252420 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Stellungnahme Stadtbild Deutschland e.V. zur Erhaltungs- Gestaltungssatzung Oberkassel, Position der Oberbürgermeisterin
Kerndaten
- Nummer
- 252420
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 16.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Oberkassel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 252420 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Bernhard Wimmer 15.01.2025 BBB-Anfrage: Stellungnahme Stadtbild Deutschland e.V. zur Erhaltungs- Gestaltungssatzung Oberkassel, Position der Oberbürgermeisterin Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 05.02.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Kenntnisnahme Fragestellung Wie bewertet die Oberbürgermeisterin die in der Begründung aufgeführte Stellungnahme vom 12. Januar 2025 des Stadtbild Deutschland e.V. zu dem Vorschlag einer Gestaltungssatzung für Oberkassel im Einzelnen? Begründung Auf die nachstehende Mailkorrospondenz wird verwiesen. Von: unteres-mittelrheintal@stadtbild-deutschland.org An: undisclosed-recipients@missing-domain, missing-domain Datum: 12.01.2025 16:29 CET Betreff: Stellungnahme Gestaltungssatzung Oberkassel / Stadtbild Deutschland e.V. unterstützt Vorschlag zur Gestaltungssatzung in Oberkassel Kritik an Angstmacherei und Mythenbildung der Kritiker Mit erheblichem Interesse verfolgt der Regionalverband Unteres Mittelrheintal von dem Architekturverein Stadtbild Deutschland die Diskussion um eine Gestaltungssatzung in Oberkassel. Hierzu möchte der Verein zu einigen Punkten der Kritiker Stellung nehmen.Seite 1 von 3 Seite 2 1. Die Aussage, dass durch eine Gestaltungssatzung keine energetische Sanierung stattfinden kann ist falsch. Der größte Wärmeverlust in einem Haus sind die Fenster. Die Fenster werden in einer Gestaltungssatzung nur in Form und Größe vorgegeben (bsp. hochformatige Exemplare, Material, Sprossenfenster). Sprossenfenster gibt es mittlerweile in doppelter und dreifacher Verglasung in Massenproduktion. Diese werden in der Gestaltungssatzung von Oberkassel noch nicht einmal reglementiert, was bedauerlich ist. 2. Die Aussage, dass keine Dämmschicht an den Häusern angebracht werden kann, ist falsch. Bei Häusern, deren äußeres Erscheinungsbild einen regionalen und identitätsstiftenden Charakter haben (beispielsweise eine Backsteinfassade) kann eine Dämmung innen erfolgen. Bei Backsteingebäuden ist zudem der Vorteil vorhanden, dass die Backsteine bereits einen dämmenden Effekt durch ihre Substanz haben. Bei Fachwerkgebäuden sieht dies ähnlich aus. Beim Entwurf der Gestaltungssatzung Oberkassel ist zudem eine Außendämmung nicht ausgeschlossen. 3. Die Aussage, dass eine Gestaltungssatzung die Sanierung verteuert, ist falsch. Die Kosten für eine Haussanierung bzw. die Sanierung einer Außenfassade betragen lediglich 1 bis 2 Prozent der Gesamtkosten, die bei einer Gestaltungssatzung gleich bleiben. Die teuersten Sanierungsmaßnahmen sind Sanitär- und Heizungsanlagen. Als Beispiel kann hier die Farbgebung dienen. Ein Haus, welches außen gestrichen werden muss, kostet in einem weißen oder hellen Farbanstrich genau so viel als wenn es dunkelgrau gestrichen wird (Lohn für Maler, Gerüst und Farbe bleiben gleich). Eine Gestaltungssatzung verhindert dunkle und düstere Ortskerne. Kleine Stuckornamente, die ergänzt oder ersetzt werden müssen, gibt es mittlerweile als Bausätze meterweise vom Fließband und verteuern keinesfalls in immensen Summen die Sanierung der Häuser. Eine Bossenplatte kostet 18 Euro. Im Gegensatz dazu eine moderne Verschalungsleiste aus Styropor 28 Euro. 4. Die Aussage, dass man sich auf die denkmalgeschützten Bauten konzentrieren soll, ist eine Scheuklappenmentalität. In Deutschland gibt es viele Gebäude, die in ihrem historischen Kern erhaltenswert sind, aber nicht unter Denkmalschutz stehen. Problem ist hierbei, dass die Häuser und deren Architektur durch unsachgemäße und billige Baumaterialien in den letzten Jahrzehnten ruiniert wurden. Diese Gebäude sind dennoch erhaltenswert und wertvoll. Eine Rückführung zu ihrem Ursprung absolut erstrebenswert. Eine solche Haltung führt dazu, dass nur noch einzelne historische Einzelgebäude überleben und die historisch gewachsenen Orts- und Stadtkerne baulich vernichtet werden. 5. Die Aussage, dass eine Gestaltungssatzung Gebäude finanziell entwertet ist falsch. Eine Entwertung von Gebäuden findet ohne Gestaltungssatzung statt. Die Hauseigentümer, die sich um das eigene historische Gebäude kümmern und finanziell bemühen, werden von den Hausbesitzern finanziell zwangsenteignet, die das eigene Haus verrotten lassen, es abreißen und durch einen plumpen Klotz ersetzen. Die Devise heißt eine respektvolle und harmonische Verbindung zwischen Altbauten und Neubauten zu schaffen. Eine Gestaltungssatzung ist hier ein guter gesetzlicher Rahmen, der Investoren undSeite 2 von 3 Seite 3 Bauherren nachhaltige Sicherheit bietet, um keinen dunkelgrauen energetisch perfekt gedämmten Flachdachbetonklotz vor die Nase gesetzt zu bekommen. Sich gegen eine Gestaltungssatzung zu stellen, heißt letztlich Tür und Tor für Großinvestoren zu öffnen, die mit billigsten Materialien riesige Mietbunker bauen, die nur auf maximalen Profit ausgelegt sind und nach 20 Jahren marode sind. Abschließend bleibt noch zu erwähnen, dass aktuell in vielen Dörfern und Städten (strengere) Gestaltungssatzungen aktiv sind. Diese werden ohne Probleme umgesetzt und haben sich auch in Hinsicht der Dämmvorschriften und die Errichtung von Solaranlagen (besonders mit Solarschindeln) bewährt. Diese Solarschindeln sollten explizit noch in den Entwurf der Oberkasseler Gestaltungssatzung ergänzt werden. Pressemitteilung RV Unteres Mittelrheintal Stadtbild Deutschland e.V. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de