← Vorlagen

252458 · Beschlussvorlage

Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch

Nummer
252458
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Justus-von-Liebig-Straße Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Hafenstraße Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Pariser Straße Straße· Auerberg, Bonn
  • Finkenhof Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Clemensstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Gartenstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Sternstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Remigiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Marktplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bottlerplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedrichstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Wenzelgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonngasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Budapester Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Thomas-Mann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Belderberg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Maximilianstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Adenauerallee Straße· Südstadt, Bonn
  • Acherstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vivatsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Auerberger Mitte Straße· Auerberg, Bonn
  • Endenicher Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Erich-Hoffmann-Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Frongasse Straße· Endenich, Bonn
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn
  • Agnetendorfer Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Oppelner Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Hohe Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn
  • Chlodwigplatz Straße· Castell, Bonn
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Weberstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Sternenburgstraße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Clemens-August-Straße Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Am Botanischen Garten Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Poppelsdorfer Platz Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Pützstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Hausdorffstraße Straße· Kessenich, Bonn
  • Burbacher Straße Straße· Kessenich, Bonn
  • Reichsstraße Straße· Ippendorf, Bonn
  • Bonner Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Burgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Moltkestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Bahnhofstraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Oststraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Schloßallee Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Plittersdorfer Straße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Mittelstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Ubierstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Brunnenplatz Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Annaberger Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Friedrich-Breuer-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Hermannstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Obere Wilhelmstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Konrad-Adenauer-Platz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rathausstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Möhneplatz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Am Burgweiher Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Brüser Damm Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Fahrenheitstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Borsigallee Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Lengsdorfer Hauptstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Paulusplatz Straße· Dransdorf, Bonn
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Am Frankenbad Straße· Weststadt, Bonn
  • Karlstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Karl-Barth-Straße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Haager Weg Straße· Venusberg, Bonn
  • Röttgener Straße Straße· Ippendorf, Bonn
  • Konstantinstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Seufertstraße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Max-Planck-Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Mirecourtstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Pützchens Chaussee Straße· Pützchen, Beuel
  • Espeler Wiese Straße· Holzlar, Beuel
  • Küdinghovener Straße Straße· Limperich, Beuel
  • Im Alten Wingert Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Auf dem Kirchbüchel Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Christian-Lassen-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Drachenburgstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Maarstraße Straße· Limperich, Beuel
  • Schwarzer Weg Straße· Limperich, Beuel
  • Gerhardstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Am Ringwall Straße· Dransdorf, Bonn
  • Provinzialstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Brühler Straße Straße· Castell, Bonn
  • Heerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Königstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Im Bendel Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Elsässer Straße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Ellesdorfer Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Reinold-Hagen-Straße Straße· Pützchen, Beuel
  • Am Weidenbach Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Basketsring Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Marktstraße Straße· Pützchen, Beuel
  • Martinsplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Dinaswerk Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Aennchenstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Klufterplatz Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Servatiusstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Bernkasteler Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Kirchberg Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Lannesdorfer Straße Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Römerplatz Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • In der Raste Straße· Gronau, Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Südstadt Ortsteil· Bonn
  • Beuel-Ost Ortsteil· Beuel
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Hoholz Ortsteil· Beuel
  • Holzlar Ortsteil· Beuel
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Limperich Ortsteil· Beuel
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Holtorf Ortsteil· Beuel
  • Vilich-Rheindorf Ortsteil· Beuel
  • Godesberg-Nord Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bechlinghoven Ortsteil· Beuel
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  • Finkenhof siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Rheindorfer Vorstadt siedlung· Castell, Bonn
  • Vor dem Koblenzer Tor siedlung· Südstadt, Bonn
  • Gronau-Bundesviertel siedlung· Gronau, Bonn
  • Neu-Endenich siedlung· Endenich, Bonn
  • Alt-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  • Neu-Plittersdorf siedlung· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Obermehlem siedlung· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn-Güterbahnhof siedlung· Weststadt, Bonn
  • Ellerviertel siedlung· Nordstadt, Bonn
  • Mehlem-Rheinaue siedlung· Mehlem, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 29.08.2025 Empfehlung
  4. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 29.08.2025 Empfehlung
  5. Sitzung des Rates 12.03.2026 Entscheidung federführend
  6. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Empfehlung
  7. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.08.2025 Empfehlung
  8. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
  9. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Anhörung
  10. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Anhörung
  11. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 16,5 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 252458-02 ST Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
  2. 252458-01 AA Grüne-Änderungsantrag: Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch Antrag zur Vorlage 252458
  3. 252458-03 Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
252458
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes - Beschluss als städtebauliches
Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.
11 Baugesetzbuch
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
27.08.2025 Empfehlung
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 29.08.2025 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 29.08.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
03.09.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
1. die im Rahmen der Veröffentlichung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Fortschreibung des Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes abgegebenen Stellungnahmen
gemäß den Ergebnissen der Verwaltung in Anlage 2.
2. das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2025 gemäß Anlage 1
als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB in Kenntnis, dass die Entwurfsfassung der Fortschreibung des
Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit Stand 12/2024 (DS-
Nr.: 240726) gemäß des Abwägungsvorschlages (Anlage 2)
überarbeitet wurde und eine redaktionelle Überarbeitung umfasst, die
keine inhaltliche Änderung des Konzeptes darstellt.
3. die Verwaltung zu beauftragen, das gem. Ziff. 1 beschlossene Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bezirksregierung Köln zum
Testat vorzulegen.
4. die Verwaltung zu beauftragen, die Entwicklung des Einzelhandels
fortlaufend zu beobachten (Monitoring) und erforderlichenfalls
Vorschläge zu einer Fortschreibung des Konzeptes oder Teilen dessenSeite 1 von 318
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zu erarbeiten und in die politischen Gremien einzubringen gemäß
Anlage 1, Kapitel 11.
Begründung
Verfahren
Bereits seit 1977 wird die Einzelhandelslandschaft in der Bundesstadt Bonn
gesamtstädtisch auf Grundlage eines entsprechenden Konzeptes gesteuert.
Das geltende Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) ist aus dem
Jahr 2008 und wurde in 2012 ergänzt (DS-Nr.: 0811198 und DS-Nr.: 111354).
In 2021 hat der Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, das Einzelhandels-
und Zentrenkonzept erneut fortzuschreiben und es damit auf die aktuellen
rechtlichen Rahmenbedingungen, einen Strukturwandel im Einzelhandel, ein
geändertes Konsumverhalten der Gesellschaft sowie eine veränderte Realität
in den gewachsenen Zentren anzupassen (DS-Nr.: 202307).
Ende 2023 wurde das Büro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner
GmbH aus Dortmund mit der Erarbeitung der Fortschreibung des Bonner
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt (DS-Nr.: 221840).
In regelmäßigen Abschnitten wurden die politischen Gremien über den Stand
der Fortschreibung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert (DS-Nr.:
230488, DS-Nr.: 240101, DS-Nr.: 240707). Zuletzt wurden die Gremien in der
Beschlussvorlage DS-Nr.: 240726 über die beabsichtigte öffentliche Auslegung
bzw. Veröffentlichung des Konzeptentwurfes in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch, über den Konzeptentwurf sowie das
Fortschreibungsverfahren informiert. In der Sitzung des Rates am 08.05.2025
wurde die Durchführung der Veröffentlichung mit Änderungen beschlossen
(DS-Nr.: 240726).
Veröffentlichung
Der Konzeptentwurf wurde im Zeitraum vom 14.05. bis 13.06.2025 in
Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch auf bonn-macht-mit.de
digital veröffentlicht. Parallel war eine Einsichtnahme im Kundenzentrum
Geodaten möglich (https://bonn-macht-mit.de/beteiligungen/bezk). Am
22.05.2025 wurde eine digitale Informationsveranstaltung durchgeführt, deren
Stream unter bonn-macht-mit.de weiterhin abgerufen werden kann. Am
23.05.2025 wurden ergänzende Sprechstunden für Bürger*innen sowie für
Kinder und Jugendliche angeboten.
Neben der Information der Bürger*innen über bonn-macht-mit.de und den
Veranstaltungskalendern wurde die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt
Bonn am 14.05.2025 bekannt gegeben. Parallel wurden Träger*innen
öffentlicher Belange, Teilnehmer*innen des Konsultationskreises Einzelhandel
und interessierte Stakeholder*innen über die Veröffentlichung des
Konzeptentwurfs benachrichtigt. Am 12.05.2025 informierte die StadtSeite 2 von 318
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ergänzend mittels Pressemitteilung über die Veröffentlichung.
Die digitale Informationsveranstaltung konnte rund 80 Aufrufe verzeichnen. Für
die ergänzenden Sprechstunden gab es keinen Zulauf. Insgesamt ist eine
einstellige Zahl an Rückfragen zum Konzeptentwurf eingegangen und
beantwortet worden.
Zusammengefasste Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag
Insgesamt sind vier Stellungnahmen von Institutionen und einem Unternehmen
eingegangen. Diese sowie die in der Ratssitzung vom 08.05.2025
eingebrachten Änderungsanträge aus den politischen Gremien (DS-Nr.:
240726) wurden in Anlage 2 in Einzelthemen zusammengefasst, bewertet und
entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert.
Neben positiven Stellungnahmen zum Konzeptentwurf insgesamt sowie
insbesondere der geplanten Aufnahme eines Nahversorgungskonzeptes sind
überwiegend Stellungnahmen zu verzeichnen, die inhaltlich mindestens
teilweise bereits im Konzeptentwurf berücksichtigt werden.
Anpassungshinweise, die bauliche Maßnahmen, Verkehrsführung oder
wirtschaftspolitische Forderungen betreffen, können keine Berücksichtigung im
Konzeptentwurf finden, da sie nicht Regelungsgegenstand des Konzeptes sind.
Es wird empfohlen, Änderungsvorschläge zu Zentrenumgriffen oder
Bewertungen zu Nahversorgungsstandorten überwiegend nicht im Konzept
aufzunehmen, da diese der Systematik des gesamtstädtischen Vorgehens
widersprechen bzw. die dafür erforderlichen rechtlichen Anforderungen nicht
erfüllt sind.
Es wird empfohlen, zwei Anregungen vollständig zu berücksichtigen, sodass im
Stadtbezirk Bonn zusätzlich der Nahversorgungsstandort Kölnstraße Nord
aufgenommen wird und der Steckbrief zum Bezirkszentrum Bad Godesberg an
das ISEK Bad Godesberg angepasst wird.
Eine differenzierte Begründung zum Umgang mit den eingegangenen
Anregungen und Stellungnahmen findet sich in Anlage 2.
Überarbeitung zur besseren Lesbarkeit des Konzeptentwurfes mit Stand
12/2024
Der Konzeptentwurf wurde nicht nur aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen angepasst, sondern auch insgesamt überarbeitet, um die
Lesbarkeit zu verbessern. Dabei standen redaktionelle Korrekturen im
Vordergrund, die den Text klarer und verständlicher machen.
Durch diese Überarbeitung wurden keine inhaltlichen Änderungen
vorgenommen. Die Anpassungen betreffen die Darstellung und Struktur des
Dokuments. So wurde beispielsweise der Anhang neu strukturiert und in das
Inhaltsverzeichnis aufgenommen, um die Navigation zu erleichtern.
Besonderes Augenmerk galt zum einen den Steckbriefen: Hier wurden dieSeite 3 von 318
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
dargestellten Berechnungsergebnisse überprüft und, falls nötig, korrigiert.
Ergänzungen zu den Berechnungsgrundlagen tragen zusätzlich zur besseren
Nachvollziehbarkeit bei.
Zum anderen wurden in den Kapiteln 7 und 10 klarstellende Formulierungen
zur Umsetzung des Nahversorgungsprüfschemas sowie zur Weiterentwicklung
des räumlichen Nahversorgungskonzeptes ergänzt.
Testat der Bezirksregierung Köln
Das Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 ist nach seinem Beschluss durch den
Rat zur Testierung der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
Gemäß Nummer 4.1 Einzelhandelserlass NRW ist den Gemeinden die
Abstimmung zentraler Versorgungsbereiche mit der Bezirksregierung
empfohlen, zumal sich gemäß Nummer 5.8. Einzelhandelserlass NRW der
Abstimmungsbedarf von Einzelhandelsvorhaben innerhalb von zentralen
Versorgungsbereichen mit der Bezirksregierung erhöht, wenn zuvor keine
gesamträumliche Abstimmung der zentralen Versorgungsbereiche (bspw. auf
Grundlage eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes) mit der
Bezirksregierung erfolgt ist. Entsprechend können Planungssicherheit und
Verfahrensbeschleunigung nur mit einem abschließend testierten Konzept
erzeugt werden.
Weiteres Vorgehen
Das Ergebnis der Vorlage zum Testat bei der Bezirksregierung Köln wird den
politischen Gremien in einer Mitteilungsvorlage bekannt gegeben. Zudem wird
eine Kurzfassung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2025
erstellt.
Anlage/n
1 Anlage 1_BEZK_Konzeptentwurf_Beschluss (öffentlich)
2 Anlage_2_Stellungnahmen_BEZK (öffentlich)Seite 4 von 318
Kon-
zept
Fortschreibung des Bonner Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes (BEZK)
Endbericht zum Beschluss
08/2025Seite 5 von 318
Impressum
AUFTRAGNEHMER
Stadt + Handel Beckmann und
Föhrer Stadtplaner GmbH
info@stadt-handel.de
www.stadt-handel.de
Amtsgericht Dortmund
Handelsregisternummer
PR 3496
Hauptsitz Dortmund
Standort Dortmund
Hörder Hafenstraße 11
44263 Dortmund
Fon +49 231 86 26 890
Fax +49 231 86 26 891
Standort Hamburg
Tibarg 21
22459 Hamburg
Fon +49 40 53 30 96 46
Fax +49 40 53 30 96 47
Standort Karlsruhe
Beiertheimer Allee 22
76137 Karlsruhe
Fon +49 721 14 51 22 62
Fax +49 721 14 51 22 63
Standort Leipzig
Markt 9
04109 Leipzig
Fon +49 341 92 72 39 42
Fax +49 341 92 72 39 43
AUFTRAGGEBER
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Stadtentwicklung
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
ENDBERICHT
VERFASSER
Dipl.-Ing. Marc Föhrer
Andreas Q. Schuder, Geogr. M. A.
Dr. rer. nat. Fabian Schubert
Katrin Stellmach, M. A.
