252458 · Beschlussvorlage
Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
Kerndaten
- Nummer
- 252458
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
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Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 252458 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Anhörung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.08.2025 Empfehlung Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 29.08.2025 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 29.08.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 02.09.2025 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 03.09.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat beschließt: 1. die im Rahmen der Veröffentlichung in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes abgegebenen Stellungnahmen gemäß den Ergebnissen der Verwaltung in Anlage 2. 2. das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2025 gemäß Anlage 1 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in Kenntnis, dass die Entwurfsfassung der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit Stand 12/2024 (DS- Nr.: 240726) gemäß des Abwägungsvorschlages (Anlage 2) überarbeitet wurde und eine redaktionelle Überarbeitung umfasst, die keine inhaltliche Änderung des Konzeptes darstellt. 3. die Verwaltung zu beauftragen, das gem. Ziff. 1 beschlossene Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Bezirksregierung Köln zum Testat vorzulegen. 4. die Verwaltung zu beauftragen, die Entwicklung des Einzelhandels fortlaufend zu beobachten (Monitoring) und erforderlichenfalls Vorschläge zu einer Fortschreibung des Konzeptes oder Teilen dessenSeite 1 von 318 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) zu erarbeiten und in die politischen Gremien einzubringen gemäß Anlage 1, Kapitel 11. Begründung Verfahren Bereits seit 1977 wird die Einzelhandelslandschaft in der Bundesstadt Bonn gesamtstädtisch auf Grundlage eines entsprechenden Konzeptes gesteuert. Das geltende Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) ist aus dem Jahr 2008 und wurde in 2012 ergänzt (DS-Nr.: 0811198 und DS-Nr.: 111354). In 2021 hat der Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept erneut fortzuschreiben und es damit auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, einen Strukturwandel im Einzelhandel, ein geändertes Konsumverhalten der Gesellschaft sowie eine veränderte Realität in den gewachsenen Zentren anzupassen (DS-Nr.: 202307). Ende 2023 wurde das Büro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH aus Dortmund mit der Erarbeitung der Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt (DS-Nr.: 221840). In regelmäßigen Abschnitten wurden die politischen Gremien über den Stand der Fortschreibung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit informiert (DS-Nr.: 230488, DS-Nr.: 240101, DS-Nr.: 240707). Zuletzt wurden die Gremien in der Beschlussvorlage DS-Nr.: 240726 über die beabsichtigte öffentliche Auslegung bzw. Veröffentlichung des Konzeptentwurfes in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, über den Konzeptentwurf sowie das Fortschreibungsverfahren informiert. In der Sitzung des Rates am 08.05.2025 wurde die Durchführung der Veröffentlichung mit Änderungen beschlossen (DS-Nr.: 240726). Veröffentlichung Der Konzeptentwurf wurde im Zeitraum vom 14.05. bis 13.06.2025 in Anlehnung an § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch auf bonn-macht-mit.de digital veröffentlicht. Parallel war eine Einsichtnahme im Kundenzentrum Geodaten möglich (https://bonn-macht-mit.de/beteiligungen/bezk). Am 22.05.2025 wurde eine digitale Informationsveranstaltung durchgeführt, deren Stream unter bonn-macht-mit.de weiterhin abgerufen werden kann. Am 23.05.2025 wurden ergänzende Sprechstunden für Bürger*innen sowie für Kinder und Jugendliche angeboten. Neben der Information der Bürger*innen über bonn-macht-mit.de und den Veranstaltungskalendern wurde die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Bonn am 14.05.2025 bekannt gegeben. Parallel wurden Träger*innen öffentlicher Belange, Teilnehmer*innen des Konsultationskreises Einzelhandel und interessierte Stakeholder*innen über die Veröffentlichung des Konzeptentwurfs benachrichtigt. Am 12.05.2025 informierte die StadtSeite 2 von 318 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ergänzend mittels Pressemitteilung über die Veröffentlichung. Die digitale Informationsveranstaltung konnte rund 80 Aufrufe verzeichnen. Für die ergänzenden Sprechstunden gab es keinen Zulauf. Insgesamt ist eine einstellige Zahl an Rückfragen zum Konzeptentwurf eingegangen und beantwortet worden. Zusammengefasste Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag Insgesamt sind vier Stellungnahmen von Institutionen und einem Unternehmen eingegangen. Diese sowie die in der Ratssitzung vom 08.05.2025 eingebrachten Änderungsanträge aus den politischen Gremien (DS-Nr.: 240726) wurden in Anlage 2 in Einzelthemen zusammengefasst, bewertet und entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert. Neben positiven Stellungnahmen zum Konzeptentwurf insgesamt sowie insbesondere der geplanten Aufnahme eines Nahversorgungskonzeptes sind überwiegend Stellungnahmen zu verzeichnen, die inhaltlich mindestens teilweise bereits im Konzeptentwurf berücksichtigt werden. Anpassungshinweise, die bauliche Maßnahmen, Verkehrsführung oder wirtschaftspolitische Forderungen betreffen, können keine Berücksichtigung im Konzeptentwurf finden, da sie nicht Regelungsgegenstand des Konzeptes sind. Es wird empfohlen, Änderungsvorschläge zu Zentrenumgriffen oder Bewertungen zu Nahversorgungsstandorten überwiegend nicht im Konzept aufzunehmen, da diese der Systematik des gesamtstädtischen Vorgehens widersprechen bzw. die dafür erforderlichen rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Es wird empfohlen, zwei Anregungen vollständig zu berücksichtigen, sodass im Stadtbezirk Bonn zusätzlich der Nahversorgungsstandort Kölnstraße Nord aufgenommen wird und der Steckbrief zum Bezirkszentrum Bad Godesberg an das ISEK Bad Godesberg angepasst wird. Eine differenzierte Begründung zum Umgang mit den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen findet sich in Anlage 2. Überarbeitung zur besseren Lesbarkeit des Konzeptentwurfes mit Stand 12/2024 Der Konzeptentwurf wurde nicht nur aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen angepasst, sondern auch insgesamt überarbeitet, um die Lesbarkeit zu verbessern. Dabei standen redaktionelle Korrekturen im Vordergrund, die den Text klarer und verständlicher machen. Durch diese Überarbeitung wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Die Anpassungen betreffen die Darstellung und Struktur des Dokuments. So wurde beispielsweise der Anhang neu strukturiert und in das Inhaltsverzeichnis aufgenommen, um die Navigation zu erleichtern. Besonderes Augenmerk galt zum einen den Steckbriefen: Hier wurden dieSeite 3 von 318 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) dargestellten Berechnungsergebnisse überprüft und, falls nötig, korrigiert. Ergänzungen zu den Berechnungsgrundlagen tragen zusätzlich zur besseren Nachvollziehbarkeit bei. Zum anderen wurden in den Kapiteln 7 und 10 klarstellende Formulierungen zur Umsetzung des Nahversorgungsprüfschemas sowie zur Weiterentwicklung des räumlichen Nahversorgungskonzeptes ergänzt. Testat der Bezirksregierung Köln Das Konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 ist nach seinem Beschluss durch den Rat zur Testierung der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Gemäß Nummer 4.1 Einzelhandelserlass NRW ist den Gemeinden die Abstimmung zentraler Versorgungsbereiche mit der Bezirksregierung empfohlen, zumal sich gemäß Nummer 5.8. Einzelhandelserlass NRW der Abstimmungsbedarf von Einzelhandelsvorhaben innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen mit der Bezirksregierung erhöht, wenn zuvor keine gesamträumliche Abstimmung der zentralen Versorgungsbereiche (bspw. auf Grundlage eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes) mit der Bezirksregierung erfolgt ist. Entsprechend können Planungssicherheit und Verfahrensbeschleunigung nur mit einem abschließend testierten Konzept erzeugt werden. Weiteres Vorgehen Das Ergebnis der Vorlage zum Testat bei der Bezirksregierung Köln wird den politischen Gremien in einer Mitteilungsvorlage bekannt gegeben. Zudem wird eine Kurzfassung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2025 erstellt. Anlage/n 1 Anlage 1_BEZK_Konzeptentwurf_Beschluss (öffentlich) 2 Anlage_2_Stellungnahmen_BEZK (öffentlich)Seite 4 von 318 Kon- zept Fortschreibung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (BEZK) Endbericht zum Beschluss 08/2025Seite 5 von 318 Impressum AUFTRAGNEHMER Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH info@stadt-handel.de www.stadt-handel.de Amtsgericht Dortmund Handelsregisternummer PR 3496 Hauptsitz Dortmund Standort Dortmund Hörder Hafenstraße 11 44263 Dortmund Fon +49 231 86 26 890 Fax +49 231 86 26 891 Standort Hamburg Tibarg 21 22459 Hamburg Fon +49 40 53 30 96 46 Fax +49 40 53 30 96 47 Standort Karlsruhe Beiertheimer Allee 22 76137 Karlsruhe Fon +49 721 14 51 22 62 Fax +49 721 14 51 22 63 Standort Leipzig Markt 9 04109 Leipzig Fon +49 341 92 72 39 42 Fax +49 341 92 72 39 43 AUFTRAGGEBER Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt Stadtentwicklung Stadthaus Berliner Platz 2 53111 Bonn ENDBERICHT VERFASSER Dipl.-Ing. Marc Föhrer Andreas Q. Schuder, Geogr. M. A. Dr. rer. nat. Fabian Schubert Katrin Stellmach, M. A. Dortmund & Karlsruhe 11.08.2025Seite 6 von 318 Inhaltsverzeichnis KAPITEL SEITE 1 Einführung 6 1.1 Zielsetzungen und Fortschreibungsauftrag 6 1.2 Methodik 9 2 Grundlagen 14 2.1 Rechtliche Rahmenvorgaben 14 2.1.1 Rechtliche Einordnung von Einzelhandelskonzepten 14 2.1.2 Europäische Ebene 15 2.1.3 Landes- und Regionalplanung 15 2.2 Trends 19 2.2.1 Nachfrageseitige Aspekte 20 2.2.2 Angebotsseitige Aspekte 23 2.2.3 Fokus: Nahversorgungsrelevanter Einzelhandel 24 3 Markt- und Standortanalyse 28 3.1 Siedlungsräumliche Rahmenbedingungen 28 3.2 Gesamtstädtische Nachfrageanalyse 30 3.3 Gesamtstädtische Angebotsanalyse 35 3.4 Umsatz und Zentralität 38 3.5 Bewertung der Entwicklung seit 2008/2012 41 4 Zwischenfazit 43 5 Perspektiven für die künftige Einzelhandelsentwicklung 45 5.1 Absatzwirtschaftliche Entwicklungsperspektiven 45 5.1.1 Vorbemerkung zu ermittelten Entwicklungsperspektiven 45 5.1.2 Methodik und Berechnung 46 5.2 Übergeordnete Entwicklungszielstellungen für die Stadt Bonn 50 6 Zentrenkonzept 53 6.1 Planungsrechtliche Einordnung und Festlegungskriterien von zentralen Versorgungsbereichen 53 6.2 Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) 58 6.2.1 Zentrenstruktur 2008/2012 58 6.2.2 Zentrale Versorgungsbereiche 59 Stadtbezirk Bonn 61 Stadtbezirk Bad Godesberg 92 Stadtbezirk Beuel 109 Stadtbezirk Hardtberg 115 6.3 Zusammenfassende Bewertung 123 7 Nahversorgungskonzept 127 7.1 Methodik des Nahversorgungskonzeptes 127 7.2 Gesamtstädtische Nahversorgungsstruktur 129 7.3 Bezirksspezifisches Nahversorgungskonzept 133 7.3.1 Stadtbezirk Bonn 134 7.3.2 Stadtbezirk Bad Godesberg 145 7.3.3 Stadtbezirk Beuel 149Seite 7 von 318 7.3.4 Stadtbezirk Hardtberg 154 7.3.5 Nahversorgungsstandorte (Zusammenfassung) 157 7.4 Empfehlungen zur Nahversorgung in Bonn 158 8 Ergänzungsstandortkonzept 162 8.1 Konzeptionelle Einordnung von Ergänzungsstandorten 162 8.2 Analyse und Bewertung der Ergänzungsstandorte in Bonn 163 8.2.1 Stadtbezirk Bonn 165 8.2.2 Stadtbezirk Bad Godesberg 166 8.2.3 Stadtbezirk Beuel 167 8.2.4 Stadtbezirk Hardtberg 168 8.3 Empfehlungen für die Ergänzungsstandorte in Bonn 170 9 Sortimentsliste 172 9.1 Methodische Herleitung 172 9.2 Sortimentsliste für Bonn 173 10 Steuerungsleitsätze 177 10.1 Einordnung der Steuerungsleitsätze 177 10.2 Steuerungsleitsätze für Bonn 177 11 Umsetzung und Fortschreibung 190 11.1 Planungsrechtliche Umsetzung 190 11.1.1 An welchem Standort ist das Vorhaben geplant? 