← Vorlagen

252398 · Mitteilungsvorlage

Integriertes Klimaanpassungskonzept (KLAKi) – weiteres Vorgehen

Nummer
252398
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.206 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
252398
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Integriertes Klimaanpassungskonzept (KLAKi) –
weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit DS-Nr. 241621 informierte die Verwaltung zuletzt über den Arbeitsstand zur
Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes für Bonn.
Die Förderrichtlinie zur Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) des BMUV
wurde im Dezember 2024 verlängert und gilt demnach bis zum Dezember
2026. Sie sieht grundsätzlich folgende Schwerpunkte vor:
• A.1 Erstellung eines Anpassungskonzeptes
• A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
• A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
• B Innovative Modellprojekte zur Anpassung an den Klimawandel
Zur Erarbeitung des Anpassungskonzeptes wird der Stadt Bonn im
Schwerpunkt A.1 die Personalstelle für das Klimaanpassungsmanagement
sowie die externe Beratung durch ein Fachbüro mit jeweils 90% der Kosten
gefördert.
Zum Zeitpunkt der Bewilligung dieser Förderung (März 2023) war die
Erarbeitung kommunaler Klimaanpassungskonzepte noch eine freiwillige
Leistung. Durch das im Juli 2024 in Kraft getretene Bundes-
Klimaanpassungsgesetz (KAnG) zeichnet sich eine Pflicht für Städte und
Gemeinden ab, eigene Konzepte zu entwickeln. Mit dem derzeit entstehenden
Konzept kommt die Stadt Bonn dieser Pflicht zuvor.
Die Fertigstellung des Konzeptes ist bis zum Anfang des 2. Quartals 2025
vorgesehen. Anschließend wird die Verwaltung einen Beschlussvorschlag zur
Umsetzung des Konzeptes in die entsprechenden politischen Gremien
einbringen.
Die Verwaltung beabsichtigt zur unterstützenden Realisierung des
Klimaanpassungskonzepts die Beantragung von Fördermitteln in den
Schwerpunkten A.2 sowie A.3. Im Schwerpunkt B erhielt die Stadt Bonn eine
Förderung zur Realisierung des Projektes mutabor (DS 231294).Seite 1 von 2
Seite 2
Der Bewilligungszeitraum für das Anschlussvorhaben A.2 beträgt in der Regel
36 Monate. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 275.000 Euro pro
Vorhaben. Förderfähig sind eine Personalstelle für das
Klimaanpassungsmanagement sowie Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit.
Aufgabe des Klimaanpassungsmanagements ist die Begleitung der
Maßnahmenumsetzung aus dem Klimaanpassungskonzept durch
Kommunikationsmaßnahmen, den Aufbau und die Fortführung eines
Monitorings sowie die enge Abstimmung mit den für die einzelnen Maßnahmen
federführenden Bereichen. Eine Bewilligung des Umsetzungsvorhabens erfolgt
nach positiver Antragsprüfung und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel des Bundes. Voraussetzung für die Beantragung des
Anschlussvorhabens ist der Ratsbeschluss zur Umsetzung des erstellten
Klimaanpassungskonzepts. Der Antrag für das Anschlussvorhaben ist
rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens zusammen
mit dem Anpassungskonzept bei der zuständigen Projektträgerin einzureichen,
um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
Mit einem Änderungsbescheid vom 12.12.2024 wurde der Bewilligungszeitraum
im A.1 Projekt der Stadt Bonn bis zum 31.01.2026 kostenneutral verlängert. Die
Verwaltung ist bestrebt, mit dem Bewilligungszeitraum für das A.2 Vorhaben
unmittelbar an die noch laufende Förderung anzuschließen, um die
Personalstelle für das Klimaanpassungsmanagement lückenlos verlängern zu
können und keine Pause zwischen Konzepterarbeitung und Umsetzung
entstehen zu lassen. Mit Blick auf die erfahrungsgemäß viele Monate in
Anspruch nehmende Antragsbearbeitung durch den Projektträger ZUG wird der
Beschlussvorschlag vor der Sommerpause und frühzeitig vor Ende des
Bewilligungszeitraums A.1 in die Gremien eingebracht.
Ein vom Rat beschlossenes Klimaanpassungskonzept ist nicht nur
Voraussetzung für die Förderung der Umsetzungsphase, sondern auch zur
investiven Förderung einer ausgewählten Maßnahme aus dem
Klimaanpassungskonzept (A.3). Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung
der ausgewählten Anpassungsmaßnahme beträgt maximal 36 Monate. Die
maximale Zuwendungssumme beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben. Eine
Antragstellung hierzu ist nach Bewilligung im Schwerpunkt A.2 vorgesehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de