Dortmund & Karlsruhe
11.08.2025Seite 6 von 318
Inhaltsverzeichnis
KAPITEL SEITE
1 Einführung 6
1.1 Zielsetzungen und Fortschreibungsauftrag 6
1.2 Methodik 9
2 Grundlagen 14
2.1 Rechtliche Rahmenvorgaben 14
2.1.1 Rechtliche Einordnung von Einzelhandelskonzepten 14
2.1.2 Europäische Ebene 15
2.1.3 Landes- und Regionalplanung 15
2.2 Trends 19
2.2.1 Nachfrageseitige Aspekte 20
2.2.2 Angebotsseitige Aspekte 23
2.2.3 Fokus: Nahversorgungsrelevanter Einzelhandel 24
3 Markt- und Standortanalyse 28
3.1 Siedlungsräumliche Rahmenbedingungen 28
3.2 Gesamtstädtische Nachfrageanalyse 30
3.3 Gesamtstädtische Angebotsanalyse 35
3.4 Umsatz und Zentralität 38
3.5 Bewertung der Entwicklung seit 2008/2012 41
4 Zwischenfazit 43
5 Perspektiven für die künftige Einzelhandelsentwicklung 45
5.1 Absatzwirtschaftliche Entwicklungsperspektiven 45
5.1.1 Vorbemerkung zu ermittelten Entwicklungsperspektiven 45
5.1.2 Methodik und Berechnung 46
5.2 Übergeordnete Entwicklungszielstellungen für die Stadt Bonn 50
6 Zentrenkonzept 53
6.1 Planungsrechtliche Einordnung und Festlegungskriterien von zentralen
Versorgungsbereichen 53
6.2 Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) 58
6.2.1 Zentrenstruktur 2008/2012 58
6.2.2 Zentrale Versorgungsbereiche 59
Stadtbezirk Bonn 61
Stadtbezirk Bad Godesberg 92
Stadtbezirk Beuel 109
Stadtbezirk Hardtberg 115
6.3 Zusammenfassende Bewertung 123
7 Nahversorgungskonzept 127
7.1 Methodik des Nahversorgungskonzeptes 127
7.2 Gesamtstädtische Nahversorgungsstruktur 129
7.3 Bezirksspezifisches Nahversorgungskonzept 133
7.3.1 Stadtbezirk Bonn 134
7.3.2 Stadtbezirk Bad Godesberg 145
7.3.3 Stadtbezirk Beuel 149Seite 7 von 318
7.3.4 Stadtbezirk Hardtberg 154
7.3.5 Nahversorgungsstandorte (Zusammenfassung) 157
7.4 Empfehlungen zur Nahversorgung in Bonn 158
8 Ergänzungsstandortkonzept 162
8.1 Konzeptionelle Einordnung von Ergänzungsstandorten 162
8.2 Analyse und Bewertung der Ergänzungsstandorte in Bonn 163
8.2.1 Stadtbezirk Bonn 165
8.2.2 Stadtbezirk Bad Godesberg 166
8.2.3 Stadtbezirk Beuel 167
8.2.4 Stadtbezirk Hardtberg 168
8.3 Empfehlungen für die Ergänzungsstandorte in Bonn 170
9 Sortimentsliste 172
9.1 Methodische Herleitung 172
9.2 Sortimentsliste für Bonn 173
10 Steuerungsleitsätze 177
10.1 Einordnung der Steuerungsleitsätze 177
10.2 Steuerungsleitsätze für Bonn 177
11 Umsetzung und Fortschreibung 190
11.1 Planungsrechtliche Umsetzung 190
11.1.1 An welchem Standort ist das Vorhaben geplant? 191
11.1.2 Welches Hauptsortiment weist das Vorhaben auf? 193
11.1.3 Einordnung in die Steuerungsleitsätze 193
11.2 Ergänzende Fortentwicklung von Zentralen Versorgungsbereichen 196
11.3 Monitoring und Datenfortschreibung 198
11.4 Fortschreibung 200
11.5 Anforderungen an Verträglichkeitsgutachten 201
12 Verzeichnisse 205
13 Glossar 212
14 Anhang 220
14.1 Ergebnisse der Zentrenbefragungen 220
14.2 Ergebnisse der Nahversorgungsbefragungen 228
14.3 Ehemalige Zentren (BEZK 2008/2012) 234
14.4 Standorte, die als Nahversorgungsstandorte geprüft, aber nicht
ausgewiesen wurden 274
14.5 Ehemalige Ergänzungsstandorte (BEZK 2008/2012) 285
14.6 Sortimentsliste für die Stadt Bonn (Langfassung) 288Seite 8 von 318
Seite 9 von 318
Inhaltsverzeichnis 6
1 Einführung
Bereits seit dem Jahr 1977 wird die Entwicklung des Einzelhandels in der Bun-
desstadt Bonn durch kommunale Einzelhandelsentwicklungskonzepte aktiv be-
gleitet und gesteuert. Das zuletzt beschlossene umfängliche Bonner Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept1
stammt aus dem Jahr 2008 (DS-Nr.: 0811198). Zudem
wurden im Jahr 2012 Anpassungen zu den Abgrenzungen der zentralen Versor-
gungsbereiche und Ergänzungen zur Nahversorgungsausnahme aufgenommen
(DS-Nr.: 111354) vorgenommen.
1.1 ZIELSETZUNGEN UND FORTSCHREIBUNGSAUFTRAG
Die dynamischen Entwicklungen des Einzelhandels in Bonn, positive Bevölke-
rungs- und Siedlungsentwicklungen sowie nationale und globale einzelhandels-
und stadtentwicklungsrelevante Trends und veränderte rechtliche Rahmenbedin-
gungen erfordern eine Fortschreibung und Überprüfung des Bonner Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzeptes. Mit der Fortschreibung wird die aktuelle Bestandssi-
tuation erfasst und Entwicklungen der letzten Jahre beurteilt, um den Einzelhan-
del in Bonn zukunftsgerichtet entwickeln und steuern zu können (DS-Nr.: 202307).
Aufgrund weltweiter Krisen (u. a. Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie Ef-
fekte des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise) ergeben sich in den letzten Jahren
neue angebots- und nachfrageseitige Rahmenbedingungen für den Einzelhandel.
So ist auf der Angebotsseite insbesondere ein verringertes Expansionsgeschehen
in vielen Branchen des Einzelhandels zu beobachten, das v. a. auf steigende Ener-
giekosten und Bauzinsen sowie eine allgemeine Konsumzurückhaltung zurückzu-
führen ist. Hinzu kommen Unsicherheiten durch gestörte Lieferketten und Lie-
ferengpässe. Auf der Nachfrageseite wirken sich insbesondere steigende Ver-
braucherpreise und inflationsbedingt sinkende Reallöhne sowie die krisenbedingt
allgemeine Konsumzurückhaltung auf den Einzelhandel aus.
Die beschriebenen Entwicklungen haben dabei auch Einfluss auf bereits länger
andauernde Trends, beispielsweise auf den Onlinehandel, welcher weiter an Dy-
namik gewinnt. Zeitgleich setzen sich größere gesellschaftliche Transformations-
prozesse (z. B. demografischer Wandel, Wertewandel, Individualisierung) fort und
äußern sich nachfrageseitig in einem veränderten Konsumverhalten (u. a. Nach-
haltigkeit, Regionalität) sowie angebotsseitig in Betriebsaufgaben. Diese sind
nicht nur durch fehlende Nachfolgeregelungen zu begründen, sondern auch durch
eine mangelnde Ausrichtung eben dieser Betriebe auf die stark polarisierten Ziel-
und Kundengruppen und deren unterschiedliche Ansprüche sowohl an hochwer-
tige und erlebnisorientierte Angebote als auch an discountorientierte Produkte.
Angebotsseitig ist das Expansionsgeschehen im deutschen Einzelhandel größten-
teils in eine Konsolidierungsphase mit starken Konzentrationsprozessen und ei-
nem insgesamt stagnierenden Flächenwachstum übergegangen. Nur in einzelnen
Marktsegmenten (insbesondere Nahrungs- und Genussmittel, Garten- und Bau-
marktsortimente, Fahrräder, Möbel) sind noch steigende Flächenbedarfe festzu-
stellen. Aber auch diese Flächenbedarfe sind derzeit aufgrund der aufgeführten
1
Nachfolgend abgekürzt als BEZK Bonn 2008/2012.Seite 10 von 318
Inhaltsverzeichnis 7
angebots- und nachfrageseitigen Veränderungen beschränkt. Insgesamt bedin-
gen die dargestellten Rahmenbedingungen deutlich steigende betreiberseitige
und kundenseitige Ansprüche an neue Einzelhandelsstandorte und große Anpas-
sungsbedarfe an neue Markterfordernisse bei bestehenden Betriebstypen und
Standorten (z. B. Umstrukturierungsbedarfe bei SB-Warenhäusern und Einkaufs-
zentren).
Diesen größtenteils gesellschaftspolitischen und betriebswirtschaftlich bedingten
Entwicklungen stehen landesplanerische und städtebauliche Zielvorstellungen auf
Basis gesetzlicher Grundlagen verschiedener räumlicher Ebenen und politischer
Beschlüsse gegenüber, die mit den Vorstellungen der Einzelhandelsunternehmen
sowie der Investoren von Handelsimmobilien in Einklang zu bringen sind.
Bei der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes sind insbeson-
dere auch die oberzentralen Funktionen der Bundesstadt Bonn zur Versorgung
ihrer Bürgerschaft sowie für die Bevölkerung des Einzugsgebietes im Bereich des
gehobenen und spezialisierten höheren Bedarfs zu berücksichtigen. Die Stärkung
und Weiterentwicklung von lebendigen, multifunktionalen und attraktiven Zen-
tren (insbesondere Innenstadt und Bezirkszentren) gehören damit ebenso zu den
Zukunftsaufgaben von Bonn, wie die Überarbeitung des Zentren- und Standort-
gefüges vor dem Hintergrund der demografischen und gesellschaftlichen Verän-
derungen – darunter ist ggf. auch die Neupositionierung ausgewählter zentraler
Versorgungsbereiche zu verstehen. Inwiefern der Einzelhandel einen Beitrag zu
diesem Ziel zu leisten vermag, wird im folgenden Konzept spezifiziert. Gleichzeitig
gilt es, ein leistungsfähiges und städtebaulich zielführendes Nahversorgungsan-
gebot durch eine differenzierte und standortspezifische Einzelhandelssteuerung
zu ermöglichen – auch unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbereiche.
Mit dem vorliegenden Konzept beabsichtigt die Bundesstadt Bonn die Weiterent-
wicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Standortstruktur auf eine tragfä-
hige, städtebaulich-funktional ausgewogene sowie rechtssichere Gesamtkonzep-
tion zu gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels stabilisiert bzw.
ausgebaut und dadurch die Vitalität und Attraktivität der Versorgungsstandorte
gesichert werden. Nicht zuletzt wird durch die Gesamtkonzeption eine funktionie-
rende, wohnortnahe Grundversorgung gesichert und optimiert.
Als inhaltliche Grundlage der Fortschreibung werden die nachfolgend zusammen-
gefassten Ziele des BEZK 2008/2012 beibehalten:
 Erhaltung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion;
 Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität, der Einzelhandels-/
Funktionsvielfalt und der Identität der Bonner Innenstadt, der Bezirkszen-
tren und der sonstigen zentralen Bereiche;
 „Stadt der kurzen Wege“;
 Erhalt und Stärkung der Nahversorgungsstruktur;
 Schaffung von Investitionssicherheit und zugleich einer Entscheidungssi-
cherheit für städtebaulich erwünschte Investitionen;
 Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendes Ge-
werbe.
Neben der Überprüfung der aus den Zielen abgeleiteten Steuerungsleitlinien und
Fortschreibung der inhaltlichen Ziele sind im Rahmen der Fortschreibung für die
Bundesstadt Bonn die folgenden Aspekte Gegenstand der Bearbeitung:Seite 11 von 318
Inhaltsverzeichnis 8
 Markt- und Standortanalyse der aktuellen Einzelhandelssituation;
 Darstellung der zukünftigen absatzwirtschaftlichen Entwicklungspotenzi-
ale vor dem Hintergrund der Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung, den
allgemeinen angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhandel so-
wie dem oberzentralen Versorgungsauftrag der Bundesstadt Bonn;
 Überprüfung des alten und Erarbeitung eines neuen Zentren- und
Standortmodells der Bonner Einzelhandelsstruktur zur Stärkung der Zen-
tren sowie der Nahversorgungsstruktur;
 Erarbeitung eines Nahversorgungsprüfschemas zur nachvollziehbaren Be-
wertung von Neuansiedlungen und Erweiterungen;
 Überprüfung und Ausweisung der Bonner Ergänzungsstandorte;
 Überprüfung und ggf. Modifizierung der Bonner Sortimentsliste;
 Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form klar formulierter Entwick-
lungsempfehlungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeits-
entscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmög-
lichkeiten vorbereiten.
Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Bonn zu sichern und dauerhaft zu
stärken, stellt das gesamtstädtische BEZK als städtebauliches Entwicklungskon-
zept2
Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Baugeneh-
migungspraxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung
von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern zur Verfügung.
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept schafft somit Planungs- und Investitions-
sicherheit sowie einen verlässlichen Entscheidungsrahmen für einzelhandelsrele-
vante Planungen. Zudem enthält das Konzept auch Inhalte und Empfehlungen,
die für die Stadt Bonn insgesamt von Bedeutung sein können: die Wirtschaftsför-
derung und das Stadtmarketing, die örtliche Händlergemeinschaft sowie die Bon-
ner Bürgerschaft.
Aufgrund der Tragweite der Empfehlungen und Konzeptbausteine für die künftige
Stadtentwicklung wurden alle wichtigen Zwischenschritte und erarbeiteten Emp-
fehlungen eng zwischen dem erstellenden Gutachterbüro und der Verwaltung in
sieben Arbeitsgruppentreffen sowie auch ämterübergreifend in fünf Lenkungs-
gruppen abgestimmt und zusätzlich in vier Konsultationskreisen Einzelhandel mit
der Fachöffentlichkeit (u.a. Vertreter des Einzelhandels, IHK, Bezirksregierung,
Politik) erörtert (siehe nachstehende Abbildung). Darüber hinaus wurde über den
Prozess der Erstellung des BEZK in einer öffentlichen Auftaktveranstaltung infor-
miert sowie Einzelhändler*innen und Bürger*innen im Rahmen von vier Zen-
trenspaziergängen zur Mitwirkung und fünf öffentlichen Informationsveranstal-
tungen eingeladen. Auf diese Weise wurde im Erarbeitungsprozess sichergestellt,
dass alle relevanten Aspekte in die Bearbeitung einfließen und auch die besonde-
ren örtlichen Gegebenheiten in Bonn Berücksichtigung finden.
2
gemäß § 176a BauGB.Seite 12 von 318
Inhaltsverzeichnis 9
Abbildung 1: Abstimmungen und Beteiligung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
1.2 METHODIK
Die Fortschreibung des BEZK erfolgte in drei wesentlichen Erarbeitungsphasen:
Der Analysephase, der Phase der Leitlinien und der Konzeptionsphase. In die ein-
zelnen Erarbeitungsschritte sind analytische und bewertende Leistungsbausteine
eingebunden, die wiederum auf mehrere primärstatistische, empirische Erhebun-
gen zurückgreifen. Ausgerichtet sind die Erarbeitungsschritte insbesondere an
den in Kapitel 1.1 bereits formulierten Zielstellungen.
