252440 · Mitteilungsvorlage
Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune"
Kerndaten
- Nummer
- 252440
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Waldau
- Friedrich-Ebert-Brücke
- Am Stadion
- Pennenfeld
- Bonn
- Beuel
- Rheinaue
- Ennert
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252440 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune" Beratungsfolge Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 07.03.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 12.11.2024 hat der Rat der Stadt Bonn den Aktionsplan zur „Kinderfreundlichen Kommune“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und die Verwaltung kinder- und jugendfreundlicher zu gestalten. Dafür wurden verschiedene Maßnahmen in Form von Steckbriefen erarbeitet und beschlossen. Die Verwaltung setzt diese in den kommenden drei Jahren um. Der Verein "Kinderfreundliche Kommunen", der den Prozess begleitet, hat den Plan geprüft und zugestimmt, dass Bonn das Siegel bekommt. Im März wird es eine feierliche Siegelübergabe geben. Der vollständige Aktionsplan ist dieser Mitteilungsvorlage als Anhang beigefügt. Anlage/n 1 202409_Aktionsplan KfK_final (öffentlich)Seite 1 von 49 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune Bonn 2025-2027 Inhalt Aufwachsen in Bonn – Rahmenbedingungen und Herausforderungen.................................................. 3 Der Weg zur „Kinderfreundlichen Kommune“ Bonn .............................................................................. 4 Bestandsaufnahme .............................................................................................................................. 5 Verwaltungsfragebogen .................................................................................................................. 5 Kinder- und Jugendbefragung ......................................................................................................... 6 Die Erstellung des Aktionsplans .......................................................................................................... 7 Schwerpunkte im Programm ................................................................................................................... 7 Vorrang des Kindeswohls .................................................................................................................... 7 Kinderfreundliche Rahmenbedingungen ............................................................................................ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ......................................................................................... 9 Information und Monitoring ............................................................................................................. 10 Maßnahmen .......................................................................................................................................... 11 1. Vorrang des Kindeswohls .......................................................................................................... 12 1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden ............................................................ 12 1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche ........................................................... 14 1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen ................................................................... 16 1.4. Passgenauere Gesundheitsförderung ............................................................................... 18 1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen............................................. 19 1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für geflüchtete Kinder in ............................. 21 Gemeinschaftsunterkünften ......................................................................................................... 21 1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität von Kindern und Jugendlichen auf Schulwegen.................................................................................................................................... 23 1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der Bedarfe von Schüler*innen ................................................................................................................................ 25 1.9. Safety Walks ...................................................................................................................... 27 2. Kinderfreundliche Rahmenbedingungen .................................................................................. 29 2.1. Prüfung der Kinderinteressen ........................................................................................... 29 2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten ............................................ 30 2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche........................................................................... 31 2.4. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros.................................................. 33 3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ............................................................................... 34 3.1. Regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen ...................................................................... 34 3.2. Informationen über Beteiligung und politische Beschlüsse ................................................... 36Seite 2 von 49 2 3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats ........................................................................... 38 3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verkehrs- und Bauleitplanungen ............. 40 4. Recht auf Information und Monitoring ..................................................................................... 42 4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur Information von Kindern und Jugendlichen in Bonn........................................................................................................................................... 42 4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur ....................................................................... 44 4.3. Integrierte Sozialberichterstattung ........................................................................................ 46 Fazit und Ausblick .................................................................................................................................. 48Seite 3 von 49 3 Aufwachsen in Bonn – Rahmenbedingungen und Herausforderungen Die Bundesstadt Bonn ist eine kreisfreie Großstadt im Süden von Nordrhein-Westfalen und zweiter Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. Mit 347.529 Einwohner*innen gehört Bonn zu den zwanzig größten Städten Deutschlands. Auf beiden Seiten des Rheins, aufgeteilt in vier Bezirke und insgesamt 51 lebendige Stadtteile verteilt sich Bonn über eine Fläche von ca. 141 km². Bonn gehört dem Regierungsbezirk der Bezirksregierung Köln an, die die Kommunalaufsicht u.a. über den Haushalt der Stadt Bonn sowie die Schulaufsicht über die Bonner Schulen ausübt. In Bonn leben 56.415 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, was 16,9 Prozent der Bevölkerung entspricht. Im Bezirk Bad Godesberg ist der Anteil mit 18,6 Prozent am höchsten, im Bezirk Bonn mit 15,2 Prozent am niedrigsten. Von den 0-18-Jährigen in Bonn lebenden Kindern und Jugendlichen haben 37 Prozent einen Migrationshintergrund. Außerdem leben im Stadtgebiet 4.129 geflüchtete Kinder und Jugendliche. Die Kinderarmutsrate in Bonn beträgt 20,1 Prozent. In Bonn gibt es 52 Grundschulen und 35 weiterführende Schulen sowie acht Förderschulen, zwei Waldorfschulen und zwei Weiterbildungskollegs. Im Schuljahr 2023/24 waren 9.726 Plätze im Offenen Ganztag (OGS) vorhanden, was einer Versorgungsquote von 75 Prozent in den Grund- und Förderschulen entspricht. Im Schuljahr 2024/25 sollen noch einmal etwa 400 Plätze ergänzt werden, sodass über 10.000 OGS-Plätze bereitgestellt werden können. Im Bereich der frühkindlichen Bildung hat Bonn 218 Kitas und ca. 1470 Plätze in der Kindertagespflege. Die Versorgungsquote lag im Kindergartenjahr 2023/24 für Kinder unter drei Jahren bei 48,7 Prozent. Die vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Zielversorgungsquote (58 Prozent) konnte bisher nicht erreicht werden, wird jedoch beibehalten. Hierzu fehlen noch rund 890 U3-Betreuungsplätze. In den kommenden Jahren müssen über 1.000 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen werden. Aktuell sind rund 35 Neubauten geplant. Die Stadt Bonn bietet mit über 300 öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen und 45 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen seinen jungen Einwohner*innen bereits ein breites Angebot für Spiel, Freizeit und Erholung. Im Vergleich besitzt die Stadt Bonn mit 147m² kommunaler Grünfläche/Einwohner*innen überdurchschnittlich viele Grün- und Erholungsflächen. Beliebte Ziele für Kinder, Jugendliche und Familien sind hier z.B. die Rheinaue, das Naturschutzgebiet Ennert oder die Waldau.Seite 4 von 49 4 Der Weg zur „Kinderfreundlichen Kommune“ Bonn Am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, dass Bonn am Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ teilnimmt (DS 2219751). Kinder, Jugendliche und junge Familien sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Stadt. Kommunen kommt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene eine zentrale Rolle zu, womit der Grundstein für eine nachhaltige kinderfreundliche Entwicklung gelegt wird. Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ wird durch den gleichnamigen Verein begleitet, der vom Deutschen Kinderhilfswerk und von UNICEF getragen wird. Durch die Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ macht Bonn das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen sowie der kommenden Generationen zum Maßstab. Die Stadt stellt sich einer externen und unabhängigen Überprüfung und kann so seinen Bürger*innen, und auch über die Stadtgrenzen hinaus, zeigen, dass die Rechte, Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen in der Stadt(-verwaltung) einen sehr hohen Stellenwert haben. Es ist klar, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eine verbindliche und langfristige Aufgabe ist. Mit diesem Aktionsplan verpflichtet sich die Stadt Bonn dazu, das geltende Recht der UN- Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen und ihr Verhaltungshandeln daran auszurichten. 