252403-04 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403
Kerndaten
- Nummer
- 252403-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Deichmanns Aue Hauptort
- Alt-Godesberg
- Rüngsdorf
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 252403-04 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner Rainer Grotegut SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Dem weiteren Verfahren wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1) Folgende Änderungen an der Planung werden vorgenommen: Der hintere Bereich bleibt unbebaut und wird ökologisch aufgewertet. Der rückwärtige hangparallele Baukörper H5a/H5b soll entfallen, der südliche seitliche Baukörper (H6) wird soweit vorgerückt, dass der komplette rückwärtige Grundstücksbereich als entsiegelte Fläche für naturnahe Gärten genutzt werden kann. Der Verlust von Geschossfläche kann durch die Erhöhung der Geschossigkeit der mittleren Baukörper kompensiert werden. Soweit erforderlich, kann die Gebäudestellung, die Winkel der verbleibenden einzelnen Baukörper und deren Abstände zueinander verändert werden. 2) Dem Umweltausschuss wird regelmäßig über die Umsiedlungsmaßnahmen der geschützten Arten berichtet (Gartenrotschwanz, Sperber, Star). Erst nach erfolgreichen Maßnahmen der Umsiedlung kann mit der Freimachung des Geländes und entsprechenden Baumaßnahmen begonnen werden. Die Rodung der zahlreichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen werden, wobei für jeden gefällten Baum zwei Neupflanzungen vorgenommen werden sollen, dabei sollen die satzungsgeschützten Bäume soweit wie möglich erhalten bleiben. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, mit der BIMA ins Gespräch zu treten und auf die Revitalisierung ihres leerstehenden Wohnraums hinzuwirken.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Eine der Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren war, dass der hintere Teil des Geländes unbebaut bleibt. Hierzu wurde im Ausschuss Wohnen-Planung- Bauen ein ÄA zur Vorlage 211229-03 beschlossen: „Die Bebauung soll sich auf den vorderen Teil des Grundstücks konzentrieren und möglichst wenig Fläche versiegeln“. Dies wurde in dem Siegerentwurf nicht berücksichtigt. Durch den genannten Wegfall der hangnahen Bebauung kann die Forderung des ÄA erfüllt werden. Der Erhöhung der Baukörper H2b/H3a/H3b/H4a/H6 um ein Vollgeschoss (nunmehr 4 Geschosse) wurde von Seiten der Bezirksregierung hinsichtlich der Wirkung auf die Villa Deichmann zwischenzeitlich als denkmalverträglich beurteilt. Dadurch kann der Verlust an Geschossfläche kompensiert werden, so dass dadurch im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf keine geringere Wohnfläche resultiert. Die Aufstellung des B-Planes erfolgt im beschleunigten Verfahren. Daher sind Ausgleichsmaßnahmen nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Ausgleich durch freiwillige Maßnahmen sollte jedoch unbedingt vorgenommen werden, da das Gelände eine große biologische Vielfalt aufweist, die droht verloren zu gehen. Das Gelände beherbergt mehrere z.T. bedrohte Vogelarten, u.a. den sehr ortstreuen Gartenrotschwanz. Paragraf 44 BNatSchG ist zu beachten. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens ist ein Baumersatz nur für die Bäume vorgeschrieben, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Die Rodung der zahlreichen restlichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen werden. Eine Verdopplung lässt sich dadurch begründen, dass junge Bäume hinsichtlich Ihrer klima-und umweltrelevanten Eigenschaften bei weitem nicht in der Lage sind den alten Baumbestand zu ersetzen. Als Eigentümer zahlreicher Immobilien in Bonn ist der Bund zu deren Erhalt verpflichtet (s. Artikel 14 des Grundgesetzes). Es ist der Öffentlichkeit, vor allem im betroffenen Stadtteil Rüngsdorf, schwer zu vermitteln, warum ein Neubau auf einer ökologisch wertvollen Freifläche entsteht, während Wohnungen im Besitz des