252403-01 AA · Änderungsantrag
Grüne-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403
Kerndaten
- Nummer
- 252403-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Godesberg-Nord Hauptort
- Deichmanns Aue
- F
- Austraße
- Im Meisengarten
- Rüngsdorf
- Lannesdorf
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
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Änderungsantrag öffentlich 252403-01 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Christian Möller Michael Wenzel 07.04.2025, gez. BBM Wenzel Grüne-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7114-2 „Deichmanns Aue“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Rüngsdorf Antrag zur Vorlage 252403 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.04.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten zum bisherigen Stand der Ausführung der artenschutzrechtlichen vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen (CEF-Maßnahme) „Anbringung von Nisthilfen“ durch Fachpersonal sowie Nachweis der Annahme dieser durch die planungsrelevanten Arten: GARTENROTSCHWANZ, SPERBER und STAR. Begründung Im Plangebiet wurden nach zwei artenschutzrechtlichen Prüfungen (ASP I und II) sowie einem von der Grünen BV-Fraktion beauftragten Gutachten (Aloiso 2023) drei geschützte Vogelarten festgestellt – nämlich der Star, der Sperber und der in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben bedrohte Gartenrotschwanz. Laut ASP II müssen vor den Rodungsarbeiten verbindliche Ausgleichsmaßnahmen wie das Anbringen von Nisthilfen außerhalb des Plangebietes umgesetzt werden. Diese müssen nachweislich von den betroffenen Arten angenommen worden sein, um Verstöße gegen das Tötungsverbot des § 44 BNatSchG zu vermeiden. Die Verwaltung hat dies in ihrer Stellungnahme vom 14.11.2023 bestätigt. Das bedeutet: Ohne Nachweis einer erfolgreichen Umsiedlung dürfen keine Baumaßnahmen beginnen. Umso wichtiger ist die Einleitung und Durchführung der in der ASP II mit Auflage geforderten Maßnahmen – genau dazu wollen die Antragsteller den gegenwärtigen Stand in Erfahrung bringen.Seite 1 von 29 Seite 2 Anlagen: Aloisio, P. (2023),Ergebnisse der Vogelkartierung 2023 und Artenschutzrechtliche Kommentierung, vom 15.08.2023 Stadt Bonn (2023), Naturschutzfachliche Stellungnahme des Amtes 67-6 zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich der Deichmannsaue Nr. 70, vom 14.11.2023. Anlage/n 1 Ergebnisse der Vogelkartierung Deichmannsaue 2023 (öffentlich) 2 231114_STN UNB_Rodungen Deichmannsaue_Artenschutz (öffentlich)Seite 2 von 29 Bundesstadt Bonn Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn Ergebnisse der Vogelkartierung 2023 und Artenschutzrechtliche Kommentierung Auftraggeber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bonn- Bad Godesberg Gutachter: Pascal Aloisio (M.Sc. Umweltwissenschaften) Bonn, den 15.08.2023Seite 3 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 1 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung .......................................................................................................................... 2 2. Untersuchungsgebiet ................................................................................................................... 2 3. Methodik ......................................................................................................................................... 4 4. Ergebnisse ..................................................................................................................................... 5 4.1 Planungsrelevante Vogelarten ................................................................................................. 7 4.2 Seltene oder gefährdete Vogelarten ....................................................................................... 9 4.3 Allgemein verbreitete Vogelarten .......................................................................................... 