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252421-01 · Mitteilungsvorlage

Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755, Koblenzer Straße

Nummer
252421-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Baumkommission 07.04.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 08.04.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252421 Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr. 755, Koblenzer Straße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252421-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Fällung einer Moor-Birke auf dem städtischen
Grundstück Gemarkung Godesberg, Flur 3, Nr.
755, Koblenzer Straße
Beratungsfolge
Baumkommission 07.04.2025 Kenntnisnahme
Unterausschuss Denkmalschutz 08.04.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Kenntnisnahme
Sachverhalt:
Im Rahmen der geplanten Sicherungsmaßnahmen für den Großen Saal der
Stadthalle Bad Godesberg waren Baumfällungen erforderlich, um die
Aufstellfläche für einen Kran sicherzustellen.
Der Fällantrag für eine Moor-Birke (Baum 2 / StU 169 cm) wurde der
Baumkommission zur Beratung und der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur
Entscheidung vorgelegt (BVL DS 252421). Beide Gremien sind der
Verwaltungsvorlage gefolgt.
Neben der Moor-Birke musste auch eine nicht satzungsgeschützte Eibe gefällt
werden, da der Kranstandort nicht verschoben werden konnte. Ein durch
Rückschnitt ursprünglich angedachter Erhalt der Eibe war nicht möglich.
Durch ein Missverständnis wurde neben der Moor-Birke und der Eibe auch eine
satzungsgeschützte Blut-Buche (Baum 3 / StU 226 cm) gefällt.
Bewertung und Konsequenzen:
Die Verwaltung bedauert diesen Fehler ausdrücklich. Der Vorfall wurde intern
aufgearbeitet, um zukünftige Missverständnisse dieser Art zu vermeiden.
Maßnahmen zur Kompensation:
• Ersatzpflanzung von drei standortgerechten Laubbäumen mit einem
Stammumfang von 20-25 cm im Stadtpark Bad Godesberg in
unmittelbarer Nähe.
• Stärkere Kontrolle der Baumkennzeichnung vor zukünftigen Fällungen.
• Die Ersatzpflanzungen sind im Rahmen des erforderlichen
denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens gem. § 13Seite 1 von 3
Seite 2
Denkmalschutzgesetz NRW in der Verwaltung abzustimmen.
Anlage/n
1 Abbildung (öffentlich)Seite 2 von 3
Sicherung des Großen Saals - Stadthalle Bonn Bad Godesberg
1.1 Baumbestand
Abbildung 1 Rückseite des großen Saals mit Markierung der von der Baumaßnahme betroffenen Bäume
- Baum 1 befindet sich im Bereich des Kranstandortes und muss deshalb weichen
- Baum 2 befindet sich im Schwenkbereich des Krans und muss deshalb gefällt werden, oder
alternativ auch Rückschnitt möglich
- Baum 3 kann erhalten bleiben.
1.2 Baumschutz gemäß Angaben Amt 67
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