Zur Erfassung und Bewertung der Angebots- und Nachfragesituation sowie der
städtebaulichen Standortmerkmale wurden im Rahmen des vorliegenden BEZK
folgende Leistungsbausteine zugrunde gelegt und aufeinander abgestimmt:
Abbildung 2: Erarbeitungsschritte des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.
Städtebauliche Analyse
Für zentrale Versorgungsbereiche und sonstige durch Einzelhandelsagglomerati-
onen geprägte Standorte erfolgte eine städtebauliche Analyse. Ein wesentlicher
Beteiligung, Kommunikation,
Ergebnispräsentation
LeitlinienKonzeption Analyse
Arbeitsgruppe
Lenkungsgruppe
Konsultationskreis
Arbeitsgruppe
Lenkungsgruppe
Konsultationskreis
Arbeitsgruppe
Lenkungsgruppe
Konsultationskreis
Analyse
Beteiligung, Kommunikation, Ergebnispräsentation
Angebotsanalyse
Bestandserhebung
Sekundärstatistik
Befragungen
Zentrenrundgänge
Städtebauliche Analyse
Bestandsanalyse
Sekundärstatistik
Nachfrageanalyse
Sekundärstatistik
Befragungen
Bewertung | Stärken-Schwächen-Darstellung
Leit-
linien Entwicklungsprognose | Entwicklungszielstellungen
absatzwirtschaftlich räumlich
Räumlich-Funktionales Einzelhandelskonzept
Zentren
Nahversorgung
Ergänzungsstandorte
SteuerungsleitsätzeSortimentsliste
Konzeption
Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen
Empfehlungen für die Bauleitplanung weitere Strategien und EmpfehlungenSeite 13 von 318
Inhaltsverzeichnis 10
Aspekt ist, angesichts der hohen Bedeutung für die bauleitplanerische Steuerung,
die räumliche Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen. Eine entspre-
chend städtebaulich-funktional abgeleitete Abgrenzung bildet die Basis zukünfti-
ger sortimentsspezifischer und räumlicher Steuerung von Einzelhandelsvorhaben
in der Bauleitplanung.
Empirische Untersuchungsmethoden und sekundärstatistische Quellen
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der angebots- und nachfrageseitigen
Analysen kommen die nachfolgend benannten empirischen Untersuchungsme-
thoden und sekundärstatistischen Quellen zur Anwendung (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Verwendete empirische Untersuchungsmethoden und sekundärstatistischen Quellen
Datengrundlage
Zeit-
raum
Methode Inhalt
Bestands-
erhebung
Erhebung durch
Stadt + Handel
01/-
04/2023
Flächendeckende
Vollerhebung
Standortdaten, Verkaufsfläche
und Sortimente aller Einzelhan-
delsbetriebe, städtebauliche Ana-
lyse, zentrenergänzende Funktio-
nen (ZEF), Leerstände
Zentren-
befra-
gung
Befragung durch
Stadt + Handel
04-
06/2023
Standardisierte Online-Befra-
gung zu den Bezirkszentren
Beuel, Bad Godesberg, Duisdorf
Einkaufsorientierung, Angebotslü-
cken, Einschätzung zum Einzelhan-
delsstandort, Stärken-Schwächen-
Analyse
Nahversor-
gungsbe-
fragung
Befragung durch
Stadt + Handel
04-
06/2023
Standardisierte Online-Befra-
gung
Einkaufsorientierung, Nahversor-
gungssituation, Wahl der Ein-
kaufsorte, Stärken-Schwächen-
Analyse
Zentren-
rundgänge
Moderation
durch Stadt +
Handel
05/2023
Zentrenrundgänge in den vier
Zentren Innenstadt, Beuel, Bad
Godesberg und Duisdorf
Diskussion und Einschätzungen lo-
kaler Stakeholder zu Stär-
ken/Schwächen/Potenzialen der
Zentren vor Ort
Vor-Ort-
Analysen
Begehung durch
Stadt + Handel
07/2023
Begehung der zentralen Versor-
gungsbereiche und weiterer prä-
gender Standortbereiche
städtebauliche Analyse
sekundär-
statisti-
sche Analy-
Kaufkraftzahlen
IFH Retail Con-
sultants GmbH
2022
Berechnung der Umsatzwerte durch Stadt + Handel auf Basis bran-
chen- und betriebsüblicher Kennwerte der Fachliteratur und aus Un-
ternehmensveröffentlichungen (u. a. EHI Handel aktuell, Hahn Retail
Real Estate Report, IFH/BBE Struktur- und Marktdaten)
Weitere sekundärstatistische Quellen
 Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012
 Fachbeitrag Gewerbe- und Industrieflächen in der Bundesstadt Bonn (Dr. Jansen 2017)
 Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn mit Stand 2022
 Jahreswirtschaftsbericht 2022 der Bundesstadt Bonn
 Masterplan Innenstadt 2012
 Rahmenplanung Bundesviertel 2023
 Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2002 (:rezk) sowie die Fortschreibung in 2010 des
regionalen Arbeitskreises Bonn, Rhein-Sieg, Ahrweiler (:rak)
 Statistische Daten Stadt Bonn zu Einwohner*innen, Studierenden, Tourismus, Wohnbaupotenzialen
 Vitale Innenstädte 2022 (Ergebnisse zur Bonner Innenstadt)
Quelle: Darstellung Stadt + Handel.Seite 14 von 318
Inhaltsverzeichnis 11
Bestandserhebung der Einzelhandelsbetriebe
Zwischen Januar und April 2023 wurde eine flächendeckende Bestandserhebung
der Einzelhandelsbetriebe in der Stadt Bonn durchgeführt. Die Einzelhandelser-
fassung erfolgte mittels einer Stichtagserhebung, wobei sämtliche zum Erhe-
bungszeitpunkt vorgefundenen Einzelhandelsbetriebe erfasst wurden.
Bei der vom Planungs- und Gutachterbüro Stadt + Handel durchgeführten Erhe-
bung wurden neben dem Namen und der Adresse der Betriebe u. a. zwei weitere
zentrale Messgrößen erfasst. Zum einen wurden die Gesamtverkaufsflächen der
einzelnen Anbieter aufgenommen, zum anderen fand eine differenzierte Auf-
schlüsselung der Verkaufsflächen nach Warensortimenten statt, um die tatsäch-
lichen Angebotsverhältnisse sowohl der Kern- als auch Nebensortimente reali-
tätsnah abbilden zu können.
Weiterhin wurden im Rahmen der Bestandserhebung die Verkaufsflächen groß-
flächiger Fachmarktkonzepte nach innen- und außenliegender Verkaufsfläche dif-
ferenziert. In Anlehnung an die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
zur Definition der Verkaufsfläche und der bauplanungsrechtlichen Implikation der
Verkaufsflächengröße im Genehmigungsverfahren (z. B. verankert in der Großflä-
chigkeitsschwelle) wurde die Außenverkaufsfläche vollumfänglich erfasst.
Bezogen auf die Erfassungsmethodik ist je nach Situation entweder die eigen-
ständige Vermessung der Verkaufsfläche oder die persönliche Befragung des Per-
sonals bzw. der Geschäftsinhabenden erfolgt. Die aktuelle Rechtsprechung zur
Verkaufsflächendefinition des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2016
(u. a. BVerwG 4 C 1.16) fand dabei konsequente Anwendung. Persönlich erfragte
Verkaufsflächen wurden grundsätzlich auch auf ihre Plausibilität hin überprüft
und ggf. modifiziert. Eine Schätzung von Verkaufsflächen fand nur im Ausnahme-
fall statt, wenn etwa trotz mehrmaliger Zugangsversuche zu einem Ladenge-
schäft eine Messung oder Befragung nicht möglich war (z. B. bei Ladenleerstän-
den aufgrund von Betriebsaufgaben).
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die absatzwirtschaftlichen und städ-
tebaulichen Untersuchungen sind neben dem Ladeneinzelhandel auch Betriebe
des Lebensmittelhandwerks (z. B. Fleischer, Bäcker), Tankstellenshops, Kioske
und Hofläden erfasst worden. Darüber hinaus sind Ladenleerstände3
– soweit eine
vorherige Einzelhandels- oder ladenähnliche Dienstleistungsnutzung erkennbar
war – als wichtiger Indikator der Einzelhandelsstruktur in zentralen Bereichen er-
fasst worden. Außerdem wurden die zentrenergänzenden Funktionen der Zentren
erhoben, da Art und Dichte ergänzender öffentlicher wie privater Einrichtungen
(wie etwa Dienstleistungen und Verwaltung, Gastronomie, Bildung und Kultur
etc.) wesentliche Bestandteile von zentralen Versorgungsbereichen sind.
3
Bezüglich der Leerstände ist zu beachten, dass das vorliegende Konzept nur die Situation der Stichtagserhe-
bung widerspiegelt und im Einzelhandelsbereich, so auch bei den Leerständen, stetige Veränderungen – zum
Teil auch wieder Neubelegungen – erfolgen und der Kennwert daher hier nicht zu hoch zu gewichten ist, da sie
Erhebung keine strukturelle Leerstandserhebung ersetzt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass diese Zahl auch
längerfristige Leerstände umfasst. Anhand längerfristiger Leerstände ist nicht pauschal auf die Situation im
ZVB zu schließen, da die Gründe für die Leerstände vielfältig sein können – Eigentümer, Miethöhen, Qualität
der Ladenflächen.Seite 15 von 318
Inhaltsverzeichnis 12
Zentrenbefragungen
Für die mit BEZK 2008/2012 festgelegten und übergeordneten B-Zentren Bad
Godesberg, Beuel und Duisdorf wurde im Rahmen der Konzeptfortschreibung je-
weils gesondert eine Zentrenbefragung durchgeführt. Damit wurden die Ergeb-
nisse der September bis November 2022 in der Bonner Innenstadt durchgeführten
Befragung Vitale Innenstädte der IFK Köln auch um Aussagen zu den B-Zentren
der Stadt Bonn ergänzt. Die Fragebögen für die Zentrenbefragung orientierten
sich daher an der Befragung Vitale Innenstädte und beinhalteten Fragen zum Ein-
kaufsverhalten der Teilnehmenden. Neben den Besuchsgründen wurde nach der
Besuchshäufigkeit sowie der üblichen Verweildauer im jeweiligen Zentrum ge-
fragt. Auch die Wahl des Verkehrsmittels für den Zentrenbesuch wurden thema-
tisiert. Über Fragen zur Attraktivität des jeweiligen Zentrums sowie beispiels-
weise zu derzeit vermissten Angeboten wurden Einschätzungen zum jeweiligen
Einzelhandelsstandort abgefragt. Darüber hinaus konnten sich die Teilnehmen-
den über freie Antwortmöglichkeiten zu ihren Wünschen, Ideen und Anregungen
zur Weiterentwicklung der Zentren äußern.
Die Befragungen fanden als Online-Befragungen statt. Die Bewerbung erfolgte
dabei sowohl über Plakate und Werbebanner im öffentlichen Raum, die zufällig
gewählte Direktanschrift von 1000 Bonner*innen, als auch über verschiedene di-
gitale Kanäle der Stadt Bonn (u. a. Social Media), die Presse sowie die Beteili-
gungsplattform „Bonn macht mit“. An den Zentrenbefragungen nahmen insge-
samt 805 Personen teil (Davon 366 an der Befragung zum B-Zentrum Bad Godes-
berg, 282 an der Befragung zum B-Zentrum Beuel sowie 157 an der Befragung
zum B-Zentrum Duisdorf).
Nahversorgungsbefragung
Parallel zu den Zentrenbefragungen fand für die Gesamtstadt Bonn eine weitere
Online-Befragung statt, welche das Thema Nahversorgung behandelte. Die Bür-
ger*innen wurden im Rahmen der Befragung nach ihren Einkaufsgewohnheiten in
Bezug auf die Nahversorgung sowie zu ihrer Zufriedenheit mit den Nahversor-
gungsstrukturen (z.B. im Sinne der räumlichen Nähe, Angebotsqualität oder des
Preisniveaus) gefragt. Auch die Wahl der Einkaufsorte wurde im Rahmen der Be-
fragung thematisiert. Die Bewerbung fand ebenfalls über Plakate und Werbebild-
schirme im öffentlichen Raum, sowie über diverse digitale Kanäle statt. Insgesamt
nahmen an der Nahversorgungsbefragung 1.105 Personen teil.
Zentrenspaziergänge
Ergänzend zur städtebaulichen Analyse der Zentren sowie der durchgeführten
Befragungen wurden in der Innenstadt und den Bezirkszentren thematische Spa-
ziergänge mit interessierten lokalen Akteur*innen sowie interessierten Bürger*in-
nen durchgeführt. Die Ergebnisse der Spaziergänge fanden Eingang in die Analyse
und Bewertung der Zentren im Zuge des Zentrenkonzeptes. Folgende Leitfragen
standen hierbei im Fokus:
 Wie gestalten sich die Lage und Struktur des Zentrums?
 Welche Versorgungsfunktion wird durch das Zentrum übernommen?
 Wie ist die Angebotsstruktur – insbesondere Branchen- und Nutzungsmix
zu bewerten?Seite 16 von 318
Inhaltsverzeichnis 13
 Wie sind die Magnetbetriebe und deren Erscheinungsbild für die Entwick-
lung des Zentrums zu beurteilen?
 Welche Leerstände sind besonders relevant für die Funktionsstruktur des
Zentrums?
 Wie ist die städtebauliche Qualität und Aufenthaltsqualität zu bewerten?
 Welche städtebaulichen Barrieren/Dominanten gibt es?
 Wie haben sich Kundenläufe und Frequenzlagen entwickelt?
 Wie stellt sich die Erreichbarkeit dar?
 Welche Entwicklungsperspektiven gibt es für das Zentrum?
Städtebauliche Analysen
Um die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche seit der Erstellung des
letzten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes nachvollziehen zu können, wurden
im Juli 2023 die zentralen Versorgungsbereiche (A-, B-, C- und D-Zentren) began-
gen und städtebauliche Analysen vor Ort durchgeführt.Seite 17 von 318
Inhaltsverzeichnis 14
2 Grundlagen
2.1 RECHTLICHE RAHMENVORGABEN
Die räumlich-funktionale Steuerung der Einzelhandelsstruktur obliegt der Hoheit
der Kommune. Das Recht sowie der Inhalt dieser Steuerungsmöglichkeiten wird
durch Gesetze, Gerichtsurteile sowie ergänzende Planwerke wie dem Landesent-
wicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vorgegeben.