1 https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2008685 08.12.22 Ratsbeschluss 27.02.23 Vertragsunterzeichnung April - Oktober 23 Bestandsaufnahme November 23 - März 24 Auswertung Empfehlungen April - Juni 24 Erarbeitung des Aktionsplans Juli - September 24 Prüfung des Aktionsplans Oktober - Dezember 24 politische Beratung vrsl. Anfang 2025 Siegelerhalt 2025 - 2027 UmsetzungSeite 5 von 49 5 Bestandsaufnahme Nach Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Oberbürgermeisterin Katja Dörner und dem Verein Kinderfreundliche Kommunen im Februar 2023 konnte die erste Phase im Verfahren, die Bestandsaufnahme beginnen. Hierzu gehörte im ersten Schritt ein umfangreicher Verwaltungsfragebogen, der durch eine Abfrage in vielen Ämtern und Abteilungen der Stadtverwaltung ein breites Bild der bereits bestehenden Rahmenbedingungen und Angebote im Kontext der Kinderrechte liefern konnte. Da die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im gesamten Verfahren ein zentraler Baustein ist, bestand die andere Hälfte der Bestandsaufnahme aus einer Kinder- und Jugendbeteiligung in Form von zwei Befragungen. Die Ergebnisse aller Erhebungen stellten der Verein Kinderfreundliche Kommunen und die Sachverständigen im Rahmen eines Vor-Ort- Gesprächs vor. In diesem Kontext konnten Rückfragen beantwortet und Ergänzungen besprochen werden. Auf Basis dieser umfassenden Ergebnisanalyse wurde der Stadt Bonn ein umfangreiches Empfehlungsdokument zur Verfügung gestellt. Verwaltungsfragebogen Der Verein Kinderfreundliche Kommunen leitet aus der UN-Kinderrechtskonvention vier Schwerpunkte ab, die die Kinder- und Jugendfreundlichkeit einer Kommune auszeichnen: 1) Vorrang des Kindeswohls 2) Kinderfreundliche Rahmenbedingungen 3) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 4) Recht auf Information und Monitoring In einem umfangreichen Verwaltungsfragebogen wurden die Strukturen und Angebote erhoben, die in diesen vier Schwerpunkten in Bonn bereits vorhanden sind. In der Auswertung des Verwaltungsfragebogens hat Bonn von insgesamt 333 Punkten 164,5 Punkte erreicht (55 Prozent). Alle Schwerpunkte wurden vom Verein als „gut bis sehr gut“ umgesetzt eingeschätzt. Dennoch gibt es noch einige Potentiale, insbesondere in den drei letztgenannten Schwerpunkten. Ausführliche Analysen können bei Bedarf angefordert werden. Aufgeteilt auf die vier Schwerpunkte stellt sich die Verteilung folgendermaßen dar:Seite 6 von 49 6 Kinder- und Jugendbefragung Im Rahmen der durch das Programm vorgegebenen Kinderbefragung konnten 1.127 Kinder zwischen 9 und 13 Jahren befragt werden. Die Befragung wurde zwischen März und Juni 2023 an insgesamt 14 Schulen2 mit Unterstützung der Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und der UNICEF-Ortsgruppe durchgeführt. Darüber hinaus wurde zwischen August und Oktober 2023 eine Online-Jugendbefragung an Schulen und Jugendzentren beworben, die 1.020 Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren erreichte. Die Fragebögen für die unterschiedlichen Zielgruppen waren nicht in allen Fragen identisch. Dennoch konnten einige Themenbereiche für beide Altersgruppen ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Befragungen bilden eine zentrale Grundlage für die Entwicklung der Maßnahmen dieses Aktionsplans. Die ausführlichen Ergebnisse für beide Befragungen können unter www.bonn.de/jugendbefragung nachgelesen werden. Daher wird hier nur eine kurze Zusammenfassung gegeben. Die meisten befragten Kinder und Jugendlichen kennen ihre Rechte (63 Prozent der befragten Kinder und 80 Prozent der Jugendlichen). Positiv hervorzuheben ist, dass 86 Prozent der befragten Jugendlichen (eher) gerne in Bonn leben. Nur 57 Prozent jedoch finden, dass Bonn eine jugendfreundliche Stadt ist. Verbesserungsbedarf wird bei den befragten Kindern und Jugendlichen insbesondere in folgenden Bereichen gesehen: 1) Aufenthaltsorte und Freizeitangebote Beide Altersgruppen wünschen sich mehr Aufenthaltsorte bzw. Treffpunkte und Grünflächen, um zu chillen oder sich mit Freund*innen zu treffen. Auch der Bedarf nach mehr Sportmöglichkeiten und Spielplätzen, auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, ist ausgeprägt. 2) Mobilität Viele der befragten Jugendlichen wünschen sich mehr und sicherere Radwege sowie zuverlässigeren ÖPNV. 3) Stadtbild und Wohlbefinden Das Stadtbild wird von vielen der befragten Jugendlichen bereits positiv hervorgehoben. Auch die jüngeren Kinder bewerten ihren Wohnort insgesamt sehr positiv. Andererseits wünschen sie sich mehr Sauberkeit auf öffentlichen Plätzen und Spiel- und Sportplätzen. 4) Preissituation der Freizeitangebote für Jugendliche Es gibt den Wunsch nach mehr kostengünstigen oder sogar kostenfreien Angeboten für Jugendliche, damit mehr Teilhabe für mehr Kinder und Jugendliche möglich ist. 5) Beteiligung und Mitbestimmung Von den jüngeren Kindern geben 87 Prozent an, dass sie bei Themen ihres Wohnorts nie (65 Prozent) oder nur selten (23 Prozent) mitbestimmen können und bewerten die Möglichkeiten, mitbestimmen zu können, am schlechtesten. Knapp die Hälfte der Jugendlichen weiß nicht, an wen sie sich wenden können, wenn sie in Bonn etwas verändern möchten. Knapp 60 Prozent der befragten Jugendlichen wünschen sich digitale Formen der Beteiligung (Befragung über social media, eine App oder eine Website), knapp ein Drittel nennt die Schule als guten Ort, um Befragungen durchzuführen. Von den genannten Optionen wird altersübergreifend social media als häufigster Wunsch geäußert. 2 davon sieben Grundschulen und jeweils zwei Gymnasien, Gesamt- und Förderschulen sowie eine HauptschuleSeite 7 von 49 7 Die Erstellung des Aktionsplans Auf Basis der Bestandsanalyse und den Diskussionen im Vor-Ort-Gespräch wurden auf Bonn zugeschnittene Empfehlungen vom Verein Kinderfreundliche Kommunen und den drei zuständigen Sachverständigen Claudia Kittel, Stefanie Schwalger und Dr. Christiane Richard-Elsner erarbeitet. Diese stellten die Grundlage der Maßnahmen des Aktionsplans dar. Nach einer Aufbereitung durch die Steuerungsgruppe fand im Mai 2024 zunächst ein Workshop mit 27 Jugendlichen statt. In diesem wurden die Empfehlungen, die Kinder und Jugendliche direkt betreffen, besprochen und durch die Jugendlichen nach ihrer Relevanz bewertet. In der Zusammenarbeit mit den Jugendlichen ist aufgefallen, dass sie einen weiten Blick auch auf andere Zielgruppen haben und sich der Tatsache bewusst sind, dass einige der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur für sie selbst, sondern auch für erwachsene oder ältere Menschen von Vorteil sind. Sie haben bereits erste Umsetzungsideen und Hinweise für die Konkretisierung der Maßnahmen geben können. Anschließend fand der sogenannte Zielfindungsworkshop statt. An diesem haben insgesamt 35 Personen teilgenommen, darunter Vertretungen verschiedener Abteilungen und Ämtern aus allen Dezernaten der Stadtverwaltung sowie Vertreter*innen verschiedener Institutionen und Gremien aus der sozialen Landschaft in Bonn. Die durch die Jugendlichen bereits bewerteten Empfehlungen wurden fachlich auf ihre Umsetzbarkeit und Passung für Bonn beurteilt und ebenfalls nach ihrer Relevanz für Bonn bewertet. Das Voting der Erwachsenen deckte sich fast gänzlich mit der Einschätzung der Jugendlichen. Durch das Ranking beider Gruppen decken die ausgewählten Maßnahmen alle vier Schwerpunkte ab und bilden eine gute Mischung in Bezug auf die Auswahlkriterien, u.a. Art der Maßnahme (konzeptionell, strukturell, Projekt), Abstraktionslevel, Aufwand, Umsetzungsdauer usw. Die insgesamt 20 Maßnahmen wurden anschließend in den jeweils zuständigen Fachämtern konkretisiert und im Lenkungsausschuss Soziale Gerechtigkeit abgestimmt. Nach Entscheidung durch den Verwaltungsvorstand und der positiven Prüfung durch den Verein und die Sachverständigen wird der Aktionsplan den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Schwerpunkte im Programm Insgesamt legt der Verein Kinderfreundliche Kommunen vier Schwerpunkte fest, die sich aus der UN- Kinderrechtskonvention ableiten. Zunächst sollen überblickartig die Schwerpunkte erläutert und entsprechend die Situation in Bonn dargestellt werden. Anschließend folgen die Maßnahmen, die den jeweiligen Schwerpunkten zugeordnet sind. Für jeden Schwerpunkt gibt es ein übergeordnetes +iel. Vorrang des Kindeswohls Leitziel: Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind bei allen sie betreffenden Entscheidungen bekannt und werden, wo möglich, vorrangig berücksichtigt. Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, in der es um die „best interests of the child“ geht. Hervorzuheben ist, dass hier eine Erweiterung des Begriffs „Kindeswohl“ angewendet wird und es nicht nur darum geht, eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Das Kindeswohl umfasst also alle Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen: die gesundheitlichen Rahmenbedingungen und den Schutz vor Gewalt genauso wie die Bildungs- und Betreuungsqualitäten sowie Räume zum Bewegen, Spielen und zur Freizeit. Gemeint ist, dass bei allen Entscheidungen, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, ihre Interessen ein Gesichtspunkt sind, der, bei Abwägung aller unterschiedlichen Interessen, vorrangig zu berücksichtigen ist.Seite 8 von 49 8 Die Stadt Bonn hat kein explizites Leitbild zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Das Leitbild „Bonn. Gemeinsam wachsen“3, welches im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ erstellt wurde, bietet jedoch eine gute und verbindliche Grundlage für die gemeinsame Arbeit aller Institutionen und Einrichtungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. In Bonn ist eine breite Netzwerkstruktur im Rahmen der Frühen Hilfen bereits seit langem etabliert. Auch Netzwerkstrukturen zur Kindergesundheit sind vorhanden. Im Rahmen des Programms „Kinderfreundliche Kommunen“ hat die Stadt Bonn im April 2024 einen Informationsworkshop „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ durchgeführt, in dem verschiedene Abteilungen aus allen Dezernaten vertreten waren. Hier wurde neben der UN-Kinderrechtskonvention selbst bei den Teilnehmenden insbesondere der Bezug zur eigenen Arbeitspraxis hergestellt. Solche Workshops oder Schulungen sind bisher nicht regelmäßige Praxis, weshalb Maßnahme 1.1. die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die UN-Kinderrechtskonvention in den Blick nimmt. Auch dieser Aktionsplan selbst legt einen zentralen Grundstein für dafür, das Kindeswohl bei Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Gemäß dem Richtwert des Bonner Spielplatzbedarfsplans 2022 besteht in Bezug auf Spiel- und Bolzplätze eine bedarfsgerechte quantitative Versorgung. In der Wahrnehmung vieler Kinder und Jugendlicher fehlen jedoch Plätze, an denen sie sich aufhalten können. Daher werden in den kommenden Jahren weitere öffentliche Plätze zu Aufenthaltsorten für Jugendliche gestaltet (vgl. Maßnahme 1.2.). Es gibt durch den Behindertenpolitischen Teilhabeplan und dessen Weiterentwicklung sowie durch verschiedene Träger und Netzwerke in der Stadt bereits viele Ansätze, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu verbessern. Dennoch gibt es hier Verbesserungsbedarf und durch die Ausweitung des Labels „Inklusion lebendig machen“ soll diesem begegnet werden (Maßnahme 1.5.). Hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt gibt es in Bonn bereits ein Schutzkonzept. Ergänzend hierzu soll zusammen mit Kindern und Jugendlichen in Form von Safety Walks (1.10.) erhoben werden, welche konkreten Räume und Orte für Kinder und Jugendliche als unsicher wahrgenommen werden und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Im Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls erreichte Bonn 106 von 159 Punkten, was 67 Prozent entspricht. Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Leitziel: In der Verwaltung der Stadt Bonn gibt es Strukturen, die dafür sorgen, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen bekannt sind und berücksichtigt werden. Die Kinderfreundlichen Rahmenbedingungen umfassen alle kommunalen Strukturen, Verfahren und Zuständigkeiten, die dazu beitragen, die Kinderrechte innerhalb der Stadt(-verwaltung) konkret umzusetzen. Ein Beispiel sind die Strukturen der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen. Diese soll Anlaufstelle sein und gleichzeitig die Schnittstelle und Verbindung zwischen den Kindern und Jugendlichen, der Verwaltung und der Politik. 3https://www.kinderstark.nrw/kommunen/bonn#:~:text=Gemeinsam Prozent20wachsen.&text=In Prozent20Bonn Prozent20sollen Prozent20alle Prozent20Kinder,inklusiven Prozent20und Prozent20vielf ProzentC3 ProzentA4ltigen Prozent20Bonner Prozent20StadtgesellschaftSeite 9 von 49 9 Seit vielen Jahren gibt es bereits eine Kinder- und Jugendbeauftragte. Die Empfehlung des Vereins Kinderfreundliche Kommunen und der Sachverständigen ist eine klare Aufwertung und Stärkung der Stelle (Maßnahme 2.2.). Dadurch können die Interessen von Kindern und Jugendlichen gebündelt in die Verwaltung hineingetragen und in relevanten Gremien und bei Entscheidungen vertreten werden. Durch eine stärkere Legitimation einer Kinder- und Jugendbeauftragten kann diese erst die Wirkung entfalten, die möglich und nötig ist. Auch die Stelle für die Koordination des Verfahrens „Kinderfreundliche Kommune“, angesiedelt im Programmbüro Soziale Gerechtigkeit im Dezernat der Oberbürgermeisterin, stärkt die Basis des kinderfreundlichen Verwaltungshandelns. So können durch eine Sensibilisierung der Verwaltungsmitarbeitenden und die Vernetzung der verschiedenen Fachbereiche langfristig Strukturen und standardisierte Prozesse entwickelt werden, die eine Wahrnehmung und Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im Verwaltungshandeln gewährleisten. Ein solch standardisierter Prozess ist die kürzlich eingeführte Prüfung aller Vorhaben der Stadt Bonn hinsichtlich einer stattfindenden Kinder- und Jugendbeteiligung. Daran anlehnend soll ein Prozess entwickelt werden, wie die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Entscheidungen standardisiert berücksichtigt werden können (Maßnahme 2.1.). Es gibt bereits an vielen Stellen eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Belangen von Kindern und Jugendlichen. Auch mit lokalen und überregionalen Kinderrechtsorganisationen arbeitet die Stadtverwaltung diesbezüglich gut zusammen. Die Stadt Bonn erzielte im Schwerpunkt Kinderfreundliche Rahmenbedingungen 22 von 49 Punkten, was 45 Prozent entspricht. