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252420-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Stellungnahme Stadtbild Deutschland e.V. zur Erhaltungs- Gestaltungssatzung Oberkassel, Position der Oberbürgermeisterin

Nummer
252420-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 11.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252420 BBB-Anfrage: Stellungnahme Stadtbild Deutschland e.V. zur Erhaltungs- Gestaltungssatzung Oberkassel, Position der Oberbürgermeisterin

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252420-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Stellungnahme Stadtbild
Deutschland e.V. zur Erhaltungs-
Gestaltungssatzung Oberkassel, Position der
Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 11.03.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme
Frage: Wie bewertet die Oberbürgermeisterin die in der Begründung
aufgeführte Stellungnahme vom 12. Januar 2025 des Stadtbild Deutschland
e.V. zu dem Vorschlag einer Gestaltungssatzung für Oberkassel im Einzelnen?
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Auch nach nochmaliger Prüfung des Erlasses einer Gestaltungssatzung, bleibt
die Verwaltung bei der im Aufstellungsbeschluss bereits dargelegten
Auffassung: „Nach Prüfung der Vor- und Nachteile der verschiedenen
Satzungsarten und deren Eignung zur Erhaltung des historisch gewachsenen
Ortsbildes und der städtebaulichen Gestalt in Oberkassel, kommt die
Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die städtebauliche Erhaltungssatzung gem.
§§ 172 ff. Baugesetzbuch (BauGB) das am besten geeignete Mittel zur
Erreichung des Ziels darstellt. Auch vor dem Hintergrund, dass die
Erhaltungssatzung das einzige Mittel ist, bei dem der Gebäudeabbruch einem
Genehmigungsverfahren unterworfen werden kann, ist ausschlaggebend für die
Wahl dieser Satzung.“ (Vgl.: (DS-Nr. 220350). Die Verwaltung beabsichtigt
also nicht, neben der Aufstellung einer Erhaltungssatzung auch eine
Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Oberkassel
aufzustellen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de