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252440 · Mitteilungsvorlage

Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune"

Nummer
252440
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
30.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Waldau Straße· Venusberg, Bonn
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Am Stadion Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  1. Sitzung des Beirates Kinder- und Jugendbeteiligung 12.06.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252440
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune"
Beratungsfolge
Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung 07.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 12.11.2024 hat der Rat der Stadt Bonn den Aktionsplan zur
„Kinderfreundlichen Kommune“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, die
Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und die Verwaltung kinder-
und jugendfreundlicher zu gestalten. Dafür wurden verschiedene Maßnahmen
in Form von Steckbriefen erarbeitet und beschlossen. Die Verwaltung setzt
diese in den kommenden drei Jahren um. Der Verein "Kinderfreundliche
Kommunen", der den Prozess begleitet, hat den Plan geprüft und zugestimmt,
dass Bonn das Siegel bekommt. Im März wird es eine feierliche
Siegelübergabe geben.
Der vollständige Aktionsplan ist dieser Mitteilungsvorlage als Anhang beigefügt.
Anlage/n
1 202409_Aktionsplan KfK_final (öffentlich)Seite 1 von 49
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune Bonn 2025-2027
Inhalt
Aufwachsen in Bonn – Rahmenbedingungen und Herausforderungen.................................................. 3
Der Weg zur „Kinderfreundlichen Kommune“ Bonn .............................................................................. 4
Bestandsaufnahme .............................................................................................................................. 5
Verwaltungsfragebogen .................................................................................................................. 5
Kinder- und Jugendbefragung ......................................................................................................... 6
Die Erstellung des Aktionsplans .......................................................................................................... 7
Schwerpunkte im Programm ................................................................................................................... 7
Vorrang des Kindeswohls .................................................................................................................... 7
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen ............................................................................................ 8
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ......................................................................................... 9
Information und Monitoring ............................................................................................................. 10
Maßnahmen .......................................................................................................................................... 11
1. Vorrang des Kindeswohls .......................................................................................................... 12
1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden ............................................................ 12
1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche ........................................................... 14
1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen ................................................................... 16
1.4. Passgenauere Gesundheitsförderung ............................................................................... 18
1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen............................................. 19
1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für geflüchtete Kinder in ............................. 21
Gemeinschaftsunterkünften ......................................................................................................... 21
1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität von Kindern und Jugendlichen auf
Schulwegen.................................................................................................................................... 23
1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der Bedarfe von
Schüler*innen ................................................................................................................................ 25
1.9. Safety Walks ...................................................................................................................... 27
2. Kinderfreundliche Rahmenbedingungen .................................................................................. 29
2.1. Prüfung der Kinderinteressen ........................................................................................... 29
2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten ............................................ 30
2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche........................................................................... 31
2.4. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros.................................................. 33
3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ............................................................................... 34
3.1. Regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen ...................................................................... 34
3.2. Informationen über Beteiligung und politische Beschlüsse ................................................... 36Seite 2 von 49
2
3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats ........................................................................... 38
3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verkehrs- und Bauleitplanungen ............. 40
4. Recht auf Information und Monitoring ..................................................................................... 42
4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur Information von Kindern und Jugendlichen
in Bonn........................................................................................................................................... 42
4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur ....................................................................... 44
4.3. Integrierte Sozialberichterstattung ........................................................................................ 46
Fazit und Ausblick .................................................................................................................................. 48Seite 3 von 49
3
Aufwachsen in Bonn – Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Die Bundesstadt Bonn ist eine kreisfreie Großstadt im Süden von Nordrhein-Westfalen und zweiter
Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. Mit 347.529 Einwohner*innen gehört Bonn zu den
zwanzig größten Städten Deutschlands. Auf beiden Seiten des Rheins, aufgeteilt in vier Bezirke und
insgesamt 51 lebendige Stadtteile verteilt sich Bonn über eine Fläche von ca. 141 km². Bonn gehört
dem Regierungsbezirk der Bezirksregierung Köln an, die die Kommunalaufsicht u.a. über den Haushalt
der Stadt Bonn sowie die Schulaufsicht über die Bonner Schulen ausübt.
In Bonn leben 56.415 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, was 16,9 Prozent der Bevölkerung
entspricht. Im Bezirk Bad Godesberg ist der Anteil mit 18,6 Prozent am höchsten, im Bezirk Bonn mit
15,2 Prozent am niedrigsten. Von den 0-18-Jährigen in Bonn lebenden Kindern und Jugendlichen haben
37 Prozent einen Migrationshintergrund. Außerdem leben im Stadtgebiet 4.129 geflüchtete Kinder und
Jugendliche. Die Kinderarmutsrate in Bonn beträgt 20,1 Prozent.
In Bonn gibt es 52 Grundschulen und 35 weiterführende Schulen sowie acht Förderschulen, zwei
Waldorfschulen und zwei Weiterbildungskollegs. Im Schuljahr 2023/24 waren 9.726 Plätze im Offenen
Ganztag (OGS) vorhanden, was einer Versorgungsquote von 75 Prozent in den Grund- und
Förderschulen entspricht. Im Schuljahr 2024/25 sollen noch einmal etwa 400 Plätze ergänzt werden,
sodass über 10.000 OGS-Plätze bereitgestellt werden können.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung hat Bonn 218 Kitas und ca. 1470 Plätze in der Kindertagespflege.
Die Versorgungsquote lag im Kindergartenjahr 2023/24 für Kinder unter drei Jahren bei 48,7 Prozent.
Die vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Zielversorgungsquote (58 Prozent) konnte bisher nicht
erreicht werden, wird jedoch beibehalten. Hierzu fehlen noch rund 890 U3-Betreuungsplätze. In den
kommenden Jahren müssen über 1.000 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege geschaffen werden. Aktuell sind rund 35 Neubauten geplant.
Die Stadt Bonn bietet mit über 300 öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen und 45 Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen seinen jungen Einwohner*innen bereits ein breites Angebot für Spiel,
Freizeit und Erholung. Im Vergleich besitzt die Stadt Bonn mit 147m² kommunaler
Grünfläche/Einwohner*innen überdurchschnittlich viele Grün- und Erholungsflächen. Beliebte Ziele
für Kinder, Jugendliche und Familien sind hier z.B. die Rheinaue, das Naturschutzgebiet Ennert oder
die Waldau.Seite 4 von 49
4
Der Weg zur „Kinderfreundlichen Kommune“ Bonn
Am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Bonn beschlossen, dass Bonn am Programm „Kinderfreundliche
Kommunen“ teilnimmt (DS 2219751). Kinder, Jugendliche und junge Familien sind entscheidend für die
Zukunftsfähigkeit der Stadt. Kommunen kommt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
auf lokaler Ebene eine zentrale Rolle zu, womit der Grundstein für eine
nachhaltige kinderfreundliche Entwicklung gelegt wird. Das Programm „Kinderfreundliche
Kommunen“ wird durch den gleichnamigen Verein begleitet, der vom Deutschen Kinderhilfswerk und
von UNICEF getragen wird. Durch die Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ macht
Bonn das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen sowie der kommenden Generationen zum
Maßstab. Die Stadt stellt sich einer externen und unabhängigen Überprüfung und kann so seinen
Bürger*innen, und auch über die Stadtgrenzen hinaus, zeigen, dass die Rechte, Bedürfnisse und
Wünsche der Kinder und Jugendlichen in der Stadt(-verwaltung) einen sehr hohen Stellenwert haben.
Es ist klar, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eine verbindliche und langfristige
Aufgabe ist. Mit diesem Aktionsplan verpflichtet sich die Stadt Bonn dazu, das geltende Recht der UN-
Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen und ihr Verhaltungshandeln daran
auszurichten.
1 https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2008685
08.12.22
Ratsbeschluss
27.02.23
Vertragsunterzeichnung
April - Oktober 23
Bestandsaufnahme
November 23 - März 24
Auswertung
Empfehlungen
April - Juni 24
Erarbeitung des
Aktionsplans
Juli - September 24
Prüfung des
Aktionsplans
Oktober - Dezember 24
politische Beratung
vrsl. Anfang 2025
Siegelerhalt
2025 - 2027
UmsetzungSeite 5 von 49
5
Bestandsaufnahme
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Oberbürgermeisterin Katja Dörner und dem Verein
Kinderfreundliche Kommunen im Februar 2023 konnte die erste Phase im Verfahren, die
Bestandsaufnahme beginnen. Hierzu gehörte im ersten Schritt ein umfangreicher
Verwaltungsfragebogen, der durch eine Abfrage in vielen Ämtern und Abteilungen der
Stadtverwaltung ein breites Bild der bereits bestehenden Rahmenbedingungen und Angebote im
Kontext der Kinderrechte liefern konnte. Da die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im
gesamten Verfahren ein zentraler Baustein ist, bestand die andere Hälfte der Bestandsaufnahme aus
einer Kinder- und Jugendbeteiligung in Form von zwei Befragungen. Die Ergebnisse aller Erhebungen
stellten der Verein Kinderfreundliche Kommunen und die Sachverständigen im Rahmen eines Vor-Ort-
Gesprächs vor. In diesem Kontext konnten Rückfragen beantwortet und Ergänzungen besprochen
werden. Auf Basis dieser umfassenden Ergebnisanalyse wurde der Stadt Bonn ein umfangreiches
Empfehlungsdokument zur Verfügung gestellt.
Verwaltungsfragebogen
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen leitet aus der UN-Kinderrechtskonvention vier
Schwerpunkte ab, die die Kinder- und Jugendfreundlichkeit einer Kommune auszeichnen:
1) Vorrang des Kindeswohls
2) Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
3) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
4) Recht auf Information und Monitoring
In einem umfangreichen Verwaltungsfragebogen wurden die Strukturen und Angebote erhoben, die
in diesen vier Schwerpunkten in Bonn bereits vorhanden sind. In der Auswertung des
Verwaltungsfragebogens hat Bonn von insgesamt 333 Punkten 164,5 Punkte erreicht (55 Prozent). Alle
Schwerpunkte wurden vom Verein als „gut bis sehr gut“ umgesetzt eingeschätzt. Dennoch gibt es noch
einige Potentiale, insbesondere in den drei letztgenannten Schwerpunkten.
Ausführliche Analysen können bei Bedarf angefordert werden.
Aufgeteilt auf die vier Schwerpunkte stellt sich die Verteilung folgendermaßen dar:Seite 6 von 49
6
Kinder- und Jugendbefragung
Im Rahmen der durch das Programm vorgegebenen Kinderbefragung konnten 1.127 Kinder zwischen
9 und 13 Jahren befragt werden. Die Befragung wurde zwischen März und Juni 2023 an insgesamt 14
Schulen2 mit Unterstützung der Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen und der UNICEF-Ortsgruppe
durchgeführt.
Darüber hinaus wurde zwischen August und Oktober 2023 eine Online-Jugendbefragung an Schulen
und Jugendzentren beworben, die 1.020 Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren erreichte.
Die Fragebögen für die unterschiedlichen Zielgruppen waren nicht in allen Fragen identisch. Dennoch
konnten einige Themenbereiche für beide Altersgruppen ausgewertet werden. Die Ergebnisse der
Befragungen bilden eine zentrale Grundlage für die Entwicklung der Maßnahmen dieses Aktionsplans.
Die ausführlichen Ergebnisse für beide Befragungen können unter www.bonn.de/jugendbefragung
nachgelesen werden. Daher wird hier nur eine kurze Zusammenfassung gegeben.
Die meisten befragten Kinder und Jugendlichen kennen ihre Rechte (63 Prozent der befragten Kinder
und 80 Prozent der Jugendlichen). Positiv hervorzuheben ist, dass 86 Prozent der befragten
Jugendlichen (eher) gerne in Bonn leben. Nur 57 Prozent jedoch finden, dass Bonn eine
jugendfreundliche Stadt ist.
Verbesserungsbedarf wird bei den befragten Kindern und Jugendlichen insbesondere in folgenden
Bereichen gesehen:
1) Aufenthaltsorte und Freizeitangebote
Beide Altersgruppen wünschen sich mehr Aufenthaltsorte bzw. Treffpunkte und Grünflächen,
um zu chillen oder sich mit Freund*innen zu treffen. Auch der Bedarf nach mehr
Sportmöglichkeiten und Spielplätzen, auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, ist
ausgeprägt.
2) Mobilität
Viele der befragten Jugendlichen wünschen sich mehr und sicherere Radwege sowie
zuverlässigeren ÖPNV.
3) Stadtbild und Wohlbefinden
Das Stadtbild wird von vielen der befragten Jugendlichen bereits positiv hervorgehoben. Auch
die jüngeren Kinder bewerten ihren Wohnort insgesamt sehr positiv. Andererseits wünschen
sie sich mehr Sauberkeit auf öffentlichen Plätzen und Spiel- und Sportplätzen.
