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252470-03 · Mitteilungsvorlage

Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) - Stellungnahme DB-InfraGo

Nummer
252470-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Heinrich-Böll-Ring Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.05.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252470 Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck)

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252470-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und
Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen
Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und
Immenburgstraße (Innovationsdreieck)
- Stellungnahme DB-InfraGo
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Zur „Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die
Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße
(Innovationsdreieck) – DS 252470“ hat der Rat am 20.03.2025 als Punkt 2
Folgendes beschlossen:
Bevorzugt wird die Ausführung der Variante 2. Hierzu wird die Verwaltung
beauftragt, nochmals in Gespräche mit der Deutschen Bahn und der
Bezirksregierung einzusteigen, ob diese Variante nicht doch bis zum Ende der
Sperrpausen 2028 fertig gestellt werden kann und zu keinen erheblichen
Mehrkosten für die Stadt führt. Sollten diese Bemühungen nachweislich
ergebnislos verlaufen, ist mit einer Zielsetzung der Realisierung bis zu den
erwähnten Sperrpausen im Jahr 2028, die Variante 1 zu realisieren. Die
Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung der Brücke inklusive
Nebenanlagen bis zum Abschluss der Ausführungsplanung so prioritär
fortzuführen, dass eine möglichst umgehende Einleitung des Planverfahrens
und eine Bauausführung 2028 erreicht werden kann. Sofern im September
2026 nicht mit vollständigen Unterlagen das Planfeststellungsverfahren
begonnen werden kann, ist der Rat hierüber umgehend zu informieren, um
ggfs. über ein anderes Vorgehen zu entscheiden. Gleiches gilt soweit aus
anderen Gründen eindeutig wird, dass die Sperrpause 2028 in keinem Fall
erreicht werden kann.
Hinsichtlich Satz 1 dieses Beschlusses hat die Verwaltung in einem ersten
Schritt die auf Seiten der Deutschen Bahn zuständige DB InfraGO um
Stellungnahme gebeten.
Die DB InfraGO hat hierzu mitgeteilt, dass die Variante 2, wegen desSeite 1 von 2
Seite 2
erforderlichen Umbaus der bestehenden Oberleitungsanlagen, bis zum Ende
der Sperrpause 2028 nicht realisierbar ist. Der Umfang der erforderlichen
Anpassungen an den Oberleitungen erfordert eine vollumfängliche Planung mit
Beteiligung des Eisenbahnbundesamtes (EBA), die zusätzlich bei der Zentrale
der DB InfraGO einer unternehmensinternen Genehmigungs-Prüfung zu
unterziehen ist. Bereits die Einhaltung vorgegebener Fristen/Termine
widerspricht einer rechtzeitigen Vorbereitung. Die Maßnahme steht in Konflikt
zu bereits laufenden Projekten, deren Planung bereits abgeschlossen ist.
Durch die erforderliche Absenkung der Oberleitungen sei eine
Verschlechterung der Streckenqualität/-parameter nicht ausgeschlossen. Bei
der erforderlichen Bauweise handelt es sich zudem um keine regelkonforme
Bauweise mehr, so dass eine Genehmigungsfähigkeit insgesamt in Frage
steht.
Ergänzend teilt die DB InfraGO zur Variante 1 mit, dass diese Variante relativ
geringe Einflüsse auf die Bestandsoberleitungsanlage ohne Verschlechterung
der Streckenqualität hat. Es sind keine direkten Risiken erkennbar und je nach
Bauweise eine Umsetzung in bereits angemeldeten Sperrpausen möglich. Für
die Entwurfsplanung/Ausführungsplanung ist ein kurzer Zeitraum erforderlich.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Zustimmung der DB InfraGO AG zu
rechnen.
Eine Klärung mit der Bezirksregierung ist vor dem Hintergrund dieses
Ergebnisses verzichtbar.
Die Verwaltung wird, dem Ratsbeschluss folgend, die Planung der Variante 1
fortführen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de