10 5. Artenschutzrechtliche Maßnahmen ......................................................................................... 11 6. Fazit .............................................................................................................................................. 13 Anhang I – Fotodokumentation ........................................................................................................ 14 Anhang II – Liste der Vogelarten im Untersuchungsgebiet.......................................................... 20 Anhang III – Kartografische Darstellung der Ergebnisse der Vogelkartierung ......................... 21Seite 4 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 2 1. Aufgabenstellung Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) plant den Bau von 4-6 Mehrfamilienhäusern mit bis zu 100 Wohnungen an der Deichmanns Aue im Ortsteil Bonn- Lannesdorf. Im Jahr 2021 wurde vom Büro Uwedo – Umweltplanung Dortmund eine Artenschutzprüfung der Stufe I (Vorprüfung) sowie eine Artenschutzprüfung der Stufe II (Vertiefende Prüfung) auf der Grundlage von faunistischen Kartierungen durchgeführt1. Das Gutachten kam zum Schluss, dass im Plangebiet drei planungsrelevante Arten vorkommen, darunter der in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben bedrohter Gartenrotschwanz. Darauf wurde auch in einer Protokollerklärung zur Sitzung des Stadtrates vom 23. März 2023 aufmerksam gemacht.2 Um zu prüfen, ob diese Art auch im Jahr 2023 im Plangebiet vorkommt, wurde eine Brutvogelkartierung mit 6 Terminen von Ende April bis Anfang Juni durchgeführt. 2. Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst das Gelände einer ehemaligen Gärtnerei samt verlassenen Schuppen sowie einer Brachfläche, auf dem einst ein Einfamilienhaus stand, das mittlerweile abgebrochen wurde. Das ca. 8.000 m² große Gelände in der Gemarkung Lannesdorf (Flur 1, Flurstück 949) umfasst mehrere Gehölze mit kleineren offenen Strukturen sowie einer Brachfläche direkt an der Straße Deichmanns Aue. 1 Karras, N. & Borys, V. (2021): Bauvorhaben Deichmanns Aue in Bonn. Artenschutzprüfung I (Vorprüfung) und Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände). Uwedo – Umweltplanung Dormund. Dortmund. 2Niederschrift Rat XI/1834v. 23.03.2023, S. 49-52 zu DS-Nr. 221329-01 (Protokollerklärung Stadtrat Dr. Chr. Möller)Seite 5 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 3 Abbildung 1: Übersicht Plangebiet (rot) im Luftbild / Liegenschaftskataster Quelle: Land NRW, TIM-Online 2023 Abbildung 2: Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei (links Archivbild aus 2021, rechts aktueller Bestand in 2023)Seite 6 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 4 3. Methodik Die Ergebnisse der Vogelkartierung erfolgte nach den Methodenstandards von Südbeck et al. (2005)3. Dabei wurden alle Vogelarten, die im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung beobachtet wurden, betrachtet. Die Vogelkartierung umfasste insgesamt 6 Begehungen und dauerte jeweils 1-1,5 Std. Es wurden 6 morgendliche Begehungen zwischen Ende April und Anfang Juni 2023 in Form einer Revierkartierung durchgeführt. Da eine Begehung des Geländes nicht möglich war, erfolgte die Kartierung von 3 verschiedenen Standorten auf öffentlichen Wegen aus (s. Abb. 3). Abbildung 3: Beobachtungspunkte (Grüne Punkte) der Vogelkartierung 2023 Quelle: Land NRW, TIM-Online 2023 3 Südbeck, P., et al. (Hrsg., 2005). Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.Seite 7 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 5 Tabelle 1: Erfassungstermine der Vogelkartierung im Untersuchungsgebiet (2023) Nr. Datum Begehung Uhrzeit Witterung 1 21.04.2023 1. Begehung 06.00 – 07.30 Leicht bewölkt, windstill, 5°C 2 03.05.2023 2. Begehung 06.00 – 07.30 Klar, windstill, 3°C 3 10.05.2023 3. Begehung 05.55 – 07.25 Bedeckt, windstill, 13°C, 15 Min. Regenschauer 4 18.05.2023 4. Begehung 05.35 – 07.10 Klar, windstill, 3°C 5 25.05.2023 5. Begehung 05.00 – 06.00 Klar, windstill, 6°C 6 02.06.2023 6. Begehung 04.30 – 05.30 Bedeckt, leichter Wind, 12°C 4. Ergebnisse Im Rahmen der Brutvogelkartierung wurden insgesamt 27 Vogelarten erfasst. 