252398 · Mitteilungsvorlage
Integriertes Klimaanpassungskonzept (KLAKi) – weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 252398
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252398 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Integriertes Klimaanpassungskonzept (KLAKi) – weiteres Vorgehen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit DS-Nr. 241621 informierte die Verwaltung zuletzt über den Arbeitsstand zur Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes für Bonn. Die Förderrichtlinie zur Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) des BMUV wurde im Dezember 2024 verlängert und gilt demnach bis zum Dezember 2026. Sie sieht grundsätzlich folgende Schwerpunkte vor: • A.1 Erstellung eines Anpassungskonzeptes • A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben) • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel • B Innovative Modellprojekte zur Anpassung an den Klimawandel Zur Erarbeitung des Anpassungskonzeptes wird der Stadt Bonn im Schwerpunkt A.1 die Personalstelle für das Klimaanpassungsmanagement sowie die externe Beratung durch ein Fachbüro mit jeweils 90% der Kosten gefördert. Zum Zeitpunkt der Bewilligung dieser Förderung (März 2023) war die Erarbeitung kommunaler Klimaanpassungskonzepte noch eine freiwillige Leistung. Durch das im Juli 2024 in Kraft getretene Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG) zeichnet sich eine Pflicht für Städte und Gemeinden ab, eigene Konzepte zu entwickeln. Mit dem derzeit entstehenden Konzept kommt die Stadt Bonn dieser Pflicht zuvor. Die Fertigstellung des Konzeptes ist bis zum Anfang des 2. Quartals 2025 vorgesehen. Anschließend wird die Verwaltung einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Konzeptes in die entsprechenden politischen Gremien einbringen. Die Verwaltung beabsichtigt zur unterstützenden Realisierung des Klimaanpassungskonzepts die Beantragung von Fördermitteln in den Schwerpunkten A.2 sowie A.3. Im Schwerpunkt B erhielt die Stadt Bonn eine Förderung zur Realisierung des Projektes mutabor (DS 231294).Seite 1 von 2 Seite 2 Der Bewilligungszeitraum für das Anschlussvorhaben A.2 beträgt in der Regel 36 Monate. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 275.000 Euro pro Vorhaben. Förderfähig sind eine Personalstelle für das Klimaanpassungsmanagement sowie Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit. Aufgabe des Klimaanpassungsmanagements ist die Begleitung der Maßnahmenumsetzung aus dem Klimaanpassungskonzept durch Kommunikationsmaßnahmen, den Aufbau und die Fortführung eines Monitorings sowie die enge Abstimmung mit den für die einzelnen Maßnahmen federführenden Bereichen. Eine Bewilligung des Umsetzungsvorhabens erfolgt nach positiver Antragsprüfung und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes. Voraussetzung für die Beantragung des Anschlussvorhabens ist der Ratsbeschluss zur Umsetzung des erstellten Klimaanpassungskonzepts. Der Antrag für das Anschlussvorhaben ist rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens zusammen mit dem Anpassungskonzept bei der zuständigen Projektträgerin einzureichen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Mit einem Änderungsbescheid vom 12.12.2024 wurde der Bewilligungszeitraum im A.1 Projekt der Stadt Bonn bis zum 31.01.2026 kostenneutral verlängert. Die Verwaltung ist bestrebt, mit dem Bewilligungszeitraum für das A.2 Vorhaben unmittelbar an die noch laufende Förderung anzuschließen, um die Personalstelle für das Klimaanpassungsmanagement lückenlos verlängern zu können und keine Pause zwischen Konzepterarbeitung und Umsetzung entstehen zu lassen. Mit Blick auf die erfahrungsgemäß viele Monate in Anspruch nehmende Antragsbearbeitung durch den Projektträger ZUG wird der Beschlussvorschlag vor der Sommerpause und frühzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums A.1 in die Gremien eingebracht. Ein vom Rat beschlossenes Klimaanpassungskonzept ist nicht nur Voraussetzung für die Förderung der Umsetzungsphase, sondern auch zur investiven Förderung einer ausgewählten Maßnahme aus dem Klimaanpassungskonzept (A.3). Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung der ausgewählten Anpassungsmaßnahme beträgt maximal 36 Monate. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben. Eine Antragstellung hierzu ist nach Bewilligung im Schwerpunkt A.2 vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de