4) Preissituation der Freizeitangebote für Jugendliche
Es gibt den Wunsch nach mehr kostengünstigen oder sogar kostenfreien Angeboten für
Jugendliche, damit mehr Teilhabe für mehr Kinder und Jugendliche möglich ist.
5) Beteiligung und Mitbestimmung
Von den jüngeren Kindern geben 87 Prozent an, dass sie bei Themen ihres Wohnorts nie (65
Prozent) oder nur selten (23 Prozent) mitbestimmen können und bewerten die Möglichkeiten,
mitbestimmen zu können, am schlechtesten. Knapp die Hälfte der Jugendlichen weiß nicht, an
wen sie sich wenden können, wenn sie in Bonn etwas verändern möchten. Knapp 60 Prozent
der befragten Jugendlichen wünschen sich digitale Formen der Beteiligung (Befragung über
social media, eine App oder eine Website), knapp ein Drittel nennt die Schule als guten Ort,
um Befragungen durchzuführen. Von den genannten Optionen wird altersübergreifend social
media als häufigster Wunsch geäußert.
2 davon sieben Grundschulen und jeweils zwei Gymnasien, Gesamt- und Förderschulen sowie eine HauptschuleSeite 7 von 49
7
Die Erstellung des Aktionsplans
Auf Basis der Bestandsanalyse und den Diskussionen im Vor-Ort-Gespräch wurden auf Bonn
zugeschnittene Empfehlungen vom Verein Kinderfreundliche Kommunen und den drei zuständigen
Sachverständigen Claudia Kittel, Stefanie Schwalger und Dr. Christiane Richard-Elsner erarbeitet. Diese
stellten die Grundlage der Maßnahmen des Aktionsplans dar.
Nach einer Aufbereitung durch die Steuerungsgruppe fand im Mai 2024 zunächst ein Workshop mit 27
Jugendlichen statt. In diesem wurden die Empfehlungen, die Kinder und Jugendliche direkt betreffen,
besprochen und durch die Jugendlichen nach ihrer Relevanz bewertet. In der Zusammenarbeit mit den
Jugendlichen ist aufgefallen, dass sie einen weiten Blick auch auf andere Zielgruppen haben und sich
der Tatsache bewusst sind, dass einige der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur für sie selbst,
sondern auch für erwachsene oder ältere Menschen von Vorteil sind. Sie haben bereits erste
Umsetzungsideen und Hinweise für die Konkretisierung der Maßnahmen geben können.
Anschließend fand der sogenannte Zielfindungsworkshop statt. An diesem haben insgesamt 35
Personen teilgenommen, darunter Vertretungen verschiedener Abteilungen und Ämtern aus allen
Dezernaten der Stadtverwaltung sowie Vertreter*innen verschiedener Institutionen und Gremien aus
der sozialen Landschaft in Bonn. Die durch die Jugendlichen bereits bewerteten Empfehlungen wurden
fachlich auf ihre Umsetzbarkeit und Passung für Bonn beurteilt und ebenfalls nach ihrer Relevanz für
Bonn bewertet. Das Voting der Erwachsenen deckte sich fast gänzlich mit der Einschätzung der
Jugendlichen. Durch das Ranking beider Gruppen decken die ausgewählten Maßnahmen alle vier
Schwerpunkte ab und bilden eine gute Mischung in Bezug auf die Auswahlkriterien, u.a. Art der
Maßnahme (konzeptionell, strukturell, Projekt), Abstraktionslevel, Aufwand, Umsetzungsdauer usw.
Die insgesamt 20 Maßnahmen wurden anschließend in den jeweils zuständigen Fachämtern
konkretisiert und im Lenkungsausschuss Soziale Gerechtigkeit abgestimmt. Nach Entscheidung durch
den Verwaltungsvorstand und der positiven Prüfung durch den Verein und die Sachverständigen wird
der Aktionsplan den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt.
Schwerpunkte im Programm
Insgesamt legt der Verein Kinderfreundliche Kommunen vier Schwerpunkte fest, die sich aus der UN-
Kinderrechtskonvention ableiten. Zunächst sollen überblickartig die Schwerpunkte erläutert und
entsprechend die Situation in Bonn dargestellt werden. Anschließend folgen die Maßnahmen, die den
jeweiligen Schwerpunkten zugeordnet sind. Für jeden Schwerpunkt gibt es ein übergeordnetes +iel.
Vorrang des Kindeswohls
Leitziel: Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind bei allen sie betreffenden Entscheidungen
bekannt und werden, wo möglich, vorrangig berücksichtigt.
Dieser Schwerpunkt bezieht sich auf Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, in der es um die „best
interests of the child“ geht. Hervorzuheben ist, dass hier eine Erweiterung des Begriffs „Kindeswohl“
angewendet wird und es nicht nur darum geht, eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Das
Kindeswohl umfasst also alle Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen: die gesundheitlichen
Rahmenbedingungen und den Schutz vor Gewalt genauso wie die Bildungs- und Betreuungsqualitäten
sowie Räume zum Bewegen, Spielen und zur Freizeit. Gemeint ist, dass bei allen Entscheidungen, von
denen Kinder und Jugendliche betroffen sind, ihre Interessen ein Gesichtspunkt sind, der, bei
Abwägung aller unterschiedlichen Interessen, vorrangig zu berücksichtigen ist.Seite 8 von 49
8
Die Stadt Bonn hat kein explizites Leitbild zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Das Leitbild
„Bonn. Gemeinsam wachsen“3, welches im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft
Chancen“ erstellt wurde, bietet jedoch eine gute und verbindliche Grundlage für die gemeinsame
Arbeit aller Institutionen und Einrichtungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
In Bonn ist eine breite Netzwerkstruktur im Rahmen der Frühen Hilfen bereits seit langem etabliert.
Auch Netzwerkstrukturen zur Kindergesundheit sind vorhanden.
Im Rahmen des Programms „Kinderfreundliche Kommunen“ hat die Stadt Bonn im April 2024 einen
Informationsworkshop „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ durchgeführt, in dem verschiedene
Abteilungen aus allen Dezernaten vertreten waren. Hier wurde neben der UN-Kinderrechtskonvention
selbst bei den Teilnehmenden insbesondere der Bezug zur eigenen Arbeitspraxis hergestellt. Solche
Workshops oder Schulungen sind bisher nicht regelmäßige Praxis, weshalb Maßnahme 1.1. die
Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die UN-Kinderrechtskonvention in den Blick nimmt. Auch
dieser Aktionsplan selbst legt einen zentralen Grundstein für dafür, das Kindeswohl bei
Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen.
Gemäß dem Richtwert des Bonner Spielplatzbedarfsplans 2022 besteht in Bezug auf Spiel- und
Bolzplätze eine bedarfsgerechte quantitative Versorgung. In der Wahrnehmung vieler Kinder und
Jugendlicher fehlen jedoch Plätze, an denen sie sich aufhalten können. Daher werden in den
kommenden Jahren weitere öffentliche Plätze zu Aufenthaltsorten für Jugendliche gestaltet (vgl.
Maßnahme 1.2.). Es gibt durch den Behindertenpolitischen Teilhabeplan und dessen
Weiterentwicklung sowie durch verschiedene Träger und Netzwerke in der Stadt bereits viele Ansätze,
die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zu verbessern. Dennoch gibt es hier
Verbesserungsbedarf und durch die Ausweitung des Labels „Inklusion lebendig machen“ soll diesem
begegnet werden (Maßnahme 1.5.).
Hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt gibt es in Bonn bereits ein
Schutzkonzept. Ergänzend hierzu soll zusammen mit Kindern und Jugendlichen in Form von Safety
Walks (1.10.) erhoben werden, welche konkreten Räume und Orte für Kinder und Jugendliche als
unsicher wahrgenommen werden und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt werden.
Im Schwerpunkt Vorrang des Kindeswohls erreichte Bonn 106 von 159 Punkten, was 67 Prozent
entspricht.
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Leitziel: In der Verwaltung der Stadt Bonn gibt es Strukturen, die dafür sorgen, dass die Interessen von
Kindern und Jugendlichen bekannt sind und berücksichtigt werden.
Die Kinderfreundlichen Rahmenbedingungen umfassen alle kommunalen Strukturen, Verfahren und
Zuständigkeiten, die dazu beitragen, die Kinderrechte innerhalb der Stadt(-verwaltung) konkret
umzusetzen. Ein Beispiel sind die Strukturen der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen.
Diese soll Anlaufstelle sein und gleichzeitig die Schnittstelle und Verbindung zwischen den Kindern und
Jugendlichen, der Verwaltung und der Politik.
3https://www.kinderstark.nrw/kommunen/bonn#:~:text=Gemeinsam Prozent20wachsen.&text=In
Prozent20Bonn Prozent20sollen Prozent20alle Prozent20Kinder,inklusiven Prozent20und Prozent20vielf
ProzentC3 ProzentA4ltigen Prozent20Bonner Prozent20StadtgesellschaftSeite 9 von 49
9
Seit vielen Jahren gibt es bereits eine Kinder- und Jugendbeauftragte. Die Empfehlung des Vereins
Kinderfreundliche Kommunen und der Sachverständigen ist eine klare Aufwertung und Stärkung der
Stelle (Maßnahme 2.2.). Dadurch können die Interessen von Kindern und Jugendlichen gebündelt in
die Verwaltung hineingetragen und in relevanten Gremien und bei Entscheidungen vertreten werden.
Durch eine stärkere Legitimation einer Kinder- und Jugendbeauftragten kann diese erst die Wirkung
entfalten, die möglich und nötig ist.
Auch die Stelle für die Koordination des Verfahrens „Kinderfreundliche Kommune“, angesiedelt im
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit im Dezernat der Oberbürgermeisterin, stärkt die Basis des
kinderfreundlichen Verwaltungshandelns. So können durch eine Sensibilisierung der
Verwaltungsmitarbeitenden und die Vernetzung der verschiedenen Fachbereiche langfristig
Strukturen und standardisierte Prozesse entwickelt werden, die eine Wahrnehmung und
Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im Verwaltungshandeln gewährleisten.
Ein solch standardisierter Prozess ist die kürzlich eingeführte Prüfung aller Vorhaben der Stadt Bonn
hinsichtlich einer stattfindenden Kinder- und Jugendbeteiligung. Daran anlehnend soll ein Prozess
entwickelt werden, wie die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden
Entscheidungen standardisiert berücksichtigt werden können (Maßnahme 2.1.).
Es gibt bereits an vielen Stellen eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zu Belangen von Kindern
und Jugendlichen. Auch mit lokalen und überregionalen Kinderrechtsorganisationen arbeitet die
Stadtverwaltung diesbezüglich gut zusammen.
Die Stadt Bonn erzielte im Schwerpunkt Kinderfreundliche Rahmenbedingungen 22 von 49 Punkten,
was 45 Prozent entspricht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Leitziel: Kinder und Jugendliche werden an sie betreffende Entscheidungen zielgruppengemäß
beteiligt.
Die Beteiligung ist ein zentraler Baustein im gesamten Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ und
betrifft vor allem Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder und Jugendliche sind Expert*innen
für ihre eigene Lebenswelt. Somit ist es unabdingbar, sie in allen Entscheidungen, die sie betreffen,
anzuhören und ihre Interessen bestmöglich zu berücksichtigen. Wichtig ist auch, ihnen eine
Rückmeldung über die Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses zu geben sowie realistisch zu
beantworten, ob ihre Wünsche umgesetzt werden können oder warum dies nicht möglich ist. Bereits
in der Bestandsaufnahme und der Erstellung des Aktionsplans wurden die Stimmen von Kindern und
Jugendlichen in besonderem Maße berücksichtigt.
Im Dezember 2022 wurde das „Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Verwaltungshandeln
und an politischen Entscheidungsprozessen in Bonn“ beschlossen. Der Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung begleitet den Prozess und evaluiert regelmäßig die Umsetzung. Für jedes Vorhaben
der Stadtverwaltung müssen die jeweiligen Ämter beschreiben, inwiefern Kinder und Jugendliche
beteiligt werden (oder, wenn keine Beteiligung vorgesehen ist, dies begründen). Auch die Leitlinien
Bürgerbeteiligung werden diesbezüglich angepasst. Seit Februar 2024 ist der Beirat für Kinder- und
Jugendbeteiligung eingerichtet. Die Mitglieder stellen sicher, dass das Recht auf Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren berücksichtigt
wird. Der Beirat hat außerdem die Aufgabe, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Kinder- und
Jugendbeteiligung in Bonn weiter ausgebaut werden kann und wird dabei begleitet vom Arbeitskreis
Kinder- und Jugendbeteiligung. Einen eigenen Etat für den Jugendbeirat gibt es nicht. Es gibt derzeit
keine Sitze für Kinder oder Jugendliche in den anderen kommunalen Gremien. Das JugendportalSeite 10 von 49
10
www.bonn-macht-mit.de/jugend soll sicherstellen, dass Jugendliche von ihrem erweiterten
Mitspracherecht erfahren.
