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252455-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Beueler Bütt

Nummer
252455-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Goetheallee Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Sportausschusses 20.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 20.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252455 BBB-Anfrage: Beueler Bütt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252455-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage: Beueler Bütt
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Sportausschuss 20.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Wie viele der 31 vom TÜV festgestellten und innerhalb von 2 Jahren
(bis Anfang 2024) zu beseitigenden Mängel sind tatsächlich zu welchen
Kosten behoben worden?
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um durch den TÜV
aufgezeigte Mängel handelt, sondern diese aus einer Bauwerksprüfung
resultieren.
Rein zahlenmäßig wurden 24 der kurzfristig abzuarbeitenden Mängel nicht
behoben.
Von diesen 24 noch nicht behobenen Mängeln beziehen sich 16 auf den
Bereich Decke/ Abhangdecke Schwimmhalle. Die kritischsten Mängelpunkte
hierbei waren/ sind die korrodierten Abhänger der Abhangdecke.
Um auf den zeit- und kostenaufwendigen Austausch der Abhangdecke der
Schwimmhalle zu verzichten, wurde eine statische Prüfung (Auszugsversuche)
der Abhänger durchgeführt. Diese Untersuchung fand in der Schließzeit 2024
statt. Die Auszugsversuche haben ergeben, dass die Abhänger die
erforderlichen Lasten aufnehmen können und somit ein Austausch –wie im
Bauwerksbuch vorgegeben- nicht notwendig ist. Die Abhänger sollen laut
Empfehlung des Statikers alle sechs Jahre erneut geprüft werden.
Für die Behebung weiterer der v.g. 16 Mängel wäre der Rückbau der
Abhangdecke Voraussetzung gewesen. Diese Mängel (Dämmung, Risse in
Betondecke) sind jedoch statisch nicht relevant und wurden daher
zurückgestellt, da hierfür eine längere Schließzeit des Bades notwendig würde.
Da die Aufträge für diese Arbeiten im Rahmen des laufenden Bauunterhalts der
letzten Jahre vergeben und nicht gesondert/ separat erfasst wurden, ist eine
kurzfristige Aufstellung der Kosten für die bisherige Mängelbehebung nicht
möglich. Die Verwaltung wird die diesbezügliche Information nachliefern.
In 2023 fand eine Begehung mit einem Statiker statt, der das Gebäude unter
Berücksichtigung des Bauwerksbuches begangen hat. Hierin wird bestätigt,
dass die hochkritisch bewerteten Mängel der Bauwerksuntersuchung
abgearbeitet wurden. Sein Bericht führt noch die zu begutachtenden Abhänger
auf, die -wie vor erläutert- in 2024 geprüft wurden.Seite 1 von 3
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2. Sofern die mit Frage 1 angesprochenen Defekte nicht behoben wurden:
Um welche, bei Beseitigung wie viel schätzungsweise kostenden Mängel
handelt es sich genau, aus welchen Gründen sind diese bis heute nicht
behoben worden, besteht für deren Beseitigung eine Priorisierung und
wenn ja welche?
Die Schließzeit 2024 wurde, wie in Punkt 1 erläutert, dazu genutzt, um den
aufwendigen Rückbau der Abhangdecke der Schwimmhalle zu verhindern.
Erst als hier der positive Bescheid vorlag, wurde bzw. wird nun auch die weitere
Mängelbeseitigung angegangen.
Diese werden nun überwiegend in der nächsten Schließzeit bearbeitet, da
hierfür eine Teilsperrung von Nutzungsbereichen erforderlich ist, die nicht in der
Betriebszeit erfolgen sollen. Der Fokus liegt immer auf einer Vermeidung von
Badschließungen.
3. Welche der mittelfristig zu beseitigenden Schäden sollen wann zu
welchen vermutlich anfallenden Kosten behoben werden?
Das Gebäude soll nur noch so lange betrieben werden, bis das Kombibad
Ennertbad in Betrieb gehen kann. Es werden daher nur noch die Mängel
beseitigt, die für den Betriebserhalt bzw. die Fortsetzung der Nutzung relevant
sind. Da sich diese Maßnahmen noch in der Prüfung befinden, können hierfür
derzeit noch keine Kosten benannt werden.
4. In welchen Bädern genau kann das bisher im Hallenbad an der
Goetheallee durchgeführte Schulschwimmen in welchem Ausmaß noch
stattfinden, wenn die Beueler Bütt wegen nicht behobener Mängel
schließen muss?
Eine Schließung der Beueler Bütt wegen nicht behobener Mängel könnte
derzeit nicht kompensiert werden. Durch die sanierungsbedingte Schließung
des Hardtbergbades sind alle Flächen in den anderen verfügbaren Bädern für
das Schulschwimmen genutzt worden und darüber hinaus mussten bereits die
Öffnungszeiten im Vormittagsbereich im Frankenbad für die Öffentlichkeit
reduziert werden.
5. Wann beabsichtigt die Oberbürgermeisterin dem Rat die Aufhebung
des aktuell gültigen Bebauungsplans, in dessen Geltungsbereich das
Ennertbad fällt und der wegen einer Festsetzung zu den Geländehöhen
mit Rechtsmängeln behaftet ist, vorzuschlagen?
Die Aufhebung des inzident unwirksamen Bebauungsplans wird - unter
Berücksichtigung der Zeitschiene zur Errichtung des Kombibades - innerhalb
der verfügbaren personellen und zeitlichen Ressourcen erfolgen.
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Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de