252452-01 · Beschlussvorlage
N-Vorlage zum Bürgerantrag: Verkehrsführung Bornheimer Straße im Kreuzungsbereich Hochstadenring/Guido-Westerwelle-Brücke
Kerndaten
- Nummer
- 252452-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Guido-Westerwelle-Brücke Hauptort
- Bornheimer Straße
- Hochstadenring
- Taunusstraße
- Adolfstraße
- Berliner Platz
- Am Alten Friedhof
- Thomastraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 252452-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage zum Bürgerantrag: Verkehrsführung Bornheimer Straße im Kreuzungsbereich Hochstadenring/Guido-Westerwelle-Brücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu der Eingabe nach § 24 GO NRW (DS-Nr. 252452) vom 24.06.2025 wird abgelehnt. Begründung Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 den Bürgerantrag behandelt und angenommen. Daher wird die Thematik der Bezirksvertretung Bonn mit dieser N-Vorlage zur Ent- scheidung vorgelegt. Der ursprüngliche Bürgerantrag (DS-Nr. 252452) lautete: Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hiermit, dass die Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße im Kreuzungsbereich Hochstadenring / Guido- Westerwelle-Brücke, wie bei der Beantragung der Fördermittel "Masterplan Innere Stadt für die Bornheimer Straße", wie folgt realisiert wird: Die Kreuzung an der Guido-Westerwelle-Brücke wird direkt, wie vom Rat für den Städtebauförderantrag beschlossen, umgebaut. Bornheimer Straße von Taunusstraße zu Adolfstraße (stadteinwärts): Nur Rechtsabbieger auf die Guido-Westerwelle-Brücke. Ausnahme für Busse und Fahrräder mit Geradeausfahrt stadteinwärts. Adolfstraße zu Taunusstraße (stadtauswärts): Nur Rechtsabbieger auf Hoch- stadenring. Ausnahme für Busse und Fahrräder mit Geradeausfahrt stadtaus- wärts. Linksabbieger auf die Guido-Westerwelle-Brücke.Seite 1 von 2 Seite 2 Ich beantrage, dass die Verkehrsführung, so geändert wird, wie im Ratsbe- schluss zum Umbau der Bornheimer Straße in 2020 beschlossen und wie in einer Informationsveranstaltung den Anwohnern versprochen wurde. Ich beantrage, die neue Verkehrsführung (notfalls mit Gelbmarkierungen) un- mittelbar nach Fertigstellung des Umbaus der Bornheimer Straße im März die- sen Jahres umzusetzen. Der Rat möge den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 07.06.2022 (Drucksachen-Nummer 220661 Baureife Planung zur Umgestaltung der Bornheimer Straße, siehe Genehmigung der Niederschrift am 16.08.2022) unterstützen. In der korrigierten Niederschrift möchte die Be- zirksvertretung, dass die Verkehrsregelung "direkt nach dem Ausbau vorge- nommen wird. Die Verwaltung begründet die ablehnende Beschlussempfehlung wie folgt: Der Berliner Platz, die Bornheimer Straße und der Hochstadenring sind ab- schnittsweise Teile der klassifizierten Bundesstraße 56. Daher müssen nach Beendigung der Baumaßnahme auf der Bornheimer Straße die Verkehrsrela- tionen entlang dieses Straßenzuges zunächst wieder freigegeben werden, da- mit diese ihre Verkehrsfunktion als Bundesstraße wieder erfüllen kann. Nach Fertigstellung der Rampe vom Kreisverkehr am Alten Friedhof bis auf die Gui- do-Westerwelle-Brücke kann der Bundesstraßenverlauf in diesem Abschnitt in einem Widmungsverfahren wie geplant auf das neue Bauwerk verlagert werden und die Bornheimer Straße abgestuft werden. Am 17.06.2025 hat die Bezirksvertretung Bonn die DS-Nr. 253173 zur vorüber- gehenden Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße und der Guido- Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße gemäß einem Vorschlag der Verwaltung mit zusätzlichen Maßgaben beschlossen (Link zum Beschlusstext). Die ausführliche Begründung der Beschlussvorlage entspricht einer ablehnen- den Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag. Aus Sicht der Verwaltung ist mit dem o.g. Beschluss die Beratung über den vorliegenden Antrag überholt bzw. das Votum des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 24.06.2025 widerspricht dem o.g. Beschluss der Bezirksvertretung vom 17.06.2025. Die Verwaltung setzt derzeit die von der Bezirksvertretung be- schlossenen Maßnahmen zur Verkehrsführung im Bereich des Straßenzugs der Bornheimer Straße um. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de