Nach einführenden Hinweisen zur rechtlichen Einordnung von Einzelhandelsent-
wicklungskonzepte werden nachfolgend die relevanten landes- und regionalpla-
nerischen Vorgaben skizziert. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. zur
Abgrenzung und Schutzfunktion von zentralen Versorgungsbereichen, zu Nahver-
sorgungsstandorten und zur Sortimentsliste) finden sich in den einzelnen Teilka-
piteln in inhaltlicher Zuordnung zu den jeweiligen Themenbereichen. Darüber hin-
aus wird auch die aktuelle Rechtsprechung der Europäischen Ebene beachtet.
2.1.1 Rechtliche Einordnung von Einzelhandelskonzepten
Wesentlich sind Kommunen durch das Bau- und Planungsrecht mit Befugnissen
ausgestattet, die Standortwahl von Handelsbetrieben im Sinne gesamtstädtisch
gewinnbringender Grundsätze zu steuern, ohne jedoch Konkurrenzschutz oder
Marktprotektionismus zu betreiben. Durch die kommunale Genehmigungspraxis
und Bauleitplanung kann die öffentliche Hand aktiv Einfluss darauf nehmen, den
für die Bürgerschaft sowie Besuchenden interessanten Nutzungsmix der Innen-
stadt, in Stadtteil- oder Nahversorgungszentren und an Nahversorgungs- und Er-
gänzungsstandorten dauerhaft zu stabilisieren und auszubauen.
Jede Steuerung von Bauvorhaben mittels Genehmigungsverfahren bzw. der Bau-
leitplanung bedarf einer aus dem Bauplanungsrecht abgeleiteten, sorgfältig erar-
beiteten Begründung. Da die Steuerung im Einzelfall auch eine Untersagung oder
eine Einschränkung von Vorhaben bedeuten kann, werden an die Begründung die-
ses hoheitlichen Handelns bestimmte rechtsstaatliche Anforderungen gestellt. Im
Zentrum der kommunalen Steuerungsbemühungen müssen stets raumordneri-
sche oder städtebauliche – also bodenrechtliche – Aspekte stehen, zu denen ins-
besondere der Schutz zentraler Versorgungsbereiche (ZVB) gehört.
Rechtliche Grundlagen für das vorliegende BEZK sind das Baugesetzbuch
(BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die dazu ergangene
Rechtsprechung4. Der Bundesgesetzgeber hat mit den Novellen des BauGB den
Stellenwert kommunaler Einzelhandelsentwicklungskonzepte im Rahmen der
Bauleitplanung gestärkt. Nachdem sie bereits als besonderer Abwägungsbelang
in § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verankert waren, stellen sie auch in § 9 Abs. 2a BauGB
(einfache Innenbereichs-Bebauungspläne zur Erhaltung oder Entwicklung zentra-
ler Versorgungsbereiche) eine wesentliche Abwägungsgrundlage dar. Die Bedeu-
tung von kommunalen Einzelhandelskonzepten für die Rechtfertigung der Pla-
nung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) deutlich hervorgehoben.5
4
Vgl. zahlreiche Urteile zum Themenkomplex der Einzelhandelssteuerung im Rahmen der Bauleitplanung, u. a.
OVG NRW Urteil vom 19.06.2008 – AZ: 7 A 1392/07, bestätigt durch das BVerwG Urteil vom 17.12.2009 – AZ:
4 C 2.08; OVG NRW Urteil vom 15.02.2012 – AZ: 10 D 32/11.NE).
5
Vgl. BVerwG Urteile vom 27.03.2013 – AZ: 4 CN 6/11, 4 CN 7/11, 4 C 13/11.Seite 18 von 318
Inhaltsverzeichnis 15
Darüber hinaus gewährleistet das BEZK eine Konformität zu den Zielen und
Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung.
Das BEZK soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strate-
gische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der
nächsten Jahre bilden. Wesentliche Voraussetzungen für die gewinnbringende
Nutzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind u. a. der politische Be-
schluss im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6
Nr. 11 BauGB durch den Rat der Bundesstadt Bonn sowie das anschließende Tes-
tat der Bezirksregierung Köln, damit es in der bauleitplanerischen Abwägung zu
berücksichtigen ist.
2.1.2 Europäische Ebene
Auf europäischer Ebene hat ein EuGH-Urteil aus 2018 (EuGH, Urteil vom 30.1.2018
– C-360/15, C-31/16, zur RL 2006/123, sog. Dienstleistungsrichtlinie) in der deut-
schen Einzelhandelsteuerung viel Beachtung gefunden. Hieraus geht hervor, dass
eine nicht verhältnismäßige (zur Erfüllung des verfolgten Zieles), nicht erforderli-
che (zwingender Grund des Allgemeininteresses) und diskriminierende (mengen-
mäßige oder territoriale Beschränkung) Einschränkung der Entwicklungsmöglich-
keiten von Einzelhandel durch Bauleitplanung gegen Unionsrecht verstößt.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die EU-Kommission nach aktu-
ellem Kenntnisstand Untersuchungen im Rahmen von Vertragsverletzungsver-
fahren gegen Einzelhandelsregelungen in den Landesentwicklungsplänen mehre-
rer Bundesländer (u.a. Niedersachsen, Baden-Württemberg und NRW) durch-
führt. Dabei geht es unter anderem auch um die Frage, ob die Europarechtskon-
formität der LEP-Regelungen noch dadurch gewährleistet wird, dass Zielabwei-
chungsverfahren die "Schärfe" der LEP -Regelungen im Bedarfsfall abmildern
können. Die EU-Kommission ist davon nicht überzeugt und bezweifelt insbeson-
dere den praktischen Nutzen der in den landesplanerischen Regelungen enthalte-
nen Zielabweichungsverfahren. Der Ausgang dieser Verfahren und deren Auswir-
kungen auf die LEP-Praxis in Deutschland ist offen.
2.1.3 Landes- und Regionalplanung
Eine wichtige Grundlage der kommunalen Einzelhandelssteuerung bilden, trotz
der kommunalen Planungshoheit, die landes- und regionalplanerischen Vorgaben.
Die kommunale Bauleitplanung hat deren Ziele und Grundsätze entsprechend der
lokalen Gegebenheiten zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Im Folgenden sind,
die für die Entwicklung des Einzelhandels in Bonn wesentlichen Vorgaben aus der
Landes- und Regionalplanung beschrieben.
Landesplanerische Vorgaben (LEP NRW 2024)
Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Beschluss-
fassung vom 06.08.2019 finden sich folgende Ziele [Z] und Grundsätze [G] zur
Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben, die im Folgenden zusammen-
fassend dargestellt werden und die bei der Fortschreibung des BEZK Beachtung
bzw. Berücksichtigung finden:
 [6.5-1 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels in allgemeinen Sied-
lungsbereichen: „Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im SinneSeite 19 von 318
Inhaltsverzeichnis 16
des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch
festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt
werden.“
 [6.5-2 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten
Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen: „Dabei dürfen
Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3
Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in
bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie in neu geplanten
zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierten Lagen, die
aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung
für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel-
oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt wer-
den.
Zentrenrelevant sind die Sortimente gemäß Anlage 1 und weitere von der
jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente (ortsty-
pische Sortimentsliste).
Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Ab-
satz 3 Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevanten Kernsorti-
menten auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und
festgesetzt werden, wenn nachweislich eine Lage in den zentralen Versor-
gungsbereichen aus städtebaulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen,
insbesondere der Erhaltung gewachsener baulicher Strukturen oder der
Rücksichtnahme auf ein historisch wertvolles Ortsbild, nicht möglich ist
und die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versor-
gung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und zentrale Ver-
sorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt wer-
den.“
 [6.5-3 Z] Beeinträchtigungsverbot: „Durch die Darstellung und Festset-
zung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des §
11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Sortimenten
dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich be-
einträchtigt werden.“
 [6.5.4 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche: „Bei der
Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne
des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kern-
sortimenten soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige
Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Ein-
wohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen
nicht überschreiten.“
 [6.5-5 Z] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil
zentrenrelevanter Randsortimente: „Sondergebiete für Vorhaben im Sinne
des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versor-
gungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der
zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt
und es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt.“Seite 20 von 318
Inhaltsverzeichnis 17
 [6.5-6 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentren-
relevanter Randsortimente: „Der Umfang der zentrenrelevanten Randsor-
timente eines Sondergebietes für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3
Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll
außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m² Verkaufsfläche
nicht überschreiten.“
 [6.5-7 Z] Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem
Einzelhandel: „Abweichend von den Festlegungen 1 bis 6 dürfen vorhan-
dene Standorte von Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsver-
ordnung außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen als Sonderge-
biete gemäß § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dargestellt und fest-
gesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen in
der Regel auf die Verkaufsflächen, die baurechtlichen Bestandsschutz ge-
nießen, zu begrenzen. Wird durch diese Begrenzung die zulässige Nutzung
innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder
geändert, sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen auf die zulässi-
gen Verkaufsflächenobergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrele-
vanter durch nicht zentrenrelevante Sortimente ist möglich.
Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht,
wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungs-
bereiche von Gemeinden erfolgt.“
 [6.5-8 Z] Einzelhandelsagglomerationen: „Die Gemeinden haben dem Ent-
stehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzel-
handelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entge-
genzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der
Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomeratio-
nen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungs-
bereiche entgegenzuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentli-
che Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden
durch Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird.“
 [6.5-9 G] Regionale Einzelhandelskonzepte: „Regionale Einzelhandelskon-
zepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen in die Ab-
wägung einzustellen.“
 [6.5-10 Z] Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des
§ 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung: „Vorhabenbezogene Bebauungs-
pläne für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung
sind, soweit von § 12 Absatz 3a Satz 1 Baugesetzbuch kein Gebrauch ge-
macht wird, nur zulässig, wenn sie den Anforderungen der Festlegungen
6.5-1, 6.5-7 und 6.5-8 entsprechen; im Falle von zentrenrelevanten Kernsor-
timenten haben sie zudem den Festlegungen 6.5-2 und 6.5-3, im Falle von
nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten den Festlegungen 6.5-3, 6.5-4,
6.5-5 und 6.5-6 zu entsprechen.“
Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt“ und Einzelhandelserlass NRW 2021
Die Landesregierung in NRW hat jüngst die Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt.
Nordrhein-Westfalen.“ auf den Weg gebracht, in deren Rahmen sie u.a. die Flexi-
bilisierung des Planungsrechts für den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) anstrebt.Seite 21 von 318
Inhaltsverzeichnis 18
Dadurch soll den
„Kundenanforderungen an einen barrierefreien und modernen
Lebensmitteleinzelhandel genüge“ getan werden. Zudem soll
„zur Verbesserung
der Nahversorgung [die] Ansiedlungen von Lebensmitteleinzelhandelsunterneh-
men in städtebaulich integrierten Lagen auch außerhalb zentraler Versorgungs-
bereiche“ weiter gefördert werden.6
Auch der Einzelhandelserlass NRW 2021 beinhaltet eine Flexibilisierung bei der
raumordnerischen Prüfung von Einzelhandelsvorhaben außerhalb eines festge-
legten ZVB. Nach Ziffer 5.8 des Einzelhandelserlasses (siehe S. 85) muss eine Vor-
lage des Bauantrags bzw. der Bauvoranfrage für ein Einzelhandelsvorhaben au-
ßerhalb eines festgelegten ZVB bei der zuständigen Raumordnungsbehörde erst
ab einer zur Genehmigung gestellten Verkaufsfläche von über 1.200 m² erfolgen.
Durch diese Handlungsanweisung soll den Kommunen mehr Eigenverantwortung
bei der Zulassung von Einzelhandelsbetrieben bis zu dieser Größenordnung über-
lassen werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Kontext jedoch insbesondere, ob
bei mehreren Einzelhandelsbetrieben um eine Funktionseinheit bzw. Agglomera-
tion handelt (vgl. hierzu EH-Erlass NRW 2021).
Darüber hinaus enthält der Einzelhandelserlass
„Hinweise, Empfehlungen und
Weisungen [zur] landeseinheitlichen Planung und bauordnungsrechtlichen Beur-
teilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Sie gehen vom geltenden Recht
aus und berücksichtigen die einschlägige Rechtsprechung. Sie sind ausschließlich
auf städtebauliche und raumordnerische Ziele, insbesondere auf die Sicherung ei-
ner ausreichenden und ausgewogenen Versorgung mit Gütern aller Bedarfsstufen
i. S. d. Daseinsvorsorge, ausgerichtet. Sie verfolgen nicht das Ziel, auf den Wett-
bewerb der unterschiedlichen Unternehmen und Betriebsformen des Handels Ein-
fluss zu nehmen.
Der Erlass dient somit insbesondere auch einer Stärkung der kommunalen Pla-
nungshoheit, die durch die Hinweise und Empfehlungen unterstützt werden soll.
Denn es ist vor allem Aufgabe der Kommunen, die Einzelhandelsentwicklung vor
Ort zu steuern, um sowohl die Zentren zu stärken als auch die Nahversorgung zu
sichern“ (EH-Erlass NRW 2021, S. 7).
Die Hinweise, Empfehlungen und Weisungen des Einzelhandelserlass Nordrhein-
Westfalen 2021 wurden bei der Erstellung dieses Einzelhandels- und Zentrenkon-
zeptes, insbesondere im Nahversorgungskonzept, berücksichtigt.
Regionalplanerische Vorgaben
Die Bundesstadt Bonn liegt im Regierungsbezirk Köln. Die für Bonn relevanten re-
gionalplanerischen Vorgaben finden sich im Regionalplan für den Regierungsbe-
zirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg).
Der im Mai 2009 bekanntgemachte Regionalplan beinhaltet folgendes regional-
planerisches Ziel, welches bei der weiteren Erarbeitung dieses Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes zu berücksichtigen ist:
„Definition der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) Ziel 1: Die Einzelhandelsent-
wicklung auf die Allgemeinen Siedlungsbereiche konzentrieren!
6
Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ der Landesregierung, vertreten durch die Minis-
terin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, den Minister für Wirtschaft, Innova-
tion, Digitalisierung und Energie des Landes NRW und den Minister der Finanzen des Landes NRW).Seite 22 von 318
Inhaltsverzeichnis 19
In der Bauleitplanung dürfen Sondergebiete für Einkaufszentren, großflächige
Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen
(ASB) geplant werden.“7
Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Im Herbst 2000 beauftragte der "Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung
und Verkehr" (:rak) der Region Bonn/Rhein-Sieg-Ahrweiler drei Beratungsbüros
damit, ein „präventives Strategiekonzept für die gesamte Region“ im Hinblick auf
Einzelhandel und Zentrenentwicklung zu erarbeiten.
