252403-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zur Vorlage: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 252403-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Deichmanns Aue Hauptort
- Rüngsdorf
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252403-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ergänzende Stellungnahme zur Vorlage: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die BV Bad Godesberg hat die Vorlage am 09.04.2025 mit der Maßgabe vertagt, dass zunächst die Generalentwässerung abzuwarten ist. Aus Sicht der Verwaltung ist ein Beschluss vor der Sommerpause bzw. Kommunalwahl unbedingt empfehlenswert. Auf der 0,9 ha großen Fläche soll neben mehreren Wohngebäuden eine dreigruppige Kindertagesstätte errichtet werden. Die BImA ist Vorhabenträgerin und plant dort rd. 90 Wohneinheiten im Niedrigpreissektor. Vor dem Hintergrund des anhaltenden hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt Bonn, hat aus Sicht der Verwaltung das Vorhaben aufgrund der Anzahl der geplanten Wohnungen Priorität und mögliche Verfahrensschritte sollten zügig durchgeführt werden. Hinsichtlich der noch ausstehenden Generalentwässerungsplanung hat im Vorfeld eine Abstimmung der Vorlage mit den Fachämtern stattgefunden. Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind detaillierte Planungsinhalte noch nicht erforderlich. Es geht zunächst darum, über die Planungsabsicht und den städtebaulichen Entwurf zu informieren. Notwendig werden die Ergebnisse der Generalentwässerungsplanung erst im nächsten Verfahrensschritt der Auslegung. Die Verwaltung ist bestrebt, den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Sommerpause zu erhalten, da sich ansonsten das Vorhaben um mindestens ein halbes bis ein Jahr verzögern würde. Die Verwaltung empfiehlt daher folgenden Beschluss zu fassen: Der Planungsausschuss setzt für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der BV Bad Godesberg daher eine Frist bis zur Sitzung am 25.06.2025. SollteSeite 1 von 2 Seite 2 bis dahin keine abschließende Beratung in der Bezirksvertretung erfolgt sein, gilt die Anhörung als ohne Ergebnis durchgeführt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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