252394-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Brandgeschehen mit Todesfolge im Wilhelmine-Lübke Haus
Kerndaten
- Nummer
- 252394-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Duisdorf Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252394-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I 14.01.2025 BBB-Anfrage: Brandgeschehen mit Todesfolge im Wilhelmine-Lübke Haus Beratungsfolge Betriebsausschuss für Seniorenzentren Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Erfüllt die im Wilhelmine-Lübke-Haus verbaute Brandmeldetechnik die gesetzlichen Anforderungen und wenn nein, warum nicht und bis wann soll dieser Mangel behoben werden? Das Wilhelm-Lübke-Haus wurde in den 1970er Jahren erbaut und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, die an eine solche Nutzung seinerzeit gestellt wurden. Die aktuelle Bauordnung NRW sowie die hierauf aufbauenden weiteren Rechtsverordnungen wie die seit 2011 gültige Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungseinrichtungen sind auf rechtmäßig bestehende Gebäude nicht automatisch übertragbar, da die Gebäude Bestandschutz genießen und die gesetzlichen Vorschriften, die für Neubauten gelten, kein generelles Anpassungsverlangen an bestehende Gebäude enthalten. Im Rahmen regelmäßiger Brandschauen durch die Berufsfeuerwehr und Wiederkehrender Prüfungen durch das Bauordnungsamt wurden jedoch in der Vergangenheit umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz initiiert und umgesetzt. So verfügt das Wilhelmine-Lübke-Haus heute über eine Interne Brandmeldeanlage, welche insbesondere die Rettungswege, also Flure und Treppenräume erfasst. Hierdurch wird einer Rauch- und Brandausbreitung im Gebäude durch Früherkennung wirkungsvoll begegnet. Die Wohnräume selbst sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Die im Gebäude vorhandenen Einrichtungen zum vorbeugenden Brandschutz, hierzu gehören auch Rauchdichte Türen und Brandschutztüren, haben eine Brandausbreitung auf Rettungswege und somit eine Gefährdung von weiteren Nutzern des Gebäudes verhindert. Der Brandort konnte somit auf den Raum/Apartment des Brandherdes beschränkt bleiben. Aktuell liegt ein genehmigtes Brandschutzkonzept vor, welches weiterreichende Maßnahmen enthält. Inwieweit und wann dies zur Ausführung kommt, wird aktuell geprüft.Seite 1 von 2 Seite 2 2. a) Wann wurde der Brand gemeldet und zu welchem Zeitpunkt befanden sich die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr vor Ort? Der erste Notruf wurde in der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst um 05:36 Uhr angenommen. Das erste Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr (Löscheinheit Duisdorf) war um 05:47 Uhr vor Ort, die erste Löscheinheit der Berufsfeuerwehr (Feuerwache 1) um 05:51 Uhr. b) Wann hätten die Einsatzkräfte vor Ort sein können, wenn die Rauchmelder in die Zentrale Rauchmeldeanlage eingebunden gewesen wären? Dieser Zeitgewinn lässt sich nicht genau quantifizieren, da er davon abhängig ist, wann die Pflegekraft, die den Notruf ausgelöst hat, auf den ausgelösten Rauchmelder im Bewohnerzimmer aufmerksam geworden ist. Um die Meldekette möglichst kurz zu halten, wäre außerdem eine direkte Aufschaltung der vorhandenen Brandmeldeanlage auf die Leitstelle der Feuerwehr hilfreich gewesen. 3. In welcher Zeit hätten die ersten Einsatzkräfte vor Ort sein müssen, um die hier wie festgelegte Hilfsfrist einzuhalten? Im aktuellen Brandschutzbedarfsplan und im Entwurfsstand für den neuen Brandschutzbedarfsplan ist das Eintreffen der ersten 10 Einsatzkräfte innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung bzw. 9,5 Minuten nach Notrufeingang als Schutzziel definiert. Für das vorliegende Ereignis entspricht das der Uhrzeit 05:46 Uhr. Das spätere Eintreffen der Einsatzkräfte ist hierbei vor allem auf die lange Bearbeitungsdauer in der Leitstelle zurückzuführen, da die erforderlichen Informationen dem ersten Notruf zunächst nur verzögert zu entnehmen waren. 4. Sofern die Brandmeldetechnik im Wilhelmine-Lübke-Haus den gesetzlichen Anforderungen entspricht: Ist geplant, alle Rauchmelder in die zentrale Brandmeldeanlage zu integrieren und wenn nein, aus welchen Gründen soll davon abgesehen werden? Im Zuge der Weiterentwicklung der Seniorenzentren werden alle städt. Pflegeeinrichtungen mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr versehen. Für das St. Albertus-Magnus-Haus sowie das Tagespflegehaus wurde dies bei der Errichtung von zwei Ersatzneubauten 2023 realisiert, für das Haus Elisabeth ist die Fertigstellung des Ersatzneubaus mit dieser Funktion im September 2025 zu erwarten. Für das Wilhelmine-Lübke-Haus ist die umfassende Modernisierung der gesamten Einrichtung für 2026 vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de