe (VFG, FAS, PAUKE Bonn-Rhein-Sieg, LVR-Klinik Bonn) mit der Vermittlung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, unter anderem (ehemals) Suchterkrankten. Zur Zielgruppe des Projektes gehören auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, weshalb auch die Akteure23 SPZ, HfpK, GP und Diakonie sowie die Kooperationspartner BA, LVR, DRV Rheinland und Bundesstadt Bonn involviert sind. Ziel ist die gesundheitliche Stabilisierung sowie die perspektivische Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Es handelt sich um ein befristetes Förderprojekt aus dem Förderprogramm „Rehapro“ des Bundes. Das Jobcenter Bonn implementiert die zielgruppenspezifische Arbeit ab 2025 in das Regelgeschäft, um weiterhin eine besondere Unterstützung der Menschen anbieten zu können. 5.4 Ambulant betreutes Wohnen Ambulant betreutes Wohnen für suchtgefährdete Menschen ist eine Form der Unterstützung, bei der Betroffene in einer eigenen Wohnung leben, aber regelmäßig professionelle Hilfe und Betreuung erhalten. Dies kann durch Sozialarbeiter*innen, Psychologen*innen, Suchtberater*innen oder andere Fachkräfte erfolgen. Ziel des ambulant betreuten Wohnens ist es, suchtgefährdete Menschen dabei zu unterstützen, ein eigenständiges und suchtfreies Leben zu führen. Die Betreuung kann dabei verschiedene Aspekte umfassen, wie zum Beispiel Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, Unterstützung bei der Rückfallprävention, Beratung und therapeutische Maßnahmen. Durch das ambulant betreute Wohnen sollen die Betroffenen stabilisiert werden und lernen, mit ihrer Suchtproblematik besser umzugehen. Es bietet eine Möglichkeit, Unterstützung und Hilfe in einem geschützten Rahmen zu erhalten, während gleichzeitig die Eigenständigkeit und Selbstständigkeit der Betroffenen gefördert wird. Dies ist eine individuelle und antragsabhängige Leistung des LVR zur Teilhabe, die unter anderem von den folgenden Trägern der Suchthilfe in Bonn angeboten werden: - VFG - PAUKE - Trägerverbund Caritas und Diakonisches Werk (FAS) Das Angebot wird nicht vom Amt für Soziales und Wohnen gefördert, daher liegen keine weiteren Daten zu dem Angebot vor. 23 Die Abkürzungen im Text lauten: SPZ=Sozialpädiatrisches Zentrum, HfpK=Hilfe für psychisch Kranke e.V. Bonn/ Rhein- Sieg; GP=Stiftung Gemeindepsychiatrie Bonn Rhein-Sieg, BA=Bundesagentur für Arbeit, LVR= Landschaftsverband Rheinland, DRV= Deutsche Rentenversicherung RheinlandSeite 37 von 65 35 5.5 Stationäre Wohneinrichtungen Stationäre Wohneinrichtungen für suchtgefährdete Menschen sind Einrichtungen, in denen Betroffene langfristig oder vorübergehend untergebracht sind und dort intensive Betreuung und Unterstützung erhalten. Diese Einrichtungen bieten eine sichere und strukturierte Umgebung, in der die Betroffenen rund um die Uhr professionelle Hilfe erhalten. In stationären Wohneinrichtungen für suchtgefährdete Menschen werden verschiedene Maßnahmen und Programme angeboten, um den Betroffenen dabei zu helfen, ihre Suchtproblematik zu bewältigen und ein suchtfreies Leben zu führen. Dazu gehören unter anderem therapeutische Gespräche, Gruppen- und Einzeltherapien, Entgiftungsmaßnahmen, medizinische Versorgung sowie soziale und berufliche Unterstützung. Das Ziel dieser Einrichtungen ist es, den Betroffenen dabei zu helfen, ihre Sucht zu überwinden, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und langfristig ein selbstbestimmtes und suchtfreies Leben zu führen. Die Aufenthaltsdauer in einer stationären Wohneinrichtung kann je nach Bedarf und individueller Situation der Betroffenen variieren. Dies ist eine Leistung zur Teilhabe, die unter anderem von den folgenden Trägern der Suchthilfe