In Bonn gibt es projektbezogene Beteiligungen, aber kaum offene Beteiligungsformate. Die Kommune
informiert die Kinder und Jugendlichen noch nicht regelmäßig altersentsprechend über die Ergebnisse
aus Beteiligungsprozessen. In beiden Befragungen wurde deutlich, dass viele der befragten Kinder und
Jugendlichen sich nicht ausreichend beteiligt fühlen oder nicht wissen, wie sie mitbestimmen können.
Daher soll sowohl die Information zu Beteiligungsprozessen, aber auch zu politischen Beschlüssen und
Entscheidungen der Stadtverwaltung, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen,
zielgruppengerecht(er) an sie herangetragen werden (Maßnahme 3.2.). Außerdem soll den
Fachämtern durch eine zentrale Zuständigkeit in der Stabstelle Bürgerbeteiligung eine Befragung von
Kindern und Jugendlichen erleichtert und somit dafür gesorgt werden, dass Kinder und Jugendliche
stärker einbezogen werden und ihre Meinungen wiederum in die Verwaltung zurückgegeben werden
(Maßnahme 3.1.).
Im Schwerpunkt Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erreichte Bonn 29,5 von 69 Punkten und
somit 43 Prozent.
Information und Monitoring
Leitziel: Kinder und Jugendliche können ihr Recht auf Information in Anspruch nehmen. Die Situation
von Kindern und Jugendlichen in Bonn ist auf Basis einer umfangreichen Datenlage bekannt und
Grundlage für Entscheidungen.
Um für Kinderrechte eintreten zu können, muss man sie kennen. Dies gilt für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene gleichermaßen. Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Staaten (und
somit auch die Kommunen) dazu, die Kinderrechte allgemein bekannt zu machen. Durch die seit 2023
bestehenden Aktionstage Kinderrechte (Kinderrechtewochen) wird die Aufmerksamkeit mindestens
einmal im Jahr gezielt auf die Kinderrechte gelenkt. In dieser Zeit finden viele verschiedene Aktionen
in Bezug zu den Kinderrechten statt und im öffentlichen Raum werden die Kinderrechte präsent
gemacht. Auch der geplante Platz der Kinderrechte wird eine dauerhafte Sichtbarkeit schaffen.
Um nachhaltige Prozesse zu etablieren, soll in einem Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept
entwickelt werden, wie die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen verstärkt über ihre Rechte, aber
auch über sie betreffende Entscheidungen aufgeklärt werden kann (Maßnahme 4.1. zusammen mit
3.2.). In der Jugendbefragung wurde deutlich, dass Jugendliche sich mehr Informationen über Themen
wie Schule, Ausbildung, Beruf u.ä. wünschen. Die Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
(Maßnahme 4.2.) begegnet diesem Bedarf.
Ein strukturiertes wirkungsorientiertes Monitoring der Umsetzung der Kinderrechte findet bisher nicht
statt. Hier soll eine integrierte Sozialberichterstattung mit dem Fokus auf die Situation der Kinder und
Jugendlichen in Bonn eine Datengrundlage schaffen, um Bedarfe zu erkennen und entsprechende
Angebote zu entwickeln. Auch das Programm der „Kinderfreundlichen Kommunen“ mit diesem
Aktionsplan bietet ein gutes Instrument.
In diesem Schwerpunkt wurden 7 von 22,5 möglichen Punkten erreicht (27 Prozent).Seite 11 von 49
11
Maßnahmen
Aus den insgesamt 51 Empfehlungen des Vereins und der Sachverständigen hat die Stadt Bonn 20
Maßnahmen abgeleitet. Drei davon sind nicht vorrangig aus den Empfehlungen, sondern aus den
Befragungen der Kinder und Jugendlichen abgeleitet (1.3, 1.9 und 4.2).
Jedem Schwerpunkt ist ein Leitziel zugeordnet, auf das jede der darunter gefassten Maßnahmen auf
unterschiedliche Weise einzahlt. Zusätzlich hat jede Maßnahme eigene Handlungsziele.
• 1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden
• 1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche
• 1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen
• 1.4. passgenauere Gesundheitsförderung
• 1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und
Kultureinrichtungen
• 1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für
geflüchtete Kinder in Gemeinschaftsunterkünften
• 1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität
von Kindern und Jugendlichen auf Schulwegen
• 1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des
ÖPNV hinsichtlich der Bedarfe von Schüler*innen
• 1.9. Safety Walks
Vorrang des
Kindeswohls
• 2.1. Prüfung der Kinderinteressen
• 2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und
Jugendbeauftragten
• 2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche
• 2.3. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und
Jugendbüros
Kinderfreundliche
Rahmenbedingungen
• 3.1. regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen
• 3.2. Informationen über Beteiligung und politische
Beschlüsse
• 3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats
• 3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
Verkehrs- und Bauleitplanungen
Beteiligung von
Kindern und
Jugendlichen
• 4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur
Information von Kindern und Jugendlichen
• 4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
• 4.3. integrierte Sozialberichterstattung
Recht auf Information
und MonitoringSeite 12 von 49
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1. Vorrang des Kindeswohls
Leitziel: Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen sind bei allen sie betreffenden Entscheidungen
bekannt und werden, wo möglich, vorrangig berücksichtigt.
1.1. Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Sensibilisierung und Bewusstseinsschaffung der Mitarbeitenden für die Kinder- und
Jugendrechte sowie die Bedarfe der Zielgruppe
 Verständnis der Mitarbeitenden für die Relevanz der UN-Kinderrechtskonvention für den
eigenen Arbeitsbereich
Maßnahmenbeschreibung
Die Voraussetzung für die Umsetzung der Kinderrechte (im Arbeitsalltag) ist die Kenntnis darüber
und ein Bewusstsein für den Zusammenhang zur eigenen Beschäftigung.
Um diese Sensibilisierung herzustellen, sollen zwei Methoden verfolgt und miteinander verzahnt
werden:
1) Es werden Schulungs- und Fortbildungsangebote zu verschiedenen Themen in Bezug auf die
Kinderrechte konzipiert und gezielt Mitarbeitenden in den verschiedenen Ämtern angeboten.
Die Konzeption erfolgt zunächst intern und kann perspektivisch durch externe Unterstützung
begleitet oder (je nach Themenschwerpunkt) vollständig übernommen werden.
Ein Baustein soll ein niedrigschwelliges Onlineangebot sein, in dem allgemein über Kinderrechte
und Kindeswohlvorrang im Verwaltungshandeln informiert wird. Dieses Angebot soll möglichst
viele Mitarbeitende aus unterschiedlichen Abteilungen erreichen.
Eine darauf aufbauende Schulung/Fortbildung soll dann gezielte Themen aufgreifen und einen
Praxisbezug zum Arbeitsalltag der jeweiligen Mitarbeitenden herstellen.
2) Als Grundlage für oder in Begleitung zu den Schulungen wird es einen Tag der Offenen
Verwaltung für (Kinder und) Jugendliche geben. Hier besuchen Jugendliche an einem Tag
verschiedene Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung. Die Mitarbeitenden stehen Rede und
Antwort, haben Gelegenheit, ihre Tätigkeiten vorzustellen und werden unmittelbar damit
konfrontiert, sich auch der Zielgruppe Kinder und Jugendliche für ihr Handeln bewusst zu
werden. Somit kann bei den Mitarbeitenden ein Bezug zu den und ein Bewusstsein für die
Kinder- und Jugendrechte sowie für die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Bedarfe von
Kindern und Jugendlichen hergestellt werden und bei den Jugendlichen ein Wissen über das
Arbeiten in der Stadtverwaltung, welches die Möglichkeiten der Stadt Bonn als Arbeitgeberin
aufzeigt.
Federführung Beteiligte
Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
(Koordination KfK)
 Personal- und Organisationsamt (10)
 Schulamt (40)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)Seite 13 von 49
13
 langfristig fast alle Ämter
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Konzipierung eines
Onlineformats zum Thema
Kinderrechte
 Konzipierung von Schulungen
 Vernetzung der Ämter für
Schulungen und Austausch mit
Jugendlichen
 Planung des Tags der Offenen
Verwaltung
schnellstmöglich
dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget realisierbar mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Bekanntheit und Attraktivität der
Stadt Bonn als Arbeitgeberin
neinSeite 14 von 49
14
1.2. Belebung des öffentlichen Raums für Jugendliche
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Jugendliche (mit unterschiedlichen Bedürfnissen) fühlen sich im öffentlichen Raum willkommen
 freie bzw. ungenutzte Flächen werden attraktive Bewegungs- und Aufenthaltsorte für
Jugendliche
Maßnahmenbeschreibung
Viele der Jugendlichen wünschen sich mehr Orte, an denen sie sich aufhalten und mit Freund*innen
treffen können. Auch die Empfehlung der Sachverständigen ist es, den öffentlichen Raum stärker zu
beleben und als Aufenthalts- und Bewegungsräume nutzbar zu machen.
Zwei bis drei Flächen sollen im Umsetzungszeitraum von drei Jahren entsprechend der Bedarfe von
Jugendlichen umgestaltet werden.
1) unterhalb der Friedrich-Ebert-Brücke: hier entsteht im ersten Bauabschnitt eine Parkour-
und Skateanlage und es wäre noch ausreichend Platz für weitere Angebote, um den Ort zu
einem attraktiven Treffpunkt für Jugendliche zu machen
2) ehemalige Kugelstoßanlage am Stadion Pennenfeld: Diese aktuell ungenutzte Fläche hinter
dem Stadion eignet sich insbesondere durch ihre Lage (unmittelbare Nähe zum
Jugendzentrum K7) sehr gut für diese Maßnahme und könnte durch die Schaffung von
Bewegungs- und Spielangeboten zu einem attraktiven Treffpunkt für Kinder und Jugendliche
werden
3) Eine dritte Fläche, voraussichtlich an einem der Sportplätze, wird noch ausgewählt.
Bei Fläche Nr. 1 (Friedrich-Ebert-Brücke) wird mit Beschluss des Aktionsplans die Maßnahme
gestartet. Für die anderen Flächen braucht es einen zusätzlichen Umsetzungsbeschluss, um nach
einer Kinder- und Jugendbeteiligung und Planung entsprechende Mittel zu beantragen, wenn diese
nicht durch Landes- oder Bundesfördermittel abgedeckt werden können.
Unter Beteiligung von Jugendlichen entwickelt das Sport- und Bäderamt, wie die Fläche in Zukunft
genutzt werden kann und welche Möglichkeiten es gibt, die Flächen als Aufenthalts- und
Bewegungsorte attraktiver zu gestalten. Hier werden die unterschiedlichen Bedürfnisse von
Jugendlichen mit und ohne Behinderung berücksichtigt. Das Sport- und Bäderamt prüft die
Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit hin und setzt sie anschließend, wenn möglich, um.
Federführung Beteiligte
Sport- und Bäderamt (52)  Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Gesundheitsamt (53)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 Behinderten-GemeinschaftSeite 15 von 49
15
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Auswahl von geeigneten
Flächen
 Jugendbeteiligung
 Prüfung der Vorschläge
 Planung der Maßnahme(n)
 Umsetzung
schnellstmöglich nach Beschluss
drei Jahre
Sachkosten Personalressourcen
200.000 Euro mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Nutzung bestehender Flächen
 Ergänzung bestehender
Planungen und Umbauten
neinSeite 16 von 49
16
1.3. Sauberkeit auf Spiel- und Aufenthaltsflächen
Schwerpunkt
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Die Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen sind sauberer (gehalten) und schaffen somit
eine höhere Aufenthaltsqualität und Wertschätzung für alle
 Kinder und Jugendliche erkennen ihre eigene Verantwortung für die Ordnung und Sauberkeit
solcher Orte
 Kinder und Jugendliche entwickeln im Rahmen der Umweltbildung ein Bewusstsein für Abfall(-
entsorgung)
Maßnahmenbeschreibung
Der Wunsch vieler Jugendlicher aus der Befragung war es, die Sauberkeit an öffentlichen Orten, wie
Spielplätzen u.a., zu erhöhen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist ein mehrstufiges Vorgehen
erforderlich, da Spiel-, Sport- und Bolzplätze sowie Parks und Grünanlagen zwar im Konzept
Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit behandelt wurden, jedoch in diesem Zusammenhang keine
Sauberkeitsthemen aufgekommen sind.