14 Vogelarten brüten im Plangebiet, weitere 14 Arten im unmittelbaren Umfeld. Die Ergebnisse der Vogelkartierung sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Im Anhang II sind alle im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten nach Datum sortiert. Anhang III enthält eine kartografische Darstellung der Vogelarten, die im Untersuchungsgebiet festgestellt wurden. Vier Vogelarten sind im Plangebiet als Nahrungsgäste einzustufen, die vermutlich außerhalb des Plangebiets brüten. Eine Art konnte nur während des Frühjahrszugs nachgewiesen werden und wird demzufolge als Durchzügler eingestuft. Weitere zwei Arten wurden nur beim Überfliegen des Untersuchungsgebietes beobachtet. Zudem konnte bei der Vogelkartierung ein Greifvogelhorst, der mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Sperber stammt, beobachtet werden.Seite 8 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 6 Tabelle 2: Ergebnisse der Vogelkartierung im Untersuchungsgebiet (2023) Artname RL D RL NW RL NB EZ Status im Plangebiet Amsel * * * - Brutvogel, 6 Reviere Blaumeise * * * - Brutvogel, 2 Reviere Buchfink * * * - Brutvogel, 1 Revier Buntspecht * * * - Brutvogel, 1 Revier Dohle * * * - Überfliegendes Individuum am 21.04.2023 Elster * * * - Brutvogel, 2 Reviere Gartenbaumläufer * * * - Brutvogel, 1 Revier Gartenrotschwanz * 2 1 U Brutvogel, 1 Revier Grünfink * * * - Brutvogel, 2 Reviere Grünspecht * * * - Brutvogel, 1 Revier Heckenbraunelle * * * - Brutvogel, 3 Reviere Kleiber * * * - Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet Kohlmeise * * * - Brutvogel, 6 Reviere Mauersegler * * V - Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet Mönchsgrasmücke * * * - Brutvogel, 4 Reviere Nilgans - - - - Überfliegendes Individuum am 18.05.2023 Rabenkrähe * * * - Brutvogel, 2 Reviere Ringeltaube * * * - Brutvogel, 10 Reviere Rotkehlchen * * * - Brutvogel, 3 Reviere Sommergoldhähnchen * * * - Brutvogel, 1 Revier Singdrossel * * * - Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet Sperber * * * G Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet Star 3 3 3 U Brutvogel, 1 Revier Stieglitz * * * - Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet Turteltaube 2 2 1 S Durchzügler am 18.05.2023 Zaunkönig * * * - Brutvogel, 3 Reviere Zilpzalp * * * - Brutvogel, 4 Reviere RL D = Rote Liste Deutschland (2021), RL NRW = Rote Liste Nordrhein-Westfalen (2016), RL NB = Rote Liste Niederrheinische Bucht (2016), * = ungefährdet, V = Vorwarnliste, R = durch extreme Seltenheit (potenziell) gefährdet, 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet, 1 = vom Aussterben bedroht, planungsrelevante Art, sonstige gefährdete Art, EZ = Erhaltungszustand atlantische Region in NRW: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht.Seite 9 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 7 4.1 Planungsrelevante Vogelarten Gartenrotschwanz Der Gartenrotschwanz kommt häufig in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern vor. Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen in Nordrhein-Westfalen auf die Randbereiche von größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur Nahrungssuche bevorzugt der Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation. Das Nest wird meist in Halbhöhlen in 2 bis 3 m Höhe über dem Boden angelegt, zum Beispiel in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Der Gartenrotschwanz brütet jedoch auch in Nischen (auch an Gebäuden) und oft auch in Nistkästen. Neben dem Angebot von Bruthöhlen ist ein verfügbares Nahrungsangebot (Kleintiere) wichtig. Insbesondere die Erreichbarkeit der Nahrung ist von Bedeutung für die Habitatwahl des