in Bonn angeboten werden: - Wohnen am Dickobskreuz (VFG) (Einrichtung der Gefährdetenhilfe nach § 67 SGB XII) - (bis 2023) Adaptionseinrichtung „Ausweg“ (VFG) - Aenne-Mangold-Haus (junges Wohnen) (Caritas) (Einrichtung der Eingliederungshilfe nach SGB IX) - Villa Noah (Caritas) (Einrichtung der Eingliederungshilfe nach SGB IX) Für ältere Personen mit Suchterkrankung: - Haus Luise (Vinzentinerinnen) - Haus Maria Königin (u.a. 65+ Frauen m. langjähriger Suchterkrankung) (Johannesbund) Das Angebot wird nicht vom Amt für Soziales und Wohnen gefördert, daher liegen keine weiteren Daten zu dem Angebot vor. 5.6 Kindertageseinrichtung „Schatzinsel“ für Kinder suchtkranker Eltern des VFG Die eingruppige Kindertageseinrichtung befindet sich in Bonn Hoholz. Sie umfasst 15 Plätze (+2 Notfallplätze). Die betreuten Kinder werden vom einrichtungseigenen Fahrdienst zuhause abgeholt und nach Hause gebracht. Aufgenommen werden überwiegend Kinder von Eltern mit Suchtmittelabhängigkeit, insbesondere Drogenabhängigkeit, sowie von Eltern mit psychischer Erkrankung. Das Angebot umfasst eine Betreuung sowie eine jährlich stattfindende Ferienfreizeit. Ziel ist es, den Verbleib der Kinder im Elternhaus zu ermöglichen. Bei Bedarf unterstützt die Einrichtung die Familien auch in pflegerischen oder pädagogischen Fragen oder begleitet zu Arztbesuchen.Seite 38 von 65 36 Teil IV: Themenspezifische Ausführungen In diesem Teil des Berichtes werden aktuelle Entwicklungen dargestellt. Hierzu gehören Anliegen betreffend das Handlungsfeld „Sucht und öffentlicher Raum“ sowie aktuelle Einzelanliegen von Trägern, aber auch Auswirkungen von Reformen gesetzlicher Rahmenbedingungen. 1. Sucht und öffentlicher Raum 1.1 Grundsätzliche Anmerkungen Das Thema „Sucht“ wird in den Medien immer dann aufgegriffen, wenn es im öffentlichen Raum sichtbar wird und es zu Konflikten kommt zwischen verschiedenen Gruppen. Diese Konflikte entstehen infolge der unterschiedlichen Interessen einerseits der Bewohnerschaft, in Citybereichen häufig auch des Einzelhandels und dessen Kund*innen sowie anderer Besucher*innen und andererseits der Angehörigen der sog. „Offenen Szene“. Diese Konflikte werden zunehmend verschärft durch städtebauliche Rahmenbedingungen. Infolge von Verdichtungsprozessen kommt es gerade in Citybereichen zu einer Verengung von Laufwegen; öffentliche, nicht-geschäftliche (nicht-kommerzielle) Aufenthaltsflächen entfallen zunehmend; letztlich führt dies zu einer Verdrängung von Randgruppen in peripher gelegene Bereiche. Im Fokus steht dabei regelmäßig die „Offene Szene“. Hierzu gehören auch- jedoch nicht nur: suchtkranke und/oder wohnungslose Menschen; Erwachsene, aber auch junge Konsumierende, deren Etablierung in die Drogenszene vermieden werden soll; Bonner*innen, aber auch Auswärtige: Dies, da Bonn als Großstadt an der Schnittstelle des Rhein-Sieg-Kreises, des Rhein-Erft-Kreises und der Grenze zu Rheinland-Pfalz liegt, und damit ein Anziehungspunkt für Menschen aus der weiteren Umgebung ist; darunter eben auch Konsument*innen legaler und illegaler Suchtmittel. Bei der Befassung mit dem Phänomen der „Offenen Szene“ sind sowohl die Interessen dieser Personen als auch die der Bürgerschaft in ausgewogenem Maße zu berücksichtigen - also einerseits Aspekte der Teilhabe, des Schutzes und der Gesundheit der Menschen in der „Offene Szene“ wie auch Ordnungs- und Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.Seite 39 von 65 37 1.2 Gremien In Bonn gibt es verschiedene Gremien, die sich mit entweder ausschließlich oder aber neben anderen Themen mit dem Thema „Sucht im öffentlichen Raum“ befassen. Es gibt regelmäßige (1.2.1.