Im Rahmen der Safety Walks (1.10.) können durch die stattfindende Kinder- und Jugendbeteiligung
Flächen und Plätzen identifiziert werden, an denen Maßnahmen im Rahmen von Sauberkeit
besonders wichtig sind.
Darauf basierend werden drei Maßnahmen verfolgt:
1) Ausbau der Spielplatzpatenschaften
In der Koordination der Kinder- und Jugendbeauftragten liegt bereits die Betreuung von
Spielplatzpat*innen. Dieses Ehrenamt soll stärker beworben und ausgeweitet werden. So
können evtl. Missstände frühzeitig erkannt, gemeldet und behoben werden.
2) Cleanup-Aktionen
Es ist bereits jederzeit möglich, eigene Müllsammelaktionen bei bonnorange anzumelden
und mit Material ausgestattet zu werden. Dieses Angebot soll in Einrichtungen für Kinder
und Jugendliche (Schulen, Kitas, Jugendzentren usw.) stärker kommuniziert und beworben
werden. Auch Wettbewerbe zwischen den Einrichtungen können eine Möglichkeit sein.
3) Ergänzung und Verschönerung von Mülleimern
In Folge der Ergebnisse aus den Safety Walks werden, wo nötig und möglich, zusätzliche
Abfallentsorgungsmöglichkeiten geschaffen (beispielsweise auch besondere, z.B. nur für
Pizzakartons o.ä.). Außerdem wird geprüft, ob die Aktion, Mülleimer von Kindern und
Jugendlichen individualisieren zu lassen, ausweitbar ist.
Federführung Beteiligte
für 1) Kinder- und
Jugendbeauftragte
für 2)+3) Koordination
Kinderfreundliche Kommune
 Bürgerdienste (33)
 Schulamt (40)
 Quartiersmanagement (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 bonnorangeSeite 17 von 49
17
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Identifikation relevanter Plätze
durch Safety Walks
 Bewerbung der
Spielplatzpatenschaften
 Bewerbung der Cleanup-
Aktionen
Sommer 2025
fortlaufend
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget
realisierbar
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Konzept für Sicherheit, Ordnung
und Sauberkeit (Amt 33)
 Safety Walks (1.9.)
neinSeite 18 von 49
18
1.4. Passgenauere Gesundheitsförderung
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittelfristig
Handlungsziele
 Bedarfsgerechte, gesundheitliche Fördermaßnahmen auf Verhaltens- und Verhältnisebene
werden entwickelt und im schulischen, außerschulischen und Kita-Alltag der Kinder
implementiert
 Die Maßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und es wird ggf. nachgesteuert
 Eine alltagstaugliche Gesundheitskompetenz der Kinder wird entwickelt und kindgerecht
gefördert
 Gruppen/Kinder mit festgestelltem Bedarf erhalten bevorzugt Zugang zu den
Fördermaßnahmen
Maßnahmenbeschreibung
Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen (und zahnärztlichen Reihenuntersuchungen)
werden als Grundlage genutzt, um passgenaue Angebote im Rahmen der Gesundheitsförderung (z.B.
Motorik, Sprachförderung usw.) zu entwickeln.
Dazu wird eine Arbeitsgruppe mit Beteiligten aus Schul-, Jugend-, Gesundheits- und Sport- und
Bäderamt sowie der Statistikstelle gegründet. Diese wertet die vorhandenen Gesundheitsdaten
kleinteiliger aus und entwickelt auf dieser Basis entsprechende außerschulische (und schulische)
Angebote gemeinsam mit den beteiligten Trägern.
Federführung Beteiligte
Gesundheitsamt (Stabstelle
Gesundheitsförderung, 53-GF)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Statistikstelle (62)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Gründung der Arbeitsgruppe
 Auswertung der Daten
 Entwicklung passgenauer
Angebote
ab Schuljahr 2025/26
dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget
realisierbar
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 bestehende Angebote zu
Bewegung, Ernährung und
Sprache
 Steckbrief
Sozialberichterstattung (4.3.)
neinSeite 19 von 49
19
1.5. Barriere-Check in Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
langfristig
Handlungsziele
 Alle Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen (für Kinder und Jugendliche) sind langfristig auf ihre
Barrierefreiheit hin überprüft und, wo möglich, sind Barrieren abgebaut
 Kinder und Jugendliche mit und ohne Einschränkungen oder Behinderung wissen von den für sie
relevanten Angeboten und Einrichtungen und können diese in Anspruch nehmen
 Das Label „Inklusion lebendig machen“ wird auf verschiedene Einrichtungen ausgeweitet
 Bei den Mitarbeitenden in den Einrichtungen gibt es ein Bewusstsein und Verständnis des weiten
Inklusionsbegriffs, welches sich in der Gestaltung wiederfindet
Maßnahmenbeschreibung
Viele der Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen sind nicht für alle Kinder und Jugendlichen
zugänglich. Im Rahmen eines „Barriere-Checks“ sollen die Zugänge und Barrieren der städtischen
und von der Stadt geförderten Einrichtungen (und Angebote) geprüft und Vorschläge zum Abbau der
Barrieren gemacht werden.
Das Projekt „Forum Inklusion Lebendig machen“4 ist bereits erfahren in der Prüfung solcher
Barrieren und der Beratung, wie (eine Annäherung an) Barrierefreiheit gelingen kann. Auf diesen
Erfahrungen kann und soll aufgebaut werden. Ergänzt werden soll das Expert*innen-Team um Kinder
und Jugendliche mit und ohne Einschränkungen.
Vorschlag für die Umsetzung:
1) Gründung einer Fokusgruppe aus Kindern und Jugendlichen, die die Checklisten, die als
Grundlage dienen, aus ihrer Sicht prüfen und ggf. anpassen
2) Ergänzung der Kriterien
3) Festlegung und Priorisierung der weiteren Einrichtungen
4) Durchführung des Barriere-Checks gekoppelt mit der Vergabe des Labels „Inklusion lebendig
machen“
5) Ableitung von Maßnahmen und Beratung der jeweiligen Einrichtungen (z.B. auch bzgl.
Förderungsmöglichkeiten)
6) Ausweitung des Labels „Inklusion lebendig machen“ auf weitere Einrichtungen
Federführung Beteiligte
Forum Inklusion lebendig machen  Behinderten-Gemeinschaft Bonn
 Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Stadtsportbund
 freie Träger
4 Ein Kooperationsprojekt von Abenteuer Lernen e.V. in Kooperation mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V. und der Katholischen Jugendagentur Bonn sowie in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder,
Jugend und Familie und dem Inklusionsbüros der Stadt Bonn (https://inklusion-lebendig-machen.de/)Seite 20 von 49
20
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Einrichtung einer Fokusgruppe
 Prüfung der Kriterien
 Durchführung des
Labelvergabe-Prozesses
 Sommer 2025
 fortlaufend
Sachkosten Personalressourcen
80.000 Euro (Ausweitung der
bestehenden Förderung des Trägers
abenteuerlernen)
über beantragte Sachkosten abgedeckt
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
notwendig?
 Behindertenpolitischer
Teilhabeplan
 Netzwerk „Bonn – Ort für alle“
 Netzwerk Sport und Inklusion
neinSeite 21 von 49
21
1.6. Rechte auf Spiel, Erholung und Gesundheit für geflüchtete Kinder in
Gemeinschaftsunterkünften
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
langfristig
Handlungsziele
 Die Rechte auf gesundes Aufwachsen, Spiel und Erholung sind den Kindern in den
Gemeinschaftsunterkünften bekannt und werden in den Unterkünften im Rahmen der baulichen
Möglichkeiten umgesetzt
 Kinder und Jugendliche kennen bestehende Angebote für Freizeit, Sport und Spiel im Sozialraum
und werden bei der Teilnahme an diesen unterstützt
 Eltern geflüchteter Kinder in Gemeinschaftsunterkünften sind informiert und sensibilisiert im
Rahmen der Gesundheitsaufklärung
Maßnahmenbeschreibung
Durch den Sozialen Dienst vor Ort in den insgesamt 19 Gemeinschaftsunterkünften wird vielen der
Bedarfe der Bewohner*innen begegnet. Eine Lücke besteht u.a. im Fokus besonders auf Kinder und
Jugendliche und ihre Bedarfe. Um insbesondere die Rechte auf Spiel und Erholung sowie auf
gesundes Aufwachsen zu gewährleisten, braucht es spezielle Angebote in diesen Bereichen. Diese
müssen niederschwellig und für alle zugänglich und attraktiv sein. Hierzu bedarf es einer genauen
kinder- und jugendspezifischen Bedarfsanalyse und darauf basierend der Entwicklung passgenauer
Angebote für die jeweilige Zielgruppe. Hierunter sollen in erster Linie Freizeitangebote für Kinder
und Jugendliche verstanden werden, die der Zielgruppe Möglichkeiten zur Erholung, zur informellen
Bildung und zum Spielen bietet. Ergänzend dazu sollen Angebote v.a. mit dem Fokus auf Gesundheit
auch für die Eltern gemacht werden (z.B. Informationsveranstaltungen).
Alle Angebote sollen in Kooperation mit dem bestehenden Personal vor Ort erarbeitet und
durchgeführt werden. Durch eine höhere Präsenz im Rahmen der Aktivitäten gibt es außerdem einen
zusätzlichen Blick auf die Kinder und Jugendlichen und deren Bedarfe vor Ort.
Darüber hinaus werden die Kinder und Jugendlichen auch über bestehende Angebote für Freizeit,
Sport und Spiel im Sozialraum informiert. Wo möglich, werden sie in Form von Lotsendiensten und
Begleitung bei der Inanspruchnahme von Angeboten unterstützt. Hierunter fällt die Information der
Kinder und Jugendlichen über die Angebote, Unterstützung bei der Beantragung einer Mitgliedschaft
u.a.
Es wird geprüft, ob perspektivisch eine Unterstützung durch eine Kooperation mit der Hochschule
Rhein/Sieg erlangt werden kann (im Rahmen von Praktikumsprojekten und Anbindung von
studentischen Hilfskräften).
Federführung Beteiligte
Amt für Soziales und Wohnen (50-4)  Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Schulamt (40)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Gesundheitsamt (53)
 externe Träger
 Ärzt*innen/Fachambulanzen und
KrankenhäuserSeite 22 von 49
22
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Bedarfserhebung von Angeboten
 Entwicklung und Umsetzung von
Angeboten und Aktivitäten
nach Stellenbesetzung schnellstmöglich
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget realisierbar 1 VZÄ (Sozialbetreuer*in/ Sprachmittler*in,
zwei Stellen jeweils 0,5 VZÄ), angesiedelt
bei einem externen Träger
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
neinSeite 23 von 49
23
1.7. Förderung der eigenständigen aktiven Mobilität von Kindern und
Jugendlichen auf Schulwegen
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Die Stadt Bonn berücksichtigt bei der Förderung der aktiven Mobilität stets die Perspektive der
Kinder
 Mobilitätsstrategien zielen darauf ab, passende Maßnahmen unter Berücksichtigung der
individuellen Fähigkeiten/Bedürfnisse (Verkehrskompetenz) der Kinder zu entwickeln
 Kinder und Jugendliche können selbstständig und sicher zur Schule kommen
Maßnahmenbeschreibung
Um Kindern einen eigenständigen und sicheren Weg zur Schule zu ermöglichen, ist es entscheidend,
dass sie die Möglichkeit haben, diesen Weg selbstständig zu bewältigen. Der Schulweg spielt eine
wichtige Rolle bei der Entwicklung der Verkehrskompetenzen der Kinder.
Die folgenden Projekte sind derzeit nur ansatzweise und sehr vereinzelt vorhanden, sollen jedoch in
den kommenden Jahren stärker in den Fokus gerückt werden.
1) Schulwegplan
Derzeit existieren einzelne Schulwegpläne. Um dem Thema mehr Bedeutung zu verleihen, sollen alle
Pläne einheitlich gestaltet werden. Ziel ist es, schrittweise allen Schulen einen Schulwegplan zur
Verfügung zu stellen. Diese werden unter Beteiligung der Schüler*innen erarbeitet. Die Pläne
umfassen sowohl Geh- als auch Fahrradrouten und weisen auf sichere Wege und Stellen hin, die mit
den Kindern geübt werden sollten. Besonders wichtig für die Verwaltung sind die dokumentierten
Problemstellen in den Schulwegplänen. Diese dienen dazu, die Schulwege durch gezielte
Maßnahmenpriorisierung sukzessive sicherer zu gestalten.
