252470-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck)
Kerndaten
- Nummer
- 252470-001 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Heinrich-Böll-Ring Hauptort
- Thomastraße
- Immenburgstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252470-001 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entwurfsplanung zum Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) Beratungsfolge Rat 20.03.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung bittet den Rat, die Entscheidung entsprechend § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn an sich zu ziehen. Begründung: Dringlichkeit Im bisherigen Verlauf war die Vorlage als Leerpunkt für den Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 06.03.2025 in der Tagesordnung angemeldet und wurde mit der Nachtragstagesordnung acht Tage vor der Sitzung zugestellt. Trotz Begründung der Eilbedürftigkeit wurde die Vorlage von der Tagesordnung abgesetzt. In der Begründung der Eilbedürftigkeit hat die Verwaltung erläutert, dass die Förderung bis spätestens 31.03.2025 zu beantragen ist. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme eine Aussicht auf Förderung zur Ausführung im Jahr 2028 hat, ist eine abschließende Entscheidung im Rat am 20.03.2025 unabdingbar. Da seitens des Ausschusses für Mobilität und Verkehr noch keine Empfehlung erfolgte, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, dass der Rat die Angelegenheit nach §7 (2) der Hauptsatzung an sich zieht. Variantenauswahl In der Begründung der Beschlussvorlage ist die hohe Risikoeinschätzung hinsichtlich einer Realisierbarkeit der Variante 2 erläutert. Zitat: „Die DB hat mit Blick auf die Planungs- und Bauzeit jedoch die wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Allgemeinen und insbesondere die Umsetzbarkeit mit Blick auf die benötigten Sperrzeitenfenster im geplanten Umsetzungsjahr 2028 stark in Frage gestellt. Alleine die Umbaukosten der Oberleitung wurden mit 2,4 Mio netto beziffert. Hinzu kommt die schlechte Verfügbarkeit von qualifizierten Planungsbüros, die eine derart komplexeSeite 1 von 2 Seite 2 Planung beisteuern könnten. Für ein zeitgleiches Absenken der Oberleitung über alle 9 Gleise hinweg wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Freigabe seitens der Bahn erfolgen. Ein abschnittsweises Vorgehen (von Gleis zu Gleis) wäre die Konsequenz und auch grundsätzlich denkbar. Ob die Maßnahme jedoch dann in 2028 abgeschlossen werden kann, wird von der DB in Frage gestellt. Die benötigten Sperrzeitenfenster können derzeit nicht zugesagt werden. Sollte ein Umbau der gesamten Oberleitung nicht in 2028 umgesetzt werden können, würden anschließende Sperrzeitenfenster erst wieder im Jahr 2031 zu Verfügung stehen. Dieser Variante heftet damit ein erhebliches von der Stadt Bonn nicht beeinflussbares Risiko an.“ Die Bezirksvertretung Bonn hat sich dennoch am 11.03.2025 für die Variante 2 ausgesprochen. Die Verwaltung weist hierzu nochmals darauf hin, dass die Realisierbarkeit der Variante 2 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegeben ist, mit der Folge, dass eine Erschließung des Innovationsdreiecks von Heinrich-Böll-Ring/ Thomastraße über die DB- und Stadtbahngleise nicht gegeben sein wird. Es wird deshalb der Vorschlag der Verwaltung bekräftigt, wie im Beschlussvorschlag angegeben, die Variante 1 zu beschließen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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