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252459-04 · Mitteilungsvorlage

Vogelschutz an Wartehallen - Mitteilung zum Beschluss 252459-01

Nummer
252459-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
31.07.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 08.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Naturschutzbeirates 03.09.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252459 Vogelschutz an Wartehallen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252459-04
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Vogelschutz an Wartehallen - Mitteilung zum
Beschluss 252459-01
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.12.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.12.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Naturschutzbeirat 03.09.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss 252459-01 wurde die Verwaltung gebeten, über die
vorgesehenen Wartehallen hinaus eine Priorisierung für sämtliche Wartehallen
im Stadtgebiet zu erstellen und die Ausstattung mit Vogelschutzmaßnahmen,
wo nötig, fortzusetzen.
Die Verwaltung teilt hierzu mit:
Eine Priorisierung sämtlicher Wartehallen im Stadtgebiet ist bereits erfolgt.
Um eine Priorisierung für die Nachrüstung bestehender Wartehallen mit
Maßnahmen zum Vogelschutz festzulegen, wurden zunächst von der Unteren
Naturschutzbehörde Bereiche im Bonner Stadtgebiet mit erhöhtem Risiko für
Vogelschlag im Stadtgebiet bestimmt. Damit wurden sämtliche Standorte in
zwei Kategorien eingeteilt: Orte mit grundlegend erhöhtem Risiko für
Vogelschlag und Orte ohne dieses Risiko.
Unter Standorte mit grundlegend erhöhtem Risiko fallen in erster Linie
Wartehallen in der Nähe von Grünstrukturen und Offenlandflächen (u.a. Natur-
und Landschaftsschutzgebiete, Parks, Grünanlagen, Friedhöfe und andere
Grünflächen). Für diese Standorte wurde unter Berücksichtigung der Bauweise
der Wartehallen eine weitere, detailliertere Priorisierung in Bezug auf den
Handlungsbedarf vorgenommen.
Die nachträgliche Umrüstung von insgesamt 72 Wartehallen an diesen
Standorten wurde Mitte Juni abgeschlossen. Aktuell sind damit alle Wartehallen
in Bereichen mit grundlegend erhöhtem Risiko für Vogelschlag mit
Vogelschutzmaßnahmen ausgestattet.
Der genannte Priorisierungsprozess hat nicht zur Folge, dass keine weiteren
Wartehallen mit Vogelschutzmaßnahmen versehen werden. Die Nachrüstung
ist eine freiwillige Leistung des Betreibers, welche nicht durch die
Werbekonzession und andere vertragliche Pflichten gedeckt ist. Dennoch hatSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sich der Betreiber bereit erklärt, an allen Wartehallen mit verbauten
Glaselementen Vogelschutzmaßnahmen umzusetzen. Diese Nachrüstung von
Wartehallen an Standorten ohne grundlegend erhöhtes Risiko für Vogelschlag
erfolgt sukzessive im Rahmen von Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten.
Bei akuten Fällen von Vogelschlag sollen bestehende Wartehallen kurzfristig
nachgerüstet werden. Meldungen dazu werden unter der Nennung von Straße,
Hausnummer und Bildern der Wartehalle von der Unteren Naturschutzbehörde
gerne entgegengenommen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de