191 11.1.2 Welches Hauptsortiment weist das Vorhaben auf? 193 11.1.3 Einordnung in die Steuerungsleitsätze 193 11.2 Ergänzende Fortentwicklung von Zentralen Versorgungsbereichen 196 11.3 Monitoring und Datenfortschreibung 198 11.4 Fortschreibung 200 11.5 Anforderungen an Verträglichkeitsgutachten 201 12 Verzeichnisse 205 13 Glossar 212 14 Anhang 220 14.1 Ergebnisse der Zentrenbefragungen 220 14.2 Ergebnisse der Nahversorgungsbefragungen 228 14.3 Ehemalige Zentren (BEZK 2008/2012) 234 14.4 Standorte, die als Nahversorgungsstandorte geprüft, aber nicht ausgewiesen wurden 274 14.5 Ehemalige Ergänzungsstandorte (BEZK 2008/2012) 285 14.6 Sortimentsliste für die Stadt Bonn (Langfassung) 288Seite 8 von 318 Seite 9 von 318 Inhaltsverzeichnis 6 1 Einführung Bereits seit dem Jahr 1977 wird die Entwicklung des Einzelhandels in der Bun- desstadt Bonn durch kommunale Einzelhandelsentwicklungskonzepte aktiv be- gleitet und gesteuert. Das zuletzt beschlossene umfängliche Bonner Einzelhan- dels- und Zentrenkonzept1 stammt aus dem Jahr 2008 (DS-Nr.: 0811198). Zudem wurden im Jahr 2012 Anpassungen zu den Abgrenzungen der zentralen Versor- gungsbereiche und Ergänzungen zur Nahversorgungsausnahme aufgenommen (DS-Nr.: 111354) vorgenommen. 1.1 ZIELSETZUNGEN UND FORTSCHREIBUNGSAUFTRAG Die dynamischen Entwicklungen des Einzelhandels in Bonn, positive Bevölke- rungs- und Siedlungsentwicklungen sowie nationale und globale einzelhandels- und stadtentwicklungsrelevante Trends und veränderte rechtliche Rahmenbedin- gungen erfordern eine Fortschreibung und Überprüfung des Bonner Einzelhan- dels- und Zentrenkonzeptes. Mit der Fortschreibung wird die aktuelle Bestandssi- tuation erfasst und Entwicklungen der letzten Jahre beurteilt, um den Einzelhan- del in Bonn zukunftsgerichtet entwickeln und steuern zu können (DS-Nr.: 202307). Aufgrund weltweiter Krisen (u. a. Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie Ef- fekte des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise) ergeben sich in den letzten Jahren neue angebots- und nachfrageseitige Rahmenbedingungen für den Einzelhandel. So ist auf der Angebotsseite insbesondere ein verringertes Expansionsgeschehen in vielen Branchen des Einzelhandels zu beobachten, das v. a. auf steigende Ener- giekosten und Bauzinsen sowie eine allgemeine Konsumzurückhaltung zurückzu- führen ist. Hinzu kommen Unsicherheiten durch gestörte Lieferketten und Lie- ferengpässe. Auf der Nachfrageseite wirken sich insbesondere steigende Ver- braucherpreise und inflationsbedingt sinkende Reallöhne sowie die krisenbedingt allgemeine Konsumzurückhaltung auf den Einzelhandel aus. Die beschriebenen Entwicklungen haben dabei auch Einfluss auf bereits länger andauernde Trends, beispielsweise auf den Onlinehandel, welcher weiter an Dy- namik gewinnt. Zeitgleich setzen sich größere gesellschaftliche Transformations- prozesse (z. B. demografischer Wandel, Wertewandel, Individualisierung) fort und äußern sich nachfrageseitig in einem veränderten Konsumverhalten (u. a. Nach- haltigkeit, Regionalität) sowie angebotsseitig in Betriebsaufgaben. Diese sind nicht nur durch fehlende Nachfolgeregelungen zu begründen, sondern auch durch eine mangelnde Ausrichtung eben dieser Betriebe auf die stark polarisierten Ziel- und Kundengruppen und deren unterschiedliche Ansprüche sowohl an hochwer- tige und erlebnisorientierte Angebote als auch an discountorientierte Produkte. Angebotsseitig ist das Expansionsgeschehen im deutschen Einzelhandel größten- teils in eine Konsolidierungsphase mit starken Konzentrationsprozessen und ei- nem insgesamt stagnierenden Flächenwachstum übergegangen. Nur in einzelnen Marktsegmenten (insbesondere Nahrungs- und Genussmittel, Garten- und Bau- marktsortimente, Fahrräder, Möbel) sind noch steigende Flächenbedarfe festzu- stellen. Aber auch diese Flächenbedarfe sind derzeit aufgrund der aufgeführten 1 Nachfolgend abgekürzt als BEZK Bonn 2008/2012.Seite 10 von 318 Inhaltsverzeichnis 7 angebots- und nachfrageseitigen Veränderungen beschränkt. Insgesamt bedin- gen die dargestellten Rahmenbedingungen deutlich steigende betreiberseitige und kundenseitige Ansprüche an neue Einzelhandelsstandorte und große Anpas- sungsbedarfe an neue Markterfordernisse bei bestehenden Betriebstypen und Standorten (z. B. Umstrukturierungsbedarfe bei SB-Warenhäusern und Einkaufs- zentren). Diesen größtenteils gesellschaftspolitischen und betriebswirtschaftlich bedingten Entwicklungen stehen landesplanerische und städtebauliche Zielvorstellungen auf Basis gesetzlicher Grundlagen verschiedener räumlicher Ebenen und politischer Beschlüsse gegenüber, die mit den Vorstellungen der Einzelhandelsunternehmen sowie der Investoren von Handelsimmobilien in Einklang zu bringen sind. Bei der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes sind insbeson- dere auch die oberzentralen Funktionen der Bundesstadt Bonn zur Versorgung ihrer Bürgerschaft sowie für die Bevölkerung des Einzugsgebietes im Bereich des gehobenen und spezialisierten höheren Bedarfs zu berücksichtigen. Die Stärkung und Weiterentwicklung von lebendigen, multifunktionalen und attraktiven Zen- tren (insbesondere Innenstadt und Bezirkszentren) gehören damit ebenso zu den Zukunftsaufgaben von Bonn, wie die Überarbeitung des Zentren- und Standort- gefüges vor dem Hintergrund der demografischen und gesellschaftlichen Verän- derungen – darunter ist ggf. auch die Neupositionierung ausgewählter zentraler Versorgungsbereiche zu verstehen. Inwiefern der Einzelhandel einen Beitrag zu diesem Ziel zu leisten vermag, wird im folgenden Konzept spezifiziert. Gleichzeitig gilt es, ein leistungsfähiges und städtebaulich zielführendes Nahversorgungsan- gebot durch eine differenzierte und standortspezifische Einzelhandelssteuerung zu ermöglichen – auch unterhalb der Ebene der zentralen Versorgungsbereiche. Mit dem vorliegenden Konzept beabsichtigt die Bundesstadt Bonn die Weiterent- wicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Standortstruktur auf eine tragfä- hige, städtebaulich-funktional ausgewogene sowie rechtssichere Gesamtkonzep- tion zu gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels stabilisiert bzw. ausgebaut und dadurch die Vitalität und Attraktivität der Versorgungsstandorte gesichert werden. Nicht zuletzt wird durch die Gesamtkonzeption eine funktionie- rende, wohnortnahe Grundversorgung gesichert und optimiert. Als inhaltliche Grundlage der Fortschreibung werden die nachfolgend zusammen- gefassten Ziele des BEZK 2008/2012 beibehalten: Erhaltung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion; Erhaltung und Stärkung der Einzelhandelszentralität, der Einzelhandels-/ Funktionsvielfalt und der Identität der Bonner Innenstadt, der Bezirkszen- tren und der sonstigen zentralen Bereiche; „Stadt der kurzen Wege“; Erhalt und Stärkung der Nahversorgungsstruktur; Schaffung von Investitionssicherheit und zugleich einer Entscheidungssi- cherheit für städtebaulich erwünschte Investitionen; Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendes Ge- werbe. Neben der Überprüfung der aus den Zielen abgeleiteten Steuerungsleitlinien und Fortschreibung der inhaltlichen Ziele sind im Rahmen der Fortschreibung für die Bundesstadt Bonn die folgenden Aspekte Gegenstand der Bearbeitung:Seite 11 von 318 Inhaltsverzeichnis 8 Markt- und Standortanalyse der aktuellen Einzelhandelssituation; Darstellung der zukünftigen absatzwirtschaftlichen Entwicklungspotenzi- ale vor dem Hintergrund der Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung, den allgemeinen angebots- und nachfrageseitigen Trends im Einzelhandel so- wie dem oberzentralen Versorgungsauftrag der Bundesstadt Bonn; Überprüfung des alten und Erarbeitung eines neuen Zentren- und Standortmodells der Bonner Einzelhandelsstruktur zur Stärkung der Zen- tren sowie der Nahversorgungsstruktur; Erarbeitung eines Nahversorgungsprüfschemas zur nachvollziehbaren Be- wertung von Neuansiedlungen und Erweiterungen; Überprüfung und Ausweisung der Bonner Ergänzungsstandorte; Überprüfung und ggf. Modifizierung der Bonner Sortimentsliste; Überarbeitung der Steuerungsleitsätze in Form klar formulierter Entwick- lungsempfehlungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeits- entscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmög- lichkeiten vorbereiten. Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Bonn zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt das gesamtstädtische BEZK als städtebauliches Entwicklungskon- zept2 Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente für die kommunale Baugeneh- migungspraxis und die örtliche Bauleitplanung sowie Grundlagen für die Beratung von Projektentwicklern, Investoren und Immobilieneigentümern zur Verfügung. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept schafft somit Planungs- und Investitions- sicherheit sowie einen verlässlichen Entscheidungsrahmen für einzelhandelsrele- vante Planungen. Zudem enthält das Konzept auch Inhalte und Empfehlungen, die für die Stadt Bonn insgesamt von Bedeutung sein können: die Wirtschaftsför- derung und das Stadtmarketing, die örtliche Händlergemeinschaft sowie die Bon- ner Bürgerschaft. Aufgrund der Tragweite der Empfehlungen und Konzeptbausteine für die künftige Stadtentwicklung wurden alle wichtigen Zwischenschritte und erarbeiteten Emp- fehlungen eng zwischen dem erstellenden Gutachterbüro und der Verwaltung in sieben Arbeitsgruppentreffen sowie auch ämterübergreifend in fünf Lenkungs- gruppen abgestimmt und zusätzlich in vier Konsultationskreisen Einzelhandel mit der Fachöffentlichkeit (u.a. Vertreter des Einzelhandels, IHK, Bezirksregierung, Politik) erörtert (siehe nachstehende Abbildung). Darüber hinaus wurde über den Prozess der Erstellung des BEZK in einer öffentlichen Auftaktveranstaltung infor- miert sowie Einzelhändler*innen und Bürger*innen im Rahmen von vier Zen- trenspaziergängen zur Mitwirkung und fünf öffentlichen Informationsveranstal- tungen eingeladen. Auf diese Weise wurde im Erarbeitungsprozess sichergestellt, dass alle relevanten Aspekte in die Bearbeitung einfließen und auch die besonde- ren örtlichen Gegebenheiten in Bonn Berücksichtigung finden. 2 gemäß § 176a BauGB.Seite 12 von 318 Inhaltsverzeichnis 9 Abbildung 1: Abstimmungen und Beteiligung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Quelle: Darstellung Stadt + Handel. 1.2 METHODIK Die Fortschreibung des BEZK erfolgte in drei wesentlichen Erarbeitungsphasen: Der Analysephase, der Phase der Leitlinien und der Konzeptionsphase. In die ein- zelnen Erarbeitungsschritte sind analytische und bewertende Leistungsbausteine eingebunden, die wiederum auf mehrere primärstatistische, empirische Erhebun- gen zurückgreifen. Ausgerichtet sind die Erarbeitungsschritte insbesondere an den in Kapitel 1.1 bereits formulierten Zielstellungen. Zur Erfassung und Bewertung der Angebots- und Nachfragesituation sowie der städtebaulichen Standortmerkmale wurden im Rahmen des vorliegenden BEZK folgende Leistungsbausteine zugrunde gelegt und aufeinander abgestimmt: Abbildung 2: Erarbeitungsschritte des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Quelle: Darstellung Stadt + Handel. Städtebauliche Analyse Für zentrale Versorgungsbereiche und sonstige durch Einzelhandelsagglomerati- onen geprägte Standorte erfolgte eine städtebauliche Analyse. Ein wesentlicher Beteiligung, Kommunikation, Ergebnispräsentation LeitlinienKonzeption Analyse Arbeitsgruppe Lenkungsgruppe Konsultationskreis Arbeitsgruppe Lenkungsgruppe Konsultationskreis Arbeitsgruppe Lenkungsgruppe Konsultationskreis Analyse Beteiligung, Kommunikation, Ergebnispräsentation Angebotsanalyse Bestandserhebung Sekundärstatistik Befragungen Zentrenrundgänge Städtebauliche Analyse Bestandsanalyse Sekundärstatistik Nachfrageanalyse Sekundärstatistik Befragungen Bewertung | Stärken-Schwächen-Darstellung Leit- linien Entwicklungsprognose | Entwicklungszielstellungen absatzwirtschaftlich räumlich Räumlich-Funktionales Einzelhandelskonzept Zentren Nahversorgung Ergänzungsstandorte SteuerungsleitsätzeSortimentsliste Konzeption Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen Empfehlungen für die Bauleitplanung weitere Strategien und EmpfehlungenSeite 13 von 318 Inhaltsverzeichnis 10 Aspekt ist, angesichts der hohen Bedeutung für die bauleitplanerische Steuerung, die räumliche Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen. Eine entspre- chend städtebaulich-funktional abgeleitete Abgrenzung bildet die Basis zukünfti- ger sortimentsspezifischer und räumlicher Steuerung von Einzelhandelsvorhaben in der Bauleitplanung. Empirische Untersuchungsmethoden und sekundärstatistische Quellen Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der angebots- und