252408-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Volt-Anfrage zur Substitutionspraxis auf der Poppelsdorfer Allee
Kerndaten
- Nummer
- 252408-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Poppelsdorfer Allee Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.312 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252408-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Volt-Anfrage zur Substitutionspraxis auf der Poppelsdorfer Allee Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den in der Anfrage formulierten Fragen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Wie viele Patient*innen werden nach Einschätzung der Verwaltung täglich betreut? Die Genehmigung zur Substitution liegt im Zuständigkeitsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Nach Auskunft der KVNO verfügt der betreffende Arzt aktuell über eine erweiterte Genehmigung zur Substitutionsbehandlung, d.h. er ist berechtigt mehr als 50 Opioidabhängige zu behandeln. Die Verwaltung kann keine Einschätzung zur tatsächlichen Anzahl der Substitutionspatienten abgeben. 2. Werden etwaige (implizite) Auflagen bzw. Voraussetzungen für das Betreiben der Praxis eingehalten und falls nicht, wieso wird ein Nicht-Einhalten toleriert? Neben der Genehmigung zur Substitution liegt die Qualitätssicherung im Aufgabenbereich der KVNO. Die KVNO teilte der Stadtverwaltung mit, dass die erteilten Genehmigungen keine Auflagen erhalten und die zugrundeliegende Richtlinie keine Auflagenerteilung vorsieht. 3. In 242148-01 ST schreibt die Verwaltung, dass sie “in Kürze die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Erdgeschosswohnung des Gebäudes Poppelsdorfer Allee 60 als Erweiterung der Arztpraxis im Untergeschoss erteilen wird”. Ist diese Baugenehmigung bereits erteilt worden und welche Veränderungen könnten sich hieraus ergeben? Die Baugenehmigung zur Erweiterung der Praxis wurde am 06.01.2025 erteilt. Hiermit verbunden sind erweiterte Öffnungszeiten und eine räumliche Erweiterung der Praxis, um mehr Patienten behandeln zu können. Damit kann zur Deckung des bestehenden Bedarfes an Substitutionsplätzen im StadtgebietSeite 1 von 3 Seite 2 beigetragen werden. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen der Praxis auf Anwohner*innen geringstmöglich gehalten wird (bsp. Sicherheit von Kindern und weiteren Personengruppen)? Das Ordnungsamt der Stadt Bonn führt bereits regelmäßige Kontrollen durch. Durch mehrfaches Abfragen der Situation an der Poppelsdorfer Allee wurde dem Bauordnungsamt durch das Ordnungsamt bestätigt, dass es zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen ist. Zudem wurde dem Antragsteller im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren aufgegeben, dass regelmäßige Kontrollen während der Öffnungszeiten durchzuführen sind und die Patient*innen informiert werden, dass das Aufhalten im Praxisumfeld nicht erwünscht ist. Die Patient*innen werden nach Kenntnis der Verwaltung bei der Erstaufnahme, aber auch intermittierend immer wieder über die Unerwünschtheit des Aufenthalts im Umfeld der Praxis informiert. Auf geeignete Möglichkeiten zum Tagesaufenthalt wird bei Bedarf hingewiesen, zum Beispiel beim Verein für Gefährdetenhilfe e.V. oder der Unterführung Poppelsdorfer Allee. Die Mitarbeiter*innen der Praxis überprüfen die Einhaltung der Regularien täglich, der Verstoß dagegen hat bereits in Einzelfällen zum Verweis aus der Praxis geführt. 5. Ist die Verwaltung mit dem Arzt zu den Öffnungszeiten im Gespräch? Die beantragten Öffnungszeiten wurden von dem Antragsteller erklärt und als notwendig beschrieben. Die Öffnungszeiten wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. 6. Gibt oder gab es Bestrebungen, den Arzt mit Trägern ambulanter Suchthilfe zusammenzubringen, um die Kooperation zu fördern und eine ganzheitliche Versorgung der Patient*innen zu gewährleisten? Die Praxis hat sich durch ein eigenes Angebot an Psychosozialer Betreuung für Substituierte vom Grundsatz her so aufgestellt, dass sie nicht auf andere Träger angewiesen ist. Dies gilt auch für andere Praxen. Die Praxis in der Poppelsdorfer Allee vermittelt im Bedarfsfall Klient*innen in die Fachambulanz der Ambulanten Suchthilfe des Trägerverbundes Caritas/Diakonisches Werk, die dann dort beraten und ggf. weitervermittelt werden. Sowohl die Praxis als auch die Ambulante Suchthilfe sind darüber hinaus ständige Mitglieder im Arbeitskreis Offene Szene, sodass ein Austausch auch auf dieser Ebene gewährleistet ist. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de