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Leitziel: Kinder und Jugendliche werden an sie betreffende Entscheidungen zielgruppengemäß beteiligt. Die Beteiligung ist ein zentraler Baustein im gesamten Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ und betrifft vor allem Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder und Jugendliche sind Expert*innen für ihre eigene Lebenswelt. Somit ist es unabdingbar, sie in allen Entscheidungen, die sie betreffen, anzuhören und ihre Interessen bestmöglich zu berücksichtigen. Wichtig ist auch, ihnen eine Rückmeldung über die Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses zu geben sowie realistisch zu beantworten, ob ihre Wünsche umgesetzt werden können oder warum dies nicht möglich ist. Bereits in der Bestandsaufnahme und der Erstellung des Aktionsplans wurden die Stimmen von Kindern und Jugendlichen in besonderem Maße berücksichtigt. Im Dezember 2022 wurde das „Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ beschlossen. Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung begleitet den Prozess und evaluiert regelmäßig die Umsetzung. Für jedes Vorhaben der Stadtverwaltung müssen die jeweiligen Ämter beschreiben, inwiefern Kinder und Jugendliche beteiligt werden (oder, wenn keine Beteiligung vorgesehen ist, dies begründen). Auch die Leitlinien Bürgerbeteiligung werden diesbezüglich angepasst. Seit Februar 2024 ist der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Die Mitglieder stellen sicher, dass das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren berücksichtigt wird. Der Beirat hat außerdem die Aufgabe, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgebaut werden kann und wird dabei begleitet vom Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung. Einen eigenen Etat für den Jugendbeirat gibt es nicht. Es gibt derzeit keine Sitze für Kinder oder Jugendliche in den anderen kommunalen Gremien. Das JugendportalSeite 10 von 49 10 www.bonn-macht-mit.de/jugend soll sicherstellen, dass Jugendliche von ihrem erweiterten Mitspracherecht erfahren. In Bonn gibt es projektbezogene Beteiligungen, aber kaum offene Beteiligungsformate. Die Kommune informiert die Kinder und Jugendlichen noch nicht regelmäßig altersentsprechend über die Ergebnisse aus Beteiligungsprozessen. In beiden Befragungen wurde deutlich, dass viele der befragten Kinder und Jugendlichen sich nicht ausreichend beteiligt fühlen oder nicht wissen, wie sie mitbestimmen können. Daher soll sowohl die Information zu Beteiligungsprozessen, aber auch zu politischen Beschlüssen und Entscheidungen der Stadtverwaltung, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen, zielgruppengerecht(er) an sie herangetragen werden (Maßnahme 3.2.). Außerdem soll den Fachämtern durch eine zentrale Zuständigkeit in der Stabstelle Bürgerbeteiligung eine Befragung von Kindern und Jugendlichen erleichtert und somit dafür gesorgt werden, dass Kinder und Jugendliche stärker einbezogen werden und ihre Meinungen wiederum in die Verwaltung zurückgegeben werden (Maßnahme 3.1.). Im Schwerpunkt Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erreichte Bonn 29,5 von 69 Punkten und somit 43 Prozent. Information und Monitoring Leitziel: Kinder und Jugendliche können ihr Recht auf Information in Anspruch nehmen. Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Bonn ist auf Basis einer umfangreichen Datenlage bekannt und Grundlage für Entscheidungen. Um für Kinderrechte eintreten zu können, muss man sie kennen. Dies gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen. Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Staaten (und somit auch die Kommunen) dazu, die Kinderrechte allgemein bekannt zu machen. Durch die seit 2023 bestehenden Aktionstage Kinderrechte (Kinderrechtewochen) wird die Aufmerksamkeit mindestens einmal im Jahr gezielt auf die Kinderrechte gelenkt. In dieser Zeit finden viele verschiedene Aktionen in Bezug zu den Kinderrechten statt und im öffentlichen Raum werden die Kinderrechte präsent gemacht. Auch der geplante Platz der Kinderrechte wird eine dauerhafte Sichtbarkeit schaffen. Um nachhaltige Prozesse zu etablieren, soll in einem Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept entwickelt werden, wie die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen verstärkt über ihre Rechte, aber auch über sie betreffende Entscheidungen aufgeklärt werden kann (Maßnahme 4.1. zusammen mit 3.2.). In der Jugendbefragung wurde deutlich, dass Jugendliche sich mehr Informationen über Themen wie Schule, Ausbildung, Beruf u.ä. wünschen. Die Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur (Maßnahme 4.2.) begegnet diesem Bedarf. Ein strukturiertes wirkungsorientiertes Monitoring der Umsetzung der Kinderrechte findet bisher nicht statt. Hier soll eine integrierte Sozialberichterstattung mit dem Fokus auf die Situation der Kinder und Jugendlichen in Bonn eine Datengrundlage schaffen, um Bedarfe zu erkennen und entsprechende Angebote zu entwickeln. Auch das Programm der „Kinderfreundlichen Kommunen“ mit diesem Aktionsplan bietet ein gutes Instrument. In diesem Schwerpunkt wurden 7 von 22,5 möglichen Punkten erreicht (27 Prozent).Seite 11 von 49 11 Maßnahmen Aus den insgesamt 51 Empfehlungen des Vereins und der Sachverständigen hat die Stadt Bonn 20 Maßnahmen abgeleitet. Drei davon sind nicht vorrangig aus den Empfehlungen, sondern aus den Befragungen der Kinder und Jugendlichen abgeleitet (1.3, 1.9 und 4.2). Jedem Schwerpunkt ist ein Leitziel zugeordnet, auf das jede der darunter gefassten Maßnahmen auf unterschiedliche Weise einzahlt. Zusätzlich hat jede Maßnahme eigene Handlungsziele. • 1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden • 1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche • 1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen • 1.4. passgenauere Gesundheitsförderung • 1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen • 1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für geflüchtete Kinder in Gemeinschaftsunterkünften • 1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität von Kindern und Jugendlichen auf Schulwegen • 1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der Bedarfe von Schüler*innen • 1.9. Safety Walks Vorrang des Kindeswohls • 2.1. Prüfung der Kinderinteressen • 2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten • 2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche • 2.3. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros Kinderfreundliche Rahmenbedingungen • 3.1. regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen • 3.2. Informationen über Beteiligung und politische Beschlüsse • 3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats • 3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verkehrs- und Bauleitplanungen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen • 4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur Information von Kindern und Jugendlichen • 4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur • 4.3. integrierte Sozialberichterstattung Recht auf Information und MonitoringSeite 12 von 49 12 1. Vorrang des Kindeswohls Leitziel: Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind bei allen sie betreffenden Entscheidungen bekannt und werden, wo möglich, vorrangig berücksichtigt. 1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziele Sensibilisierung und Bewusstseinsschaffung der Mitarbeitenden für die Kinder- und Jugendrechte sowie die Bedarfe der Zielgruppe Verständnis der Mitarbeitenden für die Relevanz der UN-Kinderrechtskonvention für den eigenen Arbeitsbereich Maßnahmenbeschreibung Die Voraussetzung für die Umsetzung der Kinderrechte (im Arbeitsalltag) ist die Kenntnis darüber und ein Bewusstsein für den Zusammenhang zur eigenen Beschäftigung. Um diese Sensibilisierung herzustellen, sollen zwei Methoden verfolgt und miteinander verzahnt werden: 1) Es werden Schulungs- und Fortbildungsangebote zu verschiedenen Themen in Bezug auf die Kinderrechte konzipiert und gezielt Mitarbeitenden in den verschiedenen Ämtern angeboten. Die Konzeption erfolgt zunächst intern und kann perspektivisch durch externe Unterstützung begleitet oder (je nach Themenschwerpunkt) vollständig übernommen werden. Ein Baustein soll ein niedrigschwelliges Onlineangebot sein, in dem allgemein über Kinderrechte und Kindeswohlvorrang im Verwaltungshandeln informiert wird. Dieses Angebot soll möglichst viele Mitarbeitende aus unterschiedlichen Abteilungen erreichen. Eine darauf aufbauende Schulung/Fortbildung soll dann gezielte Themen aufgreifen und einen Praxisbezug zum Arbeitsalltag der jeweiligen Mitarbeitenden herstellen. 2) Als Grundlage für oder in Begleitung zu den Schulungen wird es einen Tag der Offenen Verwaltung für (Kinder und) Jugendliche geben. Hier besuchen Jugendliche an einem Tag verschiedene Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung. Die Mitarbeitenden stehen Rede und Antwort, haben Gelegenheit, ihre Tätigkeiten vorzustellen und werden unmittelbar damit konfrontiert, sich auch der Zielgruppe Kinder und Jugendliche für ihr Handeln bewusst zu werden. Somit kann bei den Mitarbeitenden ein Bezug zu den und ein Bewusstsein für die Kinder- und Jugendrechte sowie für die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen hergestellt werden und bei den Jugendlichen ein Wissen über das Arbeiten in der Stadtverwaltung, welches die Möglichkeiten der Stadt Bonn als Arbeitgeberin aufzeigt. Federführung Beteiligte Programmbüro Soziale Gerechtigkeit (Koordination KfK) Personal- und Organisationsamt (10) Schulamt (40) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)Seite 13 von 49 13 langfristig fast alle Ämter Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Konzipierung eines Onlineformats zum Thema Kinderrechte Konzipierung von Schulungen Vernetzung der Ämter für Schulungen und Austausch mit Jugendlichen Planung des Tags der Offenen Verwaltung schnellstmöglich dauerhaft Sachkosten Personalressourcen mit vorhandenem Budget realisierbar mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Bekanntheit und Attraktivität der Stadt Bonn als Arbeitgeberin neinSeite 14 von 49 14 1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziele Jugendliche (mit unterschiedlichen Bedürfnissen) fühlen sich im öffentlichen Raum willkommen freie bzw. ungenutzte Flächen werden attraktive Bewegungs- und Aufenthaltsorte für Jugendliche Maßnahmenbeschreibung Viele der Jugendlichen wünschen sich mehr Orte, an denen sie sich aufhalten und mit Freund*innen treffen können. Auch die Empfehlung der Sachverständigen ist es, den öffentlichen Raum stärker zu beleben und als Aufenthalts- und Bewegungsräume nutzbar zu machen. Zwei bis drei Flächen sollen im Umsetzungszeitraum von drei Jahren entsprechend der Bedarfe von Jugendlichen umgestaltet werden. 