Bundes an anderer Stelle in Bonn leer stehen und verfallen. Als Verwalterin der Bundesimmobilien steht die BIMA hier in der Pflicht. Anlage/n 1 A?A Deichmanns Aue_2025_07-03 (öffentlich)Seite 2 von 4 ÄA 252403 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Dem weiteren Verfahren wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1) Folgende Änderungen an der Planung werden vorgenommen: Der hintere Bereich bleibt unbebaut und wird ökologisch aufgewertet. Der rückwärtige hangparallele Baukörper H5a/H5b soll entfallen, der südliche seitliche Baukörper (H6) wird soweit vorgerückt, dass der komplette rückwärtige Grundstücksbereich als entsiegelte Fläche für naturnahe Gärten genutzt werden kann. Der Verlust von Geschossfläche kann durch die Erhöhung der Geschossigkeit der mittleren Baukörper kompensiert werden. Soweit erforderlich, kann die Gebäudestellung, die Winkel der verbleibenden einzelnen Baukörper und deren Abstände zueinander verändert werden. 2) Dem Umweltausschuss wird regelmäßig über die Umsiedlungsmaßnahmen der geschützten Arten berichtet (Gartenrotschwanz, Sperber, Star). Erst nach erfolgreichen Maßnahmen der Umsiedlung kann mit der Freimachung des Geländes und entsprechenden Baumaßnahmen begonnen werden. Die Rodung der zahlreichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen werden, wobei für jeden gefällten Baum zwei Neupflanzungen vorgenommen werden sollen, dabei sollen die satzungsgeschützten Bäume soweit wie möglich erhalten bleiben. 3) Die Verwaltung wird beauftragt, mit der BIMA ins Gespräch zu treten und auf die Revitalisierung ihres leerstehenden Wohnraums hinzuwirken. Begründung: Eine der Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren war, dass der hintere Teil des Geländes unbebaut bleibt. Hierzu wurde im Ausschuss Wohnen-Planung-Bauen ein ÄA zur Vorlage 211229-03 beschlossen: „Die Bebauung soll sich auf den vorderen Teil des Grundstücks konzentrieren und möglichst wenig Fläche versiegeln“. Dies wurde in dem Siegerentwurf nicht berücksichtigt. Durch den genannten Wegfall der hangnahen Bebauung kann die Forderung des ÄA erfüllt werden. Der Erhöhung der Baukörper H2b/H3a/H3b/H4a/H6 um ein Vollgeschoss (nunmehr 4 Geschosse) wurde von Seiten der Bezirksregierung hinsichtlich der Wirkung auf die Villa Deichmann zwischenzeitlich als denkmalverträglich beurteilt. Dadurch kann der Verlust an Geschossfläche kompensiert werden, so dass dadurch im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf keine geringere Wohnfläche resultiert. Die Aufstellung des B-Planes erfolgt im beschleunigten Verfahren. Daher sind Ausgleichsmaßnahmen nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Ausgleich durch freiwillige Maßnahmen sollte jedoch unbedingt vorgenommen werden, da das Gelände eine große biologische Vielfalt aufweist, die droht verloren zu gehen. Das Gelände beherbergt mehrere z.T. bedrohte Vogelarten, u.a. den sehr ortstreuen Gartenrotschwanz. Paragraf 44 BNatSchG ist zu beachten. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens ist ein Baumersatz nurSeite 3 von 4 für die Bäume vorgeschrieben, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Die Rodung der zahlreichen restlichen Bäume soll durch Nachpflanzungen ausgeglichen werden. Eine Verdopplung lässt sich dadurch begründen, dass junge Bäume hinsichtlich Ihrer klima-und umweltrelevanten Eigenschaften bei weitem nicht in der Lage sind den alten Baumbestand zu ersetzen. Als Eigentümer zahlreicher Immobilien in Bonn ist der Bund zu deren Erhalt verpflichtet (s. Artikel 14 des Grundgesetzes). Es ist der Öffentlichkeit, vor allem im betroffenen Stadtteil Rüngsdorf, schwer zu vermitteln, warum ein Neubau auf einer ökologisch wertvollen Freifläche entsteht, während Wohnungen im Besitz des Bundes an anderer Stelle in Bonn leer stehen und verfallen. Als Verwalterin der Bundesimmobilien steht die BIMA hier in der Pflicht.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de