252470-03 · Mitteilungsvorlage
Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) - Stellungnahme DB-InfraGo
Kerndaten
- Nummer
- 252470-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Heinrich-Böll-Ring Hauptort
- Thomastraße
- Immenburgstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252470-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) - Stellungnahme DB-InfraGo Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Zur „Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) – DS 252470“ hat der Rat am 20.03.2025 als Punkt 2 Folgendes beschlossen: Bevorzugt wird die Ausführung der Variante 2. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, nochmals in Gespräche mit der Deutschen Bahn und der Bezirksregierung einzusteigen, ob diese Variante nicht doch bis zum Ende der Sperrpausen 2028 fertig gestellt werden kann und zu keinen erheblichen Mehrkosten für die Stadt führt. Sollten diese Bemühungen nachweislich ergebnislos verlaufen, ist mit einer Zielsetzung der Realisierung bis zu den erwähnten Sperrpausen im Jahr 2028, die Variante 1 zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung der Brücke inklusive Nebenanlagen bis zum Abschluss der Ausführungsplanung so prioritär fortzuführen, dass eine möglichst umgehende Einleitung des Planverfahrens und eine Bauausführung 2028 erreicht werden kann. Sofern im September 2026 nicht mit vollständigen Unterlagen das Planfeststellungsverfahren begonnen werden kann, ist der Rat hierüber umgehend zu informieren, um ggfs. über ein anderes Vorgehen zu entscheiden. Gleiches gilt soweit aus anderen Gründen eindeutig wird, dass die Sperrpause 2028 in keinem Fall erreicht werden kann. Hinsichtlich Satz 1 dieses Beschlusses hat die Verwaltung in einem ersten Schritt die auf Seiten der Deutschen Bahn zuständige DB InfraGO um Stellungnahme gebeten. Die DB InfraGO hat hierzu mitgeteilt, dass die Variante 2, wegen desSeite 1 von 2 Seite 2 erforderlichen Umbaus der bestehenden Oberleitungsanlagen, bis zum Ende der Sperrpause 2028 nicht realisierbar ist. Der Umfang der erforderlichen Anpassungen an den Oberleitungen erfordert eine vollumfängliche Planung mit Beteiligung des Eisenbahnbundesamtes (EBA), die zusätzlich bei der Zentrale der DB InfraGO einer unternehmensinternen Genehmigungs-Prüfung zu unterziehen ist. Bereits die Einhaltung vorgegebener Fristen/Termine widerspricht einer rechtzeitigen Vorbereitung. Die Maßnahme steht in Konflikt zu bereits laufenden Projekten, deren Planung bereits abgeschlossen ist. Durch die erforderliche Absenkung der Oberleitungen sei eine Verschlechterung der Streckenqualität/-parameter nicht ausgeschlossen. Bei der erforderlichen Bauweise handelt es sich zudem um keine regelkonforme Bauweise mehr, so dass eine Genehmigungsfähigkeit insgesamt in Frage steht. Ergänzend teilt die DB InfraGO zur Variante 1 mit, dass diese Variante relativ geringe Einflüsse auf die Bestandsoberleitungsanlage ohne Verschlechterung der Streckenqualität hat. Es sind keine direkten Risiken erkennbar und je nach Bauweise eine Umsetzung in bereits angemeldeten Sperrpausen möglich. Für die Entwurfsplanung/Ausführungsplanung ist ein kurzer Zeitraum erforderlich. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Zustimmung der DB InfraGO AG zu rechnen. Eine Klärung mit der Bezirksregierung ist vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses verzichtbar. Die Verwaltung wird, dem Ratsbeschluss folgend, die Planung der Variante 1 fortführen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de