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252420 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Stellungnahme Stadtbild Deutschland e.V. zur Erhaltungs- Gestaltungssatzung Oberkassel, Position der Oberbürgermeisterin

Nummer
252420
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
16.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 11.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.04.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252420-01 ST BBB-Anfrage: Stellungnahme Stadtbild Deutschland e.V. zur Erhaltungs- Gestaltungssatzung Oberkassel, Position der Oberbürgermeisterin

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Große Anfrage
öffentlich
252420
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Bernhard Wimmer
15.01.2025
BBB-Anfrage: Stellungnahme Stadtbild
Deutschland e.V. zur Erhaltungs-
Gestaltungssatzung Oberkassel, Position der
Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 05.02.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
Wie bewertet die Oberbürgermeisterin die in der Begründung aufgeführte
Stellungnahme vom 12. Januar 2025 des Stadtbild Deutschland e.V. zu dem
Vorschlag einer Gestaltungssatzung für Oberkassel im Einzelnen?
Begründung
Auf die nachstehende Mailkorrospondenz wird verwiesen.
Von: unteres-mittelrheintal@stadtbild-deutschland.org
An: undisclosed-recipients@missing-domain, missing-domain
Datum: 12.01.2025 16:29 CET
Betreff: Stellungnahme Gestaltungssatzung Oberkassel / Stadtbild Deutschland
e.V. unterstützt Vorschlag zur Gestaltungssatzung in Oberkassel
Kritik an Angstmacherei und Mythenbildung der Kritiker
Mit erheblichem Interesse verfolgt der Regionalverband Unteres Mittelrheintal
von dem Architekturverein Stadtbild Deutschland die Diskussion um eine
Gestaltungssatzung in Oberkassel. Hierzu möchte der Verein zu einigen
Punkten der Kritiker Stellung nehmen.Seite 1 von 3
Seite 2
1. Die Aussage, dass durch eine Gestaltungssatzung keine energetische
Sanierung stattfinden kann ist falsch. Der größte Wärmeverlust in einem Haus
sind die Fenster. Die Fenster werden in einer Gestaltungssatzung nur in Form
und Größe vorgegeben (bsp. hochformatige Exemplare, Material,
Sprossenfenster). Sprossenfenster gibt es mittlerweile in doppelter und
dreifacher Verglasung in Massenproduktion. Diese werden in der
Gestaltungssatzung von Oberkassel noch nicht einmal reglementiert, was
bedauerlich ist.
2. Die Aussage, dass keine Dämmschicht an den Häusern angebracht werden
kann, ist falsch. Bei Häusern, deren äußeres Erscheinungsbild einen regionalen
und identitätsstiftenden Charakter haben (beispielsweise eine
Backsteinfassade) kann eine Dämmung innen erfolgen. Bei
Backsteingebäuden ist zudem der Vorteil vorhanden, dass die Backsteine
bereits einen dämmenden Effekt durch ihre Substanz haben. Bei
Fachwerkgebäuden sieht dies ähnlich aus. Beim Entwurf der
Gestaltungssatzung Oberkassel ist zudem eine Außendämmung nicht
ausgeschlossen.
3. Die Aussage, dass eine Gestaltungssatzung die Sanierung verteuert, ist
falsch. Die Kosten für eine Haussanierung bzw. die Sanierung einer
Außenfassade betragen lediglich 1 bis 2 Prozent der Gesamtkosten, die bei
einer Gestaltungssatzung gleich bleiben. Die teuersten Sanierungsmaßnahmen
sind Sanitär- und Heizungsanlagen. Als Beispiel kann hier die Farbgebung
dienen. Ein Haus, welches außen gestrichen werden muss, kostet in einem
weißen oder hellen Farbanstrich genau so viel als wenn es dunkelgrau
gestrichen wird (Lohn für Maler, Gerüst und Farbe bleiben gleich). Eine
Gestaltungssatzung verhindert dunkle und düstere Ortskerne. Kleine
Stuckornamente, die ergänzt oder ersetzt werden müssen, gibt es mittlerweile
als Bausätze meterweise vom Fließband und verteuern keinesfalls in
immensen Summen die Sanierung der Häuser. Eine Bossenplatte kostet 18
Euro. Im Gegensatz dazu eine moderne Verschalungsleiste aus Styropor 28
Euro.
4. Die Aussage, dass man sich auf die denkmalgeschützten Bauten
konzentrieren soll, ist eine Scheuklappenmentalität. In Deutschland gibt es viele
Gebäude, die in ihrem historischen Kern erhaltenswert sind, aber nicht unter
Denkmalschutz stehen. Problem ist hierbei, dass die Häuser und deren
Architektur durch unsachgemäße und billige Baumaterialien in den letzten
Jahrzehnten ruiniert wurden. Diese Gebäude sind dennoch erhaltenswert und
wertvoll. Eine Rückführung zu ihrem Ursprung absolut erstrebenswert. Eine
solche Haltung führt dazu, dass nur noch einzelne historische Einzelgebäude
überleben und die historisch gewachsenen Orts- und Stadtkerne baulich
vernichtet werden.
5. Die Aussage, dass eine Gestaltungssatzung Gebäude finanziell entwertet ist
falsch. Eine Entwertung von Gebäuden findet ohne Gestaltungssatzung statt.
Die Hauseigentümer, die sich um das eigene historische Gebäude kümmern
und finanziell bemühen, werden von den Hausbesitzern finanziell
zwangsenteignet, die das eigene Haus verrotten lassen, es abreißen und durch
einen plumpen Klotz ersetzen. Die Devise heißt eine respektvolle und
harmonische Verbindung zwischen Altbauten und Neubauten zu schaffen. Eine
Gestaltungssatzung ist hier ein guter gesetzlicher Rahmen, der Investoren undSeite 2 von 3
Seite 3
Bauherren nachhaltige Sicherheit bietet, um keinen dunkelgrauen energetisch
perfekt gedämmten Flachdachbetonklotz vor die Nase gesetzt zu bekommen.
Sich gegen eine Gestaltungssatzung zu stellen, heißt letztlich Tür und Tor für
Großinvestoren zu öffnen, die mit billigsten Materialien riesige Mietbunker
bauen, die nur auf maximalen Profit ausgelegt sind und nach 20 Jahren marode
sind.
Abschließend bleibt noch zu erwähnen, dass aktuell in vielen Dörfern und
Städten (strengere) Gestaltungssatzungen aktiv sind. Diese werden ohne
Probleme umgesetzt und haben sich auch in Hinsicht der Dämmvorschriften
und die Errichtung von Solaranlagen (besonders mit Solarschindeln) bewährt.
Diese Solarschindeln sollten explizit noch in den Entwurf der Oberkasseler
Gestaltungssatzung ergänzt werden.
Pressemitteilung RV Unteres Mittelrheintal Stadtbild Deutschland e.V.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de