nachfrageseitigen Analysen kommen die nachfolgend benannten empirischen Untersuchungsme- thoden und sekundärstatistischen Quellen zur Anwendung (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Verwendete empirische Untersuchungsmethoden und sekundärstatistischen Quellen Datengrundlage Zeit- raum Methode Inhalt Bestands- erhebung Erhebung durch Stadt + Handel 01/- 04/2023 Flächendeckende Vollerhebung Standortdaten, Verkaufsfläche und Sortimente aller Einzelhan- delsbetriebe, städtebauliche Ana- lyse, zentrenergänzende Funktio- nen (ZEF), Leerstände Zentren- befra- gung Befragung durch Stadt + Handel 04- 06/2023 Standardisierte Online-Befra- gung zu den Bezirkszentren Beuel, Bad Godesberg, Duisdorf Einkaufsorientierung, Angebotslü- cken, Einschätzung zum Einzelhan- delsstandort, Stärken-Schwächen- Analyse Nahversor- gungsbe- fragung Befragung durch Stadt + Handel 04- 06/2023 Standardisierte Online-Befra- gung Einkaufsorientierung, Nahversor- gungssituation, Wahl der Ein- kaufsorte, Stärken-Schwächen- Analyse Zentren- rundgänge Moderation durch Stadt + Handel 05/2023 Zentrenrundgänge in den vier Zentren Innenstadt, Beuel, Bad Godesberg und Duisdorf Diskussion und Einschätzungen lo- kaler Stakeholder zu Stär- ken/Schwächen/Potenzialen der Zentren vor Ort Vor-Ort- Analysen Begehung durch Stadt + Handel 07/2023 Begehung der zentralen Versor- gungsbereiche und weiterer prä- gender Standortbereiche städtebauliche Analyse sekundär- statisti- sche Analy- Kaufkraftzahlen IFH Retail Con- sultants GmbH 2022 Berechnung der Umsatzwerte durch Stadt + Handel auf Basis bran- chen- und betriebsüblicher Kennwerte der Fachliteratur und aus Un- ternehmensveröffentlichungen (u. a. EHI Handel aktuell, Hahn Retail Real Estate Report, IFH/BBE Struktur- und Marktdaten) Weitere sekundärstatistische Quellen Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 Fachbeitrag Gewerbe- und Industrieflächen in der Bundesstadt Bonn (Dr. Jansen 2017) Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn mit Stand 2022 Jahreswirtschaftsbericht 2022 der Bundesstadt Bonn Masterplan Innenstadt 2012 Rahmenplanung Bundesviertel 2023 Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2002 (:rezk) sowie die Fortschreibung in 2010 des regionalen Arbeitskreises Bonn, Rhein-Sieg, Ahrweiler (:rak) Statistische Daten Stadt Bonn zu Einwohner*innen, Studierenden, Tourismus, Wohnbaupotenzialen Vitale Innenstädte 2022 (Ergebnisse zur Bonner Innenstadt) Quelle: Darstellung Stadt + Handel.Seite 14 von 318 Inhaltsverzeichnis 11 Bestandserhebung der Einzelhandelsbetriebe Zwischen Januar und April 2023 wurde eine flächendeckende Bestandserhebung der Einzelhandelsbetriebe in der Stadt Bonn durchgeführt. Die Einzelhandelser- fassung erfolgte mittels einer Stichtagserhebung, wobei sämtliche zum Erhe- bungszeitpunkt vorgefundenen Einzelhandelsbetriebe erfasst wurden. Bei der vom Planungs- und Gutachterbüro Stadt + Handel durchgeführten Erhe- bung wurden neben dem Namen und der Adresse der Betriebe u. a. zwei weitere zentrale Messgrößen erfasst. Zum einen wurden die Gesamtverkaufsflächen der einzelnen Anbieter aufgenommen, zum anderen fand eine differenzierte Auf- schlüsselung der Verkaufsflächen nach Warensortimenten statt, um die tatsäch- lichen Angebotsverhältnisse sowohl der Kern- als auch Nebensortimente reali- tätsnah abbilden zu können. Weiterhin wurden im Rahmen der Bestandserhebung die Verkaufsflächen groß- flächiger Fachmarktkonzepte nach innen- und außenliegender Verkaufsfläche dif- ferenziert. In Anlehnung an die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Definition der Verkaufsfläche und der bauplanungsrechtlichen Implikation der Verkaufsflächengröße im Genehmigungsverfahren (z. B. verankert in der Großflä- chigkeitsschwelle) wurde die Außenverkaufsfläche vollumfänglich erfasst. Bezogen auf die Erfassungsmethodik ist je nach Situation entweder die eigen- ständige Vermessung der Verkaufsfläche oder die persönliche Befragung des Per- sonals bzw. der Geschäftsinhabenden erfolgt. Die aktuelle Rechtsprechung zur Verkaufsflächendefinition des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2016 (u. a. BVerwG 4 C 1.16) fand dabei konsequente Anwendung. Persönlich erfragte Verkaufsflächen wurden grundsätzlich auch auf ihre Plausibilität hin überprüft und ggf. modifiziert. Eine Schätzung von Verkaufsflächen fand nur im Ausnahme- fall statt, wenn etwa trotz mehrmaliger Zugangsversuche zu einem Ladenge- schäft eine Messung oder Befragung nicht möglich war (z. B. bei Ladenleerstän- den aufgrund von Betriebsaufgaben). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die absatzwirtschaftlichen und städ- tebaulichen Untersuchungen sind neben dem Ladeneinzelhandel auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks (z. B. Fleischer, Bäcker), Tankstellenshops, Kioske und Hofläden erfasst worden. Darüber hinaus sind Ladenleerstände3 – soweit eine vorherige Einzelhandels- oder ladenähnliche Dienstleistungsnutzung erkennbar war – als wichtiger Indikator der Einzelhandelsstruktur in zentralen Bereichen er- fasst worden. Außerdem wurden die zentrenergänzenden Funktionen der Zentren erhoben, da Art und Dichte ergänzender öffentlicher wie privater Einrichtungen (wie etwa Dienstleistungen und Verwaltung, Gastronomie, Bildung und Kultur etc.) wesentliche Bestandteile von zentralen Versorgungsbereichen sind. 3 Bezüglich der Leerstände ist zu beachten, dass das vorliegende Konzept nur die Situation der Stichtagserhe- bung widerspiegelt und im Einzelhandelsbereich, so auch bei den Leerständen, stetige Veränderungen – zum Teil auch wieder Neubelegungen – erfolgen und der Kennwert daher hier nicht zu hoch zu gewichten ist, da sie Erhebung keine strukturelle Leerstandserhebung ersetzt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass diese Zahl auch längerfristige Leerstände umfasst. Anhand längerfristiger Leerstände ist nicht pauschal auf die Situation im ZVB zu schließen, da die Gründe für die Leerstände vielfältig sein können – Eigentümer, Miethöhen, Qualität der Ladenflächen.Seite 15 von 318 Inhaltsverzeichnis 12 Zentrenbefragungen Für die mit BEZK 2008/2012 festgelegten und übergeordneten B-Zentren Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf wurde im Rahmen der Konzeptfortschreibung je- weils gesondert eine Zentrenbefragung durchgeführt. Damit wurden die Ergeb- nisse der September bis November 2022 in der Bonner Innenstadt durchgeführten Befragung Vitale Innenstädte der IFK Köln auch um Aussagen zu den B-Zentren der Stadt Bonn ergänzt. Die Fragebögen für die Zentrenbefragung orientierten sich daher an der Befragung Vitale Innenstädte und beinhalteten Fragen zum Ein- kaufsverhalten der Teilnehmenden. Neben den Besuchsgründen wurde nach der Besuchshäufigkeit sowie der üblichen Verweildauer im jeweiligen Zentrum ge- fragt. Auch die Wahl des Verkehrsmittels für den Zentrenbesuch wurden thema- tisiert. Über Fragen zur Attraktivität des jeweiligen Zentrums sowie beispiels- weise zu derzeit vermissten Angeboten wurden Einschätzungen zum jeweiligen Einzelhandelsstandort abgefragt. Darüber hinaus konnten sich die Teilnehmen- den über freie Antwortmöglichkeiten zu ihren Wünschen, Ideen und Anregungen zur Weiterentwicklung der Zentren äußern. Die Befragungen fanden als Online-Befragungen statt. Die Bewerbung erfolgte dabei sowohl über Plakate und Werbebanner im öffentlichen Raum, die zufällig gewählte Direktanschrift von 1000 Bonner*innen, als auch über verschiedene di- gitale Kanäle der Stadt Bonn (u. a. Social Media), die Presse sowie die Beteili- gungsplattform „Bonn macht mit“. An den Zentrenbefragungen nahmen insge- samt 805 Personen teil (Davon 366 an der Befragung zum B-Zentrum Bad Godes- berg, 282 an der Befragung zum B-Zentrum Beuel sowie 157 an der Befragung zum B-Zentrum Duisdorf). Nahversorgungsbefragung Parallel zu den Zentrenbefragungen fand für die Gesamtstadt Bonn eine weitere Online-Befragung statt, welche das Thema Nahversorgung behandelte. Die Bür- ger*innen wurden im Rahmen der Befragung nach ihren Einkaufsgewohnheiten in Bezug auf die Nahversorgung sowie zu ihrer Zufriedenheit mit den Nahversor- gungsstrukturen (z.B. im Sinne der räumlichen Nähe, Angebotsqualität oder des Preisniveaus) gefragt. Auch die Wahl der Einkaufsorte wurde im Rahmen der Be- fragung thematisiert. Die Bewerbung fand ebenfalls über Plakate und Werbebild- schirme im öffentlichen Raum, sowie über diverse digitale Kanäle statt. Insgesamt nahmen an der Nahversorgungsbefragung 1.105 Personen teil. Zentrenspaziergänge Ergänzend zur städtebaulichen Analyse der Zentren sowie der durchgeführten Befragungen wurden in der Innenstadt und den Bezirkszentren thematische Spa- ziergänge mit interessierten lokalen Akteur*innen sowie interessierten Bürger*in- nen durchgeführt. Die Ergebnisse der Spaziergänge fanden Eingang in die Analyse und Bewertung der Zentren im Zuge des Zentrenkonzeptes. Folgende Leitfragen standen hierbei im Fokus: Wie gestalten sich die Lage und Struktur des Zentrums? Welche Versorgungsfunktion wird durch das Zentrum übernommen? Wie ist die Angebotsstruktur – insbesondere Branchen- und Nutzungsmix zu bewerten?Seite 16 von 318 Inhaltsverzeichnis 13 Wie sind die Magnetbetriebe und deren Erscheinungsbild für die Entwick- lung des Zentrums zu beurteilen? Welche Leerstände sind besonders relevant für die Funktionsstruktur des Zentrums? Wie ist die städtebauliche Qualität und Aufenthaltsqualität zu bewerten? Welche städtebaulichen Barrieren/Dominanten gibt es? Wie haben sich Kundenläufe und Frequenzlagen entwickelt? Wie stellt sich die Erreichbarkeit dar? Welche Entwicklungsperspektiven gibt es für das Zentrum? Städtebauliche Analysen Um die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche seit der Erstellung des letzten Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes nachvollziehen zu können, wurden im Juli 2023 die zentralen Versorgungsbereiche (A-, B-, C- und D-Zentren) began- gen und städtebauliche Analysen vor Ort durchgeführt.Seite 17 von 318 Inhaltsverzeichnis 14 2 Grundlagen 2.1 RECHTLICHE RAHMENVORGABEN Die räumlich-funktionale Steuerung der Einzelhandelsstruktur obliegt der Hoheit der Kommune. Das Recht sowie der Inhalt dieser Steuerungsmöglichkeiten wird durch Gesetze, Gerichtsurteile sowie ergänzende Planwerke wie dem Landesent- wicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vorgegeben. Nach einführenden Hinweisen zur rechtlichen Einordnung von Einzelhandelsent- wicklungskonzepte werden nachfolgend die relevanten landes- und regionalpla- nerischen Vorgaben skizziert. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. zur Abgrenzung und Schutzfunktion von zentralen Versorgungsbereichen, zu Nahver- sorgungsstandorten und zur Sortimentsliste) finden sich in den einzelnen Teilka- piteln in inhaltlicher Zuordnung zu den jeweiligen Themenbereichen. Darüber hin- aus wird auch die aktuelle Rechtsprechung der Europäischen Ebene beachtet. 2.1.1 Rechtliche Einordnung von Einzelhandelskonzepten Wesentlich sind Kommunen durch das Bau- und Planungsrecht mit Befugnissen ausgestattet, die Standortwahl von Handelsbetrieben im Sinne gesamtstädtisch gewinnbringender Grundsätze zu steuern, ohne jedoch Konkurrenzschutz oder Marktprotektionismus zu betreiben. Durch die kommunale Genehmigungspraxis und Bauleitplanung kann die öffentliche Hand aktiv Einfluss darauf nehmen, den für die Bürgerschaft sowie Besuchenden interessanten Nutzungsmix der Innen- stadt, in Stadtteil- oder Nahversorgungszentren und an Nahversorgungs- und Er- gänzungsstandorten dauerhaft zu stabilisieren und auszubauen. Jede Steuerung von Bauvorhaben mittels Genehmigungsverfahren bzw. der Bau- leitplanung bedarf einer aus dem Bauplanungsrecht abgeleiteten, sorgfältig erar- beiteten Begründung. Da die Steuerung im Einzelfall auch eine Untersagung oder eine Einschränkung von Vorhaben bedeuten kann, werden an die Begründung die- ses hoheitlichen Handelns bestimmte rechtsstaatliche Anforderungen gestellt. Im Zentrum der kommunalen Steuerungsbemühungen müssen stets raumordneri- sche oder städtebauliche – also bodenrechtliche – Aspekte stehen, zu denen ins- besondere der Schutz zentraler Versorgungsbereiche (ZVB) gehört. Rechtliche Grundlagen für das vorliegende BEZK sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die dazu ergangene Rechtsprechung4. Der Bundesgesetzgeber hat mit den Novellen des BauGB den Stellenwert kommunaler Einzelhandelsentwicklungskonzepte im Rahmen der Bauleitplanung gestärkt. Nachdem sie bereits als besonderer Abwägungsbelang in § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verankert waren, stellen sie auch in § 9 Abs. 2a BauGB (einfache Innenbereichs-Bebauungspläne zur Erhaltung oder Entwicklung zentra- ler Versorgungsbereiche) eine wesentliche Abwägungsgrundlage dar. Die Bedeu- tung von kommunalen Einzelhandelskonzepten für die Rechtfertigung der Pla- nung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) deutlich hervorgehoben.5 4 Vgl. zahlreiche Urteile zum Themenkomplex der Einzelhandelssteuerung im Rahmen der Bauleitplanung, u. a. OVG NRW Urteil vom 19.06.2008 – AZ: 7 A 1392/07, bestätigt durch das BVerwG Urteil vom 17.12.2009 – AZ: 4 C 2.08; OVG NRW Urteil vom 15.02.2012 – AZ: 10 D 32/11.NE). 