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252432-01 · Beschlussvorlage

Widerruf des Beschlusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 095 Bonn und Neufeststellung des Wahlergebnisses

Nummer
252432-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2027) Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252432 Feststellung des Wahlergebnisses der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 095 Bonn gemäß § 41 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 76 Bundeswahlordnung

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Beschlussvorlage
öffentlich
252432-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Widerruf des Beschlusses zur Feststellung des
Wahlergebnisses der Bundestagswahl 2025 im
Wahlkreis 095 Bonn und Neufeststellung des
Wahlergebnisses
Beratungsfolge
Beschlussvorschlag
1. Der Beschluss des Kreiswahlausschusses vom 26. Februar 2025 unter der
Vorlage 252432 wird widerrufen.
2. Das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 wird wie folgt festgestellt:
Wahlberechtigte: 228.194
Wählende: 193.699
ungültige Erststimmen:1.647
gültige Erststimmen:192.052
Von den Erststimmen entfielen auf:
• Rosenthal, Jessica - SPD 41.577
• Dr. Streeck, Hendrik - CDU 63.973
• Uhlig, Katrin - GRÜNE 46.819
• Heimann, Anna - FDP 4.737
• Truckenbrodt, Wolfgang - AfD 15.681
• Repschläger, Jürgen - DIE LINKE 14.776
• Viebahn, Robert - FREIE WÄHLER 935
• Peter, Thomas - Volt 3.017
• Audi, Fosi - PdF 537
ungültige Zweitstimmen:976Seite 1 von 3
Seite 2
gültige Zweitstimmen:192.723
Von den Zweitstimmen entfielen auf:
• SPD 34.078
• CDU 50.413
• GRÜNE 44.136
• FDP 9.995
• AfD 17.186
• DIE LINKE 23.994
• Tierschutzpartei 1.252
• Die PARTEI 877
• dieBasis 338
• Team Todenhöfer 270
• Freie Wähler 419
• Volt 2.147
• MLPD 59
• PdF 287
• BÜNDNIS DEUTSCHLAND 128
• BSW 6.911
• MERA25 141
• WerteUnion 92
Begründung
Das ursprünglich festgestellte Ergebnis muss widerrufen werden, da bei der
Ermittlung der Zahl der Wahlberechtigten versehentlich im Stimmbezirk 214 (In
der Kumme) die Zahl der Wahlberechtigten mit Vermerk W (insgesamt 418)
doppelt erfasst wurde. Die Zahl der Wahlberechtigten muss daher von
ursprünglich 228.612 auf 228.194 korrigiert werden.
Nach der wahlrechtlichen Kommentierung (vgl. Schreiber, BWahlG, 11.A., § 41
Rn. 6) können die Kreiswahlausschüsse bis zur öffentlichen Bekanntmachung
nach § 79 Bundeswahlordnung ihren Beschluss widerrufen und korrigieren. Der
Beschluss des Kreiswahlausschusses vom 26. Februar 2025 wurde bisher
nicht öffentlich bekannt gemacht.
Die Anzahl der Wählenden, der gültigen Erst- bzw. Zweitstimmen und der
ungültigen Erst- bzw. Zweitstimmen sowie die Zuteilung der Stimmen zu den
jeweiligen Kandidat*innen als auch zu den Parteien bleibt unverändert.
Aufgrund der notwendigen Änderung erhöht sich die Wahlbeteiligung von 84,73
Prozent auf 84,88 Prozent.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de