+ 1.2.2.), aber auch anlassbezogene Gremien, in denen das Thema Suchterkrankte und damit zusammenhängende Herausforderungen zentral ist oder mehr oder weniger flankierend (1.2.3.) Berücksichtigung findet. 1.2.1 Arbeitskreis Offene Szene Hier ist zunächst der AK „Offene Szene“ zu nennen. Er wurde gegründet vor dem Hintergrund regelmäßiger Anfragen von Bürger*innen, (Privatpersonen, Gewerbetreibenden) betreffend Vorkommnisse an Aufenthaltsorten von Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt im öffentlichen Raum haben („Offene Szene“); konkret anlässlich der als unbefriedigend empfundenen Situation rund um den Bonner Hauptbahnhof (ehemals „Bonner Loch“, dann „Klanggrund“, heute überbaut, jedoch weiterhin Szenetreffpunkt); Außerdem bietet der AK die Möglichkeit, sich zu allgemeinen Fragen rund um den Bedarf an differenzierten und niedrigschwelligen Hilfen für suchtgefährdete bzw. -suchtkranke Menschen auszutauschen. Ziel der in diesem Gremium mitwirkenden Institutionen (Städt. Ämter und Dienststellen: Wache GABI; Ordnungsamt, Amt für Soziales und Wohnen, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Gesundheitsamt; sowie Polizei und die Träger von Suchthilfeeinrichtungen) ist es, Handlungsstrategien zu entwickeln; welche auf konkreten Erkenntnissen über z.B. die Frequentierung von sog. „Hot spots“ basieren. Sie umfassen… - die bedarfsgerechte Weiterentwicklung vorhandener Einrichtungen (z.B. das Betreuungszentrum des VFG in der Quantiusstraße und das Prälat-Schleich-Haus; Einsatzorte der „Bonner Feger“); - die Initiierung flankierender Maßnahmen zur Entspannung bestimmter Problemlagen (z.B. WC-Anlagen, überdachte Aufenthaltsorte; während der Corona-Pandemie zusätzliche Hilfsangebote, etc.); - die Initiierung städtebaulicher und verkehrlicher Verbesserungsmaßnahmen; - die Sicherstellung von Kooperationen; - und im Einzelfall: Vermittlung bedarfsgerechter Hilfen, um so - einerseits die Lebenssituation der suchtkranken bzw. gefährdeten Menschen und anderer Angehöriger der „Offenen Szene“ zu verbessern und zu stabilisieren, - andererseits aber auch die objektive Sicherheit sowie - das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger*innen zu erhöhen; insgesamt also ein sozial verträgliches Nebeneinander im öffentlichen Raum herzustellen.Seite 40 von 65 38 Leitend sind dabei folgende Prinzipien: - Jede*r darf sich im öffentlichen Raum und an Szenetreffpunkten aufhalten, solange sie*er sich regelgerecht verhält (insbesondere keine Gewalt- oder Straftaten verübt); - eine Verdrängung der „offenen Szene“ (z.B. durch bauliche Maßnahmen) ist nicht das Ziel der koordinierenden Arbeit; - in der Bundesstadt Bonn wird mit einer offenen, auf die „Szene“ zugehenden Kultur gearbeitet, um langfristig und nachhaltig Hilfen anzubieten und suchtkranke Menschen wieder in ein normales Sozial- und Arbeitsleben zurückzuführen; - die Szene wird regelmäßig durch die Wache GABI (gemeinsame Anlaufstelle Bonn Innenstadt, Ordnungsamt und Polizei) und die Streetworker (Wohnungslosenhilfe, Suchtkrankenhilfe) aufgesucht. - Drogenkriminalität wird geahndet; - Störungen werden geahndet. Neben dem AK Offene Szene befassen sich weitere Gremien- z.T. initiiert von anderen städtischen Ämtern/Dienststellen bzw. auch von Trägern der Wohlfahrtspflege- mit Fragen zur „Offene Szene“ im Bereich der Bonner Innenstadt. Dazu zählen…: 1.2.2 Koordinierungsgruppe der Suchthilfeträger Das Gremium dient dem Austausch der Einrichtungsmitarbeitenden (beispielsweise Streetwork) und -leitungen verschiedener Träger untereinander zur Koordinierung der Praxis auf Arbeitsebene. Das Gremium wird durch die Träger der Sucht- und Wohnungslosenhilfe koordiniert. 