Im Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzept 20028
werden die folgenden
Ziele und Prinzipien definiert, welche alle Kommunen unabhängig von ihrer Größe,
Lage und Ausgangssituation verfolgen:
 die Sicherstellung und Förderung der materiellen Versorgung durch Einzel-
handel und Teilhabe an kulturellen und Freizeitaktivitäten,
 die Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Siedlungszentren als
Schwerpunkte wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Aktivitäten und da-
mit als „Identitätspole“,
 die Sicherstellung und Förderung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung
in Einzelhandels-, Kultur- und Freizeitbetrieben bzw. -einrichtungen,
 die Einhaltung und Verstärkung der Prinzipien der Nachhaltigkeit vor allem
bezüglich Flächenverbrauch und Verkehrsaufkommen.
Um diese Ziele zu erreichen, verabredeten die Kommunen und Kreise der Region
ein Verfahren der gemeinsamen Einzelhandelsentwicklung, das auf offener Kom-
munikation und Kooperation beruht und in allen Fällen, in denen gemeindeüber-
greifende Belange berührt sind, in freiwilliger, aber verbindlicher Verpflichtung
nach vereinbarten Prinzipien und Regeln erfolgt. So entwickelte der :rak in 2010
mit der Fortschreibung des :rezk Arbeitshilfen und Leitfäden für einheitliche Vor-
gehensweisen und Abstimmungsverfahren hieraus.
Die informellen Inhalte des :rezk wurden im Rahmen der Fortschreibung des BEZK
2025 insbesondere bei der Erarbeitung der Entwicklungszielstellungen, des Zen-
tren- und Nahversorgungskonzeptes und der Ansiedlungsleitsätze berücksichtigt.
2.2 TRENDS
Bevor im Rahmen der Markt- und Standortanalyse die Angebots- und Nachfra-
gesituation in Bonn analysiert wird, erfolgt einführend zunächst eine Darstellung
der relevanten Trends im Einzelhandel sowie ein Bezug dieser auf die Stadt Bonn.
Der Einzelhandel unterliegt als dynamischer Wirtschaftsbereich einem fortwäh-
renden Veränderungsprozess. Maßgeblich sind dabei bundesweite Veränderun-
gen auf der Nachfrage- und Angebotsseite. Diese werden nachfolgend erläutert
und auch in deren Wirkungen auf den Bonner Einzelhandel dargestellt.
7
Bezirksregierung Köln (2009): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-
Sieg, S. 13.
8
Nachfolgend abgekürzt als :rezk 2002.Seite 23 von 318
Inhaltsverzeichnis 20
2.2.1 Nachfrageseitige Aspekte
Wertewandel: Mit jeder Generation ändern sich Wertvorstellungen, Gewohnhei-
ten und Ansprüche an die Lebensumwelt. Die Folge sind deutlich stärker ausdif-
ferenzierte und neue Lebensstile u. a. mit Fokus auf körperliches Wohlbefinden
und Nachhaltigkeit sowie im Lebensmitteleinzelhandel insbesondere einem zu-
nehmenden Fokus auf Regionalität und Frische der Produkte. Darüber hinaus ist
ein Bedeutungsgewinn des bewussten Konsums feststellbar. Zudem wird dem
Konsum neben der materiellen Bedeutung auch zunehmend ein immaterieller Er-
lebniswert (s. u.) beigemessen.
Individualisierung: Die Zahl der Privathaushalte steigt in Deutschland weiter an,
wobei sich die durchschnittliche Personenzahl je Haushalt stetig reduziert. Neben
dieser quantitativen Entwicklung führen auch qualitative Aspekte der Individuali-
sierung (z. B. Ausdifferenzierung von Zielgruppen, Individualisierung von Lebens-
biografien) zu neuen Konsumverhaltensmustern (s. u.).
 Die Nachfrage nach der Art der Produkte verändert sich durch den Werte-
wandel und die Individualisierung. Für den stationären Einzelhandel in
Bonn bedeutet dies, dass die veränderten Konsumentenwünsche wahrge-
nommen werden und Angebote angepasst werden sollten.
Demografischer Wandel: Die Bevölkerung in Deutschland wird insgesamt – trotz
kurzfristiger, migrationsbedingter Sondereffekte – weniger und durchschnittlich
älter, wobei mit erheblichen regionalen Unterschieden zu rechnen ist. Zudem
nimmt innerhalb der Gruppe der Über-65-Jährigen der Anteil der Hochbetagten
zu. Relevant ist diese Entwicklung vor allem für die örtliche Nahversorgungsstruk-
tur, da die Nahraumversorgung für diese Kundengruppe gerade dann an Bedeu-
tung gewinnt, wenn mit dem Alter die motorisierte Individualmobilität einge-
schränkt wird. Bundesweit reagiert der Handel bereits auf diese Entwicklungen
mit bestimmten Betriebsformaten, angepasster Ladengestaltung und Service-
leistungen für Senioren (z. B. Bringdienste).
 Die Bevölkerung wird älter. Somit ändern sich auch die Anforderungen, die
an Einzelhandelsangebote und insbesondere an die Erreichbarkeit dieser
gestellt werden. Dies betrifft auch die Stadt Bonn. Zukünftig kommt daher
der Gewährleistung einer Nahversorgung bzw. einer guten, möglichst bar-
rierefreien Erreichbarkeit der Lebensmittelangebote in Bonn eine beson-
dere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell
aus Bürger*innensicht nicht optimale Erreichbarkeit/Barrierefreiheit der
Bonner Lebensmittelmärkte (s. Befragung Nahversorgung) sowie der vie-
len in Bonn bestehenden „kleineren“ Lebensmittelmärkte, die keine opti-
male Marktaufstellung (z.B. breite Gänge) aufweisen.
Onlinehandel/Digitalisierung: Die Bedeutung des Online-Handels am gesamten
Einzelhandelsumsatz wächst kontinuierlich und lag im Jahr 2021 unter anderem
bedingt durch einen verstärkten Online-Absatz hervorgerufen durch die COVID-
19 Pandemie bereits bei rd. 14,7 % des Einzelhandelsumsatzes (siehe nachfol-
gende Abbildung). Die Prognose für 2024 zeigt, dass der Online-Anteil nach einem
leichten Rückgang 2022 aktuell stagniert.Seite 24 von 318
Inhaltsverzeichnis 21
Abbildung 3: Entwicklung des Online-Anteils am Einzelhandelsumsatz
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE).
Sortimentsspezifisch sind große Unterschiede festzustellen. Während der Online-
Umsatzanteil v. a. in innenstadtaffinen Warengruppen (unter anderem Fashion &
Accessoires und Unterhaltungselektronik) am höchsten ist, sind im Bereich des
Lebensmittel- und Drogeriewarenhandels bislang noch vergleichsweise geringe
Online-Umsatzanteile festzustellen. Auch wenn dieses Segment langfristig an Dy-
namik gewinnen wird, so konzentrieren sich erste Entwicklungen auf Metropolen
und Ballungsräume, in denen aktuell bereits erfolgsversprechende Modelle zur
Online-Bestellung von Lebensmitteln umgesetzt werden.
Abbildung 4: Gesellschaftliche Wandlungsprozesse
Quelle: Fotos © M-SUR/Fotolia, © Worawut/AdobeStock, © oneinchpunch/Fotolia, © zapp2photo/Fotolia.
Darüber hinaus findet auch eine Digitalisierung anderer Lebensbereiche statt und
die Online-Affinität steigt deutlich an. Der damit einhergehende Sharing-Ge-
danke („Nutzen statt Besitzen“) wird auf Konsumentenseite immer deutlicher –
die reine Nutzungsmöglichkeit wird wichtiger als der eigentliche Besitz.
 Der Onlinehandel gewinnt weiterhin an Bedeutung und verändert Kunden-
verhaltensweisen. Für den stationären Einzelhandel auch in Bonn wird es
daher zunehmend wichtiger sich zielgerichtet zu positionieren, um Kunden
428,3 432,2 423,1 417,2 426,3 430,2 432,7 427,6 432,3
418,9 427,2 437,9 445,4 450,9458,0
478,2
493,2
514,4
527,8
545,7
579,5 588,4
630,8
649,1
671,8
4,4 6,4 8,4 10,4 12,6 15,6 20,2 24,4 28,0 32,0 35,6 39,9 44,2 48,9 53,3 59,2
72,8
86,7 84,5 85,4 88,3
0,3 0,4 0,5 0,7
1,0
1,5
1,9
2,4
2,9
3,7
4,7
5,6
6,3
7,1
7,8
8,3
9,0
9,5
10,1
10,8
12,6
14,7
13,4
13,2 13,1
0,0
2,0
4,0
6,0
8,0
10,0
12,0
14,0
16,0
18,0
20,0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Anteil B2C-E-Commerce am Einzelhandelsumsatz in %
Nettoumsatz in Mrd. Euro
Nettoumsatz Einzelhandel Nettoumsatz B2C-E-Commerce Anteil B2C-E-Commerce in %Seite 25 von 318
Inhaltsverzeichnis 22
weiterhin zu binden und für die Kunden attraktive Angebote bereit zu hal-
ten. Darüber hinaus gewinnt die zukünftige Attraktivierung der Zentren
sowie die Nutzungsmischung an Bedeutung.
Kopplung und Entkopplung von Konsum: Aufgrund der bereits skizzierten gesell-
schaftlichen Wandlungsprozesse, des hohen Motorisierungsgrades und sinkender
Zeitkontingente (insbesondere durch die individualisierten Lebensformen und die
„doppelte“ Erwerbstätigkeit in Familien) wird der Einkaufsaufwand weiter durch
weniger, aber dafür umfassendere Einkäufe reduziert. Das so genannte
one-stop-
shopping begünstigt die Bildung von flächenintensiven Kopplungsstandorten. Ein-
kaufswege werden dabei zumeist mit beruflichen oder freizeitbedingten Wegen
gekoppelt. Auf der anderen Seite führt die weiter zunehmende Nutzerfreundlich-
keit von Online-Einkäufen (insbesondere. durch die Entwicklung des Mobile Com-
merce auf dem Smartphone) zu einer zeitlichen und räumlichen Entkopplung von
Konsum.
 Kopplung und Entkopplung von Konsum führt zu Veränderungen der Ein-
kaufsorte sowie zu Kaufkraftabflüssen in den Onlinehandel. Dies wirkt sich
auch in Bonn, teilweise steigernd, teilweise reduzierend auf die Umsätze
des lokalen Einzelhandels aus.
Erlebnisorientierung: Der Erlebniseinkauf spielt nicht nur beim klassischen Einzel-
handelseinkauf eine wichtige Rolle. Auch im Bereich der Nahversorgung versuchen
die Anbieter durch hochwertigere Warenpräsentation, Erhöhung der Angebots-
vielfalt (insbesondere auch regionale und zielgruppenspezifische Produkte) sowie
spezielle Serviceangebote die Aufmerksamkeit der Kunden zu gewinnen. Der Ein-
kauf wird dabei ähnlich emotional aufgeladen wie in anderen Branchen auch. Dies
führt u. a. zu einem erhöhten Platzbedarf und damit verbunden höheren Ver-
kaufsflächenansprüchen.
 Der reine Versorgungseinkauf im Einzelhandel bzw. das klassische „Shop-
ping“ verliert in den letzten Jahren an Bedeutung. Kunden kaufen gezielter
Produkte und suchen die Zentren weniger zum Einkauf und vermehrt zum
Erleben oder zum Besuch der Gastronomien auf. Dies stellt auch für die
Bonner Zentren eine besondere zukünftige Herausforderung dar, da die
weiteren Attraktivitätsfaktoren von Zentren (bspw. Aufenthaltsqualität,
Erlebnisse) für die Kunden (auch die Bonner*innen, wie die Befragungen
zeigen) stärker in den Vordergrund treten und somit auch bei der Zentren-
entwicklung verstärkt beachtet werden sollten.
Preis-/Zielgruppenpolarisierung: Obwohl insgesamt ein Wachstum der Haus-
haltseinkommen zu verzeichnen ist, führt die Einkommenssteigerung erst seit den
letzten Jahren wieder zu einer Erhöhung der Ausgaben im Einzelhandel. Ein stetig
wachsender Teil des Budgets der privaten Haushalte wird weiterhin für Wohnen
(steigende Mieten und Mietnebenkosten) sowie freizeitorientierte Dienstleistun-
gen ausgegeben. Darüber hinaus ist eine Polarisierung der Nachfrage feststellbar:
Hochwertige und hochpreisige Angebote finden ebenso ihren Absatz wie dis-
countorientierte Produkte. Mittelpreisige Anbieter ohne klaren Zielgruppenfokus
geraten hingegen unter Druck.
 Veränderungen des Einkommens wirken sich auf die Ausgaben im Bereich
des Einzelhandels aus. Durch die wachsende Polarisierung verändert sichSeite 26 von 318
Inhaltsverzeichnis 23
die Nachfrage nach Produkten. Dies wirkt sich auch auf die Einzelhandels-
betriebe der Bonner Zentren in Form von steigenden Umsätzen der nach-
gefragten Produkte und sinkenden Umsätzen nicht mehr nachgefragter
Produkte aus. Für den stationären Einzelhandel wird es daher zunehmend
wichtiger, sich zielgerichtet zu positionieren, um Kunden weiterhin zu bin-
den und für die Kunden attraktive Angebote bereit zu halten.
2.2.2 Angebotsseitige Aspekte
Betriebliche Veränderungen: Die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe ist in Deutsch-
land seit Jahrzehnten rückläufig. Verstärkt wurde diese Entwicklung insbesondere
durch die coronabedingten Auswirkungen sowie zunehmend durch die Problema-
tik, Nachfolger für Einzelhandelsbetriebe zu finden. Aufgrund hoher Arbeitsbelas-
tung, langen Ladenöffnungszeiten, hoher Konkurrenz durch Filialisten und den
Online-Handel, eigentümerseitigen Erwartungen an die Miethöhe und den weite-
ren, oben skizzierten sozioökonomischen Rahmenbedingungen wird die Nachfol-
gersuche zunehmend anspruchsvoller.
Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl der Betriebe im deutschen Einzelhandel
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: EHI Retail Institute
Dies führt dazu, dass in den Zentren vermehrt leerstehende Ladenflächen auftre-
ten, deren Weitervermietung aufgrund von immobilienseitigen Defiziten (z. B. ge-
ringe Verkaufsfläche, fehlende Barrierefreiheit, Renovierungs-/Sanierungsstau)
sich in Teilen schwierig gestaltet.
In vielen Städten ist in den letzten Jahren aber auch zu beobachten, dass Ge-
schäftsflächen in den Zentren nach dem Auszug von Einzelhandelsbetrieben
durch zentrenergänzende Funktionen (insbesondere Dienstleistungen und Gast-
ronomie) nachgenutzt werden. Zwar ist das Einzelhandelsangebot in den Zentren
dementsprechend rückläufig, jedoch bleibt die Frequentierung und Belebung der
Zentren erhalten.
