252421-02 · Beschlussvorlage
N-Vorlage Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755, Koblenzer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252421-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Stadthalle Hauptort
- Koblenzer Straße
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252421-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB N-Vorlage Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755, Koblenzer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Bezirksvertretung nimmt die Fällung einer satzungsgeschützten Blut-Buche (Baum 3 / StU 226 cm) zur Kenntnis. 2. Die Bezirksvertretung nimmt die Ersatzpflanzung von 3 Bäumen zur Kenntnis. Begründung: Der Beschlussvorschlag geht zurück auf den Antrag der BV zu 252421-01: Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755, Koblenzer Straße Beschluss: 1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben und zur Beratung in die nächste Sitzung vertagt. 2. Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung der Bezirksvertretung am 25.06.2025 folgende Fragen zu beantworten: a) Wie erfolgte die Auftragsvergabe? b) Wie lautete der genaue Wortlaut des Auftrages? c) Welche Firma war mit der Ausführung der Fällung beauftragt? d) Gibt es seitens der ausführenden Firma eine Begründung, warum dieSeite 1 von 3 Seite 2 satzungsgeschützte Blut-Buche (Baum 3 / StU 226 cm) gefällt wurde? e) Wann sollen die neuen Bäume gepflanzt werden und wer trägt die Kosten dafür? Der Änderungsantrag wurde wie folgt begründet: Den Antragstellenden ist völlig unverständlich, wie es zur Fällung eines nicht beauftragten Baumes kommen konnte. Die Mitteilungsvorlage erachten wir als unzureichend und fordern deshalb einen mündlichen Bericht durch das zuständige Amt. Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung hat folgenden Inhalt: Im Rahmen der geplanten Sicherungsmaßnahmen für den Großen Saal der Stadthalle Bad Godesberg waren Baumfällungen erforderlich, um die Aufstellfläche für einen Kran sicherzustellen. Der Fällantrag für eine Moor-Birke (Baum 2 / StU 169 cm) wurde der Baumkommission zur Beratung und der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Entscheidung vorgelegt (BVL DS 252421). Beide Gremien sind der Verwaltungsvorlage gefolgt. Neben der Moor- Birke musste auch eine nicht satzungsgeschützte Eibe gefällt werden, da der Kranstandort nicht verschoben werden konnte. Ein durch Rückschnitt ursprünglich angedachter Erhalt der Eibe war nicht möglich. Durch ein Missverständnis wurde neben der Moor-Birke und der Eibe auch eine satzungsgeschützte Blut-Buche (Baum 3 / StU 226 cm) gefällt. Bewertung und Konsequenzen: Die Verwaltung bedauert diesen Fehler ausdrücklich. Der Vorfall wurde intern aufgearbeitet, um zukünftige Missverständnisse dieser Art zu vermeiden. Maßnahmen zur Kompensation: • Ersatzpflanzung von drei standortgerechten Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20-25 cm im Stadtpark Bad Godesberg in unmittelbarer Nähe. • Stärkere Kontrolle der Baumkennzeichnung vor zukünftigen Fällungen. • Die Ersatzpflanzungen sind im Rahmen des erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens gem. § 13 Denkmalschutzgesetz NRW in der Verwaltung abzustimmen. Ergänzende Begründung: Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen für die Kranaufstellung an der Stadthalle Bad Godesberg kam es bedauerlicherweise zur Fällung einer satzungsgeschützten Blut-Buche (Baum 3 / StU 226 cm), die nicht Bestandteil des genehmigten Fällantrags war. Die Verwaltung möchte den Ablauf sowie dieSeite 2 von 3 Seite 3 Ursachen des Fehlers transparent darstellen: Im Vorfeld der Maßnahme war die Fällung einer Moor-Birke (Baum 2 / StU 169 cm) sowie einer nicht geschützten Eibe geplant und ordnungsgemäß beauftragt. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen der Kranaufstellung für den Großen Saal der Stadthalle erforderlich und sowohl der Baumkommission als auch der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Entscheidung vorgelegt. Die Blut-Buche hingegen war nicht Bestandteil des Fällantrags und auch nicht zur Fällung vorgesehen. Die Entfernung dieses Baumes erfolgte irrtümlich aufgrund eines internen Kommunikationsfehlers innerhalb der Abteilung Liegenschaften. Dieser interne Fehler wurde durch einen krankheitsbedingten personellen Ausfall zusätzlich verschärft. Trotz Anwesenheit eines Mitarbeiters der Verwaltung am Tag der Fällung wurden der ausführenden Firma versehentlich falsche Anweisungen vor Ort erteilt, die zur nicht genehmigten Fällung der Blut-Buche führten. Die Firma handelte auf Grundlage dieser fehlerhaften Vorgaben und trifft keine Schuld an dem Vorfall. Die in der Bezirksvertretung aufgeworfenen Fragen zielen nach Einschätzung der Verwaltung in eine Richtung, die dem tatsächlichen Geschehensablauf nicht gerecht wird. Insbesondere beziehen sich mehrere Fragen auf Aspekte der Auftragsvergabe und eine mögliche Verantwortlichkeit der ausführenden Firma, obwohl der Fehler ausschließlich innerhalb der Verwaltung entstanden ist. Vor diesem Hintergrund wird auf die einzelnen Fragen nicht im Detail eingegangen, sondern der tatsächliche Hergang sowie die internen Abläufe in dieser Stellungnahme zusammenfassend dargestellt. Die Verwaltung bedauert den Vorfall ausdrücklich. Der Fehler wurde intern analysiert und die Abläufe in der Abteilung überarbeitet. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de