252471 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Kapitaleinlage der KLAR GmbH
Kerndaten
- Nummer
- 252471
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 252471 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Kapitaleinlage der KLAR GmbH Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Mittel werden jetzt kurzfristig zur Zahlung einer Rechnung der KLAR GmbH benötigt, da es eine Kostenerhöhung im Wirtschaftsplan 2024 im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 gegeben hatte. Zur Planung des Haushaltes 2024 wurde seinerzeit der Wirtschaftsplan 2023 zu Grunde gelegt. Insofern waren die erhöhten Kosten auf der Finanzstelle in 2024 nicht berücksichtigt worden. Bei Zahlungsverzug drohen Verzugszinsen. Eine Begleichung der Rechnung muss zudem aufgrund der Rechnungsabgrenzung zwingend aus Mitteln des Haushaltes 2024 erfolgen. Buchungsschluss für das Jahr 2024 ist spätestens der 31.01.2025. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Kapitaleinlage der Stadt Bonn als Gesellschafter bei der KLAR GmbH, in Höhe von 164.000,- EUR wird zuge- stimmt. Finanzstelle: 566011030011 Bezeichnung: Kapitaleinlage KLAR Finanzposition: 78.6500 Deckung aus Finanzstelle: 5660811035001 Bezeichnung: Kläranlage Beuel Finanzposition: 78.5200 Betrag: 164.000,- EUR Begründung Die Stadt Bonn ist im Sommer 2022 als Gesellschafterin der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zum Neubau einer Klärschlammverwertungsanlage in Köln beigetreten, um ab 2029 dieSeite 1 von 3 Seite 2 Verwertung der Bonner Klärschlämme langfristig sicherzustellen.Die Beteiligung der Stadt Bonn an der KLAR GmbH beträgt 15,49%. Gemäß der Gründungsurkunde der KLAR GmbH, Absatz 3, Punkt b) verpflichten sich die Kooperationspartner zur Einzahlung jährlicher Tranchen zur Kapitaleinlage. Die KLAR GmbH hat nun die Tranche für 2024 in Rechnung gestellt. Die Einzahlung in die Kapitaleinlage für 2024 bemisst sich an der Höhe der Investition laut Wirtschaftsplan 2024. Gegenüber 2023 hat sich eine Kostenerhöhung im Wirtschaftsplan 2024 gegeben. Zur Planung des Haushalts 2024 wurde seinerzeit der Wirtschaftsplan 2023 zu Grunde gelegt. Daher werden jetzt kurzfristig überplanmäßige Mittel zur Bezahlung der Rechnung der KLAR GmbH benötigt. Bei Zahlungsverzug drohen Verzugszinsen. Eine Begleichung der Rechnung muss zudem aufgrund der Rechnungsabgrenzung zwingend aus Mitteln des Haushaltes 2024 erfolgen. Buchungsschluss für das Jahr 2024 ist spätestens der 31.01.2025. 28.01.2025 / 30.01.2025 gez. Dörner gez. Saß Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/r Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 1.11.03.01 Entwässerung und Abwasserbeseitigung (KRE) Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 166.855,15€ 566011030011/78.6500 2024 164.000€ 5660811035001/78.5200 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge HaushaltsbelastungSeite 2 von 3 Seite 3 jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de