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252410-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand Guido Westerwelle Brücke, Bornheimer Straße

Nummer
252410-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Am Alten Friedhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252410 Sachstand Guido Westerwelle Brücke, Bornheimer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252410-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand Guido Westerwelle Brücke, Bornheimer
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bonn hat am 17.06.2025 - mit einigen Maßgaben - durch
die Verwaltungsvorlage DS 253173 – „Vorübergehende Verkehrsführung auf
der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke bis zur Herstellung
der Rampe Thomastraße“ die Verkehrsführung an der Kreuzung Bornheimer
Straße/Guido-Westerwelle-Brücke/Hochstadenring entsprechend der dazu
vorgelegten Planung zur Verkehrsführung sowie den Fahrbeziehungen
beschlossen.
Punkt 1 dieser Einwohneranfrage thematisiert die Fertigstellung der Bornheimer
Straße und die Realisierung der Rampe zur Guido-Westerwelle-Brücke. Die
o.g. Vorlage DS 253173 führt aus, dass nach Fertigstellung der Bornheimer
Straße, deren letzte Arbeiten derzeit noch andauern, zunächst eine
vorübergehende Verkehrsführung bis zu Fertigstellung der Rampe zur Guido-
Westerwelle-Brücke erforderlich ist, um u.a. der Bundesstraßenfunktion der
Bornheimer Straße gerecht zu werden.
Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Verwaltung (DS 253232-01 ST)
zum Bürgerantrag DS 253232 „Belastbare Zeitschiene für die Realisierung der
Rampe an der Guido-Westerwelle-Brücke“ verwiesen.
Zu Punkt 2:
Die o.g. Vorlage DS 253173 legt die Gründe dar, warum die Verkehrsführung
auf der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke für den
Zwischenzustand für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der neuen Rampe
zur Guido-Westerwelle-Brücke erforderlich ist. Bereits jetzt sind im zentralen
Bereich des Städtebauförderprojektes zur Aufwertung des direkten Umfelds
des August-Macke-Hauses schon Maßnahmen zur Aufenthaltsverbesserung,
wie beispielsweise Begrünung der Randbereiche, breitere Gehwege sowie
Tempo 30 umgesetzt.
Nach Fertigstellung der Rampe zwischen Am Alten Friedhof und Guido-
Westerwelle-Brücke können dann die jeweiligen Abbiegebeziehungen zwischen
der Bornheimer Straße und der Guido-Westerwelle-Brücke entfallen und der
Knoten entsprechend in der Spuraufteilung angepasst werden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de