2) Schulzonenkonzept
Zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit sollen kompetenzgerechte Maßnahmen
rund um Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen entwickelt werden. Das Schulzonenkonzept soll die
Diskrepanz zwischen den notwendigen Maßnahmen auf Schulwegen und dem subjektiven
Sicherheitsgefühl sowie der Unzufriedenheit der Eltern verringern.
3) Bewegungsgemeinschaften
Kinder sollen unter der Leitung eines Erwachsenen oder älterer Schüler*innen zu Fuß oder mit dem
Fahrrad zur Schule begleitet werden. Dies macht Spaß, ist gesund, kostengünstig und ökologisch
sinnvoll. Dies kann u.a. durch Laufbusse an Grundschulen oder Fahrradbusse/SchulRadler an
weiterführenden Schulen erreicht werden.
Weitere Aktionen die in den kommenden drei Jahren ausgebaut werden:
- „Carfreitag“ an vielen Schulen fördern (Erfahrungen der IGS Beuel nutzen)
- Schulstraßen
- Kampagnen wie „Zu-Fuß-zur-Schule“, Kindermeilen und Schulradeln
- Ausbau des Aktionsprogramms Schulisches Mobilitätsmanagement an Schulen
- Ausbau von Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema aktive MobilitätSeite 24 von 49
24
Federführung Beteiligte
Stadtplanungsamt (61-3)  Amt für Presse, Protokoll und
Öffentlichkeitsarbeit (13)
 Bürgerdienste (33-1)
 Schulamt (40)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Tiefbauamt (66)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 SGB, Polizei, SWB
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Projektstart Schulwegpläne
2024/2025;
 Entwicklung eines
Schulzonenkonzeptes 2025
 Einführung eines
Bewegungsgemeinschaften-
Leitfadens 2025
bereits begonnen
dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget
realisierbar
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Klimaplan-Steckbrief
„Schulisches
Mobilitätsmanagement“
neinSeite 25 von 49
25
1.8. Anpassung von Effizienz und Zuverlässigkeit des ÖPNV hinsichtlich der
Bedarfe von Schüler*innen
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Die Zuverlässigkeit und Angebotsattraktivität des ÖPNV sind erhöht
 Die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen wird gefördert
 Kinder und Jugendliche haben ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Mobilität der
Zukunft
Maßnahmenbeschreibung
Kinder und Jugendliche sollten in die Lage versetzt werden, eine reflektierte und umweltbewusste
Verkehrsmittelwahl zu treffen. Ein zentrales Anliegen ist es daher, die Perspektive der Kinder in den
Fokus zu rücken und ihre Bedürfnisse und Wünsche aktiv in die Planung und Gestaltung des
öffentlichen Verkehrs einzubeziehen.
Eine immer wichtigere Aufgabe ist es perspektivisch, Kindern und Jugendlichen auch eine multi-
modale Mobilität zu ermöglichen. Hierbei kann die Möglichkeit der kostenlosen Fahrradmitnahme
in Bussen und Bahnen eine entscheidende Rolle spielen, um das Mobilitätsverhalten von Kindern
und Jugendlichen zu fördern. Mit dem Angebot des Schüler*innentickets für monatlich 19 Euro
bietet die Stadt Bonn hierbei aktuell schon ein sehr attraktives Angebot an, da bei diesem eine
Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten möglich ist.
Die folgenden Maßnahmen nehmen die Wege zur und von der Schule in den Fokus:
1. Überprüfung des aktuellen Schulverkehrsangebots auf Effizienz
- Ermittlung der Auslastung von E-Wagen durch automatische Fahrgastzählsysteme (AFZS)
- Optimierung und Anpassung des bestehenden Angebots von E-Wagen5 durch den jährlichen
Fahrplanwechsel
- Optimierung der Zuwegung an Haltestellen entsprechend der Bedürfnisse der Kinder und
Jugendliche
2. Sicherstellung der Betriebsqualität (insbesondere für E-Wagen)
- Überprüfung der, mit der Neubetrauung der SWBV, festgelegten Qualitätsstandards und
Abstimmung über die Umsetzung notwendigen Maßnahmen bei Nichteinhaltung dieser
Standards zwischen Verwaltung und SWBV
- Einhaltung des festgelegten Qualitätsstandards
- Ermittlung der Schwerpunkte von Verspätungen
- bevorzugte Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen
3. Umfangreiche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Neuaufstellung des
Nahverkehrsplans der Stadt Bonn
- Entwicklung von eigenen Beteiligungsformaten für Kinder und Jugendliche, um deren
Bedürfnisse für einen sicheren, zuverlässigen und attraktiven ÖPNV zu sammeln und bei der
Neuaufstellung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen
5 Ergänzungswagen, die zu Schulzeiten zusätzlich im Linienbusbetrieb eingesetzt werdenSeite 26 von 49
26
4. Externe Studie zur Optimierung der E-Wagen
- Beauftragung einer externen Studie zur Optimierung der E-Wagen Verkehre. In dieser Studie
soll das aktuelle E-Wagen Netz auf seine Effektivität untersucht werden. Ziel ist es, die für die
E-Wagen zur Verfügung stehenden Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen und damit
ein umfangreicheres und zuverlässigeres Angebot für alle Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Federführung Beteiligte
Stadtplanungsamt (61-3)  SWB
 Schulamt (40)
 Tiefbauamt (66)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 Rhein-Sieg-Kreis
 VRS, RSVG und RVK
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Datenerhebung
 Ausschreibung
 Vergabe
 Studie und Maßnahmen
schnellstmöglich nach Beschluss
drei Jahre
Sachkosten Personalressourcen
keine zusätzlichen mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
neinSeite 27 von 49
27
1.9. Safety Walks
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Kinder und Jugendliche fühlen sich in Bonn sicher und wohl
 Angsträume werden eruiert und durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich abgebaut
 Kinder und Jugendliche beteiligen sich und erleben Selbstwirksamkeit
Maßnahmenbeschreibung
Durch Safety Walks können Kinder und Jugendliche direkten Einfluss auf die Gestaltung ihrer
Lebenswelt nehmen. Safety Walks werden regelmäßig in verschiedenen Lebensräumen unter
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie verschiedener Fachämter durchgeführt. Im Rahmen
der Safety Walks soll herausgefunden werden, wie das subjektive Sicherheitsempfinden der Kinder
und Jugendlichen z.B. zu unterschiedlichen Tages- oder Jahreszeiten in ihrem Sozialraum ist oder wo
ggfs. Angsträume und/oder Gefahrenquellen liegen, wie diese abgebaut und entschärft werden
können und somit das Sicherheitsempfinden verbessert werden kann.
Besonders zu beachten ist hierbei, dass Kinder und Jugendliche ihre Beteiligung als gewinnbringend
erleben. Gelingensbedingung für die Umsetzung der Safety Walks ist die Klärung im Vorfeld, dass die
Verbesserungsvorschläge der Kinder und Jugendlichen von den jeweiligen zuständigen Ämtern
zeitnah umgesetzt werden, sofern eine Umsetzung möglich ist. Hierfür müssen sowohl personelle als
auch finanzielle Ressourcen zur kurzfristigen Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Wichtig ist zudem, dass im Vorfeld bekannte Konflikte zwischen Sicherheit und bspw. Natur-,
Umwelt- oder Denkmalschutz mitgedacht werden (bspw. Beleuchtungssituation oder Rückschnitt
von Sträuchern etc.). Hier sind Priorisierungen und Kompromisse erforderlich, um gutes
Erwartungsmanagement betreiben zu können.
Ohne die ehrliche Bereitschaft zur Kooperation, zu Kompromissen und zur schnellen Bearbeitung der
auf den Safety Walks entwickelten Verbesserungsvorschlägen ist eine Durchführung sinnlos. Daher
ist die Bildung eines Begleitgremiums mit Vertreter*innen der beteiligten Ämter notwendig, um die
Umsetzung der Ergebnisse der Safety Walks regelmäßig zu überprüfen.
Die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sollte das Alter ab 6 Jahre bis 17 Jahre umfassen, da
Kinder ab etwa 6 Jahren beginnen, sich eigenständig in Ihrem Umfeld zu bewegen. Um einen Anreiz
zur Teilnahme an den Safety Walks zu schaffen, soll in der Konzeptentwicklung die Möglichkeit einer
Aufwandsentschädigung geprüft werden. Darüber hinaus muss das Konzept festlegen, welche Orte
in welchem Rhythmus Ziel eines Safety Walks sind.
Begleitet werden muss die Umsetzung von Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit (13).
Hier muss sowohl die Bekanntmachung der Aktion als auch die Information über Ergebnisse
transparent auf verschiedenen Informationsplattformen koordiniert und begleitet werden.
Wünschenswert wäre es auch mittels (bezahlter) Werbung auf Social Media (Instagram) für die
Aktion zu werben und diese gezielt Kindern und Jugendlichen aus Bonn bzw. dem jeweiligen
Sozialraum in der entsprechenden Altersgruppe anzeigen zu lassen.
Federführung Beteiligte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51-52), Umsetzung durch externen
 Gleichstellungsstelle (04)
 Amt für Integration und Vielfalt (05)Seite 28 von 49
28
Träger  Amt für Presse, Protokoll und
Öffentlichkeitsarbeit (13)
 Bürgerdienste (33)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50-33)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Stadtplanungsamt (61)
 Tiefbauamt (66)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung
 SWB, bonnorange
 Stadtteil-Arbeitskreise
 freie Träger der Jugendhilfe
 KKKPO (Polizei)
 Rat zur Kriminalprävention
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Konzepterarbeitung
 Durchführung der Walks
 Ergebnisbericht
 Maßnahmenumsetzung
Sommer 2025
Konzeptentwicklung: 3-6 Monate
Umsetzung: regelmäßig und wiederkehrend
Sachkosten Personalressourcen
bis zu 50.000 Euro im Budget der
Gewaltprävention
keine zusätzlichen
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Konzept zur Sicherheit,
Ordnung und Sauberkeit (33)
nein
(bei zusätzlichen Sachkosten ggf.)Seite 29 von 49
29
2. Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Leitziel: Die Verwaltung der Stadt Bonn berücksichtigt die Interessen von Kindern und Jugendlichen
bei allen sie betreffenden Entscheidungen.
2.1. Prüfung der Kinderinteressen
Schwerpunkt
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziel
 Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden bei allen sie betreffenden Entscheidungen
mitgedacht und berücksichtigt
Maßnahmenbeschreibung
Um zu gewährleisten, dass die Interessen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen bei allen sie
betreffenden Entscheidungen einbezogen und, wo möglich, vorrangig berücksichtig werden, müssen
die Prozesse von Fachämtern auf Relevanz geprüft werden.
Im ersten Schritt muss identifiziert werden, in welchen Ämtern und in welchen Prozessen und
Entscheidungen die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden. Anschließend wird
entwickelt, an welchen Stellen und wie eine Prüfung der Kinder- und Jugendinteressen in den
vorhandenen Strukturen (Leitfäden, Leitlinien, Standards usw.) eingeführt und verankert werden
kann.
Da die betroffenen Ämter teilweise bereits ähnliche Verfahren in anderen Belangen vornehmen,
muss passgenau entwickelt werden, wie in jedem Amt ohne großen Mehraufwand sichergestellt
werden kann, dass bei allen Aktivitäten, die auch die Lebenswelt bzw. die Interessen von Kindern
und Jugendlichen betreffen, diese berücksichtigt werden.
Die Einführung dieser Maßnahme muss durch Schulungen und ein verändertes Bewusstsein für die
Interessen von Kindern und Jugendlichen begleitet werden (vgl. hierzu Steckbrief 1.1.).
Federführung Beteiligte
Programmbüro Soziale
Gerechtigkeit (OB-25)
alle betroffenen Ämter
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Bestandsaufnahme und
Identifizierung der betroffenen
Ämter
 Entwicklung eines
Prozessschrittes zur Prüfung der
Interessen von Kindern und
Jugendlichen
 Einführung
 Evaluation
Ende 2025
fortlaufend
Sachkosten Personalressourcen
mit vorhandenem Budget
realisierbar
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
neinSeite 30 von 49
30
2.2. Aufwertung der Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten
Schwerpunkt
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Kinder und Jugendliche kennen die Kinder- und Jugendbeauftragte als Ansprechperson.
 Die Kinder- und Jugendbeauftragte kennt die aktuellen und verschiedenen Interessen und
Bedarfe von Bonner Kinder und Jugendlichen und vertritt diese in verschiedenen Gremien und
in die Verwaltung hinein.