1) unterhalb der Friedrich-Ebert-Brücke: hier entsteht im ersten Bauabschnitt eine Parkour- und Skateanlage und es wäre noch ausreichend Platz für weitere Angebote, um den Ort zu einem attraktiven Treffpunkt für Jugendliche zu machen 2) ehemalige Kugelstoßanlage am Stadion Pennenfeld: Diese aktuell ungenutzte Fläche hinter dem Stadion eignet sich insbesondere durch ihre Lage (unmittelbare Nähe zum Jugendzentrum K7) sehr gut für diese Maßnahme und könnte durch die Schaffung von Bewegungs- und Spielangeboten zu einem attraktiven Treffpunkt für Kinder und Jugendliche werden 3) Eine dritte Fläche, voraussichtlich an einem der Sportplätze, wird noch ausgewählt. Bei Fläche Nr. 1 (Friedrich-Ebert-Brücke) wird mit Beschluss des Aktionsplans die Maßnahme gestartet. Für die anderen Flächen braucht es einen zusätzlichen Umsetzungsbeschluss, um nach einer Kinder- und Jugendbeteiligung und Planung entsprechende Mittel zu beantragen, wenn diese nicht durch Landes- oder Bundesfördermittel abgedeckt werden können. Unter Beteiligung von Jugendlichen entwickelt das Sport- und Bäderamt, wie die Fläche in Zukunft genutzt werden kann und welche Möglichkeiten es gibt, die Flächen als Aufenthalts- und Bewegungsorte attraktiver zu gestalten. Hier werden die unterschiedlichen Bedürfnisse von Jugendlichen mit und ohne Behinderung berücksichtigt. Das Sport- und Bäderamt prüft die Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit hin und setzt sie anschließend, wenn möglich, um. Federführung Beteiligte Sport- und Bäderamt (52) Amt für Integration und Vielfalt (05) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Gesundheitsamt (53) Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) Behinderten-GemeinschaftSeite 15 von 49 15 Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Auswahl von geeigneten Flächen Jugendbeteiligung Prüfung der Vorschläge Planung der Maßnahme(n) Umsetzung schnellstmöglich nach Beschluss drei Jahre Sachkosten Personalressourcen 200.000 Euro mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Nutzung bestehender Flächen Ergänzung bestehender Planungen und Umbauten neinSeite 16 von 49 16 1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen Schwerpunkt Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Wirkungsentfaltung kurz- bis mittelfristig Handlungsziele Die Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen sind sauberer (gehalten) und schaffen somit eine höhere Aufenthaltsqualität und Wertschätzung für alle Kinder und Jugendliche erkennen ihre eigene Verantwortung für die Ordnung und Sauberkeit solcher Orte Kinder und Jugendliche entwickeln im Rahmen der Umweltbildung ein Bewusstsein für Abfall(- entsorgung) Maßnahmenbeschreibung Der Wunsch vieler Jugendlicher aus der Befragung war es, die Sauberkeit an öffentlichen Orten, wie Spielplätzen u.a., zu erhöhen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist ein mehrstufiges Vorgehen erforderlich, da Spiel-, Sport- und Bolzplätze sowie Parks und Grünanlagen zwar im Konzept Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit behandelt wurden, jedoch in diesem Zusammenhang keine Sauberkeitsthemen aufgekommen sind. Im Rahmen der Safety Walks (1.10.) können durch die stattfindende Kinder- und Jugendbeteiligung Flächen und Plätzen identifiziert werden, an denen Maßnahmen im Rahmen von Sauberkeit besonders wichtig sind. Darauf basierend werden drei Maßnahmen verfolgt: 1) Ausbau der Spielplatzpatenschaften In der Koordination der Kinder- und Jugendbeauftragten liegt bereits die Betreuung von Spielplatzpat*innen. Dieses Ehrenamt soll stärker beworben und ausgeweitet werden. So können evtl. Missstände frühzeitig erkannt, gemeldet und behoben werden. 2) Cleanup-Aktionen Es ist bereits jederzeit möglich, eigene Müllsammelaktionen bei bonnorange anzumelden und mit Material ausgestattet zu werden. Dieses Angebot soll in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Schulen, Kitas, Jugendzentren usw.) stärker kommuniziert und beworben werden. Auch Wettbewerbe zwischen den Einrichtungen können eine Möglichkeit sein. 3) Ergänzung und Verschönerung von Mülleimern In Folge der Ergebnisse aus den Safety Walks werden, wo nötig und möglich, zusätzliche Abfallentsorgungsmöglichkeiten geschaffen (beispielsweise auch besondere, z.B. nur für Pizzakartons o.ä.). Außerdem wird geprüft, ob die Aktion, Mülleimer von Kindern und Jugendlichen individualisieren zu lassen, ausweitbar ist. Federführung Beteiligte für 1) Kinder- und Jugendbeauftragte für 2)+3) Koordination Kinderfreundliche Kommune Bürgerdienste (33) Schulamt (40) Quartiersmanagement (50) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) bonnorangeSeite 17 von 49 17 Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Identifikation relevanter Plätze durch Safety Walks Bewerbung der Spielplatzpatenschaften Bewerbung der Cleanup- Aktionen Sommer 2025 fortlaufend Sachkosten Personalressourcen mit vorhandenem Budget realisierbar mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Konzept für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit (Amt 33) Safety Walks (1.9.) neinSeite 18 von 49 18 1.4. Passgenauere Gesundheitsförderung Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls Wirkungsentfaltung mittelfristig Handlungsziele Bedarfsgerechte, gesundheitliche Fördermaßnahmen auf Verhaltens- und Verhältnisebene werden entwickelt und im schulischen, außerschulischen und Kita-Alltag der Kinder implementiert Die Maßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und es wird ggf. nachgesteuert Eine alltagstaugliche Gesundheitskompetenz der Kinder wird entwickelt und kindgerecht gefördert Gruppen/Kinder mit festgestelltem Bedarf erhalten bevorzugt Zugang zu den Fördermaßnahmen Maßnahmenbeschreibung Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen (und zahnärztlichen Reihenuntersuchungen) werden als Grundlage genutzt, um passgenaue Angebote im Rahmen der Gesundheitsförderung (z.B. Motorik, Sprachförderung usw.) zu entwickeln. Dazu wird eine Arbeitsgruppe mit Beteiligten aus Schul-, Jugend-, Gesundheits- und Sport- und Bäderamt sowie der Statistikstelle gegründet. Diese wertet die vorhandenen Gesundheitsdaten kleinteiliger aus und entwickelt auf dieser Basis entsprechende außerschulische (und schulische) Angebote gemeinsam mit den beteiligten Trägern. Federführung Beteiligte Gesundheitsamt (Stabstelle Gesundheitsförderung, 53-GF) Schulamt (40) Amt für Soziales und Wohnen (50) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Sport- und Bäderamt (52) Statistikstelle (62) Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Gründung der Arbeitsgruppe Auswertung der Daten Entwicklung passgenauer Angebote ab Schuljahr 2025/26 dauerhaft Sachkosten Personalressourcen mit vorhandenem Budget realisierbar mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? bestehende Angebote zu Bewegung, Ernährung und Sprache Steckbrief Sozialberichterstattung (4.3.) neinSeite 19 von 49 19 1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls Wirkungsentfaltung langfristig Handlungsziele Alle Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen (für Kinder und Jugendliche) sind langfristig auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft und, wo möglich, sind Barrieren abgebaut Kinder und Jugendliche mit und ohne Einschränkungen oder Behinderung wissen von den für sie relevanten Angeboten und Einrichtungen und können diese in Anspruch nehmen Das Label „Inklusion lebendig machen“ wird auf verschiedene Einrichtungen ausgeweitet Bei den Mitarbeitenden in den Einrichtungen gibt es ein Bewusstsein und Verständnis des weiten Inklusionsbegriffs, welches sich in der Gestaltung wiederfindet Maßnahmenbeschreibung Viele der Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen sind nicht für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich. Im Rahmen eines „Barriere-Checks“ sollen die Zugänge und Barrieren der städtischen und von der Stadt geförderten Einrichtungen (und Angebote) geprüft und Vorschläge zum Abbau der Barrieren gemacht werden. Das Projekt „Forum Inklusion Lebendig machen“4 ist bereits erfahren in der Prüfung solcher Barrieren und der Beratung, wie (eine Annäherung an) Barrierefreiheit gelingen kann. Auf diesen Erfahrungen kann und soll aufgebaut werden. Ergänzt werden soll das Expert*innen-Team um Kinder und Jugendliche mit und ohne Einschränkungen. Vorschlag für die Umsetzung: 1) Gründung einer Fokusgruppe aus Kindern und Jugendlichen, die die Checklisten, die als Grundlage dienen, aus ihrer Sicht prüfen und ggf. anpassen 2) Ergänzung der Kriterien 3) Festlegung und Priorisierung der weiteren Einrichtungen 4) Durchführung des Barriere-Checks gekoppelt mit der Vergabe des Labels „Inklusion lebendig machen“ 5) Ableitung von Maßnahmen und Beratung der jeweiligen Einrichtungen (z.B. auch bzgl. Förderungsmöglichkeiten) 6) Ausweitung des Labels „Inklusion lebendig machen“ auf weitere Einrichtungen Federführung Beteiligte Forum Inklusion lebendig machen Behinderten-Gemeinschaft Bonn Amt für Integration und Vielfalt (05) Schulamt (40) Amt für Soziales und Wohnen (50) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Sport- und Bäderamt (52) Stadtsportbund freie Träger 4 Ein Kooperationsprojekt von Abenteuer Lernen e.V. in Kooperation mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. und der Katholischen Jugendagentur Bonn sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Inklusionsbüros der Stadt Bonn (https://inklusion-lebendig-machen.de/)Seite 20 von 49 20 Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Einrichtung einer Fokusgruppe Prüfung der Kriterien Durchführung des Labelvergabe-Prozesses Sommer 2025 fortlaufend Sachkosten Personalressourcen 80.000 Euro (Ausweitung der bestehenden Förderung des Trägers abenteuerlernen) über beantragte Sachkosten abgedeckt Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss notwendig? Behindertenpolitischer Teilhabeplan Netzwerk „Bonn – Ort für alle“ Netzwerk Sport und Inklusion neinSeite 21 von 49 21 1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für geflüchtete Kinder in Gemeinschaftsunterkünften Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls Wirkungsentfaltung langfristig Handlungsziele Die Rechte auf gesundes Aufwachsen, Spiel und Erholung sind den Kindern in den Gemeinschaftsunterkünften bekannt und werden in den Unterkünften im Rahmen der baulichen Möglichkeiten umgesetzt Kinder und Jugendliche kennen bestehende Angebote für Freizeit, Sport und Spiel im Sozialraum und werden bei der Teilnahme an diesen unterstützt Eltern geflüchteter Kinder in Gemeinschaftsunterkünften sind informiert und sensibilisiert im Rahmen der Gesundheitsaufklärung Maßnahmenbeschreibung Durch den Sozialen Dienst vor Ort in den insgesamt 19 Gemeinschaftsunterkünften wird vielen der Bedarfe der Bewohner*innen begegnet. Eine Lücke besteht u.a. im Fokus besonders auf Kinder und Jugendliche und ihre Bedarfe. Um insbesondere die Rechte auf Spiel und Erholung sowie auf gesundes Aufwachsen zu gewährleisten, braucht es spezielle Angebote in diesen Bereichen. Diese müssen niederschwellig und für alle zugänglich und attraktiv sein. Hierzu bedarf es einer genauen kinder- und jugendspezifischen Bedarfsanalyse und darauf basierend der Entwicklung passgenauer Angebote für die jeweilige Zielgruppe. Hierunter sollen in erster Linie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche verstanden werden, die der Zielgruppe Möglichkeiten zur Erholung, zur informellen Bildung und zum Spielen bietet. Ergänzend dazu sollen Angebote v.a. mit dem Fokus auf Gesundheit auch für die Eltern gemacht werden (z.B. Informationsveranstaltungen). Alle Angebote sollen in Kooperation mit dem bestehenden Personal vor Ort erarbeitet und durchgeführt werden. Durch eine höhere Präsenz im Rahmen der Aktivitäten gibt es außerdem einen zusätzlichen Blick auf die Kinder und Jugendlichen und deren Bedarfe vor Ort. Darüber hinaus werden die Kinder und Jugendlichen auch über bestehende Angebote für Freizeit, Sport und Spiel im Sozialraum informiert. Wo möglich, werden sie in Form von Lotsendiensten und Begleitung bei der Inanspruchnahme von Angeboten unterstützt. Hierunter fällt die Information der Kinder und Jugendlichen über die Angebote, Unterstützung bei der Beantragung einer Mitgliedschaft u.a. Es wird geprüft, ob perspektivisch eine Unterstützung durch eine Kooperation mit der Hochschule Rhein/Sieg erlangt werden kann (im Rahmen von Praktikumsprojekten und Anbindung von studentischen Hilfskräften). Federführung Beteiligte Amt für Soziales und Wohnen (50-4) Amt für Integration und Vielfalt (05) Schulamt (40) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Sport- und Bäderamt (52) Gesundheitsamt (53) externe Träger Ärzt*innen/Fachambulanzen und KrankenhäuserSeite 22 von 49 22 Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Bedarfserhebung von Angeboten Entwicklung und Umsetzung von Angeboten und Aktivitäten nach Stellenbesetzung schnellstmöglich Sachkosten Personalressourcen mit vorhandenem Budget realisierbar 1 VZÄ (Sozialbetreuer*in/ Sprachmittler*in, zwei Stellen jeweils 0,5 VZÄ), angesiedelt bei einem externen Träger Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? neinSeite 23 von 49 23 1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität von Kindern und Jugendlichen auf Schulwegen Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziele Die Stadt Bonn berücksichtigt bei der Förderung der aktiven Mobilität stets die Perspektive der Kinder Mobilitätsstrategien zielen darauf ab, passende Maßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten/Bedürfnisse (Verkehrskompetenz) der Kinder zu entwickeln Kinder und Jugendliche können selbstständig und sicher zur Schule kommen Maßnahmenbeschreibung Um Kindern einen eigenständigen und sicheren Weg zur Schule zu ermöglichen, ist es entscheidend, dass sie die Möglichkeit haben, diesen Weg selbstständig zu bewältigen. Der Schulweg spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Verkehrskompetenzen der Kinder. Die folgenden Projekte sind derzeit nur ansatzweise und sehr vereinzelt vorhanden, sollen jedoch in den kommenden Jahren stärker in den Fokus gerückt werden. 