5 Vgl. BVerwG Urteile vom 27.03.2013 – AZ: 4 CN 6/11, 4 CN 7/11, 4 C 13/11.Seite 18 von 318 Inhaltsverzeichnis 15 Darüber hinaus gewährleistet das BEZK eine Konformität zu den Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung. Das BEZK soll als politisch gestützter Fachbeitrag eine grundlegende und strate- gische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre bilden. Wesentliche Voraussetzungen für die gewinnbringende Nutzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind u. a. der politische Be- schluss im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch den Rat der Bundesstadt Bonn sowie das anschließende Tes- tat der Bezirksregierung Köln, damit es in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen ist. 2.1.2 Europäische Ebene Auf europäischer Ebene hat ein EuGH-Urteil aus 2018 (EuGH, Urteil vom 30.1.2018 – C-360/15, C-31/16, zur RL 2006/123, sog. Dienstleistungsrichtlinie) in der deut- schen Einzelhandelsteuerung viel Beachtung gefunden. Hieraus geht hervor, dass eine nicht verhältnismäßige (zur Erfüllung des verfolgten Zieles), nicht erforderli- che (zwingender Grund des Allgemeininteresses) und diskriminierende (mengen- mäßige oder territoriale Beschränkung) Einschränkung der Entwicklungsmöglich- keiten von Einzelhandel durch Bauleitplanung gegen Unionsrecht verstößt. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die EU-Kommission nach aktu- ellem Kenntnisstand Untersuchungen im Rahmen von Vertragsverletzungsver- fahren gegen Einzelhandelsregelungen in den Landesentwicklungsplänen mehre- rer Bundesländer (u.a. Niedersachsen, Baden-Württemberg und NRW) durch- führt. Dabei geht es unter anderem auch um die Frage, ob die Europarechtskon- formität der LEP-Regelungen noch dadurch gewährleistet wird, dass Zielabwei- chungsverfahren die "Schärfe" der LEP -Regelungen im Bedarfsfall abmildern können. Die EU-Kommission ist davon nicht überzeugt und bezweifelt insbeson- dere den praktischen Nutzen der in den landesplanerischen Regelungen enthalte- nen Zielabweichungsverfahren. Der Ausgang dieser Verfahren und deren Auswir- kungen auf die LEP-Praxis in Deutschland ist offen. 2.1.3 Landes- und Regionalplanung Eine wichtige Grundlage der kommunalen Einzelhandelssteuerung bilden, trotz der kommunalen Planungshoheit, die landes- und regionalplanerischen Vorgaben. Die kommunale Bauleitplanung hat deren Ziele und Grundsätze entsprechend der lokalen Gegebenheiten zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Im Folgenden sind, die für die Entwicklung des Einzelhandels in Bonn wesentlichen Vorgaben aus der Landes- und Regionalplanung beschrieben. Landesplanerische Vorgaben (LEP NRW 2024) Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Beschluss- fassung vom 06.08.2019 finden sich folgende Ziele [Z] und Grundsätze [G] zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben, die im Folgenden zusammen- fassend dargestellt werden und die bei der Fortschreibung des BEZK Beachtung bzw. Berücksichtigung finden: [6.5-1 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels in allgemeinen Sied- lungsbereichen: „Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im SinneSeite 19 von 318 Inhaltsverzeichnis 16 des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden.“ [6.5-2 Z] Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen: „Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt wer- den. Zentrenrelevant sind die Sortimente gemäß Anlage 1 und weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente (ortsty- pische Sortimentsliste). Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Ab- satz 3 Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevanten Kernsorti- menten auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden, wenn nachweislich eine Lage in den zentralen Versor- gungsbereichen aus städtebaulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen, insbesondere der Erhaltung gewachsener baulicher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein historisch wertvolles Ortsbild, nicht möglich ist und die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versor- gung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und zentrale Ver- sorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt wer- den.“ [6.5-3 Z] Beeinträchtigungsverbot: „Durch die Darstellung und Festset- zung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich be- einträchtigt werden.“ [6.5.4 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche: „Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kern- sortimenten soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Ein- wohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten.“ [6.5-5 Z] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente: „Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versor- gungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt.“Seite 20 von 318 Inhaltsverzeichnis 17 [6.5-6 G] Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentren- relevanter Randsortimente: „Der Umfang der zentrenrelevanten Randsor- timente eines Sondergebietes für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten.“ [6.5-7 Z] Überplanung von vorhandenen Standorten mit großflächigem Einzelhandel: „Abweichend von den Festlegungen 1 bis 6 dürfen vorhan- dene Standorte von Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsver- ordnung außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen als Sonderge- biete gemäß § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dargestellt und fest- gesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die baurechtlichen Bestandsschutz ge- nießen, zu begrenzen. Wird durch diese Begrenzung die zulässige Nutzung innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder geändert, sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen auf die zulässi- gen Verkaufsflächenobergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrele- vanter durch nicht zentrenrelevante Sortimente ist möglich. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungs- bereiche von Gemeinden erfolgt.“ [6.5-8 Z] Einzelhandelsagglomerationen: „Die Gemeinden haben dem Ent- stehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzel- handelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entge- genzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomeratio- nen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungs- bereiche entgegenzuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentli- che Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird.“ [6.5-9 G] Regionale Einzelhandelskonzepte: „Regionale Einzelhandelskon- zepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen in die Ab- wägung einzustellen.“ [6.5-10 Z] Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung: „Vorhabenbezogene Bebauungs- pläne für Vorhaben im Sinne des § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung sind, soweit von § 12 Absatz 3a Satz 1 Baugesetzbuch kein Gebrauch ge- macht wird, nur zulässig, wenn sie den Anforderungen der Festlegungen 6.5-1, 6.5-7 und 6.5-8 entsprechen; im Falle von zentrenrelevanten Kernsor- timenten haben sie zudem den Festlegungen 6.5-2 und 6.5-3, im Falle von nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten den Festlegungen 6.5-3, 6.5-4, 6.5-5 und 6.5-6 zu entsprechen.“ Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt“ und Einzelhandelserlass NRW 2021 Die Landesregierung in NRW hat jüngst die Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ auf den Weg gebracht, in deren Rahmen sie u.a. die Flexi- bilisierung des Planungsrechts für den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) anstrebt.Seite 21 von 318 Inhaltsverzeichnis 18 Dadurch soll den „Kundenanforderungen an einen barrierefreien und modernen Lebensmitteleinzelhandel genüge“ getan werden. Zudem soll „zur Verbesserung der Nahversorgung [die] Ansiedlungen von Lebensmitteleinzelhandelsunterneh- men in städtebaulich integrierten Lagen auch außerhalb zentraler Versorgungs- bereiche“ weiter gefördert werden.6 Auch der Einzelhandelserlass NRW 2021 beinhaltet eine Flexibilisierung bei der raumordnerischen Prüfung von Einzelhandelsvorhaben außerhalb eines festge- legten ZVB. Nach Ziffer 5.8 des Einzelhandelserlasses (siehe S. 85) muss eine Vor- lage des Bauantrags bzw. der Bauvoranfrage für ein Einzelhandelsvorhaben au- ßerhalb eines festgelegten ZVB bei der zuständigen Raumordnungsbehörde erst ab einer zur Genehmigung gestellten Verkaufsfläche von über 1.200 m² erfolgen. Durch diese Handlungsanweisung soll den Kommunen mehr Eigenverantwortung bei der Zulassung von Einzelhandelsbetrieben bis zu dieser Größenordnung über- lassen werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Kontext jedoch insbesondere, ob bei mehreren Einzelhandelsbetrieben um eine Funktionseinheit bzw. Agglomera- tion handelt (vgl. hierzu EH-Erlass NRW 2021). Darüber hinaus enthält der Einzelhandelserlass „Hinweise, Empfehlungen und Weisungen [zur] landeseinheitlichen Planung und bauordnungsrechtlichen Beur- teilung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Sie gehen vom geltenden Recht aus und berücksichtigen die einschlägige Rechtsprechung. Sie sind ausschließlich auf städtebauliche und raumordnerische Ziele, insbesondere auf die Sicherung ei- ner ausreichenden und ausgewogenen Versorgung mit Gütern aller Bedarfsstufen i. S. d. Daseinsvorsorge, ausgerichtet. Sie verfolgen nicht das Ziel, auf den Wett- bewerb der unterschiedlichen Unternehmen und Betriebsformen des Handels Ein- fluss zu nehmen. Der Erlass dient somit insbesondere auch einer Stärkung der kommunalen Pla- nungshoheit, die durch die Hinweise und Empfehlungen unterstützt werden soll. Denn es ist vor allem Aufgabe der Kommunen, die Einzelhandelsentwicklung vor Ort zu steuern, um sowohl die Zentren zu stärken als auch die Nahversorgung zu sichern“ (EH-Erlass NRW 2021, S. 7). Die Hinweise, Empfehlungen und Weisungen des Einzelhandelserlass Nordrhein- Westfalen 2021 wurden bei der Erstellung dieses Einzelhandels- und Zentrenkon- zeptes, insbesondere im Nahversorgungskonzept, berücksichtigt. Regionalplanerische Vorgaben Die Bundesstadt Bonn liegt im Regierungsbezirk Köln. Die für Bonn relevanten re- gionalplanerischen Vorgaben finden sich im Regionalplan für den Regierungsbe- zirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (GEP Region Bonn/Rhein-Sieg). Der im Mai 2009 bekanntgemachte Regionalplan beinhaltet folgendes regional- planerisches Ziel, welches bei der weiteren Erarbeitung dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu berücksichtigen ist: „Definition der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) Ziel 1: Die Einzelhandelsent- wicklung auf die Allgemeinen Siedlungsbereiche konzentrieren! 6 Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ der Landesregierung, vertreten durch die Minis- terin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, den Minister für Wirtschaft, Innova- tion, Digitalisierung und Energie des Landes NRW und den Minister der Finanzen des Landes NRW).Seite 22 von 318 Inhaltsverzeichnis 19 In der Bauleitplanung dürfen Sondergebiete für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) geplant werden.