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252408-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Volt-Anfrage zur Substitutionspraxis auf der Poppelsdorfer Allee

Nummer
252408-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 252408 Volt-Anfrage zur Substitutionspraxis auf der Poppelsdorfer Allee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252408-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Volt-Anfrage zur Substitutionspraxis auf der
Poppelsdorfer Allee
Beratungsfolge
Rat Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den in der Anfrage formulierten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
1. Wie viele Patient*innen werden nach Einschätzung der Verwaltung
täglich betreut?
Die Genehmigung zur Substitution liegt im Zuständigkeitsbereich der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Nach Auskunft der KVNO
verfügt der betreffende Arzt aktuell über eine erweiterte Genehmigung zur
Substitutionsbehandlung, d.h. er ist berechtigt mehr als 50 Opioidabhängige zu
behandeln.
Die Verwaltung kann keine Einschätzung zur tatsächlichen Anzahl der
Substitutionspatienten abgeben.
2. Werden etwaige (implizite) Auflagen bzw. Voraussetzungen für das
Betreiben der Praxis eingehalten und falls nicht, wieso wird ein
Nicht-Einhalten toleriert?
Neben der Genehmigung zur Substitution liegt die Qualitätssicherung im
Aufgabenbereich der KVNO. Die KVNO teilte der Stadtverwaltung mit, dass die
erteilten Genehmigungen keine Auflagen erhalten und die zugrundeliegende
Richtlinie keine Auflagenerteilung vorsieht.
3. In 242148-01 ST schreibt die Verwaltung, dass sie “in Kürze die
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der
Erdgeschosswohnung des Gebäudes Poppelsdorfer Allee 60 als
Erweiterung der Arztpraxis im Untergeschoss erteilen wird”. Ist
diese Baugenehmigung bereits erteilt worden und welche
Veränderungen könnten sich hieraus ergeben?
Die Baugenehmigung zur Erweiterung der Praxis wurde am 06.01.2025 erteilt.
Hiermit verbunden sind erweiterte Öffnungszeiten und eine räumliche
Erweiterung der Praxis, um mehr Patienten behandeln zu können. Damit kann
zur Deckung des bestehenden Bedarfes an Substitutionsplätzen im StadtgebietSeite 1 von 3
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beigetragen werden.
4. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um sicherzustellen,
dass die Auswirkungen der Praxis auf Anwohner*innen
geringstmöglich gehalten wird (bsp. Sicherheit von Kindern und
weiteren Personengruppen)?
Das Ordnungsamt der Stadt Bonn führt bereits regelmäßige Kontrollen durch.
Durch mehrfaches Abfragen der Situation an der Poppelsdorfer Allee wurde
dem Bauordnungsamt durch das Ordnungsamt bestätigt, dass es zu keinen
besonderen Vorkommnissen gekommen ist. Zudem wurde dem Antragsteller
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren aufgegeben, dass regelmäßige
Kontrollen während der Öffnungszeiten durchzuführen sind und die
Patient*innen informiert werden, dass das Aufhalten im Praxisumfeld nicht
erwünscht ist.
Die Patient*innen werden nach Kenntnis der Verwaltung bei der Erstaufnahme,
aber auch intermittierend immer wieder über die Unerwünschtheit des
Aufenthalts im Umfeld der Praxis informiert. Auf geeignete Möglichkeiten zum
Tagesaufenthalt wird bei Bedarf hingewiesen, zum Beispiel beim Verein für
Gefährdetenhilfe e.V. oder der Unterführung Poppelsdorfer Allee. Die
Mitarbeiter*innen der Praxis überprüfen die Einhaltung der Regularien täglich,
der Verstoß dagegen hat bereits in Einzelfällen zum Verweis aus der Praxis
geführt.
5. Ist die Verwaltung mit dem Arzt zu den Öffnungszeiten im
Gespräch?
Die beantragten Öffnungszeiten wurden von dem Antragsteller erklärt und als
notwendig beschrieben.
Die Öffnungszeiten wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft.
6. Gibt oder gab es Bestrebungen, den Arzt mit Trägern ambulanter
Suchthilfe zusammenzubringen, um die Kooperation zu fördern
und eine ganzheitliche Versorgung der Patient*innen zu
gewährleisten?
Die Praxis hat sich durch ein eigenes Angebot an Psychosozialer Betreuung für
Substituierte vom Grundsatz her so aufgestellt, dass sie nicht auf andere
Träger angewiesen ist. Dies gilt auch für andere Praxen.
Die Praxis in der Poppelsdorfer Allee vermittelt im Bedarfsfall Klient*innen in die
Fachambulanz der Ambulanten Suchthilfe des Trägerverbundes
Caritas/Diakonisches Werk, die dann dort beraten und ggf. weitervermittelt
werden.
Sowohl die Praxis als auch die Ambulante Suchthilfe sind darüber hinaus
ständige Mitglieder im Arbeitskreis Offene Szene, sodass ein Austausch auch
auf dieser Ebene gewährleistet ist.
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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de