252459-04 · Mitteilungsvorlage
Vogelschutz an Wartehallen - Mitteilung zum Beschluss 252459-01
Kerndaten
- Nummer
- 252459-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252459-04 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Vogelschutz an Wartehallen - Mitteilung zum Beschluss 252459-01 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.12.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.12.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat 03.09.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss 252459-01 wurde die Verwaltung gebeten, über die vorgesehenen Wartehallen hinaus eine Priorisierung für sämtliche Wartehallen im Stadtgebiet zu erstellen und die Ausstattung mit Vogelschutzmaßnahmen, wo nötig, fortzusetzen. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Eine Priorisierung sämtlicher Wartehallen im Stadtgebiet ist bereits erfolgt. Um eine Priorisierung für die Nachrüstung bestehender Wartehallen mit Maßnahmen zum Vogelschutz festzulegen, wurden zunächst von der Unteren Naturschutzbehörde Bereiche im Bonner Stadtgebiet mit erhöhtem Risiko für Vogelschlag im Stadtgebiet bestimmt. Damit wurden sämtliche Standorte in zwei Kategorien eingeteilt: Orte mit grundlegend erhöhtem Risiko für Vogelschlag und Orte ohne dieses Risiko. Unter Standorte mit grundlegend erhöhtem Risiko fallen in erster Linie Wartehallen in der Nähe von Grünstrukturen und Offenlandflächen (u.a. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Parks, Grünanlagen, Friedhöfe und andere Grünflächen). Für diese Standorte wurde unter Berücksichtigung der Bauweise der Wartehallen eine weitere, detailliertere Priorisierung in Bezug auf den Handlungsbedarf vorgenommen. Die nachträgliche Umrüstung von insgesamt 72 Wartehallen an diesen Standorten wurde Mitte Juni abgeschlossen. Aktuell sind damit alle Wartehallen in Bereichen mit grundlegend erhöhtem Risiko für Vogelschlag mit Vogelschutzmaßnahmen ausgestattet. Der genannte Priorisierungsprozess hat nicht zur Folge, dass keine weiteren Wartehallen mit Vogelschutzmaßnahmen versehen werden. Die Nachrüstung ist eine freiwillige Leistung des Betreibers, welche nicht durch die Werbekonzession und andere vertragliche Pflichten gedeckt ist. Dennoch hatSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sich der Betreiber bereit erklärt, an allen Wartehallen mit verbauten Glaselementen Vogelschutzmaßnahmen umzusetzen. Diese Nachrüstung von Wartehallen an Standorten ohne grundlegend erhöhtes Risiko für Vogelschlag erfolgt sukzessive im Rahmen von Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten. Bei akuten Fällen von Vogelschlag sollen bestehende Wartehallen kurzfristig nachgerüstet werden. Meldungen dazu werden unter der Nennung von Straße, Hausnummer und Bildern der Wartehalle von der Unteren Naturschutzbehörde gerne entgegengenommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de