1) Schulwegplan Derzeit existieren einzelne Schulwegpläne. Um dem Thema mehr Bedeutung zu verleihen, sollen alle Pläne einheitlich gestaltet werden. Ziel ist es, schrittweise allen Schulen einen Schulwegplan zur Verfügung zu stellen. Diese werden unter Beteiligung der Schüler*innen erarbeitet. Die Pläne umfassen sowohl Geh- als auch Fahrradrouten und weisen auf sichere Wege und Stellen hin, die mit den Kindern geübt werden sollten. Besonders wichtig für die Verwaltung sind die dokumentierten Problemstellen in den Schulwegplänen. Diese dienen dazu, die Schulwege durch gezielte Maßnahmenpriorisierung sukzessive sicherer zu gestalten. 2) Schulzonenkonzept Zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit sollen kompetenzgerechte Maßnahmen rund um Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen entwickelt werden. Das Schulzonenkonzept soll die Diskrepanz zwischen den notwendigen Maßnahmen auf Schulwegen und dem subjektiven Sicherheitsgefühl sowie der Unzufriedenheit der Eltern verringern. 3) Bewegungsgemeinschaften Kinder sollen unter der Leitung eines Erwachsenen oder älterer Schüler*innen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule begleitet werden. Dies macht Spaß, ist gesund, kostengünstig und ökologisch sinnvoll. Dies kann u.a. durch Laufbusse an Grundschulen oder Fahrradbusse/SchulRadler an weiterführenden Schulen erreicht werden. Weitere Aktionen die in den kommenden drei Jahren ausgebaut werden: - „Carfreitag“ an vielen Schulen fördern (Erfahrungen der IGS Beuel nutzen) - Schulstraßen - Kampagnen wie „Zu-Fuß-zur-Schule“, Kindermeilen und Schulradeln - Ausbau des Aktionsprogramms Schulisches Mobilitätsmanagement an Schulen - Ausbau von Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema aktive MobilitätSeite 24 von 49 24 Federführung Beteiligte Stadtplanungsamt (61-3) Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (13) Bürgerdienste (33-1) Schulamt (40) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Sport- und Bäderamt (52) Tiefbauamt (66) Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) SGB, Polizei, SWB Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Projektstart Schulwegpläne 2024/2025; Entwicklung eines Schulzonenkonzeptes 2025 Einführung eines Bewegungsgemeinschaften- Leitfadens 2025 bereits begonnen dauerhaft Sachkosten Personalressourcen mit vorhandenem Budget realisierbar mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Klimaplan-Steckbrief „Schulisches Mobilitätsmanagement“ neinSeite 25 von 49 25 1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der Bedarfe von Schüler*innen Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziele Die Zuverlässigkeit und Angebotsattraktivität des ÖPNV sind erhöht Die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen wird gefördert Kinder und Jugendliche haben ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Mobilität der Zukunft Maßnahmenbeschreibung Kinder und Jugendliche sollten in die Lage versetzt werden, eine reflektierte und umweltbewusste Verkehrsmittelwahl zu treffen. Ein zentrales Anliegen ist es daher, die Perspektive der Kinder in den Fokus zu rücken und ihre Bedürfnisse und Wünsche aktiv in die Planung und Gestaltung des öffentlichen Verkehrs einzubeziehen. Eine immer wichtigere Aufgabe ist es perspektivisch, Kindern und Jugendlichen auch eine multi- modale Mobilität zu ermöglichen. Hierbei kann die Möglichkeit der kostenlosen Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen eine entscheidende Rolle spielen, um das Mobilitätsverhalten von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Mit dem Angebot des Schüler*innentickets für monatlich 19 Euro bietet die Stadt Bonn hierbei aktuell schon ein sehr attraktives Angebot an, da bei diesem eine Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten möglich ist. Die folgenden Maßnahmen nehmen die Wege zur und von der Schule in den Fokus: 1. Überprüfung des aktuellen Schulverkehrsangebots auf Effizienz - Ermittlung der Auslastung von E-Wagen durch automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS) - Optimierung und Anpassung des bestehenden Angebots von E-Wagen5 durch den jährlichen Fahrplanwechsel - Optimierung der Zuwegung an Haltestellen entsprechend der Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche 2. Sicherstellung der Betriebsqualität (insbesondere für E-Wagen) - Überprüfung der, mit der Neubetrauung der SWBV, festgelegten Qualitätsstandards und Abstimmung über die Umsetzung notwendigen Maßnahmen bei Nichteinhaltung dieser Standards zwischen Verwaltung und SWBV - Einhaltung des festgelegten Qualitätsstandards - Ermittlung der Schwerpunkte von Verspätungen - bevorzugte Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen 3. Umfangreiche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Bonn - Entwicklung von eigenen Beteiligungsformaten für Kinder und Jugendliche, um deren Bedürfnisse für einen sicheren, zuverlässigen und attraktiven ÖPNV zu sammeln und bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen 5 Ergänzungswagen, die zu Schulzeiten zusätzlich im Linienbusbetrieb eingesetzt werdenSeite 26 von 49 26 4. Externe Studie zur Optimierung der E-Wagen - Beauftragung einer externen Studie zur Optimierung der E-Wagen Verkehre. In dieser Studie soll das aktuelle E-Wagen Netz auf seine Effektivität untersucht werden. Ziel ist es, die für die E-Wagen zur Verfügung stehenden Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen und damit ein umfangreicheres und zuverlässigeres Angebot für alle Kinder und Jugendliche zu schaffen. Federführung Beteiligte Stadtplanungsamt (61-3) SWB Schulamt (40) Tiefbauamt (66) Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) Rhein-Sieg-Kreis VRS, RSVG und RVK Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Datenerhebung Ausschreibung Vergabe Studie und Maßnahmen schnellstmöglich nach Beschluss drei Jahre Sachkosten Personalressourcen keine zusätzlichen mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? neinSeite 27 von 49 27 1.9. Safety Walks Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls Wirkungsentfaltung kurz- bis mittelfristig Handlungsziele Kinder und Jugendliche fühlen sich in Bonn sicher und wohl Angsträume werden eruiert und durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich abgebaut Kinder und Jugendliche beteiligen sich und erleben Selbstwirksamkeit Maßnahmenbeschreibung Durch Safety Walks können Kinder und Jugendliche direkten Einfluss auf die Gestaltung ihrer Lebenswelt nehmen. Safety Walks werden regelmäßig in verschiedenen Lebensräumen unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie verschiedener Fachämter durchgeführt. Im Rahmen der Safety Walks soll herausgefunden werden, wie das subjektive Sicherheitsempfinden der Kinder und Jugendlichen z.B. zu unterschiedlichen Tages- oder Jahreszeiten in ihrem Sozialraum ist oder wo ggfs. Angsträume und/oder Gefahrenquellen liegen, wie diese abgebaut und entschärft werden können und somit das Sicherheitsempfinden verbessert werden kann. Besonders zu beachten ist hierbei, dass Kinder und Jugendliche ihre Beteiligung als gewinnbringend erleben. Gelingensbedingung für die Umsetzung der Safety Walks ist die Klärung im Vorfeld, dass die Verbesserungsvorschläge der Kinder und Jugendlichen von den jeweiligen zuständigen Ämtern zeitnah umgesetzt werden, sofern eine Umsetzung möglich ist. Hierfür müssen sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen zur kurzfristigen Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung stehen. Wichtig ist zudem, dass im Vorfeld bekannte Konflikte zwischen Sicherheit und bspw. Natur-, Umwelt- oder Denkmalschutz mitgedacht werden (bspw. Beleuchtungssituation oder Rückschnitt von Sträuchern etc.). Hier sind Priorisierungen und Kompromisse erforderlich, um gutes Erwartungsmanagement betreiben zu können. Ohne die ehrliche Bereitschaft zur Kooperation, zu Kompromissen und zur schnellen Bearbeitung der auf den Safety Walks entwickelten Verbesserungsvorschlägen ist eine Durchführung sinnlos. Daher ist die Bildung eines Begleitgremiums mit Vertreter*innen der beteiligten Ämter notwendig, um die Umsetzung der Ergebnisse der Safety Walks regelmäßig zu überprüfen. Die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sollte das Alter ab 6 Jahre bis 17 Jahre umfassen, da Kinder ab etwa 6 Jahren beginnen, sich eigenständig in Ihrem Umfeld zu bewegen. Um einen Anreiz zur Teilnahme an den Safety Walks zu schaffen, soll in der Konzeptentwicklung die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung geprüft werden. Darüber hinaus muss das Konzept festlegen, welche Orte in welchem Rhythmus Ziel eines Safety Walks sind. Begleitet werden muss die Umsetzung von Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (13). Hier muss sowohl die Bekanntmachung der Aktion als auch die Information über Ergebnisse transparent auf verschiedenen Informationsplattformen koordiniert und begleitet werden. Wünschenswert wäre es auch mittels (bezahlter) Werbung auf Social Media (Instagram) für die Aktion zu werben und diese gezielt Kindern und Jugendlichen aus Bonn bzw. dem jeweiligen Sozialraum in der entsprechenden Altersgruppe anzeigen zu lassen. Federführung Beteiligte Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-52), Umsetzung durch externen Gleichstellungsstelle (04) Amt für Integration und Vielfalt (05)Seite 28 von 49 28 Träger Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (13) Bürgerdienste (33) Schulamt (40) Amt für Soziales und Wohnen (50-33) Sport- und Bäderamt (52) Stadtplanungsamt (61) Tiefbauamt (66) Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung SWB, bonnorange Stadtteil-Arbeitskreise freie Träger der Jugendhilfe KKKPO (Polizei) Rat zur Kriminalprävention Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Konzepterarbeitung Durchführung der Walks Ergebnisbericht Maßnahmenumsetzung Sommer 2025 Konzeptentwicklung: 3-6 Monate Umsetzung: regelmäßig und wiederkehrend Sachkosten Personalressourcen bis zu 50.000 Euro im Budget der Gewaltprävention keine zusätzlichen Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Konzept zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit (33) nein (bei zusätzlichen Sachkosten ggf.)Seite 29 von 49 29 2. Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Leitziel: Die Verwaltung der Stadt Bonn berücksichtigt die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Entscheidungen. 