← Vorlagen

252459-002 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Vogelschutz an Wartehallen

Nummer
252459-002 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 252459 Vogelschutz an Wartehallen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.462 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252459-002 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Vogelschutz an Wartehallen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.04.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
Rat 08.05.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung nimmt nach Rücksprache mit dem Unternehmen Stroer zu
den Fragen wie folgt Stellung:
1. Welche zusätzlichen Kosten würden entstehen, wenn die
Umrüstung der Wartehallen innerhalb eines Jahres erfolgen würde?
Der geplante Zeitraum für die Umrüstung aller Wartehallen mit
Handlungsbedarf kann nicht auf ein Jahr reduziert werden. Bei der Montage
von Vogelschutzfolien handelt es sich um freiwillige Leistungen des
Unternehmens Ströer. Ströer hat mit den Leistungen ein Spezialunternehmen
beauftragt, welches nach Intensivreinigung und u.a. Mindesttemperaturen und
Witterungsbedingungen für die Montage die Leistung erbringt. Aufgrund des
Leistungsumfanges bzw. Auftragsvolumens musste eine öffentliche
Ausschreibung erfolgen. Das Spezialunternehmen hat als maximalen
Bearbeitungszeitraum zwei Jahre genannt.
Nach aktuellem Stand (März 2025) sind alle Wartehallen in der Prio 1
nachgerüstet, daher wird von einer Umrüstung der Wartehallen in der Prio 2
innerhalb des Jahres (voraussichtlich bis Ende Sommer 2025) ausgegangen.
2. 70 Wartehallen befinden sich an Grünanlagen. Ist auch eine
Umrüstung weiterer Wartehallen geplant (z.B. Verglasung an 3 Seiten,
aber keine Lage an Grünflächen)?
72 Wartehallen wurden in Absprache zwischen den SWB und der Unteren
Naturschutzbehörde für die Nachrüstung mit Vogelschutzfolien definiert. Bei
den festgelegten Wartehallen handelt es sich um Standorte mit einem hohen
Risiko für Vogelschlag. Nachweise für ein signifikant erhöhtes Tötungs- und
Verletzungsrisiko liegen für diese Standorte nicht vor. Bei der Nachrüstung
handelt es sich um eine präventive Maßnahme und eine freiwillige Leistung des
Unternehmens Ströer. Die Kosten werden vom Unternehmen vollumfänglich
übernommen. Bei allen neuen Wartehallen ist Ströer vertraglich verpflichtet,
diese mit Vogelschutzfolien aufzubauen. Sofern zusätzliche WartehallenSeite 1 von 2
Seite 2
nachgerüstet werden (z.B. bei nachgewiesener Häufung von Vogelschlag an
der Wartehalle), ist eine anteilige Kostenübernahme und/oder vertragliche
Anpassung zu verhandeln.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de