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252471 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Kapitaleinlage der KLAR GmbH

Nummer
252471
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
30.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
252471
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
Kapitaleinlage der KLAR GmbH
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Mittel werden jetzt kurzfristig zur Zahlung einer Rechnung der KLAR GmbH
benötigt, da es eine Kostenerhöhung im Wirtschaftsplan 2024 im Vergleich zum
Wirtschaftsplan 2023 gegeben hatte. Zur Planung des Haushaltes 2024 wurde
seinerzeit der Wirtschaftsplan 2023 zu Grunde gelegt. Insofern waren die
erhöhten Kosten auf der Finanzstelle in 2024 nicht berücksichtigt worden.
Bei Zahlungsverzug drohen Verzugszinsen.
Eine Begleichung der Rechnung muss zudem aufgrund der
Rechnungsabgrenzung zwingend aus Mitteln des Haushaltes 2024 erfolgen.
Buchungsschluss für das Jahr 2024 ist spätestens der 31.01.2025.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Kapitaleinlage der Stadt Bonn
als Gesellschafter bei der KLAR GmbH, in Höhe von 164.000,- EUR wird zuge-
stimmt.
Finanzstelle: 566011030011
Bezeichnung: Kapitaleinlage KLAR
Finanzposition: 78.6500
Deckung aus Finanzstelle: 5660811035001
Bezeichnung: Kläranlage Beuel
Finanzposition: 78.5200
Betrag: 164.000,- EUR
Begründung
Die Stadt Bonn ist im Sommer 2022 als Gesellschafterin der
Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zum Neubau einer
Klärschlammverwertungsanlage in Köln beigetreten, um ab 2029 dieSeite 1 von 3
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Verwertung der Bonner Klärschlämme langfristig sicherzustellen.Die
Beteiligung der Stadt Bonn an der KLAR GmbH beträgt 15,49%.
Gemäß der Gründungsurkunde der KLAR GmbH, Absatz 3, Punkt b)
verpflichten sich die Kooperationspartner zur Einzahlung jährlicher Tranchen
zur Kapitaleinlage. Die KLAR GmbH hat nun die Tranche für 2024 in Rechnung
gestellt. Die Einzahlung in die Kapitaleinlage für 2024 bemisst sich an der Höhe
der Investition laut Wirtschaftsplan 2024. Gegenüber 2023 hat sich eine
Kostenerhöhung im Wirtschaftsplan 2024 gegeben. Zur Planung des Haushalts
2024 wurde seinerzeit der Wirtschaftsplan 2023 zu Grunde gelegt. Daher
werden jetzt kurzfristig überplanmäßige Mittel zur Bezahlung der Rechnung der
KLAR GmbH benötigt.
Bei Zahlungsverzug drohen Verzugszinsen.
Eine Begleichung der Rechnung muss zudem aufgrund der
Rechnungsabgrenzung zwingend aus Mitteln des Haushaltes 2024 erfolgen.
Buchungsschluss für das Jahr 2024 ist spätestens der 31.01.2025.
28.01.2025 /
30.01.2025
gez. Dörner gez. Saß
Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
1.11.03.01 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung (KRE)
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 166.855,15€ 566011030011/78.6500 2024 164.000€ 5660811035001/78.5200
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
HaushaltsbelastungSeite 2 von 3
Seite 3
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de