1.2.3 Runder Tisch Kaiserplatz Der Kaiserplatz ist ein zentral im Stadtbezirk Bonn liegender Platz zwischen dem Bonner Hofgarten, dem Zentralen Omnibusbahnhof, dem Hauptbahnhof sowie der Poppelsdorfer Allee. Er wird auf Grund von dort ansässigem Einzelhandel, Gastronomie, einer großen Grünfläche sowie der angrenzenden Kirche von verschiedenen Nutzergruppen als Aufenthaltsort genutzt; darüber hinaus dient er als Übergang zu angrenzenden Orten wie dem Hofgarten, der Unterführung in Richtung Poppelsdorfer Allee und insbesondere für Nutzer*innen des Nah- und Fernverkehrs als Durchgangsort zu ZOB und Hauptbahnhof. Neben Passant*innen und Pendler*innen ist auch die sogenannte „Offene Szene“ auf dem Platz präsent. Anlieger und Passant*innen beschwerten sich in Vergangenheit über Lärmbelästigung, Verschmutzung und Vermüllung (auch durch Suchtmittel) vor Ort. Auf Grund von anhaltender Unzufriedenheit der Anlieger des Platzes mit der dortigen Situation hat sich das Gremium in 2023 gegründet und bis Ende dieses Jahres mehrmals getagt. Ziel war es, die Situation vor Ort für alle Beteiligten zu verbessern, den Platz aufzuwerten, Beteiligte zu vernetzen sowie Impulse für ähnliche Diskurse zu setzen. Es nahmen Vertreter*innen folgender Institutionen teil: - verschiedene Wohlfahrtsverbände, die im Bereich der Suchthilfe tätig sind, - verschiedene kirchliche Vertreter*innen, - Vertreter*innen verschiedener Parteien, - die Universität Bonn,Seite 41 von 65 39 - verschiedene Ämter der Bundesstadt Bonn (u.a. Ordnungsamt und Amt für Soziales und Wohnen, Stadtplanungsamt, Amt für Wirtschaftsförderung), - die Polizei, - der Einzelhandelsverband Bonn Rhein-Sieg, - der Elternkreis Bonn, - nahe gelegene Arztpraxen und Apotheken, - und Anwohnende. Der Prozess wurde mit der Zusammenstellung von 19 Maßnahmen und Forderungen aus drei verschiedenen Bereichen abgeschlossen, welche nun in Arbeitsgruppen zu folgenden Themen weiter behandelt werden: - Hilfen für Menschen, - Verbesserung der Kommunikation, - Aufwertung des Kaiserplatzes und des Umfeldes: Nutzungsmöglichkeiten, Baumaßnahmen, Infrastruktur. 1.3 Resumé zu Sucht und öffentlichem Raum Insgesamt bleibt festzuhalten: - Der gemeinsame Ansatz aus aufsuchender Sozialarbeit, Beratung und Hilfsangeboten durch das Amt für Soziales und Wohnen und die freien Träger sowie durch die Präsenz und Repression durch Polizei und Ordnungsamt hat sich - so die Einschätzung aller Beteiligten -grundsätzlich bewährt. - Inwieweit Maßnahmen zur Erreichung von strategischen Zielen jeweils umgesetzt werden können, hängt letztendlich jedoch von Rahmenbedingungen wie den finanziellen und personellen Ressourcen (Stellen Straßensozialarbeit, Anzahl Kräfte des Ordnungsamtes und der Polizei), der zuständigen Ämter/Dienststellen, aber auch von gesetzlichen Vorgaben (z.B. Auflagen des PsychKG) ab; diese begrenzen den kommunalen Handlungsspielraum z.T. erheblich. - Und: Nicht zuletzt haben sich in den letzten Jahren lokale Handlungsbedarfe auch infolge globaler Krisen (Corona, vermehrte Zuwanderung wegen krisenhafter Entwicklungen, Wohnraummangel etc.) verstärkt.Seite 42 von 65 40 1.4 Lokale Schwerpunkte Lokale Schwerpunkte entstehen im Umfeld der Infrastruktur, die die Zielgruppe nutzt: Kiosks, Bahnhöfen, Wohnheimen, Beratungseinrichtungen, Substitutionseinrichtungen, etc. und an Orten mit Aufenthaltsqualität (Sitzgelegenheiten, Überdachung, etc.). Der Umfang der „Offenen Szene“ ist seit 2014 leicht angewachsen und beläuft sich – verteilt auf die verschiedenen Standorte der gesamten Bundesstadt - insgesamt auf ca. 80 bis 100 Personen (Stand Januar 2024). Neben diesem Bericht befasst sich auch das derzeit im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsverfahrens erstellte „Konzept zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Bonn“ des Amtes für Bürgerdienste mit lokalen Schwerpunkten in der Bundesstadt Bonn (DS 222378). Es setzt sich zum Ziel „auf die verschiedenen Stadtbezirke zugeschnittene Modelle zu entwickeln, die bezogen auf die verschiedenen Örtlichkeiten zielgenaue Präventions- und Interventionsmaßnahmen planen und umsetzen.