“7 Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept Im Herbst 2000 beauftragte der "Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr" (:rak) der Region Bonn/Rhein-Sieg-Ahrweiler drei Beratungsbüros damit, ein „präventives Strategiekonzept für die gesamte Region“ im Hinblick auf Einzelhandel und Zentrenentwicklung zu erarbeiten. Im Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzept 20028 werden die folgenden Ziele und Prinzipien definiert, welche alle Kommunen unabhängig von ihrer Größe, Lage und Ausgangssituation verfolgen: die Sicherstellung und Förderung der materiellen Versorgung durch Einzel- handel und Teilhabe an kulturellen und Freizeitaktivitäten, die Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Siedlungszentren als Schwerpunkte wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Aktivitäten und da- mit als „Identitätspole“, die Sicherstellung und Förderung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in Einzelhandels-, Kultur- und Freizeitbetrieben bzw. -einrichtungen, die Einhaltung und Verstärkung der Prinzipien der Nachhaltigkeit vor allem bezüglich Flächenverbrauch und Verkehrsaufkommen. Um diese Ziele zu erreichen, verabredeten die Kommunen und Kreise der Region ein Verfahren der gemeinsamen Einzelhandelsentwicklung, das auf offener Kom- munikation und Kooperation beruht und in allen Fällen, in denen gemeindeüber- greifende Belange berührt sind, in freiwilliger, aber verbindlicher Verpflichtung nach vereinbarten Prinzipien und Regeln erfolgt. So entwickelte der :rak in 2010 mit der Fortschreibung des :rezk Arbeitshilfen und Leitfäden für einheitliche Vor- gehensweisen und Abstimmungsverfahren hieraus. Die informellen Inhalte des :rezk wurden im Rahmen der Fortschreibung des BEZK 2025 insbesondere bei der Erarbeitung der Entwicklungszielstellungen, des Zen- tren- und Nahversorgungskonzeptes und der Ansiedlungsleitsätze berücksichtigt. 2.2 TRENDS Bevor im Rahmen der Markt- und Standortanalyse die Angebots- und Nachfra- gesituation in Bonn analysiert wird, erfolgt einführend zunächst eine Darstellung der relevanten Trends im Einzelhandel sowie ein Bezug dieser auf die Stadt Bonn. Der Einzelhandel unterliegt als dynamischer Wirtschaftsbereich einem fortwäh- renden Veränderungsprozess. Maßgeblich sind dabei bundesweite Veränderun- gen auf der Nachfrage- und Angebotsseite. Diese werden nachfolgend erläutert und auch in deren Wirkungen auf den Bonner Einzelhandel dargestellt. 7 Bezirksregierung Köln (2009): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein- Sieg, S. 13. 8 Nachfolgend abgekürzt als :rezk 2002.Seite 23 von 318 Inhaltsverzeichnis 20 2.2.1 Nachfrageseitige Aspekte Wertewandel: Mit jeder Generation ändern sich Wertvorstellungen, Gewohnhei- ten und Ansprüche an die Lebensumwelt. Die Folge sind deutlich stärker ausdif- ferenzierte und neue Lebensstile u. a. mit Fokus auf körperliches Wohlbefinden und Nachhaltigkeit sowie im Lebensmitteleinzelhandel insbesondere einem zu- nehmenden Fokus auf Regionalität und Frische der Produkte. Darüber hinaus ist ein Bedeutungsgewinn des bewussten Konsums feststellbar. Zudem wird dem Konsum neben der materiellen Bedeutung auch zunehmend ein immaterieller Er- lebniswert (s. u.) beigemessen. Individualisierung: Die Zahl der Privathaushalte steigt in Deutschland weiter an, wobei sich die durchschnittliche Personenzahl je Haushalt stetig reduziert. Neben dieser quantitativen Entwicklung führen auch qualitative Aspekte der Individuali- sierung (z. B. Ausdifferenzierung von Zielgruppen, Individualisierung von Lebens- biografien) zu neuen Konsumverhaltensmustern (s. u.). Die Nachfrage nach der Art der Produkte verändert sich durch den Werte- wandel und die Individualisierung. Für den stationären Einzelhandel in Bonn bedeutet dies, dass die veränderten Konsumentenwünsche wahrge- nommen werden und Angebote angepasst werden sollten. Demografischer Wandel: Die Bevölkerung in Deutschland wird insgesamt – trotz kurzfristiger, migrationsbedingter Sondereffekte – weniger und durchschnittlich älter, wobei mit erheblichen regionalen Unterschieden zu rechnen ist. Zudem nimmt innerhalb der Gruppe der Über-65-Jährigen der Anteil der Hochbetagten zu. Relevant ist diese Entwicklung vor allem für die örtliche Nahversorgungsstruk- tur, da die Nahraumversorgung für diese Kundengruppe gerade dann an Bedeu- tung gewinnt, wenn mit dem Alter die motorisierte Individualmobilität einge- schränkt wird. Bundesweit reagiert der Handel bereits auf diese Entwicklungen mit bestimmten Betriebsformaten, angepasster Ladengestaltung und Service- leistungen für Senioren (z. B. Bringdienste). Die Bevölkerung wird älter. Somit ändern sich auch die Anforderungen, die an Einzelhandelsangebote und insbesondere an die Erreichbarkeit dieser gestellt werden. Dies betrifft auch die Stadt Bonn. Zukünftig kommt daher der Gewährleistung einer Nahversorgung bzw. einer guten, möglichst bar- rierefreien Erreichbarkeit der Lebensmittelangebote in Bonn eine beson- dere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell aus Bürger*innensicht nicht optimale Erreichbarkeit/Barrierefreiheit der Bonner Lebensmittelmärkte (s. Befragung Nahversorgung) sowie der vie- len in Bonn bestehenden „kleineren“ Lebensmittelmärkte, die keine opti- male Marktaufstellung (z.B. breite Gänge) aufweisen. Onlinehandel/Digitalisierung: Die Bedeutung des Online-Handels am gesamten Einzelhandelsumsatz wächst kontinuierlich und lag im Jahr 2021 unter anderem bedingt durch einen verstärkten Online-Absatz hervorgerufen durch die COVID- 19 Pandemie bereits bei rd. 14,7 % des Einzelhandelsumsatzes (siehe nachfol- gende Abbildung). Die Prognose für 2024 zeigt, dass der Online-Anteil nach einem leichten Rückgang 2022 aktuell stagniert.Seite 24 von 318 Inhaltsverzeichnis 21 Abbildung 3: Entwicklung des Online-Anteils am Einzelhandelsumsatz Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE). Sortimentsspezifisch sind große Unterschiede festzustellen. Während der Online- Umsatzanteil v. a. in innenstadtaffinen Warengruppen (unter anderem Fashion & Accessoires und Unterhaltungselektronik) am höchsten ist, sind im Bereich des Lebensmittel- und Drogeriewarenhandels bislang noch vergleichsweise geringe Online-Umsatzanteile festzustellen. Auch wenn dieses Segment langfristig an Dy- namik gewinnen wird, so konzentrieren sich erste Entwicklungen auf Metropolen und Ballungsräume, in denen aktuell bereits erfolgsversprechende Modelle zur Online-Bestellung von Lebensmitteln umgesetzt werden. Abbildung 4: Gesellschaftliche Wandlungsprozesse Quelle: Fotos © M-SUR/Fotolia, © Worawut/AdobeStock, © oneinchpunch/Fotolia, © zapp2photo/Fotolia. Darüber hinaus findet auch eine Digitalisierung anderer Lebensbereiche statt und die Online-Affinität steigt deutlich an. Der damit einhergehende Sharing-Ge- danke („Nutzen statt Besitzen“) wird auf Konsumentenseite immer deutlicher – die reine Nutzungsmöglichkeit wird wichtiger als der eigentliche Besitz. Der Onlinehandel gewinnt weiterhin an Bedeutung und verändert Kunden- verhaltensweisen. Für den stationären Einzelhandel auch in Bonn wird es daher zunehmend wichtiger sich zielgerichtet zu positionieren, um Kunden 428,3 432,2 423,1 417,2 426,3 430,2 432,7 427,6 432,3 418,9 427,2 437,9 445,4 450,9458,0 478,2 493,2 514,4 527,8 545,7 579,5 588,4 630,8 649,1 671,8 4,4 6,4 8,4 10,4 12,6 15,6 20,2 24,4 28,0 32,0 35,6 39,9 44,2 48,9 53,3 59,2 72,8 86,7 84,5 85,4 88,3 0,3 0,4 0,5 0,7 1,0 1,5 1,9 2,4 2,9 3,7 4,7 5,6 6,3 7,1 7,8 8,3 9,0 9,5 10,1 10,8 12,6 14,7 13,4 13,2 13,1 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 20,0 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Anteil B2C-E-Commerce am Einzelhandelsumsatz in % Nettoumsatz in Mrd. Euro Nettoumsatz Einzelhandel Nettoumsatz B2C-E-Commerce Anteil B2C-E-Commerce in %Seite 25 von 318 Inhaltsverzeichnis 22 weiterhin zu binden und für die Kunden attraktive Angebote bereit zu hal- ten. Darüber hinaus gewinnt die zukünftige Attraktivierung der Zentren sowie die Nutzungsmischung an Bedeutung. Kopplung und Entkopplung von Konsum: Aufgrund der bereits skizzierten gesell- schaftlichen Wandlungsprozesse, des hohen Motorisierungsgrades und sinkender Zeitkontingente (insbesondere durch die individualisierten Lebensformen und die „doppelte“ Erwerbstätigkeit in Familien) wird der Einkaufsaufwand weiter durch weniger, aber dafür umfassendere Einkäufe reduziert. Das so genannte one-stop- shopping begünstigt die Bildung von flächenintensiven Kopplungsstandorten. Ein- kaufswege werden dabei zumeist mit beruflichen oder freizeitbedingten Wegen gekoppelt. Auf der anderen Seite führt die weiter zunehmende Nutzerfreundlich- keit von Online-Einkäufen (insbesondere. durch die Entwicklung des Mobile Com- merce auf dem Smartphone) zu einer zeitlichen und räumlichen Entkopplung von Konsum. Kopplung und Entkopplung von Konsum führt zu Veränderungen der Ein- kaufsorte sowie zu Kaufkraftabflüssen in den Onlinehandel. Dies wirkt sich auch in Bonn, teilweise steigernd, teilweise reduzierend auf die Umsätze des lokalen Einzelhandels aus. Erlebnisorientierung: Der Erlebniseinkauf spielt nicht nur beim klassischen Einzel- handelseinkauf eine wichtige Rolle. Auch im Bereich der Nahversorgung versuchen die Anbieter durch hochwertigere Warenpräsentation, Erhöhung der Angebots- vielfalt (insbesondere auch regionale und zielgruppenspezifische Produkte) sowie spezielle Serviceangebote die Aufmerksamkeit der Kunden zu gewinnen. Der Ein- kauf wird dabei ähnlich emotional aufgeladen wie in anderen Branchen auch. Dies führt u. a. zu einem erhöhten Platzbedarf und damit verbunden höheren Ver- kaufsflächenansprüchen. Der reine Versorgungseinkauf im Einzelhandel bzw. das klassische „Shop- ping“ verliert in den letzten Jahren an Bedeutung. Kunden kaufen gezielter Produkte und suchen die Zentren weniger zum Einkauf und vermehrt zum Erleben oder zum Besuch der Gastronomien auf. Dies stellt auch für die Bonner Zentren eine besondere zukünftige Herausforderung dar, da die weiteren Attraktivitätsfaktoren von Zentren (bspw. Aufenthaltsqualität, Erlebnisse) für die Kunden (auch die Bonner*innen, wie die Befragungen zeigen) stärker in den Vordergrund treten und somit auch bei der Zentren- entwicklung verstärkt beachtet werden sollten. Preis-/Zielgruppenpolarisierung: Obwohl insgesamt ein Wachstum der Haus- haltseinkommen zu verzeichnen ist, führt die Einkommenssteigerung erst seit den letzten Jahren wieder zu einer Erhöhung der Ausgaben im Einzelhandel. Ein stetig wachsender Teil des Budgets der privaten Haushalte wird weiterhin für Wohnen (steigende Mieten und Mietnebenkosten) sowie freizeitorientierte Dienstleistun- gen ausgegeben. Darüber hinaus ist eine Polarisierung der Nachfrage feststellbar: Hochwertige und hochpreisige Angebote finden ebenso ihren Absatz wie dis- countorientierte Produkte. Mittelpreisige Anbieter ohne klaren Zielgruppenfokus geraten hingegen unter Druck. Veränderungen des Einkommens wirken sich auf die Ausgaben im Bereich des Einzelhandels aus. Durch die wachsende Polarisierung verändert sichSeite 26 von 318 Inhaltsverzeichnis 23 die Nachfrage nach Produkten. Dies wirkt sich auch auf die Einzelhandels- betriebe der Bonner Zentren in Form von steigenden Umsätzen der nach- gefragten Produkte und sinkenden Umsätzen nicht mehr nachgefragter Produkte aus. Für den stationären Einzelhandel wird es daher zunehmend wichtiger, sich zielgerichtet zu positionieren, um Kunden weiterhin zu bin- den und für die Kunden attraktive Angebote bereit zu halten. 2.2.2 Angebotsseitige Aspekte Betriebliche Veränderungen: Die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe ist in Deutsch- land seit Jahrzehnten rückläufig. Verstärkt wurde diese Entwicklung insbesondere durch die coronabedingten Auswirkungen sowie zunehmend durch die Problema- tik, Nachfolger für Einzelhandelsbetriebe zu finden. Aufgrund hoher Arbeitsbelas- tung, langen Ladenöffnungszeiten, hoher Konkurrenz durch Filialisten und den Online-Handel, eigentümerseitigen Erwartungen an die Miethöhe und den weite- ren, oben skizzierten sozioökonomischen Rahmenbedingungen wird die Nachfol- gersuche zunehmend anspruchsvoller. Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl der Betriebe im deutschen Einzelhandel Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: EHI Retail Institute Dies führt dazu, dass in den Zentren vermehrt leerstehende Ladenflächen auftre- ten, deren Weitervermietung aufgrund von immobilienseitigen Defiziten (z. B. ge- ringe Verkaufsfläche, fehlende Barrierefreiheit, Renovierungs-/Sanierungsstau) sich in Teilen schwierig gestaltet. In vielen Städten ist in den letzten Jahren aber auch zu beobachten, dass Ge- schäftsflächen in den Zentren nach dem Auszug von Einzelhandelsbetrieben durch zentrenergänzende Funktionen (insbesondere Dienstleistungen und Gast- ronomie) nachgenutzt werden. Zwar ist das Einzelhandelsangebot in den Zentren dementsprechend rückläufig, jedoch bleibt die Frequentierung und Belebung der Zentren erhalten. Der Rückgang der Einzelhandelsbetriebe ist auch in Bonn, insbesondere in den Bonner Zentren zu beobachten. Zielstellung der Neuabgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche ist daher auch eine Konzentration auf be- stehende Einzelhandelslagen, um diese zielgerichtet zu stärken. 418.122 411.950 412.351 412.465 409.039 403.466 400.293 381.377 375.577 372.209 366.905 360.335 354.434 349.952 345.445 340.674 338.545 338.982 319.995 329.238 334.591 240.000 260.000 280.000 300.000 320.000 340.000 360.000 380.000 400.000 420.000 440.000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Anzahl an Unternehmen Entwicklung 2002-2022 -20 % (rd. -1% p.a.)Seite 27 von 318 Inhaltsverzeichnis 24 In den Bonner Zentren zeigt sich auch die bundesweit feststellbare Ent- wicklung, dass die Verkaufsflächen der Zentren abnehmen und Einzelhan- delsgeschäftsflächen durch zentrenergänzende Funktionen nachgenutzt werden. Filialisierung/Konzentration: Neben dem absoluten Rückgang der Betriebszahlen ist eine Verschiebung innerhalb der verschiedenen Betriebsformen des Einzelhan- dels mit einem Trend zur Großflächigkeit und zur Filialisierung zu erkennen. Neben dem Lebensmitteleinzelhandel lassen sich Konzentrationsprozesse in vielen ande- ren Einzelhandelsbranchen (u.a. Drogeriewaren (insbesondere DM, Rossmann), Buchhandlungen (z. B. Thalia), Textil-Kaufhäusern (u. a. H&M, P&C, C&A), Unter- haltungselektronik-Märkten (insbesondere Media Markt, Saturn) und Sporthaus- Betreibern (z. B. Intersport, Decathlon) feststellen. Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sind die Konzentrationspro- zesse auch in Bonn besonders stark ausgeprägt. In Zusammenwirkung mit dem deutlichen Rückgang des Lebensmittelhandwerks wird die räumliche Nahversorgung somit zunehmend ausgedünnt. Zielstellung des BEZK ist daher eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation sowie die Sicherung und Stärkung insbesondere der räumlichen, fußläufigen Nahversorgung. Wandel der Betriebsformen: Neben dem Entstehen und dem Bedeutungsgewinn meist großflächiger Betriebsformen von städtebaulicher Bedeutung, wie z. B. Factory-Outlet-Center und Fachmarktzentren, verlieren andere Handelsformate (z. B. Warenhäuser) unter anderem aufgrund ihrer undifferenzierten Zielgruppen- ansprache bei den Verbrauchern an Bedeutung. Eindrucksvoll belegt wird diese Entwicklung durch die zahlreichen Schließungen von Warenhäusern (u. a. Hertie, Karstadt) bzw. die Fusion von Warenhausketten (insbesondere Kaufhof/Kar- stadt). Moderne Handelsformate weisen in vielen Fällen ein hohes Maß an Spezi- alisierung (z. B. Bio-Supermärkte, Mode-Geschäfte) und Kundenorientierung auf. Auch für die Bonner Zentren bedeutet dies, dass zukünftig daran gearbei- tet werden sollte, einen für Besuchende attraktiven Mix aus Einkauf, Er- lebnis, Gastronomie, Kultur und Entertainment zu schaffen, um eine bes- sere Positionierung als soziale Orte und als „Orte der Überraschung“ zu erreichen. 2.2.3 Fokus: Nahversorgungsrelevanter Einzelhandel Die bereits seit längerem beobachtbaren Entwicklungstrends zu weniger und grö- ßeren Einheiten beim Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten, insbesondere beim Lebensmitteleinzelhandel, sowie die zunehmende Standort- konzentration in Form von Fachmarktstandorten (siehe Trend Filialisierung/Kon- zentration) haben in den vergangenen Jahren weiter an Bedeutung gewonnen. Wandel der Betriebsformen im Lebensmitteleinzelhandel: In den letzten Jahr- zehnten hat auch im Lebensmittel- und Drogeriewareneinzelhandel ein Wandel der Betriebsformen mit erheblichen Veränderungen der Betriebs- und Standort- strukturen stattgefunden. Besonders deutlich wird dieser an dem deutschland- weit zu beobachtenden ausgeprägten Rückgang der absoluten Anzahl der Einzel- handelsbetriebe im Lebensmitteleinzelhandel i. H. v. rd. 15 % ersichtlich (siehe Ab- bildung 6). Wird nach den jeweiligen Betriebstypen differenziert, so sind deutlichSeite 28 von 318 Inhaltsverzeichnis 25 unterschiedliche Entwicklungen festzustellen. Signifikante Steigerungen der Marktanteile (hinsichtlich Anzahl der Betriebe und Umsätze) ergeben sich insbe- sondere für die Supermärkte, welche maßgeblich vom Wertewandel profitieren. Demgegenüber befindet sich die Betriebsform der Lebensmitteldiscounter nach einer dynamischen Entwicklung in den 1990er und teilweise den 2000er Jahren gegenwärtig im Übergang zu einer Phase der Stagnation. Abbildung 6: Entwicklung der Anzahl der Betriebe im deutschen Lebensmitteleinzelhandel Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: EHI Retail Institute Diese Entwicklung ist maßgeblich auf die Optimierung des Bestandsnetzes sowie einer Neuausrichtung des Betriebstypus zurückzuführen und vollzieht sich (auf- grund des günstigen Marktumfeldes) bei gleichzeitig steigenden Umsatz- und Flä- chenleistungen. Auch Drogeriefachmärkte stellen zunehmend hybride Betriebskonzepte dar und positionieren sich als „Kleinkaufhäuser“ mit einem entsprechend großen Waren- spektrum. Die somit gleichermaßen hohe Bedeutung für die Nahversorgung und für die zentralen Versorgungsbereiche gilt es daher verstärkt und sorgfältig ab- zuwägen. Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels sind die Konzentrationspro- zesse auch in Bonn besonders stark ausgeprägt. In Zusammenwirkung mit dem deutlichen Rückgang des Lebensmittelhandwerks wird die räumliche Nahversorgung somit zunehmend ausgedünnt. Zielstellung des BEZK ist daher eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation sowie die Sicherung und Stärkung insbesondere der räumlichen, fußläufigen Nahversorgung. Verkaufsflächenentwicklung: Parallel zu der sinkenden Anzahl der Verkaufsstät- ten ist im Lebensmittelhandel eine Zunahme der Gesamtverkaufsfläche zu be- obachten, die sich aus Anpassungsstrategien der Marktteilnehmer an den demo- grafischen Wandel (z. B. Verbreiterung der Gänge, Reduktion der Regalhöhen), den wachsenden Konsumansprüchen sowie einer steigenden Sortimentsbreite und -tiefe (z. B. Frischware, Bio- und Convenience-Produkte, Singlepackungen) 9.560 9.590 9.660 9.700 9.980 10.148 10.505 10.655 10.785 10.870 10.900 10.895 10.960 10.980 11.018 10.850 10.890 15.150 15.600 15.970 16.019 16.240 16.462 16.393 16.222 16.195 16.211 16.054 16.162 15.990 15.887 15.909 15.910 15.972 17.400 14.900 13.900 12.807 11.193 10.650 10.064 9.781 9.600 8.900 8.750 8.650 8.600 8.550 8.450 8.250 8.050 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Anzahl an Betrieben SB-Warenhäuser große Supermärkte Supermärkte Lebensmitteldiscounter übrige LebensmittelgeschäfteSeite 29 von 318 Inhaltsverzeichnis 26 ergibt. Bei den Lebensmitteldiscountern ist zeitgleich zu den sinkenden Filialzah- len eine moderat steigende Verkaufsfläche zu verzeichnen (siehe Abbildung 7). Abbildung 7: Gesamtverkaufsfläche der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland nach Betriebsfor- men Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Daten: EHI Retail Institute. Dies ist Resultat eines grundlegenden Trading-Up Prozesses des Betriebstypus, welcher im Bereich der Expansion und der Modernisierung von Bestandsstandor- ten eine deutliche Tendenz zu signifikant größeren Markteinheiten erkennen lässt und mit einer Überprüfung/Straffung des Standortnetzes durch die Marktteil- nehmer einhergeht. Bei Drogeriefachmärkten lässt sich aktuell reges Expansionsgeschehen beobach- ten, welches sich im besonderen Maße auf rentable, gut erreichbare Standorte fokussiert. Im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels bestehen in Bonn quantitative, qualitative und räumliche Weiterentwicklungspotenziale. Vor dem Hinter- grund des Ziels der fußläufigen Nahversorgung bzw. der Stadt der kurzen Wege werden im Rahmen des BEZK eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation vorgenommen und Empfehlungen zur Optimie- rung formuliert (siehe auch Kapitel 7.2). Verkaufsflächen- und Standortansprüche: Auch wenn es für Supermärkte und Le- bensmitteldiscounter auch kleinere City- und Metropolfilialkonzepte gibt, werden diese von den Einzelhandelsunternehmen nur an sehr frequenzstarken Lagen bzw. Standorten mit einem überdurchschnittlich hohen Kaufkraftpotenzial realisiert. Nach den aktuellen typischen Betriebskonzepten (Expansionsformate) werden Neuansiedlungen oder Erweiterungen von Lebensmittelmärkten bei Lebensmit- teldiscountern i.d.R. mit einer Gesamtverkaufsfläche von deutlich über 800 m² bis 1.800 m² und bei Lebensmittelsupermärkten i.d.R. Gesamtverkaufsflächen von deutlich über 1.400 m² bis 2.500 m² realisiert. 6,0 6,1 6,1 6,1 6,3 6,3 6,3 6,3 6,1 6,1 6,0 5,9 5,8 5,7 5,4 4,8 4,8 3,0 3,0 3,1 3,2 3,4 3,5 3,5 3,6 3,7 3,7 3,9 3,9 4,0 4,0 4,0 4,1 4,2 8,1 8,3 8,5 9,0 9,6 9,7 10,0 10,2 10,4 10,6 10,7 11,2 11,3 11,3 11,4 12,0 12,2 10,7 11,1 11,4 11,5 11,7 11,9 12,1 12,1 12,2 12,5 12,5 12,6 12,6 12,6 12,8 12,9 13,2 5,8 4,6 4,6 3,5 2,9 2,8 2,8 2,8 2,7 2,6 2,6 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,4 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Verkaufsfläche in Mio. m² SB-Warenhäuser große Supermärkte Supermärkte Lebensmitteldiscounter übrige LebensmittelgeschäfteSeite 30 von 318 Inhaltsverzeichnis 27 Abbildung 8: Verkaufsflächenansprüche von Lebensmittelmärkten Quelle: Darstellung Stadt + Handel 2024. Auch die Anforderungen an den Mikro- und Makrostandort steigen zusehends und entwickeln sich aus dem Trend hin zu größerer Mobilität sowie dem Wandel der Ansprüche an Preis, Sortimentsauswahl und Kopplungsmöglichkeiten. Entschei- dende Standortkriterien für eine Neuansiedlung im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel sind neben flächenseitigen Aspekten (Flächenangebot) und ver- kehrsseitigen Aspekten (innerörtliche Verkehrsanbindung, Parkplatzangebot) in erster Linie absatzwirtschaftliche Gesichtspunkte (Nähe zum Verbraucher, Kauf- kraft, Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsstruktur, Zentralität des Ortes). Je nach Standortqualität (und damit auch je nach Renditeerwartung) sind Betreiber auch zunehmend bereit, von ihren standardisierten Marktkonzepten abzuweichen (z. B. Realisierung im Bestand, geringere Parkplatzzahl, Geschossigkeit, Mix aus Handel und Wohnen). In Bonn weist der durchschnittliche Lebensmitteldiscounter eine Gesamtver- kaufsfläche von rd. 880 m² und der durchschnittliche Lebensmittelvollsortimenter eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.020 m² auf. Darüber hinaus weisen rd. 33 % der Lebensmitteldiscounter und rd. 45 % des Lebensmittesupermärkte Gesamt- verkaufsflächen unter 800 m² (kleinflächige Märkte) auf. Es wird somit ersicht- lich, dass viele der Bonner Lebensmittelmärkte im Vergleich zu den marktüblichen Expansionsformaten der Anbieter erheblich unterdurchschnittlich dimensioniert sind und deutliche Weiterentwicklungspotenziale bzw. Potenziale zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Nahversorgung bestehen (siehe auch Kapitel 7.2). Vor dem Hintergrund des Ziels der fußläufigen Nahversorgung bzw. der Stadt der kurzen Wege werden im Rahmen des BEZK eine genaue Analyse der aktuellen Nahversorgungssituation vorgenommen und Empfehlungen zur Opti- mierung formuliert.Seite 31 von 318 Inhaltsverzeichnis 28 3 Markt- und Standortanalyse Im Zuge der Markt- und Standortanalyse werden zunächst verschiedene sozio- ökonomische Rahmenbedingungen der Stadt Bonn untersucht. Im Anschluss da- ran werden die im Rahmen dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes relevan- ten Angebots- und Nachfragedaten dargestellt und bewertet. 3.1 SIEDLUNGSRÄUMLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Im Folgenden werden die relevanten siedlungsräumlichen Faktoren für die Ana- lyse und Bewertung der Einzelhandels- und Standortstruktur vorgestellt. Eine Darstellung weiterer relevanter angebots- und nachfrageseitiger Parameter folgt in den Kapiteln 3.2 bis 3.5. Einordnung in den regionalen Kontext Das Oberzentrum Bonn liegt im Süden des Bundeslandes Nordrhein-Westfahlen und ist als Kreisfreie Stadt nahezu vollständig vom Rhein-Sieg-Kreis umgeben. Das Umland von Bonn ist durch mehrere Mittelzentren sowie durch einige Grund- zentren (im Süden und Westen des Stadtgebiets) geprägt. In ihrem direkten Um- feld nimmt die Stadt Bonn als einziges Oberzentrum eine zentrale Lage ein. Nörd- lich von Bonn befindet sich Köln als nächstgelegenes Oberzentrum. Südlich von Bonn befindet sich mit dem Landkreis Ahrweiler die Landesgrenze zum Bundes- land Rheinland-Pfalz (siehe Abbildung 9). Abbildung 9: Übersichtskarte mit zentralörtlicher Funktion Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kartengrundlage: OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL. Die siedlungsräumlichen Rahmenbedingungen bzw. das dargestellte Zentrenge- füge zeigen insgesamt ein recht ausgeprägtes Wettbewerbsumfeld der Stadt Bonn im regionalen Kontext, da die zahlreichen die Stadt umgebenden Mittelzen- tren durch ihre teilweise hohen sortimentsspezifischen Einzelhandelsausstattun- gen (insbesondere Sankt Augustin, Hennef, Königswinter, Siegburg) einen gewis- sen Konkurrenzdruck in einzelnen Warengruppen auf die Stadt Bonn ausüben.Seite 32 von 318 Inhaltsverzeichnis 29 Darüber hinaus ist auch durch das Oberzentrum Köln, welches sich in räumlicher Nähe zu Bonn befindet, von einem gewissen Konkurrenzdruck auszugehen. Die nächstgelegenen Oberzentren neben Köln sind Düsseldorf und Koblenz in ei- ner Entfernung von rd. 70-85 Kilometern. Aufgrund dieser Entfernung ist die Kon- kurrenzsituation für die Stadt Bonn als eher moderat einzuschätzen. Siedlungsstruktur und Bevölkerung In der Stadt Bonn wohnen insgesamt 333.536 Personen (Stand: 31.12.2021). Die Stadt Bonn gliedert sich in die vier Stadtbezirke Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg, welche wiederum in insgesamt 51 Ortsteile aufgeteilt sind. Dabei bil- det der Stadtbezirk Bonn mit rd. 47 % der Gesamtbevölkerung den bevölkerungs- stärksten Stadtbezirk, während im Stadtbezirk Hardtberg mit rd. 10 % der Ge- samtbevölkerung deutlich weniger Personen wohnen. Tabelle 2: Bevölkerung nach Stadtbezirken Stadtbezirk Bevölkerung (Stand: 31.12.2021)9 Anteil der Bevölkerung Bonn 155.014 47 % Bad Godesberg 76.149 23 % Beuel 67.802 20 % Hardtberg 34.571 10 % Gesamt 333.536 100 % Quelle: Darstellung Stadt + Handel nach Stadt Bonn (Stand: 31.12.2021). In den nächsten Jahren ist ein weiteres Bevölkerungswachstum der Bundesstadt Bonn von rd. 3,5 %10 zu erwarten. Dieses ergibt sich insbesondere durch die nach- folgend dargestellten Wohnbauentwicklungen. Tabelle 3: Wohnbauentwicklungen nach Stadtbezirken Stadtbezirk Wohneinheiten Bevölkerungszuwachs Bonn 4.076 rd. 7.740 Bad Godesberg 634 rd. 1.200 Beuel 1.245 rd. 2.370 Hardtberg 180 rd. 340 Gesamt 6.135 rd. 11.650 Quelle: Darstellung Stadt + Handel nach Stadt Bonn 2023. 9 Allen Berechnungen liegt ein kleinräumig verortbarer Einwohner-Datensatz der Stadt Bonn zugrunde. Auf- grund von Datenschutzbestimmungen ist dieser teils gerundet, sodass im Vergleich zur offiziellen Statistik 2.439 Einwohner*innen mit alleinigem Wohnsitz Bonn in der Gesamtstadt weniger abgebildet werden. Insge- samt kann dadurch auf eine einheitliche Datengrundlage über alle Berechnungen zurückgegriffen werden, da insbesondere im Nahversorgungskonzept individuelle räumliche Einheiten abgeleitet werden, in denen die Summen der Einwohnenden dargestellt werden. Die grundlegenden Einschätzungen und Aussagen des BEZK, u.a. abgeleitet aus Kaufkraftwerten und Zentralitäten, sind durch die Verwendung eines in Teilen gerundeten Datensatzes unberührt 10 Basis der angenommenen Bevölkerungsprognose ist die Zahl der durch Bauleitplanverfahren geplanten Wohn- bauentwicklungen zum Stand 1. Quartal 2023 sowie die nach der Bundesstadt Bonn anzunehmenden 1,9 Per- sonen je Wohneinheit.Seite 33 von 318 Inhaltsverzeichnis 30 Verkehrliche Anbindung Bonn liegt im Süden des Landes Nordrhein-Westfalen und ist durch die Autobah- nen A565, A562, A555 und A59 sowie durch die Bundesstraßen B56, B9 und B42 mit den Nachbarkommunen verbunden. Damit ist die Stadt Bonn in aus allen Rich- tungen gut zu erreichen und in die Metropolregion Rheinland integriert. Hinsichtlich der Anbindung an den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr stellt Bonn einen wichtigen Knotenpunkt des Bahnverkehrs dar. Die Erschließung erfolgt dabei durch das Schienennetzwerk der Deutschen Bahn über den ICE, IC, RE und den S-Bahnverkehr. Die wichtigsten Strecken sind die Linien Köln-Stutt- gart sowie Köln-Wien, die Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind. Des Weiteren bestehen lokal, regional und überregional Verbindungen des Bus- und Bahnliniennetzes der Stadtwerke Bonn (SWB). Insgesamt verfügt Bonn über eine gute Erreichbarkeit sowohl innerhalb des Stadtgebiets als auch in das Umland, wodurch sich starke räumliche und funktio- nale Verflechtungen ergeben. 3.2 GESAMTSTÄDTISCHE NACHFRAGEANALYSE Neben den siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen sind bei einer Markt- und Standortanalyse auch die Merkmale der örtlichen Nachfrageseite von hoher Be- deutung. Zur Abbildung der Nachfragesituation wird auf sekundärstatistische Rahmendaten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, der Bunde- sagentur für Arbeit sowie der IFH Retail Consultants GmbH zurückgegriffen. Sozioökonomische Rahmenbedingungen Die folgende Tabelle stellt die sozioökonomischen Rahmendaten der Bundesstadt Bonn im Verlauf der letzten Jahre dar. Zudem werden anhand der Abbildungen die Pendlerbeziehungen zwischen Bonn und weiteren Kommunen ersichtlich. Aus den Daten lassen sich wichtige Rückschlüsse zum Versorgungsgebiet und den da- raus resultierenden Kaufkraftströmen ziehen. Tabelle 4: Sozioökonomische Rahmenbedingungen der Stadt Bonn Bonn 2020 2021 2022 Entwicklung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Arbeitsort 179.903 183.450 188.930 5,0 % Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Wohnort 121.068 124.405 127.621 5,4 % Einpendler Arbeitsort (Einpendlerquote) 104.367 (58 %) 107.167 (58 %) 110.753 (59 %) 6,1 % Auspendler Wohnort (Auspendlerquote) 45.603 (38 %) 48.338 (39 %) 49.616 (39 %) 8,8 % Pendlersaldo 58.764 58.829 61.137 +2.373 Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Daten: Agentur für Arbeit – Statistik Beschäftigte (Stichtag: 30.06.). Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort in der Stadt Bonn im betrachteten Untersuchungszeitraum stetig angestiegen. Eine ebenso positive Entwicklung wird auch bezüglich des deutlich positiven Pendlersaldos ersichtlich. Pendlerbeziehungen bestehen räum- lich insbesondere mit der Stadt Köln (sehr stark ausgeprägt) als auch mit den Umlandkommunen, vor allem den nächstgelegenen Mittelzentren.Seite 34 von 318 Inhaltsverzeichnis 31 Die Einpendlerquote von 59 % ist als relativ hoch zu bewerten, was für die Bedeu- tung Bonns als Arbeitsort spricht. Wichtige Arbeitgeber sind dabei die Universität Bonn, die Kliniken und Krankenhäuser sowie die zahlreichen Industrie- und Gewer- beunternehmen im Stadtgebiet. Abbildung 10: Pendlerströme - Einpendler Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Statistische Ämter der Länder 2023 – veröffentlicht unter Pendleraltas Deutschland. Abbildung 11: Pendlerströme - Auspendler Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Statistische Ämter der Länder 2023 – veröffentlicht unter Pendleraltas Deutschland. Als Universitätsstadt ist die Bevölkerung Bonns zudem z. T. studentisch geprägt. Zum 01.12.2023 waren 31.444 Student*innen an der Universität Bonn eingeschrie- ben (vgl. Universität Bonn (Stand 01.12.2023)). Mit der ab 2024 stattfindendenSeite 35 von 318 Inhaltsverzeichnis 32 Sanierung des barocken Hauptgebäudes der Universität Bonn muss ein temporä- rer Umzug in Interimsflächen erfolgen, was auch für die Bonner Innenstadt prä- gende Veränderungen mit sich bringt. Die Universität Bonn setzt sich an dieser Stelle dafür ein, möglichst viele Flächen in zentraler Lage zu schaffen, sodass die Universität auch weiterhin in der Innenstadt präsent bleibt. Ein weiterer wichtiger Faktor der Stadtentwicklung, welcher in Teilen auch die Entwicklung des Einzelhandels, insbesondere die Frequentierung der Zentren be- trifft, ist der Tourismus. Die Stadt Bonn verfügt aktuell über 85 Beherbergungs- betriebe mit 9.303 Betten. Im Jahr 2021 fanden 851.920 Übernachtungen statt (vgl. Stadt Bonn Beherbergungsstatistik 2021). Einzelhandelsrelevante Kaufkraft Die Stadt Bonn verfügt über eine einzelhandelsrelevante Kaufkraft11 in Höhe von rd. 2.532,5 Mio. Euro. Dies entspricht einer einzelhandelsrelevanten Kaufkraft von rd. 7.593 Euro je Einwohner*in, wobei der größte Anteil der Kaufkraft mit rd. 3.078 Euro je Einwohner*in auf die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Backwaren/Fleischwaren und Getränke) entfällt (siehe nachstehende Tabelle). 11 Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft beschreibt die Höhe des verfügbaren Einkommens der Einwohner*innen einer Kommune, welches im Einzelhandel ausgegeben wird.Seite 36 von 318 Inhaltsverzeichnis 33 Tabelle 5: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Warengruppen in Bonn Warengruppe Kaufkraft in Mio. Euro Kaufkraft je Einwohner*in in Euro Nahrungs- und Genussmittel 1.026,6 3.078 Drogerie/Parfümerie/Kosmetik, Apotheken 175,2 525 Blumen, zoologischer Bedarf 45,7 137 PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher 77,7 233 Kurzfristiger Bedarfsbereich 1.325,3 3.973 Bekleidung 191,8 575 Schuhe/Lederwaren 52,0 156 Pflanzen/Gartenbedarf 52,0 156 Baumarktsortiment i. e. S. 178,0 534 GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör 41,0 123 Spielwaren/Basteln/Hobby/Musikinstrumente 54,5 163 Sportartikel/Fahrräder/Camping 79,4 238 Mittelfristiger Bedarfsbereich 648,7 1.945 Medizinische und orthopädische Artikel/Optik 58,9 177 Teppiche/Gardinen/Dekostoffe/Sicht- und Sonnen- schutz 25,3 76 Bettwaren, Haus-/Bett-/Tischwäsche 25,0 75 Möbel 140,2 420 Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte 85,3 256 Neue Medien/Unterhaltungselektronik 174,0 522 Uhren/Schmuck 26,7 80 Sonstiges 23,0 69 Langfristiger Bedarfsbereich 558,5 1.674 Gesamt 2.532,5 7.593 Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2021; PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; Sonstiges = u. a. Briefmarken, Münzen; Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungs- bedingt möglich. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer12 beträgt in Bonn rd. 104,7 und liegt damit leicht über dem Bundesdurchschnitt von 100 und auch über dem durchschnittlichen Kaufkraftniveau von Nordrhein-Westfalen von rd. 99. Leichte 12 Die Kaufkraftkennziffer / das Kaufkraftniveau beschreibt die Höhe des verfügbaren Einkommens der Einwoh- ner*innen einer Kommune, welches im Einzelhandel ausgegeben wird, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (= 100).Seite 37 von 318 Inhaltsverzeichnis 34 Abweichungen ergeben sich in dem Kaufkraftniveau der einzelnen Stadtbezirke und Ortsteile. Tabelle 6: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft nach Warengruppen in Bonn nach Bezirken Warengruppe Kaufkraft in Mio. Euro Bonn Bad Godesberg Beuel Hardtberg Nahrungs- und Genussmittel 477,7 232,2 211,4 105,2 Drogerie/Parfümerie/Kos- metik, Apotheken 81,6 39,5 36,2 17,9 Blumen, zoologischer Bedarf 21,3 10,4 9,4 4,7 PBS, Zeitungen/Zeitschrif- ten, Bücher 36,2 17,5 16,1 7,9 Kurzfristiger Bedarfsbereich 616,8 299,6 273,1 135,8 Bekleidung 89,3 43,1 39,8 19,5 Schuhe/Lederwaren 24,2 11,7 10,8 5,3 Pflanzen/Gartenbedarf 24,2 11,8 10,7 5,3 Baumarktsortiment i. e. S. 82,8 40,5 36,4 18,4 GPK/Hausrat/Einrichtungs- zubehör 19,1 9,2 8,5 4,2 Spielwaren/Bas- teln/Hobby/Musikinstru- 25,4 12,3 11,3 5,6 Sportartikel/Fahrrä- der/Camping 37,0 17,9 16,5 8,1 Mittelfristiger Bedarfsbe- 302,0 146,4 134,0 66,3 Medizinische und orthopädi- sche Artikel/Optik 27,4 13,4 12,1 6,1 Teppiche/Gardinen/Deko- stoffe/Sicht- und Sonnen- 11,8 5,7 5,2 2,6 Bettwaren, Haus-/Bett- /Tischwäsche 11,6 5,6 5,2 2,6 Möbel 65,3 31,5 29,1 14,3 Elektro/Leuchten/Haushalts- geräte 39,7 19,2 17,7 8,7 Neue Medien/Unterhaltungs- elektronik 81,0 39,2 36,1 17,7 Uhren/Schmuck 12,4 6,0 5,6 2,7 Sonstiges 10,8 5,2 4,7 2,4 Langfristiger Bedarfsbereich 260,1 125,8 115,6 57,0 Gesamt 1.178,8 571,9 522,7 259,1 Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2021; PBS = Papier, Bürobedarf, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; Sonstiges = u. a. Briefmarken, Münzen; Kaufkraft auf 0,1 Mio. Euro gerundet; Differenzen in den Summen rundungs- bedingt möglich. Dabei ist festzustellen, dass das Kaufkraftniveau in den zentralen und südlichen Siedlungsbereichen des Stadtbezirks Bonn sowie in Beuel, Bad Godesberg undSeite 38 von 318 Inhaltsverzeichnis 35 Hardtberg etwas höher als Norden des Bezirks Bonn ausfällt. Weiter wird auf der nachfolgenden Abbildung deutlich, dass die Umlandkommunen Bonns auch über überdurchschnittliche Kaufkraftniveaus verfügen. Abbildung 12: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in Bonn und Umgebung 2022 Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Kaufkraft: IFH Retail Consultants GmbH 2021; Kartengrundlage: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2018, Digital Data Services GmbH (DDS) 2014. 