2.1. Prüfung der Kinderinteressen Schwerpunkt Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziel Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden bei allen sie betreffenden Entscheidungen mitgedacht und berücksichtigt Maßnahmenbeschreibung Um zu gewährleisten, dass die Interessen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Entscheidungen einbezogen und, wo möglich, vorrangig berücksichtig werden, müssen die Prozesse von Fachämtern auf Relevanz geprüft werden. Im ersten Schritt muss identifiziert werden, in welchen Ämtern und in welchen Prozessen und Entscheidungen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden. Anschließend wird entwickelt, an welchen Stellen und wie eine Prüfung der Kinder- und Jugendinteressen in den vorhandenen Strukturen (Leitfäden, Leitlinien, Standards usw.) eingeführt und verankert werden kann. Da die betroffenen Ämter teilweise bereits ähnliche Verfahren in anderen Belangen vornehmen, muss passgenau entwickelt werden, wie in jedem Amt ohne großen Mehraufwand sichergestellt werden kann, dass bei allen Aktivitäten, die auch die Lebenswelt bzw. die Interessen von Kindern und Jugendlichen betreffen, diese berücksichtigt werden. Die Einführung dieser Maßnahme muss durch Schulungen und ein verändertes Bewusstsein für die Interessen von Kindern und Jugendlichen begleitet werden (vgl. hierzu Steckbrief 1.1.). Federführung Beteiligte Programmbüro Soziale Gerechtigkeit (OB-25) alle betroffenen Ämter Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Bestandsaufnahme und Identifizierung der betroffenen Ämter Entwicklung eines Prozessschrittes zur Prüfung der Interessen von Kindern und Jugendlichen Einführung Evaluation Ende 2025 fortlaufend Sachkosten Personalressourcen mit vorhandenem Budget realisierbar mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? neinSeite 30 von 49 30 2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten Schwerpunkt Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziele Kinder und Jugendliche kennen die Kinder- und Jugendbeauftragte als Ansprechperson. Die Kinder- und Jugendbeauftragte kennt die aktuellen und verschiedenen Interessen und Bedarfe von Bonner Kinder und Jugendlichen und vertritt diese in verschiedenen Gremien und in die Verwaltung hinein. Ämter und Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie externe Akteur*innen kennen die Kinder- und Jugendbeauftragte und nutzen ihre beratende Funktion, wenn es um die Umsetzung der Kinderrechte im Verwaltungshandeln geht Maßnahmenbeschreibung Eine Kinder- und Jugendbeauftragte soll eine unabhängige und verwaltungsübergreifende Instanz der Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche darstellen. Die bisherige Ansiedlung und Ausgestaltung der Stelle soll dahingehend verändert und angepasst werden, dass diese Interessensvertretung nach außen und in die Verwaltung hinein gewährleistet ist (beispielsweise durch Verlagerung der Stelle auf Dezernatsebene oder zur Oberbürgermeisterin). Die Aufgabenbeschreibung orientiert sich an den Qualitätsstandards für Kinderinteressenvertretungen und kann künftig u.a. folgende Punkte beinhalten: - Vertretung der Interessen für Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung - Kommunikation mit und an die Kinder und Jugendlichen - Bekanntmachen der Kinderrechte innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung - Sensibilisierung und Beratung der Mitarbeitenden hinsichtlich der Bedarfe und Rechte von Kindern und Jugendlichen - Federführung für die Konzepterstellung für ein Kinder- und Jugendbüro - Austausch und Vernetzung mit relevanten Akteur*innen - beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Federführung Beteiligte Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) und Programmbüro Soziale Gerechtigkeit (OB-25) Personal- und Organisationsamt (10) Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Anpassung der Aufgabenbeschreibung Entscheidung über Verlagerung der Stelle (inkl. Budget) schnellstmöglich nach Beschluss Sachkosten Personalressourcen kein Budget nötig Stellenanteile bereits vorhanden Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss notwendig? Koordination KfK Stabstelle Bürgerbeteiligung: Kinder- und Jugendbeteiligung Prüfung Kindeswohlvorrang (2.1.) Kinder- und Jugendbüro (2.3.) neinSeite 31 von 49 31 2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziele Queere junge Menschen erhalten Unterstützung, Begleitung und Schutz im Rahmen der Entwicklung ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung Kinder queerer Eltern, Eltern queerer junger Menschen, Fachkräfte und Verwaltungsmitarbeitende sind sensibilisiert für die Thematik LGBTQIA* und werden hierzu beraten und geschult. Queere junge Menschen erfahren Gleichberechtigung, Respekt und Akzeptanz in Bonn Maßnahmenbeschreibung Um die Interessen von queeren jungen Menschen in Bonn zu vertreten und zu unterstützen, ist es notwendig, an bestehenden Strukturen anzusetzen und mit den Trägern der bestehenden Angebote in Bonn gemeinsam ein Konzept zur Zusammenarbeit zu erarbeiten und abzustimmen. Bei der Maßnahme sind zwingend auch die Rahmenbedingungen der bestehenden queeren Angebote und Institutionen GAP in Bonn und SCHLAU Bonn zu berücksichtigen. Das Beratungsangebot von GAP in Bonn wird derzeit ausschließlich projektbasiert durch Drittmittel finanziert und somit weder mit einem kommunalen Auftrag noch durch eine Strukturförderung langfristig gesichert. Die Zielgruppe der Maßnahme sind primär (1.) queere junge Menschen, die in Bonn leben, sowie junge Menschen, deren Eltern queer sind. Sekundär profitieren die jungen Menschen aber auch davon, wenn die Zielgruppe ergänzt wird um (2.) junge Menschen in Bonn, (3.) die Eltern der jungen Menschen, (4.) Fachkräfte, die in Bildung- und Freizeitinstitutionen täglich mit ihnen betraut sind und (5.) Mitarbeitende der Stadtverwaltung. Bei einem freien Träger wird eine (zusätzliche) Fachkraftstelle geschaffen mit folgendem Auftrag: Konzept für ein Beratungsangebot und (Fort-)Bildungsangebot zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Verbindung mit Gleichberechtigung und Prävention von Diskriminierung. für junge queere Menschen, für Kinder queerer Eltern sowie für Erziehungsberechtigte und Fachkräfte zu LGBTQIA* in Bonn entwickeln. Bedarfsermittlung in Bezug auf Beratungs- und Bildungsarbeit in Bonn zu geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung. Lobbyarbeit/Interessenvertretung/Öffentlichkeitsarbeit für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Bonn (über die Schnittstelle der Kinder- und Jugendbeauftragten auch in die Stadtverwaltung hinein) Auf-/Ausbau und Durchführung eines entsprechenden Angebotes An die Konzeptentwicklung des Beratungsangebots werden folgende Prüfaufträge gestellt in Bezug auf Methodenvielfalt, Zugang und Niedrigschwelligkeit: Beratung auch außerhalb einer Beratungsstelle Beratung auch digital und anonym peer-to-peer-/Pat*innenprogramm kostenlos und niedrigschwellig barrierefrei in freier Trägerschaft Beratung durch verschiedene, selbst queere Personen/ein TeamSeite 32 von 49 32 Damit die Interessen von queeren jungen Menschen ausreichend und bedarfsgerecht auch im Verwaltungshandeln berücksichtigt werden, wird eine Schnittstelle in die Verwaltung, zunächst v.a. zur Kinder- und Jugendbeauftragten, benötigt. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, die Stelle einer queerbeauftragten Person nicht nur zur Erreichung der Ziele im Rahmen der Kinderfreundlichen Kommune einzurichten. Federführung Beteiligte Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-5, bei Einrichtung einer zentralen Stelle Übergabe an diese) Gleichstellungsstelle (04) Amt für Integration und Vielfalt (05) Schulamt (40) Amt für Soziales und Wohnen (50) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Gesundheitsamt (53) Programmbüro Soziale Gerechtigkeit (OB-25) GAP in Bonn, SCHLAU Bonn Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Einrichtung einer Fachkraftstelle Bedarfsermittlung Entwicklung eines Beratungsangebots Anfang 2025 12 Monate, anschließend dauerhaft Sachkosten Personalressourcen zunächst 100.000 Euro (1 Fachkraftstelle TVöD SuE 12 in freier Trägerschaft plus Sachkosten und Overhead) Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? GAP in Bonn, SCHLAU Bonn (beide: Aids-Hilfe Bonn e.V.) weitere Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn (Familien-)Beratungsstellen in freier Trägerschaft in Bonn Gleichstellungsstelle Amt für Integration und Vielfalt Psychologische Beratungsstelle Interner Sozialer Dienst (ISD) neinSeite 33 von 49 33 2.4. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros Schwerpunkt Kinderfreundliche Rahmenbedingungen Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziele Die Bedarfe für ein Kinder- und Jugendbüro sind erhoben und bekannt Der Beschluss für oder gegen ein Kinder- und Jugendbüro ist getroffen falls Beschluss für Einrichtung langfristig: Kinder und Jugendliche kennen und nutzen das Kinder- und Jugendbüro und dessen Angebote Maßnahmenbeschreibung Es wird ein Konzept für ein Kinder- und Jugendbüro erstellt. Schritte bis dahin: 1. Interkommunale Recherche und Austausch zu bisherigen Kinder- und Jugendbüros in anderen Kommunen (insbesondere Kölner Modell und Kommunen mit ähnlicher Größe) 2. Bedarfserhebung über Kinder- und Jugendbeteiligung 3. Definition der Ziele und Aufgaben (in Anlehnung an die Qualitätsstandards der BAG Kinderinteressen) sowie Ansiedlung, Synergien und benötigten Ressourcen und anschließende Konzeptentwicklung mit relevanten Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung 4. Einbringen eines politischen Beschlusses Federführung Beteiligte zukünftig: Kinder- und Jugendbeauftragte Amt für Integration und Vielfalt (05) Schulamt (40) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) freie Träger Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Bedarfserhebung Konzeptentwicklung Beschluss Umsetzung abhängig von Umsetzung von 2.2. Sachkosten Personalressourcen Konzepterstellung mit vorhandenem Budget realisierbar Konzepterstellung mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Kinder- und Jugendbeauftragte nach Konzeptentwicklung jaSeite 34 von 49 34 3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Leitziel: Kinder und Jugendliche werden an sie betreffenden Entscheidungen zielgruppengerecht beteiligt. 3.1. Regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen Schwerpunkt Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Wirkungsentfaltung kurz- bis mittelfristig Handlungsziele Die Stadt Bonn informiert sich über die Interessen und Belange von Kinder und Jugendlichen mittels regelmäßiger Befragungen Die Ergebnisse der Befragungen werden genutzt, um Angebote und Projekte zu entwickeln, die auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen – und nicht an ihnen vorbeigehen Kinder und Jugendliche werden aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden Maßnahmenbeschreibung Die Stadtverwaltung führt regelmäßig Befragungen zu verschiedenen Themen durch, darunter beispielsweise die Planung des Bedarfs an Freizeiteinrichtungen und Spielplätzen sowie Verkehrs- und Stadtplanung. Eine sinnvolle Bündelung von Themen wäre daher wünschenswert. Es ist wichtig, solche Befragungen nicht nur als Selbstzweck durchzuführen, sondern aus echtem Interesse und ernsthaftem Willen, die Meinung der Kinder und Jugendlichen zu erfragen. Um eine hohe Motivation und Akzeptanz zu erreichen, bedarf es eines echten Anlasses für die Befragungen. Nichts ist demotivierender für Kinder und Jugendliche, als gefragt zu werden, ohne dass ihre Ergebnisse Beachtung finden. Vorgehensweise 1) Bedarfsermittlung und Einbindung der Fachverwaltungen 2) Konkrete Fragestellungen und Einbindung der Ergebnisse 3) Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse Gestaltung der Befragung Die Befragung muss jugendgerecht gestaltet sein, und es bedarf des Einsatzes unterschiedlicher Methoden, um eine breite Beteiligung zu gewährleisten. Dabei ist darauf zu achten, dass Umfragen (online und analog) mehrsprachig und in leichter Sprache gestaltet sind. Auch müssen sie so gestaltet sein, dass die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, an der Umfrage selbstständig teilzunehmen. Die Verbreitung der Umfragen sollte über unterschiedliche Medien erfolgen. Beispiele neben einer standardisierten (quantitativen) Befragung sind ein Barcamp oder ein Veedelscheck. Beim Veedelscheck in der Stadt Köln wird beispielsweise gemeinsam geschaut, was in den einzelnen Stadtteilen gut und weniger gut für junge Menschen ist. So unterschiedlich wie die Veedel, so unterschiedlich können auch die Leben und Erfahrungen der Jugendlichen sein. Es geht um die eigene Meinung der Jugendlichen und nicht um die Meinung ihrer Familien, Lehrkräfte oder anderer Personen. Dazu werden im Stadtteil Rundgänge und Veranstaltungen durchgeführt Federführung Beteiligte Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeplanung, 51-03) alle DezernateSeite 35 von 49 35 Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Konzeptentwicklung (inkl. externe Vergabe) ab Anfang 2025 Erste Durchführung ab 3. Quartal 2025 Auswertungen 4. Quartal 2025 bis 2. Quartal 2026 nach Besetzung der Stelle schnellstmöglich (2025) fortlaufend (regelmäßig alle 2-3 Jahre) Sachkosten Personalressourcen 20.000 Euro 0,5 