Gartenrotschwanzes (kurzwüchsige und spärliche Vegetation). Außerdem sind eine ausreichende Anzahl an Sing- und Ansitzwarten für die Insektenjagd wichtig4. Während der Gartenrotschwanz bundesweit mit ca. 91.000 – 155.000 Reviere5 als ungefährdet eingestuft wird, so tritt er in Nordrhein-Westfalen immer seltener als Brutvogel auf. Der Gesamtbestand wird auf 5.000 bis 7.500 Brutpaare geschätzt (2015). In Nordrhein- Westfalen ist die Art daher stark gefährdet (Rote Liste Kategorie 2). In der Niederrheinischen Bucht ist die Art sogar vom Aussterben bedroht6. Bei der Vogelkartierung im Rahmen einer ASP der Stufe II (vertiefende Prüfung)7 im Jahr 2021, konnte an jeweils einem Termin ein singendes Männchen und ein futtertragender Altvogel beobachtet werden. Daher bestand für diese planungsrelevante Art ein Brutnachweis (Brutzeitcode C14: „Altvögel, die Kot oder Futter tragen“ nach Südbeck et al.8). Bei der aktuellen Vogelkartierung 2023 konnte am 21.04.2023 ein Gartenrotschwanzpaar zuerst am nördlichen Teil des Plangebiets festgestellt werden, später noch mal südlich des Plangebiets in eines der angrenzenden Gärten (s. Abb. 4). Am 02.06.2023 konnten im nördlichen Teil Plangebiets mind. 3 (evtl. sogar 4) flügge Jungvögel beobachtet werden (s. Abb. 4). 4 LANUV (2019): https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe/voegel/massn_stat/1030 92 5 Gerlach, B., R. Dröschmeister, T. Langgemach, K. Borkenhagen, M. Busch, M. Hauswirth, T. Heinicke, J. Kamp, J. Karthäuser, C. König, N. Markones, N. Prior, S. Trautmann, J. Wahl & C. Sudfeldt (2019): Vögel in Deutschland – Übersichten zur Bestandssituation. DDA, BfN, LAG VSW, Münster. 6 Grüneberg, C., Sudmann, S. R., Herhaus, F., Herkenrath, P., Jöbges, M. M., Nottmeyer K., Schidelko, K., Schmitz, M., Schubert, W., Stiels, D. & Weiss, J. (2016): Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens, 6. Fassung, Stand: Juni 2016. Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO) & Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Charadius 52, Heft 1-2, 2016 (2017): 1-66. 7 Karras, N. & Borys, V. (2021): Bauvorhaben Deichmanns Aue in Bonn. Artenschutzprüfung I (Vorprüfung) und Stufe II (Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände). Uwedo – Umweltplanung Dormund. Dortmund. 8 Südbeck, P., et al. (Hrsg., 2005). Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.Seite 10 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 8 Abbildung 4: Fundorte des Gartenrotschwanzes bei der Vogelkartierung 2023 (rot: Beobachtungen am 21.04.2023, blau: Beobachtung der Jungvögel am 02.06.2023) Quelle: Land NRW, TIM-Online 2023 Sperber Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor. Die Brutplätze befinden sich meist in Nadelbaumbeständen (v.a. in dichten Fichtenparzellen) mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit, wo das Nest in 4 bis 18 m Höhe angelegt wird. Bei der Vogelkartierung 2021 wurde diese Art wegen des Überflugs als Nahrungsgast eingestuft werden. Schon im Rahmen der ASP II im Jahr 2021 wurde ein Greifvogelhorst genannt. Am 21.04.2023 sowie am 25.05.2023 konnte jeweils ein Sperber mit Anflug auf einer Fichte, in der sich ein Greifvogelhorst befindet, beobachtet werden. Die genaue Verortung des Greifvogelhorstes ist in der kartografischen Darstellung in Anhang III zu finden. Hinweise auf eine Brut konnte jedoch nicht erbracht werden.Seite 11 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 9 Star Der Star hat Vorkommen in einer Vielzahl von Lebensräumen. Als Höhlenbrüter benötigt er Gebiete mit einem ausreichenden Angebot an Brutplätzen (z.B. ausgefaulte Astlöcher, Buntspechthöhlen) und angrenzenden offenen Flächen zur Nahrungssuche. Durch bereitgestellte Nisthilfen brütet dieser Kulturfolger auch immer häufiger in Ortschaften, wo ebenso alle erdenklichen Höhlen, Nischen und Spalten an Gebäuden besiedelt werden. 