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252452-01 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zum Bürgerantrag: Verkehrsführung Bornheimer Straße im Kreuzungsbereich Hochstadenring/Guido-Westerwelle-Brücke

Nummer
252452-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Taunusstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Adolfstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252452 Bürgerantrag: Verkehrsführung Bornheimer Straße im Kreuzungsbereich Hochstadenring/Guido-Westerwelle-Brücke

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Beschlussvorlage
öffentlich
252452-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage zum Bürgerantrag: Verkehrsführung
Bornheimer Straße im Kreuzungsbereich
Hochstadenring/Guido-Westerwelle-Brücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger zu der Eingabe nach § 24 GO NRW (DS-Nr. 252452)
vom 24.06.2025 wird abgelehnt.
Begründung
Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner
Sitzung am 24.06.2025 den Bürgerantrag behandelt und angenommen. Daher
wird die Thematik der Bezirksvertretung Bonn mit dieser N-Vorlage zur Ent-
scheidung vorgelegt.
Der ursprüngliche Bürgerantrag (DS-Nr. 252452) lautete:
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hiermit, dass die Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße im
Kreuzungsbereich Hochstadenring / Guido- Westerwelle-Brücke, wie bei der
Beantragung der Fördermittel "Masterplan Innere Stadt für die Bornheimer
Straße", wie folgt realisiert wird:
Die Kreuzung an der Guido-Westerwelle-Brücke wird direkt, wie vom Rat für
den Städtebauförderantrag beschlossen, umgebaut.
Bornheimer Straße von Taunusstraße zu Adolfstraße (stadteinwärts): Nur
Rechtsabbieger auf die Guido-Westerwelle-Brücke. Ausnahme für Busse und
Fahrräder mit Geradeausfahrt stadteinwärts.
Adolfstraße zu Taunusstraße (stadtauswärts): Nur Rechtsabbieger auf Hoch-
stadenring. Ausnahme für Busse und Fahrräder mit Geradeausfahrt stadtaus-
wärts. Linksabbieger auf die Guido-Westerwelle-Brücke.Seite 1 von 2
Seite 2
Ich beantrage, dass die Verkehrsführung, so geändert wird, wie im Ratsbe-
schluss zum Umbau der Bornheimer Straße in 2020 beschlossen und wie in
einer Informationsveranstaltung den Anwohnern versprochen wurde.
Ich beantrage, die neue Verkehrsführung (notfalls mit Gelbmarkierungen) un-
mittelbar nach Fertigstellung des Umbaus der Bornheimer Straße im März die-
sen Jahres umzusetzen. Der Rat möge den Beschluss der Bezirksvertretung
Bonn vom 07.06.2022 (Drucksachen-Nummer 220661 Baureife Planung zur
Umgestaltung der Bornheimer Straße, siehe Genehmigung der Niederschrift
am 16.08.2022) unterstützen. In der korrigierten Niederschrift möchte die Be-
zirksvertretung, dass die Verkehrsregelung "direkt nach dem Ausbau vorge-
nommen wird.
Die Verwaltung begründet die ablehnende Beschlussempfehlung wie
folgt:
Der Berliner Platz, die Bornheimer Straße und der Hochstadenring sind ab-
schnittsweise Teile der klassifizierten Bundesstraße 56. Daher müssen nach
Beendigung der Baumaßnahme auf der Bornheimer Straße die Verkehrsrela-
tionen entlang dieses Straßenzuges zunächst wieder freigegeben werden, da-
mit diese ihre Verkehrsfunktion als Bundesstraße wieder erfüllen kann. Nach
Fertigstellung der Rampe vom Kreisverkehr am Alten Friedhof bis auf die Gui-
do-Westerwelle-Brücke kann der Bundesstraßenverlauf in diesem Abschnitt in
einem Widmungsverfahren wie geplant auf das neue Bauwerk verlagert werden
und die Bornheimer Straße abgestuft werden.
Am 17.06.2025 hat die Bezirksvertretung Bonn die DS-Nr. 253173 zur vorüber-
gehenden Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido-
Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße gemäß einem
Vorschlag der Verwaltung mit zusätzlichen Maßgaben beschlossen (Link zum
Beschlusstext).
Die ausführliche Begründung der Beschlussvorlage entspricht einer ablehnen-
den Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag. Aus Sicht der Verwaltung ist mit
dem o.g. Beschluss die Beratung über den vorliegenden Antrag überholt bzw.
das Votum des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom
24.06.2025 widerspricht dem o.g. Beschluss der Bezirksvertretung vom
17.06.2025. Die Verwaltung setzt derzeit die von der Bezirksvertretung be-
schlossenen Maßnahmen zur Verkehrsführung im Bereich des Straßenzugs
der Bornheimer Straße um.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de