 Der Rückgang der Einzelhandelsbetriebe ist auch in Bonn, insbesondere in
den Bonner Zentren zu beobachten. Zielstellung der Neuabgrenzungen der
zentralen Versorgungsbereiche ist daher auch eine Konzentration auf be-
stehende Einzelhandelslagen, um diese zielgerichtet zu stärken.
418.122
411.950 412.351 412.465
409.039
403.466
400.293
381.377
375.577
372.209
366.905
360.335
354.434
349.952
345.445
340.674 338.545 338.982
319.995
329.238
334.591
240.000
260.000
280.000
300.000
320.000
340.000
360.000
380.000
400.000
420.000
440.000
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl an Unternehmen
Entwicklung 2002-2022
-20 % (rd. -1% p.a.)Seite 27 von 318
Inhaltsverzeichnis 24
 In den Bonner Zentren zeigt sich auch die bundesweit feststellbare Ent-
wicklung, dass die Verkaufsflächen der Zentren abnehmen und Einzelhan-
delsgeschäftsflächen durch zentrenergänzende Funktionen nachgenutzt
werden.
Filialisierung/Konzentration: Neben dem absoluten Rückgang der Betriebszahlen
ist eine Verschiebung innerhalb der verschiedenen Betriebsformen des Einzelhan-
dels mit einem Trend zur Großflächigkeit und zur Filialisierung zu erkennen. Neben
dem Lebensmitteleinzelhandel lassen sich Konzentrationsprozesse in vielen ande-
ren Einzelhandelsbranchen (u.a. Drogeriewaren (insbesondere DM, Rossmann),
Buchhandlungen (z. B. Thalia), Textil-Kaufhäusern (u. a. H&M, P&C, C&A), Unter-
haltungselektronik-Märkten (insbesondere Media Markt, Saturn) und Sporthaus-
Betreibern (z. B. Intersport, Decathlon) feststellen.
 Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sind die Konzentrationspro-
zesse auch in Bonn besonders stark ausgeprägt. In Zusammenwirkung mit
dem deutlichen Rückgang des Lebensmittelhandwerks wird die räumliche
Nahversorgung somit zunehmend ausgedünnt. Zielstellung des BEZK ist
daher eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation sowie
die Sicherung und Stärkung insbesondere der räumlichen, fußläufigen
Nahversorgung.
Wandel der Betriebsformen: Neben dem Entstehen und dem Bedeutungsgewinn
meist großflächiger Betriebsformen von städtebaulicher Bedeutung, wie z. B.
Factory-Outlet-Center und Fachmarktzentren, verlieren andere Handelsformate
(z. B. Warenhäuser) unter anderem aufgrund ihrer undifferenzierten Zielgruppen-
ansprache bei den Verbrauchern an Bedeutung. Eindrucksvoll belegt wird diese
Entwicklung durch die zahlreichen Schließungen von Warenhäusern (u. a. Hertie,
Karstadt) bzw. die Fusion von Warenhausketten (insbesondere Kaufhof/Kar-
stadt). Moderne Handelsformate weisen in vielen Fällen ein hohes Maß an Spezi-
alisierung (z. B. Bio-Supermärkte, Mode-Geschäfte) und Kundenorientierung auf.
 Auch für die Bonner Zentren bedeutet dies, dass zukünftig daran gearbei-
tet werden sollte, einen für Besuchende attraktiven Mix aus Einkauf, Er-
lebnis, Gastronomie, Kultur und Entertainment zu schaffen, um eine bes-
sere Positionierung als soziale Orte und als „Orte der Überraschung“ zu
erreichen.
2.2.3 Fokus: Nahversorgungsrelevanter Einzelhandel
Die bereits seit längerem beobachtbaren Entwicklungstrends zu weniger und grö-
ßeren Einheiten beim Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten,
insbesondere beim Lebensmitteleinzelhandel, sowie die zunehmende Standort-
konzentration in Form von Fachmarktstandorten (siehe Trend Filialisierung/Kon-
zentration) haben in den vergangenen Jahren weiter an Bedeutung gewonnen.
Wandel der Betriebsformen im Lebensmitteleinzelhandel: In den letzten Jahr-
zehnten hat auch im Lebensmittel- und Drogeriewareneinzelhandel ein Wandel
der Betriebsformen mit erheblichen Veränderungen der Betriebs- und Standort-
strukturen stattgefunden. Besonders deutlich wird dieser an dem deutschland-
weit zu beobachtenden ausgeprägten Rückgang der absoluten Anzahl der Einzel-
handelsbetriebe im Lebensmitteleinzelhandel i. H. v. rd. 15 % ersichtlich (siehe Ab-
bildung 6). Wird nach den jeweiligen Betriebstypen differenziert, so sind deutlichSeite 28 von 318
Inhaltsverzeichnis 25
unterschiedliche Entwicklungen festzustellen. Signifikante Steigerungen der
Marktanteile (hinsichtlich Anzahl der Betriebe und Umsätze) ergeben sich insbe-
sondere für die Supermärkte, welche maßgeblich vom Wertewandel profitieren.
Demgegenüber befindet sich die Betriebsform der Lebensmitteldiscounter nach
einer dynamischen Entwicklung in den 1990er und teilweise den 2000er Jahren
gegenwärtig im Übergang zu einer Phase der Stagnation.
Abbildung 6: Entwicklung der Anzahl der Betriebe im deutschen Lebensmitteleinzelhandel
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: EHI Retail Institute
Diese Entwicklung ist maßgeblich auf die Optimierung des Bestandsnetzes sowie
einer Neuausrichtung des Betriebstypus zurückzuführen und vollzieht sich (auf-
grund des günstigen Marktumfeldes) bei gleichzeitig steigenden Umsatz- und Flä-
chenleistungen.
Auch Drogeriefachmärkte stellen zunehmend hybride Betriebskonzepte dar und
positionieren sich als „Kleinkaufhäuser“ mit einem entsprechend großen Waren-
spektrum. Die somit gleichermaßen hohe Bedeutung für die Nahversorgung und
für die zentralen Versorgungsbereiche gilt es daher verstärkt und sorgfältig ab-
zuwägen.
 Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sind die Konzentrationspro-
zesse auch in Bonn besonders stark ausgeprägt. In Zusammenwirkung mit
dem deutlichen Rückgang des Lebensmittelhandwerks wird die räumliche
Nahversorgung somit zunehmend ausgedünnt. Zielstellung des BEZK ist
daher eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation sowie
die Sicherung und Stärkung insbesondere der räumlichen, fußläufigen
Nahversorgung.
Verkaufsflächenentwicklung: Parallel zu der sinkenden Anzahl der Verkaufsstät-
ten ist im Lebensmittelhandel eine Zunahme der Gesamtverkaufsfläche zu be-
obachten, die sich aus Anpassungsstrategien der Marktteilnehmer an den demo-
grafischen Wandel (z. B. Verbreiterung der Gänge, Reduktion der Regalhöhen),
den wachsenden Konsumansprüchen sowie einer steigenden Sortimentsbreite
und -tiefe (z. B. Frischware, Bio- und Convenience-Produkte, Singlepackungen)
9.560
9.590
9.660
9.700
9.980
10.148
10.505
10.655
10.785
10.870
10.900
10.895
10.960
10.980
11.018
10.850
10.890
15.150
15.600
15.970
16.019
16.240
16.462
16.393
16.222
16.195
16.211
16.054
16.162
15.990
15.887
15.909
15.910
15.972
17.400
14.900
13.900
12.807
11.193
10.650
10.064
9.781
9.600
8.900
8.750
8.650
8.600
8.550
8.450
8.250
8.050
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anzahl an Betrieben
SB-Warenhäuser große Supermärkte Supermärkte Lebensmitteldiscounter übrige LebensmittelgeschäfteSeite 29 von 318
Inhaltsverzeichnis 26
ergibt. Bei den Lebensmitteldiscountern ist zeitgleich zu den sinkenden Filialzah-
len eine moderat steigende Verkaufsfläche zu verzeichnen (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7: Gesamtverkaufsfläche der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland nach Betriebsfor-
men
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: EHI Retail Institute.
Dies ist Resultat eines grundlegenden Trading-Up Prozesses des Betriebstypus,
welcher im Bereich der Expansion und der Modernisierung von Bestandsstandor-
ten eine deutliche Tendenz zu signifikant größeren Markteinheiten erkennen lässt
und mit einer Überprüfung/Straffung des Standortnetzes durch die Marktteil-
nehmer einhergeht.
Bei Drogeriefachmärkten lässt sich aktuell reges Expansionsgeschehen beobach-
ten, welches sich im besonderen Maße auf rentable, gut erreichbare Standorte
fokussiert.
 Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels bestehen in Bonn quantitative,
qualitative und räumliche Weiterentwicklungspotenziale. Vor dem Hinter-
grund des Ziels der fußläufigen Nahversorgung bzw. der Stadt der kurzen
Wege werden im Rahmen des BEZK eine genaue Analyse der aktuellen
Nahversorgungssituation vorgenommen und Empfehlungen zur Optimie-
rung formuliert (siehe auch Kapitel 7.2).
Verkaufsflächen- und Standortansprüche: Auch wenn es für Supermärkte und Le-
bensmitteldiscounter auch kleinere City- und Metropolfilialkonzepte gibt, werden
diese von den Einzelhandelsunternehmen nur an sehr frequenzstarken Lagen bzw.
Standorten mit einem überdurchschnittlich hohen Kaufkraftpotenzial realisiert.
Nach den aktuellen typischen Betriebskonzepten (Expansionsformate) werden
Neuansiedlungen oder Erweiterungen von Lebensmittelmärkten bei Lebensmit-
teldiscountern i.d.R. mit einer Gesamtverkaufsfläche von deutlich über 800 m² bis
1.800 m² und bei Lebensmittelsupermärkten i.d.R. Gesamtverkaufsflächen von
deutlich über 1.400 m² bis 2.500 m² realisiert.
6,0 6,1 6,1 6,1 6,3 6,3 6,3 6,3 6,1 6,1 6,0 5,9 5,8 5,7 5,4 4,8 4,8
3,0 3,0 3,1 3,2 3,4 3,5 3,5 3,6 3,7 3,7 3,9 3,9 4,0 4,0 4,0 4,1 4,2
8,1 8,3 8,5 9,0
9,6 9,7 10,0 10,2 10,4 10,6 10,7 11,2 11,3 11,3 11,4 12,0 12,2
10,7 11,1 11,4
11,5
11,7 11,9 12,1 12,1 12,2 12,5 12,5 12,6 12,6 12,6 12,8 12,9 13,2
5,8 4,6
4,6 3,5
2,9 2,8 2,8 2,8 2,7 2,6 2,6 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,4
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Verkaufsfläche in Mio. m²
SB-Warenhäuser große Supermärkte Supermärkte Lebensmitteldiscounter übrige LebensmittelgeschäfteSeite 30 von 318
Inhaltsverzeichnis 27
Abbildung 8: Verkaufsflächenansprüche von Lebensmittelmärkten
Quelle: Darstellung Stadt + Handel 2024.
Auch die Anforderungen an den Mikro- und Makrostandort steigen zusehends und
entwickeln sich aus dem Trend hin zu größerer Mobilität sowie dem Wandel der
Ansprüche an Preis, Sortimentsauswahl und Kopplungsmöglichkeiten. Entschei-
dende Standortkriterien für eine Neuansiedlung im nahversorgungsrelevanten
Einzelhandel sind neben flächenseitigen Aspekten (Flächenangebot) und ver-
kehrsseitigen Aspekten (innerörtliche Verkehrsanbindung, Parkplatzangebot) in
erster Linie absatzwirtschaftliche Gesichtspunkte (Nähe zum Verbraucher, Kauf-
kraft, Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsstruktur, Zentralität des Ortes). Je
nach Standortqualität (und damit auch je nach Renditeerwartung) sind Betreiber
auch zunehmend bereit, von ihren standardisierten Marktkonzepten abzuweichen
(z. B. Realisierung im Bestand, geringere Parkplatzzahl, Geschossigkeit, Mix aus
Handel und Wohnen).
In Bonn weist der durchschnittliche Lebensmitteldiscounter eine Gesamtver-
kaufsfläche von rd. 880 m² und der durchschnittliche Lebensmittelvollsortimenter
eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.020 m² auf. Darüber hinaus weisen rd. 33 %
der Lebensmitteldiscounter und rd. 45 % des Lebensmittesupermärkte Gesamt-
verkaufsflächen unter 800 m² (kleinflächige Märkte) auf. Es wird somit ersicht-
lich, dass viele der Bonner Lebensmittelmärkte im Vergleich zu den marktüblichen
Expansionsformaten der Anbieter erheblich unterdurchschnittlich dimensioniert
sind und deutliche Weiterentwicklungspotenziale bzw. Potenziale zur qualitativen
und quantitativen Verbesserung der Nahversorgung bestehen (siehe auch Kapitel
7.2). Vor dem Hintergrund des Ziels der fußläufigen Nahversorgung bzw. der
Stadt der kurzen Wege werden im Rahmen des BEZK eine genaue Analyse der
aktuellen Nahversorgungssituation vorgenommen und Empfehlungen zur Opti-
mierung formuliert.Seite 31 von 318
Inhaltsverzeichnis 28
3 Markt- und Standortanalyse
Im Zuge der Markt- und Standortanalyse werden zunächst verschiedene sozio-
ökonomische Rahmenbedingungen der Stadt Bonn untersucht. Im Anschluss da-
ran werden die im Rahmen dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes relevan-
ten Angebots- und Nachfragedaten dargestellt und bewertet.
3.1 SIEDLUNGSRÄUMLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Im Folgenden werden die relevanten siedlungsräumlichen Faktoren für die Ana-
lyse und Bewertung der Einzelhandels- und Standortstruktur vorgestellt. Eine
Darstellung weiterer relevanter angebots- und nachfrageseitiger Parameter folgt
in den Kapiteln 3.2 bis 3.5.
Einordnung in den regionalen Kontext
Das Oberzentrum Bonn liegt im Süden des Bundeslandes Nordrhein-Westfahlen
und ist als Kreisfreie Stadt nahezu vollständig vom Rhein-Sieg-Kreis umgeben.
Das Umland von Bonn ist durch mehrere Mittelzentren sowie durch einige Grund-
zentren (im Süden und Westen des Stadtgebiets) geprägt. In ihrem direkten Um-
feld nimmt die Stadt Bonn als einziges Oberzentrum eine zentrale Lage ein. Nörd-
lich von Bonn befindet sich Köln als nächstgelegenes Oberzentrum. Südlich von
Bonn befindet sich mit dem Landkreis Ahrweiler die Landesgrenze zum Bundes-
land Rheinland-Pfalz (siehe Abbildung 9).
Abbildung 9: Übersichtskarte mit zentralörtlicher Funktion
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL.