 Ämter und Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie externe Akteur*innen kennen die
Kinder- und Jugendbeauftragte und nutzen ihre beratende Funktion, wenn es um die Umsetzung
der Kinderrechte im Verwaltungshandeln geht
Maßnahmenbeschreibung
Eine Kinder- und Jugendbeauftragte soll eine unabhängige und verwaltungsübergreifende Instanz
der Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche darstellen. Die bisherige Ansiedlung und
Ausgestaltung der Stelle soll dahingehend verändert und angepasst werden, dass diese
Interessensvertretung nach außen und in die Verwaltung hinein gewährleistet ist (beispielsweise
durch Verlagerung der Stelle auf Dezernatsebene oder zur Oberbürgermeisterin).
Die Aufgabenbeschreibung orientiert sich an den Qualitätsstandards für
Kinderinteressenvertretungen und kann künftig u.a. folgende Punkte beinhalten:
- Vertretung der Interessen für Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb der
Stadtverwaltung
- Kommunikation mit und an die Kinder und Jugendlichen
- Bekanntmachen der Kinderrechte innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung
- Sensibilisierung und Beratung der Mitarbeitenden hinsichtlich der Bedarfe und Rechte von
Kindern und Jugendlichen
- Federführung für die Konzepterstellung für ein Kinder- und Jugendbüro
- Austausch und Vernetzung mit relevanten Akteur*innen
- beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Federführung Beteiligte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51) und Programmbüro Soziale
Gerechtigkeit (OB-25)
 Personal- und Organisationsamt (10)
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Anpassung der
Aufgabenbeschreibung
 Entscheidung über Verlagerung
der Stelle (inkl. Budget)
schnellstmöglich nach Beschluss
Sachkosten Personalressourcen
kein Budget nötig Stellenanteile bereits vorhanden
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
notwendig?
 Koordination KfK
 Stabstelle Bürgerbeteiligung:
Kinder- und Jugendbeteiligung
 Prüfung Kindeswohlvorrang (2.1.)
 Kinder- und Jugendbüro (2.3.)
neinSeite 31 von 49
31
2.3. Ansprechperson für queere Jugendliche
Schwerpunkt
Vorrang des Kindeswohls
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Queere junge Menschen erhalten Unterstützung, Begleitung und Schutz im Rahmen der
Entwicklung ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung
 Kinder queerer Eltern, Eltern queerer junger Menschen, Fachkräfte und
Verwaltungsmitarbeitende sind sensibilisiert für die Thematik LGBTQIA* und werden hierzu
beraten und geschult.
 Queere junge Menschen erfahren Gleichberechtigung, Respekt und Akzeptanz in Bonn
Maßnahmenbeschreibung
Um die Interessen von queeren jungen Menschen in Bonn zu vertreten und zu unterstützen, ist es
notwendig, an bestehenden Strukturen anzusetzen und mit den Trägern der bestehenden Angebote
in Bonn gemeinsam ein Konzept zur Zusammenarbeit zu erarbeiten und abzustimmen.
Bei der Maßnahme sind zwingend auch die Rahmenbedingungen der bestehenden queeren
Angebote und Institutionen GAP in Bonn und SCHLAU Bonn zu berücksichtigen. Das
Beratungsangebot von GAP in Bonn wird derzeit ausschließlich projektbasiert durch Drittmittel
finanziert und somit weder mit einem kommunalen Auftrag noch durch eine Strukturförderung
langfristig gesichert.
Die Zielgruppe der Maßnahme sind primär (1.) queere junge Menschen, die in Bonn leben, sowie
junge Menschen, deren Eltern queer sind. Sekundär profitieren die jungen Menschen aber auch
davon, wenn die Zielgruppe ergänzt wird um (2.) junge Menschen in Bonn, (3.) die Eltern der jungen
Menschen, (4.) Fachkräfte, die in Bildung- und Freizeitinstitutionen täglich mit ihnen betraut sind
und (5.) Mitarbeitende der Stadtverwaltung.
Bei einem freien Träger wird eine (zusätzliche) Fachkraftstelle geschaffen mit folgendem Auftrag:
 Konzept für ein Beratungsangebot und (Fort-)Bildungsangebot zu sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt in Verbindung mit Gleichberechtigung und Prävention von
Diskriminierung. für junge queere Menschen, für Kinder queerer Eltern sowie für
Erziehungsberechtigte und Fachkräfte zu LGBTQIA* in Bonn entwickeln.
 Bedarfsermittlung in Bezug auf Beratungs- und Bildungsarbeit in Bonn zu geschlechtlicher
Identität und sexueller Orientierung.
 Lobbyarbeit/Interessenvertretung/Öffentlichkeitsarbeit für geschlechtliche und sexuelle
Vielfalt in Bonn (über die Schnittstelle der Kinder- und Jugendbeauftragten auch in die
Stadtverwaltung hinein)
 Auf-/Ausbau und Durchführung eines entsprechenden Angebotes
An die Konzeptentwicklung des Beratungsangebots werden folgende Prüfaufträge gestellt in Bezug
auf Methodenvielfalt, Zugang und Niedrigschwelligkeit:
 Beratung auch außerhalb einer Beratungsstelle
 Beratung auch digital und anonym
 peer-to-peer-/Pat*innenprogramm
 kostenlos und niedrigschwellig
 barrierefrei
 in freier Trägerschaft
 Beratung durch verschiedene, selbst queere Personen/ein TeamSeite 32 von 49
32
Damit die Interessen von queeren jungen Menschen ausreichend und bedarfsgerecht auch im
Verwaltungshandeln berücksichtigt werden, wird eine Schnittstelle in die Verwaltung, zunächst v.a.
zur Kinder- und Jugendbeauftragten, benötigt. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, die Stelle
einer queerbeauftragten Person nicht nur zur Erreichung der Ziele im Rahmen der
Kinderfreundlichen Kommune einzurichten.
Federführung Beteiligte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51-5, bei Einrichtung einer
zentralen Stelle Übergabe an diese)
 Gleichstellungsstelle (04)
 Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Gesundheitsamt (53)
 Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
(OB-25)
 GAP in Bonn, SCHLAU Bonn
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Einrichtung einer Fachkraftstelle
 Bedarfsermittlung
 Entwicklung eines
Beratungsangebots
Anfang 2025
12 Monate, anschließend dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
zunächst 100.000 Euro (1
Fachkraftstelle TVöD SuE 12 in
freier Trägerschaft plus Sachkosten
und Overhead)
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 GAP in Bonn, SCHLAU Bonn
(beide: Aids-Hilfe Bonn e.V.)
 weitere Einrichtungen der
Offenen Jugendarbeit in Bonn
 (Familien-)Beratungsstellen in
freier Trägerschaft in Bonn
 Gleichstellungsstelle
 Amt für Integration und Vielfalt
 Psychologische Beratungsstelle
 Interner Sozialer Dienst (ISD)
neinSeite 33 von 49
33
2.4. Konzept zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros
Schwerpunkt
Kinderfreundliche Rahmenbedingungen
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Die Bedarfe für ein Kinder- und Jugendbüro sind erhoben und bekannt
 Der Beschluss für oder gegen ein Kinder- und Jugendbüro ist getroffen
 falls Beschluss für Einrichtung langfristig: Kinder und Jugendliche kennen und nutzen das Kinder-
und Jugendbüro und dessen Angebote
Maßnahmenbeschreibung
Es wird ein Konzept für ein Kinder- und Jugendbüro erstellt.
Schritte bis dahin:
1. Interkommunale Recherche und Austausch zu bisherigen Kinder- und Jugendbüros in anderen
Kommunen (insbesondere Kölner Modell und Kommunen mit ähnlicher Größe)
2. Bedarfserhebung über Kinder- und Jugendbeteiligung
3. Definition der Ziele und Aufgaben (in Anlehnung an die Qualitätsstandards der BAG
Kinderinteressen) sowie Ansiedlung, Synergien und benötigten Ressourcen und anschließende
Konzeptentwicklung mit relevanten Akteur*innen innerhalb und außerhalb der
Stadtverwaltung
4. Einbringen eines politischen Beschlusses
Federführung Beteiligte
zukünftig: Kinder- und
Jugendbeauftragte
 Amt für Integration und Vielfalt (05)
 Schulamt (40)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 freie Träger
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Bedarfserhebung
 Konzeptentwicklung
 Beschluss
 Umsetzung
abhängig von Umsetzung von 2.2.
Sachkosten Personalressourcen
Konzepterstellung mit
vorhandenem Budget realisierbar
Konzepterstellung mit vorhandenem
Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Kinder- und Jugendbeauftragte nach Konzeptentwicklung jaSeite 34 von 49
34
3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Leitziel: Kinder und Jugendliche werden an sie betreffenden Entscheidungen zielgruppengerecht
beteiligt.
3.1. Regelmäßige Kinder- und Jugendbefragungen
Schwerpunkt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Die Stadt Bonn informiert sich über die Interessen und Belange von Kinder und Jugendlichen
mittels regelmäßiger Befragungen
 Die Ergebnisse der Befragungen werden genutzt, um Angebote und Projekte zu entwickeln, die
auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen – und nicht an ihnen
vorbeigehen
 Kinder und Jugendliche werden aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden
Maßnahmenbeschreibung
Die Stadtverwaltung führt regelmäßig Befragungen zu verschiedenen Themen durch, darunter
beispielsweise die Planung des Bedarfs an Freizeiteinrichtungen und Spielplätzen sowie Verkehrs-
und Stadtplanung. Eine sinnvolle Bündelung von Themen wäre daher wünschenswert.
Es ist wichtig, solche Befragungen nicht nur als Selbstzweck durchzuführen, sondern aus echtem
Interesse und ernsthaftem Willen, die Meinung der Kinder und Jugendlichen zu erfragen. Um eine
hohe Motivation und Akzeptanz zu erreichen, bedarf es eines echten Anlasses für die Befragungen.
Nichts ist demotivierender für Kinder und Jugendliche, als gefragt zu werden, ohne dass ihre
Ergebnisse Beachtung finden.
Vorgehensweise
1) Bedarfsermittlung und Einbindung der Fachverwaltungen
2) Konkrete Fragestellungen und Einbindung der Ergebnisse
3) Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse
Gestaltung der Befragung
Die Befragung muss jugendgerecht gestaltet sein, und es bedarf des Einsatzes unterschiedlicher
Methoden, um eine breite Beteiligung zu gewährleisten. Dabei ist darauf zu achten, dass Umfragen
(online und analog) mehrsprachig und in leichter Sprache gestaltet sind. Auch müssen sie so gestaltet
sein, dass die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, an der Umfrage selbstständig
teilzunehmen. Die Verbreitung der Umfragen sollte über unterschiedliche Medien erfolgen.
Beispiele neben einer standardisierten (quantitativen) Befragung sind ein Barcamp oder ein
Veedelscheck. Beim Veedelscheck in der Stadt Köln wird beispielsweise gemeinsam geschaut, was in
den einzelnen Stadtteilen gut und weniger gut für junge Menschen ist. So unterschiedlich wie die
Veedel, so unterschiedlich können auch die Leben und Erfahrungen der Jugendlichen sein. Es geht
um die eigene Meinung der Jugendlichen und nicht um die Meinung ihrer Familien, Lehrkräfte oder
anderer Personen. Dazu werden im Stadtteil Rundgänge und Veranstaltungen durchgeführt
Federführung Beteiligte
Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)  Amt für Kinder, Jugend und Familie
(Jugendhilfeplanung, 51-03)
 alle DezernateSeite 35 von 49
35
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Konzeptentwicklung (inkl. externe
Vergabe) ab Anfang 2025
 Erste Durchführung ab 3. Quartal
2025
 Auswertungen 4. Quartal 2025 bis
2. Quartal 2026
nach Besetzung der Stelle
schnellstmöglich (2025)
fortlaufend (regelmäßig alle 2-3 Jahre)
Sachkosten Personalressourcen
20.000 Euro 0,5 VZÄ
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Erhebungen und Befragungen
anderer Ämter
 ggf. perspektivisch Kinder- und
Jugendbüro
neinSeite 36 von 49
36
3.2. Informationen über Beteiligung und politische Beschlüsse
Schwerpunkt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Es gibt einen barrierefreien Zugang zu relevanten Informationen und städtischen Vorhaben in
Bonn für Kinder und Jugendliche
 Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen und Projekten der
Stadt wird aktiv gefördert
 Es gibt eine höhere Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen für städtische Vorhaben und
Projekte
 Kinder und Jugendliche erhalten leicht Einblicke in kommunalpolitische Entscheidungen sowie
städtische, verkehrsplanerische und soziale Planungen
 Es werden Wege für Kinder und Jugendliche geöffnet, sich aktiv in die Stadtgesellschaft
einzubringen
Maßnahmenbeschreibung
Damit Kinder und Jugendliche sich grundsätzlich an allen Beteiligungsprozessen und Vorhaben
beteiligen können, werden Informationen hierzu alters- und jugendgerecht aufbereitet und klar
kommuniziert sowie Entscheidungsverläufe transparent und nachvollziehbar gestaltet. Bisher
werden Kinder und Jugendliche über die Vorhaben der Stadt Bonn über die Plattform bonn-macht-
mit.de/jugend informiert.