3.3 GESAMTSTÄDTISCHE ANGEBOTSANALYSE Im Stadtgebiet von Bonn wurden im Rahmen der Einzelhandelsbestandserhebung (01-04/2023) insgesamt 1.670 Einzelhandelsbetriebe erfasst, welche über eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 432.400 m² verfügen. Sowohl die Zahl der Einzel- handelsbetriebe als auch die Verkaufsflächen variieren deutlich nach Stadtbezirk (siehe nachstehende Tabelle). Um eine Bewertung der Einzelhandelsausstattung vornehmen zu können, wird die Gesamtverkaufsfläche auf die Bevölkerungszahl bezogen. Hierbei zeigt sich, dass Bonn mit einer Verkaufsflächenausstattung von rd. 1,30 m² je Einwohner*in leicht unter dem Bundesdurchschnitt (rd. 1,50 m² VKF/Einwohner*in 13 ) liegt. Dies wird auch im Vergleich mit anderen Oberzentren im weiteren Umfeld (bspw. Siegen 2,25, Koblenz 2,61 – siehe Kapitel 3.1) ersichtlich. Auch die Verkaufsflächenausstat- tung variiert deutlich zwischen den Stadtbezirken. Während im Bezirk Bonn (ins- besondere bedingt durch die Innenstadt) eine leicht überdurchschnittliche Aus- stattung feststellbar ist, bestehen in den weiteren Bonner Bezirken unterdurch- schnittliche Ausstattungskennwerte. 13 Quelle: Berechnung Stadt + Handel auf Basis Statistisches Bundesamt, Handelsverband Deutschland (HDE).Seite 39 von 318 Inhaltsverzeichnis 36 Tabelle 7: Einzelhandelsbestand in Bonn nach Bezirken Strukturdaten Gesamtstadt Bonn Bad Godesberg Beuel Hardtberg Einwohner*innen (Hauptwohnsitz)* 333.536 155.014 76.149 67.802 34.571 Anzahl der Betriebe 1.670 966 362 231 111 Gesamtverkaufsfläche in m² 432.400 257.500 77.500 64.100 33.300 Verkaufsflächenaus- stattung in m² je Ein- wohner*in 1,30 1,66 1,02 0,95 0,96 Quelle: Darstellung und Berechnung Stadt + Handel; Bestandsdaten: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; Einwohner*innen: Stadt Bonn (Stand: 31.12.2021); Verkaufsfläche auf 100 m² gerundet; Allen Berechnungen liegt ein kleinräumig verortbarer Einwohner-Datensatz der Stadt Bonn zugrunde; *siehe Fußnote 9. Bei einer Differenzierung nach Lagen wird deutlich, dass in Bonn mehr als drei Viertel der Verkaufsflächen in städtebaulich integrierten Lagen14 (rd. 61 % in ZVB, rd. 18 % in sonstigen städtebaulich integrierten Lagen) verortet sind. Dement- sprechend befindet sich ein verhältnismäßig geringer Anteil von rd. 21 % der Ver- kaufsflächen in städtebaulich nicht integrierten Lagen15. Abbildung 13: Verkaufsfläche in Bonn nach Warengruppen und Lagebereichen Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; ZVB-Abgrenzung: BEZK 2008/2012; PBS = Papier, Büro-, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; Sonstiges = u. a. Kfz-Zubehör. 14 Die städtebaulich integrierte Lage wird nach dem Einzelhandelserlass NRW 2021 wie folgt definiert: „Städte- baulich integrierte Lagen in diesem Sinne zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Versorgung für die – insbe- sondere auch nicht motorisierte – Bevölkerung an möglichst gut erreichbaren Standorten sichern. Sie liegen daher innerhalb baulich verdichteter Siedlungszusammenhänge mit wesentlichen Wohnanteilen oder direkt angrenzend und verfügen in aller Regel über eine ortsübliche Anbindung an den öffentlichen Personennahver- kehr (ÖPNV)“. 15 Die städtebaulich nicht integrierte Lage wird nach dem Einzelhandelserlass NRW 2021 wie folgt definiert: „Standorte, die hingegen nicht in einer derart typischen zentralen und für die Wohnbevölkerung allgemein gut erreichbaren Lage liegen, dürften nicht als städtebaulich integriert anzusehen sein. So ist ein Standort städ- tebaulich eindeutig nicht integriert, der ausschließlich oder weit- bzw. überwiegend durch gewerbliche, wohn- fremde Nutzungen umgeben ist“. 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 Nahrungs- und Genussmittel Drogerie/Parfümerie/Kosmetik, Apotheken Blumen, zoologischer Bedarf PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher Bekleidung Schuhe/Lederwaren Pflanzen/Gartenbedarf Baumarktsortiment i.e.S. GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör Spielwaren/Basteln/Hobby/Musikinstrumente Sportartikel/Fahrräder/Camping Medizinische und orthopädische Artikel/Optik Teppiche/Gardinen/Dekostoffe/Sicht- und Sonnenschutz Bettwaren, Haus-/Bett-/Tischwäsche Möbel Elektro/ Leuchten/Haushaltsgeräte Neue Medien/Unterhaltungselektronik Uhren/Schmuck Sonstiges A-Zentrum B-Zentrum C-Zentrum D-Zentrum städtebaulich integrierte Lage städtebaulich nicht integrierte LageSeite 40 von 318 Inhaltsverzeichnis 37 In den zentralen Versorgungsbereichen sind 1.175 Betriebe mit rd. 265.700 m² Ver- kaufsfläche (61 %) verortet. Angeboten werden an diesen Standorten überwie- gend zentrenrelevante sowie zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente16 (insbesondere Bekleidung und Nahrungs- und Genussmittel). An städtebaulich integrierten Standorten sind 392 Betriebe mit rd. 78.100 m² Ver- kaufsfläche (18 %) verortet. Angeboten wird an diesen Standorten insbesondere das Sortiment Nahrungs- und Genussmittel. 104 Betriebe mit rd. 21 % der Gesamtverkaufsfläche sind in städtebaulich nicht integrierten Lagen verortet. Hier vorzufinden sind insbesondere Einzelhandelsbe- triebe mit intensivem Flächenbedarf und in der Hauptsache mit nicht zentrenre- levantem Hauptsortiment wie Bau- und Gartenmärkte. Darüber hinaus sind auch einige großflächige Anbieter des Sortiments Nahrungs- und Genussmittel in nicht integrierten Lagen verortet. Hinsichtlich der zentralen Versorgungsbereiche (Grundlage BEZK 2008/2012) werden deutliche Unterschiede in den Verkaufsflächendimensionierungen ersicht- lich (siehe nachstehende Abbildungen). Detaillierte Informationen zu den Zentren (auch den Verkaufsflächen der einzelnen Zentren) sind den Steckbriefen in Kapitel 6.2 zu entnehmen. Abbildung 14: Verkaufsflächen nach Bedarfsstufen A- und B-Zentren Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; ZVB-Abgrenzung: BEZK 2008/2012. 16 Nahversorgungsrelevante Sortimente sind immer auch zentrenrelevant. Nachfolgend abgekürzt als nahversor- gungsrelevant. 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 A-Zentrum Bonn B-Zentrum Bad Godesberg B-Zentrum Beuel B-Zentrum Duisdorf Nahrungs- und Genussmittel sonstiger kurzfristiger Bedarfsbereich mittelfristiger Bedarfsbereich langfristiger BedarfsbereichSeite 41 von 318 Inhaltsverzeichnis 38 Abbildung 15: Verkaufsflächen nach Bedarfsstufen C-Zentren Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; ZVB-Abgrenzung: BEZK 2008/2012 Abbildung 16: Verkaufsflächen nach Bedarfsstufen D-Zentren Quelle: Darstellung Stadt + Handel; Verkaufsfläche: Erhebung Stadt + Handel 01-04/2023; ZVB-Abgrenzung: BEZK 2008/2012. 3.4 UMSATZ UND ZENTRALITÄT Die Ermittlung der aktuellen Umsätze17 im Einzelhandel von Bonn basiert sowohl auf allgemeinen als auch auf für die Stadt Bonn spezifizierten angebots- und nachfrageseitigen Eingangsparametern. Als Ausgangsbasis der Umsatzschätzung dienen Stadt + Handel vorlie- gende durchschnittlichen Flächenproduktivitäten der Vertriebsformen so- wie spezifische Kennwerte einzelner Anbieter. Das umfangreiche Daten- portfolio von Stadt + Handel wird laufend entsprechend der Werte aus der Fachliteratur (u. a. EHI Handel aktuell, Hahn Retail Real Estate Report, IFH/BBE Struktur- und Marktdaten) aktualisiert. 17 Umsätze nachfolgend angegeben als Brutto-Jahresumsatz. 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 C-Zentrum Auerberg Pariser Str. C-Zentrum Brüser Berg C-Zentrum Endenich C-Zentrum Kessenich C-Zentrum Mehlem C-Zentrum Neu-Tannenbusch C-Zentrum Nordstadt C-Zentrum Oberkassel C-Zentrum Plittersdorf C-Zentrum Poppelsdorf C-Zentrum Pützchen C-Zentrum Südstadt Nahrungs- und Genussmittel sonstiger kurzfristiger Bedarfsbereich mittelfristiger Bedarfsbereich langfristiger Bedarfsbereich 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 D-Zentrum Amerikanische Siedlung D-Zentrum Auerberg Kölnstr. D-Zentrum Beuel-Ost D-Zentrum Dottendorf D-Zentrum Dransdorf D-Zentrum Finkenhof D-Zentrum Friesdorf D-Zentrum Heiderhof D-Zentrum Hoholz D-Zentrum Holzlar D-Zentrum Ippendorf D-Zentrum Lannesdorf D-Zentrum Lengsdorf D-Zentrum LiKüRa D-Zentrum Medinghoven D-Zentrum Pennenfeld D-Zentrum Rheindorfer Vorstadt D-Zentrum Röttgen D-Zentrum Rüngsdorf D-Zentrum Venusberg D-Zentrum Vilich/Rheindorf Clemensstraße D-Zentrum Vilich/Rheindorf Gartenstraße D-Zentrum Vor dem Koblenzer Tor D-Zentrum Weststadt Nahrungs- und Genussmittel sonstiger kurzfristiger Bedarfsbereich mittelfristiger Bedarfsbereich langfristiger BedarfsbereichSeite 42 von 318 Inhaltsverzeichnis 39 Durch die Vor-Ort-Begehungen im Rahmen der Bestandserhebung konnte neben der Erfassung der Verkaufsflächen je Sortimentsgruppe zudem die konkrete Situation vor Ort berücksichtigt werden. So fließen in Einzelfällen zum einen die Qualität der jeweiligen mikroräumlichen Standortrahmen- bedingungen und zum anderen die mit Blick auf das mögliche Umsatzpo- tenzial relevante Qualität der jeweiligen siedlungsstrukturellen Lage in die Umsatzberechnung der Betriebe mit ein. Die über die zuvor dargestellten Arbeitsschritte ermittelten sortiments- spezifischen Umsätze werden abschließend mit nachfrageseitigen Rah- menbedingungen (siehe dazu Kapitel 2.2.1) plausibilisiert. Dazu zählen ins- besondere die einzelhandelsrelevante Kaufkraft. Im Rahmen einer Recherche werden die relevanten Wettbewerbsstruktu- ren im engeren und weiteren Umfeld identifiziert und hinsichtlich ihrer Wechselwirkung mit den Angeboten in Bonn und dem Nahbereich beur- teilt. Dabei sind die Nahversorgungsstrukturen im engeren Umfeld sowie die großflächigen Einzelhandelsstandorte und Innenstädte der Nachbar- kommunen im weiteren Umfeld von besonderer Bedeutung. Insgesamt lässt sich hieraus ein gesamtstädtischer Einzelhandelsumsatz von rd. 1.936,6 Mio. Euro brutto je Jahr ermitteln. Gemessen an der vorhandenen ein- zelhandelsrelevanten Kaufkraft von rd. 2.532,5 Mrd. Euro ergibt sich somit eine Einzelhandelszentralität18 von rd. 76 %. Somit fließen rd. 24 % der Kaufkraft so- wohl an stationäre Einzelhandelsstrukturen außerhalb des Stadtgebiets sowie in den Onlinehandel ab. Diese ist angesichts der zentralörtlichen Funktion Bonns als Oberzentrum als unterdurchschnittlich zu bewerten. In einigen Warengruppen ergibt sich hieraus ein gewisser Handlungsbedarf zur Optimierung der Angebots- strukturen im Stadtgebiet (siehe Kapitel 5.1). Wie Tabelle 8 zu entnehmen ist, fällt die Zentralität in Bonn je nach Warengruppe sehr differenziert aus. 18 Die Einzelhandelszentralität (im Folgenden: Zentralität) ermittelt sich anhand der Relation aus dem Einzel- handelsumsatz einer Kommune oder sonstigen Gebietseinheit zur vor Ort vorhandenen einzelhandelsrelevan- ten Kaufkraft (Umsatz-Kaufkraft-Relation). Bei einem Wert von über 100 % sind im Saldo Kaufkraftzuflüsse, bei einem Wert unter 100 % dagegen im Saldo Kaufkraftabflüsse anzunehmen.Seite 43 von 318 Inhaltsverzeichnis 40 Tabelle 8: Angebots- und Nachfragedaten sowie Zentralitätswerte in Bonn Warengruppe Verkaufsfläche in m² Umsatz in Mio. Euro Kaufkraft in Mio. Euro Zentralität in % Nahrungs- und Genussmittel 122.400 869,8 1.026,6 85 Drogerie/Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken 28.200 170,2 175,2 97 Blumen, zoologischer Bedarf 8.300 28,2 45,7 62 PBS, Zeitungen/ Zeitschriften, Bücher 9.600 43,6 77,7 56 Kurzfristiger Bedarfsbereich 168.500 1.111,8 1.325,3 84 Bekleidung 80.100 243,1 191,8 127 Schuhe/Lederwaren 15.900 44,5 52,0 86 Pflanzen/Gartenbedarf 18.500 36,9 52,0 71 Baumarktsortiment i. e. S. 42.400 121,6 178,0 68 GPK/Hausrat/ Einrichtungszubehör 16.500 32
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de