252432-01 · Beschlussvorlage
Widerruf des Beschlusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 095 Bonn und Neufeststellung des Wahlergebnisses
Kerndaten
- Nummer
- 252432-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2027) Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252432-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Widerruf des Beschlusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 095 Bonn und Neufeststellung des Wahlergebnisses Beratungsfolge Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss des Kreiswahlausschusses vom 26. Februar 2025 unter der Vorlage 252432 wird widerrufen. 2. Das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 wird wie folgt festgestellt: Wahlberechtigte: 228.194 Wählende: 193.699 ungültige Erststimmen:1.647 gültige Erststimmen:192.052 Von den Erststimmen entfielen auf: • Rosenthal, Jessica - SPD 41.577 • Dr. Streeck, Hendrik - CDU 63.973 • Uhlig, Katrin - GRÜNE 46.819 • Heimann, Anna - FDP 4.737 • Truckenbrodt, Wolfgang - AfD 15.681 • Repschläger, Jürgen - DIE LINKE 14.776 • Viebahn, Robert - FREIE WÄHLER 935 • Peter, Thomas - Volt 3.017 • Audi, Fosi - PdF 537 ungültige Zweitstimmen:976Seite 1 von 3 Seite 2 gültige Zweitstimmen:192.723 Von den Zweitstimmen entfielen auf: • SPD 34.078 • CDU 50.413 • GRÜNE 44.136 • FDP 9.995 • AfD 17.186 • DIE LINKE 23.994 • Tierschutzpartei 1.252 • Die PARTEI 877 • dieBasis 338 • Team Todenhöfer 270 • Freie Wähler 419 • Volt 2.147 • MLPD 59 • PdF 287 • BÜNDNIS DEUTSCHLAND 128 • BSW 6.911 • MERA25 141 • WerteUnion 92 Begründung Das ursprünglich festgestellte Ergebnis muss widerrufen werden, da bei der Ermittlung der Zahl der Wahlberechtigten versehentlich im Stimmbezirk 214 (In der Kumme) die Zahl der Wahlberechtigten mit Vermerk W (insgesamt 418) doppelt erfasst wurde. Die Zahl der Wahlberechtigten muss daher von ursprünglich 228.612 auf 228.194 korrigiert werden. Nach der wahlrechtlichen Kommentierung (vgl. Schreiber, BWahlG, 11.A., § 41 Rn. 6) können die Kreiswahlausschüsse bis zur öffentlichen Bekanntmachung nach § 79 Bundeswahlordnung ihren Beschluss widerrufen und korrigieren. Der Beschluss des Kreiswahlausschusses vom 26. Februar 2025 wurde bisher nicht öffentlich bekannt gemacht. Die Anzahl der Wählenden, der gültigen Erst- bzw. Zweitstimmen und der ungültigen Erst- bzw. Zweitstimmen sowie die Zuteilung der Stimmen zu den jeweiligen Kandidat*innen als auch zu den Parteien bleibt unverändert. Aufgrund der notwendigen Änderung erhöht sich die Wahlbeteiligung von 84,73 Prozent auf 84,88 Prozent. Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de