“. In diesem Kontext soll zukünftig auch zweimal jährlich die Veranstaltungsreihe „Ordnungsamt vor Ort“ in allen vier Stadtbezirken stattfinden, bei der Politik und Zivilgesellschaft ihre Rückmeldungen gegenüber den Ordnungsbehörden einbringen können. Das Konzept wird also für die folgenden Standorte spezifische Maßnahmen beinhalten, die in den folgenden Abschnitten jedoch nicht ausführlich erläutert werden. Hauptsächlich im Fokus steht hier das Gebiet rund um den Hauptbahnhof mit durchschnittlich, verteilt auf die verschiedenen Örtlichkeiten, zwischen 30-50 Personen aus der „Offenen Szene“. Zentrale Treffpunkte sind dabei: das Rondell am Zentralen Omnibusbahnhof sowie – abseits dieses Standorts - die Wiese am alten Friedhof (Thomasstraße). An allen anderen Orten halten sich eher Gruppen von bis zu zehn Personen auf. Diese Standorte werden – je nach Tageszeit und Wetterlage - von unterschiedlichen Subgruppen der offenen Szene unterschiedlich stark genutzt. An den meistfrequentierten Treff- und Aufenthaltsorten dieser Personengruppe im Innenstadtbereich werden soziale Begleitmaßnahmen etabliert und vorgehalten. - So werden die Szenetreffpunkte z.T. mehrmals täglich vom Ordnungsamt, der Polizei und Streetworkern aufgesucht. - Die Clearingstelle für drogenabhängige Menschen aus Bonn und dem Umland des Vereins für Gefährdetenhilfe (VFG) ist in diesem Bereich eine zentrale Anlaufstelle (s. dazu Teil III Abschnitt 1.2 „Suchtberatung“; Betreuungszentrum des VFG). - In der Clearingstelle ist auch das Projekt „Bonner Feger“ angesiedelt (s. dazu Teil III Abschnitt 5.1.3) Um den Bedürfnissen aller Nutzergruppen im Stadtgebiet gerecht zu werden - sowohl dem Bedürfnis nach Teilhabe, Schutz und Gesundheit der Menschen aus der „Offenen Szene“ als auch den Kriterien Sicherheit und Ordnung - wurden in den letzten Jahren eine Überdachung und eine Toilettenanlage im Bahnhofsumfeld eingerichtet.Seite 43 von 65 41 Allerdings wird sich die Situation vor Ort durch den im Jahr 2024 in den politischen Gremien behandelten Umbau des Zentralen Omnibus-Bahnhofs mittel- und langfristig verändern. Wie die Zielgruppe in den Bauplänen berücksichtigt wird, steht aktuell noch zur Diskussion, vor allem im Hinblick auf die räumlich knappen Kapazitäten. Auch in den anderen Stadtbezirken Bonns sind Treffpunkte der „Offenen Szene“ auszumachen. Die Örtlichkeiten sind Streetworkern und dem Ordnungsamt bekannt und werden daher auch ohne konkreten Anlass angefahren. An lokalen Schwerpunkten werden – je nach Beschwerdelage und Kapazität - Interventionseinsätze von Ordnungsamt und der Polizei durchgeführt. Im Konzept „Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit“ des Ordnungsamtes (2024 verabschiedet) wird über weitere Maßnahmen berichtet. Die lokalen Schwerpunkte wurden und werden darüber hinaus in Quartiersentwicklungsprozessen sowie in Integrierten Entwicklungskonzepten behandelt.Seite 44 von 65 42 2. Reformen gesetzlicher Rahmenbedingungen: Cannabis-Freigabe Das von den Koalitionsparteien der Bundesregierung aktuell erarbeitete Gesetz (Konsumcannabisgesetz, kurz: KCanG) verändert viele Eckpfeiler der bisherigen Drogenpolitik (s. hierzu KCanG in der Version vom 27.03.202424). Der Gesetzesentwurf sieht die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften