252459-002 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Vogelschutz an Wartehallen
Kerndaten
- Nummer
- 252459-002 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252459-002 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Vogelschutz an Wartehallen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Stadtverwaltung nimmt nach Rücksprache mit dem Unternehmen Stroer zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Welche zusätzlichen Kosten würden entstehen, wenn die Umrüstung der Wartehallen innerhalb eines Jahres erfolgen würde? Der geplante Zeitraum für die Umrüstung aller Wartehallen mit Handlungsbedarf kann nicht auf ein Jahr reduziert werden. Bei der Montage von Vogelschutzfolien handelt es sich um freiwillige Leistungen des Unternehmens Ströer. Ströer hat mit den Leistungen ein Spezialunternehmen beauftragt, welches nach Intensivreinigung und u.a. Mindesttemperaturen und Witterungsbedingungen für die Montage die Leistung erbringt. Aufgrund des Leistungsumfanges bzw. Auftragsvolumens musste eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Das Spezialunternehmen hat als maximalen Bearbeitungszeitraum zwei Jahre genannt. Nach aktuellem Stand (März 2025) sind alle Wartehallen in der Prio 1 nachgerüstet, daher wird von einer Umrüstung der Wartehallen in der Prio 2 innerhalb des Jahres (voraussichtlich bis Ende Sommer 2025) ausgegangen. 2. 70 Wartehallen befinden sich an Grünanlagen. Ist auch eine Umrüstung weiterer Wartehallen geplant (z.B. Verglasung an 3 Seiten, aber keine Lage an Grünflächen)? 72 Wartehallen wurden in Absprache zwischen den SWB und der Unteren Naturschutzbehörde für die Nachrüstung mit Vogelschutzfolien definiert. Bei den festgelegten Wartehallen handelt es sich um Standorte mit einem hohen Risiko für Vogelschlag. Nachweise für ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko liegen für diese Standorte nicht vor. Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine präventive Maßnahme und eine freiwillige Leistung des Unternehmens Ströer. Die Kosten werden vom Unternehmen vollumfänglich übernommen. Bei allen neuen Wartehallen ist Ströer vertraglich verpflichtet, diese mit Vogelschutzfolien aufzubauen. Sofern zusätzliche WartehallenSeite 1 von 2 Seite 2 nachgerüstet werden (z.B. bei nachgewiesener Häufung von Vogelschlag an der Wartehalle), ist eine anteilige Kostenübernahme und/oder vertragliche Anpassung zu verhandeln. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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