Kinder und Jugendliche werden regelmäßig und umfassend über Beteiligungsverfahren,
Beteiligungsergebnisse kontinuierlich und adressatengerecht informiert. Zudem wird empfohlen,
zusätzliche Kommunikationskanäle wie Social Media zur Verbreitung von Informationen zu nutzen.
Das bedeutet im Einzelnen:
 Alle laufenden und anstehenden Beteiligungsverfahren sowie deren Ergebnisse werden auf der
Plattform für Kinder und Jugendliche verständlich aufbereitet.
 Themen und Vorlagen aus der Kommunalpolitik und -verwaltung sowie Informationen zu
Veranstaltungen und Angeboten werden so dargestellt, dass Kinder und Jugendliche sie
verstehen können.
 Eine jugendgerechte Gestaltung und eine Übersetzung in leicht verständlicher Sprache sind
erforderlich.
 Kinder und Jugendliche werden persönlich angesprochen.
 Alle Informationen sind in mehreren Sprachen verfügbar.
 Es bedarf des Einsatzes verschiedener Medien (analoge und digitale).
 Multiplikator*innen sind erforderlich, um die Informationen zu verbreiten und die Jugendlichen
anzusprechen.
Der Verein Kinderfreundliche Kommunen betont außerdem, dass für Kinder und Jugendliche eine
unkomplizierte Möglichkeit geschaffen werden sollte, um Beschwerden und Anregungen
vorzubringen. Derzeit können Kinder und Jugendliche ihre Ideen und Vorschläge über die
Beteiligungsplattform bonn-macht-mit.de/jugend auf dem Pinnbrett „Deine Vorschläge und Ideen“
einreichen. Die Rückmeldungen werden an den Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung
weitergeleitet. Voraussetzung dafür ist, dass der Beitrag innerhalb von drei Monaten mindestens 20
Unterstützer*innen findet. Bisher ist diese Möglichkeit – und die Beteiligungsplattform insgesamt –Seite 37 von 49
37
aber nicht allen Kindern und Jugendlichen bekannt. Für die zweite Jahreshälfte 2024 oder die erste
Jahreshälfte 2025 ist eine Kampagne hierzu geplant, um den Kindern und Jugendlichen die Seite und
ihre Möglichkeit näherzubringen.
Darüber hinaus wird die Stabsstelle Bürgerbeteiligung im Rahmen des Steckbriefs
1. die Website bonn-macht-mit.de systematisch auf Mehrsprachigkeit und leicht verständliche
Sprache überprüfen (unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen)
2. kontinuierlich Informationen zu anstehenden Beteiligungsmöglichkeiten und Ergebnissen
vergangener Beteiligungen mehrsprachig und leicht verständlich zur Verfügung stellen
3. weitere Informationskanäle prüfen und ggfs. für die Kommunikation von
Beteiligungsthemen bespielen
Federführung Beteiligte
Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)  Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 Ratsbüro (OB-12)
 Amt für Presse, Protokoll und
Öffentlichkeitsarbeit (13)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Stadtplanungsamt (61)
 Tiefbauamt (66)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 Städtisches Gebäudemanagement (85)
 Montag Stiftung Urbane Räume
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Informationskampagne
 Prüfung der Zugänglichkeit von
bonn-macht-mit für Kinder und
Jugendliche
 kontinuierliche Informationen
Anfang 2025
dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
5.000 Euro (Informationskampagne) keine zusätzlichen
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
neinSeite 38 von 49
38
3.3. Stärkung des Kinder- und Jugendbeirats
Schwerpunkt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziel
 Kinder und Jugendliche im Beirat erleben weitergehende Beteiligung und Selbstwirksamkeit
durch ein Rede- und Antragsrecht
Maßnahmenbeschreibung
Ende 2022 hat der Rat der Stadt Bonn die Einführung eines Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung
analog zum Beirat Bürgerbeteiligung beschlossen. In dem Beschluss wird festgelegt, dass der Beirat
Kinder- und Jugendbeteiligung als beratendes Gremium fungiert und in die Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung von Bürgerbeteiligungsprozessen einbezogen wird. Zusätzlich
wurde entschieden, dass der Beirat eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung und Ausweitung der
Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn erarbeiten kann. Anfang 2024 hat der Beirat für Kinder- und
Jugendbeteiligung seine Arbeit aufgenommen und im ersten Halbjahr vier Sitzungen, einschließlich
der konstituierenden Sitzung, abgehalten.
Empfehlungen zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn
Im Rahmen des Siegelverfahrens hat der Verein Kinderfreundliche Kommunen der Stadt Bonn
empfohlen, die Aufgaben und Befugnisse des Kinder- und Jugendbeirats auszuweiten. Gemäß dieser
Empfehlung soll der Beirat nicht nur über die Art der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
beraten, sondern auch inhaltliche Stellungnahmen zu verschiedenen Themen und Fragestellungen
abgeben dürfen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der Jugendbeirat eigene Themen
einbringen und Projekte entwickeln kann. Außerdem soll dem Beirat ein Rede- und Antragsrecht
eingeräumt werden, um seine Positionen und Anliegen direkt vor den politischen Gremien vertreten
zu können.
Die aktuelle Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung sieht vor, dass die
Sprecher*innen des Beirats immer dann in den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger sowie den Beirat Bürgerberatung eingeladen werden, wenn die Interessen und Belange von
Kindern und Jugendlichen betroffen sind. Die Geschäftsordnung bestimmt weiter, dass der Beirat
eigenständige Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bonn
erarbeiten kann. Darüber hinaus ist der Beirat befugt, Empfehlungen und Vorschläge an den
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Bezirksvertretungen
auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen sich auf Angelegenheiten beziehen, die die Stadt Bonn
und die Kinder und Jugendlichen, die in ihr leben, betreffen. Zusätzlich hat der Beirat für Kinder- und
Jugendbeteiligung die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Beschwerden (GO NRW § 24/§10
Hauptsatzung) an den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweilige
Bezirksvertretung zu wenden, wenn diese Angelegenheiten die Stadt Bonn und die Kinder- und
Jugendlichen betreffen.
Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben des Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung
Zur Erweiterung der Kompetenzen und Aufgaben des Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung wird
die Einführung eines Rede- und direkten Antragsrechts in Ausschüssen und BezirksvertretungenSeite 39 von 49
39
geprüft. Durch ein Rede- und Antragsrecht würden die Mitglieder des Beirats für Kinder- und
Jugendbeteiligung stärker in die kommunalen Entscheidungsprozesse eingebunden und hätten die
Möglichkeit, ihre Perspektiven und Forderungen direkt vorzubringen. Die Anerkennung des Beirats
für Kinder- und Jugendbeteiligung auf dieser Ebene würde seine Rolle als Vertretung der Interessen
von Kindern und Jugendlichen weiter legitimieren und seine Wirksamkeit als Instrument zur
Förderung der Partizipation junger Menschen in der Stadt Bonn deutlich erhöhen.
Vor einer möglichen Anpassung der Geschäftsordnung des Beirats Kinder- und Jugendbeteiligung ist
eine Klärung unter Berücksichtigung bestehender Rechtsgutachten zwischen dem Ratsbüro und der
Koordination der Kinderfreundlichen Kommune der Stadt Bonn erforderlich.
Federführung Beteiligte
Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)  Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung
 Arbeitskreis Kinder- und
Jugendbeteiligung
 Ratsbüro (OB-12)
 Koordination KfK (OB-25)
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Prüfung der rechtlichen
Möglichkeiten für Antrags- und
Rederecht in Ausschüssen und
Bezirksvertretungen
 Mitteilungsvorlage über
Prüfergebnis an die Politik
 Beratung im Beirat für Kinder-
und Jugendbeteiligung über
potenzielle Änderungen des
Antrags- und Rederechts
 gegebenenfalls Anpassung der
Geschäftsordnung durch den
Beirat
Mitte 2025
Sachkosten Personalressourcen
kein Budget nötig mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
ja (bei erfolgreicher Prüfung des Rede-
/Antragsrechts)Seite 40 von 49
40
3.4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Verkehrs- und
Bauleitplanungen
Schwerpunkt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wirkungsentfaltung
kurz- bis mittelfristig
Handlungsziele
 Kinder und Jugendliche werden an Verkehrs- und Bauleitplanungsprozessen beteiligt
 Die Mobilitätsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehrs- und Baurecht
werden identifiziert
 Kinder und Jugendliche werden in die Entwicklung nachhaltiger Verkehrs- und Bauprojekte
eingebunden
 Freiräume und öffentliche Plätze werden geschaffen, die den Bedürfnissen von Kindern und
Jugendlichen entsprechen
 nachhaltige Mobilitätslösungen für junge Menschen werden gefördert
 Eine sichere und kindgerechte Verkehrsführung ist gewährleistet
Maßnahmenbeschreibung
Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen wird maßgeblich durch ihren Wohnort geprägt. Dort
befinden sich zumeist ihre Bildungs- und Freizeiteinrichtungen. Ihre selbstständige Mobilität wird
durch die kommunale Verkehrsinfrastruktur und den öffentlichen Nahverkehr bestimmt. Deshalb ist
es essenziell, dass Kinder und Jugendliche ihre sozialen Räume wirksam mitgestalten und über reale
Konflikte und Probleme mitberaten können. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein
grundlegender Beitrag zur Förderung ihres Interesses am Gemeinwohl und zur Schaffung eines
partizipativen Umfelds.
Laut Baugesetzbuch muss die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung informiert und zur Äußerung und Erörterung eingeladen werden. Kinder und Jugendliche
sind ausdrücklich Teil der Öffentlichkeit.
Unter der Federführung der Stabstelle Bürgerbeteiligung entwickeln die Beteiligten einen Leitfaden,
wie sowohl bei formalen als auch bei informellen Verkehrsplanungsprozessen und Bauleitplanungen
Kindern und Jugendlichen immer die Möglichkeit der Mitwirkung und Information gegeben wird. Der
Leitfaden soll aufbauend auf den überarbeiteten Leitlinien Bürgerbeteiligung (Verabschiedung
geplant für Q1 2025) entwickelt werden und u.a. die folgenden Punkte umfassen:
 Kinder und Jugendliche müssen immer umfassend und adressatengerecht angesprochen und
eingeladen werden.
 Insbesondere bei hoher Betroffenheit Einführung altersgerechter Beteiligungsformate für Kinder
und Jugendliche. Dies kann durch Beteiligung in Schulen und Jugendzentren mit altersgerechten
Methoden geschehen.
 Sicherstellung, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen der Offenlage bei Bebauungsplänen eine
verständliche Rückmeldung über die Berücksichtigung ihrer Anregungen erhalten und erneut
einbezogen werden.
 Kinder und Jugendliche werden an Verkehrsplanungsprozessen beteiligt, um deren alltägliche
Schul- und Freizeitwege zu kennen, diese zu berücksichtigen und zusammen mit den jungen
Menschen neue Fuß-, Radwegepläne und sichere Schulwege zu erstellen.Seite 41 von 49
41
Federführung Beteiligte
Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
und Dezernat III
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Stadtplanungsamt (61)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung
 Kitas und Schulen
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Überarbeitung der Leitlinien
Bürgerbeteiligung (Q3/Q4 2024)
 Entwicklung Leitfaden, ggfs. mit
externer Unterstützung (Q1/Q2
2025)
1. Quartal 2025 (nach Abschluss der
Überarbeitung der Leitlinien)
dauerhaft
Sachkosten Personalressourcen
bei externer Vergabe (aktuell noch
nicht bezifferbar)
bei externer Vergabe mit vorhandenem
Budget realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Information über
Beteiligungsprozesse (3.2.)
ja, bei Nachmeldung von Finanzmitteln für
eine externe VergabeSeite 42 von 49
42
4. Recht auf Information und Monitoring
Leitziel: Kinder und Jugendliche können ihr Recht auf Information in Anspruch nehmen. Die Situation
von Kindern und Jugendlichen in Bonn ist auf Basis einer umfangreichen Datenlage bekannt und
Grundlage für Entscheidungen.
4.1. Öffentlichkeits- und Kommunikationskonzept zur Information von Kindern
und Jugendlichen in Bonn
Schwerpunkt
Recht auf Information und Monitoring
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziel
 Möglichst viele Kinder und Jugendliche sind über für sie relevante städtische Themen in Bonn
informiert
Maßnahmenbeschreibung
Damit Kinder und Jugendliche über für sie relevante Themen, städtische und politische
Entscheidungen informiert sind, soll ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, welches alle relevanten
Informationen sowie alle nötigen Informationswege beinhaltet.