2021 konnten insgesamt 5 Brutreviere im angrenzenden Waldbestand nachgewiesen werden. Zudem bestand im südwestlichen Teil des Plangebiets ein Brutverdacht. Bei der Vogelkartierung 2023 wurden außerhalb des Plangebietes Stare bei der Nahrungssuche beobachtet. Am 18.05.2023 wurden 2 Stare mehrmals im südöstlichen Teil des Plangebiets an einer Linde beobachtet. Am 25.05.2023 konnte am selben Baum ein fütternder Altvogel beobachtet werden. Das Tier flog mehrmals mit Futter in den Baum hinein. Der Star wird daher als Brutvogel im Plangebiet eingestuft. Turteltaube Als ursprünglicher Bewohner von Steppen- und Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube offene bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mischwäldern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Das Nest wird in Sträuchern oder Bäumen in 1 bis 5 m Höhe angelegt. Bei der Brutvogelkartierung 2023 konnte einmalig eine Turteltaube am 18.05.2023 über das Plangebiet fliegend beobachtet werden. Da die Art zur Zugzeit nur einmal beobachtet wurde, ist von einem Durchzügler auszugehen. 4.2 Seltene oder gefährdete Vogelarten Mauersegler Die ursprünglich an Felsen brütende Mauersegler sind Kulturfolger in Stadt- und Dorflebensräumen. Die Brutplätze befinden sich meist in horizontalen Hohlräumen hoher Gebäude. Die Art wird in der biogeografischen Region der Niederrheinischen Bucht in der Vorwarnliste geführt. Am 10.05.2023 sowie am 25.05.2023 konnten mehrere Mauersegler über dem Plangebiet kreisend beobachtet werden. Die Art wird als Nahrungsgast eingestuft.Seite 12 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 10 4.3 Allgemein verbreitete Vogelarten Neben den planungsrelevanten und gefährdeten Arten konnten bei der Vogelkartierung 2023 weitere 22 allgemein verbreitete Vogelarten im Plangebiet und näheren Umgebung beobachtet werden, die sowohl in Deutschland als auch in Nordrhein-Westfalen in der Roten Liste keiner Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Am häufigsten wurden Ringeltauben mit mind. 10 Revieren, gefolgt von Amsel und Kohlmeise mit je 6 Revieren festgestellt. Mönchsgrasmücke und Zilpzalp kommen mit je 4 Revieren auch recht häufig vor. Heckenbraunelle, Rotkehlchen und Zaunkönig kommen mit je 3 Revieren vor, Blaumeise, Elster, Grünfink und Rabenkrähe sind mit je 2 Revieren vertreten. Die Arten Buchfink, Buntspecht, Gartenbaumläufer, Grünspecht und Sommergoldhähnchen kommen mit je einem Brutrevier im Untersuchungsgebiet vor. Der Verlust von Niststätten der hier vorkommenden verbreiteten und nicht gefährdeten Vogelarten durch das Vorhaben ist artenschutzrechtlich unbedenklich. Diese Vogelarten bauen jährlich neue Nester an wechselnden Standorten. Im Umfeld des Eingriffs sind ausreichend Ausweichhabitate vorhanden.Seite 13 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 11 5. Artenschutzrechtliche Maßnahmen Durch das geplante Bauvorhaben gehen Nistplatze von planungsrelevanten Arten verloren. Für diesen Verlust müssen sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) erzielt werden. Im Methodenhandbuch vom MULNV9 werden eine Reihe an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen beschreiben. Maßnahmen Gartenrotschwanz Nach dem Methodenhandbuch ist das Anbringen von Nisthilfen eine sehr wirksame Maßnahme. Demnach sind pro betroffenem Paar mind. 3 artspezifische Nisthilfen im Umfeld anzubringen. Von Vorteil ist, wenn in einem Obstgarten verschiedene Nistkastentypen angeboten werden. Die Kästen müssen mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit überprüft und gereinigt werden. Nisthilfen können vom Gartenrotschwanz unmittelbar angenommen werden. Um den Rotschwänzen eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen die Kästen mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden. Zudem formuliert das MULNV weitere Maßnahmen bzgl. des Standortes: Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen. Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich. Mit Ausnahme des Vorhandenseins ausreichender Bruthöhlen müssen die sonstigen Habitatanforderungen des Gartenrotschwanzes erfüllt werden (Alternativ Durchführung in Kombination mit der Maßnahme Anpflanzung von Obstbäumen als Streuobstwiese). Aufgrund der Revier- und Geburtsortstreue des Gartenrotschwanzes sollen Nisthilfen idealerweise entweder im direkten Bereich bestehender Reviere oder unmittelbar angrenzend (bis ca. 1 km) angebracht werden. Aufgrund der Anforderungen an insektenreiche und schütter bewachsene oder kurzwüchsige Nahrungshabitate eignen sich besonders nährstoffärmere Standorte. Das Anbringen von Nisthilfen kann den Brutbestand im nahen Umfeld an ein ehemaliges Revier sichern. Diese Maßnahme betrifft jedoch nur ein Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam. Die Auswahl eines Standorts für diese Maßnahme muss gut gewählt werden. Der Standort um die Nistkästen anzubringen, darf nicht weiter als 1 km vom aktuellen Brutort sein, idealerweise so nah wie möglich. Die Habitatstrukturen müssen ebenfalls vorhanden sein. Als Gefährdungen und Beeinträchtigungen nennt das MULNV den „Verlust oder Entwertung von strukturreichen Dörfern mit Obstwiesen und -weiden, Feldgehölzen, Baumreihen sowie von Parkanlagen und Gärten mit alten Obstbäumen“. Durch das geplante Bauvorhaben trifft dies im Plangebiet zu, da nicht nur die Lebensstätte des Gartenrotschwanzes verloren gehen, sondern auch dessen Lebensraum. 9 MULNV & FÖA (2021): Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung, Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring, Aktualisierung 2020.Seite 14 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 12 Der Gartenrotschwanz ist reviertreu, teilweise auch nistplatztreu. Durch das geplante Bauvorhaben geht möglicherweise eine über mehrere Jahre traditionell genutzte Niststätte des Gartenrotschwanzes verloren. Die in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben bedrohte Art kommt im Bonner Raum kaum noch vor. Daher hat dieses Brutpaar eine besondere Bedeutung für die Lokalpopulation. Der immer seltener werdende Vogel in Nordrhein-Westfalen und der Niederrheinischen Bucht sollte daher besonders geschützt werden. Von einer Bebauung des Plangebiets, insbesondere der westliche Teil, ist daher abzuraten. Der Verlust dieser Niststätte kann sich erheblich auf die ohnehin schon kleine Lokalpopulation der Niederrheinischen Bucht auswirken. Es ist daher zwingend notwendig, ein Konzept zur Erhaltung des Gartenrotschwanzes zu entwickeln. Bevor dieses nicht vorliegt, ist das Bauvorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig. Als Erhaltungsziele bzw. –maßnahmen, benennt das MULNV die „Erhaltung und Entwicklung von kleinräumig strukturierten Dörfern, alten Obstwiesen und -weiden, Baumreihen, Feldgehölzen sowie von Parkanlagen und Gärten mit alten Obstbaumbeständen“. Maßnahmen Star Als Maßnahme für den Star hat sich das Anbringen von Nisthilfen bewährt. Dem Methodenhandbuch nach sollte pro betroffenes Revier mind. 3 Nisthilfen angebracht werden. Bei Bäumen sollten die Nistkästen in ca. 4 m Höhe in wettergeschützter Lage an Gebäuden an den Hausgiebeln angebracht werden. Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung sind ebenfalls notwendig. Die Kästen sind im Winter jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Zudem muss sichergestellt werden, dass kurzrasiges nicht zu trockenes Grünland als Nahrungshabitat im Umfeld bis ca. 200 - 500 m vorhanden ist.Seite 15 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 13 6. Fazit Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) plant den Bau von 4-6 Mehrfamilienhäusern mit bis zu 100 Wohnungen an der Deichmanns Aue im Ortsteil Bonn- Lannesdorf. Da im Jahr 2021 vom Büro Uwedo – Umweltplanung Dortmund im Plangebiet drei planungsrelevante Arten nachgewiesen werden konnten, darunter der in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben bedrohter