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252403-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme zur N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf, DS 252403-05

Nummer
252403-06 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Deichmanns Aue Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252403 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252403-06 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ergänzende Stellungnahme zur N-Vorlage zur
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“
im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf,
DS 252403-05
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auf dem Areal ist die Errichtung von rund 85 dringend benötigten
Wohneinheiten sowie einer dreigruppigen Kindertagesstätte vorgesehen. Damit
der Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB noch in diesem Jahr stattfinden kann, ist eine zeitnahe
Beschlussfassung erforderlich. Die Verwaltung bittet daher den Ausschuss für
Planen, Bauen und Denkmalschutz, vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss
für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, einen entsprechenden Beschluss zu
fassen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich für das Vorhaben „Deichmanns
Aue“ aufgrund aktueller Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene neue
Perspektiven ergeben haben. Die nachfolgenden Ausführungen zur
Durchführung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs haben keine
Auswirkungen auf den vorgesehenen Zeitablauf des Bebauungsplanverfahrens
oder das zugrunde liegende städtebauliche Konzept. Sie beziehen sich
vielmehr ausschließlich auf die spätere bauliche Umsetzung des Vorhabens.
Die BImA beabsichtigt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen eines
Stakeholder-Prozesses zur geplanten Einführung des Gebäudetyps E einen
zweiphasigen offenen Ideen- und Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013
auf dem BImA-eigenen Grundstück Deichmanns Aue durchzuführen.
Mit dem dritten Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung NRW 2018, die
am 01. September 2026 in Kraft treten wird, ist schon ein erster Schritt getan,Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
das Bauen und damit die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern und flexibler
zu gestalten. Mit der zeitnahen Einführung des Gebäudetyps E im
Baugesetzbuch soll seitens des BMWSB das Ziel, einfach, effizient und
innovativ zu bauen, erreicht werden.
Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung von technischen
Lösungen/Möglichkeiten, die u.a. folgende Anforderungen an den zukünftigen
Wohnungsbau erfüllen:
• Baukostenreduktion durch eine Reduktion von Baukomplexität, einen
innovativen Umgang mit Standards, Verzicht auf nicht notwendige
Ausstattung sowie bedarfsgerechte suffiziente Entwurfsstrategie,
• Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit unter besonderer
Berücksichtigung von langlebiger bzw. resilienter sowie flexibler,
innovativer Bauweise und Materialeffizienz,
• Reduzierung von Betriebs- und Wartungskosten durch Vereinfachung
der technischen Gebäudeausrüstung.
Hervorzuheben ist, dass das Gebäudetyp E-Gesetz keine Abstriche an der
Gebäudesicherheit nach sich ziehen wird. Die Gebäudesicherheit – wie
Anforderungen an die Statik oder den Brandschutz - wird durch öffentlich-
rechtliche Vorgaben gewährleistet werden; diese werden durch das Gesetz
nicht geändert werden. Sicherheitsrelevante technische Normen sollen gem.
gesetzlicher Vermutung ausdrücklich zu den „anerkannten Regeln der Technik“
zählen, die eingehalten werden müssen. Auch wird die Barrierefreiheit von
dieser Gesetzesänderung unberührt bleiben.
Die Ergebnisse des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs
sowie die vorliegenden städtebaulichen Planungen werden von diesem
Wettbewerb nicht berührt, da es sich hierbei nur um die technische Umsetzung
der Hochbaumaßnahme handelt.
Derzeit ist vorgesehen auf der Grundlage des Gesetzes zum Gebäudetyp E
den Ideen- und Realisierungswettbewerb Ende Oktober 2026 zu starten. Mit
einem Ergebnis wird bis Ende Juni 2027 gerechnet.
Anlage/n
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