252455-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Beueler Bütt
Kerndaten
- Nummer
- 252455-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Goetheallee Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252455-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-Anfrage: Beueler Bütt Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme Sportausschuss 20.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie viele der 31 vom TÜV festgestellten und innerhalb von 2 Jahren (bis Anfang 2024) zu beseitigenden Mängel sind tatsächlich zu welchen Kosten behoben worden? Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um durch den TÜV aufgezeigte Mängel handelt, sondern diese aus einer Bauwerksprüfung resultieren. Rein zahlenmäßig wurden 24 der kurzfristig abzuarbeitenden Mängel nicht behoben. Von diesen 24 noch nicht behobenen Mängeln beziehen sich 16 auf den Bereich Decke/ Abhangdecke Schwimmhalle. Die kritischsten Mängelpunkte hierbei waren/ sind die korrodierten Abhänger der Abhangdecke. Um auf den zeit- und kostenaufwendigen Austausch der Abhangdecke der Schwimmhalle zu verzichten, wurde eine statische Prüfung (Auszugsversuche) der Abhänger durchgeführt. Diese Untersuchung fand in der Schließzeit 2024 statt. Die Auszugsversuche haben ergeben, dass die Abhänger die erforderlichen Lasten aufnehmen können und somit ein Austausch –wie im Bauwerksbuch vorgegeben- nicht notwendig ist. Die Abhänger sollen laut Empfehlung des Statikers alle sechs Jahre erneut geprüft werden. Für die Behebung weiterer der v.g. 16 Mängel wäre der Rückbau der Abhangdecke Voraussetzung gewesen. Diese Mängel (Dämmung, Risse in Betondecke) sind jedoch statisch nicht relevant und wurden daher zurückgestellt, da hierfür eine längere Schließzeit des Bades notwendig würde. Da die Aufträge für diese Arbeiten im Rahmen des laufenden Bauunterhalts der letzten Jahre vergeben und nicht gesondert/ separat erfasst wurden, ist eine kurzfristige Aufstellung der Kosten für die bisherige Mängelbehebung nicht möglich. Die Verwaltung wird die diesbezügliche Information nachliefern. In 2023 fand eine Begehung mit einem Statiker statt, der das Gebäude unter Berücksichtigung des Bauwerksbuches begangen hat. Hierin wird bestätigt, dass die hochkritisch bewerteten Mängel der Bauwerksuntersuchung abgearbeitet wurden. Sein Bericht führt noch die zu begutachtenden Abhänger auf, die -wie vor erläutert- in 2024 geprüft wurden.Seite 1 von 3 Seite 2 2. Sofern die mit Frage 1 angesprochenen Defekte nicht behoben wurden: Um welche, bei Beseitigung wie viel schätzungsweise kostenden Mängel handelt es sich genau, aus welchen Gründen sind diese bis heute nicht behoben worden, besteht für deren Beseitigung eine Priorisierung und wenn ja welche? Die Schließzeit 2024 wurde, wie in Punkt 1 erläutert, dazu genutzt, um den aufwendigen Rückbau der Abhangdecke der Schwimmhalle zu verhindern. Erst als hier der positive Bescheid vorlag, wurde bzw. wird nun auch die weitere Mängelbeseitigung angegangen. Diese werden nun überwiegend in der nächsten Schließzeit bearbeitet, da hierfür eine Teilsperrung von Nutzungsbereichen erforderlich ist, die nicht in der Betriebszeit erfolgen sollen. Der Fokus liegt immer auf einer Vermeidung von Badschließungen. 3. Welche der mittelfristig zu beseitigenden Schäden sollen wann zu welchen vermutlich anfallenden Kosten behoben werden? Das Gebäude soll nur noch so lange betrieben werden, bis das Kombibad Ennertbad in Betrieb gehen kann. Es werden daher nur noch die Mängel beseitigt, die für den Betriebserhalt bzw. die Fortsetzung der Nutzung relevant sind. Da sich diese Maßnahmen noch in der Prüfung befinden, können hierfür derzeit noch keine Kosten benannt werden. 4. In welchen Bädern genau kann das bisher im Hallenbad an der Goetheallee durchgeführte Schulschwimmen in welchem Ausmaß noch stattfinden, wenn die Beueler Bütt wegen nicht behobener Mängel schließen muss? Eine Schließung der Beueler Bütt wegen nicht behobener Mängel könnte derzeit nicht kompensiert werden. Durch die sanierungsbedingte Schließung des Hardtbergbades sind alle Flächen in den anderen verfügbaren Bädern für das Schulschwimmen genutzt worden und darüber hinaus mussten bereits die Öffnungszeiten im Vormittagsbereich im Frankenbad für die Öffentlichkeit reduziert werden. 5. Wann beabsichtigt die Oberbürgermeisterin dem Rat die Aufhebung des aktuell gültigen Bebauungsplans, in dessen Geltungsbereich das Ennertbad fällt und der wegen einer Festsetzung zu den Geländehöhen mit Rechtsmängeln behaftet ist, vorzuschlagen? Die Aufhebung des inzident unwirksamen Bebauungsplans wird - unter Berücksichtigung der Zeitschiene zur Errichtung des Kombibades - innerhalb der verfügbaren personellen und zeitlichen Ressourcen erfolgen. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de