252415 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von drei Rettungstransportwagen und zwei Notarzteinsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252415
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.298 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 252415 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von drei Rettungstransportwagen und zwei Notarzteinsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Lieferung von drei Rettungswagen und zwei Notarzteinsatzfahrzeugen für den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt. Begründung Die zu beschaffenden Fahrzeuge sind als Ersatz für nachfolgend benannte Altfahrzeuge vorgesehen. Eine weitere Instandhaltung ist unwirtschaftlich und der technische Allgemeinzustand der Fahrzeuge macht eine Ersatzbeschaffung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs im Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn erforderlich. Das Notarzteinsatzfahrzeug BN-BN 3717 kann bereits aufgrund eines wirtschaftlichen Totalschadens (Motorschaden) nicht mehr eingesetzt werden. Die Fahrzeuge werden ausschließlich im Regelbetrieb eingesetzt, so dass hier eine normgerechte, standardisierte Ausstattung vorgesehen ist. Fahrzeug- typ Kfz- Kennzeichen Erstzulassung Laufleistung 01/2025 [km] Laufleistung geschätzt bei Auslieferung in 2026 [km] RTW BN-BN 2501 19.11.2019 185.579 235.579 RTW BN-BN 2502 19.11.2019 172.754 222.754 RTW BN-BN 3757 19.11.2019 138.340 188.340Seite 1 von 2 Seite 2 NEF BN-BN 3717 13.04.2021 175.666 Totalschaden NEF BN-BN 3718 13.04.2021 187.021 257.021 Elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit einem Ausbau zur Nutzung als Rettungstransportwagen oder als Notarzteinsatzfahrzeug, um u. a. die Ladung von umfangreich mitgeführter Medizintechnik und Temperierung von Medikamenten zu ermöglichen, befinden sich derzeit noch im Prototypstatus und gewährleisten daher noch keinen sicheren Einsatzbetrieb. Hier ist die weitere technische Entwicklung im Zusammenspiel zwischen Fahrgestellherstellern und Ausbauern zu beobachten, um alternative Antriebe bei künftigen Beschaffungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Beschaffung entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i. S. d. vorläufigen Haushaltsführung, wonach ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Im vorliegenden Fall ist die Beschaffung der Fahrzeuge für die Weiterführung notwendiger Aufgaben des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn notwendig und unaufschiebbar. Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO x VgV 03.2025 – 12.2026 1.272.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.02.21 Rettungsdienst 78.3100 5370002212000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel x ja nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de