252459-01 · Beschlussvorlage
Vogelschutz an Wartehallen
Kerndaten
- Nummer
- 252459-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 252459-01 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Vogelschutz an Wartehallen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Anhörung Rat 08.05.2025 Entscheidung Eilbedürftigkeit: Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage (DS 252459) ist in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda (AUKLA) am 05.03.2025 zur Beschlussvorlage erhoben worden und soll in der nächsten Sitzung des AUKLA am 01.04.2025 beraten werden. Beschlussvorschlag Die Ausführungen aus der Mitteilungsvorlage der Verwaltung werden beschlossen. Begründung: Der AUKLA erhebt in seiner Sitzung am 05.03.2025 mit Mehrheit gegen CDU, FDP und Janicke -SPD- die Mitteilungsvorlage DS 252459 zum Beschlusspunkt für die nächste Sitzung des AUKLA. Frau Bänsch-Baltruschat -Grüne- stellt folgende Fragen, welche in einer ergänzenden Stellungnahme beantwortet werden: - Welche zusätzlichen Kosten würden entstehen, wenn die Umrüstung der Wartehallen innerhalb eines Jahres erfolgen würde? - 70 Wartehallen befinden sich an Grünanlagen. Ist auch eine Umrüstung weiterer Wartehallen geplant (z.B. Verglasung an 3 Seiten, aber keine Lage an Grünflächen)? Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage hat folgenden Wortlaut:Seite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Freistehende gläserne Wartehäuschen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr bergen durch ihre Standorte und Bauweise ein erhöhtes Risiko für tödlichen Vogelanprall. Die verbauten Glasflächen werden von Vögeln häufig nicht wahrgenommen, mit der Folge, dass sie gegen das für sie unsichtbare Glas prallen, sich dabei verletzen und nach kürzerer oder längerer Zeit sterben können. Um das Risiko für Vogelkollisionen zu senken, können Glasscheiben an Wartehallen mit entsprechenden Maßnahmen zum Vogelschutz ausgerüstet werden. Im Bonner Stadtgebiet werden der Bau und die Gestaltung von Wartehallen von der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB) in Abstimmung mit dem Konzessionspartner Ströer durchgeführt. Durch das Unternehmen Ströer werden in Bonn ca. 480 Fahrgastunterstände (vornehmlich im Busverkehr) bewirtschaftet. Davon sind ca. 100 Fahrgastunterstände bereits mit einem Vogelschutz ausgestattet oder weisen kein Risiko für Vogelschlag auf (Wartehallen ohne Glas, mit Plakatrückwänden etc.). Alle neu aufzubauenden Wartehallen werden grundsätzlich mit entsprechendem Vogelanprallschutz versehen bzw. ausgeschrieben. Bestehende Wartehallen können mit vogelfreundlichen Ausstattungen nachgerüstet werden. Die Kosten für die Nachrüstung werden von dem Unternehmen Ströer übernommen. Da die Umrüstung aller bestehenden Wartehallen eine hohe finanzielle Belastung der Betreiber bedeutet, erfolgt die Nachrüstung sukzessive und bei akutem Bedarf. Die Umsetzungspriorität ergibt sich dabei aus einer Einschätzung der einzelnen Standorte in Bezug auf das Risiko für Vogelschlag. Wartehallen mit einem erhöhten Risiko können dadurch vorgezogen und zeitnah umgerüstet werden. Dafür wurden zunächst von der Unteren Naturschutzbehörde Bereiche mit erhöhtem Risiko für Vogelschlag im Stadtgebiet festgelegt. Zu diesen Bereichen zählen u.a. Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Parks, Grünanlagen, Friedhöfe und andere Grünflächen. Auf Grundlage dieser Daten wurde eine Karte erstellt, in der die definierten Bereiche mit erhöhtem Risiko und die Wartehallen-Standorte gemeinsam dargestellt sind. Mit Hilfe dieser Karte konnten Wartehallen selektiert und durch Überprüfungen vor Ort schließlich in Bezug auf den Handlungsbedarf eindeutig priorisiert werden. Ergebnis des Priorisierungsprozesses: Priorität 1: Wartehallen, bei denen aufgrund der Bauweise und des Standorts (freistehend, unmittelbar an oder in Grünflächen) dringender Handlungsbedarf besteht. Priorität 2: Wartehallen, bei denen lediglich die Rückseite, nicht aber die Seiten mit Glas ausgestaltet sind. Priorität 3: Wartehallen, welche nur anteilig Glas aufweisen, rückwärtige Bepflanzungen aufweisen oder an Mauern oder Zäune angrenzen. Der Priorisierungsprozess hat ergeben, dass von 380 Wartehallen ca. 70 an oder in einer Grünfläche stehen und damit Maßnahmen zum Vogelschutz erforderlich machen. Bei 10 dieser Wartehallen werden bereits Maßnahmen im Zusammenhang mit aktuellen Aus- bzw. Umbaumaßnahmen berücksichtigt. Von den verbleibenden 60 Standorten weisen ca. 10 Wartehallen einenSeite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) dringenden Handlungsbedarf (Prio 1), 25 Standorte einen Handlungsbedarf an den Rückscheiben (Prio 2) und ca. 25 Standorte einen Handlungsbedarf an Teilen der Wartehalle (Prio 3) auf. Im Anschluss an die Abstimmung des Priorisierungsprozesses wurde mit der Umrüstung der Wartehallen mit höchster Priorität begonnen. Ungeachtet des Priorisierungsprozesses können einzelne Wartehallen mit akuten Fällen von Vogelschlag nach Meldung vorgezogen und kurzfristig nachgerüstet werden. Für die gesamte Umrüstung sind aus personellen sowie technischen Gründen bis zu zwei Jahre vorgesehen. Anlage/n 1 250122_MVL_Anhang1 (öffentlich)Seite 3 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beispiel für eine Wartehalle mit Priorität 1 Beispiel für eine Wartehalle mit Priorität 2 Beispiel für eine Wartehalle mit Priorität 3Seite 4 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Nachrüstung einer Wartehalle mit Folie Nachrüstung einer Wartehalle mit FolieSeite 5 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Nachrüstung einer Wartehalle mit Folie Nachrüstung einer Wartehalle mit FolieSeite 6 von 6
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