vor; dadurch soll die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet werden. Das Gesetz soll nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden. Hierzu wurde das Zwei-Säulen-Modell CARe (Club Anbau & Regional-Modell) entwickelt. Zum 01.04.2024 ist zunächst der erste Teil in Kraft getreten, welcher den Eigenanbau und Besitz für den persönlichen Bedarf regelt. Die Regelungen zum gemeinsamen Eigenanbau in nicht kommerziellen Anbauvereinigungen sind am 01.07.2024 in Kraft getreten. (Eckpunktepapier vom 12.04.2023) Der Gesetzesentwurf zum zweiten Teil, des regionalen Modellvorhabens, welches kommerzielle Lieferketten vorsieht, soll noch erarbeitet und anschließend der europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden. Stellungnahme der Bonner Suchthilfeträger Die im Bonner Suchthilfesystems aktiven Träger wurden 2022 gebeten, eine gemeinsame Stellungnahme zur anstehenden Cannabis-Freigabe abzugeben: Vorläufige Einschätzungen und konkrete Ideen der o.g. Institutionen (Stand 2022) Eine Neuausrichtung der Drogenpolitik wurde aufgrund der Informationslage begrüßt. Erwartet wird eine bundesweit festgelegte Besitzmenge an Cannabis, die Legalisierung des Besitzes von Samen und des Eigenanbaus sowie die Feststellung eines THC-Grenzwertes für Autofahrende. Die Liberalisierung sollte auf Grundlage fester Regularien und eines Ausbaus der frühen Suchtprävention und -behandlung geschehen, um problematische Konsumstile zu verhindern. Der illegale Bezug von steuerfreiem Schwarzmarktcannabis durch Schwerstabhängige ist trotz einer Legalisierung nicht auszuschließen. Um evidenzbasierte Aussagen und entsprechende Anpassungen des Gesetzes vornehmen zu können, werden wissenschaftliche Erhebungen und die Durchführung von Modellprojekten gefordert. Umsetzung der Einschätzungen und konkreten Ideen (Stand 2024) Die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) entspricht weitestgehend den oben angesprochenen Aspekten der Bonner Träger. Eine erlaubte Besitzmenge von höchstens 50 Gramm und ein Mittragen von 25 Gramm sind erlaubt sowie ein maximaler THC-Gehalt von 10 Prozent in Cannabis für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren. Zudem ist der private Eigenanbau von drei Pflanzen pro Erwachsenem erlaubt. Für Autofahrende gilt ein Fahrverbot ab einem THC-Gehalt von 3,5 Nanogramm. 24 Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 109, 27.03.2024, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2#:~:text=Cannabi s%20durchzuf%C3%BChren%2C%207.,M%C3%A4rz%202024%20Page%206%208. (Stand: 26.09.2024).Seite 45 von 65 43 Die Legalisierung soll mit einem Ausbau von frühen Präventions- und Beratungsangeboten einhergehen, welche von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden sollen. Zudem sind Anbauvereinigungen durch die Bereitstellung eines jeweiligen Präventionsbeauftragten verpflichtet, interne Suchtprävention und Jugendschutzarbeit zu leisten. Aus kommunaler Sicht ist es dringend erforderlich, auf Bundes- und Landesebene Finanzierungsverantwortung für entsprechende Präventionsprogramme herzustellen. Erste Evaluationen des KCanG sollen bis Oktober 2025 durchgeführt werden. Ein umfassender Bericht ist für spätestens 2028 angesetzt. Modellprojekte sind für die zweite Säule ebenfalls geplant. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen in ausgewählten Kreisen und Städten Auswirkungen eines Verkaufs und Aufbaus kommerzieller Lieferketten untersucht werden. Im Rahmen der Planungen der Legislaturperiode 2020 bis 2025 wurde für die Bundesstadt Bonn im Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Legali
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de