VZÄ Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Erhebungen und Befragungen anderer Ämter ggf. perspektivisch Kinder- und Jugendbüro neinSeite 36 von 49 36 3.2. Informationen über Beteiligung und politische Beschlüsse Schwerpunkt Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Wirkungsentfaltung kurz- bis mittelfristig Handlungsziele Es gibt einen barrierefreien Zugang zu relevanten Informationen und städtischen Vorhaben in Bonn für Kinder und Jugendliche Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen und Projekten der Stadt wird aktiv gefördert Es gibt eine höhere Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen für städtische Vorhaben und Projekte Kinder und Jugendliche erhalten leicht Einblicke in kommunalpolitische Entscheidungen sowie städtische, verkehrsplanerische und soziale Planungen Es werden Wege für Kinder und Jugendliche geöffnet, sich aktiv in die Stadtgesellschaft einzubringen Maßnahmenbeschreibung Damit Kinder und Jugendliche sich grundsätzlich an allen Beteiligungsprozessen und Vorhaben beteiligen können, werden Informationen hierzu alters- und jugendgerecht aufbereitet und klar kommuniziert sowie Entscheidungsverläufe transparent und nachvollziehbar gestaltet. Bisher werden Kinder und Jugendliche über die Vorhaben der Stadt Bonn über die Plattform bonn-macht- mit.de/jugend informiert. Kinder und Jugendliche werden regelmäßig und umfassend über Beteiligungsverfahren, Beteiligungsergebnisse kontinuierlich und adressatengerecht informiert. Zudem wird empfohlen, zusätzliche Kommunikationskanäle wie Social Media zur Verbreitung von Informationen zu nutzen. Das bedeutet im Einzelnen: Alle laufenden und anstehenden Beteiligungsverfahren sowie deren Ergebnisse werden auf der Plattform für Kinder und Jugendliche verständlich aufbereitet. Themen und Vorlagen aus der Kommunalpolitik und -verwaltung sowie Informationen zu Veranstaltungen und Angeboten werden so dargestellt, dass Kinder und Jugendliche sie verstehen können. Eine jugendgerechte Gestaltung und eine Übersetzung in leicht verständlicher Sprache sind erforderlich. Kinder und Jugendliche werden persönlich angesprochen. Alle Informationen sind in mehreren Sprachen verfügbar. Es bedarf des Einsatzes verschiedener Medien (analoge und digitale). Multiplikator*innen sind erforderlich, um die Informationen zu verbreiten und die Jugendlichen anzusprechen. Der Verein Kinderfreundliche Kommunen betont außerdem, dass für Kinder und Jugendliche eine unkomplizierte Möglichkeit geschaffen werden sollte, um Beschwerden und Anregungen vorzubringen. Derzeit können Kinder und Jugendliche ihre Ideen und Vorschläge über die Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de/jugend auf dem Pinnbrett „Deine Vorschläge und Ideen“ einreichen. Die Rückmeldungen werden an den Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung weitergeleitet. Voraussetzung dafür ist, dass der Beitrag innerhalb von drei Monaten mindestens 20 Unterstützer*innen findet. Bisher ist diese Möglichkeit – und die Beteiligungsplattform insgesamt –Seite 37 von 49 37 aber nicht allen Kindern und Jugendlichen bekannt. Für die zweite Jahreshälfte 2024 oder die erste Jahreshälfte 2025 ist eine Kampagne hierzu geplant, um den Kindern und Jugendlichen die Seite und ihre Möglichkeit näherzubringen. Darüber hinaus wird die Stabsstelle Bürgerbeteiligung im Rahmen des Steckbriefs 1. die Website bonn-macht-mit.de systematisch auf Mehrsprachigkeit und leicht verständliche Sprache überprüfen (unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) 2. kontinuierlich Informationen zu anstehenden Beteiligungsmöglichkeiten und Ergebnissen vergangener Beteiligungen mehrsprachig und leicht verständlich zur Verfügung stellen 3. weitere Informationskanäle prüfen und ggfs. für die Kommunikation von Beteiligungsthemen bespielen Federführung Beteiligte Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) Ratsbüro (OB-12) Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (13) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Sport- und Bäderamt (52) Stadtplanungsamt (61) Tiefbauamt (66) Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) Städtisches Gebäudemanagement (85) Montag Stiftung Urbane Räume Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Informationskampagne Prüfung der Zugänglichkeit von bonn-macht-mit für Kinder und Jugendliche kontinuierliche Informationen Anfang 2025 dauerhaft Sachkosten Personalressourcen 5.000 Euro (Informationskampagne) keine zusätzlichen Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? neinSeite 38 von 49 38 3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats Schwerpunkt Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziel Kinder und Jugendliche im Beirat erleben weitergehende Beteiligung und Selbstwirksamkeit durch ein Rede- und Antragsrecht Maßnahmenbeschreibung Ende 2022 hat der Rat der Stadt Bonn die Einführung eines Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung analog zum Beirat Bürgerbeteiligung beschlossen. In dem Beschluss wird festgelegt, dass der Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung als beratendes Gremium fungiert und in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bürgerbeteiligungsprozessen einbezogen wird. Zusätzlich wurde entschieden, dass der Beirat eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung und Ausweitung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn erarbeiten kann. Anfang 2024 hat der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung seine Arbeit aufgenommen und im ersten Halbjahr vier Sitzungen, einschließlich der konstituierenden Sitzung, abgehalten. Empfehlungen zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn Im Rahmen des Siegelverfahrens hat der Verein Kinderfreundliche Kommunen der Stadt Bonn empfohlen, die Aufgaben und Befugnisse des Kinder- und Jugendbeirats auszuweiten. Gemäß dieser Empfehlung soll der Beirat nicht nur über die Art der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beraten, sondern auch inhaltliche Stellungnahmen zu verschiedenen Themen und Fragestellungen abgeben dürfen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Jugendbeirat eigene Themen einbringen und Projekte entwickeln kann. Außerdem soll dem Beirat ein Rede- und Antragsrecht eingeräumt werden, um seine Positionen und Anliegen direkt vor den politischen Gremien vertreten zu können. Die aktuelle Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung sieht vor, dass die Sprecher*innen des Beirats immer dann in den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie den Beirat Bürgerberatung eingeladen werden, wenn die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen betroffen sind. Die Geschäftsordnung bestimmt weiter, dass der Beirat eigenständige Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn erarbeiten kann. Darüber hinaus ist der Beirat befugt, Empfehlungen und Vorschläge an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Bezirksvertretungen auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Stadt Bonn und die Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen. Zusätzlich hat der Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Beschwerden (GO NRW § 24/§10 Hauptsatzung) an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweilige Bezirksvertretung zu wenden, wenn diese Angelegenheiten die Stadt Bonn und die Kinder- und Jugendlichen betreffen. Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben des Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung Zur Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung wird die Einführung eines Rede- und direkten Antragsrechts in Ausschüssen und BezirksvertretungenSeite 39 von 49 39 geprüft. Durch ein Rede- und Antragsrecht würden die Mitglieder des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung stärker in die kommunalen Entscheidungsprozesse eingebunden und hätten die Möglichkeit, ihre Perspektiven und Forderungen direkt vorzubringen. Die Anerkennung des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung auf dieser Ebene würde seine Rolle als Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen weiter legitimieren und seine Wirksamkeit als Instrument zur Förderung der Partizipation junger Menschen in der Stadt Bonn deutlich erhöhen. Vor einer möglichen Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine Klärung unter Berücksichtigung bestehender Rechtsgutachten zwischen dem Ratsbüro und der Koordination der Kinderfreundlichen Kommune der Stadt Bonn erforderlich. Federführung Beteiligte Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung Arbeitskreis Kinder- und Jugendbeteiligung Ratsbüro (OB-12) Koordination KfK (OB-25) Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten für Antrags- und Rederecht in Ausschüssen und Bezirksvertretungen Mitteilungsvorlage über Prüfergebnis an die Politik Beratung im Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung über potenzielle Änderungen des Antrags- und Rederechts gegebenenfalls Anpassung der Geschäftsordnung durch den Beirat Mitte 2025 Sachkosten Personalressourcen kein Budget nötig mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? ja (bei erfolgreicher Prüfung des Rede- /Antragsrechts)Seite 40 von 49 40 3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verkehrs- und Bauleitplanungen Schwerpunkt Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Wirkungsentfaltung kurz- bis mittelfristig Handlungsziele Kinder und Jugendliche werden an Verkehrs- und Bauleitplanungsprozessen beteiligt Die Mobilitätsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehrs- und Baurecht werden identifiziert Kinder und Jugendliche werden in die Entwicklung nachhaltiger Verkehrs- und Bauprojekte eingebunden Freiräume und öffentliche Plätze werden geschaffen, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen entsprechen nachhaltige Mobilitätslösungen für junge Menschen werden gefördert Eine sichere und kindgerechte Verkehrsführung ist gewährleistet Maßnahmenbeschreibung Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen wird maßgeblich durch ihren Wohnort geprägt. Dort befinden sich zumeist ihre Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Ihre selbstständige Mobilität wird durch die kommunale Verkehrsinfrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr bestimmt. Deshalb ist es essenziell, dass Kinder und Jugendliche ihre sozialen Räume wirksam mitgestalten und über reale Konflikte und Probleme mitberaten können. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein grundlegender Beitrag zur Förderung ihres Interesses am Gemeinwohl und zur Schaffung eines partizipativen Umfelds. Laut Baugesetzbuch muss die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert und zur Äußerung und Erörterung eingeladen werden. Kinder und Jugendliche sind ausdrücklich Teil der Öffentlichkeit. Unter der Federführung der Stabstelle Bürgerbeteiligung entwickeln die Beteiligten einen Leitfaden, wie sowohl bei formalen als auch bei informellen Verkehrsplanungsprozessen und Bauleitplanungen Kindern und Jugendlichen immer die Möglichkeit der Mitwirkung und Information gegeben wird. Der Leitfaden soll aufbauend auf den überarbeiteten Leitlinien Bürgerbeteiligung (Verabschiedung geplant für Q1 2025) entwickelt werden und u.a. die folgenden Punkte umfassen: Kinder und Jugendliche müssen immer umfassend und adressatengerecht angesprochen und eingeladen werden. Insbesondere bei hoher Betroffenheit Einführung altersgerechter Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche. Dies kann durch Beteiligung in Schulen und Jugendzentren mit altersgerechten Methoden geschehen. Sicherstellung, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen der Offenlage bei Bebauungsplänen eine verständliche Rückmeldung über die Berücksichtigung ihrer Anregungen erhalten und erneut einbezogen werden. Kinder und Jugendliche werden an Verkehrsplanungsprozessen beteiligt, um deren alltägliche Schul- und Freizeitwege zu kennen, diese zu berücksichtigen und zusammen mit den jungen Menschen neue Fuß-, Radwegepläne und sichere Schulwege zu erstellen.Seite 41 von 49 41 Federführung Beteiligte Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) und Dezernat III Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Sport- und Bäderamt (52) Stadtplanungsamt (61) Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung Kitas und Schulen Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Überarbeitung der Leitlinien Bürgerbeteiligung (Q3/Q4 2024) Entwicklung Leitfaden, ggfs. mit externer Unterstützung (Q1/Q2 2025) 1. Quartal 2025 (nach Abschluss der Überarbeitung der Leitlinien) dauerhaft Sachkosten Personalressourcen bei externer Vergabe (aktuell noch nicht bezifferbar) bei externer Vergabe mit vorhandenem Budget realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Information über Beteiligungsprozesse (3.2.) ja, bei Nachmeldung von Finanzmitteln für eine externe VergabeSeite 42 von 49 42 4. Recht auf Information und Monitoring Leitziel: Kinder und Jugendliche können ihr Recht auf Information in Anspruch nehmen. Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Bonn ist auf Basis einer umfangreichen Datenlage bekannt und Grundlage für Entscheidungen. 4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur Information von Kindern und Jugendlichen in Bonn Schwerpunkt Recht auf Information und Monitoring Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziel Möglichst viele Kinder und Jugendliche sind über für sie relevante städtische Themen in Bonn informiert Maßnahmenbeschreibung Damit Kinder und Jugendliche über für sie relevante Themen, städtische und politische Entscheidungen informiert sind, soll ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, welches alle relevanten Informationen sowie alle nötigen Informationswege beinhaltet. Der Prozess beinhaltet folgende Schritte: 1) Bestandsaufnahme und Bedarfserhebung: verwaltungsinterner Workshop mit den Ämtern und Akteur*innen (z.B. Politik), die relevante Informationen für Kinder und Jugendliche produzieren (Berücksichtigung bestehender Strukturen wie z.B. Familienportal und bonn.de) und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 2) Ausschreibung und Beauftragung einer passenden Agentur zur Erstellung des Konzeptes 3) Erstellung des Konzeptes (zu prüfende Ideen für das Konzept: Test-/Kontrollgruppe durch Jugendliche, Leichte Sprache, Mehrsprachigkeit, barrierearme Kommunikationskanäle; Analyse: Welcher Übermittlungsweg/ welches Medium für welche Altersgruppe, Peer-to-Peer- Empfehlungen, Evaluation) unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 4) Rückkopplung mit den Akteur*innen, die verwaltungsseitig auf Fachebene relevante Informationen für Kinder und Jugendliche produzieren 5) ggfs. Überarbeitung/ Anpassung des Konzeptes Federführung Beteiligte Kinder- und Jugendbeauftragte Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (13) Schulamt (40) Amt für Soziales und Wohnen (50) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Sport- und Bäderamt (52) Gesundheitsamt (53) Stadtplanungsamt (61) Amt für Umwelt und Stadtgrün (67) Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22) Programmbüro Soziale Gerechtigkeit (OB-25)Seite 43 von 49 43 Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Bestandsaufnahme (Workshop) Bedarfserhebung (Kinder- und Jugendbeteiligung) Ausschreibung und Vergabe Konzepterstellung schnellstmöglich 24 Monate Sachkosten Personalressourcen 25.000 Euro keine zusätzlichen Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Angebote auf bonn.de Frühe Hilfen: www.fruehehilfen- bonn.de Familienportal: www.guterstart.nrw.de/bonn neinSeite 44 von 49 44 4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur Schwerpunkt Recht auf Information und Monitoring Wirkungsentfaltung mittel- bis langfristig Handlungsziele Junge Menschen verfügen über umfassende Informationen und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote im Übergang Schule, Ausbildung, Beruf aufgrund der - Kanalisation der Angebots- und Maßnahmenvielfalt (adressat*innengerecht) - niedrigschwelligen Erreichbarkeit - Zuständigkeit für alle genannten Rechtskreise (One-face-to-the-customer) Maßnahmenbeschreibung Die Jugendberufsagentur Bonn (JuBa) wird als eine niedrigschwellige, zentrale Anlauf- und Informationsstelle für alle jungen Menschen im Übergang Schule – Ausbildung/Studium/Beruf in der Stadt Bonn weiterentwickelt. Geplant ist eine Bündelung der folgenden Angebote: Jugendberufshilfe (Amt für Kinder, Jugend und Familie) Jobcenter U25 (ARGE) Berufsberatung (Agentur für Arbeit) Beratung und weitere Dienstleistungen erfolgen individuell, ergebnisoffen, kostenfrei, rechtskreisübergreifend, neutral und personenzentriert. Die bestehende Jugendberufsagentur wird entsprechend des oben beschriebenen Schwerpunkts erweitert. Dies bedeutet insbesondere eine Erweiterung der Zielgruppe. Bisher richten sich die Angebote der Jugendberufsagentur ausschließlich an die Zielgruppe („Kund*innen“) des Jobcenters. Zukünftig soll diese Zielgruppe rechtskreisunabhängig auf alle jungen Menschen im Übergang Schule, Ausbildung, Beruf erweitert werden. Damit sind entsprechend der rechtlichen Grundlagen aus SGB II, SGB III und SGB VIII alle jungen Menschen ab der achten Klasse bis unter 27 Jahren gemeint. Um eine zentrale Anlaufstelle bilden zu können, wird der Betrieb einer Jugendberufsagentur, in dem gleichzeitig Mitarbeitende der drei oben genannten Angebotsträger tätig sind, angestrebt. Die Anlaufstelle soll sich dabei nicht in einem der „Stammhäuser“ der drei Träger befinden, um einen niedrigschwelligen Zugang für junge Menschen zu ermöglichen und eine Stigmatisierung auszuschließen. Um bestmögliche Zugänglichkeit und Nutzung auch außerhalb formaler Prozesse bieten zu können, sollen Räume (z.B. ein entsprechend großes Ladenlokal) in zentraler Innenstadtlage genutzt werden. Die drei Partner der heutigen Jugendberufsagentur erarbeiten hierzu ein Konzept, das den jeweiligen Entscheidungsinstanzen zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt wird. In diesem Konzept werden die benötigten Ressourcen (Räumlichkeiten, eingesetztes Personal, Finanzmittel) sowie die Angebote der Jugendberufsagentur inklusive der Beratungs- und Informationsprozesse beschrieben. Nach Beschluss des erweiterten Konzepts der Jugendberufsagentur und Ergänzung bzw. Neuabschluss einer Kooperationsvereinbarung werden die benötigten Räume angemietet bzw. zur Verfügung gestellt, so dass die Arbeit in der neuen Anlauf- und Informationsstelle aufgenommen werden kann. Um die Niedrigschwelligkeit der JuBa zu gewährleisten ist ein Standort in Innenstadtlage (Fußgängerzone Stadt Bonn) erforderlich. Geeignet ist ein Ladenlokal im Erdgeschoss mit Schaufenster, um eine einladende Atmosphäre zu gestalten. Zudem muss auf eine barrierearmeSeite 45 von 49 45 Gestaltung geachtet werden. Expansionsmöglichkeiten sollen bei der Auswahl der Immobilie mitgedacht werden Neben der Arbeit in der zentralen Anlauf- und Informationsstelle setzen die beteiligen Institutionen ihre Informations- und Beratungsangebote in ähnlicher Form wie bisher fort. Ergänzt wird die Arbeit der Jugendberufsagentur durch die aktive Vernetzung mit anderen Institutionen und Trägern, die im Übergang Schule – Ausbildung/Studium/Beruf von zentraler Bedeutung für die Zielgruppe sind (z. B. das Regionale Bildungsbüro (mit „KAoA“) im Schulamt der Stadt Bonn, Beratungsstellen…) Federführung Beteiligte Amt für Kinder, Jugend und Familie (51-53) in enger Zusammenarbeit mit Jobcenter und Agentur für Arbeit Amt für Wirtschaftsförderung (03) Personal- und Organisationsamt (10) Schulamt (40) weitere Angebotspartner, wie z.B. Regionales Bildungsbüro, IHK, Kreishandwerkerschaft, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, KIM, große Arbeitgeber Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Konzeptentwicklung Anmietung der Räumlichkeiten Herbst/Winter 2024/25 Anmietung der Immobilie: Mitte 2025 Sachkosten Personalressourcen 150.000 Euro (wenn Jobcenter und Agentur für Arbeit diesen Betrag ebenfalls bereitstellen) mit vorhandenem Personal realisierbar Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? Schulpsychologie suchtpräventive Angebote Schuldnerberatung Straßensozialarbeit ja, nach KonzepterstellungSeite 46 von 49 46 4.3. Integrierte Sozialberichterstattung Schwerpunkt Recht auf Information und Monitoring Wirkungsentfaltung langfristig Handlungsziele Es gibt eine gemeinsame Datengrundlage, die ohne viel Mehraufwand der jeweiligen Stellen eingepflegt werden kann Informationen über die Situation von Kindern und Jugendlichen in Bonn liegen vor und werden als Grundlage für Entscheidungen genutzt Eine datenbasierte bedarfsgerechte Planung und Umsetzung von Maßnahmen ist möglich Maßnahmenbeschreibung Eine regelmäßige integrierte Sozialberichterstattung in Bonn bietet für Verwaltung und Politik die Grundlage, daten- und informationsbasierte Entscheidungen zu treffen. Bisher gibt es in der Kommune überwiegend ämterbezogene Datenerhebungen; eine ämterübergreifende Datensammlung sowie darauf basierende Auswertungen und Analysen sind wichtig, um ein ganzheitliches Bild der Situation von Kindern und Jugendlichen herzustellen und daraus folgende Planungen und Entscheidungen herzuleiten. Eine Regelmäßigkeit bietet die Grundlage für Evaluationen und Wirkungsanalysen. Ein regelmäßiger Sozialbericht schafft mehr Transparenz zwischen den Ämtern sowie für Politik und Stadtgesellschaft. Da es ein ämterübergreifender Prozess ist, wird eine übergreifende Koordination benötigt. Diese hat die Aufgabe, die verschiedenen Ämter und Datengrundlagen zusammenzuführen und zu identifizieren, welche Daten ggf. noch fehlen. Eine Mitarbeit der Fachämter ist entsprechend nur bei auskömmlicher Besetzung der Planungsstellen möglich. Auf dieser Basis wird ein übersichtlicher Bericht über die Situation von Kindern und Jugendlichen erstellt, der Grundlage für Entscheidungen sein soll. Perspektivisch soll eine Ausweitung der Zielgruppen und Themenbereiche angestrebt werden. In Vorbereitung auf eine umfassende Sozialberichterstattung kann es sinnvoll sein, regelmäßige Treffen der Planer*innen aus den verschiedenen Ämtern zu initiieren bzw. fortzuführen, um bereits erste anlassbezogene gemeinsame Datengrundlagen zu schaffen. Federführung Beteiligte Programmbüro Soziale Gerechtigkeit (OB-25) Schulamt (40) Amt für Soziales und Wohnen (50) Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Sport- und Bäderamt (52) Gesundheitsamt (53) Stadtplanungsamt (61) Statistikstelle (62) Dezernat IV Dezernat V Meilensteine Start und Dauer der Aktivität Einrichtung einer Koordinierungsstelle Bestands- und Bedarfsanalyse Datenerhebung und – bündelung Analysen Berichterstattung Sommer 2025Seite 47 von 49 47 Sachkosten Personalressourcen keine zusätzlichen 0,5 VZÄ Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss erforderlich? ZiSo Urban Data Governance neinSeite 48 von 49 48 Fazit und Ausblick Dieser Aktionsplan mit insgesamt 20 Maßnahmen ist das Ergebnis eines mehrstufigen Prozesses unter der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Er wird den politischen Gremien zur Beratung und schlussendlich dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Die Umsetzung der meisten Maßnahmen kann und soll mit Beschluss des Aktionsplanes durch den Rat der Stadt Bonn begonnen werden. Vereinzelt wird aus den Steckbriefen deutlich, wenn ein zusätzlicher Umsetzungsbeschluss erforderlich ist. Nach erfolgreichem Ratsbeschluss wird der Aktionsplan durch die Sachverständigen und den Vorstand des Vereins Kinderfreundliche Kommunen geprüft. Ist diese Prüfung erfolgreich, kann der Stadt Bonn das Siegel „Kinderfreundlichen Kommune“ verliehen werden. Dann sind drei Jahre Zeit, die beschlossenen 20 Maßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung wird begleitet von einem regelmäßigen Monitoring durch die Koordination der Kinderfreundlichen Kommune und den Verein. Etwa 18 Monate nach der Siegelübergabe gibt es einen öffentlichen Zwischenbericht sowie ein Halbzeitgespräch, in dem die Umsetzungsstände evaluiert werden. Im weiteren Verlauf gibt es zusätzlich interne Zwischenberichte. Perspektivisch findet gegen Ende der drei Jahre des ersten Aktionsplans eine Zukunftswerkstatt statt, in der der aktuelle Aktionsplan geprüft und ein neuer begonnen werden soll. Im gesamten Prozess werden die Stimmen der Kinder und Jugendlichen immer wieder einbezogen und berücksichtigt. Denn sie sind schließlich die Zielgruppe dieses Aktionsplans und des gesamten Verfahrens.Seite 49 von 49
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de