Der Prozess beinhaltet folgende Schritte:
1) Bestandsaufnahme und Bedarfserhebung: verwaltungsinterner Workshop mit den Ämtern und
Akteur*innen (z.B. Politik), die relevante Informationen für Kinder und Jugendliche produzieren
(Berücksichtigung bestehender Strukturen wie z.B. Familienportal und bonn.de) und Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen
2) Ausschreibung und Beauftragung einer passenden Agentur zur Erstellung des Konzeptes
3) Erstellung des Konzeptes (zu prüfende Ideen für das Konzept: Test-/Kontrollgruppe durch
Jugendliche, Leichte Sprache, Mehrsprachigkeit, barrierearme Kommunikationskanäle; Analyse:
Welcher Übermittlungsweg/ welches Medium für welche Altersgruppe, Peer-to-Peer-
Empfehlungen, Evaluation) unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
4) Rückkopplung mit den Akteur*innen, die verwaltungsseitig auf Fachebene relevante
Informationen für Kinder und Jugendliche produzieren
5) ggfs. Überarbeitung/ Anpassung des Konzeptes
Federführung Beteiligte
Kinder- und Jugendbeauftragte  Amt für Presse, Protokoll und
Öffentlichkeitsarbeit (13)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Gesundheitsamt (53)
 Stadtplanungsamt (61)
 Amt für Umwelt und Stadtgrün (67)
 Stabstelle Bürgerbeteiligung (OB-22)
 Programmbüro Soziale Gerechtigkeit
(OB-25)Seite 43 von 49
43
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Bestandsaufnahme (Workshop)
 Bedarfserhebung (Kinder- und
Jugendbeteiligung)
 Ausschreibung und Vergabe
 Konzepterstellung
 schnellstmöglich
 24 Monate
Sachkosten Personalressourcen
25.000 Euro keine zusätzlichen
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Angebote auf bonn.de
 Frühe Hilfen: www.fruehehilfen-
bonn.de
 Familienportal:
www.guterstart.nrw.de/bonn
neinSeite 44 von 49
44
4.2. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
Schwerpunkt
Recht auf Information und Monitoring
Wirkungsentfaltung
mittel- bis langfristig
Handlungsziele
 Junge Menschen verfügen über umfassende Informationen und bedarfsgerechte
Unterstützungsangebote im Übergang Schule, Ausbildung, Beruf aufgrund der
- Kanalisation der Angebots- und Maßnahmenvielfalt (adressat*innengerecht)
- niedrigschwelligen Erreichbarkeit
- Zuständigkeit für alle genannten Rechtskreise (One-face-to-the-customer)
Maßnahmenbeschreibung
Die Jugendberufsagentur Bonn (JuBa) wird als eine niedrigschwellige, zentrale Anlauf- und
Informationsstelle für alle jungen Menschen im Übergang Schule – Ausbildung/Studium/Beruf in der
Stadt Bonn weiterentwickelt.
Geplant ist eine Bündelung der folgenden Angebote:
 Jugendberufshilfe (Amt für Kinder, Jugend und Familie)
 Jobcenter U25 (ARGE)
 Berufsberatung (Agentur für Arbeit)
Beratung und weitere Dienstleistungen erfolgen individuell, ergebnisoffen, kostenfrei,
rechtskreisübergreifend, neutral und personenzentriert. Die bestehende Jugendberufsagentur wird
entsprechend des oben beschriebenen Schwerpunkts erweitert. Dies bedeutet insbesondere eine
Erweiterung der Zielgruppe. Bisher richten sich die Angebote der Jugendberufsagentur
ausschließlich an die Zielgruppe („Kund*innen“) des Jobcenters. Zukünftig soll diese Zielgruppe
rechtskreisunabhängig auf alle jungen Menschen im Übergang Schule, Ausbildung, Beruf erweitert
werden. Damit sind entsprechend der rechtlichen Grundlagen aus SGB II, SGB III und SGB VIII alle
jungen Menschen ab der achten Klasse bis unter 27 Jahren gemeint.
Um eine zentrale Anlaufstelle bilden zu können, wird der Betrieb einer Jugendberufsagentur, in dem
gleichzeitig Mitarbeitende der drei oben genannten Angebotsträger tätig sind, angestrebt. Die
Anlaufstelle soll sich dabei nicht in einem der „Stammhäuser“ der drei Träger befinden, um einen
niedrigschwelligen Zugang für junge Menschen zu ermöglichen und eine Stigmatisierung
auszuschließen. Um bestmögliche Zugänglichkeit und Nutzung auch außerhalb formaler Prozesse
bieten zu können, sollen Räume (z.B. ein entsprechend großes Ladenlokal) in zentraler
Innenstadtlage genutzt werden.
Die drei Partner der heutigen Jugendberufsagentur erarbeiten hierzu ein Konzept, das den jeweiligen
Entscheidungsinstanzen zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt wird. In diesem Konzept werden
die benötigten Ressourcen (Räumlichkeiten, eingesetztes Personal, Finanzmittel) sowie die
Angebote der Jugendberufsagentur inklusive der Beratungs- und Informationsprozesse beschrieben.
Nach Beschluss des erweiterten Konzepts der Jugendberufsagentur und Ergänzung bzw.
Neuabschluss einer Kooperationsvereinbarung werden die benötigten Räume angemietet bzw. zur
Verfügung gestellt, so dass die Arbeit in der neuen Anlauf- und Informationsstelle aufgenommen
werden kann. Um die Niedrigschwelligkeit der JuBa zu gewährleisten ist ein Standort in
Innenstadtlage (Fußgängerzone Stadt Bonn) erforderlich. Geeignet ist ein Ladenlokal im Erdgeschoss
mit Schaufenster, um eine einladende Atmosphäre zu gestalten. Zudem muss auf eine barrierearmeSeite 45 von 49
45
Gestaltung geachtet werden. Expansionsmöglichkeiten sollen bei der Auswahl der Immobilie
mitgedacht werden
Neben der Arbeit in der zentralen Anlauf- und Informationsstelle setzen die beteiligen Institutionen
ihre Informations- und Beratungsangebote in ähnlicher Form wie bisher fort.
Ergänzt wird die Arbeit der Jugendberufsagentur durch die aktive Vernetzung mit anderen
Institutionen und Trägern, die im Übergang Schule – Ausbildung/Studium/Beruf von zentraler
Bedeutung für die Zielgruppe sind (z. B. das Regionale Bildungsbüro (mit „KAoA“) im Schulamt der
Stadt Bonn, Beratungsstellen…)
Federführung Beteiligte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
(51-53) in enger Zusammenarbeit
mit Jobcenter und Agentur für
Arbeit
 Amt für Wirtschaftsförderung (03)
 Personal- und Organisationsamt (10)
 Schulamt (40)
 weitere Angebotspartner, wie z.B.
Regionales Bildungsbüro, IHK,
Kreishandwerkerschaft,
Bildungseinrichtungen, Hochschulen,
KIM, große Arbeitgeber
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Konzeptentwicklung
 Anmietung der Räumlichkeiten
Herbst/Winter 2024/25
Anmietung der Immobilie: Mitte 2025
Sachkosten Personalressourcen
150.000 Euro (wenn Jobcenter und
Agentur für Arbeit diesen Betrag
ebenfalls bereitstellen)
mit vorhandenem Personal realisierbar
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 Schulpsychologie
 suchtpräventive Angebote
 Schuldnerberatung
 Straßensozialarbeit
ja, nach KonzepterstellungSeite 46 von 49
46
4.3. Integrierte Sozialberichterstattung
Schwerpunkt
Recht auf Information und Monitoring
Wirkungsentfaltung
langfristig
Handlungsziele
 Es gibt eine gemeinsame Datengrundlage, die ohne viel Mehraufwand der jeweiligen Stellen
eingepflegt werden kann
 Informationen über die Situation von Kindern und Jugendlichen in Bonn liegen vor und werden
als Grundlage für Entscheidungen genutzt
 Eine datenbasierte bedarfsgerechte Planung und Umsetzung von Maßnahmen ist möglich
Maßnahmenbeschreibung
Eine regelmäßige integrierte Sozialberichterstattung in Bonn bietet für Verwaltung und Politik die
Grundlage, daten- und informationsbasierte Entscheidungen zu treffen. Bisher gibt es in der
Kommune überwiegend ämterbezogene Datenerhebungen; eine ämterübergreifende
Datensammlung sowie darauf basierende Auswertungen und Analysen sind wichtig, um ein
ganzheitliches Bild der Situation von Kindern und Jugendlichen herzustellen und daraus folgende
Planungen und Entscheidungen herzuleiten. Eine Regelmäßigkeit bietet die Grundlage für
Evaluationen und Wirkungsanalysen. Ein regelmäßiger Sozialbericht schafft mehr Transparenz
zwischen den Ämtern sowie für Politik und Stadtgesellschaft.
Da es ein ämterübergreifender Prozess ist, wird eine übergreifende Koordination benötigt. Diese hat
die Aufgabe, die verschiedenen Ämter und Datengrundlagen zusammenzuführen und zu
identifizieren, welche Daten ggf. noch fehlen. Eine Mitarbeit der Fachämter ist entsprechend nur bei
auskömmlicher Besetzung der Planungsstellen möglich. Auf dieser Basis wird ein übersichtlicher
Bericht über die Situation von Kindern und Jugendlichen erstellt, der Grundlage für Entscheidungen
sein soll. Perspektivisch soll eine Ausweitung der Zielgruppen und Themenbereiche angestrebt
werden.
In Vorbereitung auf eine umfassende Sozialberichterstattung kann es sinnvoll sein, regelmäßige
Treffen der Planer*innen aus den verschiedenen Ämtern zu initiieren bzw. fortzuführen, um bereits
erste anlassbezogene gemeinsame Datengrundlagen zu schaffen.
Federführung Beteiligte
Programmbüro Soziale
Gerechtigkeit (OB-25)
 Schulamt (40)
 Amt für Soziales und Wohnen (50)
 Amt für Kinder, Jugend und Familie (51)
 Sport- und Bäderamt (52)
 Gesundheitsamt (53)
 Stadtplanungsamt (61)
 Statistikstelle (62)
 Dezernat IV
 Dezernat V
Meilensteine Start und Dauer der Aktivität
 Einrichtung einer
Koordinierungsstelle
 Bestands- und Bedarfsanalyse
 Datenerhebung und –
bündelung
 Analysen
 Berichterstattung
Sommer 2025Seite 47 von 49
47
Sachkosten Personalressourcen
keine zusätzlichen 0,5 VZÄ
Synergieeffekte weiterer Umsetzungsbeschluss
erforderlich?
 ZiSo
 Urban Data Governance
neinSeite 48 von 49
48
Fazit und Ausblick
Dieser Aktionsplan mit insgesamt 20 Maßnahmen ist das Ergebnis eines mehrstufigen Prozesses unter
der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Akteur*innen innerhalb und außerhalb
der Stadtverwaltung. Er wird den politischen Gremien zur Beratung und schlussendlich dem Stadtrat
zur Entscheidung vorgelegt. Die Umsetzung der meisten Maßnahmen kann und soll mit Beschluss des
Aktionsplanes durch den Rat der Stadt Bonn begonnen werden. Vereinzelt wird aus den Steckbriefen
deutlich, wenn ein zusätzlicher Umsetzungsbeschluss erforderlich ist.
Nach erfolgreichem Ratsbeschluss wird der Aktionsplan durch die Sachverständigen und den Vorstand
des Vereins Kinderfreundliche Kommunen geprüft. Ist diese Prüfung erfolgreich, kann der Stadt Bonn
das Siegel „Kinderfreundlichen Kommune“ verliehen werden. Dann sind drei Jahre Zeit, die
beschlossenen 20 Maßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung wird begleitet von einem regelmäßigen
Monitoring durch die Koordination der Kinderfreundlichen Kommune und den Verein. Etwa 18 Monate
nach der Siegelübergabe gibt es einen öffentlichen Zwischenbericht sowie ein Halbzeitgespräch, in
dem die Umsetzungsstände evaluiert werden. Im weiteren Verlauf gibt es zusätzlich interne
Zwischenberichte.
Perspektivisch findet gegen Ende der drei Jahre des ersten Aktionsplans eine Zukunftswerkstatt statt,
in der der aktuelle Aktionsplan geprüft und ein neuer begonnen werden soll.
Im gesamten Prozess werden die Stimmen der Kinder und Jugendlichen immer wieder einbezogen und
berücksichtigt. Denn sie sind schließlich die Zielgruppe dieses Aktionsplans und des gesamten
Verfahrens.Seite 49 von 49

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Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de