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252394-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Brandgeschehen mit Todesfolge im Wilhelmine-Lübke Haus

Nummer
252394-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg Hauptort
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  1. 252394 BBB-Anfrage: Brandgeschehen mit Todesfolge im Wilhelmine-Lübke Haus

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252394-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
14.01.2025
BBB-Anfrage: Brandgeschehen mit Todesfolge im
Wilhelmine-Lübke Haus
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für Seniorenzentren Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Erfüllt die im Wilhelmine-Lübke-Haus verbaute Brandmeldetechnik die
gesetzlichen Anforderungen und wenn nein, warum nicht und bis wann
soll dieser Mangel behoben werden?
Das Wilhelm-Lübke-Haus wurde in den 1970er Jahren erbaut und erfüllt die
gesetzlichen Anforderungen, die an eine solche Nutzung seinerzeit gestellt
wurden.
Die aktuelle Bauordnung NRW sowie die hierauf aufbauenden weiteren
Rechtsverordnungen wie die seit 2011 gültige Richtlinie über bauaufsichtliche
Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und
Betreuungseinrichtungen sind auf rechtmäßig bestehende Gebäude nicht
automatisch übertragbar, da die Gebäude Bestandschutz genießen und die
gesetzlichen Vorschriften, die für Neubauten gelten, kein generelles
Anpassungsverlangen an bestehende Gebäude enthalten.
Im Rahmen regelmäßiger Brandschauen durch die Berufsfeuerwehr und
Wiederkehrender Prüfungen durch das Bauordnungsamt wurden jedoch in der
Vergangenheit umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen zum vorbeugenden
Brandschutz initiiert und umgesetzt.
So verfügt das Wilhelmine-Lübke-Haus heute über eine Interne
Brandmeldeanlage, welche insbesondere die Rettungswege, also Flure und
Treppenräume erfasst. Hierdurch wird einer Rauch- und Brandausbreitung im
Gebäude durch Früherkennung wirkungsvoll begegnet. Die Wohnräume selbst
sind mit Rauchmeldern ausgestattet.
Die im Gebäude vorhandenen Einrichtungen zum vorbeugenden Brandschutz,
hierzu gehören auch Rauchdichte Türen und Brandschutztüren, haben eine
Brandausbreitung auf Rettungswege und somit eine Gefährdung von weiteren
Nutzern des Gebäudes verhindert. Der Brandort konnte somit auf den
Raum/Apartment des Brandherdes beschränkt bleiben.
Aktuell liegt ein genehmigtes Brandschutzkonzept vor, welches weiterreichende
Maßnahmen enthält. Inwieweit und wann dies zur Ausführung kommt, wird
aktuell geprüft.Seite 1 von 2
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2. a) Wann wurde der Brand gemeldet und zu welchem Zeitpunkt
befanden sich die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr und der
Berufsfeuerwehr vor Ort?
Der erste Notruf wurde in der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst um
05:36 Uhr angenommen. Das erste Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr
(Löscheinheit Duisdorf) war um 05:47 Uhr vor Ort, die erste Löscheinheit der
Berufsfeuerwehr (Feuerwache 1) um 05:51 Uhr.
b) Wann hätten die Einsatzkräfte vor Ort sein können, wenn die
Rauchmelder in die Zentrale Rauchmeldeanlage eingebunden gewesen
wären?
Dieser Zeitgewinn lässt sich nicht genau quantifizieren, da er davon abhängig
ist, wann die Pflegekraft, die den Notruf ausgelöst hat, auf den ausgelösten
Rauchmelder im Bewohnerzimmer aufmerksam geworden ist. Um die
Meldekette möglichst kurz zu halten, wäre außerdem eine direkte Aufschaltung
der vorhandenen Brandmeldeanlage auf die Leitstelle der Feuerwehr hilfreich
gewesen.
3. In welcher Zeit hätten die ersten Einsatzkräfte vor Ort sein müssen, um
die hier wie festgelegte Hilfsfrist einzuhalten?
Im aktuellen Brandschutzbedarfsplan und im Entwurfsstand für den neuen
Brandschutzbedarfsplan ist das Eintreffen der ersten 10 Einsatzkräfte innerhalb
von 8 Minuten nach Alarmierung bzw. 9,5 Minuten nach Notrufeingang als
Schutzziel definiert. Für das vorliegende Ereignis entspricht das der Uhrzeit
05:46 Uhr. Das spätere Eintreffen der Einsatzkräfte ist hierbei vor allem auf die
lange Bearbeitungsdauer in der Leitstelle zurückzuführen, da die erforderlichen
Informationen dem ersten Notruf zunächst nur verzögert zu entnehmen waren.
4. Sofern die Brandmeldetechnik im Wilhelmine-Lübke-Haus den
gesetzlichen Anforderungen entspricht: Ist geplant, alle Rauchmelder in
die zentrale Brandmeldeanlage zu integrieren und wenn nein, aus
welchen Gründen soll davon abgesehen werden?
Im Zuge der Weiterentwicklung der Seniorenzentren werden alle städt.
Pflegeeinrichtungen mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit
Aufschaltung zur Feuerwehr versehen. Für das St. Albertus-Magnus-Haus
sowie das Tagespflegehaus wurde dies bei der Errichtung von zwei
Ersatzneubauten 2023 realisiert, für das Haus Elisabeth ist die Fertigstellung
des Ersatzneubaus mit dieser Funktion im September 2025 zu erwarten. Für
das Wilhelmine-Lübke-Haus ist die umfassende Modernisierung der gesamten
Einrichtung für 2026 vorgesehen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de