Die siedlungsräumlichen Rahmenbedingungen bzw. das dargestellte Zentrenge-
füge zeigen insgesamt ein recht ausgeprägtes Wettbewerbsumfeld der Stadt
Bonn im regionalen Kontext, da die zahlreichen die Stadt umgebenden Mittelzen-
tren durch ihre teilweise hohen sortimentsspezifischen Einzelhandelsausstattun-
gen (insbesondere Sankt Augustin, Hennef, Königswinter, Siegburg) einen gewis-
sen Konkurrenzdruck in einzelnen Warengruppen auf die Stadt Bonn ausüben.Seite 32 von 318
Inhaltsverzeichnis 29
Darüber hinaus ist auch durch das Oberzentrum Köln, welches sich in räumlicher
Nähe zu Bonn befindet, von einem gewissen Konkurrenzdruck auszugehen.
Die nächstgelegenen Oberzentren neben Köln sind Düsseldorf und Koblenz in ei-
ner Entfernung von rd. 70-85 Kilometern. Aufgrund dieser Entfernung ist die Kon-
kurrenzsituation für die Stadt Bonn als eher moderat einzuschätzen.
Siedlungsstruktur und Bevölkerung
In der Stadt Bonn wohnen insgesamt 333.536 Personen (Stand: 31.12.2021). Die
Stadt Bonn gliedert sich in die vier Stadtbezirke Bonn, Bad Godesberg, Beuel und
Hardtberg, welche wiederum in insgesamt 51 Ortsteile aufgeteilt sind. Dabei bil-
det der Stadtbezirk Bonn mit rd. 47 % der Gesamtbevölkerung den bevölkerungs-
stärksten Stadtbezirk, während im Stadtbezirk Hardtberg mit rd. 10 % der Ge-
samtbevölkerung deutlich weniger Personen wohnen.
Tabelle 2: Bevölkerung nach Stadtbezirken
Stadtbezirk
Bevölkerung
(Stand: 31.12.2021)9
Anteil der Bevölkerung
Bonn 155.014 47 %
Bad Godesberg 76.149 23 %
Beuel 67.802 20 %
Hardtberg 34.571 10 %
Gesamt 333.536 100 %
Quelle: Darstellung Stadt + Handel nach Stadt Bonn (Stand: 31.12.2021).
In den nächsten Jahren ist ein weiteres Bevölkerungswachstum der Bundesstadt
Bonn von rd. 3,5 %10 zu erwarten. Dieses ergibt sich insbesondere durch die nach-
folgend dargestellten Wohnbauentwicklungen.
Tabelle 3: Wohnbauentwicklungen nach Stadtbezirken
Stadtbezirk Wohneinheiten Bevölkerungszuwachs
Bonn 4.076 rd. 7.740
Bad Godesberg 634 rd. 1.200
Beuel 1.245 rd. 2.370
Hardtberg 180 rd. 340
Gesamt 6.135 rd. 11.650
Quelle: Darstellung Stadt + Handel nach Stadt Bonn 2023.
9
Allen Berechnungen liegt ein kleinräumig verortbarer Einwohner-Datensatz der Stadt Bonn zugrunde. Auf-
grund von Datenschutzbestimmungen ist dieser teils gerundet, sodass im Vergleich zur offiziellen Statistik
2.439 Einwohner*innen mit alleinigem Wohnsitz Bonn in der Gesamtstadt weniger abgebildet werden. Insge-
samt kann dadurch auf eine einheitliche Datengrundlage über alle Berechnungen zurückgegriffen werden, da
insbesondere im Nahversorgungskonzept individuelle räumliche Einheiten abgeleitet werden, in denen die
Summen der Einwohnenden dargestellt werden. Die grundlegenden Einschätzungen und Aussagen des BEZK,
u.a. abgeleitet aus Kaufkraftwerten und Zentralitäten, sind durch die Verwendung eines in Teilen gerundeten
Datensatzes unberührt
10
Basis der angenommenen Bevölkerungsprognose ist die Zahl der durch Bauleitplanverfahren geplanten Wohn-
bauentwicklungen zum Stand 1. Quartal 2023 sowie die nach der Bundesstadt Bonn anzunehmenden 1,9 Per-
sonen je Wohneinheit.Seite 33 von 318
Inhaltsverzeichnis 30
Verkehrliche Anbindung
Bonn liegt im Süden des Landes Nordrhein-Westfalen und ist durch die Autobah-
nen A565, A562, A555 und A59 sowie durch die Bundesstraßen B56, B9 und B42
mit den Nachbarkommunen verbunden. Damit ist die Stadt Bonn in aus allen Rich-
tungen gut zu erreichen und in die Metropolregion Rheinland integriert.
Hinsichtlich der Anbindung an den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr
stellt Bonn einen wichtigen Knotenpunkt des Bahnverkehrs dar. Die Erschließung
erfolgt dabei durch das Schienennetzwerk der Deutschen Bahn über den ICE, IC,
RE und den S-Bahnverkehr. Die wichtigsten Strecken sind die Linien Köln-Stutt-
gart sowie Köln-Wien, die Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes
sind. Des Weiteren bestehen lokal, regional und überregional Verbindungen des
Bus- und Bahnliniennetzes der Stadtwerke Bonn (SWB).
Insgesamt verfügt Bonn über eine gute Erreichbarkeit sowohl innerhalb des
Stadtgebiets als auch in das Umland, wodurch sich starke räumliche und funktio-
nale Verflechtungen ergeben.
3.2 GESAMTSTÄDTISCHE NACHFRAGEANALYSE
Neben den siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen sind bei einer Markt- und
Standortanalyse auch die Merkmale der örtlichen Nachfrageseite von hoher Be-
deutung. Zur Abbildung der Nachfragesituation wird auf sekundärstatistische
Rahmendaten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, der Bunde-
sagentur für Arbeit sowie der IFH Retail Consultants GmbH zurückgegriffen.
Sozioökonomische Rahmenbedingungen
Die folgende Tabelle stellt die sozioökonomischen Rahmendaten der Bundesstadt
Bonn im Verlauf der letzten Jahre dar. Zudem werden anhand der Abbildungen
die Pendlerbeziehungen zwischen Bonn und weiteren Kommunen ersichtlich. Aus
den Daten lassen sich wichtige Rückschlüsse zum Versorgungsgebiet und den da-
raus resultierenden Kaufkraftströmen ziehen.
Tabelle 4: Sozioökonomische Rahmenbedingungen der Stadt Bonn
Bonn 2020 2021 2022 Entwicklung
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte Arbeitsort
179.903 183.450 188.930 5,0 %
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte Wohnort
121.068 124.405 127.621 5,4 %
Einpendler Arbeitsort
(Einpendlerquote)
104.367 (58 %) 107.167 (58 %) 110.753 (59 %) 6,1 %
Auspendler Wohnort
(Auspendlerquote)
45.603 (38 %) 48.338 (39 %) 49.616 (39 %) 8,8 %
Pendlersaldo 58.764 58.829 61.137 +2.373
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Agentur für Arbeit – Statistik Beschäftigte (Stichtag: 30.06.).
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist sowohl am Wohn- als
auch am Arbeitsort in der Stadt Bonn im betrachteten Untersuchungszeitraum
stetig angestiegen. Eine ebenso positive Entwicklung wird auch bezüglich des
deutlich positiven Pendlersaldos ersichtlich. Pendlerbeziehungen bestehen räum-
lich insbesondere mit der Stadt Köln (sehr stark ausgeprägt) als auch mit den
Umlandkommunen, vor allem den nächstgelegenen Mittelzentren.Seite 34 von 318
Inhaltsverzeichnis 31
Die Einpendlerquote von 59 % ist als relativ hoch zu bewerten, was für die Bedeu-
tung Bonns als Arbeitsort spricht. Wichtige Arbeitgeber sind dabei die Universität
Bonn, die Kliniken und Krankenhäuser sowie die zahlreichen Industrie- und Gewer-
beunternehmen im Stadtgebiet.
Abbildung 10: Pendlerströme - Einpendler
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Statistische Ämter der Länder 2023 – veröffentlicht unter Pendleraltas Deutschland.
Abbildung 11: Pendlerströme - Auspendler
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Statistische Ämter der Länder 2023 – veröffentlicht unter Pendleraltas Deutschland.
Als Universitätsstadt ist die Bevölkerung Bonns zudem z. T. studentisch geprägt.
Zum 01.12.2023 waren 31.444 Student*innen an der Universität Bonn eingeschrie-
ben (vgl. Universität Bonn (Stand 01.12.2023)). Mit der ab 2024 stattfindendenSeite 35 von 318
Inhaltsverzeichnis 32
Sanierung des barocken Hauptgebäudes der Universität Bonn muss ein temporä-
rer Umzug in Interimsflächen erfolgen, was auch für die Bonner Innenstadt prä-
gende Veränderungen mit sich bringt. Die Universität Bonn setzt sich an dieser
Stelle dafür ein, möglichst viele Flächen in zentraler Lage zu schaffen, sodass die
Universität auch weiterhin in der Innenstadt präsent bleibt.
Ein weiterer wichtiger Faktor der Stadtentwicklung, welcher in Teilen auch die
Entwicklung des Einzelhandels, insbesondere die Frequentierung der Zentren be-
trifft, ist der Tourismus. Die Stadt Bonn verfügt aktuell über 85 Beherbergungs-
betriebe mit 9.303 Betten. Im Jahr 2021 fanden 851.920 Übernachtungen statt
(vgl. Stadt Bonn Beherbergungsstatistik 2021).
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft
Die Stadt Bonn verfügt über eine einzelhandelsrelevante Kaufkraft11
in Höhe von
rd. 2.532,5 Mio. Euro. Dies entspricht einer einzelhandelsrelevanten Kaufkraft von
rd. 7.593 Euro je Einwohner*in, wobei der größte Anteil der Kaufkraft mit rd. 3.078
Euro je Einwohner*in auf die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel (inkl.
Backwaren/Fleischwaren und Getränke) entfällt (siehe nachstehende Tabelle).
11
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft beschreibt die Höhe des verfügbaren Einkommens der Einwohner*innen
einer Kommune, welches im Einzelhandel ausgegeben wird.Seite 36 von 318
Inhaltsverzeichnis 33
Tabelle 5: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Warengruppen in Bonn
Warengruppe
Kaufkraft
in Mio. Euro
Kaufkraft je
Einwohner*in
in Euro
Nahrungs- und Genussmittel 1.026,6 3.078
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik, Apotheken 175,2 525
Blumen, zoologischer Bedarf 45,7 137
PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher 77,7 233
Kurzfristiger Bedarfsbereich 1.325,3 3.973
Bekleidung 191,8 575
Schuhe/Lederwaren 52,0 156
Pflanzen/Gartenbedarf 52,0 156
Baumarktsortiment i. e. S. 178,0 534
GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör 41,0 123
Spielwaren/Basteln/Hobby/Musikinstrumente 54,5 163
Sportartikel/Fahrräder/Camping 79,4 238
Mittelfristiger Bedarfsbereich 648,7 1.945
Medizinische und orthopädische Artikel/Optik 58,9 177
Teppiche/Gardinen/Dekostoffe/Sicht- und Sonnen-
schutz
25,3 76
Bettwaren, Haus-/Bett-/Tischwäsche 25,0 75
Möbel 140,2 420
Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte 85,3 256
Neue Medien/Unterhaltungselektronik 174,0 522
Uhren/Schmuck 26,7 80
Sonstiges 23,0 69
Langfristiger Bedarfsbereich 558,5 1.674
Gesamt 2.532,5 7.593
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2021; PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas,
Porzellan, Keramik; Sonstiges = u. a. Briefmarken, Münzen; Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungs-
bedingt möglich.
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer12 beträgt in Bonn rd. 104,7 und
liegt damit leicht über dem Bundesdurchschnitt von 100 und auch über dem
durchschnittlichen Kaufkraftniveau von Nordrhein-Westfalen von rd. 99. Leichte
12
Die Kaufkraftkennziffer / das Kaufkraftniveau beschreibt die Höhe des verfügbaren Einkommens der Einwoh-
ner*innen einer Kommune, welches im Einzelhandel ausgegeben wird, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (=
100).Seite 37 von 318
Inhaltsverzeichnis 34
Abweichungen ergeben sich in dem Kaufkraftniveau der einzelnen Stadtbezirke
und Ortsteile.
Tabelle 6: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Warengruppen in Bonn nach Bezirken
Warengruppe
Kaufkraft in Mio. Euro
Bonn Bad Godesberg Beuel Hardtberg
Nahrungs- und Genussmittel 477,7 232,2 211,4 105,2
Drogerie/Parfümerie/Kos-
metik, Apotheken
81,6 39,5 36,2 17,9
Blumen, zoologischer Bedarf 21,3 10,4 9,4 4,7
PBS, Zeitungen/Zeitschrif-
ten, Bücher
36,2 17,5 16,1 7,9
Kurzfristiger Bedarfsbereich 616,8 299,6 273,1 135,8
Bekleidung 89,3 43,1 39,8 19,5
Schuhe/Lederwaren 24,2 11,7 10,8 5,3
Pflanzen/Gartenbedarf 24,2 11,8 10,7 5,3
Baumarktsortiment i. e. S. 82,8 40,5 36,4 18,4
GPK/Hausrat/Einrichtungs-
zubehör
19,1 9,2 8,5 4,2
Spielwaren/Bas-
teln/Hobby/Musikinstru-
25,4 12,3 11,3 5,6
Sportartikel/Fahrrä-
der/Camping
37,0 17,9 16,5 8,1
Mittelfristiger Bedarfsbe- 302,0 146,4 134,0 66,3
Medizinische und orthopädi-
sche Artikel/Optik
27,4 13,4 12,1 6,1
Teppiche/Gardinen/Deko-
stoffe/Sicht- und Sonnen-
11,8 5,7 5,2 2,6
Bettwaren, Haus-/Bett-
/Tischwäsche
11,6 5,6 5,2 2,6
Möbel 65,3 31,5 29,1 14,3
Elektro/Leuchten/Haushalts-
geräte
39,7 19,2 17,7 8,7
Neue Medien/Unterhaltungs-
elektronik
81,0 39,2 36,1 17,7
Uhren/Schmuck 12,4 6,0 5,6 2,7
Sonstiges 10,8 5,2 4,7 2,4
Langfristiger Bedarfsbereich 260,1 125,8 115,6 57,0
Gesamt 1.178,8 571,9 522,7 259,1
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2021; PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas,
Porzellan, Keramik; Sonstiges = u. a. Briefmarken, Münzen; Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungs-
bedingt möglich.