Gartenrotschwanz, wurde eine Brutvogelkartierung im Jahr 2023 durchgeführt, um zu prüfen, ob diese Arten immer noch im Plangebiet vorkommen. Bei der Brutvogelkartierung im Jahr 2023 konnten insgesamt 27 Vogelarten im Plangebiet und der näheren Umgebung festgestellt werden. Es konnten 2 planungsrelevante Brutvogelarten im Plangebiet bestätigt werden. Während ein futtertragender Star mehrmals beim Ein- und Ausflug einer Linde beobachtet werden konnte, konnte am 02.06.2023 mind. 3 flügge Gartenrotschwänze beobachtet werden. Zudem wurde ein Sperber an 2 Tagen beim Anfliegen einer Fichte mit einem Greifvogelhorst beobachtet. Durch das geplante Bauvorhaben gehen ein potenziell genutzter Greifvogelhorst für den Sperber sowie jeweils eine Niststätte des Gartenrotschwanzes und des Stares verloren. Für den Verlust dieser Lebensstätten sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Eine Besonderheit stellt jedoch der Gartenrotschwanz dar. Der reviertreu, teilweise auch nistplatztreu Gartenrotschwanzes ist in der Niederrheinischen Bucht vom Aussterben bedroht. Dieses Brutpaar hat daher eine besondere Bedeutung für die Lokalpopulation. Der immer seltener werdende Vogel in Nordrhein-Westfalen und der Niederrheinischen Bucht sollte daher besonders geschützt werden. Der Verlust dieser Niststätte kann sich erheblich auf die ohnehin schon kleine Lokalpopulation der Niederrheinischen Bucht auswirken. Es sollte ein Konzept zur Erhaltung des Gartenrotschwanzes entwickelt werden. Somit könnte der vom Aussterben bedrohte Gartenrotschwanz in der Niederrheinischen Bucht geschützt und durch die richtigen Maßnahmen der Bestand gesichert, möglicherweise sogar erhöht werden.Seite 16 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 14 Anhang I – Fotodokumentation Foto 1: Eingang der ehemaligen Gärtnerei an der Deichmanns Aue Foto 2: Brutplatz des Gartenbaumläufers am Eingang der ehemaligen GärtnereiSeite 17 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 15 Foto 3: Brachfläche an der Deichmanns Aue mit Brutbaum vom Star Foto 4: Brachfläche an der Deichmanns Aue mit dem Greifvogelhorst in einer FichteSeite 18 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 16 Foto 5: Fichte mit Greifvogelhorst an der Deichmanns Aue Foto 6: Die Straße „Deichmanns Aue“Seite 19 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 17 Foto 7: Vorgärten der Gebäude an der Austraße Foto 8: Vorgärten der Gebäude an der AustraßeSeite 20 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 18 Foto 9: westlicher Aussichtspunkt zwischen Austraße und der Straße „Im Meisengarten“ Foto 10: Hintergärten der Gebäude an der Austraße sowie Gehölze des PlangebietsSeite 21 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 19 Foto 11: Gehölzbestand im östlichen Teil des Plangebiets an der Deichmanns Aue Foto 12: Die Deichmanns Aue bei DämmerungSeite 22 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 20 Anhang II – Liste der Vogelarten im Untersuchungsgebiet Art: Datum: Amsel 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23 Blaumeise 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 25.05.23 Buchfink 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23 Buntspecht 21.04.23, 18.05.23, 25.05.23 Dohle 21.04.23 Elster 18.05.23, 02.06.23 Gartenbaumläufer 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23 Gartenrotschwanz 21.04.23, 02.06.23 Grünfink 21.04.23, 10.05.23 Grünspecht 21.04.23, 03.05.23, 25.05.23, 02.06.23 Heckenbraunelle 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23 Kleiber 21.04.23 Kohlmeise 21.04.23, 03.