Dabei ist festzustellen, dass das Kaufkraftniveau in den zentralen und südlichen
Siedlungsbereichen des Stadtbezirks Bonn sowie in Beuel, Bad Godesberg undSeite 38 von 318
Inhaltsverzeichnis 35
Hardtberg etwas höher als Norden des Bezirks Bonn ausfällt. Weiter wird auf der
nachfolgenden Abbildung deutlich, dass die Umlandkommunen Bonns auch über
überdurchschnittliche Kaufkraftniveaus verfügen.
Abbildung 12: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in Bonn und Umgebung 2022
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2021; Kartengrundlage: Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie 2018, Digital Data Services GmbH (DDS) 2014.
3.3 GESAMTSTÄDTISCHE ANGEBOTSANALYSE
Im Stadtgebiet von Bonn wurden im Rahmen der Einzelhandelsbestandserhebung
(01-04/2023) insgesamt 1.670 Einzelhandelsbetriebe erfasst, welche über eine
Gesamtverkaufsfläche von rd. 432.400 m² verfügen. Sowohl die Zahl der Einzel-
handelsbetriebe als auch die Verkaufsflächen variieren deutlich nach Stadtbezirk
(siehe nachstehende Tabelle).
Um eine Bewertung der Einzelhandelsausstattung vornehmen zu können, wird die
Gesamtverkaufsfläche auf die Bevölkerungszahl bezogen. Hierbei zeigt sich, dass
Bonn mit einer Verkaufsflächenausstattung von rd. 1,30 m² je Einwohner*in leicht
unter dem Bundesdurchschnitt (rd. 1,50 m² VKF/Einwohner*in 13
) liegt. Dies wird
auch im Vergleich mit anderen Oberzentren im weiteren Umfeld (bspw. Siegen
2,25, Koblenz 2,61 – siehe Kapitel 3.1) ersichtlich. Auch die Verkaufsflächenausstat-
tung variiert deutlich zwischen den Stadtbezirken. Während im Bezirk Bonn (ins-
besondere bedingt durch die Innenstadt) eine leicht überdurchschnittliche Aus-
stattung feststellbar ist, bestehen in den weiteren Bonner Bezirken unterdurch-
schnittliche Ausstattungskennwerte.
13
Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE).Seite 39 von 318
Inhaltsverzeichnis 36
Tabelle 7: Einzelhandelsbestand in Bonn nach Bezirken
Strukturdaten Gesamtstadt Bonn
Bad
Godesberg
Beuel Hardtberg
Einwohner*innen
(Hauptwohnsitz)*
333.536 155.014 76.149 67.802 34.571
Anzahl der Betriebe 1.670 966 362 231 111
Gesamtverkaufsfläche
in m²
432.400 257.500 77.500 64.100 33.300
Verkaufsflächenaus-
stattung in m² je Ein-
wohner*in
1,30 1,66 1,02 0,95 0,96
Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; Einwohner*innen: Stadt Bonn
(Stand: 31.12.2021); Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; Allen Berechnungen liegt ein kleinräumig verortbarer Einwohner-Datensatz der
Stadt Bonn zugrunde; *siehe Fußnote 9.
Bei einer Differenzierung nach Lagen wird deutlich, dass in Bonn mehr als drei
Viertel der Verkaufsflächen in städtebaulich integrierten Lagen14 (rd. 61 % in ZVB,
rd. 18 % in sonstigen städtebaulich integrierten Lagen) verortet sind. Dement-
sprechend befindet sich ein verhältnismäßig geringer Anteil von rd. 21 % der Ver-
kaufsflächen in städtebaulich nicht integrierten Lagen15.
Abbildung 13: Verkaufsfläche in Bonn nach Warengruppen und Lagebereichen
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; ZVB-Abgrenzung: BEZK 2008/2012; PBS =
Papier, Büro-, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör.
14
Die städtebaulich integrierte Lage wird nach dem Einzelhandelserlass NRW 2021 wie folgt definiert:
„Städte-
baulich integrierte Lagen in diesem Sinne zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Versorgung für die – insbe-
sondere auch nicht motorisierte – Bevölkerung an möglichst gut erreichbaren Standorten sichern. Sie liegen
daher innerhalb baulich verdichteter Siedlungszusammenhänge mit wesentlichen Wohnanteilen oder direkt
angrenzend und verfügen in aller Regel über eine ortsübliche Anbindung an den öffentlichen Personennahver-
kehr (ÖPNV)“.
15
Die städtebaulich nicht integrierte Lage wird nach dem Einzelhandelserlass NRW 2021 wie folgt definiert:
„Standorte, die hingegen nicht in einer derart typischen zentralen und für die Wohnbevölkerung allgemein gut
erreichbaren Lage liegen, dürften nicht als städtebaulich integriert anzusehen sein. So ist ein Standort städ-
tebaulich eindeutig nicht integriert, der ausschließlich oder weit- bzw. überwiegend durch gewerbliche, wohn-
fremde Nutzungen umgeben ist“.
0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000
Nahrungs- und Genussmittel
Drogerie/Parfümerie/Kosmetik, Apotheken
Blumen, zoologischer Bedarf
PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher
Bekleidung
Schuhe/Lederwaren
Pflanzen/Gartenbedarf
Baumarktsortiment i.e.S.
GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör
Spielwaren/Basteln/Hobby/Musikinstrumente
Sportartikel/Fahrräder/Camping
Medizinische und orthopädische Artikel/Optik
Teppiche/Gardinen/Dekostoffe/Sicht- und Sonnenschutz
Bettwaren, Haus-/Bett-/Tischwäsche
Möbel
Elektro/ Leuchten/Haushaltsgeräte
Neue Medien/Unterhaltungselektronik
Uhren/Schmuck
Sonstiges
A-Zentrum B-Zentrum C-Zentrum D-Zentrum städtebaulich integrierte Lage städtebaulich nicht integrierte LageSeite 40 von 318
Inhaltsverzeichnis 37
In den zentralen Versorgungsbereichen sind 1.175 Betriebe mit rd. 265.700 m² Ver-
kaufsfläche (61 %) verortet. Angeboten werden an diesen Standorten überwie-
gend zentrenrelevante sowie zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente16
(insbesondere Bekleidung und Nahrungs- und Genussmittel).
An städtebaulich integrierten Standorten sind 392 Betriebe mit rd. 78.100 m² Ver-
kaufsfläche (18 %) verortet. Angeboten wird an diesen Standorten insbesondere
das Sortiment Nahrungs- und Genussmittel.
104 Betriebe mit rd. 21 % der Gesamtverkaufsfläche sind in städtebaulich nicht
integrierten Lagen verortet. Hier vorzufinden sind insbesondere Einzelhandelsbe-
triebe mit intensivem Flächenbedarf und in der Hauptsache mit nicht zentrenre-
levantem Hauptsortiment wie Bau- und Gartenmärkte. Darüber hinaus sind auch
einige großflächige Anbieter des Sortiments Nahrungs- und Genussmittel in nicht
integrierten Lagen verortet.
Hinsichtlich der zentralen Versorgungsbereiche (Grundlage BEZK 2008/2012)
werden deutliche Unterschiede in den Verkaufsflächendimensionierungen ersicht-
lich (siehe nachstehende Abbildungen). Detaillierte Informationen zu den Zentren
(auch den Verkaufsflächen der einzelnen Zentren) sind den Steckbriefen in Kapitel
6.2 zu entnehmen.
Abbildung 14: Verkaufsflächen nach Bedarfsstufen A- und B-Zentren
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; ZVB-Abgrenzung: BEZK 2008/2012.
16
Nahversorgungsrelevante Sortimente sind immer auch zentrenrelevant. Nachfolgend abgekürzt als nahversor-
gungsrelevant.
0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000
A-Zentrum Bonn
B-Zentrum Bad
Godesberg
B-Zentrum Beuel
B-Zentrum
Duisdorf
Nahrungs- und Genussmittel sonstiger kurzfristiger Bedarfsbereich mittelfristiger Bedarfsbereich langfristiger BedarfsbereichSeite 41 von 318
Inhaltsverzeichnis 38
Abbildung 15: Verkaufsflächen nach Bedarfsstufen C-Zentren
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; ZVB-Abgrenzung: BEZK 2008/2012
Abbildung 16: Verkaufsflächen nach Bedarfsstufen D-Zentren
Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; ZVB-Abgrenzung: BEZK 2008/2012.
3.4 UMSATZ UND ZENTRALITÄT
Die Ermittlung der aktuellen Umsätze17 im Einzelhandel von Bonn basiert sowohl
auf allgemeinen als auch auf für die Stadt Bonn spezifizierten angebots- und
nachfrageseitigen Eingangsparametern.
 Als Ausgangsbasis der Umsatzschätzung dienen Stadt + Handel vorlie-
gende durchschnittlichen Flächenproduktivitäten der Vertriebsformen so-
wie spezifische Kennwerte einzelner Anbieter. Das umfangreiche Daten-
portfolio von Stadt + Handel wird laufend entsprechend der Werte aus der
Fachliteratur (u. a. EHI Handel aktuell, Hahn Retail Real Estate Report,
IFH/BBE Struktur- und Marktdaten) aktualisiert.
17
Umsätze nachfolgend angegeben als Brutto-Jahresumsatz.
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000
C-Zentrum Auerberg Pariser Str.
C-Zentrum Brüser Berg
C-Zentrum Endenich
C-Zentrum Kessenich
C-Zentrum Mehlem
C-Zentrum Neu-Tannenbusch
C-Zentrum Nordstadt
C-Zentrum Oberkassel
C-Zentrum Plittersdorf
C-Zentrum Poppelsdorf
C-Zentrum Pützchen
C-Zentrum Südstadt
Nahrungs- und Genussmittel sonstiger kurzfristiger Bedarfsbereich mittelfristiger Bedarfsbereich langfristiger Bedarfsbereich
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000
D-Zentrum Amerikanische Siedlung
D-Zentrum Auerberg Kölnstr.
D-Zentrum Beuel-Ost
D-Zentrum Dottendorf
D-Zentrum Dransdorf
D-Zentrum Finkenhof
D-Zentrum Friesdorf
D-Zentrum Heiderhof
D-Zentrum Hoholz
D-Zentrum Holzlar
D-Zentrum Ippendorf
D-Zentrum Lannesdorf
D-Zentrum Lengsdorf
D-Zentrum LiKüRa
D-Zentrum Medinghoven
D-Zentrum Pennenfeld
D-Zentrum Rheindorfer Vorstadt
D-Zentrum Röttgen
D-Zentrum Rüngsdorf
D-Zentrum Venusberg
D-Zentrum Vilich/Rheindorf Clemensstraße
D-Zentrum Vilich/Rheindorf Gartenstraße
D-Zentrum Vor dem Koblenzer Tor
D-Zentrum Weststadt
Nahrungs- und Genussmittel sonstiger kurzfristiger Bedarfsbereich mittelfristiger Bedarfsbereich langfristiger BedarfsbereichSeite 42 von 318
Inhaltsverzeichnis 39
 Durch die Vor-Ort-Begehungen im Rahmen der Bestandserhebung konnte
neben der Erfassung der Verkaufsflächen je Sortimentsgruppe zudem die
konkrete Situation vor Ort berücksichtigt werden. So fließen in Einzelfällen
zum einen die Qualität der jeweiligen mikroräumlichen Standortrahmen-
bedingungen und zum anderen die mit Blick auf das mögliche Umsatzpo-
tenzial relevante Qualität der jeweiligen siedlungsstrukturellen Lage in die
Umsatzberechnung der Betriebe mit ein.
 Die über die zuvor dargestellten Arbeitsschritte ermittelten sortiments-
spezifischen Umsätze werden abschließend mit nachfrageseitigen Rah-
menbedingungen (siehe dazu Kapitel 2.2.1) plausibilisiert. Dazu zählen ins-
besondere die einzelhandelsrelevante Kaufkraft.
 Im Rahmen einer Recherche werden die relevanten Wettbewerbsstruktu-
ren im engeren und weiteren Umfeld identifiziert und hinsichtlich ihrer
Wechselwirkung mit den Angeboten in Bonn und dem Nahbereich beur-
teilt. Dabei sind die Nahversorgungsstrukturen im engeren Umfeld sowie
die großflächigen Einzelhandelsstandorte und Innenstädte der Nachbar-
kommunen im weiteren Umfeld von besonderer Bedeutung.
Insgesamt lässt sich hieraus ein gesamtstädtischer Einzelhandelsumsatz von
rd. 1.936,6 Mio. Euro brutto je Jahr ermitteln. Gemessen an der vorhandenen ein-
zelhandelsrelevanten Kaufkraft von rd. 2.532,5 Mrd. Euro ergibt sich somit eine
Einzelhandelszentralität18
von rd. 76 %. Somit fließen rd. 24 % der Kaufkraft so-
wohl an stationäre Einzelhandelsstrukturen außerhalb des Stadtgebiets sowie in
den Onlinehandel ab. Diese ist angesichts der zentralörtlichen Funktion Bonns als
Oberzentrum als unterdurchschnittlich zu bewerten. In einigen Warengruppen
ergibt sich hieraus ein gewisser Handlungsbedarf zur Optimierung der Angebots-
strukturen im Stadtgebiet (siehe Kapitel 5.1). Wie Tabelle 8 zu entnehmen ist, fällt
die Zentralität in Bonn je nach Warengruppe sehr differenziert aus.
18
Die Einzelhandelszentralität (im Folgenden: Zentralität) ermittelt sich anhand der Relation aus dem Einzel-
handelsumsatz einer Kommune oder sonstigen Gebietseinheit zur vor Ort vorhandenen einzelhandelsrelevan-
ten Kaufkraft (Umsatz-Kaufkraft-Relation). Bei einem Wert von über 100 % sind im Saldo Kaufkraftzuflüsse,
bei einem Wert unter 100 % dagegen im Saldo Kaufkraftabflüsse anzunehmen.Seite 43 von 318
Inhaltsverzeichnis 40
Tabelle 8: Angebots- und Nachfragedaten sowie Zentralitätswerte in Bonn
Warengruppe
Verkaufsfläche
in m²
Umsatz
in Mio. Euro
Kaufkraft
in Mio. Euro
Zentralität in %
Nahrungs- und Genussmittel 122.400 869,8 1.026,6 85
Drogerie/Parfümerie/
Kosmetik, Apotheken
28.200 170,2 175,2 97
Blumen, zoologischer Bedarf 8.300 28,2 45,7 62
PBS, Zeitungen/
Zeitschriften, Bücher
9.600 43,6 77,7 56
Kurzfristiger Bedarfsbereich 168.500 1.111,8 1.325,3 84
Bekleidung 80.100 243,1 191,8 127
Schuhe/Lederwaren 15.900 44,5 52,0 86
Pflanzen/Gartenbedarf 18.500 36,9 52,0 71
Baumarktsortiment i. e. S. 42.400 121,6 178,0 68
GPK/Hausrat/
Einrichtungszubehör
16.500 32

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de