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23 Mauersegler 10.05.23, 25.05.23 Mönchsgrasmücke 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23 Nilgans 18.05.23 Rabenkrähe 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23 Ringeltaube 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23 Rotkehlchen 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23 Sommergoldhähnchen 18.05.23, 25.05.23 Singdrossel 21.04.23 Sperber 21.04.23, 25.05.23 Star 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23 Stieglitz 10.05.23 Turteltaube 18.05.23 Zaunkönig 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23 Zilpzalp 21.04.23, 03.05.23, 10.05.23, 18.05.23, 25.05.23, 02.06.23Seite 23 von 29 Bauvorhaben an der Deichmanns Aue in Bonn – Ergebnisse der Brutvogelkartierung 2023 21 Anhang III – Kartografische Darstellung der Ergebnisse der Vogelkartierung Karte A: Planungsrelevante Vogelarten M 1:1000 Karte B: Revierzentren verbreiteter Brutvogelarten M 1:1000Seite 24 von 29 25 0 25 50 75 100 m Planungsrelevante Vogelarten Greifvogelhorst Revier Gartenrotschwanz Brutplatz Star Andere Symbole Plangebiet LegendeSeite 25 von 29 25 0 25 50 75 100 m Revierzentren verbreitete Brutvogelarten Amsel Blaumeise Buchfink Buntspecht Elster Gartenbaumläufer Grünfink Grünspecht Heckenbraunelle Kohlmeise Mönchsgrasmücke Rabenkrähe Ringeltaube Rotkehlchen Sommergoldhähnchen Zaunkönig Zilpzalp Andere Symbole Plangebiet LegendeSeite 26 von 29 Amt 67-6 Untere Naturschutzbehörde Telefon: E-Mail: Datum: 77-4545 naturschutz@bonn.de 14.11.2023 An Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Rat der Bundesstadt Bonn Herrn Dr. C. Möller, Vorsitzender Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Vorhaben Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich der Deichmannsaue Nr. 70 Lage Stadtbezirk Bad Godesberg, OT: Godesberg-Nord N A T U R S C H U T Z F A C H L I C H E S T E L L U N G N A H M E Bezüglich der schriftlichen Anfrage vom 10.11.2023 mit Bitte um Prüfung der im Bereich der Deichmanns Aue (Flurstück 949) stattgefundenen Rodungsarbeiten kann im Ergebnis festgehalten werden, dass es zu keinem Auslösen von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG gekommen ist. die genehmigungsfreien Rodungen der Gehölze im Abbruchbereich der Geräteschuppen wurden artenschutzrechtlich korrekt außerhalb des allgemeinen Brutzeitraums der Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September / Bauzeitenregelung gem. § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt um Konflikte mit Vogelbruten und Fledermäusen sowie um Verbotsbestände nach § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden (vgl. Anlage 1 – Bereich Baustellenzufahrt). Der Antrag auf Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand zum Abbruch eines schadstoffbelasteten Gebäudes vom 22.08.23 wurde am 12.09.23 seitens der UNB mit dem Genehmigungsergebnis erteilt, dass einer der beiden beantragten Bäume entfernt werden kann (vgl. Anlage 2 – Ausschnitt Baumbewertung). ~ Die Auflage einer verbindlichen Ersatzpflanzung ist ebenfalls Bestandteil der Genehmigung und ist durch die Vorhabenträgerin umzusetzen. die im folgenden aufgeführten Auflagen aus der ASP II die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden müssen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht relevant. Sie sind allerdings vor den Rodungsarbeiten des restlichen Grundstücks verbindlich umzusetzen und müssen nachweislich durch die entsprechenden Arten angenommen worden sein, um Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG ausschließen zu können: Ausführung der artenschutzrechtlichen vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen (CEF- Maßnahme) „Anbringung von Nisthilfen“ durch Fachpersonal sowie Nachweis der Annahme dieser durch die planungsrelevanten Arten: GARTENROTSCHWANZ und STAR, ökologischer Baubegleitung (öBB) für die Entfernung von Höhlenbäumen und Beteiligung der UNB Bonn durch entsprechende öBB-Protokolle. Alle Auflagen sind der Vorhabenträgerin bekannt und werden entsprechend im Rahmen des weiteren Bauleitplan- / Baugenehmigungsverfahren beachtet und durch die UNB begleitet/geprüft.Seite 27 von 29 Anlage 1:Seite 28 von 29 Anlage 2:Seite 29 von 29
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de